und Boden so schädlich ist, wie George angibt, so wird er nicht weniger schädlich dadurch, daß er hoch besteuert wird. Durch eine Steuer kann nicht Unrecht in Recht verwan- delt werden. Es kann das festhalten von Land und die Bildung von Latifundien dadurch erschwert werden. Man kann aber nicht durch eine Steuer die großstädtischen Hin- terhäuser entvölkern, die Mieter gegen ungerechtfertigte Mietsteigerungen, die Besitzer vor Verschuldung, die Bau- handwerker vor Benachteiligung durch die Hypotheken- gläubiger schützen und dem Volke Heimstätten schaffen. Seine Forderung, den Boden dem zu überlassen, der am meisten daraus zu machen versteht, muß sogar notwendig zur Unterdrückung der wirtschaftlich schwachen führen und dem Wucher Tor und Tür öffnen. Henry George hat das nicht erkannt. (§Ztsen eine Grundsteuer, die so hoch sein soll, daß sie in ihrer Wirkung einer Abschaffung des Privat- grundbesitzes gleichkommt, spricht schon, daß sie ein schwe- res Unrecht gegen alle enthält, die gutgläubig Grund- eigentum erworben haben. Sie muß an dem einmütigem Widerstand der Grundeigentümer scheitern. Keine Ent- lastung von anderen Steuern, die man ihnen verssprechen wird, und keine Schilderung künftigen Glücks wird sie bewegen können, einer Maßregel zuzustimmen, die sie in der Gegenwart ohne jede Entschädigung ihres Besitzes und ihrer Einkünfte berauben würde. Ist der Grund- besitz mit Hypotheken belastet, so können die Eigentümer die Steuer unmöglich iragen, weil die Grundrente, die man einziehen will, schon von den Vorbesitzern beim Ver- kauf vorweggenommen und in Hypotheken umgewan- delt worden ist. Wenn man die Hypothekengläubiger mit aur Steuer heranziehen wollte, so hätte man mit einer allgemeinen Kündigung der Hypotheken zu rechnen. Flür- scheim hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß die 11