schen Grundrentenzuwachses an die Gemeinschaft zu ver- 
langen. 
Jm Dezember 1888 hat Flürscheim eine Rundreise 
durch die Schweiz unternommen, und hat in zahlreichen 
Versammlungen mit Erfolg Vorträge gehalten. Am 23. 
Juni ist in Baden bei Zürich ein schweizerisches Zentral- 
komitee für Bodenbesitzreform gebildet worden. 
An dieser Versammlung hat auch Dr. Stamm teilge- 
nommen, der zum Ehrenpräsidenten gewählt wurde. Auch 
dort ist gesagt worden, daß es die Hauptsache sei, für den 
großen Gedanken als solchen Propaganda zu machen, De- 
tailfragen aber, über die leicht Meinungyversschiedenheiten 
entständen, zunächst beiseite zu lassen. Es ist aber doch 
der bemerkenswerte Beschluß gefaßt worden, auf dem 
Wege der Gesetzgebung eine Neugestaltung des Hy pP 0 > 
th e k en wesens anzustreben. Es sollte der Hypothekar- 
kredit getrennt werden in einen auf dem Grund und Bo- 
den und einen zweiten auf Gebäuden ruhenden Teil. Die 
Gewährung des Kredits auf Grund und Boden solle dem 
Staat oder der Kommune als Monopol verliehen 
werden.*) 
Später sind die schweizerischen Bodenreformer nach- 
drücklich für die Verstaatlichung der Wasserkräfte einge- 
treten, die in dem kohlenarmem Lande zur Kraft- und 
Lichterzeugung wichtig sind. Von den damals ersschie- 
nenen Schriften sind zu nennen: J. Fr. S ch ä r, Grund- 
sätze und Postulate der Bodenbesitzreform. Basel 1890. 
Die wahre Ursache der sozialen Not. Basel 1892. D. 
Lavater-Butte, Die soziale Bedeutung der Grund- 
und Bodenbesitzreform. Zürich 1890. S. S ch.ä r 3, Die 
Bodenbesitzreform. Bern 1890. Stefan G s < w i n d, Die 
Grund- und Bodenverschuldung und deren Abhilfe durch 
die Hypothekar-Reform. Basel 1891. 
mw +) Deutsch Land 1889 Nr. 80. 
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