Im Verwaltungbereiche der staatlichen Behörden, besonders des Königlichen Kriegsministeriums sind in der letzten Zeit mehrfach Bauterrains von beträchtlicher Ausdehnung für andere Zwecke frei- geworden. In Zukunft ist noch die Freigabe zahlreicher anderer Terrains teilweise von sehr bedeutendem Umfange zu erwarten. Es würde sich durch überlassung dieser Grundstücke für zahlreiche Gemeinden, insbesondere auch für die Stadt Berlin, eine nicht wie- derkehrende Gelegenheit bieten, ohne umständliche Gnteignungen und übermäßige Kosten den beschränkten und in Berlin durch ur- fangreiche Veräußerungen in den 60er Jahren leider sehr vermin- derten städtischen Grundbesitz wieder zu vergrößern, wie dies allge- mein als wünschenswert angesehen wird. Der Bedarf von Grundstücken für öffentliche Gebäude und An- lagen nimmt seit Jahren zu. Künftige Bedürfnisse, die sich mit der wachsenden Bevölkerung für Verwaltunggebäude, Schulen aller Art, Marthallen, öffentliche Bäder und zahlreiche sonstige Zwecke sowohl im Stadtinnern wie in den äußeren Stadtteilen einstellen werden, lassen sich gegenwärtig noch gar nicht vorausberechnen. Zweifellos ist dagegen, daß der Preis des Grund und Bodens im Innern und Äußern jeder größeren Stadt mit der zunehmenden Bevölkerung immer mehr steigen muß. Künftige Neuerwerbungen und Enteignungen werden daher immer höhere Geldopfer aus den Mitteln der Steuerzahler erfordern. Die Schwierigkeiten, geeignete Bauplätze für derartige Gebäude zu erlangen, müssen mit der Zeit beständig zunehmen. Größere Gemeinden des Reiches, wie z. B. die freie Stadt Hamburg, sind aus diesem Grunde beständig auf geeignete Vergrößerungen des städtischen Grundbesitzes bedacht, und verabsäumen keine Gelegenheit, ihren Grundbesitz durch geeignete Erwerbungen zu vermehren. Von vielen Seiten wird anerkannt, daß im Interesse einer zweckmäßigen, gesunden und reizvollen Be- bauung, wie im finanziellen Interesse der Stadt, der Gemeinde- Grundbesit gar nicht groß genug sein kann. Unter diesen Umständen dürfte es sich für alle Königlichen Mi- nisterien und insbesondere das Königliche Kriegsministerium sehr empfehlen, dahin zu wirken, daß Grundstücke, welche für die Zwecke des Staates entbehrlich werden und aufgegeben werden sollen, beson- ders die umfangreichen Grundstücke der Militärverwaltung von die- sem nicht mehr an den Markt gebracht und an Spekulanten ver- kauft werden. Vielmehr dürfte es sich empfehlen, daß solche Grund- stücke grundsätzlich zunächst den betreffenden Gemeinden angeboten werden. Die Bürgerschaft Berlins hat auch mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, daß derartige Verhandlungen seitens des 459