Den Gedanken des absoluten persönlichen Eigentums an Grund und Boden habe die moderne Zivilisation von Rom entlehnt. Als die künftige Herrin der Welt zuerst auftauchte, habe jeder Bürger seiuen kleinen unveräußer- lichen Wohnsitz gehabt und das allgemeine Gebiet, das unter öffentlichem Rechte stand, wurde gemeinschaftlich benutzt. Aus diesem öffentlichem Gebiet, das beständig durch Eroberung ausgedehnt wurde, wäre es den Patri- zierfamilien gelungen, sich ihre großen Güter herauszu- schneiden. Durch die Macht, mit der das große das kleine anzieht, seien die schwachen Besitzer zerquetscht, ihre kleinen Erbstellen zu den Latifundien der Reichen geschlagen worden (VII, 4). Tiberius Gracchus habe gesagt: „Männer Roms, ihr werdet die Herren der Welt genannt, und doch habt ihr kein Recht auf einen Fußbreit ihres Bo- dens! Die wilden Tiere haben ihre Höhlen, aber die Krieger Italiens nur Wasser und Luft!“ (VII, 4.) N:? einer Darstellung der Grundbesitzverhältnisse in den Vereinigten Staaten, kommt George zu dem Mittel, durch das der Grund und Boden zum Gemein- gut werden solle. Es sei nicht nötig, das Land zu konfis- zieren; es sei nur nötig, sich die Grundrente anzueignen: „Ich schlage weder vor, den Privatbessiß an Grund und Boden zu kaufen noch ihn zu konfiszieren . . . Mögen die Individuen, die jettt Land besitzen, immerhin, wenn sie wollen, im Besitze dessen bleiben, was sie i h r Land zu nennen be- lieben. Mögen sie fortfahren, es ihr Land zu nennen. Mö- gen sie es kaufen und verkaufen, vermachen und vererben. Wir können ihnen ruhig die Schale lassen, wenn wir den Kern nehmen. Es ist nicht nötig, das Land zu konfiszieren; es ist nur nötig, die Rente zu appropriiren."“ (VTI, 2.) Sein Vorschlag ist: Alle Besteuerung außer der auf Grund- werte abzusc<aff en (VIII, 2). 52