schen Grundrentenzuwachses an die Gemeinschaft zu ver- langen. Jm Dezember 1888 hat Flürscheim eine Rundreise durch die Schweiz unternommen, und hat in zahlreichen Versammlungen mit Erfolg Vorträge gehalten. Am 23. Juni ist in Baden bei Zürich ein schweizerisches Zentral- komitee für Bodenbesitzreform gebildet worden. An dieser Versammlung hat auch Dr. Stamm teilge- nommen, der zum Ehrenpräsidenten gewählt wurde. Auch dort ist gesagt worden, daß es die Hauptsache sei, für den großen Gedanken als solchen Propaganda zu machen, De- tailfragen aber, über die leicht Meinungyversschiedenheiten entständen, zunächst beiseite zu lassen. Es ist aber doch der bemerkenswerte Beschluß gefaßt worden, auf dem Wege der Gesetzgebung eine Neugestaltung des Hy pP 0 > th e k en wesens anzustreben. Es sollte der Hypothekar- kredit getrennt werden in einen auf dem Grund und Bo- den und einen zweiten auf Gebäuden ruhenden Teil. Die Gewährung des Kredits auf Grund und Boden solle dem Staat oder der Kommune als Monopol verliehen werden.*) Später sind die schweizerischen Bodenreformer nach- drücklich für die Verstaatlichung der Wasserkräfte einge- treten, die in dem kohlenarmem Lande zur Kraft- und Lichterzeugung wichtig sind. Von den damals ersschie- nenen Schriften sind zu nennen: J. Fr. S ch ä r, Grund- sätze und Postulate der Bodenbesitzreform. Basel 1890. Die wahre Ursache der sozialen Not. Basel 1892. D. Lavater-Butte, Die soziale Bedeutung der Grund- und Bodenbesitzreform. Zürich 1890. S. S ch.ä r 3, Die Bodenbesitzreform. Bern 1890. Stefan G s < w i n d, Die Grund- und Bodenverschuldung und deren Abhilfe durch die Hypothekar-Reform. Basel 1891. mw +) Deutsch Land 1889 Nr. 80. §§