ie Vorteile der übermittlung des Grundeigentums O an die Gessellschaft hat Samter darin gesehen, daß für die Gesamtheit ein Eigentum geschaffen werde. Er führte den Ausspruch des englischen Nationalökonomen John Stuart Mill an, daß es für niemanden eine Be- drückung sei, von dem ausgeschlossen zu sein, was andere hervorgebracht haben; aber es sei eine Bedrückung, auf Erden geboren zu werden und alle Gaben der Natur schon vorher in ausschließlichen Besitz genommen und keinen Raum für den neuen Ankömmling freigelassen zu fin- den (S. 111) : „In Ländern, die stark verschuldet sind, kommen die Kin- der gleichsam mit Schulden auf die Welt, in einem Lande, in welchem Grund und Boden gesellschaftliches Gigentum ist, er- wartet sie ein für die Gesamtheit bestimmtes und dieser vor- behaltenes Eigentum.“ (S. 112.) Der Besitz des Grundeigentums setze den Staat in den Stand, für die ländliche Bevölkerung unmittelbar nach- haltiges zu leisten (S. 116). Den Arbeitern könne ein angemessenes Stück Land zur Selbstbewirtschaftung über- lassen werden (S. 128). So werde nicht allein der Zuzug von dem Lande nach den Städten aufhören, sondern es werde sich voraussichtlich eine entgegengesetzte Strömung von den Städten nach dem plattem Lande vollziehen (S. 134). Die Wohnungverhältnisse könnten verbessert wer- den. Die Steuergesetzgebung könne einer vollständigen Reform unterworfen werden. Es werde und könne aber nie davon die Rede sein, daß der Staat nun alle seine Be- dürfnisse aus dem Grundeigentum beziehen solle; die ganze Steuerlast würde dann auf den Boden fallen und das ganze bewegliche Kapital wäre steuerfrei (S. 145). D Bedenken gegen die dem Staate mit dem Boden- besitz einzuräumende Machtfülle hat Samter sich nicht verschließsen können. Er hielt deshalb seine Refor- 8 Freefe, Bodenreform 3Z