(Y"? sagte, auch John Stuart Mill habe die Ungerechtigkeit des Privatgrundbessitzes eingesehen. Er habe aber nur eine Zurücknahme der künftig erwachsenden Vorteile (unearned increments) befürwortet. Alle künftigen nicht den Verbesserungen des Eigentümers zuzuschreibenden Werterhöhungen sollten dem Staate zufallen. Abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten, liege der Hauptfehler so umständlicher Projekte in der Unmöglichkeit, durch irgend ein Kompromiß den radikalen Unterschied zwischen Unrecht und Recht zu überbrücken. Er ist deshalb auch gegen eine Abfindung der Grundbesitzer durch Kauf: „Die persönlichen Grundbesitzrechte aufzukaufen würde nur soviel heißen, als den Grundeigentümern in anderer Form einen Anspruch gleicher Art und gleichen Betrages zu verleihen, als ihr Grundbesitz ihnen jetzt gibt; es würde darauf hinauslaufen, für sie den selben Anteil an dem Erwerb der Arbeit und des Kapitals durch Steuern zu erheben, den sie sich jezt durch die Grundrente anzueignen vermögen.“ (VII, 3.) Durch Mills Vorschlag würde für alle Zukunft eine Klasse im Besitz der unermeßlichen Vorteile bleiben, die sie jetzt über die anderen habe. Alles was von diesem Projekt gesagt werden könne sei, daß es immerhin besser wäre als nichts (VII, 3). Henry George lehnte jeden Anspruch der Grundbesitzer auf Entschädigung ab. Als vier Millionen Sklaven befreit wurden, hätten die Besitzer auch keine Entschädigung erhalten und hätten auch keine verlangt: „Und wenn erst die Bewohner von Ländern wie England oder die Vereinigten Staaten über die Ungerechtigkeit und Nachteile des individuellen Grundbesitzes hinreichend aufgeklärt sein werden, um. dessen Nationalisierung zu versuchen, werden sie auch hinreichend aufgeweckt sein, ihn in direkterer und leichterer Weise als durch Kauf zu nationalisieren. Sie werden sich über die Entschädigung der Grundbesitzer nicht beunruhigen.“ (VII, §.) 5]J