nur oder auch nur vorwiegend durch Gewalt, sondern all- mählich und aus wichtigen ökonomischen Gründen aus dem Gesamteigentum in Privateigentum übergegangen ist. Er hat nachgewiesen daß die Entstehung und immer weitere Verbreitung des Privateigentums am Grund und Boden nur die Folge von ökonomischen Gesetzen ge- wesen ist. Die steigende Bevölkerung und die wachsende Intensivität der Landwirtschaft habe dazu genötigt (S. 25-32). Noch bedeutsamer ist der nach russischen Quel- len geführte, allerdings nicht unbestrittene Beweis ge- wesen, daß der Gessamtbesitz der russischen Dorfgemeinde entgegen der allgemeinen Annahme nicht von alters überkommen, sondern aus steuerfiskalischen Gründen erst vom Jahre 1592 an eingeführt worden ist (S. 50952). Ferner, daß dieser Gesamtbesitz die Folge gehabt hat, daß die ungeheure Mehrzahl der russssischen Bauern Prole- tarier der schlimmsten Art geworden sind (S. 76). Adolph Wagner hat mir gesagt, daß er nicht alles, was er damals zur Verteidigung des privaten Grundeigen- tums geltend gemacht habe, aufrecht erhalten wolle. Er hat außerdem schon damals die Schattenseiten des pri- vaten Grundeigentums offen anerkannt. Er hat es für möglich gehalten, daß die Entwicklung der Zukunft wie- der zu einer gewissen Beschränkung des Privateigentums an landwirtschaftlich benutztem Grund und Boden führen werde (S. 39). Ein gesundes n e u e s Prinzip könne auch hier über das bisher bekannte hinausführen (S. 42). Er hat aber eine Rückkehr zu historisch überwundenen Ver- hältnissen abgelehnt, die nach den Erfahrungen in Ruß- land zu einer Zerrüttung der landwirtschaftlichen Pro- duktion und für die Masse der heutigen Bevölkerung schon die bloßen Existenzbedingungen untergraben würde (S. 45). Von der bequemen Straußenpolitik des optimistischen Manchestertums und seiner alleinsseligmachenden Lehre 1 (66