Grundsteuer nach dem gemeinem Wert und die Z u - wach sst e u e r sind auf betreiben der Bodenreformer an vielen Stellen eingeführt worden. Die Ausdehnung des Enteignungrechtes auf die Ufergelände der Schif- fahrtkanäle, die wir unserem allzufrüh verstorbenem Professor Adolf Pohlman verdanken, ist ein großer Erfolg gewesen.*x) Die Beseitigung des verderblichen Kon- zessionwesens in unseren verlorenen K o lo ni e n wird immer ein Ruhmesblatt in der Geschichte des Bundes deutscher Bodenreformer füllen. Sein eintreten für das Heimstättenrecht hat zum Erlaß eines Reichsheim- stätten Gesetzes geführt, das als ein großer Fortschritt im Bodenrecht anerkannt werden muß. Die meisten von diesen Erfolgen lassen sich, wie schon im Vorwort dieses Buches gesagt worden ist, in ihren Anfängen bis in die Zeit zurück verfolgen, in der eine kleine Schar von An- hängern für die Wahrheiten eingetreten ist, die heute beinahe ein Gemeingut der führenden Geister unseres Volkes geworden sind. U Höhepunkt seiner Wirksamkeit darf mein Nachfol- ger Adolf Da ma s < k e die Aufnahme des Artikels 155 in die in Weimar beschlossene V erf a \ s un g des Deutschen Reiches von 1919 ansehen: Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von Staatswegen in einer Weise überwacht, die Mißbrauch ver- hütet und dem Ziele zustrebt, jedem Deutschen eine gesunde Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kin- derreichen, ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und Wirtschaftheimstätten zu sichern. Kriegteilnehmer sind bei dem zu schaffenden Heimstät- tenrechte besonders zu berücksichtigen. Grundbesitz, dessen Erwerb zur Befriedigung des Woh- nungbedürfnisses, zur Förderung der Siedlung und Urbar- i Lu Y tghiman, Adolf. Die vergessene Grundrente. Soziale Streitfragen Heft 308