willigung verdankt, aber nie auf das, was der Schöpfer allen Gesschöpfen gemeinsam geschenkt hat, ohne daß ihre eigene Tätigkeit dabei mitwirkte.“ (S. 181.) Flürscheim hat sich aber im Gegensatz zu George für eine Entschädigung der heutigen Besitzer ausgesprochen, die es im gutem Glauben geworden seien. Eine Ansicht, die schon Herbert Spencer geäußert hatte, die aber von George in seinem Hauptwerke (VIII, 2) als unüberlegt zurückgewiesen worden war. Flürscheim sagte, daß gerade der Venrngleich mit der Sklaverei, den George herangezogen hatte, für eine Ent- schädigung der Eigentümer spreche. Vom Standpunkt der Billigkeit abgesehen, spreche gegen eine Konfiskation schon der alleroberflächlichste Einwand der Opportunität: „Hätte man in Amerika sämtlichen Sklavenbesitzern der Südstaaten den doppelten oder dreifachen Wert ihrer Skla- ven in barem Gelde hingelegt, – und das wäre ein Kinder- spiel gewesen – so hätte man ein gutes Geschäft gemacht, weil dadurch die Kosten des großen Bürgerkrieges erspart geblieben wären.“ Er fragt, ob George vielleicht glaube, daß sich die Grundbesitzer irgend eines Landes der Welt gutwillig einen Gewaltakt, wie er ihn vorschlägt, gefallen Tassen würden? (S. 210). George hatte die Grundrente der Ge- ssamtheit zuwenden wollen, ohne die Eigentümer zu ent- schädigen. Gossen und Samter hatten staatliche Zwang- maßregeln ganz abgelehnt. Lange und Wagner hatten sie in gewissen Grenzen für die Großstädte und deren nächste Umgebung als notwendig anerkannt. Flürscheim ist auf die Seite derer getreten, die durch gesetzliche Maßregel mit einem Schlage den Boden ganz dem Volke zurück- gewinnen wollten. Sein Ziel war „Di e Verstaatlichung des Bodens unter Entschädigung der Besitzer.“ Er hat seine Vorschläge wie folgt formuliert: Kg