wirke, und an die wohlhabenden aller Stände gerichtet hat, lassen an Nachdrücklichkeit nichts zu wünschen übrig. Qn einigen Punkten kann ich den Ansichten, die Wag- | . § ner geäußert hat, nicht ganz zustimmen. Er hat die Ausbeutung der Arbeiter durch den Stand der Unter- nehmer, denen er mit Rodbertus wie Beauftragten der Volkswirtschaft eine Art Amtscharakter zugestanden hat, damals noch mit vielen anderen Nationalökonomen, mehr als richtig war, als eine gegebene Tatsache ange- sehen (8 88 Anmerk. 3 Vorbem. z. § 287 u. f. § 296 § 306). Fälle von Ausbeutung sind sicher in einzelnen Betrieben oder Gewerbzweigen vorgekommen und mögen jetzt noch vorhanden sein. Es sind aber doch nur Ausnahmen ge- wesen. Im allgemeinem darf man annehmen, daß die Arbeiter jetzt angemessen und in manchen Fällen hoch bezahlt werden, und daß es im ganzem früher nicht anders gewesen ist. Es wäre den Arbeitern zu allen Zeiten schlechter gegangen, und ihr Einkommen würde viel nie- driger gewesen sein, wenn kein Unternehmerstand vor- handen gewesen wäre, der häufig mit den bescheidensten Mitteln gewaltige Unternehmen geschaffen und überall die Nachfrage nach Arbeitern vermehrt hat. Die Lasten und Sorgen der sstädtischen Haus- und Grundbesitzer hat Wagner auch nicht so eingeschätzt, wie es nötig ist. Jhr Einkommen beruht nicht immer auf der Arbeit anderer (§8 354 Anm. 6. g 357). Die Arbeit, die sie auf die Erhaltung ihres Besitzes und für die Er- ledigung der nicht geringen Ansprüche und Wünsche ihrer Mieter aufwenden müssen, darf nicht unterschätzt werden und wird in vielen Fällen durch die Erträge nur unge- nügend gedeckt. Wenn er beim ländlichem Grundbesitz, soweit ein Eigenbetrieb vorliegt, das Privateigentum fordert, so muß das gleiche auch für einen großen Teil der städtischen Haus- und Grundbesitzer geschehen. Man DK