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        <title>Nationale Bodenreform</title>
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            <forname>Heinrich</forname>
            <surname>Freese</surname>
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        Heinrich Freese / Rationale Bodenreform
        <pb n="3" />
        Heinrich Freese
Zweite Auflage des Buches „Die Bodenreform,
ihre Vergangenheit und ihre Zukunft“
] Drack und Verlag von A. Weichert, Berlin
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        ;
Sämtliche Rechte vorbehalten
        <pb n="5" />
        Vefit; und Gemeinguit!
J. W. v. Goethe.
Wilhelm Meisters Wanderjahre I. 6
        <pb n="6" />
        V o r w o r t.
Q) erste Auflage dieses Buches ist unter dem Titel:
„Die Bodenreform, ihre Vergangenheit und ihre Zukunft“
 im Oktober 1918 erschienen. Ich habe seit vielen Jahren
 den Wunsch gehabt, die Entstehung der Bodenreform
Bewegung, deren Leitung vor ihrer übergabe an meinen
Nachfolger D. Dr. Da ma sc&amp;lt; k e acht Jahre in meinen
Händen gelegen hat, im Zusammenhang zu schildern.
Was bis dahin darüber veröffentlicht worden war, ist sehr
lückenhaft gewesen. Man war fasst ganz auf die alten
Jahrgänge der Bundeszeitschriften angewiesen, die nur
in wenigen Exemplaren vorhanden sind. JFc&amp;lt; habe angenommen,
 daß unter diesen Umständen eine Darstellung
der Anfänge der Bewegung über den Kreis der Nächstbeteiligten
 hinaus Interesse finden werde. Daneben
habe ich gehofft, durch die Schilderung der Jugendtage
der Bewegung, ihrer Kämpfe und ihrer Erfolge der Bodenreform
 Bewegung neue Freunde und Mitkämpfer zu
gewinnen.
Jetzt ist eine neue Auflage des Buches nötig geworden,
 und ich habe die Gelegenheit gern benutzt, seinen
Inhalt zu erweitern. Ich habe die wichtigsten Aufgaben
genannt, die auf praktischem und theoretischem Gebiet
ihrer Lösung harren, und ich habe die Mittel angegeben,
die zu ihrer Bewältigung dienen können. Der Standpunkt,
 den ich selbst einnehme, ist dabei ausführlicher als
in der ersten Auflage zur Geltung gekommen. Meine
Vorschläge werden gegen manche überlieferte Anschauung

VII
        <pb n="7" />
        verstoßen und in mehr als einer Hinsicht einen Bruch
mit der Vergangenheit bedeuten. Ich habe sie im letztem
Abschnitt unter dem neuem Titel meines Buches als
„Nationale Bodenreform'‘
zusammen gefaßt, und ich weiß, daß sie bei vielen Anhängern
 der Bewegung überraschung hervorrufen werden.
Das Bewußtsein manchem Widerstand zu begegnen, kann
aber meine überzeugung nicht ändern, daß meine Ratschläge
 früher oder später befolgt werden müssen.
Die aus der ersten Auflage übernommenen Teile des
Buches sind von mir durchgesehen und an vielen Stellen
ergänzt worden. Die volkswirtschaftlichen Schriften, die
auf die Entstehung der Bewegung Einfluß gehabt haben,
sind ausführlich von mir besprochen worden. Es gilt das
besonders von den Schriften von Michael Fl ür s ch e i m,
die größere Beachtung verdienen, als sie ihnen bisher
zuteil geworden ist. Vor allen Dingen habe ich die Werke
unseres unvergeßlichen Ehrenmitgliedes, des Wirklichen
Geheimen Rats Professor Dr. Ad olf Wagner, nach
ihrer überragenden Bedeutung zu würdigen versucht.
Zc&amp;lt; habe ihm noch im Dezember 1916 einen Teil der Handschrift
 der ersten Auflage meines Buches vorlegen können.
Er hat damals meine Darstellung seiner Vorträge und
Schriften gebilligt, und hat sich mit der Wiedergabe seiner
Meinung in meinem Buch einverstanden erklärt. Meine
Hoffnung, dem großem Gelehrten ein Exemplar des
Buches überreichen zu dürfen, ist leider wegen seines
hinscheidens am 8. November, 1917 nicht mehr in Erfüllung
 gegangen.
Es hat mir Freude gemacht, daß ich in meinem Buch
zahlreicher alter Mitkämpfer gedenken konnte, die mit
mir im Dienste der Sache gestanden haben. Ihrem Andenken
 soll mein Werk auch in seiner neuen Gestalt gewidmet
 sein. Die Erfolge, die der Bund deutscher Bo-VIII
        <pb n="8" />
        denreformer später erzielt hat, lassen sich in ihren Anfängen
 mehr als einmal bis in jene Zeit zurückverfolgen,
in der eine kleine Schar von Anhängern für die Wahrheiten
 eingetreten ist, die heute beinahe ein Gemeingut
der führenden Geister unseres Volkes geworden sind.
Die kleinen Abweichungen von der üblichen Rechtschreibung
 sind auch in die neue Auflage übernommen
worden. Ein Beurteiler in der Zeitschrift „Di e Hil f e“
hat allerdings gemeint, daß ich auf diesem Gebiet nicht
so bahnbrechend sein würde, wie auf dem der Sozialpolitik.
 Das kann richtig sein. Es wird mich aber freuen,
wenn ich bei einem Teil meiner Leser auch darin Zustimmung
 finden sollte.
Berl i n - Niederschönhausen, im Mai 1926.
Dr. Heinrich Free se.

IX
        <pb n="9" />
        Inhalt.
Seite
Vortvort V
Die Anfänge der Bewegung.
F. W. A. Held und der Radikal Reform Verin . . . . '
Hermann Heinrich Goffee . «... . „ . .... .. .
Friedrich Albert Lage. ............ 2 .., 1 -
Udolf Wagnnee.. ...... ........ ...+ J
Adolf Wagners Grundlegung . . . . . . . . . . . |)
Adolf Samer .. . „. . . .. &amp;amp;.
A. Theodor Stamm . . . . . ; z5
Fortschritt und Armut.
Henry George und seine Lehren . . . . .. „ „.. «. &amp;lt;6
Das Heilmittel . . tt . . . ts t
Undere Schriften. . . . . .. V . s „[ S68
Einige Einväase. .... ... . . . ...] ko
Sein Leben . . . . ;;;
Der deutsche Bund für Bodenbesitzreform.
Z.ichael Ftäcfheik. e. E.
C. v. Helldorf-Baumersrode . . . . ......» fa
Die Land-Liga . . . . » ::: . &amp;gt;. T&amp;amp;
Die Yeitschrift „Deutsch Land“. . . R kz
Die Gründung des Bundes für Bodenbesitztrefornm. . . . g82
Der internationale Kongreß in Paris . . . . . . . 9
Die Hauptversammlung in Köln . . . . 91
Der einzige Rettungweg.
Das Problem. . . Q . . . . . . . . . „. .. HY&amp;gt;
Flürscheins Vorschläze. .. . „. . . » „., . „". „. HQ
Seine theoretischen Berdiense . . . . . .. ..% 16$
In der neuen Welb . e u a &amp;amp; n e v e v Ur)
c ict O—OÜíIOIR—© &amp;gt;ŸŸi..k..._...

!
        <pb n="10" />
        ei
- Die Bodenreformer in Berlin. ...
Der Verein für Bodenbesizreform . . . . .181
Die dritte Hauptversammlung . . .. .„m131
Finanzminister Dr. Miquel . . . . . .M136
Jm Kampf gegen Monopole . . . . . 148
Flürscheims Vorträge . .. . . 161
Reue Aufgaben und Kämpfe.
Eine erfolgreiche Tagung . . . . . 168
Fortgang der Bewegung . . . . &amp;gt; . %. LM 166
In der Hochburg des Manchesstertums . . . " i:
Ottomar Beta und seine Schriften . . . ; 188
Die Bauhandwerkerfrazgke . . 188
Endziel oder Gegenwart.
Theorie und Praxis . . . . .. .1 194
Geteilte Meinungen . . . . . . . . 197
Der Austritt der Sozialdemokraten . . ...] 802
Dr. Oertmann und Professor Büchner . 212
Eine Reichstagwahl.
Programmfragen. .. .. . . . „L 914
Eine HZählkandidatur . . . . . ...[ „ 218
Fiskalische Grundstücke . . . . ...... .] 321
Allwohlsbund und Bauverein . . . . «© 9228
Koloniale Hoffnungse.. . .. . . . + L „L g28
Ein neues Progamm . . . . &amp;amp; : .. 9%W1
Wohnungnot und Absatzkrisis . . . . . . 2834
Die Bodenfrage in den Schutzgebieten . 286
Bodenwucher und Börse .- . .: 238
Der Notruf der Bauhandwerker.
Der Fall Seeger . . . M:. : . . . 240
Der Eindruck der Kundgebung . . . 245
Der Henry George Verein h 251
10. Henry George oder Flürscheim.
Neue Sorgen . . . . m...... 2868
Carl Marfels und W. E. Backhaus . . .. . 066
Der Botanische Garten . . . .... s0
Ernfte Verlufte. „u. . o o o t © . . 962
Der deutsche Volksbunn. . . . . . 266

VT]
        <pb n="11" />
        Sekte
11. Wieder aufwärts.
Die deutsche Volksstimme . . . . Ö. » 976
Die neunte Hauptversammlung . . . . s80
Das Programm von 1888 . . . , ...... 888
Die neue Bundesleitung . . . . .. . 288
Im Rathause in Berlin. . . . . M...... 205
Das Jahrbuch der Bodenreform . . . . 9807
Düsseldorf und Gotha . . . . 301
12. Rückblick und Ausblick : . 805
13. Theoretische Fragen.
Die Bevölkerungslehre . . . . f a11
Flürscheims Krisenlehre . . . . . „L 814
Das entstehen der Grundrente . . : . ..616
Der Einfluß der Besizer . . . . . ... . 8619
Einige Einwände . . . „ sal
Die Rechte der Gesamtheit sind zu begrenzen . 323
14. Die Grundsteuer vom gemeinem Wert.
Die Bedeutung der Grundsteuer . . . . . 6:4 6#h
Grundrente und Bodenwerte . . . . . s » s§1
Die Höhe der Grundsteer . . . . . . . 834
Die Selbsteinschänung . . . . . . .... s836
Die Grundsteuer als einzige Steuer . . 339
15. Die Wertzuwachssteuer.
Der unverdiente Wertzuwachs . . . . s #*. gél
Ein Mißerfolg . . . . . . . LQ st
Neue Versuche . . . L :: . . » » &amp;amp; s46
Die Begrenzung der Ansprüche . .. s s47
| 6. Die Verschuldung des Grundbesitzes.
Die Zunahme der Verschuldung . . . . M L
Die Urfaßen . . ... . . .. . » , s§51
Inflation und Aufwertung . e y j . p 954
Reformvorschliézge . . . . u s % : . 355
Die Rückkehr zum deutschen Recht . u ::
Die Grenzen der Verschuldung . . . «. Hôô
Die Durchführung der Maßregel . . . . „. 962
Die Frage der Amortisationhypotheken . 364

Ed
        <pb n="12" />
        17. Die Heimstättenfrage. .
Das Heimstättenrecht .:.. &amp;gt; . . 868
Die Kriegerheimstätten . .. 869
Die Gegner . . . . &amp;gt; .. . 378
Das versagen der Regierung . ... g 376
Nach der Staatsumwälzung . 377
18. Das Bodenreformgesetz.
Das y etc! : . . „([ 881.
Das Bodenreform Gesetz . t . s§88
Das Kleingarten Geset . s 887
19. Andere Aufgaben.
Der Schutz der Bauhandwerker . . . &amp;gt; .. „ 880
Die Bauordnungen . ~ . + &amp;gt; ; . „j 9208
Die Wohnungfrage . +. 6. + 0 ! : , z 697
Literarische Wünsche . . . ; . c 906
90. Rationale Bodenreform 419

VIV
        <pb n="13" />
        Anhang.
A. Programme.
Seite
Programm der Deutschen Land-Liga vom 4. Juli 1888 . . . teu
te des Allwohl-Bundes vom sb. Juli 1888 . . . .14423
. » HBundes für Bodenbesitreform vom 16. September
§ " 35:. . 424
„ deutschen 1§s c sür Bodenbesitzreform vom 17.
Angust 1890. . . M ... . . 4%125
et H Bundes für Bodenbessitzreform vom 12.
Oktober 1891 . . .. . . . 426
1 v , Bundes für Bodenbesitzreform vom 14.
Oltober 12188 . . ... ... . . . 27
t 1 HBundes der deutschen Bodenreformer vom 2. April
Bundeslied der deutschen UN refower : _ ] ; u.;
B. Eingaben.
1. Die Ausführung der Stadterweiterungen durch die Gemeinden.
 Eingabe an den Magistrat und an die Stadtverordnetenversammlung
 zu Berlin vom 6. Januar 1891. . . 482
. Die Heranziehung der Anlieger zu den Kosten von öffentlichen
lagen: Eingabe an den Magistrat zu Berlin vom 6. April Is
Die Einführung pon Baubefchränkungen in hen äußeren
Stadtteilen. Eingabe an den Polizei-Präsidenten Freiherrn
v. Richthofen in Berlin vom 21. Januar 1899 . . . . 441
Untersuchungen über den Umfang und die Wirkungen des Gemeindegrundbesißes.
 Umfrage bei den Gemeindevorsständen
vom August 1892 . . .. . M %. . 444
Die Verstaatlichung der Wasserkräfte. Eingabe an das
Haus der Abgeordneten in Berlin vom 17. November 1892 446

KV
        <pb n="14" />
        Seite
ß. Die Errichtung von Stadt- oder Rats apotheken. Eingabe
 an den Kultusminister Dr. Bosse in Berlin vom 30.
November 1899 . . . . ; %. . . 448
Der Verkauf von fiskalisch en Grundstücken. Eingabe an
den Kriegsminister v. Kaltenborn-Stachau in Berlin vom
26. Mai 1898 . „ s «u ! ? . 451
Die Verpachtung von Grundstücken in den Schutzgebieten.
Eingabe an den Neichskanzler Graf v. Caprivi und an den
Bundesrat in Berlin vom 11. Januar 18948 . . . . . 454
' Die Bodenfrage in den Kolonien. Eingabe an den Neichskanzler
 Fürst zu Hohenlohe-Schillingsfürst in Berlin
vom s. Januar 1888 . . . . . . &amp;gt; .. „ &amp;lt;468
Namen- und Sachverzeichnis . . - . „-468

V VI
        <pb n="15" />
        1. Die Anfänge der Bewegung.
F. W. H. Held und der Radikal Reform Verein.
D) Anfänge der neuzeitlichen Bewegung, die eine Umgestaltung
 des Bodeneigentums zum Ziel genommen
hat, können in Deutschland bis in die Mitte des vorigen
Jahrhunderts zurück verfolgt werden. Die ersten Spuren
findet man in einem Verein, der im Jahr 1849 in Berlin
 von dem politischem Agitator Friedrich Wilhelm
Alexander Hel d gegründet worden war. Dieser Verein
hat zuerst den Namen Verein für Radikalreform geführt.
Er hat später den Namen Sozialverein und zuletzt den
Namen Radikal Reform Verein angenommen. Held war
im Militär-Waisenhause in Potsdam erzogen worden
und ist nach einander Offizier, Schauspieler und Schriftsteller
 gewesen. Er hat ende der 40er Jahre eine Zeitung
 „Die Lokomotive“ herausgegeben und hat infolge
seines glänzenden Rednertalentes und seines scharfen
Vites, in der Berliner Bewegung vom Jahre 1848 eine
große Rolle gespielt. Einzelheiten darüber kann man in
den Beiträgen zur Geschichte Berlins von Adolf Streckfuß
finden.
Held hat im März 1860 an die Mitglieder des Preußischen
 Landtages und auch an ausländische Staatsmänner
wie den Grafen Cavour eine Denkschrift gerichtet, die in der
Zeitschrift „Frei Land“ 1891 No. 3 veröffentlicht worden
und dadurch der Vergessenheit entrissen worden ist. Seine
Vorschläge liefen in der Hauptsache darauf hinaus, daß
der Staat alle kulturfähigen Ländereien nach ihrem durch-1
 Freese, Bodenreform
        <pb n="16" />
        schnittlichem Werte abschätzen und erwerben sollte. Der
Staat sollte den Eigentümern dafür Anweisungen
(Assignationen) geben, die folglich Beweisstücke eines
wirklichen Wertes seien und im öffentlichem wie im privatem
 Verkehr als bares Geld angenommen werden
müßten. Die Grundeigentümer sollten ihre Grundstücke
als Nutznießer behalten und dafür an den Staat die Zinsen
 der ihnen als Abfindung in Anweisungen übergebenen
 Kapitalien als Grundrente an den Staat entrichten.
 Diese Einkünfte sollten die einzig e St euer
bilden, deren der Staat bedürfen werde, um seinen Verpflichtungen
 zu genügen und seine Schulden zu tilgen.
Gesetzt, daß der gesamte Geldbedarf des Staates sich auf
2 v. Hundert der abgeschätzten Ländereien beliefe, so würde
dieser Betrag von den Bodenbesitzern erhoben werden.
Später, wenn der Staat seine Schulden gedeckt haben
werde, würde eine Grundrente von 1'/. v. Hundert genügen.
 Jm Falle eines Krieges oder sonstigen Unglücks
könnten die Abgaben auf 5 v. Hundert erhöht werden.
Die Grundbesitzer würden dann noch immer weniger belastet
 sein, als sie es jett durch ihre Gläubiger und durch
eine Menge von anderen Staatssteuern seien.
Indem auf diese Weise alle anderen Steuern und Abgaben
 beseitigt würden, würde es immer eine indirekte
Steuer, je nach der wechselnden Höhe der Grundrente
geben. Diese Steuer werde aber immer eine sehr niedrige
 bleiben, im Vergleich zu den Steuern und Abgaben,
die wir jetzt hätten. Der Mangel an disponiblem Gelde,
der so schädlich auf Handel und Industrie wirkt, würde
dann völlig verschwinden. Die Kapitalisten wären gezwungen,
 andere Wege der Verwendung für ihr Geld zu
suchen, weil sie keine Möglichkeit mehr haben würden,
es im Grund und Boden oder im Ackerbau auf Zinsen
auszuleihen. Sie sähen sich dann gezwungen, Handel
und Industrie zu begünstigen in dem Maße, wie sie wün-)
        <pb n="17" />
        schen müßten, Nutzen von ihrem Gelde zu ziehen. Zuerst
würden es die Bauunternehmer sein, die mit Leichtigkeit
alle zum errichten von Privathäusern und öffentlichen
Gebäuden nötigen Summen zu erhalten vermöchten,
aber bald würde es unmöglich werden, alle verfügbaren
Gelder nur in Bauten zu verwenden, und die Rentner
wären dann gezwungen, sich an industriellen und kommerziellen
 Unternehmungen zu beteiligen. Sollten sie
vorziehen, ihr Geld an Grundbesitzer fremder Staaten zu
leihen, so müßten doch die Zinsen immer wieder in das
eigene Land zurückkehren, zum Vorteil des Staates, d.
h. der eigenen Nation.
Die heilsamen Folgen des eben entwickelten Systems
sollten nach Held sein:
„Die Befreiung des Volkes von allen heutigen Steuern
und Abgaben; die Beschränkung des jetßigen sehr verwickelten
Verfahrens der Steuererhebung; die Amortisation aller
Staatschulden, die Erlösung der arbeitenden Klassen von der
Tyrannei des Kapitals; die Abschaffung des Wuchers der
nichtsleistenden Rentiers, die Vermehrung des baren (disponiblen)
 Geldes; und vor allem der bedeutende Fortschritt des
Ackerbaues und ebenso der Industrie und des Handels."
Held soll seine Vorschläge später in einigen Punkten
geändert haben. Der Staat sollte das Ackerland und die
Gemeinden sollten die Wohnhäuser und Gärten erwerben.
 Die Zahlung Follte durch Papiergeld bewirkt werden,
 das er Grunögeld oder Scheingeld genannt hat.
Die Vorschläge Helds erinnern allzu sehr an die Versuche,
 die in den Jahren der französischen Revolution
mit den Assignaten gemacht worden sind. Auch die französischen
 Assignations sur le Trésor sollten als Zahlungmittel
 gelten. Als Sicherheit sollten die konfiszierten
Kirchengüter und staatlichen Domänen dienen. Die anfangs
 gewährte Verzinsung ist später beseitigt worden.
Ihre im Jahr 1789 auf 400 Millionen Livres begrenzte
§9

Z
        <pb n="18" />
        Menge ist nach dem Handwörterbuch der Staatswissenschaften
 im folgendem Jahr auf 1200 Millionen, dann
auf 3 Milliarden und schließlich auf 45 Milliarden erhöht
worden, von denen der Staat aber infolge des ständig
sinkenden Kurses nur einen Bruchteil erhalten hat. Der
Kurs der Assignaten, der im Jahr 1791 noch 90 v. H.
betragen hatte, war infolge ihrer gewaltigen Vermehrung
 in den nächsten drei Jahren auf 20 v. H. und im
Jahr 1796 trotz aller Versuche, den Kurs durch Zwang
aufrecht zu erhalten, bis auf s v. H. des Nennwertes
gesunken.
MT? darf sich wundern, daß Held nach diesen Ergebnissen
 nochmals mit ähnlichen Vorschlägen hervortreten
 konnte. Es ist aber unverkennbar, daß in den Vorschlägen
 Helds manches von den Maßnahmen enthalten
war, durch die später andere Reformer den Grund und Boden
 aus dem Privatbesitz in den Besitz der Gesamtheit
bringen und gleichzeitig alle anderen Steuern überflüssig
machen wollten. Held hat später in Gemeinschaft mit
dem Likörfabrikanten Daubit die Staatsbürger Zeitung
gegründet, die in Berlin lange Zeit eine einflußreiche
Stellung behauptet und den Namen „Alte Heldsche“ geführt
 hat. Dem Verein, den er gegründet hatte, hatte
er große Aufgaben zugedacht. Er hatte die Absicht, ihn
in Sektionen zu teilen, denen verschiedene Aufgaben zugeteilt
 werden sollten. Es sollten nach und nach zwölf
Sektionen entstehen. Drei waren gegründet, als Held
im Jahr 1872 erkrankte und starb. Die Leitung des Vereins
 ist nach Helds Tode auf den Schriftleiter der Staatsbürger
 Zeitung Eduard Kraemer übergegangen. Die
Aufteilung in Sektionen hat sich als ein Fehlgriff erwiesen.
 Die Sektionen sind bald in Meinungyverschiedenheiten
 geraten, eine hat die andere bekämpft, und es ist
mit dem Verein abwärts gegangen.
        <pb n="19" />
        Ein altes Mitglied des Bundes deutscher Bodenreformer,
 Zeugschmiedemeister Hermann JF a h n in Berlin,
 dem ich diese Angaben verdanke, hat dem Radikal
Reform Verein angehört. Er hat in diesem Verein anfang
 der 70er Jahre Borträge über die Bodenfrage gehört.
 Als Redner sind der Schriftsteller Ottomar Beta,
der damals Redakteur der Staatsbürger Zeitung war,
und Dr. August Theodor Sta m m aufgetreten. Die
Vorträge, die Dr. Stamm gehalten hat, sollen sehr wirkungvoll
 gewesen sein, während Beta mit seinen Vorträgen
 fast immer verunglückt sei. Ich habe infolge einer
Anzeige in der Staatsbürger Zeitung und angelockt durch
das für die Jugend so bezaubernde Wort „radikal“ den
Verein damals auch besucht. Ich war aber so enttäuscht,
als lange nach der festgesetzten Zeit drei oder vier Personen
 das Vereinzimmer betraten, daß ich fortgegangen
bin, ohne zu erfahren, wie sich in diesen Köpfen die Welt
gemalt hat.
Hermann Heinrich Gollen.
Uu P qt Jahre vor Held im Jahr 1853 hat der Assessor
a. D. Hermann Heinrich G o ss e n in Köln in seinem
Werke: „Entwickelung der Gesetze des menschlichen Verkehrs
 und der daraus fließenden Regel für menschliches
Handeln“ ähnliche Vorschläge gemacht. Das Buch war
lange Zeit verschollen. Der Verfasser soll sein Werk, das
die Ergebnisse zwanzigjährigen nachdenkens enthielt,
enttäuscht über die geringe Würdigung, die es gefunden
hatte, aus dem Verkehr gezogen haben. Friedrich Albert
Lange hat es im Jahr 1874 in einer Anmerkung erwähnt.
 Es ist aber hauptsächlich ein Verdienst Michael
Flürscheims gewesen, dessen Wirksamkeit ich später ausführlich
 schildern werde, durch einen Aufsatz in seiner
Zeitschrift „Deutsch Land“ im März 1888 das Buch vor
dem Schicksal bewahrt zu haben, vergessen zu werden.

Z
        <pb n="20" />
        Bald nachher hat die Verlagansstalt von R. L. Prager in
Berlin eine neue Ausgabe des Buches veranstaltet, durch
die es weitere Verbreitung gefunden und dem Verfasser
lange nach seinem Tode die verdiente Anerkennung gebracht
 hat.
Der größte Teil des Buches ist theoretischen Untersuchungen
 über den Lebenszweck des Menschen und die
Art und Größe seines Lebensgenusses gewidmet. Der
Verfasser hat sich dabei zahlreicher mathematischer Formeln
und Tafeln bedient, durch die er die Richtigkeit seiner
Ansichten zu erläutern versuchte. Er begründete dies
damit, daß ihm die Mathematik nur als ein Teil der
Sprache erscheine, und zwar als des Teils, der die
Größenbegriffe näher festzustellen bestimmt sei, als sich
dies durch gewöhnliche Worte tun lasse (S. 192). Über
die Beweiskraft seiner Berechnungen wird nur ein Mathematiker
 von Fach ein Urteil abgeben können. Gossen
hat dann in ähnlicher Weise die Gesetze des Güteraustausches
 und die der Gütererzeugung entgegenstehenden
Hindernisse untersucht. Er hat es als einen Wahn erklärt,
 den die damals lebende Generation mit wenigen
Ausnahmen geteilt habe, daß es der Menschheit oder
einem Teile davon jemals an. Arbeit fehlen könne, und
daß die Sorge dafür mit zu den Pflichten der Regierung
gehöre (S. 150). Hindernisse in der Gütererzeugung erblickte
 er in dem heranziehen von jugendlichen Personen
in den Fabriken (S. 167), in der gesetlichen Beschränkung
 der Zinsen (S. 176), in den Mängeln der Erziehung
und in den positiven Religionen, die nach seiner Ansicht
der Vollkommenheit der Schöpfung nicht gerecht würden
(S. 186). Er bekämpfte die Vermehrung des Geldes
durch die Ausgabe von Papierwerten, durch die der Preis
aller Produkte erhöht werde (S. 205).

+
24
        <pb n="21" />
        (F| im letztem Teile seines Werkes hat Gossen sich
der Bodenfrage zugewendet. Er sah im größtmöglichstem
 Schutz des Privateigentums die unbedingteste
Notwendigkeit für das bestehen der menschlichen Gesellschaft
 (S. 231) und verlangte die Beseitigung aller Bestimmungen
 in der Gesetzgebung, die den Eigentümer
hinderten, von seinem Eigentum Gebrauch zu machen.
Solche Beschränkungen erblickte er in der Errichtung von
Fideikommissen, Majoraten, Senioraten, geschlossenen
Bauernhöfen (Seite 237). Ferner in Bannrechten und
Schutzzöllen aller Art. Er war also ausgesprochener Individualisst.
 Den damals herrschenden Mangel an Leihgeldern
 wollte er durch Errichtung staatlicher Darlehnkassen
 beseitigen (S. 239), die jedem geschicktem, rechtlichem
 und ssittlichem Menschen erleichtern sollten, sich
auf Grund von Bürgschaften die Betriebmittel für seinen
Produktionzweig zu verschaffen (S. 250).
Es bliebe nur mehr ein einziges Hindernis übrig, das
sich dem Menschen dann noch in den Weg stellt, den Naturgeseßzen
 gemäß zu handeln, welches er nicht durch
eigene Tätigkeit zu überwinden vermöge. Es besteht
darin, daß jeder Mensch sich nicht nach Gutdünken die
günstigste Stelle auf der Erdoberfläche aussuchen könne.
Hier hätten menschliche Institutionen die Hindernisse, anstatt
 die Beseitigung zu erleichtern, in unzähligen Fällen
zu unüberwindlichen gemacht durch Einführung des
Privateigentum s an Grund und Boden. Es ssei
damit dem Eigensinn eines einzelnen Menschen oft ganz
und gar anheimgegeben, ob er einen ihm zugehörigen
Fleck des Erdbodens zu dem zweckmäßigstem Produktionzweige
 hergeben wolle oder nicht.
„Diesem Übelstande könnte dann in wünschenswertester
Weise abgeholfen werden, w enn d a s Eigentum alles
Grund und Bodens der Gesamtheit gehörte
 und v on ihr jeder Fleck dem zur Produktion
        <pb n="22" />
        überlassen werde, der die höchste Rente davon zu zahlen ssich
bereit finde.“ (S. 250.)
Die Verpachtung sollte lebenslänglich geschehen. Ein
Nachlaß der Pacht solle unter keinen Umständen sstattfinden
 (S. 252). Damit der Pächter sicher gestellt werde, daß
ihm die Folgen seines Fleißes und seiner Geschicklichkeit
ohne sein Zutun nicht entzogen werden können, sollte
vom Staate die Pacht nur gekündigt werden, wenn die
Rente nicht regelmäßig gezahlt wird (S. 253). Das
wachsen der Grundrente und damit die jährliche Steigerung
 der Pacht ist von ihm auf 114, v. H. berechnet
worden (S. 256).
Der Ankauf des Bodens durch den Staat sollte nach
Gossen ohne Zwang geschehen:
„Abgesehen von der durch nichts zu rechtfertigenden Ungerechtigkeit
 gegen die jetzigen Besitzer, die diesen Besitz unter
Gewährleistung der Gesamtheit erworben haben, sahen wir
aber bereits, daß die größte Sicherung des Eigentums eine
der Grundbedingungen des Wohlstandes und der Kultur der
Menschheit ist. Selbst der Umstand läßt sich nicht zur Beschönigung
 irgend einer Maßregel anführen, deren Wirkungen
auch nur Schmälerung der Grundrente für den Eigentümer
ist, daß die Rente ohne Zutun des Eigentümers unausgesetztt
steigt. Denn das steigen der Rente in einem bestimmtem
Verhältnis zur Zeit mußte, sobald es wahrgenommen wurde,
bei Berechnung des Kaufpreises berücksichtigt werden, gerade
deshalb, weil dieser Preis, wie wir sehen, ja nur durch Rechnung
 gefunden wird. Darum hat also der Käufer, da der
Kauf unter der Bürgschaft der Gesamtheit stattgefunden hat,
unzweifelhaft das Recht auf alle Schwankungen in der Rente,
wie diese auch beschaffen sein mögen, mit erkauft. Es hieße
also den obersten Grundsatz bei der Feststellung der Eigentumverhältnisse
 auf das gröbste verletzen, wolle man jetzt noch
die Grundeigentümer zur teilweisen oder gänzlichen Aufgabe
ihres Eigentums zwingen, mag der Zwang noch so indirekt
ausgeübt werden.“ (S. 257.)
Es bedürfe auch eines solchen Zwanges nicht. Da der
Staat Geld für 4 v. H. Zinsen erhalte, während der Pri-)
        <pb n="23" />
        vate 5 v. H. geben müsse (S. 258), könne der Staat höhere
Preise für den Boden zahlen als der Private. Bei einem
steigen der Grundrente um 1 v. H. jährlich, werde die Tilgung
 der Ankaufsumme im 47. Jahre vollendet sein.
Durch eine Berechnung, die Gosssen auf S. 263 aufstellt,
hat er den Nachweis dafür zu bringen versucht. Die
Grundrente werde von diesem Zeitpunkt an dem Staate
frei zur Verfügung stehen. Es werde dann nach dem
von ihm gefundenem Lehrsatz das größte des Lebensgenusses
 der ganzen Menschheit erreicht, der mit den verschiedenen
 Verdiensten der einzelnen Menschen um das
Wohl der Gesamtheit zu vereinbaren sei. Die ganze von
dem Menschengesschlecht erarbeitete Masse der Genußmittel
 und das auf jeden Kopf fallende Quantum werde
ein größtes und so werde der Erde durchaus
nichts zu einem vollendetem Paradiese
f e h l en (S. 276).
Die Beachtung, die Gossen mit seinen Vorschlägen gesuuden
 hat, hat den hohen Zielen, die er sich gesetzt hatte,
wenig entsprochen. Es ist anzunehmen, daß besonders
die auf mathematische Formeln gestützte Beweisführung,
mit der er den Vorbildern des Mathematikers Bernoulli
und des Naturforsschers E. H. Weber zu folgen versucht
hat, ein Hindernis für den Erfolg seines Buches gewesen
ist. Goethe hat einmal gesagt, daß er die Mathematik
als die erhabensste und nütlichste Wissenschaft ehre, solange
 man sie anwende, wo sie am Platze sei. Er könne
es aber nicht loben, daß man sie bei Dingen mißbrauchen
wolle, die gar nicht in ihrem Bereiche liegen und wo die
edle Wissenschaft sogleich als Unsinn erscheine: Als ob
alles nur dann existiere, wenn es sich mathematisch beweisen
 ließe!

pl
O
        <pb n="24" />
        Frieclrich Mlbert Lange.
D Anerkennung, die Gossen versagt geblieben ist, hat
zwölf Jahre später ein anderer Reformer, Professor
Dr. Friedrich Albert L ang e in reichem Maße gefunden.
Sein Buch „Die Arbeiterfrage, ihre Bedeutung in Gegenwart
 und Zukunft“, worin er auf Seite 124 Gossen
erwähnt hat, ist im Jahr 1865 in Duisburg erschienen
und bis zum Jahr 1874 wesentlich umgestaltet worden.
Es hat seinen Erfolg besonders der Verwertung der Naturwissenschaften,
 vor allem der Forsschungen Charles
Darwins über den Kampf ums Dasein in der Natur für
die Zustände und Kämpfe in der menschlichen Gesellschaft
zu verdanken gehabt.
Lange hat die von Darwin entwickelten Grundsäte
nicht als absolut notwendige Zugaben des menschlichen
Daseins betrachten wollen. Die Pflanze werde bewußtlos,
 das Tier in der Regel ganz vom Naturbetrieb beherrscht.
 Im Menschen trete aber als letzte Stufe jenes
natürlichen Prozesses der Vervollkommnung die Fähigkeit
 auf, durch berechnete Zweckmäßigkeit einen Fortschritt
 zu erzielen, der sich rascher, sicherer und lückenloser
bewege als der, den blind waltende Naturgessetze durch
den Kampf ums Dasein hervorbringen. Es dürfe aber
nicht verkannt werden, daß der Mensch trotz aller Intelligenz
 und allen guten Willens sich doch niemals völlig
von den Wirkungen jener Naturgesetze befreien werde
(4. Auflage S. 30).
Die bekannte Lehre des Thomas Robert Malthus,
geb. am 14. Februar 1766 in Dorking, England, die dieser
in seiner im Jahr 1798 veröffentlichten Abhandlung
über die Bevölkerung (Essay on the principle of population)
 aufgestellt hatte, hat Lange in ihrem Kern als richtig
anerkannt. Danach sollte die Bevölkerung die Neigung
haben, sich in einem Zeitraum von etwa 25 Jahren zu

1 ()
        <pb n="25" />
        verdoppeln, also im geometrisschem Verhältnis zuzunehmen.
 Für die Lebensmittel hat Malthus nur zugeben
wollen, daß sie sich unter den der menschlichen Tätigkeit
günstigsten Umständen in 25 Jahren um den ursprünglichen
 Betrag, also in arithmetischer Progression vermehren
 könnten. Malthus hat dies durch die Zahlenreihe
1, 2, 4, 8, 16, 32 für die Vermehrung der Bevölkerung
und 1, 2, 3, 4, 5, 6 für die der Lebensmittel deutlich gemacht.
 Die Bevölkerung sollte also die natürliche Tendenz
 haben, sich über die Mittel zur Unterhaltung hinaus
zu vermehren.
Professor Lange hat die Annahme, daß die Vermehrung
 der Lebensmittel in einer arithmetischen Reihe erfolge,
 als ungenügend angesehen. Diese Vermehrung
lasse sich in kein einfaches Verhältnis bringen. Er sagt
auf Seite 35:
„daß wir vom ganzen Malthusianismus weiter nichts brauchen
und anerkennen , als die einfache Wahrheit, daß auch der
Mensch ~ obwohl in geringerem Grade als fast alle anderen
Organismen = die Tendenz hat, sich stärker zu vermehren, als
die auf einem gegebenem Boden zu gewinnenden Nahrungmittel
 zulassen, und daß er deshalb von jeher und noch heute
dem Kampfe um das Dasein unterworfen ist.“
und auf Seite 38:
„Die Wahrheit der Malthusschen Lehre besteht also darin, daß
das anwachsen der Bevölkerung beständig die Grenze erreicht,
die das anwachsen der Subsistenzmittel zuläßt."
Die meisten von Malthus und von seinen Anhängern
aus seinen Lehren gezogenen praktischen Folgerungen
hat Lange dagegen verworfen. Besonders den Versuch,
von Staats wegen durch Erschwerung der Ehen und andere
 Mittel die Zunahme der Bevölkerung zu hemmen.
Bei seiner Beurteilung der Arbeiterfrage hat Lange
stark unter dem Einfluß von Karl Marx und Ferdinand
Lassalle gestanden. Er hat sich nicht von einseitigen Ur-11
        <pb n="26" />
        teilen frei gehalten. Sein eintreten für soziale Reformen
 ist aber der damals herrschenden Freihandelschule
gegenüber, die davon wenig oder gar nichts wissen wollte,
eine befreiende Tat gewesen, und das Aufsehen, das sein
Buch erregt hat, ist gerechtfertigt gewesen. In den letzten
Abschnitten des Buches hat Lange seine Ansichten über
die Frage des Eigentums, des Erbrechts und der Bodenwerte
 ausgesprochen. Er hat die schwindelhafte Höhe
der Spekulationen in Mietkasernen und Baustellen in
Berlin beklagt, wo damals ein zehntel der Bevölkerung
in Kellern wohnte (S. 192). Er hat auf den kolosssalen
Einfluß hingewiesen, den das Eigentum und besonders
das Recht an Grund und Boden auf das Verhältnis
zwischen Kapital und Arbeit ausübe (S. 242). Lange
war der Ansicht, daß ein einzelnes Recht gegen das allgemeine
 Rechtbewußtsein nicht fortbestehen könne (S. 283).
Er hat aber vor leichtfertigen Lösungversuchen gewarnt:
Auf dem Papier ließen sich alle sozialen Probleme lösen
(S. 294). Es könnte sich nur darum handeln, gewisse Gebiete
 des sozialen Lebens der privatrechtlichen Verfügung
zu entziehen und dem öf f ent l i h em R e &amp;lt; t zu unterstellen
 (S. 296).
fs folgt eine kurze Erörterung der Grundrente
worunter man nach ihm zuerst eine Abgabe an den
Lehnherrn für die Benutzung des Bodens verstanden hat.
Später hat man alles sso genannt, was ein Pächter für die
Benutzung eines Stücks Land an den Eigentümer zahlen
mußte. Bisweilen auch nicht ablösbare Abgaben, die
der Eigentümer an irgend einen dritten zahlen mußte
(S. 298). Als die Wissenschaft angefangen hat, sich mit
der Grundrente zu beschäftigen, hat man erklärt, daß sie
ein Entgelt für die ur spr ün g lichen Pro duktivkräfte
 d e s B o d en s sei. Durch die britische Nationalökonomie,
 hauptsächlich durch David Ricardo

1 2
        <pb n="27" />
        geb. in London 1772, sei dann ein neues Element in die
Theorie der Bodenrente gebracht worden (S. 300). Nach
ihm habe die Bodenrente ihren wahren Grund lediglich
in der verschied enen Qualität des vorhan
 d enen Bodens. Wäre die Qualität gleich, so
gäbe es keine Bodenrente. Diese sei nur die D i ff e r e n z
in den Produkten zweier gleich großer und gleich bearbeiteter
 Grundstücke, soweit diese Differenz durch die ursprüngliche
 und jeder Bearbeitung vorausgehende Qualität
 des Bodens bedingt werde (S. 303). Auch der mindest
 rentable Boden müsse das Anlagekapital verzinsen
und den Arbeitlohn aufbringen, weil er sonst nicht bebaut
 würde. Der überschuß, den der bessere Boden aufbringt,
 ist die „Bodenrente“ im Ricardoschem Sinne (S.
805). Wolle man den Ausdruck „Bodenrente“ durch einen
zutreffenderen ersetzen, so schlägt Lange den Ausdruck
„Prioritätrent e“ vor (S. 307).
Lange meint, daß der Besitzer eines Objektes unter
gewissen Verhältnissen, durch die bloße Tatsache seines
Besitzes am Arbeitertrage anderer Personen partizipiere
(S. 303). In den Beispielen, die die Wirkungen seiner
„Rrioritätrente“ dartun sollen, hat er gesagt, daß in einem
Lande mit geschlossener Wirtschaft, in dem der fruchtbare
Boden ganz in den Händen bestimmter Besitzer sei, die
Grundbesitzer ein M o n o p o l hätten. Wenn auch die
Konkurrenz der Grundbesitzer den höchst möglichen Grad
erreicht habe, so werde doch die Konkurrenz der Brotsuchenden
 noch größer sein:
„Der Wert des Bodens wird demgemäß in einem solchem
Lande erhöht, nicht durch die auf den Boden
verwendete Arbeit, sondern durch diejenige Arbeit,
welche der nicht bhesit ende Teilt der Yevölkerung
 . über das üguivalent hinaus
le i sten mu ß, um überhaupt Anteil an den Produkten des
Landes zu erhalten." (S. 314.)

13
        <pb n="28" />
        Der Grundbesitz esse kraft seines Monopols mit der
Industrie aus der selben Schüssel. Er nehme dem Arbeiter
 den kaum erworbenen Bissen Brot zur Hälfte
wieder weg, aber er könne allerdings diese Vorteile nicht
erhalten, wenn nicht in den natürlichen Lohnverhältnissen
 eine steigende Tendenz sei (S. 821):
„Millionen werden gewonnen, ohne daß ein Strohhalm
produziert würde: man teilt sich in den Ertrag
der Steuer, welche man von der Arbeit der
Sta d tb e w o h n e r (indirekt auch von derjenigen des Landes)
 in Zukunft zu erheben gedenkt." (S. 331.)
Lange hat in seinem Buche verlangt, daß die Menschen
 sich ohne Unterschied des Besitzes als Glieder einer
großen Familie betrachten sollten, die durch die Bande
der Liebe, der wechselseitigen Förderung ihres Wohls
und durch geheiligte Pflichten mit einander verbunden
sind (S. 345). Er ist gegen die deutsche Genossenschaftbewegung
 und gegen das Unternehmertum zuweilen ungerecht
 gewesen. Es soll ihm aber unvergessen bleiben,
daß er der erste gewesen ist, der eine k o nst it ut i onelle
 Form der Fabriken verlangt und diese sogar in
bemerkenswerter Voraussicht der Folgen einer Sozialisierung
 der republikanischen vorgezogen hat (S. 370-380).
Er hat am Schlusse seines Buches eine Reform des Erbrechts,
 die Parzellierung des Großgrundbesitzes und unter
 Umständen, namentlich in den Städten wo die
Prioritätrente wuchere, die Aufhebung des privaten
Grundeigentums inbetracht genommen (Seite 382). Er
wollte aber das private Grundeigentum nur da beseitigen,
 wo es zu einem bloßem Mittel werde, Tribut
 von fremder Arbeit zu erheben. Ein Gesetz über
Enteignung des städtischen Grundbesitzes oder über Enteignung
 der Grundstücke innerhalb eines bisher noch
nicht bebauten Gürtels um die Stadt, wollte er lieber
heute als morgen entstehen sehen (S. 4083). Sein Name

1 A
        <pb n="29" />
        darf deshalb bei einer Darstellung der Anfänge
der deutschen Bodenreformbewegung nicht ungenannt
bleiben.
Adolph Wagner.
V? Marx und Lange beeinflußt, hat im September
1869 der vierte Kongreß des sozialdemokratisschen internationalen
 Arbeiterbundes in Basel neben anderen Beschlüssen
 solche über die Abschaffung des Privateigentums
am Grund und Boden und des Erbrechts gefaßt. Die
Verhandlungen, die Besschlüssen von solcher Tragweite
vorangegangen sind, sollen nach der Ansicht eines fachkundigen
 Beurteilers der Bedeutung der Frage wenig
entsprochen haben. Man hat sich in Basel damit begnügt
zu sagen, daß die unermeßlichen übelstände des Privateigentums
 am Boden den Parteigenossen so allbekannt
seien, daß man über diesen Punkt hinweggehen könne.
Auch über die nicht ganz einfache Frage, wie man die
Sache ausführen wolle, hat die Versammlung ssich leicht
hinweggesetzt. Ein Redner hat gesagt:
„sobald die Gemeinschaftlichkeit einmal bestimmt sei, werde
sich alles andere schon machen.“
Große Sorge um diesen immerhin nicht unwichtigen
Punkt hat man sich in Basel nicht gemacht.
Der berühmte Nationalökonom Professor Dr. Adolph
Wagner, geb. 25. März 1835 in Erlangen, dem wir
diese Mitteilungen verdanken, hat in einer Abhandlung,
die unter dem Titel: „Die Abschaffung des privaten
Grundeigentums“ (Leipzig 1870) erschienen ist und unter
den frühesten Beiträgen zur Frage des Bodeneigentums
einen hervorragenden Platz einnimmt, zu diesen Beschlüssen
 Stellung genommen. Er hat in dieser Abhandlung
 den Nachweis geliefert, daß der Boden keineswegs,
wie es im Genfer Manifest der Sozialdemokratie hieß,

1 5
        <pb n="30" />
        nur oder auch nur vorwiegend durch Gewalt, sondern allmählich
 und aus wichtigen ökonomischen Gründen aus
dem Gesamteigentum in Privateigentum übergegangen
ist. Er hat nachgewiesen daß die Entstehung und immer
weitere Verbreitung des Privateigentums am Grund
und Boden nur die Folge von ökonomischen Gesetzen gewesen
 ist. Die steigende Bevölkerung und die wachsende
Intensivität der Landwirtschaft habe dazu genötigt (S.
25-32). Noch bedeutsamer ist der nach russischen Quellen
 geführte, allerdings nicht unbestrittene Beweis gewesen,
 daß der Gessamtbesitz der russischen Dorfgemeinde
entgegen der allgemeinen Annahme nicht von alters
überkommen, sondern aus steuerfiskalischen Gründen
erst vom Jahre 1592 an eingeführt worden ist (S. 50952).
Ferner, daß dieser Gesamtbesitz die Folge gehabt hat, daß
die ungeheure Mehrzahl der russssischen Bauern Proletarier
 der schlimmsten Art geworden sind (S. 76).
Adolph Wagner hat mir gesagt, daß er nicht alles, was
er damals zur Verteidigung des privaten Grundeigentums
 geltend gemacht habe, aufrecht erhalten wolle. Er
hat außerdem schon damals die Schattenseiten des privaten
 Grundeigentums offen anerkannt. Er hat es für
möglich gehalten, daß die Entwicklung der Zukunft wieder
 zu einer gewissen Beschränkung des Privateigentums
an landwirtschaftlich benutztem Grund und Boden führen
werde (S. 39). Ein gesundes n e u e s Prinzip könne auch
hier über das bisher bekannte hinausführen (S. 42). Er
hat aber eine Rückkehr zu historisch überwundenen Verhältnissen
 abgelehnt, die nach den Erfahrungen in Rußland
 zu einer Zerrüttung der landwirtschaftlichen Produktion
 und für die Masse der heutigen Bevölkerung
schon die bloßen Existenzbedingungen untergraben würde
(S. 45).
Von der bequemen Straußenpolitik des optimistischen
Manchestertums und seiner alleinsseligmachenden Lehre

1 (66
        <pb n="31" />
        H
        <pb n="32" />
        vom absolutem Laissez kaire hat Wagner nichts wissen
wollen (S. 46). Er hat die Ansicht ausgesprochen, daß
die volkswirtschaftliche Theorie und Praxis damals zu
sehr nur die Produktion und zu wenig die Distribution
der Güter ins Auge gefaßt habe:
„Laßt uns über Adam Smith hinaus, aber doch nicht
wieder hinter ihn zurückgehen!“
In Rußland habe es sich gezeigt, wohin ein ökonomisches
 System führen werde, das einseitig die möglichst
gleiche Verteilung der in der Volkswirtschaft erzeugten
Güter ins Auge fassse, ohne dafür zu sorgen, daß etwas
ordentliches zu verteilen sei (S. 77).
Chen den Jahren 1873 und 1877 hat Professor Adolph
U§ Wagner im Verein für Sozialpolitik zwei Vorträge
gehalten, von denen der erste am 12. Oktober 1873 in Eisenach
 stattfand und der Reform des Aktienwesens galt.
In diesem Vortrage hat er sich für eine Einschränkung
der Aktienunternehmungen zugunsten der Unternehmungen
 des Staates, der Provinzen, Kreise und Gemeinden
 ausgesprochen. Mit besonderem Nachdruck ist
er für den Gedanken der Staatseisenbahnen eingetreten*).
 Wagner ist aus diesen Verhandlungen, von dem
Bankier Samter und Professor Gustav Schmoller wirksam
 unterstützt, mit geringer Stimmenmehrheit als Sieger
 hervorgegangen und hat damit der einige Jahre später
 von dem Fürsten von Bismarck und dem Minister
Maybach durchgeführten Verstaatlichung der preußischen
Eisenbahnen die Wege geebnet. Sein frühzeitiges und
erfolgreiches eintreten für diese überaus wichtige Maßregel
 ist ein bleibendes Verdienst, das Wagner sich um
Preußen und Deutschland erworben hat.
Nicht so günstig ist der Erfolg des zweiten Vortrages
gewesen, den Adolph Wagner am 8. Oktober 1877 in Ber-DH)
 Uerhandlungen des Vereins für Sozialpolitik 1873.
2 Freese. Vodenreform

1.7
        <pb n="33" />
        lin in der fünften Jahresversammlung des selben Vereins
 über die Komm unalsteuerfrag e gehalten
hat. Seine Trennung der Volkswirtschaft in Gemeinschaft
 und Privatwirtschaft, sein Hinweis auf die „kommunisstische“
 Entwicklung, die wir in der übertragung
von Gasansstalten, Wasserwerken, Pferdebahnen auf die
Kommune hätten, seine abfälligen Urteile über die Freihandelschule,
 vor allem aber sein Vorschlag, eine Besteuerung
 des vom Eigentümer nicht durch eigene Leistungen
 verdienten Wert zu w a &amp;lt; s e s des Grund- und Gebäudeeigentums
 durchzuführen (Verhandlungen 1877, S.
16 und 25) haben starken Widerspruch erregt. Seine Behauptung,
 daß dieser zufällige Gewinn eigentlich der Gemeinschaft
 gehöre, die ihn durch die Gesamtentwicklung
der Stadt zuwege gebracht habe, und ihr wenigstens teilweise
 durch Steuern übertragen werden müsse (S. 19),
und sein Ausspruch, daß wir auf keinem Gebiete selbst
radikalen Forderungen der Sozialdemokratie so weit entgegenkommen
 könnten als auf dem Gebiete der Steuern
(S. 21), haben ihm damals heftige Angriffe eingetragen.
Der nationalliberale Reichstagabgeordnete Justizrat
Dr. Karl Braun = eine Berühmtheit der 70er Fahre –
hat damals gesagt, daß die Wagnersschen Leitsätze nach den
Worten eines Kirchenvaters verissima mixta falsissimis
enthielten, d. h. unzweifelhafte Wahrheiten gemischt mit
unzweifelhaften Irrtümern. Er lehnte jedes Entgegenkommen
 gegen Sozialismus und Kommunismus ab.
Entweder sei das bisherige wirtschaftliche System das
richtige, dann wolle er keinen Kommunismus oder der
Kommunismus habe Recht, dann solle er das wirtschaftliche
 System in Trümmer sc&amp;lt;hlagen, daß auch nicht das
geringste übrig bleibe, folgend dem großem Grundsatz:
Alles was besteht, ist wert, daß es zugrunde geht! (S. 93).
Dr. Braun war einige Jahre vorher, wie ihm Wagner
trotz seines Widerspruchs nachweisen konnte, in der Vier-1

 &amp;amp;
        <pb n="34" />
        teljahresschrift für Volkswirtschaft 1866 Band II1 S. 7
sogar dafür eingetreten, Lasten wie Telegrafen und Post,
die der Staat jetzt als auftragloser Geschäftführer (!) der
bürgerlichen Gesellschaft besorge, von sich abzuwälzent).
Braun hatte damit gezeigt, daß das heitere Anssehen,
dessen er sich nicht nur in Freihandelkreisen erfreute,
wohl verdient war. Es ist begreiflich, daß Adolph Wagner
 bei solcher Gegnerschaft mit seinen Vorschlägen in der
Versammlung nicht durchgedrungen ist.
Adolph Wagners Grundlegung.
On den Jahren 1875 und 1876 hat Adolph Wagner seine
I Grundlegung der allgemeinen oder theoretischen
 Volkswirtschaftlehre (Lehrbuch der Politischen
Ökonomie Band 1) veröffentlicht, die schon 1879 in zweiter
 Auflage erschienen ist. Auf diese nehme ich im folgendem
 Bezug. Wagner hat, wie er in den Vorbemerkungen
 sagte, anknüpfend an Rodbertus, Lange und Schäffle,
den Versuch gemacht, an Stelle des physiokratisch Smithschen
 Systems einen Neubau zu setzen.
„Der Punkt, um den sich alles dreht, ist die alte Frage
vom Verhältnis des Einzelnen zu GemeinFschaft.'
(S. 2.)
Mit dem Romanisten Rudolf von Jhering, dem Verfasser
 des Buches „Der Zweck im Recht“, wollte er aus
den Bedingungen des Gemeinschaftlebens heraus, die
Freiheit- und Eigentumfragen erörtern, und von der
Zukunft erwarten, daß die s o zi a l- rechtliche statt der
in di vi d ua l- rechtlichen, die eigentlich v o l k 8 wirtschaftliche
 statt der überwiegend priva twirtschaftlichen
Auffassung zum entscheidendem Siege und zu allgemeiner
Annahme gelange (Vorbemerk. Seite 4). Die Auf-*)
 Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik 1877 (S. 170.)

.
19
        <pb n="35" />
        gabe unserer Zeit sei in dem Worte von R o db ert u s
enthalten:
„Die Volk s wirtschaft muß wieder mehr Staatswirtschaft
 werden."“ (§ 65.)
Der Satz, den die Smithsche Nationalökonomie, besonders
 die Manchester Richtung, aufgestellt habe, daß
nämlich jedermann vollständig allein seines eigenen
wirtschaftlichen Glückes Schmied, allein für sich verantwortlich
 sei, und daß der Staat sich nicht weiter um das
wirtschaftliche ergehen der Individuen zu kümmern habe,
müsse als Fiktion nun gänzlich aufgegeben werden
(Vorbem. zu g 63 u. f.). Den Ansichten, die Lange über
die Malthusische Bevölkerung Lehre geäußert hat, stimmte
Wagner vollständig bei. Er hat die Formel, die Malthus
gegeben hatte, auch für unhaltbar erklärt, hat aber die
Lehre in ihrem Kernpunkt als unumstößlich angesehen
(Vorbem. zu §8 94, s 97a Anmerk. 14, § 232 Anmertk. 7).
Der unter dem Einfluß dieser Doktrinen entstandenen
Annahme gegenüber, daß nur die Beschränkung der Volksvermehrung
 in Betracht komme und der manchesterlichen,
daß vor allen Dingen eine Steigerung der Produktionfähigkeit
 der Gesamtheit erforderlich sei (§8 104 Anm. 16),
hat Wagner aber mehr als es in seiner Schrift über die
Abschaffung des privaten Grundeigentums geschehen
war, die Wichtigkeit der V ert ei l un g in den Vordergrund
 gestellt:
„Solange die M a s s e n nicht einmal die no tw end i -
g e n Existenzbedürfnisse ersten Grades befriedigen, müssen
auch die Kulturbedürfnisse der h öh er e n Klasssen beschränkt
werden." (§ 107.)
Adolph Wagner hat in dem Streit zwischen Individualismus
 und Sozialismus keinem von beiden Recht
gegeben. Das richtige sei nicht: Sozialismus o d e r Individualismus,
 sondern Sozialismus u n d Individualismus.
 Es handele sich

I)
        <pb n="36" />
        „n i &amp;lt; t um ein Ent we d er –~ Oder, sondern um ein
M e hr –~ Weniger zwischen dem extremem ökonomischem
Sozialismus und dem ökonomischem Individualismus der
neueren Nationalökonomie.“
Der Individualismus übersehe, daß aus dem frei
gehen lassen bei Anerkennung der vollen persönlichen
Freiheit der sich selbst überlassenen Massen und bei der
Statuierung vollsten Privateigentums eine Tenden 3
steig end er Ungleichheit d es Einkommens
un d Vermögens hervorgehe (8 1094—0e). Er nennt
die Lehre Frédéric Bastiats von der natürlichen Interesssenharmonie
 eine IZlusion (Vorbem. zu § 116 u. f.
und zu § 126 u. f.).
Die von der damals tonangebenden Freihandelschule
(Prince-Smith, J. Faucher, O. Michaelis u. a.) vertretene
Wirtschaftpolitik des laissez kaire et passer, le monde va
de Ini-même ist von Wagner mit Erfolg bekämpft worden.
Er hat an ihre Stelle das Gesetz der wachs enden
Au s dehnung der „Öf f en t l i h en“ bezw. der
Sta atstätigkeit b ei forts&amp;lt;hreitenden Kultur
 v ölk ern gesetzt (88 164 und 171): Die Wahrung
der Interessen der künftigen Geschlechter (§ 185). Die
soziale Frage schlage mächtig an die Pforten des Staats
der modernen Erwerbgesellschaft (Vorbem. ê. § 191 u. f.).
Durch bloße Entfessselung des freien Spiels der wirtschaftlichen
 Kräfte zerfalle die Gesellschaft in ihre Atome
(§8 218). Die notwendige Konsequenz der rücksichtslosesten
 Durchführung der Lehre von der freien Konkurrenz
 sei:
„nicht Giner für Alle und Alle für Einen,“ wie es der Grundsaß
 in gesunden sozialen Organismen ist, sondern umgekehrt,
„Keiner für Alle und Jeder für sich wird die Parole.“ (§ 221.)
Es sei eine gefährliche JUusion, aus der formalen
Rechtsgleichheit eine reale Gleichheit der Kampfbedingungen
 abzuleiten (§ 222).

91
        <pb n="37" />
        Der für uns wichtigste Teil der Wagnerschen Grundlegung,
 ist der Abschnit über die Eigentumlehre und Eigentumpolitik,
 worin er wie vorher den Begriff der abssoluten
 Freiheit, auch den des absoluten Privateigentums
 erfolgreich bekämpft hat. Er zeigte, daß der absolute
 Privateigentum Begriff mit anerkannten Sätzen
des öffentlichen Rechts im Widerspruch stehe. Er verlangte
 eine so z ia l -r e &amp;lt; t l i ch e Auffassung des Eigentums
 und bestritt die von den französischen Physiokraten
François Quesnay, Turgot und von Adam Smith vertretene
 Auffassung, die die Institutionen des Privateigentums
 einfach als gegebene hingenommen und nur
vom Staate deren Schutz verlangt habe (Vorbem. z. §
254 u. f.). Die Geschichte des Eigentums zeige uns allenthalben
 ein inhaltlich mehr oder weniger b e schr än kt e s
Eigentum (§ 254a) :
„Privates Kapital und Grundeigentum sind als auf ökonomisschen
 Zweckmäßigkeitgründen beruhend, ke ine ew ig
unveränderlich en Institutionen des Rechts und der
Volkswirtschaft." (§ 269.) ~
Die Worte v. Jherings, die Adolph Wagner anführt:
„es gibt kein absolutes d. h. der Rücksicht auf die Gemeinschaft
 entbundenes Eigentum, und die Geschichte hat dafür
 gesorgt, den Völkern diese Wahrheit einzuschärfen“
(Vorbem. z. § 283 u. f.) gaben seine eigene Meinung wieder.
 Die Bedenken gegen das private Grundeigentum
seien nach ihm auch außerhalb des Kreises der Sozialisten
schon damals mehrfach so hoch angeschlagen worden, daß
die Frage der „A b scha f f un g“ mitunter schon gestellt
und nicht ohne weiteres abgewiesen worden sei (§8 308).
Diese Kritik des Grundeigentums sei in vielen Punkten
gerechtfertigt und unwiderleglich:
„Nicht das O b, sondern nur das Wie weit und das
Wann, Wo und Wie ist in Bezug auf die Forderung
noch strittig: es ist eine Frage inbetreff des Maßes.“ ($ 310.)

99
        <pb n="38" />
        Dun der Beurteilung der Grundrente hat Wagner er-.O
 klärt, daß er (auch Rodbertus gegenüber) am Kern
der Ricardo-Thünenschen Grundrententheorie festhalte,
die Grundrente also als ein aus Differenzen der
Produktionkosten sich ergebendes und nur kraft des Eigentums
 bezogenes Differenz Einkommen auffasse (Vorbem.
 z. § 308 Uu. f.):
„Das Grundrentenproblem, in der Gestalt, welche es seit
der Epoche machenden Lehre von Ri ca r d o und v. T h ün en
definitiv in der Wissenschaft erlangt hat, ist kein Pros
d u k tio np r o bl e m, wie bei den Physiokraten und selbst
im ganzem noch bei Adam S mith, sondern ein Verteil
 u n g problem.“ (§ 312.)
Es sei kein Zweifel, daß die heutige Verteilung des
Grundbesitzes besonders des agrarischen und forstlichen
in unseren Kulturstaaten in großem Umfange ein Produkt
 der Rechtswidrigkeit und Gewalt sei (s 315). Ein
Teil des Grundbesitzes früherer und selbst noch heutiger
Beit sei uralt, ohne daß seiner ersten Entstehung ein
solcher Makel anklebe. Ohne Zweifel hätten den größeren
 Landzuteilungen an einzelne und Familien auch
häufig größere Leistungen der letzteren für das Volk
oder den Stamm z. B. im Kriege entsprochen (§8 316).
Wagner sagte, daß das Recht des Grundeigentums in
der modernen Zeit mehr und mehr nach der Theorie des
absoluten Eigentums und auch sonst nach römisch-rechtlicher
 Schablone gestaltet worden sei. Die älteren deutschrechtlichen
 Beschränkungen inbezug auf die Verpfändung,
Veräußerung, Vererbung und auf die reale Teilung seien
zumteil erst auf Verlangen der physiokratisch-Smithschen*)
 Nationalökonomie in neuester Zeit beseitigt worden
 (§8 321). In Verbindung mit der heutigen Kapitalverschuldungreform
 habe das Prinzip der freien Veräußerung
 aus dem Grundbesitz vollends ein Objekt für
*) In der 3. Auflage (II. § 170) heißt es: liberal-individualistischen.

N
        <pb n="39" />
        den bl o ß s p e k ul ati v en B es itz we &amp;lt; s e l gemacht,
wie dies Rodbertus meisterhaft als Tendenz des modernen
 Grunösschuldrechts entwickelt habe (§ 322). Folge
daraus aber etwas gegen die Institution des privaten
Grundeigentums als solche? Mit nichten! Es lasse sich
daraus eventuell nur eine Reform des Grundeigentumrechts,
 des Kreditrechts, des Erbrechts begründen d. h.
die Forderungen der freien Konkurrenz müßten modifiziert
 oder aufgegeben, und unpassende Privatrechtnormen
 müßten durch solche ersetzt werden, die der ökonomischen
 und technischen Natur des Grundbesitzes entsprächen
 (§ 323).
[ § ss Grundaristokratie hat Wagner als notwendiges
Gegengewicht gegenüber der Kapital- oder Geldaristokratie
 angesehen (§8 342). Im l än d l i ch e m Grundeigentum
 sei das Privateigentum im Produktioninteresse
zu rechtfertigen, und beim kleinem und mittlerem, besonders
 beim bäuerlichem Betriebe selbst zu fordern, weil
der Pachtbetrieb hier nicht das selbe leiste wie der Eigenbetrieb
 des Eigentümers (§ 345). Beim Forstboden, dem
Boden bestimmter Arten von Wegen (Eisenbahnen), seien
ökonomische und technische Gründe der modernen Zeit
mehr gegen als für privates Eigentum. Beim sstädtischem,
besonders großstädtischem Wohnungboden liege die Sache
kaum anders, so wenig Verbreitung diese Meinung gewonnen
 habe. Bei Bergwerken seien manche ähnlichen
Gründe wie bei ländlichem Boden für Privateigentum
und Betrieb durch die Eigentümer vorhanden. Staatsbergbau-Eigentum
 und Betrieb hätten sich vielfach bewährt.
 Mithin auch hier: Staats- und Privatbergbau
nebeneinander und kein unbedingter Ausschluß von Privateigentum
 an Bergwerken (§ 346 u. 365). Ein noli me
tangere sei das Privateigentum und vollends das Privatgrundeigentum
 nicht:

24
        <pb n="40" />
        „Denn der Boden ist einmal das unentbehrliche Betätigunggebiet
 der nationalen Gemeinschaft, ein Naturfaktor von
beschränkter Menge und beschränkter Brauchbarkeit nach den
Verhältnissen der Lage, ein Wertohjekt, dem die Früchte des
ökonomischen, sozialen und kulturlichen Fortschritts selbst ohne
eigenes Zutun der Eigentümer im steigendem Werte zufallen.“
(§ 851.)
(V?" die Verpachtung der Grundstücke zum Zwecke
der Bebauung hat Wagner das Bedenken, daß eine
kurze Mietzeit den technisch-ökonomischen Hausbau hindere.
 Lange Mietzeit gäbe einem Bodenmieter im wesentlichem
 die gleiche ökonomische und soziale Stellung
gegenüber der wohnungbedürftigen Bevölkerung, wie sie
der bisherige Grund- und Hauseigentümer habe. Eine
Beseitigung des privaten sstädtischen Grundeigentums
involviere wohl grundsätzlich auch eine Beseitigung des
privaten Hau s e ig en t um 8. Die notwendige Konsequenz
 wäre auch ein Gemeineigentum am Hause oder
Gemeineigentum am Boden für den Staat und beständiges
 Nutnießungrecht für die Gemeinde, in beiden
Fällen Hausbau durch oder auf Rechnung der Gemeinden
 (§ 359) :
„Da der Staat als größte Gemeinschaft an der Hebung
einer Stadt oft wesentlich beteiligt ist (Ha u p t st ä d t e).
würde es nur billig sein, daß er an deren steigender Grundund
 Hausrente teilnimmt, was bei einem Grun d ei g entu
 mr e cht des Staates und dem superfiziarischem Recht
der Gemeinde sich unschwer durchführen ließe." (§ 859, Anmerkung
 25.)
Die praktische Verwertung der Maßregel, vollends in
allgemeiner Ausdehnung, sei sicherlich für absehbare Zeit
noch nicht zu erwarten: aber nicht weil diese Verwirklichung
 unerwünscht, auch nicht, weil sie unmöglich wäre,
sondern weil die Forderung fast noch keine Unterstützung
in der öffentlichen Meinung finde:

95
        <pb n="41" />
        „Mit anderen Worten, nicht am Kön n e n, sondern am
W oll en fehlt es." (§ 861.)
Wagner forderte, daß eine tiefergreifende Reform des
privaten städtischen Grund- und Hauseigentumrechts
stattfinde. Diese Reform müsse sich darauf beziehen, daß
inbezug auf das Mietverhältnis nicht die Willkür der
Parteien in dem weitem Umfange wie bisher entscheide.
Er verlangte, wie schon in seinem vorhin erwähntem
Vortrage, daß dem Eigentümer ökonomisch von ihm nicht
verdiente Konjunkturgewinne möglichst zugunsten der
Gemeinschaft (Staat u n d Gemeinde) entzogen werden.
Die Spekulation solle erschwert, das Enteignungrecht
städtischen Baustellen gegenüber in weitem Umfange ausgedehnt,
 der IJmmobiliarbessitz des Staats und der Gemeinde
 erhalten und in geeigneten Fällen erweitert werden
 (8 362).
N großer Tragweite ist in theoretischer Hinsicht
Adolph Wagners Stellung zu der Frage, ob der Begriff
 der wirtschaftlichen Güter auf die Sachgüter zu beschränken
 oder auch auf Dienste und Verhältnisse zu Personen
 und Sachen mit auszudehnen sei. Die ersste Ansicht
 hatten am meisten die Engländer, von den Deutschen
besonders A. Rau vertreten. Nur wenn die Dienste auch
zu den wirtschaftlichen Gütern gerechnet werden, seien
die Klassen, die berufmäßig persönliche Dienste ausüben
und die Angehörigen der liberalen Berufe in wirtschaftlichem
 Sinne „produktiv“ (§ 16). Die Grundstücke rechnet
Wagner, soweit sie durch menschliche Arbeit wirtschaftliche
 Güter geworden sind, zum Kapital, während sie vom
Standpunkt der Menschheit aus nicht zum Vermögen und
demnach auch nicht zum Kapital zu zählen seien (§ 28).
Er ist mit Rodbertus beim Grundbesitz für die Rentenverschuldung
 anstelle der Kapitalverschuldung (§ 246

9
        <pb n="42" />
        Anm. 13 und s 323) eingetreten. Das Privateigentum
definiert er als:
Di e h öch ste v o m R e ch t (Ges et) zugelassene
Form rechtlicher Herrschaft einer Person
über äußere Güter (§ 284).
Bemerkenswert war sein Hinweis, daß die Grundanuschauung
 über die freie Konkurrenz nicht auf Adam
Smith, sondern auf die Physiokraten besonders Turgot
zurückzuführen ist, die von den Bodenreformern in anderer
 Hinsicht als Vorkämpfer betrachtet werden. (Vorbem.
 z. § 126, $8 128 Anm. 9, s 129 Anm. 13 und § 217).
Von Bedeutung ist der hohe Rang, den Adolph Wagner
neben Friedrich List und Friedrich Albert Lange, dem
am 8. Dezember 1875 versstorbenem Parlamentarier und
sozialpolitischem Schriftsteller Dr. Karl Ro ö b ert u s -
Jag et ow eingeräumt hat, dessen nachgelassene Schriften
 Wagner auf Veranlassung von Lothar Butcher herausgegeben
 hatte. Wagner hat Rodbertus in mancher
Hinsicht höher als Marx und Lasssalle bewertet, für deren
beste kritische und positive Gedanken ihm die Priorität
gebühre (3. Auflage II. S. 281). Mit seinem altem Gegner
 Lujo (Ludwig Johann) Brentano und dessen süffissanter
 Polemik hat er sich auch in diesem Werke mehr
als einmal auseinandergesetzt. Gegen den Quietismus
der historisch-nationalökonomischen Schule (Schmoller),
die die Aufstellung eines Ziels ablehnte und aus der
historischen Auffassung eine praktische Konsequenz zu
ziehen vermied, hat er mehrmals Stellung genommen.
Sein heißes Herz hat sich nicht damit begnügen können,
zu sehen, wie die Dinge gehen. Er wollte sich nicht darauf
 verlassen, „daß sich die Dinge schon einmal geschichtlich
 entwickeln werden“, auch ohne unser darauf bewußt
hinwirkendes denken und tun. (Vorbem. 3. 3. Auflage
II. S. 23). Er wollte auch raten, bessern und helfen. Die
Worte, die er an den Grundbesitz, wenn er anti-sozial

97
        <pb n="43" />
        wirke, und an die wohlhabenden aller Stände gerichtet
hat, lassen an Nachdrücklichkeit nichts zu wünschen übrig.
Qn einigen Punkten kann ich den Ansichten, die Wag-|
 . § ner geäußert hat, nicht ganz zustimmen. Er hat die
Ausbeutung der Arbeiter durch den Stand der Unternehmer,
 denen er mit Rodbertus wie Beauftragten der
Volkswirtschaft eine Art Amtscharakter zugestanden hat,
damals noch mit vielen anderen Nationalökonomen,
mehr als richtig war, als eine gegebene Tatsache angesehen
 (8 88 Anmerk. 3 Vorbem. z. § 287 u. f. § 296 § 306).
Fälle von Ausbeutung sind sicher in einzelnen Betrieben
oder Gewerbzweigen vorgekommen und mögen jetzt noch
vorhanden sein. Es sind aber doch nur Ausnahmen gewesen.
 Im allgemeinem darf man annehmen, daß die
Arbeiter jetzt angemessen und in manchen Fällen hoch
bezahlt werden, und daß es im ganzem früher nicht anders
gewesen ist. Es wäre den Arbeitern zu allen Zeiten
schlechter gegangen, und ihr Einkommen würde viel niedriger
 gewesen sein, wenn kein Unternehmerstand vorhanden
 gewesen wäre, der häufig mit den bescheidensten
Mitteln gewaltige Unternehmen geschaffen und überall
die Nachfrage nach Arbeitern vermehrt hat.
Die Lasten und Sorgen der sstädtischen Haus- und
Grundbesitzer hat Wagner auch nicht so eingeschätzt, wie
es nötig ist. Jhr Einkommen beruht nicht immer auf
der Arbeit anderer (§8 354 Anm. 6. g 357). Die Arbeit,
die sie auf die Erhaltung ihres Besitzes und für die Erledigung
 der nicht geringen Ansprüche und Wünsche ihrer
Mieter aufwenden müssen, darf nicht unterschätzt werden
und wird in vielen Fällen durch die Erträge nur ungenügend
 gedeckt. Wenn er beim ländlichem Grundbesitz,
soweit ein Eigenbetrieb vorliegt, das Privateigentum
fordert, so muß das gleiche auch für einen großen Teil
der städtischen Haus- und Grundbesitzer geschehen. Man

DK
        <pb n="44" />
        muß entweder in beiden Fällen den privaten Bodenbesitz
ablehnen oder ihn in beiden Fällen gewähren, und die
Rechte des Staates und der Gemeinde auf andere Weise
zu sichern suchen.
Schließlich glaube ich, daß auch die Schwierigkeiten,
die sich einer vollen Beseitigung des privaten städtischen
Haus- und Grundeigentums entgegenstellen, viel größer
sind, als man früher angenommen hat. Es liegt in dieser
Hinsicht nicht nur am fehlendem wollen, sondern auch am
können. Jc&amp;lt; habe über diese Dinge früher anders gedacht
 als jetzt, und ich freue mich, daß Adolph Wagner mir
noch während seiner letzten Krankheit mitgeteilt hat, daß
er mir jetzt auch darin mehr beistimme, wo ich in meiner
Auseinanderssetzung von seiner alten Meinung abgewichen
 sei.
D! Wirkung dieses Buches, von desssen Inhalt der
hier wiedergegebene Auszug nur ein schwaches Bild
geben kann, und das seither in der politischen Ökonomie
die erste Stelle behauptet hat, ist überaus bedeutsam gewesen.
 Eine dritte stark erweiterte Auflage des Werkes,
auf die ich schon bezug genommen habe, ist im Jahre 1894
erschienen. Es hat ein Menschenalter hindurch tausenden
 von Studierenden als Grundlage für ihre staatswissenschaftlichen
 und ökonomischen Studien gedient und
wird auch in Zukunft diese Stellung behalten. In seinem
logischem Aufbau, seiner durchsichtigen Sprache und seiner
 erschöpfenden Beweisführung steht es unerreicht da
und hat den Namen seines Verfassers weit über die
Grenzen unseres Landes hinausgetragen.
Was uns Deutsche an dem Buch des großen Lehrers
an der Berliner Universität, desen Heimat Bayern gewesen
 ist, immer am meisten fesselt, sind die gewaltigen
Aufgaben, die er seinem geliebtem Preußenlande gestellt
hat, und die so sehr den Idealen entsprechen, die seit den

99
        <pb n="45" />
        Zeiten des Freiherrn vom Stein und Ernst Moritz
Arndts in deutschen Herzen leben: Der Staat, der seinen
Bürgern weitgehende Freiheit gewährt, aber fürsorglich
eingreift, wenn die Kraft des einzelnen nicht ausreicht
und wenn die Wohlfahrt des ganzen seine Hilfe und
seinen Beistand verlangt. Welcher Abstand von der kalten
 Selbstsucht der britischen Schule, die nur Einzelwesen
kannte und die Gesellschaft nach Wagners Wort at omis
 ir en wollte (§8 221). Wagner hat der Freihandelschule,
 die sich mit einer formalen Gleichheit seiner Bürger
 begnügen wollte und vor allen Folgen des Kampfes
aller gegen alle beharrlich die Augen verschloß, den
Staat der sozialen Ref orm gegenüber gestellt,
 wie wir ihn als Erbe des alten Kaisers Wilhelm I.
und seines großen Kanzlers des Fürsten v. Bismarck
besitzen, und der lange Zeit allen Völkern der Erde zum
Vorbild gedient hat. Exzellenz Adolph Wagner hat an
der Verwirklichung dieser Ideale großen Anteil gehabt.
l: die Förderung, die die Bodenreform Bewegung
durch ihn in ihren Anfängen erfahren hat, kann ich erst
in späteren Abschnitten dieses Buches berichten. Seine
glänzende Beredsamkeit und die überzeugende Kraft seiner
 Worte haben mehr als alles andere dazu beigetragen,
 der Bewegung Ansehen und Beachtung zu verschaffen.
 Der Bund deutscher Bodenreformer kann es
sich zur Ehre anrechnen, den großen Denker und Kämpfer
seit dem Jahr 1900 als Ehrenmitglied in seinen Reihen
zu sehen, und hat seiner Verehrung und Dankbarkeit zuletzt
 an seinem achtzigstem Geburtstage, zwei Jahre vor
seinem am 8. November 1917 erfolgtem hinscheiden, Ausdruck
 gegeben. Als Forscher von wenigen erreicht, in
heißer Vaterlandliebe von keinem übertroffen, als
Mensch allen unvergeßlich, so wird die ehrfurchtgebietende
Gestalt des Altmeisters der deutschen Staatswisssensschaft

3(0
        <pb n="46" />
        im Gedächtnis aller fortleben, die das Glück gehabt haben,
an seinem wirken teilnehmen zu dürfen. Das Bild, des
großen Denkers, das dieses Buch schmückt, ist mir von
seiner Tochter Fräulein Hanna Wagner in Berlin
freundlichst überlassen worden, und ich unterlasse nicht,
ihr auch an dieser Stelle dafür zu danken.
HAcolph Samter.
Om Jahr 1877 hat Adolph S a mter, dessen auftreten
I im Verein für Sozialpolitik in Eisenach ich schon erwähnt
 habe, sein Buch: „Gesellschaftliches und Privateigentum
 als Grundlage der Sozialpolitik“ veröffentlicht,
 worin er gleichfalls für die Überführung des Bodens
 in Gesellschaftbesitz eingetreten ist. Das Buch von
Gossen ist ihm nicht bekannt gewesen. Er hat aber im
Vorwort auf F. A. Lange und andere Autoren hingewiesen,
 die vor ihm die Aufhebung des privaten Grundeigentums
 verlangt oder den Erörterungen darüber die
Wege geebnet haben. Für sich hat er nur beansprucht,
für die Aufhebung des Grundeigentums, aber ebenso
nachdrücklich für die Aufrechterhaltung des sonstigen Privateigentums
 eingetreten zu sein.
Der Bankier Samter hat in Königsberg i. Pr. gelebt
und ist, wie Professor Adolph Wagner mir mitgeteilt hat,
ein unterrichteter Mann gewesen, mit dem er viel verkehrt
 und mit dem er über die Grundeigentumfrage verhandelt
 hat. Samter hat auch einige Gedanken des berühmten
 Gelehrten in sein Buch aufgenommen und hat
auf dessen Hauptwerk mehrfach bezug genommen. Samter
 hat sich gegen die Beseitigung des Privateigentums
ausgesprochen, weil das Wesen des Menschen Eigentum
erfordere (S. 40). Er hat aber wie Adolph Wagncr den
römischen Rechtsgrundsatz bekämpft, daß der Eigentümer
das Recht habe, sein Eigentum zu gebrauchen und zu miß-31
        <pb n="47" />
        brauchen. In der unb ed ing t en Herr schaft über
das Eigentum, in dem übergroßem Spielraum, der dem
Eigentümer, intensiv wie extensiv, ohne Rücksicht auf
seine Mitmenschen, auf die gesellschaftlichen Ansprüche
und Erfordernisse eingeräumt ist, liege d er Kern d e s
s o zial en Übel s (S. 71):
„Dem Privateigentum muß ein gefellschaftliches
 Eigentum zur Seite gestellt
werden, welches mächtig und umfassend
genug ift,. der unumss&amp;lt;ränkten Herrfchaft
des Privateigentums die Spit e zu bieten,
ohne d em für die Menschen unentbehrliche m
Privateigentum den berechtigten Boden zu
entziehen.“ (S. 72.)
Dazu würde sich nach seiner Ansicht in erster Linie das
Grundeigentum eignen, weil in ihm die produktive
Kraft der Natur wirksam sei, weil es nicht beliebig vermehrbar
 sei, und weil es in der fortschreitenden Gesellschaft
 die Tendenz verfolge, andauernd im Werte zu steigen
 (S. 85 u. 94).
Große Schwierigkeiten hat ihm die Frage gemacht, ob
die Gebäude, die mit dem Boden eng verwachsen seien,
den Privaten oder der Gessellschaft überantwortet werden
 sollten. Wenn auch die weitaus größere Anzahl der
Bewohner sich mit gemieteten Wohnungen begnügen
müsse, so sollte die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden,
 ein wirkliches „zu Hause“ sein eigen zu nennen.
Niemand werde es als eine Beeinträchtigung betrachten,
wenn er nicht Grundeigentum besitze, wohl aber, wenn
man es ihm versschließe, sein eigenes Haus zu haben oder
ihm gar sein eigenes Haus nimmt. Es werde sich ein gemischtes
 System nicht umgehen lassen. Fabrikgebäude
und städtische Wohnhäuser würden sachgemäß dem Privateigentum
 zu belassen, dagegen die ländlichen Gebäude
der Gesellschaft zu überweisen seien (S. 107).

39
        <pb n="48" />
        ie Vorteile der übermittlung des Grundeigentums
O an die Gessellschaft hat Samter darin gesehen, daß
für die Gesamtheit ein Eigentum geschaffen werde. Er
führte den Ausspruch des englischen Nationalökonomen
John Stuart Mill an, daß es für niemanden eine Bedrückung
 sei, von dem ausgeschlossen zu sein, was andere
hervorgebracht haben; aber es sei eine Bedrückung, auf
Erden geboren zu werden und alle Gaben der Natur schon
vorher in ausschließlichen Besitz genommen und keinen
Raum für den neuen Ankömmling freigelassen zu finden
 (S. 111) :
„In Ländern, die stark verschuldet sind, kommen die Kinder
 gleichsam mit Schulden auf die Welt, in einem Lande, in
welchem Grund und Boden gesellschaftliches Gigentum ist, erwartet
 sie ein für die Gesamtheit bestimmtes und dieser vorbehaltenes
 Eigentum.“ (S. 112.)
Der Besitz des Grundeigentums setze den Staat in den
Stand, für die ländliche Bevölkerung unmittelbar nachhaltiges
 zu leisten (S. 116). Den Arbeitern könne ein
angemessenes Stück Land zur Selbstbewirtschaftung überlassen
 werden (S. 128). So werde nicht allein der Zuzug
von dem Lande nach den Städten aufhören, sondern es
werde sich voraussichtlich eine entgegengesetzte Strömung
von den Städten nach dem plattem Lande vollziehen (S.
134). Die Wohnungverhältnisse könnten verbessert werden.
 Die Steuergesetzgebung könne einer vollständigen
Reform unterworfen werden. Es werde und könne aber
nie davon die Rede sein, daß der Staat nun alle seine Bedürfnisse
 aus dem Grundeigentum beziehen solle; die
ganze Steuerlast würde dann auf den Boden fallen und
das ganze bewegliche Kapital wäre steuerfrei (S. 145).
D Bedenken gegen die dem Staate mit dem Bodenbesitz
 einzuräumende Machtfülle hat Samter sich
nicht verschließsen können. Er hielt deshalb seine Refor-8
 Freefe, Bodenreform

3Z
        <pb n="49" />
        men nur bei Völkern angebracht, die im vollstem Sinne
eine Volksregierung haben (S. 150). Sollte aber selbst
das Pachtsystem für weniger vorteilhaft als die Selbstbewirtschaftung
 angesehen und der Fortfall der Eigentümer
 als Selbstbebauer für eine Schattenseite des gesellschaftlichen
 Grundeigentums erklärt werden:
„Den Schattenseiten des gesellschaftlichen Grundeigentums
stehen die Wißbräuche des privaten Grundeigentums gegenüber.“
 (S, 160.)
Merkwürdig kurz ist gegenüber der ausführlichen
Schilderung der Vorteile des gesellschaftlichen Eigentums
am Boden der Teil des Buches gehalten, der von der
Ausführung seiner Vorschläge handelt. Er wollte das
gesellschaftliche Eigentum teils dem Staate teils den Gemeinden
 überlassen (S. 174). Das gesellschaftliche Grundeigentum
 ist an die einzelnen zu verpachten. Die Institution
 des gesellschaftlichen Eigentums werde nicht nur
jeden Halt verlieren, sondern sie würde geradezu ohne
Sinn sein, wenn sich der finanzielle Gesichtpunkt in den
Vordergrund drängte:
„Die Ländereien müssen nicht so h o &amp;lt;h wi e
m ög lich, son d e r n so niedrig. wie möglich ve rpachtet
 wer den." (S. 189.)
Der Boden sollte also nicht wie bei Gossen dem meistbietendem
 übergeben werden. Es sollte eine freihändige
Zuteilung erfolgen. Der Staat und die Gemeinden
hätten die Pachtsummen den Verhältnissen gemäß zu bestimmen
 (S. 191). In den Pachtbedingungen sollte auf
das Wohl der Arbeiter Rücksicht genommen werden (S.
197).
Der Ankauf des Bodens sollte mittelst Anleihen bewirkt
 werden, die jährlich mit einer bestimmten Quote
amortisiert werden. Für Preußen seien zum Erwerb des
Grundeigentums und der Eisenbahnen 22 Milliarden er-N

 4
        <pb n="50" />
        forderlich, Davon seien 12 bis 15 Milliarden auf die
Schulden zu rechnen, die aus Privatschulden in öffentliche
 umgestaltet würden und dann ebenfalls amortisiert
werden sollten (S. 198). Wie Gossen wollte auch Samter
keinen Zwang gegen die Besitzer ausüben. Er lehnte es
ab zu erörtern, ob unter irgend welchen Sophismen den
Privatbesitern ihr Grundeigentum vom Staate genommen
 werden dürfe (S. 200).
Für den Übergang des Grundbesitzes an den Staat
biete die Grundsteuer mindestens einen kontrollierenden
Anhaltpuntkt:
„Haben die Eigentümer Jahre hindurch zu niedrige
Grundsteuer entrichtet und dadurch den Staat (beziehungweise
 ihre Genossen) geschädigt, so dürften sie sich nicht beschweren,
 wenn der Staat ihnen für ihr Besitztum eine niedrigere
 Summe zahlt.“
Es würde mithin nicht zu schwer werden, eine annähernd
 richtige Taxation vorzunehmen (S. 200). Die
Übernahme des privaten Grundeigentums sfollte obligatorisch
 bei dem Tode des Besitzers eintreten. Es sollte
nur das Erbrecht auf Grundeigentum aufgehoben und
den Erben dagegen eine entsprechende Entschädigung gezaht
 werden (S. 201). Dies schließe nicht aus, daß, wo es
die Besitzer wünschen, der Übergang bereits bei Lebzeiten
erfolgen könne und erfolgen müsse, wenn der Besitzer
sich seines Grundbesitzes bei Lebzeiten entäußern wolle
(S. 202).
H. Theodor Stamm.
(Ds Jahre vor ersscheinen des Buches von Samter
hat Vr. pt]. st med.: August Theodor Sta mm,
über dessen Vorträge in dem Heldschem Radikal Reform
Verein ich schon berichtet habe, sein Buch: „Die Erlösung
der darbenden Menschheit“ herausgegeben, das er später
durchgesehen und ergänzt hat. Nach dem Vorwort sind

ZZ
        <pb n="51" />
        in der ersten Auflage vom Jahre 1871 überwiegend kirchliche
 und medizinische Gesichtspunkte zur Geltung gekommen.
 Erst in der folgenden Auflage, die zwei Jahre
später erschienen ist, ist die Eigentumfrage und besonders
die Frage des Bodeneigentums in den Vordergrund getreten.

Mir hat nur die dritte Auflage des Buches vorgelegen,
 die im Jahre 1884 im sozialdemokratischem Parteiverlage
 von J. H. W. Dietz in Stuttgart erschienen ist.
Inzwischen waren im Auslande wichtige Arbeiten über
die Bodenfrage veröffentlicht worden. Der belgische Nationalökonom
 Emile de Laveleye hatte sein Buch über das
Ureigentum herausgegeben. Das Hauptwerk des amerikanischen
 Bodenreformers Henry George „Fortschritt
und Armut“ hatte seinen Siegeslauf durch die Welt begonnen.
 In England war Alfred Russel Wallace (gestorben
 am 7. November 1913) mit seinem Buch über die
Land-Nationalisation hervorgetreten. Stamm hat in der
dritten Auflage seines Buches auf diese Werke bezug genommen.

Das Buch von Stamm enthält im ersten Teil eine
Schilderung der Entwicklunggeschichte des Menschen und
seiner Eigentumideen, deren Veränderlichkeit an der Abschaffung
 der Sklaverei nachgewiesen wird (S. 64-77):
„Die Arbeitermassen sind nach Abschaffung des Leibeigentums
 nur anscheinend frei geworden. Die Arbeiterausbeutung
 auf der Basis des Privat-Grundeigentums ist geblieben.“
 (S. 78.)
Durch Ausnutzung des Wohnungbedürfnissses, der zunehmenden
 Arbeitgeschicklichkeit und der wachsenden Bevölkerung
 seien die wucherischsten Steigerungen des Bodenwertes
 nicht nur ohne jede eigene Arbeit des Privatbodeneigentümers,
 sondern überhaupt ohne irgend welche
. F. Privatboden verwendete Arbeit erzielt worden
. 106) :

IH
        <pb n="52" />
        „Mit Unrecht hat man bisher angenommen, daß Kapital
nichts als angehäufte Arbeit und die Ar b e it die e in zi g e
Quelle aller Werte sei, sie ist nur eine der beiden
Hauptquellen allet Werte.
Die andere, die Arbeit überhaupt erst ermöglichende Hauptquelle
 aller Arbeit ist der Grund und Boden.“ (S. 110.)
Der Erdboden, das Urgeschenk der Natur, sei aber monopolisiert
 (S. 113). Ginge es so fort, so würde einerseits
 die Volksarmut und andersseits die Eigentumübermacht
 des einzelnen immer mehr wachsen:
„Nur ein Rettungweg ist hier möglich: Der Grun d
und Bod en mu ß wieder V olk s ei g en t u m werden,
 die g an ze Erde schließlich zu dem werden, was sie
allein dauernd sein kann ~ Volks- und Menschheiteigentum.“
(S. 142.)
[ verlangte, daß das Volk durch gesetzliche
Volksabstimmung die Verstaatlichung des Grund
und Bodens oder des Grundvorrechts beschließen solle.
Die Verstaatlichung könne dann je nach den historisch
herangebildeten Verhältnissen entweder 1) mittelst eines
Enteignunggesetzes unter Entschädigung der jetzigen Besitzer
 oder 2) mittelst der Grundzinsbesteuerung oder 3)
mittelst Hypotheken-Kreditgewährung durchgeführt werden
 (S. 152). Stamm hat die sich dafür bietenden Möglichkeiten
 näher auseinandergesetzt, wobei er wie Gossen
das Argument verwertet hat, daß der Staat Kapitalien
stets etwa 1 v. H. billiger geliehen erhalten werde als
Privatleute. Mit diesem Zinsübersschuß könne er die von
ihm angenommenen Kapitalien graduell für sich selbst
amortisieren. Vermöge der an ihn zu zahlenden Hypotheken-
 d. h. Grundzinsen behielte der Staat die Oberhoheit
 über allen Grund und Boden (S. 166). Für die
Überlassung des Bodens verlangt er mit Gossen die freie
Konkurrenz (S. 171). Es sollte jedoch nie erlaubt sein,
vom Staate erhaltenes Land gegen einen Pacht- oder

37
        <pb n="53" />
        Grunödzins-Zuschlag durch Privatvertrag einem anderem
zu überlassen (S. 176). Mit der Besitzergreifung des
Bodens durch die Nationen oder der Grundzins-Versstaatlichung
 würden in 50 Jahren alle Schulden der Nationen
 abgezahlt sein (S. 236) :
„Diese Hauptmethode,. Geld sicher auf
Zins anzulegen, wird also verschwinden und ein mächtiger
 Übelstand hierdurch gehoben sein.“ (S. 237.) —
„Der Zins für sichere Darlehen wird sich a u f w e i t weniger
 Anlagen beschränken müssen als heute, und seine Höhe
wird sich zudem a uf e in M i n i m u m reduzieren, zum
Wohl aller Arbeitenden.“ (S. 238.)
([Fr. weiteren Teil des Buches hat Stamm der Bekämpfung
 der Seuchen gewidmet, wobei er soziale
Ungerechtigkeiten und in deren Gefolge Armut, Unwissenheit
 und Unreinlichkeit als deren hauptsächlichste
Ursachen schilderte. Schließlich versuchte er noch den Nachweis
 zu liefern, daß die Menschheitgeschichte eine stete
Verminderung der Dialekte und Sprachen gezeigt habe.
Er trat für eine weitere Vereinfachung ein, wobei er für
die englische Sprache als Weltssprache und für den übergang
 zur lateinischen Schrift eingetreten ist (S. 349). Es
folgen Vorschläge zur Verbesserung des Schulunterrichts
durch Verminderung des Unterrichts in den alten
Sprachen unter Förderung des naturwissenschaftlichen
Unterrichts. Ein Aufruf zur Menschenliebe schließt das
Buch, dessen Wert durch die anspruchvolle und mit sonderbaren
 Wortbildungen behaftete Schreibweise, die
Adolph Wagner ungenießbar genannt hat, beeinträchtigt
worden ist.
Dr. Stamm hat im April 1874 den „Verein für Humanismus“
 ins Leben gerufen, dem nach Dr. Hans Wehbergs
 Mitteilungen unter anderen der Hauptmann v. d.
Leeden, der später Ehrenmitglied des Bundes deutscher
Bodenreformer gewesen ist, Professor Dr. Liman, der

K
        <pb n="54" />
        Leibarzt Dr. J. Albu, der Schriftsteller Robert Schweichel
und der Reichstagabgeordnete Paul Singer angehört haben.
 Das Programm des Vereins ist nach Wehberg in
der Staatsbürger Zeitung veröffentlicht und später in
der Stammschen Schrift: „Deutschlands Weltberuf“ S.
111 abgedruckt worden. Es hat vier Leitsätze enthalten,
von denen der erste die Betätiguzrek Jer Menschenliebe,
der zweite die Freiheit der Schzi cos Jebss V rc&amp;lt;&amp;lt;lichen
Beeinflussung, der dritte die Verstaatlichung des Grund
und Bodens und der letzte dik Ertveiterung der Volksrechte
 und die Sicherung des Fxiedens durch Schiedgerichte
 verlangt haben.#) R. §
Der Verein hat nur wenige "Jahre vestanden. Dr.
Stamm hat mit Führern der Sozialderätökratie verkehrt
und hatte sich der Partei als Mitglied angeschlossen. Er
hat auch als Delegierter im Juli 1874 den 6. Kongreß der
ssozialdemokratischen Partei in Koburg besucht und hat
dort den Antrag gestellt, in das Programm der Partei
einen Zusatz des Inhalts aufzunehmen, daß ein sehr
bedeutender Teil des arbeitlosen Erwerbes aus dem privatem
 Grundödbesitz fließe; daher verlange die Partei die
gänzliche Beseitigung des privaten Grundbesitzes durch
ein gerechtes Enteignungverfahren. Der sssozialdemokratische
 Parteiführer Liebknecht hat diesem Antrage widersprochen
 und hat ausgeführt, daß er auf prinzipiell
falscher Anschauung beruhe. Die Erde liefere keine ökonomischen
 Werte ohne Arbeit. Die menschliche Arbeit
frei zu machen, sei das Ziel der Sozialdemokratie. Die
Grund- und Bodenfrage sei zwar ein wichtiger Teil der
sozialen Frage, aber nicht die soziale Frage. Die Wichtigkeit
 der Grund- und Bodenfrage sei schon durch den
Stuttgarter Beschluß anerkannt. Stamms Antrag ist
dann abgelehnt worden.
Bodenre ): BFH erg. D Hans: M Theodor Stamn und die Anfänge der deutschen

39
        <pb n="55" />
        tf Erlaß des Sozialistengesetzes im Oktober 1878
hat Stamm, um einer Ausweisung zu entgehen,
Deutschland verlassen. Der Verein für Humanismus hat
sich dann aufgelöst. Stamm ist später in Zürich mit seinen
ssozialdemokratischen Freunden in Meinungpverschiedenheiten
 geraten und ist nach drei Jahren aus der Schweiz
nach Deutschland zurückgekehrt, um sich in Baden-Baden
als praktischer Arzt niederzulassen. Dort hat er den badischen
 Großindustriellen Flürscheim kennen gelernt, dessen
Hausarzt er geworden war, und hat ihn mit den Schriften
 von Henry George und seinen eigenen bekannt gemacht.

Im Jahr 1888 hat Stamm einen neuen Verein gegründet,
 dem er den sonderbaren Namen „All w o h l s -
B un d“ gegeben hat. Der Allwohls-Bund erstrebte nach
seinen Satzungen die Erlösung vom wirtschaftlich-sittlichem
 Unrecht und Elend. Er ringe daher nach der Beseitigung
 jedes arbeitlosen, gemeinschädlichen Erwerbs,
und unter Wahrung aller Volksrechte, um Aufklärung
des gesamten Volkes über die Bundesziele und Verbreitung
 veredelnder Bildung, vor allem nach der Rückwandlung
 des privaten, arbeitlosen, gemeinschädlichen Grundzinsengenusses
 in der Grundzinsgemeinschaft. Der Bund
erstrebte dies mittels der National-Beleihunghoheit aller
Grundwerte und der behufs desssen einzurichtende Gemeinde-,
 Kreis-, Provinz- und Staats-Hypothekenbanken
~- woraus die Grundzinsgemeinschaft hervorgehen werde
~ ferner durch Erwerb des Erdbodens seitens Gemeinde
und Staat, sowie mittelst sonstiger, die Bundesziele verwirklichenden
 gesetzlichen Einrichtungen. Die Nationalbeleihung
 aller Grundwerte wäre aber am vorteilhaftesten
 durchführbar bei einem naturgemäßem, durch keine
Eingangzölle auf Lebensmittel und dergleichen künstlich
in die Höhe getriebenem Stande der Grundwerte und der
Grundrente, welche jetzt eine Mon opolrente sei.

40
        <pb n="56" />
        Der Bund verfolge seine Ziele, stets anknüpfend an die
bestehenden Verhältnisse in festem Vertrauen auf die
Zukunft und den Sieg des guten und wahren.
Der Wortlaut der Satzungen im Jahrbuch der Bodenreform
 1907, S. 298, stimmt mit den Satzungen, die mir
vorliegen, nicht ganz überein. Ich habe sie deshalb im
Anhang nochmals abgedruckt. Auch dem Alwohls-Bund
haben bekannte Männer wie der Dichter Friedrich von
Bodenstedt, Carl v. d. Leeden, Dr. Alfred Stelzner, Redakteur
 Max F. Sebaldt, Rechtsanwalt Harmening, Dr.
Heinrich Wehberg, W. A. Securius und andere angehört.
Der Verein hat sich nach fünfjährigem bestehen aufgelöst.
Irgend einen Einfluß auf den Gang der Dinge hat der
Verein ebenso wenig gehabt wie sein Vorgänger.
(Ff berührt unter diesen Umständen sonderbar, daß
Stamm in dem Vorwort zur dritten Auflage seines
Buches den Anspruch erhoben hat, daß diese bescheidenen
Vereine, über deren Tätigkeit nur dem engem Kreise der
Mitglieder etwas bekannt geworden war, nicht nur der
Ausgangpuntkt der deutschen, sondern auch der englischen
und amerikanischen Bodenreform Bewegung gewesen
sein sollen. Er hat nicht nur behauptet, daß Henry George,
der der deutschen Sprache nicht mächtig gewesen ist, durch
die nach Amerika verschickten Programme des Vereins
für Humanismus, der nur kurze Zeit bestanden hat, zu
seinem Hauptwerk „Progress and Poverty“ veranlaßt
worden sei. Er soll darin auch die Leitsätze des deutschen
Vereins derart wiedergegeben haben, daß sein Buch nur
als besondere Bearbeitung der im Programm dieses
Vereins und der schon in Deutschland errungenen Prinzipien
 erscheine (S. KRVI1 und XXRVTI). Auch das Buch
des englischen Nationalökonomen Wallace, das ich schon
erwähnt habe: „Land Nationalisation its necessity and its
aims“, das in London 1882 erschienen ist, sollte nach

A 1
        <pb n="57" />
        Stamms Meinung in vielen Kernpunkten mit seinem
Buche übereinstimmen (S. XRIX). Die Erlössung der
darbenden Menschheit sei das erste Werk, das schon 1870/71
die Hauptphasen der furchtbaren Arbeitausbeutungen, die
aus dem Privateigentum hervorgingen, klar darlegt, und
die geregelten Reformen zur überwindung der noch jetzt
darauf basierten Arbeitknechtung erläutere (S. XXV).
„Die Erlösung der darbenden Menschheit“ führe zu einer
sittlich-wirtschaftlichen Höhe, die mit den Kenntnissen des
Altertums und der vergangenen Jahrhunderte überhaupt
 noch nicht zu erreichen war (S. XRIR]).
Man kann der Tätigkeit Stamms volle Anerkennung
zollen, ohne dieser Selbsteinschätzung beipflichten zu können.
 Stamm hat die Bücher von Gossen und Lange, die
vor seinem Buch erschienen waren, nicht erwähnt. Ebensowenig
 die Werke von Adolph Wagner und Ad. Samter,
die vor dem Jahre 1884 herausgekommen waren. Er hat
sie vermutlich nicht gekannt. Von den Vorschlägen Helds,
die sich schon im Jahre 1860 zu Eingaben an den preußischen
 Landtag verdichtet hatten, kann das gleiche aber
nicht angenommen werden. Stamm ist nach Wehbergs
Angabe im Jahre 1860 nach Deutschland zurückgekehrt.
Er hat sich ende der 60er Jahre dem unter Leitung Helds
stehendem Verein angeschlossen und ist dort als Redner
aufgetreten. Er hat nach seinen eigenen Angaben erst
seit dem Jahre 1870 Vorträge über die Verstaatlichung
des Bodeneigentums gehalten (S. 428). Man kann deshalb
 nicht annehmen, daß ihm die Heldschen Vorschläge
unbekannt geblieben sind. Es wäre richtig gewesen, wenn
er in der ausführlichen Schilderung seiner Wirksamkeit
für soziale Reformen diese Umstände nicht mit Stillschweigen
 übergangen hätte.

49
        <pb n="58" />
        aß Stamm geneigt war, gelegentlich Ansprüche zu
§) erheben, die ihm nicht zustanden, ist auch anderweit
festgestellt worden. Er hat in seinem Buch (S. 253) angegeben,
 daß er in den Jahren 1844 und 1845 die Hauptpestländer
 durchforscht habe, um die Pestentstehungursachen
zu ermitteln. Er hat diese Angabe sogar auf dem Titelblatt
 seines Buches wiederholt. Dr. Hans Wehberg hat
aber nachgewiesen, daß die Angaben nicht richtig sein
können. Stamm hat noch bis 1850 Philosophie studiert,
hat im Jahr 1850 in Berlin als Doktor der Philosophie
promoviert und hat erst nachher in England und Deutschland
 medizinische Studien begonnen. Aus seinen Tagebüchern,
 die Wehberg einsehen konnte, hat sich ergeben,
daß er sich in den Jahren, in denen er seine Orientreisen
zur Erforschung der Pestentsstehungursachen gemacht haben
wollte, noch gar nicht mit medizinischen Fragen beschäftigt
hat (Wehberg S. 12). Er hat um die deutsche Bodenreformbewegung
 Verdienste gehabt. Sie sind aber nicht so
aroß gewesen, wie er und seine Freunde Dr. Alfred
Stelzner (Die Grundzinsgemeinschaft, Berlin 1890) und
Dr. A. Klein (Deutsche Warte Nr. 233 B vom 26. August
1895) beansprucht haben. Den Namen eines Stammvaters
 der deutschen Bodenreform, den Wehberg ihm beigelegt
 hat (S. 10), kann ich ihm nicht zuerkennen. Gestorben
 ist er am 7. Juni 1892 in Wiesbaden.
2. Fortschritt und Armut.
Henry George und keine I.ehren.
[)' amerikanische Schriftsteller Henry G e o r g e hatte
im Jahre 1871 in San Franzisko seine erste Schrift
über die Landfrage veröffentlicht, die den Titel: Our
Land and Landpolies (Unser Land und unfere Landpo-43
        <pb n="59" />
        litik) geführt und schon die Grundgedanken seines Hauptwerkes
 enthalten hat. Acht Jahre später ist er mit seinem
berühmtem Werk „F orts&amp;lt;ritt und Armut"
(Progress and Poverty) hervorgetreten, von dem wir im
Jahr 1881 eine vortreffliche deutsche übersetzung von E.
D. F. Gütschow erhalten haben. Der übersetzer sagt in
seinem Vorwort mit Recht, daß es eines jener Originalwerke
 sei, die in langen Zwischenräumen ersscheinend, den
Gedanken Richtungen geben, und die Arena für einen
neuen Kampf der Meinungen eröffnen. Das Verlagrecht
 dieser Ausgabe, der ich hier folge, ist inzwischen auf
den Bund deutscher Bodenreformer übergegangen. Eine
andere Ausgabe ist in der Bibliothek der Weltliteratur
im Verlage von Hendel in Halle erschienen, und eine
dritte ist auf meine Veranlassung von der Verlaganstalt
von Philipp Reclam jun. in Leipzig herausgegeben worden.
 Das Werk ist in viele Sprachen übersetzt worden
und ist eins der am meisten verbreiteten Bücher der
Welt geworden.
i f Hcss den von Henry George geführten Schlägen sind
manche Lehren ins wanken geraten, die sich im Gebiet
 der englischen Sprache bis dahin erhalten hatten.
Es gilt das besonders für die herrschende Lehre vom
Lohn. Nach dieser sollte der Arbeitlohn ausschließlich
durch das Verhältnis zwischen der Zahl der Arbeiter und
der ihrer Beschäftigung gewidmeten Summe von Kapital
bestimmt werden und beständig dem Minimum des Lebensunterhaltes
 zustreben. Die Vermehrung der Arbeiterzahl
 sollte die natürliche Tendenz haben, jeder Kapitalvermehrung
 zu folgen und sie zu überholen. Diese Lehre
trage das Giro der größten Nationalökonomen und werde
auf allen oder auf fast allen englischen und amerikanischen
 Universitäten gelehrt. So verbreitet und so tief
gewurzelt diese Theorie auch sei, sie stimme mit unleug-4

 4
        <pb n="60" />
        baren Tatsachen nicht überein (Buch I, Kap. 1). Wir fänden
unter Verhältnissen, die keine mit der herrschenden Lehre
vereinbare Erklärung zuließen, daß hoher Zinsfuß mit
hohen Löhnen und niedriger Zinsfuß mit niedrigen Löhnen
 zusammenfallen. Das Kapital sei anscheinen selten,
 wenn wenig Arbeitkräfte vorhanden sind und ansscheinend
 reichlich vorhanden, wenn es Arbeitkräfte im
Überfluß gäbe (I, 1). Er wollte beweisen:
„daß der Arbe itl ohn nicht aus d em Kapital,
s o n d ern au s d em Produkt der durch ihn bezahlten
 Arbeit entnommen werde." (1, 1.)
Die Zahlung von Lohn ssetze eine Erzeugung von Kapital
 durch die Arbeit voraus (I, 3). Da der Arbeiter,
der für einen Arbeitgeber arbeite, seinen Lohn nicht eher
erhalte, als bis er die Arbeit getan hat, so sei sein Fall
ein ähnlicher, wie der des Depositors einer Bank, der kein
Geld herausziehen kann, wenn er nicht welches hineingetan
 habe (I, 3). Er meinte, daß die Nationalökonomen
seit Adam Smith unaufhörlich über das Lohngesetz gestolpert
 seien, ohne es ein einziges mal zu erkennen:
„wenn es ein Hund wäre, würde er sie beißen!“
(III, 6).
D? Lehre des Malthus, die von Henry Thomas Buckle
und John Stuart Mill anerkannt worden sei, ist
von ihm vollständig abgelehnt worden. Der Kern der
Lehre sei:
„daß in der Bevölkerung eine natürliche Tendenz und ein
beständiger Drang besteht, sich über die Unterhaltungmittel
hinaus zu vermehren.“
George hat diese Lehre, über die ich schon im vorigem
Abschnitt einige Urteile gebracht habe, ein Spiel mit Proportionen
 und eine hochtönende Formel genannt (11,1).
Die Malthussche Theorie behaupte – und das sei ihr

aH
        <pb n="61" />
        Kernpunkt ~ daß, wie groß auch die Fähigkeit zur Gütererzeugung
 sei, die natürliche Tendenz der Bevölkerung
 dahin gehe, sie einzuholen. George sagt, daß nirgends
 ein Fall vorhanden sei, der diese Theorie stützt, daß
überall das Laster und Elend, das man der übervölkerung
 zuschreibe, auf Krieg, Tyrannei und Bedrückung
zurückgeführt werden könne (II, 2). Er behauptet:
„daß die Ungerechtigkeit der Gesellschaft, nicht die Kargheit
der Natur, die Ursache des Mangels und Elends ist, die die
herrschende Theorie der übervölkerung zuschreibt.“ (II, 4.)
Nach allen Richtungen hin fänden sich die schlagendsten
Beweise dafür, daß die Produktion sowohl als auch die
Konsumtion von Gütern mit noch größerer Schnelligkeit
als die Bevölkerung zugenommen habe, und daß, wenn
eine Klasse weniger erhalte, dies nur wegen der größeren
Ungleichheit der Verteilung der Fall sei (II, 4). Die
Malthufische Theorie sei unvereinbar mit allen Tatsachen:
„Sie ist in Wahrheit nichts anderes als ein willkürlicher
Versuch, den Gesetzen Gottes einen Zustand der Dinge zuzuschreiben,
 der, wie wir schon nach den bisherigen Untersuchungen
 schließen dürfen, tatsächlich aus den schlechten Einrichtungen
 der Menschen entspringt.“ (II, 4.)
enry George geht davon aus, daß der Grund und
H Boden, die Arbeit und das Kapital die Faktoren der
Produktion seien (I, 2 und III, 1). Es müssen Grund und
Boden vorhanden sein, ehe Arbeit verrichtet werden
könne, und es müsse Arbeit verrichtet werden, ehe Kapital
 hervorgebracht werden könne. Der Grund und
Boden sei daher die Vorbedingung, das Feld und Material
 der Arbeit. Die natürliche Ordnung sei Grund
und Boden, Arbeit, Kapital, und anstatt das Kapital zum
Ausgangpurntte zu nehmen, müßten wir vom Grund und
Boden ausgehen (I11, 1). Die Grundrente sei der
Teil des Produkts, der den Besitzern von Grund und

4 hz
        <pb n="62" />
        Boden oder anderen Naturvorteilen kr a ft ihre s Eige
 ntumr echtes zufalle (I11, 2):
„von den Gesamtzahlungen für die Benutzung von Häusern,
Landgütern u. s. w. ist nur der Teil Rente, der die Vergütung
für die Benutung des Grund und Bodens ausmacht, während
der für den Gebrauch der Gebäude oder sonstiger Verbesserungen
 vielmehr Zins sei, da er eine Vergütung für die Benutung
 vom Kapital darstellt."
Wo das Land nicht benutzt werde, aber doch Wert
habe, sei die Rente latent vorhanden. Diese Fähigkeit,
eine Rente zu ergeben, mache den Wert des Landes aus
(III, 2). Dies Rentengesetz, das John Stuart Mill die
Esselsbrücke der Nationalökonomie genannt habe, sei nicht
von Ricardo als erstem ausgesprochen worden, aber er
sei der erste gewesen, der es in hervorragender Weise zur
Kenntnis gebracht habe (III, 2). Es laute:
„Die Rente von Grund und Boden wird bestimmt durch den
überschuß seines Ertrages über den bei gleicher Aufwendung
von Mitteln von dem mindest einträglichem Boden, der in
Benutzung ist, zu erzielenden Ertrag.“ {1II1, 92.)
Da das Produkt = Grundrente + Lohn + Zins Fei,
so sei das Produkt – Grundrente = Lohn + Zins. Somit
 hingen Löhne und Zinsen nicht von dem Produkt der
Arbeit und des Kapitals ab, sondern von dem, was übrig
bleibe, nachdem die Grundrente vorabgenommen sei
(III, 2).
IFZemerkenswert sind seine Auseinandersetzungen über
den Zins und seine Ursache. Die herrschende Nationalökonomie
 sei unvermögend, das wahre Zinsgesetz
zu bestimmen. Nach ihm hängt der Zins nicht von der
Produktivität der Arbeit und des Kapitals ab, auch nicht
von den Löhnen. Er falle nicht, wie die Löhne steigen und
steige nicht, wie sie fallen. Das werde durch die allgemein
gültige Tatsache bewiesen, daß der Zinsfuß hoch sei, wann

47
        <pb n="63" />
        und wo die Löhne hoch sind und niedrig, wann und wo
sie niedrig sind (III, 3).
Henry George ist auch in der Lehre vom Kapital seine
eigenen Wege gegangen. Er hat nachgewiesen, daß Landwerte,
 die einen so ungeheuren Teil dessen, was gewöhnlich
 Kapital genannt wird, ausmachen, überhaupt gar
nicht Kapital sind. Ebenso gehörten Aktien, Staatspapiere,
 Hypothekenbriefe u. s. w. nicht dazu (III, 4). Er
hat diese Art fiktives Kapital genannt, dessen Erträge,
 insbesondere die Grundrente, sorgsam von den
Zinsen unterschieden werden müßten. Arbeit und Kapital
 seien nur verschiedene Formen des selben Dinges,
der menschlichen Anstrengung (MI, 5).
Er untersuchte die Grundurssache der immer wiederkehrenden
 Krisen, die er darin fand, daß die spekulative
Steigerung der Landwerte den Spielraum für die spätere
 Erzeugung einenge. Die Zeit des geschäftlichen
Druckes, die nun folgt, werde fortdauern bis 1) die spekulative
 Steigerung der Rente aufgehört hat, 2) oder die
Zunahme der Arbeitleistungen infolge der Bevölkerungzunahme
 und der fortschreitenden Verbesserungen die
normale Linie der Rente in den Stand gesetzt habe, die
spekulative Linie der Rente zu überholen, oder 3) die Arbeit
 und das Kapital sich darin gefunden hätten, sich für
einen geringeren Ertrag auf die Erzeugung einzulassen
(V, 1):
„Der Grund, weshalb troß der Zunahme produktiver
Kraft, der Lohn beständig einem Minimum zustrebe, das nur
gerade zum leben hinreiche, liegt darin, daß die Grundrente
noch mehr als die Produktionkraft zu steigen strebt und so
eine beständige Tendenz zum niederdrücken des Lohnes hervorbringt."
 (V, 2.)
Der materielle Fortschritt könne uns nicht aus unserer
Abhängigkeit vom Grund und Boden befreien, er könne
nur unsere Fähigkeit vergrößern, Güter aus demselben

18
        <pb n="64" />
        hervorzubringen, und daher könnte, wenn das Land monopolisiert
 sei, der Fortschritt bis zur Unendlichkeit vorangehen,
 ohne den Lohn zu steigern oder die Lage derer,
die nur ihre Arbeit haben, zu verbessern. Er könne nur
den Wert des Grund und Bodens und die Macht, die
dessen Besitz verleihe, erhöhen:
Wem der Boden gehört, dem gehören
a uch di e Früchte (V, 2).
Das Heilmittel.
enry George führte aus, daß alle gewöhnlich empfoh-SN
 Heilmittel unter diesen Umständen versagen
müßten. Die Ermäßigung der Staatsausgaben sei wünschenswert.
 Auf die Ausrottung der Armut und die Erhöhung
 der Löhne sei sie ohne Einfluß, solange der
Grund und Boden monopolisiert bleibt (VI, 1). Sparsamkeit
 könne dem einzelnem helfen. Wenn die arbeitenden
 Klasssen im allgemeinem so zu leben sich entschließen,
 wie es Dr. Franklin empfohlen habe, so würden die
Löhne im gleichem Verhältnis fallen. Würden die amerikanischen
 Arbeiter sich zu der c&amp;lt;hinesischen Lebensweise
verstehen, so würden sie schließlich zu den chinesischen Löhnen
 gelangen (VI, 1). Durch Unterricht könne die Leistungfähigkeit
 der Arbeit erhöht werden, aber keine Steigerung
 der Leistungkraft der Arbeit vermöge im allgemeinen
 die Löhne zu steigern, solange die Grundrente
den ganzen Gewinn verschlinge Buch V1, Kap. 1). Der
praktische Nutzen von Gewerkvereinen sei ein verhältnismäßig
 geringer und berühre nicht die untersten Schichten
der unorganisierten Arbeiter, deren Lage am meisten Erleichterung
 erheische (VI, 1). Die Art und Weise, wie
ein Gewerkverein allein wirken könne, sei notwendig zerstörend,
 seine Organisation sei notwendig tyrannisch. Sie
4 Freese. Vodenreform

49
        <pb n="65" />
        vernichteten notwendig die Dinge, die die Arbeiter durch
sie zu erreichen suchten – Güter und Freiheit (VI, 1).
Das wahre Heilmittel für die ungerechte und ungleiche
Güterverteilung der modernen Zivilisation und für alle
die übel, die daraus entsprängen, sei:
„Wir müssen den Grund und Boden zu m
Gemeingut machen.“ (VI, 2.).
(F' folgt eine meisterhafte Schilderung der Ungerechtigkeiten,
 zu denen die Anerkennung des individuellen
Rechts auf Grund und Boden führe:
„Hat der erstankommende bei einem Festmahl das Recht,
alle Stühle umzuwenden und zu beanspruchen, daß keiner der
anderen Gäste am Mahle teilnehme, als bis sie sich mit ihm
verständigt haben? Erwirbt der Mann, der im Theater zuerst
 sein Billet abgibt und hineingeht, durch seine Priorität
das Recht, nun die Türen zu schließen und die Vorstellung für
sich allein vor sich gehen zu lassen? Erlangt der erste Passagier,
 der einen Eisenbahnwagen betritt, das Recht, sein Gepäck
 über alle Site auszubreiten und die nach ihm kommenden
 Passagiere dadurch zum stehen zu zwingen?“ (VII, 1.)
Die Anerkennung des individuellen Rechts auf Grund
und Boden komme in ihrer äußersten Konsequenz zu der
offenbaren Absurdität, daß irgend jemand, der die individuellen
 Rechte auf den Grund und Boden eines Landes
in sich zu vereinen vermöchte, alle übrigen Einwohner daraus
 vertreiben könnte, und wenn er diese Rechte auf der
ganzen Erdoberfläche in sich zu vereinen vermöchte, so
würde er allein von allen Bewohnern der Erde das Recht
haben zu leben (VII, 1). Das schließliche Resultat des
Privateigentums an Grund und Boden sei die Sklaverei
der Arbeiter (VII, 2) und sei ein ganz ähnliches Unrecht
wie der Sklavenbesitz (VII, 3).

5()
        <pb n="66" />
        (Y"? sagte, auch John Stuart Mill habe die Ungerechtigkeit
 des Privatgrundbessitzes eingesehen. Er
habe aber nur eine Zurücknahme der künftig erwachsenden
 Vorteile (unearned increments) befürwortet. Alle
künftigen nicht den Verbesserungen des Eigentümers zuzuschreibenden
 Werterhöhungen sollten dem Staate zufallen.
 Abgesehen von den praktischen Schwierigkeiten,
liege der Hauptfehler so umständlicher Projekte in der
Unmöglichkeit, durch irgend ein Kompromiß den radikalen
Unterschied zwischen Unrecht und Recht zu überbrücken.
Er ist deshalb auch gegen eine Abfindung der Grundbesitzer
 durch Kauf:
„Die persönlichen Grundbesitzrechte aufzukaufen würde
nur soviel heißen, als den Grundeigentümern in anderer
Form einen Anspruch gleicher Art und gleichen Betrages zu
verleihen, als ihr Grundbesitz ihnen jetzt gibt; es würde darauf
 hinauslaufen, für sie den selben Anteil an dem Erwerb
der Arbeit und des Kapitals durch Steuern zu erheben, den
sie sich jezt durch die Grundrente anzueignen vermögen.“
(VII, 3.)
Durch Mills Vorschlag würde für alle Zukunft eine
Klasse im Besitz der unermeßlichen Vorteile bleiben, die
sie jetzt über die anderen habe. Alles was von diesem
Projekt gesagt werden könne sei, daß es immerhin besser
wäre als nichts (VII, 3).
Henry George lehnte jeden Anspruch der Grundbesitzer
 auf Entschädigung ab. Als vier Millionen Sklaven
befreit wurden, hätten die Besitzer auch keine Entschädigung
 erhalten und hätten auch keine verlangt:
„Und wenn erst die Bewohner von Ländern wie England
oder die Vereinigten Staaten über die Ungerechtigkeit und
Nachteile des individuellen Grundbesitzes hinreichend aufgeklärt
 sein werden, um. dessen Nationalisierung zu versuchen,
werden sie auch hinreichend aufgeweckt sein, ihn in direkterer
und leichterer Weise als durch Kauf zu nationalisieren. Sie
werden sich über die Entschädigung der Grundbesitzer nicht
beunruhigen.“ (VII, §.)

5]J
        <pb n="67" />
        Den Gedanken des absoluten persönlichen Eigentums
an Grund und Boden habe die moderne Zivilisation von
Rom entlehnt. Als die künftige Herrin der Welt zuerst
auftauchte, habe jeder Bürger seiuen kleinen unveräußerlichen
 Wohnsitz gehabt und das allgemeine Gebiet, das
unter öffentlichem Rechte stand, wurde gemeinschaftlich
benutzt. Aus diesem öffentlichem Gebiet, das beständig
durch Eroberung ausgedehnt wurde, wäre es den Patrizierfamilien
 gelungen, sich ihre großen Güter herauszuschneiden.
 Durch die Macht, mit der das große das
kleine anzieht, seien die schwachen Besitzer zerquetscht,
ihre kleinen Erbstellen zu den Latifundien der Reichen
geschlagen worden (VII, 4). Tiberius Gracchus habe gesagt:
„Männer Roms, ihr werdet die Herren der Welt genannt,
und doch habt ihr kein Recht auf einen Fußbreit ihres Bodens!
 Die wilden Tiere haben ihre Höhlen, aber die Krieger
Italiens nur Wasser und Luft!“ (VII, 4.)
N:? einer Darstellung der Grundbesitzverhältnisse in
den Vereinigten Staaten, kommt George zu dem
Mittel, durch das der Grund und Boden zum Gemeingut
 werden solle. Es sei nicht nötig, das Land zu konfiszieren;
 es sei nur nötig, sich die Grundrente anzueignen:
„Ich schlage weder vor, den Privatbessiß an Grund und
Boden zu kaufen noch ihn zu konfiszieren . . . Mögen die
Individuen, die jettt Land besitzen, immerhin, wenn sie wollen,
im Besitze dessen bleiben, was sie i h r Land zu nennen belieben.
 Mögen sie fortfahren, es ihr Land zu nennen. Mögen
 sie es kaufen und verkaufen, vermachen und vererben.
Wir können ihnen ruhig die Schale lassen, wenn wir den
Kern nehmen. Es ist nicht nötig, das Land zu konfiszieren;
es ist nur nötig, die Rente zu appropriiren."“ (VTI, 2.)
Sein Vorschlag ist:
Alle Besteuerung außer der auf Grundwerte
 abzusc&amp;lt;aff en (VIII, 2).

52
        <pb n="68" />
        Die Steuer auf Landwerte sei die gerechteste und unparteiischste
 aller Steuern (VIII, 3). Der ältere Mirabeau,
wird erzählt, habe, als der französsische Physiokrat Francois
 Quesnay vorgeschlagen habe, eine einzige Steuer
auf die Rente (limpôt unique) an die Stelle aller anderen
Steuern zu setzen, den Vorschlag als eine Entdeckung von
nicht geringerem Nuten als die Erfindung der Schreibkunst
 oder den Gebrauch des Geldes betrachtet (IX, 1).
Henry George hat diesen Vorschlag einer einzigen Steuer
wieder aufgenommen und hat ihr den Namen Single tax
gegeben, der in seinem Werk, im neuntem Buch Kap.
1, zum erstem mal vorkommt.
Die Benutzung des Bodens wollte Henry George, wie
vor ihm Gossen und Dr. Stamm und später Flürscheim,
dem meistbietendem anvertraut wissen, dem, der am
meisten daraus zu machen versstehe (VIII, 2). In diesem
Puntkte sind sie alle noch der Lehre von der freien Konkurrenz
 gefolgt, deren Wirkungen bei der Verwertung
des Grundeigentums nicht ermutigend gewesen sind.
Dann schilderte er unssere Steuermethoden. Er sagte,
daß die jetzigen Steuern wie Geldbußen auf die Tatkraft,
Betriebsamkeit, Geschicklichkeit und VWirtschaftlichkeit
wirkten, was er durch drastische Beispiele erläuterte. Es
koste mehr, Waren durch ein Zollhaus zu bringen, als
sie um die Erde transportieren (IX, 1):
„Diese Steuern abschaffen würde heißen, das ganze
enorme Gewicht der Besteuerung von den produktiven Gewerben
 zu entfernen. Die Nadel der Näherin und die große
Fabrik, das Karrenpferd und die Lokomotive, das Fischerboot
und das Dampfschiff, des Landmanns Pflug und des Kaufmanns
 Lager würden gleichermaßen unbesteuert sein.“
(IX, 1.)
Unter diesem System würde das jetzt der Benutzung
entzogene Land allenthalben zum Anbau offen stehen.
Der Verkaufpreis des Bodens werde fallen, die Grund-53
        <pb n="69" />
        stückspekulation werden ihren Todesstreich empfangen
(IX, 1). Die mit der Abschaffung des Privatgrundbesitzes
gleichbedeutende Einziehung der Grundrente als Steuer
für öffentliche Zwecke würde darauf hinwirken, die Löhne
und Zinsen ganz bedeutend zu steigern (IR, 2), Die
Quellen der Produktion würden frei werden, und die
ungeheure Vermehrung des Reichtums auch den Ärmsten
ein behagliches Dasein verschaffen (IX, 4).
It seems a story from the world of spirits,
When any one obtains that which he merits
Or any merits that which he obtains*).
(H?! schloß sein Buch mit einer Schilderung der
jetzigen Zustände, von denen er sagte, daß eine Zivilisation
 auf solcher Grundlage nicht von Dauer sein
könne. Wir setzten den Ewigen herab, wenn wir ihm die
Verantwortlichkeit für das Elend und die Verbrechen
unserer großen Städte zuschieben.
„Nicht der Allmächtige, sondern wir sind für das Laster
und Elend, die inmitten unserer Zivilisation eitern, verantwortlich.
 Der Schöpfer überhäuft uns mit seinen Gaben, die
für mehr als uns alle genügten."
Wenn auf sein Geheiß die Sonne mit noch größerer
Kraft glühe, der Boden sich mit frischer Fruchtbarkeit
fülle, für jeden jetzt wachsenden Grashalm zwei sproßten,
und die sich jetzt fünfzigfach vermehrende Saat einen hundertfachen
 Ertrag gäbe, würde die Armut dadurch vermindert
 oder das Elend gelindert werden? Offenbar
nein! Die Klassen, die jetzt die Gaben des Schöpfers monopolisieren,
 würden, solange der Grund und Boden
Privatbesitz sei, auch die neuen Gaben für sich in Beschlag
nehmen (X, 5). ~
*) Es scheint ein Märchen aus der Geisterwelt,
B Heruezu! erhält. was cr rerpient ~ Schtißz.

Hd
        <pb n="70" />
        ' Fer Eindruck den Henry George, der Prophet aus
U San Franzisko, mit seinem Buch erzielt hat, ist gewaltig
 gewesen. Es geht ein Strom von Jdealismus
durch das Buch, das ihm dauernd einen Plat; in der Weltliteratur
 sichern wird. Wir wissen, daß nicht alles, was
er darin gesagt hat, neu war. Es bleibt bei genauer Betrachtung
 nur wenig übrig, was nicht vor ihm andere
ganz ähnlich gedacht und ausgesprochen haben. Seine
Schlußfolgerungen sind nicht immer einwandfrei. Aber in
der Art, wie er seine Ansichten vortrug und zu begründen
verstand, hat ihn kein anderer erreicht. Man wird ihm
deshalb in der Bodenreform Bewegung die erste Stelle
einräumen müssen, und ich glaube, daß die Bodenreformer
 aller Richtungen und aller Länder darin einig sein
werden. Er selbsst ist weit davon entfernt gewesen, Ansprüche
 dieser Art zu erheben. Als Stamm in der Vorrede
 zur dritten Auflage seines Buches: „Die Erlösung
der darbenden Menschheit“ mit der Behauptung hervortrat,
 daß George durch die nach Amerika verschickten Programme
 eines seiner Vereine zur Herausgabe seines
Werkes veranlaßt worden sei, hat Flürscheim es für
seine Pflicht gehalten, George Gelegenheit zu geben, sich
darüber zu äußern. Er hat darauf folgende Antwort erhalten,
 die er in seiner Zeitschrift „Deutsch Land“ 1887
No. 3 S. 68 abgedruckt hat:
Zur Zeit als ich „Fortschritt und Armut“ schrieb (und
tatsächlich bis ganz kürzlich) hatte ich nie von Dr. St a m m,
von seinen Büchern, von der Gesellschaft für Humanismus
oder irgend einer anderen deutschen Arbeit der Art gehört;
aber ich bin völlig willens, Dr. Stamm die Ehre zu gewähren,
vor mir im Felde gewesen zu sein. Als ich in Oxford, England,
 sprach, erklärte Herr Mar s h all, der Professor der
Nationalökonomie daselbst, daß nichts in „Fortschritt und
Armut“ wäre, das zugleich neu und wahr wäre. Ich erwiderte
 ihm, daß ich völlig willig wäre, diese Chrakterisierung
 meines Buches anzunehmen, denn was wahr sei,

55
        <pb n="71" />
        könne nicht neu sein. Und was mir die Gewißheit gibt, daß
die Schlußfolgerungen, zu denen ich kam, wesentlich wahr
sind, ist, daß so viele Personen selbständig dazu gelangten.
Mit den besten Wünschen für den Erfolg der Arbeit in
Deutschland Ihr ergebenster
Henry Georg e.
Eine würdigere Antwort konnte George nicht geben.
Andere Schriften.
tk späteren Schriften haben nicht den gleichen Erfolg
 gehabt, troßdem sie in einzelnen Teilen seinem
Hauptwerke nicht nachgestanden haben. Einer seiner amerikanischen
 Freunde Mr. Thomas Shearman hat gemeint,
 daß Henry George in sein Buch „Fortschritt und
Armut“ seine ganze Seele gelegt habe. Alles was er
nachher geschrieben und gesagt habe, sei nur eine Erweiterung
 dieses Buches und neue Jllustrationen seiner
Ideen gewesen. Er fügte hinzu, daß einige der größten
Autoren der Welt nur Autoren eines einzigen Buches
gewesen seien, und es gäbe viele andere, deren Ruhm
und Bedeutung größer gewesen wären, wenn sie ihre
literarische Produktion nur auf ein Buch beschränkt hätten
 (Deutsche Volksstimme 1899 No. 18).
Sein Buch „Sozial e Pr o bl em e“ ist im Jahr
1883 erschienen und von F. Stöpel übersetzt worden. In
den darin vereinigten Aufsätzen hat er sich hauptsächlich
mit amerikanischen Verhältnissen befaßt. Er hat darin
auch den Ursprung der großen Vermögen untersucht und
hat nachgewiesen, daß nur wenige durch Arbeit, die
meisten durch Bodenbesitz und Monopole erlangt worden
sind (Kap. 6). Diejenigen, die keine Rechte am Boden hatten,
 seien gezwungen worden, ihre Arbeit für einen
Preis, wie sie ihn eben erhalten konnten, an die Grundeigentümer
 zu verkaufen und konnten in Wahrheit nicht
leben ohne des Grundherrn Erlaubnis (Kap. 18).

56
        <pb n="72" />
        „Der Herr des Bodens ist notwendi -
gerweise auch der Herr der Menschen,
die darauf l e b e n.“ (Kap. 14.)
Cn seinem Buch „Sch u tz +) oder Freihand el“
QU (Protection or Freetrade), das im Jahr 1885 erschienen
 ist, hat er gegen die amerikanischen Zollgeseßze und
die sich daraus für die Verbraucher ergebenden schweren
Nachteile gekämpft. Dieses Buch wirkt weniger überzeugend
 als die anderen. Flürscheim hat es mit Recht
seine schwächste Arbeit genannt+*). Es ist stark von dem
Gedanken beeinflußt, daß in den Vereinigten Staaten
von Amerika die Zölle den größten Teil der Staatseinkünfte
 liefern, und daß nur der Fortfall dieser Einnahmen
 der Single tax die Wege bahnen könne. Für deutsche
Verhältnisse ist aus diesen Darlegungen nicht viel Nutzen
zu ziehen. Wir haben mit unserer auf den berechtigten
Schutz von Gewerbe und Landwirtschaft gerichteten deutschen
 Zollgesetzgebung und ihren mäßig hohen Sätzen,
die wir der Voraussicht unseres unvergeßlichen ersten
Reichskanzlers Fürsten v. Bismarck verdanken, die besten
Erfahrungen gemacht. Der unschätzbare Nutzen, den diese
Maßregel zum Schutze der nationalen Arbeit uns gebracht
 hat, ist erst im Weltkriege ganz zutage getreten
und ist dann auch von denen anerkannt worden, die
früher zu ihren Gegnern gezählt haben.
Uztterkeuswert durch ihre schöne Sprache sind auch
seine beiden prächtigen Vorträge: „M o s e s“ und
„De in Reich komme“. Sie sind von den Damen
Hermine Ehrhardt und Hedwig Bonus ins deutsche übertragen
 worden und haben in kirchlichen Kreisen glänzende
 Aufnahme gefunden. Als eine seiner besten Ar-)
 Licht Sthuszo11. wie es hdufig gsnaunt wird.

57
        <pb n="73" />
        beiten kann der offene Brief angesehen werden, den er
im Jahr 1891 an Papst L e o XUI. gerichtet hat, und der
unter dem Titel: „Die Erlösung aus sozialer Not“ (The
Condition of Labour) von Bernhard Eulenstein ins deutsche
 übertragen worden ist. Das Buch enthält die Antwort,
 die Henry George auf das an die christliche Welt
gerichtete Rundschreiben des Papstes vom 17. Mai 1891
über die Arb e it er frage gegeben hat.
Der Papst hatte in diesem bedeutungvollem Rundschreiben
 einen besonderen Abschnitt der Bodenfrage gewidmet.
 Es hieß darin: Daß Gott der Herr die Erde der
ganzen Menschheit zur Nutznießung übergeben habe,
stehe nicht dem Sonderbesitz entgegen. Wie immer unter
die einzelnen verteilt, höre der Erdboden nicht auf, der
Gesamtheit zu dienen.x) Henry George hat dem Papst
in schönen Worten seine Ansichten in der Bodenfrage unterbreitet.
 Er sagte, daß die göttliche Moral immer dort
ein sicherer Wegweiser bleibe, wo der Geist noch zweifeln
oder irregehen würde. Die Bodenreformer wollten allen
Menschen die gleiche Möglichkeit zur Verwendung ihrer
Arbeitkraft bieten. Darin erkennen sie eine übereinstimmung
 des menschlichen Gesetzes mit den göttlichen
Geboten der Moral, und darum sei ihre Ansicht die einzige,
 die mit einem festem und wahrhaft frommem Glauben
 an Gott übereinstimme (S. 58). Unter denen, die an
die Wahrheit der Bodenreformer mit frommer Inbrunst
glaubten, seien eine große Anzahl katholischer Priester
und einige Bischöfe (S. 99). Mit dem Ausrufe der Kreuzfahrer:
 „Gott will es“ schloß er seinen Brief, den der
hohe und gelehrte Empfänger gewiß gern entgegengenommen
 hat.
Die Vorzüge aller dieser Schriften liegen in der schon
an seinem erstem Werk gerühmten durchsichtigen Darstellung
 volkswirtschaftlicher Probleme, die es auch den
TH bberetung von Eul enstein. Berlin 1893. Anhang S. 4.

58
        <pb n="74" />
        weniger eingeweihten ermöglichen, in den Kern der
Dinge einzudringen. Die Bodenfrage ist nie vor ihm
und nach ihm in gleich vollendeter Weise erörtert und als
Menschheitfrage aufgeworfen worden. Das Wort, das er
in „Fortschritt und Armut“ gesprochen hat:
„Wir können nicht auf die Dauer von den unveräußerlichen
Menschenrechten schwatzen und zugleich das unveräußerliche
Recht auf die Gaben des Schöpfers verweigern." (%R, 5.)
gibt davon Zeugnis. Die schönen Vergleiche und Schilderungen
 aus dem Leben, in denen er unerschöpflich ist,
und die unvergleichlich schöne bilderreiche Sprache müssen
den Leser immer wieder mit Bewunderung erfüllen.
Sinige Sinwände.
(U? frei von Irrtümern ist auch dieser warmherzige
und klarblickende Geist nicht geblieben. Auf sein
eintreten für die freie Konkurrenz habe ich schon hingewiesen.
 Diese Lehre mag physiokratischen Ursprung haben
 und erst später von der Manchesterpartei übernommen
 worden sein. Niemand, der im Staat den Beschützer
der schwachen und hilflosen sieht, wird sich mit dem Gedanken
 befreunden können, den Boden, die Grundlage
unseres Daseins, grundsätzlich dem meistbietendem zu
überliefern. Henry George hat sich bis an sein Lebensende
 als unbedingten Freihändler bekannt und hat sich
dabei mehr, als gut gewesen ist, von doktrinären Erwägungen
 leiten lassen. Seine Annahme, daß der Zinsfuß
und die Löhne zusammen steigen und fallen, ist von Flürscheim
 merkwürdig genannt worden. Flürscheim hat auch
mit Recht geltend gemacht, daß die vom Arbeiter geschaffenen
 Waren noch lange kein Geld sind. Solange die
Löhne ausschließlich in gewissen Mengen eines seltenen
Metalles zahlbar seien, werde es einen Lohnfonds geben).
— *) Flürs &amp;lt; eim, Michael. Not aus Überfluß, S. 63, 183.

59
        <pb n="75" />
        Der Grund zu manchen Irrtümern wird darin zu
suchen sein, daß Henry George in Geschäften keine Erfahrungen
 gehabt hat und daß ihm die Verhältnisse der alten
Welt nicht genügend bekannt gewesen sind. Das Privateigentum
 am Grund und Boden ist bei uns im Laufe
einer tausendjährigen Vergangenheit entstanden. Das
gleiche ist der Fall bei unserer Hypotheken- und Grundbuchordnung
 mit allen ihren Mängeln. Wir haben daneben
 mit einem kodifizierten Pacht- und Mietrecht, mit
landesgesetzlichen und örtlichen Vorschriften zu rechnen.
In ihrer Gesamtheit sind sie ein so kompliziertes Werk
der geschichtlichen Entwicklung, daß es uns vermessen erscheint,
 ihre Unzulänglichkeiten und Fehler durch ein so
wenig anpassungfähiges Mittel wie die Single tax beseitigen
 zu wollen.
Der große Widerspruch, der darin liegt, daß Henry
George erst in flammenden Worten die Ungerechtigkeiten
schildert, zu denen die Anerkennung des individuellen
Rechtes auf Grund und Boden geführt hat, um dann zu
erklären, daß dieses Recht bestehen bleiben kann, muß
jeden unbefangenen Leser überraschen. Er hatte dargelegt,
 daß das individuelle Recht auf Grund und Boden
in seiner äußersten Konsequenz zu der Absurdität führe,
den Grund und Boden eines ganzen Landes, ja der ganzen
 Erdoberfläche in einer Hand zu vereinen. Er hatte
erklärt, daß das schließliche Resultat des Privatgrundbesitzes
 die Sklaverei sei, und hatte verlangt, daß der Grund
und Boden Ge m ein g ut werden müsse:
„We must make land common property.“*)
Er hat von einer Entschädigung der Grundeigentümer
nichts wissen wollen. Und nach alledem erklärt er unerwartet,
 daß es n icht nötig sei, das Land zu konfiszieren.
Es sei nur nötig, alle Besteuerung außer auf Grundwerte
 abzuschaffen. Wenn der Privatbesitz an Grund
Y George, Henry, Progress and Poverty: The Remedy p. 234.

60
        <pb n="76" />
        und Boden so schädlich ist, wie George angibt, so wird er
nicht weniger schädlich dadurch, daß er hoch besteuert wird.
Durch eine Steuer kann nicht Unrecht in Recht verwandelt
 werden. Es kann das festhalten von Land und die
Bildung von Latifundien dadurch erschwert werden. Man
kann aber nicht durch eine Steuer die großstädtischen Hinterhäuser
 entvölkern, die Mieter gegen ungerechtfertigte
Mietsteigerungen, die Besitzer vor Verschuldung, die Bauhandwerker
 vor Benachteiligung durch die Hypothekengläubiger
 schützen und dem Volke Heimstätten schaffen.
Seine Forderung, den Boden dem zu überlassen, der am
meisten daraus zu machen versteht, muß sogar notwendig
zur Unterdrückung der wirtschaftlich schwachen führen
und dem Wucher Tor und Tür öffnen. Henry George
hat das nicht erkannt.
(§Ztsen eine Grundsteuer, die so hoch sein soll, daß sie
in ihrer Wirkung einer Abschaffung des Privatgrundbesitzes
 gleichkommt, spricht schon, daß sie ein schweres
 Unrecht gegen alle enthält, die gutgläubig Grundeigentum
 erworben haben. Sie muß an dem einmütigem
Widerstand der Grundeigentümer scheitern. Keine Entlastung
 von anderen Steuern, die man ihnen verssprechen
wird, und keine Schilderung künftigen Glücks wird sie
bewegen können, einer Maßregel zuzustimmen, die sie in
der Gegenwart ohne jede Entschädigung ihres Besitzes
und ihrer Einkünfte berauben würde. Ist der Grundbesitz
 mit Hypotheken belastet, so können die Eigentümer
die Steuer unmöglich iragen, weil die Grundrente, die
man einziehen will, schon von den Vorbesitzern beim Verkauf
 vorweggenommen und in Hypotheken umgewandelt
 worden ist. Wenn man die Hypothekengläubiger mit
aur Steuer heranziehen wollte, so hätte man mit einer
allgemeinen Kündigung der Hypotheken zu rechnen. Flürscheim
 hat mit Recht darauf aufmerksam gemacht, daß die

11
        <pb n="77" />
        Hypothekengläubiger ihre Forderungen schon kündigen
würden, ehe ein nennenswerter Teil der Rente, die ihre
Sicherheit bildet, weggenommen sein wird.*) über die
Haus- und Grundbesitzer würde eine Katastrophe hereinbrechen,
 und die Reformer würden mit vollem Recht dafür
verantwortlich gemacht werden.
s): Vedenken gegen die von Henry George verlangte
Single tax werden noch dadurch versstärkt, daß gleichzeitig
 alle Steuern außer der auf Grundwerte abgeschafft
 werden sollten. Die Grundsteuer sollte die einzige
Einnahmequelle des Staates und der Gemeinden ssein.
Alle anderen Steuern sollten fortfallen. Eine Forderung,
 die nach meiner Ansicht schon deshalb verfehlt war,
weil er damit auf Gebiete übergriff, die nicht mehr ausschließlich
 vom Standpunkte des Landreformers aus beurteilt
 werden dürfen. Gewisse Steuern können auch
nach teilweiser oder vollständiger Einziehung der Grundrente
 nicht entbehrt werden. Man denke nur an Steuern,
die der Anhäufung von Reichtümern in Einzelhänden
und dem übermäßigem Aufwand entgegenwirken sollen.
Man kann mit Recht die Frage aufwerfen, warum durchaus
 nur der Boden besteuert werden soll und nicht auch
das bewegliche Kapital, das zu ansehnlichen Teilen aus
realisierten Bodengewinnen entstanden ist.
Erbschaft- oder Kriegsgewinnssteuern, Steuern auf
Lustbarkeiten oder Glückspiele, auf Schnaps, Bier oder
Tabak, Hundesteuern können auch im Bodenreformstaat
sehr am Platze sein. Das gleiche gilt für die Zölle, durch
die die einheimischen Erzeugnisse vor ausländischem
Wettbewerb geschützt werden sollen. Man würde einen
verhängnisvollen Fehler machen, wenn man alle diese
Steuern eines Lehrsatzes wegen ablehnen wollte. Die
is €! tre . §e Krankheit des Wirtschaftskörpers. Wien

ß2
        <pb n="78" />
        deutschen Bodenreformer haben George bei aller Verehrung,
 die sie ihm entgegengebracht haben, auf diesem Wege
nicht folgen können. George hätte sich nach meiner Ansicht
 darauf beschränken sollen, die Gefahren des privaten
Bodeneigentums und der Bodenspekulation zu schildern.
Die Frage, auf welchen Wegen die anerkannten Mißstände
 zu beseitigen sind, hätte er erfahreneren Händen
überlassen sollen. Durch sein eintreten für ein einziges
und dazu ungeeignetes Heilmittel hat er der Sache, die
ihm am Herzen lag, keinen Dienst erwiesen.
Sein I.eben.
enry George ist am 2. September 1839 in Philadel-H;
 geboren. Sein Leben ist von seinem ältestem
Sohne Henry George jun. mit liebevoller Ausführlichkeit
 geschildert worden.*) Er ist in bescheidenen Verhältnissen
 als Sohn eines Zollbeamten aufgewachsen, der vorher
 einen Verlag von religiösen Schriften gehabt hat. Er
hat von seiner Jugend an eine große Vorliebe für Bücher
gehabt. Um die Welt zu sehen, ist er nach einer kurzen
Lehrzeit als Schiffsjunge zur See gegangen. Seine erste
Seereise hat ihn nach Australien und Indien geführt.
Nach dem ungebundenem Leben zur See hat es ihm in
dem streng kirchlichem Hause seines Vaters nicht mehr
gefallen. Seine Eltern haben ihm aber nicht erlaubt,
wieder zur See zu gehen. So ist er auf ihren Wunsch als
Seterlehrling in eine Druckerei eingetreten. Nach einem
Jahr hat er sein Elternhaus wieder verlassen und ist, von
Abenteurerlust erfaßt, als Steward zur See gegangen,
um auf dem weitem Wege über die westindischen Inseln,
Rio Janeiro, Montevideo und Valparaiso nach fünfmonatiger
 Reise nach San Franzisko zu gelangen, wo ein
Houbtec a Ac é! He Lope t? Uorrs Ceorge jr. Newxsottt 1900

K2
        <pb n="79" />
        Oheim ansässig war. Er hat sich eine Zeitlang auf der
Vancouver Insel unter den Goldgräbern aufgehalten
und hat schließlich in San Franzisko eine Stellung als
Setzer angenommen. Bald nachher hat er sich 22 Jahre
alt verheiratet.
Einige Beiträge, die er für die Zeitung geliefert hatte,
bei der er angestellt war, sind angenommen worden, und
er ist zuerst als Reporter und dann als Mitarbeiter aufgenommen
 worden. Die erste volkswirtschaftliche Arbeit,
jdie er veröfentlicht hat, ist die schon erwähnte Broschüre:
„Our Land and Land Policy“ gewesen, die er im März
1871 geschrieben hat, ohne vorher ein Werk über die Landfrage
 gelesen zu haben. Bald nachher ist er der Herausgeber
 der San Francisco Evening Post geworden, die er
nach vier Jahren aufgeben mußte. Er hat dann durch
Protektion einen Posten gesucht und erhalten, an dem
nach seinen Worten wenig zu tun und etwas zu erlangen
 sei, und er sich einer wissenschaftlichen Arbeit
widmen könne:
„a place where there was little to do and something to get,
so that I might devote myself to some important writing.“*)
Eine Auffassung über Beamtenstellungen, die landesüblich
 sein mag, aber mit der altpreußischen nicht übereinstimmt.
 Jm Oktober 1879 hat er dann sein berühmtes
Werk „Progress and Poverty“ vollendet, für das er nur
mit Mühe einen Verleger gefunden hat. Das Buch hat
großes Aufsehen erregt und ist sehr bald in andere
Sprachen übersetzt worden. Es hätte George im Lande
des Dollars nicht schwer fallen dürfen, zu Wohlstand zu
gelangen. Er ist aber troß der großen Verbreitung seiner
 Schriften immer arm geblieben. über sein Leben im
Kreise der seinen sind von seinem Sohne Einzelheiten
 erzählt worden, die uns mit Teilnahme erfüllen
müssen.
TMT 5) a. 0. 0. p. 247.

H4
        <pb n="80" />
        Henry George war klein von Gestalt und in seinen Ansprüchen
 an das Leben von rührender Bescheidenheit. Das
Bild von ihm, das dieses Buch enthält, hat Flürscheim
mir einst aus Amerika mitgebracht. Sein Wesen wird als
bezaubernd geschildert. Die Vorträge, die er mit hinreißender
 Beredsamkeit hielt, haben ihn wiederholt nach
England und nach Australien geführt und haben ihm
überall begeisterte Anhänger gewonnen. Die letzte Zeit
hat er in Neuyork gelebt. Er hat dort sieben Jahre an
seinem letztem großem Werke: „Science of Political
Economy“ gearbeitet, daß er leider nicht mehr vollendet
hat.
enry George war eben von einem schwerem Anfall
H genesen, den er infolge übermäßiger Anstrengung
erlitten hatte, als ihm zum zweitem mal die Bewerbung
um das Amt des Bürgermeisters von Neuyork angeboten
wurde. Bei der ersten Bewerbung im Jahr 1886 war
er dem von der demokratischen Partei aufgestelltem Kandidaten
 unterlegen. Als ein ärztlicher Freund ihn warnte
und ihm sagte daß es höchstwahrscheinlich einen unheilvollen
 Ausgang geben werde, antwortete Er:
„Dr. Kelly says the same thing only more positivIy. But
I have to die. How can I die better than serving humanity ?“*).
Eine Meinung, der wir uns nicht anschließen können.
Er hätte durch die Vollendung seines letzten Werkes der
Menschheit sicher mehr gedient, als durch einen aussichtlosen
 Wahlkampf. Wie sein Sohn erzählt hat, sind dann
drei Wochen eines heftigen Wahlfeldzuges gefolgt, mit
unzureichenden Geldmitteln, ohne Organisation, ohne die
großen Hilfmittel der politischen Parteien, die ihm gegenüberstanden.
 Und doch sind es drei Wochen des Glücks
für ihn gewesen (a. o. O. p. 601). In der letzten Nacht,
Vie kann’ ih befier sicthon ti€ m Pirate pere t z erer ich bin bereit zu fterben
5 Freese, Bodenreform

[;
        <pb n="81" />
        die er zu leben hatte, ist er noch die alten Wege des Mutes
 gegangen. Als er einer Zuhörersschaft als der große
Freund der Arbeit und der Demokratie vorgestellt wurde,
hat er gesagt:
„I have never claimed to be a special friend of labour. Let
us have done with this call for special privileges for labour.
Labour does not want special privileges. I never advocated
nor asked for special rights or special sympathy for working
men!“
„What I stand for is the equal rights of all menl!“*).
)!! Antwort ist ein jubelnder Beifall gefolgt. Am
nächstem Morgen hat ein Herzschlag sein Leben beendet.
 Wenige Tage vor dem Ende des Wahlkampfes,
dem seine geschwächte Gesundheit nicht mehr gewachsen
war. Er ist am 29. Oktober 1897 im Alter von 58 Jahren
gestorben, und es ist mit ihm einer der glänzendsten
Schriftsteller dahingegangen. Graf Le o Tolstoi hat
ihn in einem Briefe mit Moses verglichen, der das gelobte
 Land nicht sehen sollte, zu dem er das Volk führte.
Er schrieb einem gemeinsamem Freunde: „Sagen Sie
ihm, daß ich ihn verehre, daß ich ihn liebe!‘ – Aufkfrichtige
 Menschenliebe, vornehme Gesinnung und großes
wissen sind in selten hohem Maße in ihm vereint gewesen.
 Auf seinen Reisen hat man ihn für seine herrlichen
 Vorträge „Moses“ und „Dein Reich komme“ die
Kirchen geöffnet. Bei seiner Beerdigung haben an dem
Trauerzuge die Bewohner Neuyorks zu vielen tausenden
teilgenommen. Dann haben ihm Geistliche aller Konfessionen
 herzliche Nachrufe gewidmet. Der katholische
Reverend Dr. Mac Glynn hat ihn in seiner Gedächtnisrede
 einen Propheten und einen Prediger genannt. Auf
MO. *) „Ich habe niemals beansprucht, ein besonderer Freund der Arbeit zu sein.
Brit tatgtt Beuth rtch üabirgie" Lait riemais sir veiendere Vor:
rechte der Arbeiter eingetreten!
Wofür ich einstehe, das sind die gleichen Rechte aller hrerscten! D: h). §66

GG
        <pb n="82" />
        dem Gedenkstein, den ihm seine Mitbürger auf seinem
Grabe auf dem Greenwood-Friedhofe in Brooklyn angesichts
 des schimmernden Atlantik errichtet haben, stehen
in Metallbuchstaben die Worte aus dem Schlußkapitel
von Progress and Poverty:
The truth that I have tried to make clear will not find
easy acceptance. If that could be, it would have been
accepted long ago. If that could be, it would never have
been obscured. But it will find friends – those who will toil
kor it, suffer for it; ik need be, die for it. This is the power
of Truths).
3. Der deutsche
Bund für Bodenbelitzreform.
Michael Flürscheim.
O)? Eindruck, den das von Henry George verfaßte
Werk „Fortschritt und Armut“ gemacht hat, ist gewaltig
 gewesen. Es war ein Aufruf an alle. Die Warnung
 vor Gefahren, denen die Kultur der alten Welt
unterlegen war. Auch Babylon und das hunderttorige
Theben, Persepolis und Susa sind einst blühende Städte
gewesen. Wer wollte nicht alles tun, um das Schicksal,
das einst Assyrien und Babylon, das römische Weltreich
und Griechenland ereilt hatte, von uns und unseren Kindern
 abzuwenden. Wie in den Vereinigten Staaten, sind
auch in England, wo das Buch in wenigen Jahren zehn
Auflagen erlebt hat, alsbald Vereine entstanden, die die
Zurückgabe oder die Nationalisierung des Bodens als
Ziel verfolgt haben. Jn Deutschland hat der Weck- und
© +) „Die Wahrheit, die ich klar zu machen versucht habe, wird keine leichte
1227 kuren. pr mr i ncrse stromer wochen
Ur Uh N Hr): ke leiden uus, erw 7§ “p:; 3
1,4

G7
        <pb n="83" />
        Mahnruf, der von der anderen Seite des Ozeans kam,
zunächst nur geringe Beachtung gefunden.
Unter den wenigen, die das Buch schon anfangs der
80er Jahre in die Hand genommen haben, hatte sich
Michael Fl ür s &amp;lt; e im, der Mitbesitzer der Eisenwerke
Gaggenau in Baden befunden. Er war, wie ich schon
erwähnt habe, durch Dr. Stamm auf die Bodenfrage aufmerksam
 gemacht worden und hat diese Tatsache immer
anerkannt. Die Frucht seines nachdenkens über die von
George und Stamm gemachten Vorschläge ist sein Buch:
„Auf friedlichem Wege“ gewesen, das im Jahr 1884 im
Verlage von Oskar Sommermayer in Braunschweig erschienen
 ist. Er hat sich eng an George angeschlossen, aus
dessen Werk er die schönsten Stellen wörtlich anführte
und hat versucht, die Auseinandersetzungen des amerikanischen
 Theoretikers durch die reichen Erfahrungen zu
ergänzen, die er als Großindustrieller gesammelt hatte.
lürscheim führte mit George die wachsende Armut inqe
 des wachsenden Reichtums auf den Privatbesitz
 des Grund und Bodens zurück. In einigen Punkten
 ist er aber zu anderen Ergebnissen als George gekommen.
 Besonders in der Stellung des Kapitals zur
Arbeit. Auch nach ihm ist durch den Zuzug von Kapital
und Arbeit die Grundrente entstanden und durch die
Arbeit das Kapital. Die Grundrente hat aber nach seiner
Ansicht das Kapital von der Arbeit getrennt. Nun seien
Boden und Kapital miteinander verbunden und hätten
das gemein sa me Interesse, den Lohn auf ein Minimum
 zu drücken (S. 142).
Das einzige wahre Heilmittel sah er mit George darin,
 daß wir den Grun d und Boden zum Gemeingut
 machen:
„Der Mensch kann nur ein Recht auf das haben, was er
seiner eigenen Arbeit oder der Arbeit anderer mit ihrer Ein-GS
        <pb n="84" />
        willigung verdankt, aber nie auf das, was der Schöpfer allen
Gesschöpfen gemeinsam geschenkt hat, ohne daß ihre eigene
Tätigkeit dabei mitwirkte.“ (S. 181.)
Flürscheim hat sich aber im Gegensatz zu George für
eine Entschädigung der heutigen Besitzer ausgesprochen,
die es im gutem Glauben geworden seien. Eine Ansicht,
die schon Herbert Spencer geäußert hatte, die aber von
George in seinem Hauptwerke (VIII, 2) als unüberlegt
zurückgewiesen worden war.
Flürscheim sagte, daß gerade der Venrngleich mit der
Sklaverei, den George herangezogen hatte, für eine Entschädigung
 der Eigentümer spreche. Vom Standpunkt der
Billigkeit abgesehen, spreche gegen eine Konfiskation
schon der alleroberflächlichste Einwand der Opportunität:
„Hätte man in Amerika sämtlichen Sklavenbesitzern der
Südstaaten den doppelten oder dreifachen Wert ihrer Sklaven
 in barem Gelde hingelegt, – und das wäre ein Kinderspiel
 gewesen – so hätte man ein gutes Geschäft gemacht,
weil dadurch die Kosten des großen Bürgerkrieges erspart
geblieben wären.“
Er fragt, ob George vielleicht glaube, daß sich die
Grundbesitzer irgend eines Landes der Welt gutwillig
einen Gewaltakt, wie er ihn vorschlägt, gefallen Tassen
würden? (S. 210). George hatte die Grundrente der Gessamtheit
 zuwenden wollen, ohne die Eigentümer zu entschädigen.
 Gossen und Samter hatten staatliche Zwangmaßregeln
 ganz abgelehnt. Lange und Wagner hatten sie
in gewissen Grenzen für die Großstädte und deren nächste
Umgebung als notwendig anerkannt. Flürscheim ist auf
die Seite derer getreten, die durch gesetzliche Maßregel
mit einem Schlage den Boden ganz dem Volke zurückgewinnen
 wollten. Sein Ziel war
„Di e Verstaatlichung des Bodens unter
Entschädigung der Besitzer.“
Er hat seine Vorschläge wie folgt formuliert:

Kg
        <pb n="85" />
        „Der Staat kauft den ganzen Grundbessit zu einem festzusetzendem
 Werte. Dieser Wert kann bestimmt werden entweder
 durch Schätzung, durch den Steuerkapitalwert oder
durch die Kapitalisierung der Durchschnitteinkünfte der letten
3, 5 oder 10 Jahre. (S. 213.)
Zu gleicher Zeit emitiert der Staat durch Auslosung rückzahlbare
 Pfandbriefe zu 89/9 oder 21/,%/9 verzinslich garantiert
 durch die für den Ertrag gekauften Bodenwerte.
Die Besitzer der 75 resp. 100 Milliarden Kassen-Gutscheine
sind nun vor allem genötigt, eine Anlage für ihr plötzlich
flüssig gewordenes Kapital zu suchen."“ (S. 215.)
E' eiserne Notwendigkeit werde die Besitzer der Regierungschatzscheine
 zwingen, die neuen Pfandbriefe
zu kaufen, auch wenn sie statt zu 3% oder 22%, auch nur
zu 27, ausgegeben würden. Der Staat würde dadurch
eine Zinsersparnis von mindesten 1% v. H. erzielen, mit
der er in 37 Jahren die ganze Schuld amortisieren könne
(S. 224). Ehe noch das Jahrhundert zu ende gegangen
sein würde, wäre der Staat im Besitz seines Grund und
Bodens, ohne jemanden seines Eigentums beraubt zu
haben (S. 225) :
„So bald d em Zins fuß in der Grundrente
sein einziger Halt genommen ist, muß er
stetig ssink en." (S. 290.)
Der Unterschied gegen Henry George tritt deutlich zutage.
 Während George von der Wegnahme der Grundrente
 steigende Erträge für Kapital und Arbeit erwartet
hatte, kam Flürscheim hinsichtlich des Kapitals zu anderen
 Schlüssen. Er war der Ansicht, daß der Zins, sobald
 der Grund und Boden in den Besitz der Gesamtheit
gelangt sei, schnell fallen müsse, denn keine Hypothek,
kein sicheres Grund- und Bodenpapier, keine Staatsschuldverschreibung
 sichere dem Kapital eine gute Anlagemöglichkeit
 (S. 291). Mit dem „Sesam öffne dich“ der Verstaatlichung
 des Grund und Bodens würden auf einen
Schlag zwischen Nordsee und Alpen, zwischen Weichsel

70
        <pb n="86" />
        und Vogesen die prächtigsten Kolonien erschaffen werden,
in denen die ganze Bevölkerungzunahme Deutschlands
während des nächsten Jahrtausends Platz und lohnende
Arbeit finden werde (S. 303). Durch die Verstaatlichung
des Grund und Bodens müssse der Kapitalismus verschwinden
 (S. 360). Sowie Antäus Kapital der ihm allein
Kraft verleihenden Mutter Erde entrückt sei, müsse er
dem Herkules Arbeit zum Opfer fallen (S. 363). Er
schloß mit dem Hinblick auf das goldene Zeitalter, das
George in dem Schlußkapitel seines Buches in so prächtigen
 Farben geschildert hatte.
:! Zeit nach dem erscheinen dieses Buches, das in
wenigen Jahren drei Auflagen erlebt hat, hat Flürscheim
 einige kleine Schriften herausgegeben, die zum
Teil in der Druckerei seines Eisenwerkes hergestellt worden
 sind. Zuerst die Flugschrift: „Hans und seine Knödel“,
 dann: „Deutschland in 100 Jahren oder die Galoschen
 des Glücks“. Flürsscheim hat darin mit Verstand
und Witz die glänzenden Zustände zu schildern versucht,
die nach der Ausführung seiner Pläne eintreten würden.
Sein Zukunftbild ist vor Edward Bellamys „Rückblick
aus dem Jahre 2000“ und vor Theodor Hertzkas „Freiland“
 erschienen und ist in seinen volkswirtsschaftlichen
Teilen nach meiner Ansicht besser als beide.
Der Erwähnung wert ist, daß in Flürscheims Buch
„Auf friedlichem Wege“ (S. 333), das im Jahre 1884 erschienen
 ist, und in seinem zwei Jahre später verfaßtem
Märchen „Deutschland in 100 Jahren“ das zuerst im Badischem
 Landesboten und acht Jahre später als Sonderschrift
 erschienen ist, auf Seite 33 und 40 zum erstem mal
die Worte „Bodenreform“ und „Bodenreformer“ gebraucht
 worden sind.
In seiner Broschire: „Das Staatsmonopol des
Grundpfandrechtes“ (Minden 1885) ist er für die Ablö-71
        <pb n="87" />
        sung der Hypotheken durch staatliche Pfandbriefe eingetreten.
 Er hat dabei ausdrücklich gesagt, daß er die Anregung
 zu diesem Vorschlage dem Buche von Dr. Theodor
Stamm verdankt habe. Die Pfandbriefe sollten mit 83 v.
Hundert verzinst werden, während die Grunöbesitzer 414
v. Hundert Zinsen zahlen sollten. Den Zinsunterschied
von 114, v. Hundert sollte der Staat zur Tilgung der
Pfandbriefe verwenden. In seiner Broschüre: „Der
einzige Rettungsweg“ hat er versucht, seine Vorschläge
weiter zu begründen.
C. v. Hellcdorf-Baumersrode.
JIF§ sind der Landbewegung neue Helfer erstanden.
Zu dem badischem Fabrikanten, der sein friedliches
Gaggenau verlassen hatte, um als Reformer die Welt
zu durchwandern, trat der preußische Großgrundbesitzer
C. v. Hell d o r f - Baumersrode, der sich mit einer keck
in die Welt geschickten Rakete offen zu den gleichen Zielen
bekannte. In seiner Schrist: „Die Verstaatlichung des
Grund und Bodens oder Schutzölle für die Landwirtschaft“
 Berlin 1885, führte er an der Hand seiner Wirtschaftbücher
 den Nachweis, daß Schutzzölle nur den gegegenwärtigen
 Besitzern helfen, aber nicht das Mißverhältnis
 zwischen Ertrag- und Kaufwert beseitigen könnten.
 In einer zweiten Schrift: „Das Recht der Arbeit
und die Landfrage“, Berlin 1886, hat er seine Stellung
zur Bodenfrage unter Bezugnahme auf Stamm, George
und Flürscheim weiter begründet.
Mit Professor Schmoller hat v. Helldorf derb abgerechnet.
 Dieser hatte sich in einer Kritik des Werkes von
Henry George in bedauerlicher Weise über den Amerikaner
 lustig gemacht, der in Ermangelung anderweiter
philosophischer, rechtsgeschichtlicher, kultur- und wirtschaftgeschichtlicher
 Bildung mit Anstand glaube in dem

i2
        <pb n="88" />
        Garten der Sozialwissenschaft spazieren gehen zu können,
und der auf alten abgetretenen Schuhen einherwandle,
die durch Flicken, die er aufsetze, doch nicht neu würden
(S. 11).
Chun seiner Antwort sagte v. Helldorf, daß George ge-Ö
 lefen werde, weil er die Nöte der Zeit und die Ursachen
 für jeden verständlich in packender Form schildere
und ein Heilmittel angebe, das Millionen von den Nöten
geplagten sehr erwägungwert erscheine (S. 13). Er fragte,
ob die geplagte Menschheit, deren Nöte mit den stärksten
Farben gerade die Herren vom Katheder gemalt hätten,
etwa warten sollte, bis sie mit ihren Salben fertig seien?
„Drängt sich dieser Sachlage gegenüber die Frage nicht
schon von selbst auf: „Jst die Rente, welche mit Notwendigkeit
 hier tausende an den Bettelstab bringt oder zu bringen
droht und dort mit gleicher Notwendigkeit auf dem Ruin tausender
 – mühelosen Gewinn aufbaut, eine notwendige Einrichtung
 für unser wirtschaftliches Leben?“ (S. 24.)
Es handle sich um den Kampf der Arbeit mit der
Rente. Versschwinden müßten, wollten wir die soziale
Frage lösen, nicht die Reichen und Armen, denn die Fähigkeiten
 der Menschen seien verschieden, wohl aber die
Drohnen, die von der Arbeit anderer leben (S. 49).
Er verlangte die Beseitigung der Einrichtungen, die
vor allem die Rentenbildung möglich machten. – In
erster Linie nenne er das Privateigentum an
Grund und Boden, in zweiter die öff ent l ichen
Anleihen aller Art, in dritter di e Akt i e. Damit
 werde gleichzeitig die Hochburg der Rente: die
B ür s e fallen (S. 51).
Helldorf hat in seiner Schrift darauf hingewiesen, daß
sich in Deutschland bereits ein nicht unwesentlicher Teil
des Grund und Bodens im Eigentum des Staates und
der kommunalen Verbände befinde. Diese Einrichtung

79
        <pb n="89" />
        wollte er ausgedehnt wissen. Der Meinung Schmollers,
daß nur gänzliche Unkenntnis der Geschichte der Landwirtschaft
 verkennen könne, welche fördernde Rolle
die Einführung des privaten Grundbesitzes gespielt habe,
stellte er als Großgrundbesitzer die offenkundige Tatsache
gegenüber, daß wir die Fortschritte der Landwirtschaft
wesentlich den Pächtern verdankten und zwar nicht obgleich,
 sondern weil sie Pächter wären (S. 58 u. 59).
Die Behauptung Schmollers, daß die Empfehlung des
physiokratisschen impôt unique ein naiver Rückfall in einen
über hundert Jahre alten, zu unzähligen Malen widerlegten
 Irrtum sei, lehnte v. Helldorf ebenfalls ab. Die
Verteidiger des impôt unique wollten eine alleinige
Grundsteuer, weil sie annahmen, daß der Grund und
Boden allein eine Rente gäbe. Er verlange die Beseitigung
 des Privateigentums an Grund und Boden
nicht, weil er eine Rente gebe -- er gebe gar
keine Rente ~ sondern weil das Privateigentum an
Grund und Boden ermögliche, einen Teil der Arbeit anderer
 sich anzueignen (S. 62). Mit dem Ansiedlunggesets
sei die Landfrage endgültig auch in Deutschland auf die
Tagesordnung gesetzt worden und werde nicht eher verschwinden,
 als bis sie eine LöÖsung im Sinne ihrer Freunde
gefunden habe (S. 64). Worte der Anerkennung für unseren
 großen ersten Kanzler und das deutsche Königtum
der Hohenzollern schlosssen die lesenswerte Schrift.
Die Land-Liga.
V? erste Schritt zu einem Zusammenschluß der Landreformer
 ist am 6. Juni 1886 geschehen. Es hat an
diesem Tage im Brandenburgischem Hause in Berlin eine
Versammlung stattgefunden, die von Mitgliedern des
demokratischen Vereins veranstaltet worden war. An
dieser Versammlung haben außer Michael Flürscheim,

[A
        <pb n="90" />
        der Rittergutbesitzer C. v. Helldorf-Baumersrode, der holländische
 Reformer Jan Stoffel aus Deventer und eine
Reihe von anderen Personen teilgenommen, die später
in der Bewegung hervorgetreten sind. Jch bin ebenfalls
Teilnehmer dieser Versammlung gewesen. Dr. Hans
Wehberg hat ausführlich über die Versammlung berichtet,
und ich nehme auf seine Mitteilungen bezug. Flürscheim
hat einen Vortrag über die soziale Frage gehalten, der
beifällig aufgenommen worden ist. An den Vortrag hat
sich eine Beratung angeschlossen, in welcher Weise man
weiter vorgehen wollte. Die Angabe Wehbergs, daß auch
v. Helldorf ein besonderes Referat gehalten habe, worin
er den Anschluß an die demokratische Partei befürwortet
habe, deren Gründung damals geplant wurde, beruht
nach meiner Erinnerung auf einem Irrtum. Helldorf
hat nur in der Beratung das Wort genommen, um sich
in übereinsstimmung mit dem Inhalt seiner letzten Schrift
in diesem Sinne auszusprechen. Dagegen sind Wehbergs
Mitteilungen über das auftreten Ledebours richtig, der
nacheinander der Fortschrittpartei, der demokratischen, der
sozialdemokratisschen und der Partei der Unabhängigen
angehört hat und sich schon damals durch einen auffallenden
 Mangel an Takt unliebsam bemerkbar gemacht hat.
Fs mich ist diese Versammlung deshalb wichtig gewesen,
 weil ich dadurch mit der Bewegung bekannt
gemacht worden bin. In mir waren schon lange Zweifel
darüber aufgestiegen, ob nicht in unserer wirtschaftlichen
Rechnung Fehler unterlaufen seien. Fehler, die den unüberbrückbaren
 Gegensatz zwischen der manchesterlichen
Lehre über die günstigen Folgen des gehen- und gesehenlassen
 und der harten Wirklichkeit, die vor uns lag:
zwischen d em was ist, und d em was sein
sollte,

715
        <pb n="91" />
        erklären konnten. Als ich im Jahr 1881 zum erstem mal
vom Kamm des Riesengebirges ins Hirschberger Tal sah,
waren die ersten Zweifel in mir aufgestiegen. Ich fragte
mich, ob es richtig sei, daß das gewaltige Gebirge und das
meiste, was zu meinen Füßen lag, einem einzelnem der
winzigen menschlichen Wesen als Eigentümer gehören
dürfe, der allen anderen Weg und Aufenthalt verbieten
konnte. Bei dem Vortrage Flürsscheims waren mir die
Schuppen von den Augen gefallen: Die Bodenfrage tat
sich vor ihnen auf.
Merkwürdig ist mir Flürscheims schwankende Haltung
in der wichtigen Frage erschienen, ob die Bewegung, die
sein Vortrag einleiten sollte, politisch parteilos sein, oder
ob sie sich auf die in der Bildung begriffene demokratische
Partei stützen sollte. Es standen ihm beide Wege offen.
Sicher war es aber, daß er sich für den einen oder den
anderen entscheiden mußte. Ich bin damals im Gegensatz
 zu den meisten anwesenden lebhaft für eine politisch
parteilose Vereinigung eingetreten und habe vorgesschlagen,
 nach dem Muster der englischen Anti-Corn-Law-League
 eine Land-Liga zu gründen, die sich unter Ausschluß
aller anderen Ziele nur der Bodenfrage widmen sollte.
T deutsche Land-Liga ist am 4. Juli 1886 gegründet
worden. Zweck des Vereins ist die überführung
des privaten Eigentums an Grund und Boden in das
Staatseigentum gewesen.
Über die Gründung dieser Vereinigung hat Dr. Hans
Wehberg ebenfalls Mitteilungen gemacht. Zum Ehrenpräsidenten
 ist Dr. Theodor Stamm, zum Schriftführer
Max F. Sebaldt, zum Schatzmeister Buchdruckereibesitzer
Funcke, zu Beisitzenden sind Dr. med. Heinrich Wehberg
und Fabrikdirektor Görling gewählt worden. Zum Geschäftführer
 war der Schriftsteller Martin Hildebrandt
in Berlin ernannt worden.

76
        <pb n="92" />
        Das Programm der Land-Liga hatte nach dem Jahrbuch
 der Bodenreform 1907, S. 297, folgenden Wortlaut:
Die deutsche Land-Liga tritt zur Beseitigung des sozialen
Notstandes, zur Begegnung des wirtschaftlichen Niederganges,
 zur Befreiung der Arbeit = geistiger und körperlicher ~
aus den Fesseln des Kapitalismus ~ für das G e meine i -
gentum an Grund und Bo d e n, dem natürlichem Gemeinbessit
 aller Menschen, ein.
Neben dem. Privateigentum fordert sie die Schaffung
eines Gesellschafteigentums und fordert sie für dieses Gesellschafteigentum
 denjenigen Besit, der dem einzelnen ein Monopol
 auf die Gesamtheit gibt. Dies ist der Besiß des Grund
und Bodens.
Die Land-Liga will keine Monopole ~ was aber seiner
Natur nach ein Monopol darstellt, den Bodenbesit ~ fordert
sie für die Gesamtheit.
): Land-Liga hat vom 3. Oktober 1886 an, unter dem
Titel „Land!“, eine eigene Wochenschrift besessen, die
von dem Schriftsteller Martin Hildebrandt herausgegeben
worden ist. Das Blatt ist nach Wehbergs Angabe mit
Geschick redigiert worden. Es hat nur kurze Zeit bestanden,
 weil die geringe Mitgliederzahl für die Erhaltung
des Blattes nicht ausgereicht hat. Außerdem hat die
Land-Liga einige Streitschrifkten herausgegeben, von
Dr. Stamm: „Des Adam Smith und seiner Schüler
Hauptirrlehre“, von Professor Benno Martiny: „Die
Ergebnisse der Domänenverpachtung im Preußischem
Staate“ und von Dr. Heinrich Wehberg: „Was will die
deutsche Land-Liga?“ Daneben hat der Verein durch
Flugblätter zu werben versucht.
Der Erfolg dieser Werbetätigkeit und einer von Hildebrandt
 unternommenen Agitationreise ist sehr gering gewesen.
 Die Mittel des Vereins waren bald erschöpft.
Flürscheim ist wegen Meinungversschiedenheiten zwischen
ihm, Dr. Stamm und Hildebrandt ausgetreten, und Hildebrandt
 hat wegen seines eintretens für die Land-Liga

77
        <pb n="93" />
        seine Stellung als Redakteur aufgeben müssen. Die
Land-Liga hat noch am 31. Mai 1887 eine Versammlung
in Berlin im Brandenburgischem Hause abgehalten, an
der 14 Personen teilgenommen haben und hat Ende 1887
ihre Tätigkeit eingestellt. Jh hatte keine Einladung zum
Anschluß an die Land-Liga erhalten und habe ihr nicht
als Mitglied angehört.
Die Zeitschrift „„Deutsch I.and‘t.
Cum Jahr 1886 hatte Flürscheim in Gemeinschaft mit
J J. Schmitt unter dem Titel „Deutschland“ eine
Wochenschrift zur Förderung der Landbewegung herausgegeben.

Diese Wochenschrift ist im März 1887 durch eine neue
Zeitschrift „De u t s &amp;lt; L a n d“ ersetzt worden, die als
Monatschrift erscheinen sollte. Schriftleiter war Michael
Flürscheim in Baden-Baden. Herausgeber war J. Schmitt
in Bubenheim. Die neue Zeitschrift trug als Motto
die Worte:
„Der Grund und Boden ist der Urquell aller Güter und
zugleich das Meer, in welches alle zurückkehren, ihr einziger
Sammelplat.“
In der ersten Nummer des Blattes haben Schriftleiter
 und Herausgeber in einer gemeinschaftlichen Erklärung
 zu erkennen gegeben, daß das Blatt das gleiche Programm
 befolgen werde wie bisher, nämlich die Anbahnung
 und Förderung einer Sozialreform auf friedlichem
Wege vermittelst des Rückkaufs alles Grundes und Bodens
 durch den Staat und dessen Bewirtschaftung durch
die Pächter des Staates. Im Gegensatz zu anderen Landreformatoren,
 die die große Frage der Bodenversstaatlichung
 vom rein agrarischem Standpunkte aus auffaßten,
 würden sie nach wie vor ihre Hauptwirkung in ihren
indirekten Folgen suchen, nämlich in der Entziehung der

78
        <pb n="94" />
        Rentenmacht und dadurch auch der Zinsmacht aus den
Händen des Individuums. Der Land-Liga gegenüber
wollten sie ein freundsschaftliches Verhältnis bewahren,
wenngleich „Deutsch Land“ in keiner engen Beziehung
zu ihr stehe.
as Blatt ist mit bemerkenswertem Geschick geleitet
Y worden und ist bis ende 1889 regelmäßig erschienen.
Flürscheim hat fast den ganzen Inhalt geliefert. Seine
Beiträge zeigen überall den urwüchsigen Stil des weitgereisten
 Mannes, der einer angesehenen Frankfurter
Familie entsprossen, in Amerika den Grund zu seinem
Vermögen gelegt und in Gaggenau aus einem kleinem
Eisenwerk ein modernes Fabrikanwesen von bedeutendem
 Umfang geschaffen hatte. Er hatte inzwischen seine
Fabrik in eine Aktiengesellschaft umgewandelt und hatte
sich mit einem großem Vermögen aus dem Geschäft zurückgezogen,
 um sich ganz seinen Reformvorschlägen zu
widmen.
Mit Stamm, dem er wie in seinem Buch (S. 361) auch
hier anerkennende Worte gewidmet hatte, ist er bald in
Streitigkeiten geraten. Stamm hatte behauptet, daß
Henry George sein Buch „Fortschritt und Armut“ Kapitel
 für Kapitel nach den Leitsätzen des von Stamm gegründeten
 Vereins für Humanismus gebildet habe, eine
Behauptung, die George in dem von mir schon auf Seite
55 erwähntem Brief als unrichtig bezeichnet hatte. Dazu
ist ein Streit über die Zinstheorie Flürscheims gekommen.
 Stamm sollte sie nach den Aushängebogen des Flürscheimschen
 Buches für die dritte Auflage seines eigenen
Werkes benutzt haben und wollte nun obendrein Flürsscheim
 als Plagiator hinstellen.*)
Auch mit den Führern der Land-Liga, Martin Hildebrandt
 und Max F. Sebaldt, ist es trotz der guten Vor-MH
 Deutch Land 1888 S. 53.

70
        <pb n="95" />
        sätze bald zu scharfen Auseinanderssetzungen gekommen
und gelegentlich sind sogar mit Henry George wegen der
Zinsfrage einige Grobheiten ausgetauscht worden. Flürscheim
 hat George vorgeworfen, konfus und in vorgefaßten
 Ideen verrannt zu sein, während George gemeint
hat, daß Flürsscheim unheilbar verwirrt sei. Die Freundschaft
 beider Männer hat aber erfreulicherweise darunter
nicht gelitten, während in den Streitigkeiten zwischen
Stamm und Flürscheim leider die Gerichte bald zu tun
bekamen.
(BT? das Heilmittel, das Henry George vorgeschlagen
hatte, die Single tax, hatte Flürscheim sich wiederholt
 ausgesprochen. Eine überraschung ist es aber gewesen,
 daß Flürscheim plötzlich zu der Einsicht kam, daß
auch das eigene Heilmittel nichts tauge. Er hatte inzwischen
 Besprechungen mit verschiedenen Größen unserer
 Finanzwelt gehabt, und diese hatten ihn darauf aufmerksam
 gemacht, daß zwischen dem Zinsfuß der Staatspapiere
 und dem der landschaftlichen Pfandbriefe kein
untersschied vorhanden war. Das gleiche sei bei erstklassigen
 Privatkrediten der Fall. Damit stürzte das Gebäude,
das Flürscheim auf diesen Unterschied aufgebaut hatte,
wie vorher Gossen und Stamm, in sich zusammen. Er
hat davon in seiner Zeitschrift „Deutsch Land“ Nr. 6 vom
August 1887 Mitteilung gemacht und hat im Dezember
1888 in Nr. 22 seines Blattes erklärt, daß er das Ziel der
Bodenreformer nicht mehr in dem übergang des Grund
und Bodens in den Staatsbesitz mit darauf folgender
Verpachtung ssähe, sondern ihn im Privatbesitz belassen
und nur die Grundrente steuermäßig einziehen wolle.
Der Freimut, mit dem Flürscheim seinen Irrtum
offen eingeräumt hat, spricht gewiß zu seinen Gunsten.
Nicht minder der herzliche Nachruf, den er als Demokrat
an der Spitze seines Blattes im März 1888 dem entschlarô()
        <pb n="96" />
        fit Zi
        <pb n="97" />
        fenem Kaiser Wil h e l m I. gewidmet hat. Er hat darin
die hochherzige Botschaft des Kaisers vom 19. November
1881 und die damit eingeleiteten praktischen Reformmaßregeln
 der engherzigen, selbstsüchtigen und rücksichtslosen
Weise gegenübergestellt, in der in den großen Republiken
die Plutokratie ihr Zepter schwinge.
S? Aufsätze, Reisen und Vorträge in Deutschland,
Holland und in der Schweiz hatten ihm inzwischen
eine Reihe von Freunden zugeführt, von denen ich hier
den verstorbenen Reichstagabgeordneten Justizrat Dr.
Ernst Harmening in Jena, die Professoren Wilhelm Flegler
 in Bensheim, Dr. Fr. Staudinger in Darmstadt und
Max Seiling in Helsingfors, den Schriftsteller Wilhelm
Emanuel Backhaus in Bremen, den Rentner Moritz
Müller sen. in Pforzheim, die Fabrikbesitzer J. H. Epstein
in Frankfurt a. M. und Richard Lehmann in Berlin und
die Professoren Friedrich Schär und A. Vogt, den Armenkassierer
 S. Schärz und Landrat Stefan Gschwind als
schweizerische Freunde nennen wrill.
Zu meiner Freude hat auch mein verstorbener Oheim
Dr. François Wille in Mariafeld bei Zürich, der Vater
des Höchstkommandierenden der schweizerischen Armee,
des Generals Ulrich Wille, zu den neuen Freunden der
Sache gezählt. Von Dr. Wille hatte Heinrich Heine einst
in seinem Wintermärchen gesagt:
Da war der Wille dessen Gesicht
ein Stammbuch, worin mit Hieben
die akademischen Feinde sich
recht leserlich eingeschrieben.
Er ist später durch seine Beziehungen zu Richard Wagner,
 Liszt, Bülow, C. F. Meyer, Herwegh, Kinkel, Semper
 und anderen bekannt geworden, die zum Teil als
politische Flüchtlinge nach Zürich gekommen waren, und
hat sich in der Schweiz eines großen Ansehens erfreut.
6 Freese, Vodenreform

81
        <pb n="98" />
        Die Gründung des Bundes für Bodcenberitzreform.
DÖlürscheim hatte im März 1888 in seiner Zeitschrift
F eine Aufforderung zur Gründung eines Vereins zur
Förderung der Bodenreform erlassen. Die Zahl der
Abonnenten hatte sich inzwischen ansehnlich vermehrt.
Sein Vorschlag ging dahin, dem Verein den Namen
„Verein für Bessitzreform“ zu geben. Der Verein sollte
gebildet werden, wenn hundert Beitritterklärungen eingelaufen
 waren. Die Gründung hat am 16. September
1888 mit 118 Mitgliedern im Saale des Wintergartens
in Frankfurt a. M. stattgefunden. Den Vorsitz in der
Versammlung hatte Professor Dr. Ludwig Büchner,
der bekannte Verfasser von „Kraft und Stoff“, übernommen,
 der darauf hingewiesen hat, daß er schon vor langen
 Jahren die Notwendigkeit der Übertragung des
Grund und Bodens an die Allgemeinheit verlangt hatte.
Ein Zufall hatte es gefügt, daß die Versammlung in dem
gleichem Saale stattfand, in dem vor vielen Jahren Ferdinand
 Lassalle auch unter Vorsitz des Professors Büchner
 die Verssammlung abgehalten hatte, von der die sozialdemokratische
 Bewegung in Deutschland ihren Ausgang
 genommen hat.
Als Name des neuen Vereins wurde unter zwanzig
vorgeschlagenen Benennungen der Name „Bund für Bodenbesitzreform“
 gewählt. Der Rittergutbesitzer und Regierungrat
 a. D. v. Selchow-Rudnik hatte vorgeschlagen,
dem Verein den Namen „Bund für deutsches Recht“ zu
geben*). Er hatte ausgeführt, daß das deutsche Recht ein
Arbeitrecht für alle sei und deshalb keinen Kapitalismus
kenne. Die Vorsehung habe den Deutschen als einzigen
vor der römischen Weltverknechtung bewahrt. Die Verstaatlichung
 des Grund und Bodens sei die Wiederherstellung
 des deutschen Rechts für das Völkerleben. Daß
») Deutsch Land 1888 S. 78.

§92
        <pb n="99" />
        sie eine Rechtsrevolution darstelle, unterliege keinem
Zweifel, wir wollten die Revolution, aber kraft des
Rechts und Ges etz e s. Er glaubte, daß bei der
großen Masse derer, die sich durch die Boden Verstaatlichung
 aus Mangel an Verständnis bedroht glaubten
oder in ihr nur eine Utopie sähen, bei Annahme des Namens
 „Bund für deutsches Recht“ alle Bedenken schwinden
 würden, schon weil unsere friedlichen Absichten nicht
klarer zum Ausdruck kommen könnten. Der Vorschlag
gefiel Flürscheim so gut, daß er zu seinen Gunsten gern
mit seinem eigenem zurücktreten wollte. Die Verssammlung
 hat aber dem Namen „Bund für Bodenbesitzreform“
den Vorzug gegeben.*)
um Vorsitzenden des neuen Vereins ist Dr. med.
3 Heinrich W e h b er g in Düsseldorf, als dessen Stellvertreter
 Jan Stoffel gewählt worden. Flürscheim, der
einstimmig zum Vorsitzenden gewählt worden war, hatte
die Wahl in Rücksicht darauf, daß er Jude war, abgelehnt,
weil er nicht wünschte, daß dieser Umstand der Sache schaden
 sollte.
Die Angabe des Sohnes Wehbergs in einem dem Andenken
 seines Vaters gewidmetem Aufsatz (Bodenreform
1918 S. 49), daß die Ablehnung erfolgt sei, weil Flürscheim
 zahlreiche Gegner außerhalb der Bodenreform
hatte, war nicht richtig. Er hat die Wahl nur abgelehnt,
weil ein antisemitisches Blatt schon darauf hingedeutet
hatte, daß auch in dieser Bewegung das Judentum seine
Vertreter an die Spitze zu bekommen trachte. Er nahm
aber die Wahl als Schriftführer an. Zum stellvertretendem
 Schriftführer wurde der Schriftsteller Gottfried Stoffers,
 Redakteur der Werkmeisterzeitung in Düsseldorf,
zum Schatzmeister J. Schmitt in Bubenheim ernannt.
Als Vertrauensmänner wurden Professor Dr. Ludwig
*) Deutsch Land 1888 S. 193.

ß
[
        <pb n="100" />
        Büchner, Privatdozent Dr. Leo Arons in Straßburg i. E.
und W. Bronner in Basel gewählt. Der geringste Beitrag
 wurde auf eine Mark jährlich festgesetzt. Das Vereinsblatt
 „Deutsch Land“ sollte jedem Mitgliede unentgeltlich
 zugestellt werden.*)
D): Satzungen des Bundes für Bodenbesitzreform
hatten im wesentlichem folgenden Inhalt:
].
Die Aufklärung der öffentlichen Meinung über die wirkliche
 Grun d u r s a ch e des wirtschaftlichen Notstandes und
die Beratung der Mittel zu seiner Beseitigung. Die erstere
erblickt der Bund in der im arbeitlos em Z in s - und
Grundrentengenu ß wurzelnden Anhäufung von unt
 ») Ein Verzeichnis der ersten Mitglieder des Bundes, das mir von unserem
Bundesfreunde J. H. Epstein in Frankfurt a. M. zur Verfügung gestellt worden, aber
nicht vollstäudig ist, enlhält folgende Namen:
Henry George, Neuyork 12 Union Square. Michael Flürsch eim, Baden-Baden.
 Professor Ludwig Büchner, Darmstadt. Dr. Heinrich Wehb erg, Argzt,
Düsseldorf. Jan Stoffel, Holzsägereibesitzer, Deventer Holland. Jacob Schmitt,
Düngerfabrikant, Bubenheim. Dr. Leo Arons, Privatdozent, Straßburg i. E.
Wilhelm Emanuel Backhaus, Schriftsteller, Bremen. Professor Max Seiling,
Helsingfors. Max Sebaldt, Schriftsteller, Berlin. Adolf Gaul, Apotheker, Berlin.
C. v. d. Leeden, Haupimaun a. D., Herrnhof, Niederösterreich. Moritß Müller,
sen.. Pforzheim. Dr. Ernst Harmening, Rechtsanwalt, Jena. Dr. R. J. Beck,
Mengen. J. G. Findel, Redakteur, Leipzig. Bernhard Gol ds &amp;lt;midt, Frankfurt.
a. M. Jacob H. Epsteiu, Fabrikbesiter, Frankfurt a. M. Moritz A. Loeb, Agent,
Frankfurt a. M. Franz Bäumler, Zweibrücken. D. Barth, Apolda. Siegmund
Cohn, Agent, Berlin, E. Lüders, Schneidermeisster, Helmstedt. A. Re ek, Direktor,
Magdeburg. Philipp Schmitt, Landwirt, Bubenheim. O. Schaffs, Hannover,
M. Strangfeld, Mittelsteine i. Schl. J. Sperber, Niel. Dr. Sternberg, Arzt,
Hannover. H. Winter, Arzt, Ried in Bayern. Max Stolterfoht, Fabrikant,
Berlin. Heinrich Schupp, stud. phil., Berlin. Carl Pusch, stud. jur., Leipzig.
August Mertens, Ingenieur, Sohlem i. Hannover. J. F. Mayer, Kommissionär,
Augsburg. Carl Merker, Redakteur, Augsburg. Chr. F. Maurer, Schuldirektor,
Landau. Kasper Lurtz, Landwirt, Königshofen i. Bayern. Joh. Krämer, Privatmann,
 Stuttgart. M. Kahn, Kaufmann, Alzey. B. Hütte, Oberingenieur, Berlin.
A. Schott, Mergentheim. J. Herzog, Agent, Worms. Dr. Ferdinand Hele, Ried,
Ober-Öesterreich. August Herd er, Kaufmann, Frankfurt a. M. Ludwig Mattil,
Privatmann, Lambrecht, Rheinpfalz. Karl Mery, Mühlenbau-Anstalt, Albisheim.
Wilhelm Nopp er, Kaufmann, Stuttgart. N. Städter, Eisleben. Wilhelm Schirmer,
 Techniker, München. Simon Schlesinger, Karlsruhe. J. Vönsch, Direktor,
Dortmund. Ludwig Bo s &amp;lt;, Geometer, Dogem, Baden. Daniels, Bürgermeister,
Treis a. d. Mosel. J. J. Duint er, Generalagent, Veendam, Holland. E. Fr öhlich,
 Brüssel. Dr. phil. J. Gö , Scheer i. W. Karl Girgner. Dresden. Adolj
Friesinger, Bildhauer, Mergentheim A. C. Fröhlich, Bautechniker, Paderborn.
Jos. Biermay er, München. A. Blodt, Techniker, Alzey. Dr. Maximilian Yres -
gen, Frankfurt a. M. Ed. Ehbrecht, Mühlenbau-Anstalt, Hannover. Ernst Eichhorn,
 Graudenz. C. Jungh ans, Frankfurt a. M. Jacob Latscha, Frankfurt a. M.

§Z4
        <pb n="101" />
        geheuren Reichtümern in Einzelhänden, deren Besißer ihre
Einkommen nicht aufbrauchen. Hierdurch tritt ein infolge der
neue Zinsen tragenden jährlich zurückgelegten Ersparnisse
ständig zunehmender Ausfall im nationalen und internationalen
 Güterverbrauch ein, den die verbrauchwilligen und
bedürftigen Volksmassen nicht ergänzen können, weil sie für
einen immer größeren Teil der mit ihrer Arbeit erzeugten
Tauschwerte die ständig zunehmenden Zins- und Grundrententributbeträge
 aufbringen müssen, deren Empfänger solche
immer weniger zum Einkauf von Verbrauchgütern verwenden.
 Infolgedessen werden die Arbeitgelegenheiten immer
schwieriger zu erlangen, der Kampf darum verschärft sich
immer mehr, und das sonst unbegreifliche Bild der zunehmenden
 Not und Arbeitlosigkeit bei immer schneller steigender
Güterzeugungfähigkeit und also überflußmöglichkeit findet
seine Erklärung.
Als Mittel sind ins Auge gefaßt, V er sta a tl i chung
oder Kom mu n a li si e r ung des Gr u n d und B o d e n s
oder der Grun d rente. Einen ersten, sofort zu verwirklichenden
 Schritt sieht der Verein in der We g st eu e r un g
des Zuw achs e s d er stä d t i s &amp;lt; en Grun dr entene
 ink o m m en und zwar in allmählicher friedlicher Durchführung
 (siehe Anhang).
J.
Hauptsiß des Vereins ist Ba d en- B a d e n. Mitglied
des Vereins kann jeder werden, der gesetzlich zur Teilnahme
berechtigt ist und die Satzungen anerkennt. Jedes Mitglied
zahlt ein Eintritt geld nach seinem Ermessen, ferner
einen Ja hr e s b e it r a g von mindestens ein er Mark,
wofür ihm Vereins organ und Jahresbericht unentgeltlich
 zugestellt werden.
In dem Festessen, das sich der Versammlung ansschloß,
gelangte ein Gedicht von Melanie Weiner, einer Dresdener
 Bundesfreundin, zum Vortrag, das diese dem
Bunde gewidmet hatte, und das mit dem Rufe s&amp;lt;loß:
Auf! Kämpft zurück es euch getreu im Bunde,
und euer Streitruf, eure Losung sei,
begeisternd pflanzend sich von Mund zu Munde:
Dem Sohn der Erde gebt die Erde frei!

KH
        <pb n="102" />
        D! Zweck des Bundes lag hiernach in der Hauptsache
darin, die öffentliche Meinung über die Ursache des
wirtschaftlichen Notstandes aufzuklären und in der Beratung
 von Mitteln zu seiner Beseitigung. Diese Ursache
erblickte der Bund in Übereinstimmung mit den von
Flürscheim vertretenen Ansichten im arbeitlosem Zinsund
 Grundrentengenuß und der darin wurzelnden Anhäufung
 von Reichtümern, deren Besitzer ihre Einkommen
 nicht aufbrauchten. Die Folgen seien ständig zunehmende
 Zins- und Grundrentenforderungen und
immer größere Abssaunot. Als Mittel waren in Aussicht
genommen die Verstaatlichung oder Kommunalisierung
des Grund und Bodens oder der Grundrente. Die Tätigkeit
 des Vereins sollte also in erster Reihe eine aufklärende
 sein. Die einzige sofort geltend zu machende
Forderung war die der Besteuerung des Wertzuwachses
bei städtischen Grundstücken, eine Forderung, die Professsor
 Adolph Wa g n e r schon im Jahr 1877 in seinem
Vortrage über die Kommunalsteuerfrage erhoben hatte.
Das Programm des Bundes war von Michael Flürscheim
 entworfen worden. Der letzte Satz über die Wegsteuerung
 des Zuwachses der Grundrente war auf Vorschlag
 des Privatdozenten Dr. Leo Ar o n 8 aus Straßburg
 i. E. in das Programm aufgenommen worden. Das
Programm sfollte sowohl denen genügen, die den Boden
verstaatlichen wollten, wie denen, die mit Henry George
nur die Grundrente zurückgewinnen wollten. Die Entscheidung
 darüber, wer recht hatte, sollte der Zukunft überlassen
 bleiben. Man wollte sich auch die Möglichkeit offen
halten, beide Mittel gleichzeitig anzuwenden. Bei der
geringen Zahl der Anhänger, auf die man zunächst rechnen
 konnte, war es geboten, so vorzugehen. - Es ist aber
nicht zu verkennen, daß in der Unsicherheit der Mittel, die
man anwenden wollte, eine Schwäche lag, die der Bewegung
 gefährlich werden konnte.

r
        <pb n="103" />
        Im Januar 1889 hat Flürscheim eine Sammlung zur
Förderung der Bundeszwecke eröffnet und hat sich mit
2000 Mark an die Spitze gestellt. Es sind damals im ganzen
 3397 Mark aufgebracht worden. Im Februar 1889
hat Flürscheim in seinem Blatt den ersten Gesetzentwurf
über die Wegsteuerung des städtischen Gr un dr entenzumw
 ach s es veröffentlicht. Er hat darin folgende
Vorschläge gemacht: Es sollte eine genaue Aufnahme und
Schätzung aller städtischen Grundstücke erfolgen, und die
Miet- und Pachtpreise sollten im Durchschnitt der letzten
fünf Jahre festgestellt werden. Eine gleiche Schätzung
sollte jedes Jahr stattfinden. Alle Gebäude und schätzbaren
 Meliorationen sowie zu deren Erhaltung aufgewendeten
 Kosten sollten abgezogen werden. Der auf diese
Weise ermittelte Wertzuwachs sollte besteuert werden,
wobei den Behörden ein weit gehendes Ankaufrecht zugestanden
 werden sollte.*)
Der Entwurf Flürscheims war nicht durchsichtig genug.
 Die Forderung, den ohne Arbeit des Bodeneigentümers
 entstandenen Wer tzuwachs zu besteuern, ist
aber viele Jahre später unter lebhafter Beteiligung der
Bodenreformer von zahlreichen deutschen Gemeinden
und zuletzt von Reichs wegen durch das Wertzuwachssteuergesez
 vom 14. Februar 1911 verwirklicht worden.
SD" im Oktober 1888 hat Flürscheim in seinem
Blatt die Gründung eines Schweizer Vereins mit
gleichartigen Zielen angezeigt, der später den Namen
„Frei Land, Schweizerische Gesellschaft für Bodenbesitzreform“
 angenommen hat.
Die Zeitungen haben sich lebhaft mit der Bewegung
beschäftigt und haben Flürsscheim die erwünschte Gelegenheit
 gegeben, seine Ansichten weiter in der Öffentlichkeit
 zu vertreten und besonders die Zuweisung des städti-*)
 Deutsch Land 1889 S. 33. Fl ü rs &amp;lt; eim. Der einzige Rettungsweg S. 409.

K7
        <pb n="104" />
        schen Grundrentenzuwachses an die Gemeinschaft zu verlangen.

Jm Dezember 1888 hat Flürscheim eine Rundreise
durch die Schweiz unternommen, und hat in zahlreichen
Versammlungen mit Erfolg Vorträge gehalten. Am 23.
Juni ist in Baden bei Zürich ein schweizerisches Zentralkomitee
 für Bodenbesitzreform gebildet worden.
An dieser Versammlung hat auch Dr. Stamm teilgenommen,
 der zum Ehrenpräsidenten gewählt wurde. Auch
dort ist gesagt worden, daß es die Hauptsache sei, für den
großen Gedanken als solchen Propaganda zu machen, Detailfragen
 aber, über die leicht Meinungyversschiedenheiten
entständen, zunächst beiseite zu lassen. Es ist aber doch
der bemerkenswerte Beschluß gefaßt worden, auf dem
Wege der Gesetzgebung eine Neugestaltung des Hy pP 0 &amp;gt;
th e k en wesens anzustreben. Es sollte der Hypothekarkredit
 getrennt werden in einen auf dem Grund und Boden
 und einen zweiten auf Gebäuden ruhenden Teil. Die
Gewährung des Kredits auf Grund und Boden solle dem
Staat oder der Kommune als Monopol verliehen
werden.*)
Später sind die schweizerischen Bodenreformer nachdrücklich
 für die Verstaatlichung der Wasserkräfte eingetreten,
 die in dem kohlenarmem Lande zur Kraft- und
Lichterzeugung wichtig sind. Von den damals ersschienenen
 Schriften sind zu nennen: J. Fr. S ch ä r, Grundsätze
 und Postulate der Bodenbesitzreform. Basel 1890.
Die wahre Ursache der sozialen Not. Basel 1892. D.
Lavater-Butte, Die soziale Bedeutung der Grundund
 Bodenbesitzreform. Zürich 1890. S. S ch.ä r 3, Die
Bodenbesitzreform. Bern 1890. Stefan G s &amp;lt; w i n d, Die
Grund- und Bodenverschuldung und deren Abhilfe durch
die Hypothekar-Reform. Basel 1891.
mw +) Deutsch Land 1889 Nr. 80.

§§
        <pb n="105" />
        Der internationale Kongrelß in Paris.
m 11. Juni 1889 hat in Paris im Hotel Continental
W erste internationale Kongreß der B od
 en r e f o r m e r stattgefunden, zu dem die Einladungen
von Henry George, Michael Saunders und Michael Flürscheim
 erlassen worden waren. Henry George hatte damals
 mit großem Erfolg eine Rundreise durch England
und Schottland unternommen und hat dort siebzig bis
achtzig Vorträge gehalten. Flürscheim hat ihn dort aufgesucht
 und hat in seinem Blatt den tiefen Eindruck beschrieben,
 den diese Begegnung, die in Birmingham stattgefunden
 hat, auf ihn gemacht hat.
An den Verhandlungen des Pariser Kongresses haben
etwa hundert Personen teilgenommen. Frankreich war
durch die Herren Daumas, Longuet, Toubeau, Delaporte
und G. Eugen Simon, den Verfasser des Buches: La Cité
Chinoise, Paris 1864 vertreten. Für England waren
William Saunders und Verinder erschienen. Für Schottland
 das Parlamentmitglied Dr. Clark, für Jrland Bruce
Wallace. Holland ist durch Jan Stoffel vertreten worden.
 Aus Belgien waren Agathon de Potter und Brouez,
aus Italien Cipriani, aus Dänemark Fernando Lindenberg,
 aus Portugal Cavallho und aus Deutschland Flürscheim
 in der Versammlung erschienen. Zum Ehrenvorsitzenden
 ist Henry Ge org e gewählt worden.
On den Verhandlungen sind die sonderbarsten Ver-LI
 bättnisse aufgedeckt worden. Saunders erzählte von
einem Stück Land im Außenteil Londons, dessen Wert
damals auf 400 000 £ geschätzt wurde, und für das trotzdem
 nur 62 £ Lokalsteuern jährlich zu zahlen waren,
während ein Bauunternehmer, der Häuser im gleichem
Werte errichtet hätte, 10 000 £ jährlich Steuern zu zahlen
gehabt hätte. Nach einem Berichte Stoffels bezog Hol-K
        <pb n="106" />
        land damals jährlich die Zinsen für 600 Millionen Franfen
 aus ausländischen Staatsschulden, und ließ sich dafür
die Produkte der betreffenden Länder kommen, wodurch
die eigenen Arbeiter arbeitlos wurden. Ahnliche Mitteilungen
 konnten aus Dänemark und Frankreich gemacht
werden.
Die zahlreichen Berichte und Einzelbesprechungen
hatten im übrigen ergeben, daß ein einheitliches vorgehen
 in allen Ländern nicht möglich sei. In einem
Lande mochte die Einziehung der Grundrente in Form
einer Single tax, anderswo die Verstaatlichung mit Verpachtung,
 hier die Wegsteuerung ohne Entschädigung,
dort der Abkauf ratsamer erscheinen. Die alle einende
Grundlehre wurde in folgendem Beschlusse zum Ausdruck
 gebracht:
„Jn Anbetracht dessen, daß der Grun d und Boden
von den Meliorationen abgesehen, nicht das Erzeugnis der
Arbeit ist, daß er das Rohmaterial und die Quelle ist, aus
der alles für das Leben Notwendige gezogen wird;
in Anbetracht dessen, daß die Arbeit die einzige Grundlage
 des Privateigentums ist;
in Anbetracht dessen, daß das Privateigentum die
Versklavung oder Ausbeutung der Arbeit zur Folge hat;
in Anbetracht endlich, daß die soziale Lage G e f a h r en
erzeugt, die, wenn vernachlässigt, schließlich jede Ordnung unmöglich
 machen würden;
erklärt diese Versammlung, daß das Privatgrundeigentum
aufhören sollte, um durch seine An e i g n u n g zum V or -
teil Aller ersett zu werden.“*)
Mit einem an die Versammlung sich anschließendem
Festmahl schloß der erste Kongreß, der durch die Teilnahme
 von Henry George denkwürdig geworden ist. Ein
gleichartiger Kongreß hat nicht wieder stattgefunden.
*) Deutsch Land 1889 Nr. 29.

h.
9(
        <pb n="107" />
        Die Hauptversammlung in Köln.
itte September 1889 hat der Bund für Bodenbesitz-NM
 N in Köln seine zweite Hauptversammlung
abgehalten, die unter dem Vorsitz von Dr. med. Heinrich
Wehberg stattgefunden hat. Flürscheim hat über die Entwicklung
 des Bundes Bericht erstattet, dessen Mitgliederzahl
 auf 204 gestiegen war, und hat Mitteilung über den
Verlauf des internationalen Kongresses in Paris gemacht.
 Als nächstes Ziel bezeichnete er die steuermäßige
Einziehung des städtischen Grundrentenzuwachsses, die
schon von Adolph Wagner verlangt worden sei. Heute
machten die Städte Schulden, um mittels der davon bezahlten
 Verbesserungen die Grundrente der Privateigentümer
 zu erhöhen.
Ich hatte schon gleich nach der Gründung des Bundes
meinen Anschluß erklärt und habe an der Versammlung
in Köln teilgenommen. Im Laufe der Verhandlung
konnte ich auf das vorgehen der Hansestadt Hamburg
aufmerksam machen, die für den neuen Freihafen ein
ganzes Stadtviertel enteignet hatte. Der Senat hatte
das enteignete Terrain nicht wieder an Private verkauft.
Er hatte mit einer Baugesellschaft einen Vertrag abgeschlossen,
 der ihm die steigende Grundrente sicherte. Der
Staat ist Eigentümer des Bodens geblieben. Die Gebäude
 gehören der Gesellschaft. Die Reinerträge werden
zwischen dem Staat und der Baugesellschaft im Verhältnis
 von 5 : 3 geteilt. Nach 15 Jahren war dem Staat das
Recht vorbehalten worden, sämtliche Aktien der Gesellschaft
 zu den im voraus festgesetzten Preisen zu erwerben.
Der Vertrag, der darüber abgeschlossen worden ist, ist
später auf meine Veranlassung im Jahrbuch der Bodenreform
 (1905 S. 110) veröffentlicht worden.

9J
        <pb n="108" />
        [)? Privatdozent Dr. Leo Ar o n 8 aus Straßburg
i. E. machte den Vorschlag, bei den Gemeindebehörden
 anzuregen, zur Errichtung von Wohnhäusern geeignete
 städtische Terrains an Baugessellschaften zu überlassen
 und Straßen anzulegen. Der nach Verzinsung der
Baukosten verbleibende überschuß sollte zur Amortisierung
 der Häuser verwendet werden. Sei dies geschehen,
so sollten die Häuser in den Besitz der Kommune übergehen.

Der Name des Bundes wurde mit Rücksicht auf die in
der Schweiz und Holland bestehenden Vereine in:
„Denutscher Bund für Bodenbefsitzre form“
umgewandelt.*) An die Stelle von Jan Stoffel, der die
Führung der Bodenreformer in Holland übernommen
hatte, trat Rechtsanwalt Dr. Doepner in Dortmund in
den Vorstand ein, während ich die freigewordene Stelle
von Bronner übernahm, der in das schweizerische Komitee
 eingetreten war. Es wurde ferner die Herausgabe
 eines Wochenblattes angekündigt, das im kommendem
 Jahr in Düsseldorf erscheinen sollte und dessen Redaktion
 Dr. Heinrich Wehberg übernehmen wollte. Am
Schlusse der Versammlung ist an Henry George ein Telegramm
 abgeschickt worden, worin die deutschen Bodenreformer
 ihrem amerikanischem Pionier herzliche Grüße
sandten.
[Ft 1889 hat Professor Max S eil in g unter dem
Titel: „Flürscheims Vorschlag zur Lösung der sozialen
 Frage“ eine kleine Schrift herausgegeben, die in
Berlin bei Salis erschienen ist. Er hat darin ausgehend
von Schopenhauers Wort, ein Haupthindernis des Fortschrittes
 sei, daß die Leute nicht auf die hören, die am gescheitesten,
 sondern auf die, die am lautesten reden, die
soziale Notlage, ihre Ursachen und Heilmittel unterssucht.
T H Deuifs Land 1889 Nr. 31.

92
        <pb n="109" />
        Er hat in seiner kleinen Schrift die Kernpunkte der Lehren
 Flürscheims zusammengefaßt und hat in Übereinstimmung
 mit ihm die wichtigste und folgenreichste Wirkung
 der Bodenreform in ihrem Einfluß auf die Güterverteilung
 gesehen. Mit steigenden Löhnen werde die
Konsumfähigkeit der Arbeiter wachsen. Der steigende
Konsum werde den Absatz und dieser wieder die Gütererzeugung
 und die Arbeitgelegenheit erhöhen (S. 13).
Flürscheims Weg führe zur ständigen Vermehrung der
Produktion und des Kapitals in mächtiger Wechselwirkung
 (S. 22).
Ebenso bemerkenswert ist das kleine Buch, das Dr.
Karl Sch mi dt damals unter dem Titel: „Zünftig oder
vernünftig?“ (Berlin 1890 bei F. Fontane) herausgegeben
 hat. Das Buch enthielt die Besprechung von drei
Reform-Programmen, unter denen sich Güßfelds Erziehung-Reform,
 Erdmanns Rentengut und Flürscheims
Diagnose und Heilung der sozialen Krankheit befunden
haben. Flürscheim hatte erzählt, daß im altem Athen auf
jedem Grundstück ein Stein gestanden habe, auf dem die
Schuldsumme eingehauen war, und er hat mit ihm unsere
Grundbücher die papiernen Leichensteine genannt, unter
denen der gepriesene freie deutsche Boden begraben liege
(S. 71).
Dr. Schmidt hat Flürscheim einen der besten Köpfe
unserer Zeit genannt. Seine Lehre untersscheide sich von
der sozialdemokratischen in den allerwesentlichsten Punkten.
 Er liege deshalb auch in beständigem Kampfe mit
ihr und sei, seines Wissens, immer Sieger geblieben.
Seine Lehre sei die einzige, die die Sozialdemokratie überwinden
 könne (S. 73). Der Nachweis der Zinsvernichtung,
 die er die indirekte Wirkung der Bodenreform
nenne, sei Flürscheims besonderes alleiniges Verdiensst.
George und die übrigen Bodenreformer hätten nur die
direkten Wirkungen erwiesen. Aber diese seien schon er-I
        <pb n="110" />
        staunlich groß. Flürscheim erkenne jedes zu Recht bestehende
 Eigentum an. Indem er die Enteignung des
Bodens gegen volle Entschädigung verlange, stehe er auf
untadeligem Rechtsstandpunkt. Und dieser Mann solle
ein Sozialdemokrat, ein Revolutionär sein! Er sei im
Gegenteil der einzige Retter vor der Revolution (S. 91).
4. Der einzige Rettungsweg.
Das Problem.
Cum Dezember 1890 ist ein neues Werk von Michael
_ÖIFlürsc&amp;lt;eim erschienen, dem er den Titel seiner
schon erwähnten Broschüre: „D e r einzige Rettung
 s weg“ gegeben hat. Die Druckbogen waren schon
vom Juni 1889 an der von Flürscheim herausgegebenen
Zeitschrift „Deutsch Land“ beigelegt worden. Die Mitteilungen
 über die Bewegung waren solange auf den
Umschlag der Zeitschrift beschränkt worden, deren Erscheinen
 nicht im Mai 1889, wie Wehberg (S. 54) irrtümlich
 angegeben hat, sondern erst ende Dezember eingestellt
 worden ist.
Sein neues Buch hatte Flürscheim seinem Freunde
Henry Ge org e in verehrungvoller Hochachtung und
Dankbarkeit gewidmet, und er hatte dabei hervorgehoben,
 daß dieses herrliche Werk „Fortschritt und Armut“
einen Wendepunkt in seinem Leben gebildet habe, wie in
dem von tausenden. Das neue Buch Flürscheims sollte
alles zusammenfassen, was er in den inzwischen von ihm
herausgegebenen Schriften, in seinen Vorträgen und in
seiner Zeitschrist gesagt und geschrieben hatte. Er wollte
sich bemühen, in gemeinversständlicher Weise zu schreiben
 und die Fehler der meisten nationalökonomischen
Schriftsteller zu vermeiden, für die der Talleyrandsche

94
        <pb n="111" />
        Grundsatz maßgebend zu sein scheine, daß die Sprache
dazu da sei, die Gedanken zu verbergen.
Er begann mit der Schilderung des Problems, das
die moderne Entwickelung uns gestellt habe. Wegen sogenannter
 überproduktion, die in Wirklichkeit nicht vorhanden
 sei, hätten wir Arbeitlosigkeit. Die Menschen
litten Mangel am nötigsten, weil zuviel Vorräte vorhanden
 seien:
„Die heutige soziale Frage ist ein e Über flu ß frage,
während sie früher eine M a ng e l frage war." (S. 4.)
Die Zollfrage könne als Krankheiturssache nicht ernsthaft
 genannt werden. Wir sähen die gleichen Erscheinungen
 in dem freihändlerischem England wie in dem
schutzzöllnerischem Amerika (S. 14). Das Symptom der
Krankheit, das sich in allen Ländern gleichmäßig vorfinde,
sei der schnell zunehmende Reichtum einer Minderheit
neben Massenverarmung (S. 20 u. 501). Das Hauptunglück
 bestehe aber nicht darin, daß einzelne im Überfluß
schwelgten, während die Massen darbten, sondern in dem
Umstand, daß erstere nicht noch mehr vergeudeten, d. h.
daß sie ihr Einkommen nicht verbrauchten, sondern zumteil
 ersparten und zinsbringend anlegten. wodurch eine
weitere Verschiebung des Einkommenverhältnisses in der
unheilvollen Richtung stattfinde (S. 23 und 561):
„Die auf gesicherter Grundlage ruhenden Tributrechte der
Minderheit und ihr unverzehrtes Einkommen vergrößerten
sich ständig, während die verschuldeten Massen infolge ihrer
wachsenden Zinsschuld im Verhältnis immer weniger imstande
 seien, den Ausfall durch ihren eigenen Konsum zu
decken.“ (S. 5692.)
M * Flürscheim wies auf die perssische Erzählung
von dem Erfinder des Schachspieles hin, der als
Belohnung dafür vom Schah für das erste der 64 Felder
des Schachbrettes ein Weizenkorn und für jedes der übri-95
        <pb n="112" />
        gen Felder das doppelte des vorangegangenen Feldes
erbeten haben soll. Der Herrscher habe das Geschenk als
zu gering angesehen, bis er zu seinem Erstaunen bemerkt
habe, daß sein ganzer Besitz nicht ausreichen würde, sein
Versprechen einzulösen. Dieses Beispiel und die Berechnung
 des seit Christi Geburt auf Zinseszinsen angelegten
Pfennigs, der zu ungeheuren Summen angewachssen
wäre, müßten zeigen, wie wenig die menschliche Gütererzeugung
 mit ssolchen Ziffern Schritt halten könne
(S. 3739) :
„Nur eine wirkliche Sozialreform, welche der Anhäufung
von nicht Arbeitgelegenheit gebenden Ginkommen, resp. Tributansprüchen
 im Bessite einer kleinen Minderheit Einhalt
gebietet, ergibt die einzige Rettungmöglichkeit.“" (S. 47, 48,
563.)
Zwei große wirtschaftliche Schulen ständen sich gegenüber,
 die manchesterl i ch e und die s o zi al i st i s ch e.
Die manchesterliche Schule erwarte alles von der Selbsthilfe.
 Sie leugne die vorhandene Not oder schreibe sie
der unvollkommenen Durchführung ihrer Grundsätze zu.
Die sozialistische Schule folgere aus dem zunehmendem
Notstand die Unrichtigkeit dieser Lehren und verlange
den übergang zu den entgegengeseßten Grundsätzen der
völligen staatlichen Leitung der Produktion und Gütererzeugung
 (S. 69-72, 564). Die manchesterliche Schule
habe recht, wenn sie einer unvollkommenen Durchführung
ihrer Grundsätze die Schuld am fehlschlagen ihrer Erwartungen
 beimesse. Ihr Irrtum bestehe nur in dem,
was sie unter dem Begriff der unvollkommenen Durchführung
 verstehe. Sie meine, daß den Grundsätzen des
Freihandels, der Gewerbefreiheit, des laissez kaire, laissez
passer energischer Geltung verschafft werden müsse.
Vor allem verlange aber das Grundprinzip
der wirtschaftlichhen Freiheit seine Durchführung:


IH
        <pb n="113" />
        „Dhne das Recht auf die Benutzung des
Grundes und Bodens gibt es keine Freiheit.
Wer den Erdboden besigt, der bes itt auch
die Menschen, welche ihn bewohnen.“ (S. 74,
75, 565.)
lürscheim schilderte die Unterschiede 3zwischen wirk-Fügen
 Kapital, das aus zurückgelegten Erzeugnissen
der Arbeit bestehe und imaginärem Kapital, das nur in
dem Werte eines Anspruches auf die Arbeit anderer
Menschen bestehe. Der größte Teil des VWeltkapitals sei
nichts als eine Fiktion, etwas gar nicht vorhandenes, wessenloses;
 denn es bestehe einfach aus dem Preise, für den
das gesetzliche Recht, aus irgendeinem Grunde den Nebenmenschen
 tributpflichtig zu machen, im Markt sich verkaufen
 lasse:
„Der Grund und Boden bildet die Hauptquelle
 des imaginären Kapitals." (S. .89-—
93, 566.)
Die Verkäuflichkeit des Bodens gebe jedem, der Güter
besitze, mit denen er Land kaufen könne, die Macht, eine
entsprechende Miete, also Zins für die Serleihung der
Güter zu beanspruchen, weil er eine solche Miete erlangen
 könne, wenn er die Güter in Landbesitz verwandeln
würde. Damit kämen wir zu dem Sat, den er beinahe
für den wichtigsten einer wahren Nationalökonomie halte
und der da laute:
Die Grundrente (d. h. der Bodenzins) ist die
Mutter d e s Kapitalzinses (S. 106).
Der Sat ist von ihm zuerst in seiner Schrift „Deutschland
 in 100 Jahren“ aufgestellt worden und muß als eine
seiner wichtigsten Lehren betrachtet werden.*) Der Zins
werde nach der Rückgabe des Bodens an die Gemeinschaft
zur Gefahrprämie herabsinken, die immer kleiner werde,
"IF fsGeizt, Michael, Deutschtand in 100 Jahren. Dresden 1890. S. 25.
T Freese, Bodenreform

97
        <pb n="114" />
        nachdem mit dem Zins die Ursache der heutigen Erwerdkrise
 beseitigt sei (S. 107, 570). Der größte Fehler von
Henry George sei der, daß er für den Kapitalzins eingetreten
 sei, statt in ihm einen mindestens ebenso großen
Feind des Volkswohlstandes zu sehen wie in der privaten
 Grundrente (S. 109-120, 570). Henry George und
ziemlich alle Bodenreformer hätten sich mit der Durchführung
 der direkten Einwirkung der Freigebung des
Bodens begnügt (S. 160, 573) :
„Die indirekte Einwirkung des privaten Bodeneigentums
als Schöpfers des Zinses ist daher weit wichtiger als die
direkte.“ (S. 174-175, 574.)
Mit dem verschwinden des falschen und der großen
Zunahme des wirklichen Kapitals würden Unternehmer
und Arbeiter den vollen Lohn ihrer Arbeit finden, was
heute nicht der Fall sei, weil die Hauptklippe der heutigen
 Gesschäftbetriebe, die Ahsatzschwierigkeit, verschwinden
 werde. Der Mehrverdienst der Volksmasssen werde
den Konsum riesig erhöhen. Eine einzige Mark Mehreinnahme
 per Tag für zehn Millionen Haushalte würde
eine Konsumsteigerung von 3 Milliarden Mark ergeben,
mehr als unseren ganzen Export. Man sehe hieraus,
daß wir nicht nach Kolonien auszuschauen brauchten, um
Absatz für unsere Produkte zu erzielen, denn es gebe noch
die prächtigsten Kolonien zwischen Vogesen und Weichsel,
die mittels des einzigen Zaubersstabes: „Entziehung der
Grundrente aus dem Kapitalmarkt“ so verbrauchfähig
gemacht werden könnten, daß sie zehnmal mehr konsumieren,
 als unser ganzer Export betrage. Bemerkenswert
 ist auch seine Schilderung der Unsummen, die heute
im Konkurrenzkampfe vergeudet werden. Aufwendungen,
 die bei einer zweckmäßigeren Einrichtung der Produktion
 und des Vertriebes gespart und dem Arbeitlohn hinzugefügt
 werden könnten, ohne den Preis der Waren zu
erhöhen (S. 177. 574).

98
        <pb n="115" />
        Er hat mit Genehmigung des Professors Adolph
Wagner einige Teile seiner Grundlegung abgedruckt,
worin dieser die bedenklichen Seiten des privaten städtischen
 Bodeneigentums geschildert hatte (S. 263-281).
Während unsere Städte sich in Schulden rennen, um die
Grundrente einzelner Bodenbesitzer durch die gemachten
Verbesserungen zu erhöhen, werde ihnen bei Annahme
der Reform der Wertzuwachs selbst zufallen. Die Städte
würden gesunder, schöner und besser bebaut werden als
heute (S. 283, 579) :
„Der heutige wilde Das eins k ampf wird
zu ein em gemütlichem, zufriedenem arbeit
 e n." (S. 309, 581.)
Flürscheims Vorlchläge.
ie Angaben, die Flürscheim darüber machte, wie die
§) Reform durchgeführt werden sollte, sind leider recht
unbestimmt gewesen. Der sicherste Weg zur Durchführung
 der Reform sei der, ihre große Bedeutung der
öffentlichen Meinung klarzumachen. Hätten wir das
fertig gebracht, so brauchten wir uns eigentlich um das
weitere nicht zu bekümmern. Die menschliche Gesellschaft
 werde dann selbst um jeden Preis Mittel und Wege
zu finden wissen, sich von dem sie in den Abgrund ziehendem
 Gewichte zu befreien. Darum habe auch der internationale
 Kongreß der Bodenreformer in Paris sich darauf
 beschränkt, auf die Ursache der Not und auf das einzige
 Rettungmittel hinzuweisen: Die Aufhebung des privaten
 Grundeigentums und seine Aneignung zum Vorteil
 aller (S. 347, 583).
Jm Gegensatz zu Henry George ist Flürscheim auch
in diesem Buche für eine Entschädigung der Grundeigentümer
 eingetreten (S. 8350, 583). Henry George hatte in
England gesagt:
7%

gg
        <pb n="116" />
        out buy them out, don't kick them out, tax them
out“ !*)
Er hatte, wie Flürscheim mir erzählt hat, als ihm in
einer Versammlung in England ein Lord vorgehalten
habe, daß er ihn von seinem Boden vertreiben wolle, den
seine Familie seit vierhundert Jahren besäße, den Lord
unter stürmischer Zustimmung gefragt, ob vierhundert
Jahre noch immer nicht lange genug seien?
Flürscheim hat es begreiflich gefunden, daß man in
Amerika und England die Wegnahme des Bodens ohne
Entschädigung verlange. In Amerika sei ein großer Teil
des Bodens noch im Gedächtnis der lebenden Generation
 durch Betrug und Gaunerei in den Besitz einer Minderheit
 gebracht worden, und in England sei das Land
zum größtem Teil durch schmählichsten Mißbrauch der
Macht in die Hand von Usurpatoren gelangt. Flürscheim
meinte, daß dort das vorgehen von Henry George mit
Freuden zu begrüßen sei, weil es den gemäßigten Georgianern,
 die vor allem die Heranziehung der Grundbesitzer
 zu den Lokalsteuern verlangten, den Sieg erleichtern
 werde (S. 583).
Er meinte, daß sich neben der Wegsteuerung noch andere
 Hilfsmittel finden ließen, wie die Durchführung des
indirekten Erbrechts bei Tesstamentabwesenheit zugunsten
des Staates und hohe Steuern imfalle der Testierung,
übergangsteuern bei Verkauf, Verschenkung oder Vererbung
 von Grund und Boden, Luxussteuern, ein staatliches
 Bankmonopol u. s. w. Ein Hypothekenmonopol des
Staates mit feststehendem Zins, der dem Staat nach
und nach einen Zinsnutzen ergäbe, könnte nebenhergehen
(S. 4083405, 585). Vor allem heiße es jedoch, die öffentliche
 Meinung für das große Grundprinzip zu gewinnen
und dafür alle Kräfte einzusetzen (S. 586).
Haid 16.2 Hast fie nicht aus, werft sie nicht hinaus, steuert sie hinaus! Deutsch

1010)
        <pb n="117" />
        On sein Buch hatte Flürscheim alles zusammen getra-Z
 gen, was ihm im Laufe der Agitation an Gründen
für und wider die Reform bekannt geworden war. Das
Buch, das in der ersten Auflage nur fünf Bogen stark gewesen
 war, war nunmehr auf 35 Bogen angemwachsen.
Er hatte in sechsjähriger Denkarbeit seine volkswirtschaftlichen
 Kenntnisse in bewunderungwürdiger Weise
erweitert. Er verfügte über eine scharfe Dialektik. Seine
Schwäche liegt, wie bei seinem Freunde Henry George,
in der Unzulänglichkeit der vorgeschlagenen Mittel. über
die von dem großem Amerikaner vorgeschlagene Single
tax habe ich mich schon ausgesprochen. Das eigensinnige
Festhalten an diesem Vorschlage ist der amerikanischen
Bewegung sehr nachteilig geworden. Die Vorschläge, die
Flürscheim in seinem neuem Werke machte, waren leider
nicht besser.
In seinem erstem Buche hatte Flürscheim den Vorschlag
 gemacht, den Boden anzukaufen, und dafür Pfandbriefe
 auszugeben. Später hatte er ein staatliches Hypothekenmonopol
 empfohlen. In beiden Fällen sollte der
Unterschied zwischen dem billigerem Zinsfuß des Staates
 und dem höherem für Private die Tilgung der Pfandbriefe
 und die Deckung des Staatsbedarfes ermöglichen.
Nachdem Flürscheim inzwischen zugegeben hatte, daß die
Annahme, auf der sein Vorschlag fußte, ein JFrrtum sei,
konnte er diesen Vorsschlag nicht mehr aufrecht erhalten.
Es hatte ihm ebenso wenig die Gefahr entgehen können,
die darin liegen würde, daß der Staat seine Pfandbriefe,
die verzinst werden sollten, für Bodenwerte wie Bauterrains
 und Unland hingeben sollte, die gar nichts einbringen
 würden.

101
        <pb n="118" />
        M: dieser Erkenntnis waren seinem ganzem vorher
mit so vielem Eifer vertretenem Vorschlage der
Verstaatlichung des Bodens durch Ankauf die Grundlagen
 entzogen worden. Flürscheim hatte aber auch keinen
anderen aussichtvolleren Vorschlag ausfindig machen
können. Er konnte nur wieder auf die von Adolph Wagner
 in seiner Grundlegung § 341 wiederholte Forderung
einer staatlichen u n d kommunalen Besteuerung des
städtischen Grundrentenzuwachses hinweisen und diesem
Vorschlage die schon erwähnten einer Änderung des Erbrechts,
 einer Erbschaftsteuer und eines Hypotheken- und
Bankmonopols hinzufügen, ohne auf Einzelheiten einzugehen.

Die Hauptaufgabe der Kämpfer für die große Reform
sollte nach Flürsscheim sein, die öffentliche Meinung über
ihre Bedeutung aufzuklären. Sei es gelungen, dieser
klarzumachen, wie infolge der direkten und indirekten
Wirkungen des privaten Bodeneigentums unsere Gemeinwesen
 dem Abgrunde zustürmten, so sei unsere Aufgabe
 eigentlich erfüllt. Die Mittel und Wege der Abhilfe
würden von selbst gefunden werden, wenn die Dringlichkeit
 der Gefahr und ihr Sitz klar erkannt worden sei (S.
583). Diese Ansicht war schon zwanzig Jahre vor ihm
von den Sozialdemokraten in Basel geäußert worden.
Es kam in diesen Sätzen im Grunde nur seine Verlegenheit
 zum Ausdruck, einstweilen keine Mittel angeben zu
können, die zum Ziele führen konnten.
M Us wirken in seinem Buch die gar zu umfangreichen
 Auszüge aus Büchern und Zeitungen und
die langen Anmerkungen. Trotz der Anhäufung des
Stoffes ist das fehlen eines klar erkannten Zieles deutlich
 erkennbar. Die mehr anregende und kritische als
systematisch aufbauende Art Flürscheims ist in diesem
Buch mehr hervorgetreten als in seinen anderen Schrif-102
        <pb n="119" />
        ten. Eine große Belesenheit und ein scharfer Verstand
sind überall bemerkbar, aber das in mehreren Jahren
zusammengetragene Material hat das Werk undurchsichtig
 gemacht, und das fehlen von bestimmten Vorschlägen
muß jedem Leser auffallen.
Flürscheim hat die Aufgabe, die er sich gesetzt hatte,
nicht lösen können. Es hat ihm nicht an Scharfsinn oder
Erfahrung gefehlt. Er hat beides in hohem Grade besessen.
 Sein mühen mußte erfolglos bleiben, weil das
Allheilmittel, das er gesucht hat, wie andere vor ihm, der
Stein der Weisen, den er finden wollte, mit dem er alle
Not auf Erden auf einmal beseitigen wollte, leider nicht
vorhanden war.
Trotz dieser Fehler werden alle, denen daran liegt,
die Bewegung in ihren ersten Anfängen zu verfolgen,
das Buch nicht unbefriedigt aus der Hand legen, weil es
eine Fülle von wertvollen Beobachtungen aus dem Leben
und viele vortreffliche Auseinandersetzungen enthält.
Das Studium des Werkes wird durch die ausführliche
Wiedergabe des Inhalts auf Seite 559-596, worin der
Gedankengang des Verfassers vielfach schärfer zum Ausdruck
 gekommen ist, als in dem Buch selbst, und dem ich
deshalb bei meiner Besprechung meist gefolgt bin, sehr
erleichtert.
At die Bewegung hat das Buch aus den angegebenen
Gründen nur geringen Einfluß ausgeübt. Flürscheim
 war nach seiner Veranlagung doktrinär. Der politische
 Leiter einer großen Berliner Zeitung, der unserer
ersten Versammlung in Berlin beiwohnte, hat mich darauf
 aufmerksam gemacht. Er meinte, wir seien beide
Industrielle und zögen gern Beispiele aus dem Leben
heran. Während ich aber erst Tatsachen anzuführen
pflegte, um daraus Folgerungen zu ziehen, mache es
Flürscheim umgekehrt. Er stelle erst Theorien auf und

108
        <pb n="120" />
        suche dann nach Tatsachen, die ihre Richtigkeit beweisen
sollten. Daran mag etwas wahres gewesen sein.
Flürscheims erste Reden anfangs der neunziger Jahre
sind sehr wirkungvoll gewesen und haben der Bewegung
einflußreiche Freunde gewonnen. Es erfüllte ihn mit
großer Genugtuung, daß ein Gelehrter von der Bedeutung
 des Professors Adolph Wa g n er in seinen Versammlungen
 erschienen war und ihm öffentlich in wesentlichen
 Punkten seine Zustimmung ausgesprochen hatte.
Er hat seiner hohen Wertschätzung dieses Gelehrten in
seinem Buche wiederholt Ausdruck gegeben.*+) Den Angriff
 gegen die Professoren, den Dr. Damaschke in seinen
Erinnerungen aus Flürscheims Buch abgedruckt hat, hat
Adolph Wagner ihm durchaus nicht übel genommen. Ein
anderer Frankfurter, Arthur Sch o p en h au er, hat sich
gelegentlich noch ganz anders darüber ausgesprochen,
ohne daß sein Ansehen oder das der angegriffenen dadurch
vermindert worden wäre.
Seinen paolitischen Radikalismus hatte Flürscheim
längst aufgegeben. „Jch tauge nicht mehr zum Parteimann,“
 sagte er mir einmal: „JIJch sehe jetzt immer auch
das Recht auf der anderen Seite.“ Seine Freude ist groß
gewesen, als ich ihm mitteilen konnte, daß ich bei Gelegenheit
 einer Einladung, die ich im Februar 1891 vom
Fürsten von B i s m ar ck erhalten hatte, diesem in Friedrichsruh
 den „Einzigen Rettungsweg“ übergeben hatte.
Der Fürst hatte das von Flürscheim mit einer Widmung
versehene Buch angenommen und hat mir versprochen,
es zu lesen. Der Fürst, der bekanntlich ein großes Personen
 Gedächtnis besaß, wiederholte dabei nachdenklich
den Namen Flürscheims. Er mochte von dessen Bestrebungen
 schon etwas gehört haben. Als ich dem Fürsten
eine Besserung der Wohnungyverhältnisse durch Enteignung
 der vor den Städten brachliegenden Baugelände
w ») Flürscheim, Michael, Der einzige Rettungsweg. S. 263, 579.

104
        <pb n="121" />
        vorschlug, meinte er, daß ein derartiges vorgehen denkbar
 sei. Die Kommune könne sogar sselbst den Wohnungbau
 in die Hand nehmen. Das sei Staatsssozialismus
oder Kommunalsozialismus, vertrüge sich aber mit dem
heutigem Staat. Das sei eine Frage, über die sich reden
lasse. Da könne man ein Loch finden.
on den später erschienenen Schriften Flürscheims
U ich hier noch nennen: „P a p st und S oz i a l -
r e f o r m“ (Düsseldorf 1891) und „Die Rolle des Kapitals
 in der Volk s wirt s&amp;lt; a f t“ (Berlin 1892). Ferner
 „B au st e i n e“ (Dresden 1895) und „Di e Krankh
 e it des Wirtschaftkörper s“ (Wien 1905). In
englischer Sprache hat er: Rent, Interest and Wages, or the
real Bearings of the Land Question (London 1891), die
Utopie The real Vistory of Money Island (London 1895)
und Clue to the economic Labyrinth (London 1902) veröffentlicht.
 Diese Schriften vereinen knappe Form mit
gedankenreichem Inhalt.
Einige von ihm geprägte Worte, die ich seinem erstem
Buch „Auf friedlichem Wege“ entnommne habe, mögen
hier einen Platz finden: „Wenn Sie gut essen und
schlecht schlafen wollen, so nehmen Sie Industrie-Aktien;
wenn Sie aber schlecht es en und gut schlafen wollen, so
nehmen Sie Pfandbriefe (S. 78).“" „Der Grund- und
Bodenwucher ist allein schuld, daß die Arbeiter weder
Wohnungen finden, noch das Recht, solche zu erbauen
finden können (S. 288).“ „Die Sucht, ohne Arbeit zu
genießen, entspricht der abschreckenden Unproduktivität
der Arbeit, nicht dem Hang des Menschen zum Nichtstun
(S. 348).“ „Arbeit ist alles, was wir tun, Vergnügen
alles, was wir nicht tun müssen (S. 349).“ — Ich gebe sie
als Beispiele seiner Art zu schreiben, und ich hoffe, daß
sie zum lesen seiner zu meinem Bedauern in Vergessenheit
 geratenen Bücher veranlassen mögen.

1(05
        <pb n="122" />
        Seine theoretiskchen Verdienkte.
On theoretischer Beziehung hat Flürscheim manches
Z) verdienstvolle geleistet. Er hat mit großem Gesschick
auf den Widerspruch hingewiesen, der darin liegt, daß
man zu gleicher Zeit die Not aus der übervölkerung und
aus der überproduktion herleiten wollte. Er sagte, was
er trotz der Macht der Phrase eigentlich nie begreifen
könne, sei die Tatsache, daß die gleichen Menschen oft im
selbem Atem, in dem sie uns die Erklärung der Not aus
der übervölkerung auftischten, die Überproduktion als
weitere Elendwurzel heranzögen. Als ob wir zu gleicher
Zeit Armut wegen ungenügender und wegen zu
reichlicher Gütererzeugung haben könnten (Die Krankheit
 des Wirtschaftkörpers S. 6).
Flürscheim hat die Arbeitgeber Arbeiter erster Klasse
genannt, die im Durchschnitt ebensowenig den vollen
Lohn ihrer geistigen Arbeit erhielten (Deutschland in 100
Jahren S. 15 und 51). Er hat mit Recht die von den Nationalökonomen,
 aller Richtungen vertretene Meinung
bekämpft, daß der Unternehmergewinn zu groß sei. Wo
sich große Gewinne zeigten, hätten sie fast immer ihren
Ursprung im Bodenbessitz oder in Monopolen. Jm allgemeinem
 sei ihr Gewinn gegenüber den Gefahren, die
den Unternehmern drohten, eher zu gering. Der Zusammenbruch
 vieler Unternehmungen und der Aufwand
an Kraft und Geschick, die erforderlich seien, ein Unternehmen
 vorwärts zu bringen, zeigten es jeden Tag aufs
neue.
§): scharfe Trennung zwischen w a h r e m Kapital,
das aus zur Gütererzeugung dienenden Erzeugnissen
 der Arbeit besteht, und f a l s &amp;lt; e m, das aus kapitalisierten
 Tributrechten entstanden ist, ist von ihm noch
wirkungvoller als von Henry George durchgeführt wor-106
        <pb n="123" />
        den.*) Der Kernpunkt der Lehren Flürscheims liegt in
dem Zusammenhang, den er zwischen dem privatem
Grundrentenbezug und den Kris e n gefunden hat. Der
private Bodenbesitz führt nach ihm nicht nur zu einer unmittelbaren
 Belastung aller Nichtbesitzer. Er ist auch die
Ursache, daß die gebrauchwillige Mehrheit ihren Verbrauch
 an Gütern übermäßig einschränken muß und die
Gütererzeugung dadurch gehemmt wird.
Die ersten beiden Programme des Bundes für Bodenbesitzreform,
 die von ihm entworfen worden sind, und die
man im Anhang dieses Buches findet, geben seine Auffassung
 wieder: Der arbeitlose Zins- und Grundrentengenuß
 führt zur Anhäufung von ungeheuren Reichtümern
 in Einzelhänden, deren Besitzer ihre Einkommen
nicht aufbrauchen. Infolge der neue Zinsen tragenden,
jährlich zurückgelegten Ersparnisse tritt ein ständig zunehmender
 Ausfall im nationalem und internationalem
Güterverbrauch ein. Die verbrauchwilligen und bedürftigen
 Volksmassen könnten ihn nicht ergänzen. Sie
müssen einen immer größeren Teil der mit ihrer Arbeit
erzeugten Tauschwerte für die ständig zunehmenden
Zins- und Grundrenten Tributbeträge aufbringen, deren
Empfänger solche immer weniger zum Verbrauch oder
zur Erzeugung von Gütern verwenden, wodurch Arbeit
in Verwendung käme. Die Folge ist, daß die Arbeitgelegenheiten
 immer schwieriger zu erlangen sind. Der
Kampf darum verschärfe sich immer mehr und das sonst
uUnbegreifliche Bild zunehmender Not und Arbeitlosigkeit
bei immer schneller steigender Fähigkeit zur Gütererzeugung
 und überflußmöglichkeit finde seine Erklärung.
Den Wechsel der auf- und absteigenden Konjunkturen im
Handel und im Gewerbe hat Flürscheim in seinem Haupt-*)
 Professor A. Pohl man-Hohenaspe hat recht anschaulich das wahre
St:

107
        <pb n="124" />
        werk in bemerkenswerter Weise zu erklären versucht.
(Der einzige Rettungsweg S. 59 u. 60).
Ad. Wagner hat Flürscheims Krisentheorie, die dieser
gern als sein ureigenes Geistesprodukt in Anspruch genommen
 hat (Frei Land 1892, Nr. 31) in der dritten Auflage
 seiner Grundlegung II. S. 353 abgelehnt. Ich kann
dem Urteil Wagners aber nicht beipflichten. Nach den
Erfahrungen, die ich als Gewerbetreibender gemacht habe,
verdienen die Ansichten Flürscheims auch in dieser Hinsicht
 Beachtung.
§): entscheidende Unterschied in der Auffassung der
Bodenfrage zwischen Flürscheim und allen anderen
Reformern liegt in der Zi n sfrage. Flürscheim hat
die Grundrente die Mutter des Kapitalzins
 es genannt, der mit ihr verschwinden werde.*) Er
wollte den Boden für die Allgemeinheit zurückgewinnen.
Die Befreiung des Bodens war ihm aber nicht Selbstzweck.
 Er sah hinter der Grundrente einen anderen
Feind, den er bekämpfen wollte: den HZinsesz ins. Er
hat in seinem Hauptwerk auf S. 38 die Stelle aus Proudhons
 berühmtem Buch Qu'’est ce aue c'est que la propriété
zitiert, worin dieser berechnet hatte, daß eine Summe von
100 Franken zu 5 v. H. auf Zinseszinsen angelegt, in 600
Jahren eine Summe von nahezu 108 000 Milliarden oder
ein Kapital ergeben würde, das zwanzigmal so groß sei,
wie der Wert des ganzen Erdglobus mit allen beweglichen
 und unbeweglichen Gütern.
Er sagte, wie deutlich sähen wir es ein halbes Jahrhundert,
 nachhem Proudhon jene prophetischen Worte geschrieben
 habe, von Tag zu Tag, von Jahr zu Jahr, daß
die Dämonen Zins und Zinseszins sich schneller vermehrten
 als die Güterproduktion und nach und nach zum
fand qu Fe! § e ra Lichaer Der einzige Rettungsweg S. 106, 569. Deutsch-1.08
        <pb n="125" />
        Grabe aller menschlichen Errungenschaften, unserer ganzen
 Zivilisation würden:
Der Zins und Zinseszins bilden die
Macht, geg en welche die Arbeit nicht ankämpf
 en kan n (S. 563).
Über diese Fragen hat Flürscheim mit Henry George
brieflich und mündlich viel verhandelt, ohne eine vollständige
 Einigung zu erzielen. Es ist indes, wie Flürscheim
 mir mitgeteilt hat, eine übereinstimmung zwischen
ihnen darüber erzielt worden, daß mit der Wegnahme
der Grundrente der größte Teil aller Zinsen fortfallen
würde. Bei einer öffentlichen Aussprache in Neuyork
im Manhattan single tax-Klub im April 1893 ist George
in dieser Hinsicht noch einen Schritt weitergegangen. Er
hat, ohne von den Auseinandersetzungen seines Freundes
 ganz überzeugt zu sein, nach Flürscheims Rede offen
erklärt: Wenn Flürscheim in diesem Punkte Recht habe,
daß der Zins mit der privaten Grundrente verschwinden
würde, sei alles was er sagen könne: Um s o b e ss e r!*)
Ich habe in dieser Frage immer den Standpunkt Flürscheims
 geteilt und bin mit ihm der Ansicht, daß das
schwinden der Möglichkeit, sich der steigenden Grundrente
dauernd zu bemächtigen und Kapitalien in mündelsicheren
Hypotheken, in Pfandbriefen oder in Schuldversschreibungen
 des Staats oder der Gemeinden anzulegen, ein zunehmendes
 Angebot von Leihgeld und damit ein beständiges
 sinken des Zinsfußes zur Folge haben müßte. Damit
 würde die Gefahr eines übermäßigen anwachssens
von Zinsansprüchen in weite Ferne gerückt werden.
Es ist eins der großen Verdienste, die Flürscheim sich
erworben hat, das erkannt und angestrebt zu haben, und
ich stehe nicht an, zu sagen, daß er in diesem Punkte schärfer
 gesehen hat, als alle Bodenreformer vor und nach
*) Flürsch eim, Michael. Not aus Überfluß. Leipzig 1909. S. 213.

109
        <pb n="126" />
        ihm. Deshalb ist es sehr bedauerlich gewesen, daß Flürscheim
 schon nach den ersten Schwierigkeiten, die sich uns
boten, den einzigen Erfolg versprechenden Weg, den er
bei der Gründung des Bundes für Bodenbesitzreform gewählt
 hatte, verlassen und andere eingeschlagen hat, die
ihn nie zu dem ersehntem Ziele führen konnten.
Hätte er sich mit uns darauf beschränkt, zunächst dem
Großkapital die spekulative Anlage in Bodenwerten zu
erschweren, der Hypothek den Platz wiederzugeben, den
sie einst gehabt hat, den einer vorübergehend aufgenommenen
 und bald zu tilgenden Schuld, und der staatlichen
Gemeinschaft die Einkünfte zuzuführen, die ihr eine Tilgung
 der Reichs-, Staats- und Gemeindeschulden ermöglichen,
 so würde er bald gefunden haben, daß diese Mittel
uns langsam aber sicher vorwärts führen müßten. Mit
der Gewißheit, daß dem Kapital in absehbarer Zeit nur
nochv er g än g l i ch e Werte zur Verfügung stehen werden,
 würde auch der Albdruck des Zinseszinses von uns
genommen werden. Es ist schade, daß er das nicht eingesehen
 hat.
In der neuen Welt.
" im Jahr 1892 hatte Flürscheim einige Aufsätze
 über die von Albert Kimsey Owen, einem Namensvetter
 des berühmten Robert Owen, an der Bucht
von Topolobambo im Staate Sinaloa im westlichem
Mexiko geplanten Ansiedlungen veröffentlicht und hatte
zur Mitarbeit aufgefordert. Er beschloß trotz meines
dringenden abratens, seine Kraft und sein Vermögen
nicht an eine so unsichere Sache zu setzen, anfangs 1898
nach Mexiko zu fahren und sich daran zu beteiligen.
Das Unternehmen ist gescheitert. Flürscheim ist nach
Europa zurückgekehrt. Er hat sich aber, weil er in der
Bodenfrage kein schnell wirkendes Mittel ausfindig
machen konnte, immer mehr dem Währungproblem zuge-110
        <pb n="127" />
        wendet, das schon anderen vor ihm gefährlich geworist.

heut hat darüber im Jahr 1895 „Sozialpolitische Briefe
an einen Arbeiter“, „Währung und Weltkrisse“, „Die
große Aufgabe der Konsumvereine“ und „Michael Flürscheims
 Geldreform“ veröffentlicht, worin er den Ersatz
des Geldes durch das von Robert Owen und Proudhon
in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts vorgesschlagene
 Warengeld oder Tauschgeld empfohlen hat. Einen
praktischen Versuch mit einer War enbanck, die ohne
Geld den Güteraustausch ermöglichen sollte, hat er im
selbem Jahr mit seinem Freunde J. Schmitt in Harxheim-Zell
 unternommen. Flürsscheim ist 1896 nach England
 und nach vergeblichen Bemühungen, die großen englischen
 und schottischen Konsumvereine für seine Vorschläge
 zu gewinnen, zwei Jahre später nach Neuseeland in
das gelobte Land der Sozialreformer, gegangen, um einen
Versuch im großem zu wagen. Er ist von den zahlreichen
Anhängern seines Freundes Henry George mit großer
Herzlichkeit empfangen worden und er konnte bald berichten,
 daß ihm die Gründung einer Gesellschaft und
einer eigenen Zeitschrift gelungen sei. Die Gesellschaft
wollte in Wellington und Christchurch Tausch- oder Warenbanken
 errichten, die eigene Banknoten ausgeben sollten.
 Die Geldmittel für diese Unternehmungen wird er
zum größtem Teil selbst hergegeben haben.
U:! Zeitschrift hat im Jahre 1899 auch einige bemerkenswerte
 Aufsätze über die Bodenfrage in Neusseeland
 von Flürscheim veröffentlicht: Er schrieb darin, daß
er erst dort seine Überzeugung gekräftigt habe, daß die
Bodenreform in unserer Welt nur auf Grund des Prinzips
 der A b f in d ung durchzuführen sei. Die in Neuseeland
 eingeführte Bodensteuer sei die beste von allen.
Sie entlaste die kleinen Grundbesitzer und belaste die
1

11-.
        <pb n="128" />
        großen, aber alle sträubten sich gegen jede Vermehrung
ihrer Lasten. Man fände es ungerecht, daß die Grundsteuer
 auf die ländlichen und städtischen Grundbesitzer
fallen und alle, die keinen Boden besitzen, frei ausgehen
sollten.
Auch das zussammenwerfen von Bodenreform und
Zolltarifreform, wie es leider von Henry George geschehen
 sei, habe sich als Nachteil erwiesen. Man könne
überzeugter Bodenreformer und doch der Ansicht sein,
daß ein Land, das mehr als doppelt so hohe Löhne zahle,
wie Europa, sich gegen die überschwemmung mit Waren
durch Zölle schützen müsse (Deutsche Volksstimme 1899,
Nr.'0).
Später hat er geschrieben, daß er mit großem Schmerz
sehe, daß unsere Zeitschrift immer mehr zum Sprachrohr
der Single tax werde. Insoweit es sich um eine Steuerreform
 handele, gehe er auch mit den Single Taxern, aber
was auf diesem Gebiete zu erreichen sei, sei doch so unbedeutend,
 daß jeder, der die Kraft in sich fühle, etwas
wirklich großes zu erstreben, diese Kraft nicht in solcher
Richtung vergeuden sollte. Neuseeland, das berühmt sei
durch seine Fortschritte auf diesem Gebiete, bezog im
Jahre 1898 bei einem Gesamteinkommen des Staates
aus Steuern und Zöllen von £ 4 452 845 nur £ 272 309
aus den Grundsteuern. Trotzdem sei die Aussicht für
eine nur geringe Erhöhung der Grundsteuer gering,
während die Ausdehnung eines Enteignungesetzes schon
angekündigt sei.
Er schrieb, es sei nicht möglich, den kleinen Grundbesitzern
 in Stadt und Land klarzumachen, daß die Konfiskation
 ihres Grund und Bodens oder dessen, was die
Grundlage seines Verkaufwertes ausmache, der Grundrente,
 von Vorteil für sie wäre. Er bat alle Freunde im
Vaterlande dringend, sich nicht auf diesen gefährlichen
Abweg bringen zu lassen, auf dem wir nichts als herbe

1 12
        <pb n="129" />
        Enttäuschungen zu erwarten hätten. Wir sollten ein
V ork au fr e ch t des Staates und der Gemeinden zu im
voraus festgesetzten Preisen verlangen, wie er es schon
vor 12 oder 13 Jahren vorgeschlagen habe (Deutsche
Volksstimme 1899, Nr. 16).
'I ber die Erfolge der Waren- oder Tauschbanken in
!; ! Gr haben wir von ihm nichts mehr gehört.
Die Warenbank in Harxheim ist bald in Konkurs geraten
 und die auf anderer Grundlage errichteten Tauschbanken
 in Neuseeland scheinen auch kein gutes Ende genommen
 zu haben. Flürscheim hat sich über ihr Schicksal
ausgeschwiegen. Er ist fünf Jahre in Neuseeland geblieben
 und hat sich dann einige Zeit in Coronado in Kalifornien
 aufgehalten. Er hatte uns von dort im Juni
1911 nochmals seine Ansichten über den Bund deutscher
Bodenreformer auseinandergessetzt. Er hat dabei auf sein
letztes Buch bezug genommen, mit dem wir uns noch beschäftigen
 müssen.
In seinem Brief hat Flürscheim die Leistungen der
Bundesleitung bewunderungwert gefunden. Er hat aber
gemeint, daß bei uns das Endziel zu sehr hinter den Tagesfragen
 zurückgetreten sei. Es handele sich bei uns
immer noch um wertvolle Reformbestrebungen aber nicht
mehr um die Lösung der großen sozialen Frage: woher
es komme, daß arbeitfähige und arbeitwillige Menschen
um so weniger imstande seien, im gegenseitigem freiem
Austausch ihre Bedürfnisse zu befriedigen, je leichter dies
infolge des industriellen Fortschrittes werden sollte. Oder
wie wir es auch ausdrücken könnten: warum bleibe die
Güterproduktion immer mehr hinter der Produktivkraft
zurück, warum werde der Abgrund zwischen beiden immer
tiefer mit jedem Fortschritt in genannter Produktivkraft?
Es sei die große Frage, die in anderen Worten von Henry
George gestellt worden sei: das Ziel, das sich der wahre
8 Freese, Bodenreform

113
        <pb n="130" />
        Bodenreformer stellen müsse. Nur wenn der Bund die
große Grundfrage der Rück g ewi n n ung d e s Erdbo
 d ens au s d er Hand d es M on o pols in
die d es arbeitend en V olk e s wieder mehr in
den Vordergrund treten lasse, werde er für eine wahre
Sozialreform wirken können.*)
Not aus Überfluß.
I]" letzte Werk Flürscheims führt den Titel: „Not
aus überfluß.“ Es ist im Jahr 1909 von ihm in
Kalifornien verfaßt worden und ist in englischer und
deutscher Sprache erschienen.**) Wie er im Vorwort sagt,
hat acht Tage nachdem er den letzten Federsstrich an beiden
 Werken getan hatte, ein Hirnschlag seiner Wirksamkeit
 ein Ende gemacht. Was er noch an Kleinigkeiten
liefern sollte, wie dieses Vorwort, werde voraussichtlich
die ihm gewährte Galgenfrisst verkürzen. Das Buch ist
das reifste und beste, das Flürscheim geschrieben hat. Jm
Vorwort hat Flürscheim erzählt, wie er anfangs der achtziger
 Jahre durch Dr. Stamm auf die Bedeutung der
Bodenfrage und auf Henry Georges „Fortschritt und
Armut“ aufmerksam gemacht worden sei. Dann hat er
das entstehen seiner Bücher und seine Meinungpverschiedenheiten
 mit George geschildert. Von der Zinsfrage
sagt er, sie sei die verhängnisvollsste Differenz, die ihn
von Henry George getrennt habe, aber sie sei nicht die
einzige gewesen. George habe sich in merkwürdiger Weise
eigensinnig an ein Prinzip festgeklammert, wo Flürscheim
Opportunisst war und habe sich zum Opportunismus bekannt,
 wo Flürscheim starr am Prinzip festgehalten habe:
„In der Entschädigungfrage (der Grundbesitzer) war mit
George nicht zu sprechen. Gestohlenes Gut muß nach ihm zu-+)
 Uciuri g09. Cr Grag Preis geb. M. 3,50.

114
        <pb n="131" />
        rückgegeben werden und zwar ohne jede Enischädigung, einerlei
 ob der heutige Besiter ehrlich für sein Land gezahlt hat
oder nicht, und wenn auch der Staat seit vielen Geschlechtern
selbst daran schuld ist, daß ein Unrecht verübt worden. Und
der Mann, der hier dem Prinzip jede Rücksicht opferte, bringt
dann im gleichem Buch den Vorschlag, aus Opportunitätrücksichten
 den Boden im Privatbesitß zu belassen und nur die
Grundrente wegzusteuern." (GS. 2.)
Es scheint mir, daß die Lösung dieses Rätsels nicht
so schwierig war, wie Flürscheim angenommen hat. Flürscheim
 wollte die Grundbesitzer entschädigen, weil sie nach
seinen Vorschlägen ihre B es itz rechte aufgeben sollten.
George wollte die Grundeigentümer nicht entschädigen,
weil er von ihnen nur eine Steuer erheben wollte.
Sein Unrecht hat nur darin bestanden, daß er in der Besteuerung
 über die zulässigen Grenzen hinausgehen
wollte. Bleibt sie begrenzt, wie es die deutschen Bodenreformer
 verlangen, so wird auch von uns jede Entschädigung
 abgelehnt. Wird aber zu bestimmten Zwecken die
volle Abtretung des Eigentums beansprucht, so muß nach
unserer Überzeugung volle Entschädigung gewährt
werden.
Tlürscheim hat sich dann mit den deutschen Bodenre-Esso
 in der auf Seite 113 erwähnten Weise auseinandergesetzt.
 Er hat gefunden, daß unter der Kleinarbeit
 des Tages bei uns das große Ziel zu sehr in den
Hintergrund gedrängt worden sei. Halbe Maßregel seien
oft schlimmer als gar keine (S. 4):
„Das große soziale Problem, besteht in der Frage, warum
eine zunehmende Anzahl von Produzenten Bedarf und Luxusartikel
 entbehren müssen, obgleich sie fähig und und mehr als
willig sind, solche für einander zu erstellen, und welches die
Hindernisse sind, die sich der Ausübung ihrer Produktivkraft
entgegenstellen, Hindernisse, die mit der Zunahme dieser
Produktivkraft sich vergrößern." (S. 10.)

*
115
        <pb n="132" />
        An der Hand von Beispielen zeigt er, in welcher ungeheuren
 Weise unsere Produktion sich im letztem Jahrhundert
 vermehrt habe. Eine Nähmaschine leiste die Arbeit
 von 12 bis 15 Frauen. Eine Maschine setze einen
Arbeiter instand, an einem Tage 300 bis 600 Paar Schuhe
zu besohlen. Eine gute Lokomotive zieht soviel wie 800
Pferde. Vier Mann können mit Hilfe von Maschinen
genug Weizen (natürlich auch Roggen) pflanzen, ernten,
mahlen und zum Markte bringen, um 1000 Menschen auf
ein Jahr mit Brot zu versehen. Ein Mädchen kann in
einem Jahre genug Kaliko herstellen, um 12 000 Personen
kleiden zu können (S. 12). Soweit der F ortschritt in
der Gütererzeugung. Nun zum Gegenteil, zur Ar mu t.
Daß solche in großem Maßstabe vorhanden sei, bewiesen
allein schon die Wohltätigkeitmaßnahmen, wie sie die Welt
nie in solcher Ausdehnung gekannt habe. London rühme
sich 6 Millionen Pfund dafür aufzuwenden, neben ungezählten
 von der privaten Wahltätigkeit gespendeten Summen.
 Neuyork frohlocke, daß die Stadt, die Kirchen und
Private 30 Millionen Dollars im Jahr den Armen geben.
Die Stadt sollte ihr Haupt vor Scham verbergen, daß sie
so viele Arme hat, die der Gabe bedürfen.
Das merkwürdigste sei jedoch, daß wir ganz gemütlich
die furchtbare Armut, die aus solchen Ziffern spreche, der
Überproduktion zuschreiben, d. h. der zu reichlichen Güterproduktion
 (S. 13) :
„Welch sonderbarer Wirrwarr! Wie beneidenswert waren
unsere Vorfahren mit ihrem einfachem Problem der Armut,
wegen abwesender Produktivkraft und infolge von Raub!“
(S. 16.)
Er versucht, die Ursachen der zunehmenden Not bei
wachsenden Vorräten zu ergründen, und findet sie in dem
Eigentumrecht an den natürlichen Hilfsquellen, an dem
Grund und Boden. Aber die Beschlagnahme des
Bodens durch eine Minderheit sei nicht die einzige Ur-116
        <pb n="133" />
        sache unserer abnormalen Lage (S. 22). Er sieht sie in
dem Gesetz, daß alle Schulden nicht in irgend einem Produkt
 der Arbeit, sondern nur in einem einzigem seltenem
Metall G old gezahlt werden dürfen (S. 24). Die physischen
 und kommerziellen Eigenschaften der kostbaren
Metalle hätten aus ihnen seit undenklichen Zeiten die vorgezogenen
 Geldsubsstanzen gemacht, aber ihre große Seltenheit,
 d. h. das Mißverhältnis, den das produzierte
Quantum dieser Ware zu dem aller anderen Waren einnimmt
 (ungefähr 1:400), mache die kapitalistische Minderheit
 zu fanatischen Verteidigern, die produzierenden und
verschuldeten Massen mehr und mehr zu unverssöhnlichen
Feinden des Metallgeldes (S. 94). Er verweisst auf den
Ausspruch Ricardos in seiner Political Economy:
„Es ist nicht nötig, daß Papiergeld in Bargeld zahlbar
gemacht wird, um seinen Wert zu sichern; es ist nur nötig,
daß seine Quantität reguliert wird.“ (S. 101.)
Unser heutiger Weltvorrat von Goldgeld werde auf
30 Milliarden Mark geschätzt. Die jährliche Zunahme
von Gold und Silber betrage kaum 3 Milliarden, wovon
wenigstens die Hälfte auf Abnutzung, Verlust und Verwendung
 in der Indusftrie abzurechnen sei. Um die Höhe
der Geldverssprechen zu erreichen, müßte unser Goldgeldvorrat
 von 30 Millarden, der die Grundlage eines Kreditgebäudes
 von etwa 30 facher Höhe bilde, auf 900 Milliarden
 erhöht werden, was nahezu drei Jahrhunderte
beanspruchen würde, vorausgesetzt, daß 1) die Gold- und
Silberproduktion nicht fallen, und 2) unser Umschlag
nicht zunehmen dürfe (S. 120).
Nach Flürsscheims Ansicht ist ein vollkommener Wertmaßstab
 für Geld zu erreichen, wenn der Durchschnittpreis
 der Waren nicht schwankt, und dies könne nur
vollbracht werden, wenn die Menge des Geldangebots im
Markt sich den Bedürfnissen des Marktes anpasse, wo sofort
 mehr Geld erscheine, sowie die Preise eine Tendenz

117
        <pb n="134" />
        zum fallen zeigten und wo der überschuß verschwinde, sobald
 die entgegengesetzte Tendenz vorherrsche (S. 139).
Er will das dadurch erreichen, daß alle Waren, die einen
nennenswerten Teil des Umsschlages bilden, tabelliert
werden, wobei ihre Preise mit den Umschlagziffern multipliziert
 und damit Durchschnittziffern erzielt würden.
Ein Verfahren, das wir vom Reichsindex her kennen. Ob
es sich als Grundlage für unsere Währung eignen würde,
ist eine andere Frage.
I.! ol f Po hl man (gest. 7. Februar 1920), dessen Zuständigkeit
 in solchen Fragen anerkannt werden
muß, hat sich in der deutschen Volksstimme zweimal über
diese Vorschläge geäußert. Ihm haben nur zwei ältere
Schriften Flürscheims: „Olue to the economic labyrinth“
und „Die Krankheit des Wirtsschaftkörpers“ vorgelegen,
und er hat gesagt, daß die Gründe, mit denen Flürscheim
den übergang zu reinem Papiergeld befürworte, an sich
ganz unanfechtbar seien. Es sei alles, was Flürscheim
schreibe, sehr interessant und voll geistreicher Gedanken.
Es werde von ihm und anderen Geldreformern nur ganz
übersehen, da ß wir das, was sie erstreben, in
allen Kulturlän dern ja tatsächlich haben.
Sie alle argumentierten, als ob wir noch Goldgeld hätten.
Das sei aber nicht mehr der Fall. Wir hätten wohl
Golö währ ung aber Papier g e l d. Im Augenblick wo
ein Volk durch Gesetz oder übereinkommen ein mit einem
Regierungstempel versehenes Stück Papier als allgemeines
 Wertzeichen gelten lasse, sei das Metallgeld entthront.*)

In seinem Buch „Grundbegriffe der Volkswirtschaft“
hat Pohlman diese Auffassung weiter begründet. Geld
sei das geltende, das was in einem Lande als Wertzeichen
gilt, einerlei ob es sich auf Gold, Silber, Nickel oder
) Deutsche Volksstimme 1899, S. 661. 1905, S. 287.

118
        <pb n="135" />
        Papier befinde. Heute mache der Stempel das Geld, nicht
die Substanz, auf der er sich befindet. Das Goldgeld sei
überflüssig. Die Goldbassis für unser Papiergeld sei aber
außerordentlich zweckmäßig. Das Papiergeld erfülle
innerhalb einer Volksgemeinschaft seinen Zweck. Es versage
 aber im internationalem Verkehr, und da müsse jedes
Volk ein Betriebkapital haben in einer Form, durch die
jeder Nachbar sofort befriedigt werden könne. Der Edelmetallbestand
 in den Banken sei dieses Betriebkapital
in der zweckentsprechendsten Form. Ob damit die. Entwicklung
 unseres Geldwesens abgeschlossen sein werde, bezweifelte
 er, denn es sei durchaus ein Zustand denkbar,
daß auch das Papiergeld entthront und der gesamte Geldverkehr
 dadurch erledigt werde, daß eine B u c&amp;lt; u n g gemacht
 werde.)
Ich will nicht entscheiden, wer Recht hat, weil meine
Erfahrungen auf dem Gebiete des internationalen Güteraustausches
 nicht an die von Männern wie Flürscheim
uder Pohlman heranreichen. Es scheint mir aber, daß
eine Frage von beiden übergangen worden ist, nämlich
die, ob große Bank- und andere Kredite nicht für jeden
Schuldner gefährlich sind, gleichviel ob er in Gold oder
Papiergeld zahlen soll. Grundstücke, Maschinen, Waren
oder Außenstände sind noch lange kein Geld. Wenn der
Schuldner nichts anderes hat, wird er auf jeden Fall in
der Hand seiner Gläubiger sein. Flürscheim und Pohlman
haben das leider sehr verbreitete arbeiten mit geborgten
Geldern viel zu sehr als notwendig vorausgesetzt. Für
mich ist die dadurch begünstigte Ausdehnung der Betriebe
weit über die eigenen Mittel hinaus ungesund, und ich
habe mich in dem Unternehmen, das ich seit mehr als 50
Jahren leite, davon frei zu halten versucht. Von mir
werden Hypotheken- und Bank- oder Warenkredite nur
Vi ?) Po hm an, Adolf, Die Grundbegriffe der Volkswirtschaft. Leipzig 1916.

119
        <pb n="136" />
        ausnahmweisse beansprucht, und ich verlasse mein Kontor
 abends gewöhnlich mit dem Bewußtsein, niemandem
Geld schuldig zu sein. Meinem Unternehmen sind dadurch
 von jeher ziemlich enge Schranken gezogen worden.
Ich sehe aber in der Beschränkung, die ich mir auferlegt
habe, den besten Schutz gegen die von Flürscheim geschilderten
 Gefahren und ich glaube, daß sowohl dem Staate
wie den Arbeitern und der Beamtenschaft mehr mit zehn
Betrieben von mäßigem Umfang als mit einem von
zehnfachem Umfang gedient ist.
Was Flürscheim in seinem Buch sonst noch geschrieben
 hat, über Freihandel und Schutzzoll, Genossenschaftwesen
 und Sozialismus ist sehr lesenswert. Es ist nicht
nötig, ihm in allem beizupflichten. An den Segen der
von ihm gepriesenen Demokratie glaube ich nicht im mindesten.
 Man wird aber in seinem Buch manches finden,
was zum nachdenken veranlaßt.
n ! Flürscheim ist ein Fahr vor seinem Tode
krank nach Berlin zurückgekehrt und ist dort am
24. April 1912 im Alter von 68 Jahren gestorben. Jn
einer kleinen Schrift, die seinem Andenken gewidmet ist,
haben seine Freunde und Gesinnunggenossen ihre Erinnerungen
 an ihn niedergelegt. Es ist darin auch ein
Beitrag aufgenommen worden, den ich geliefert habe.
Trotz einiger Fehler ist er ein bedeutender Mann gewesen,
 der sich von persönlicher Eitelkeit frei gehalten hat
und immer nur der Sache dienen wollte, die ihm am
Herzen lag.
In einem Briefe, den eine alte Freundin unserer Bewegung,
 die Gräfin Victorine von Butler-Haimhausen
in München, anfangs 1897 an Flürscheim gerichtet hat, ist
diese Wertschätzung in einer beide Teile ehrenden Weise
zum Ausdruck gekommen. Die 86 jährige gütige Frau
hat ihm damals geschrieben: „Wenn irgend ein Hoffnung-120
        <pb n="137" />
        strahl in meine arme Seele fällt, so ist es der Blick auf
IJhren „Einzigen Rettungsweg‘, der immer neben mir
liegt, – auf Ihre ungeheure Opferwilligkeit und selbstlose
 Tatkraft – auf die fortschreitende Arbeit Ihres
Freundes Henry George und auf die Pioniere in Kiel!“*)
Flürscheim hat viel geleistet. Die Bodenreformbewegung
 hat erst durch ihn in Deutschland feste Gestalt
gewonnen. Er wird im Gedächtnis aller, die seinem Rufe
gefolgt sind und dadurch einen großen Gewinn davongetragen
 haben, fortleben. Das wohlgetroffene Bild, das
diesem Buche beigegeben ist, zeigt ihn in den Jahren
größter Tatkraft. Es ist mir von unserem altem Bundesfreunde,
 dem Schriftsteller Gottfried St o f f e r s in
Düsseldorf überlassen worden, dem ich dafür besonders
dankbar bin.
5. Die Bodenreformer in Berlin.
Der Verein für Bodenberkitzreform.
U zh günstige Eindruck, den die Hauptversammlung
in Köln vom 15. September 1889 auf mich gemacht
hatte, hat mich bewogen, die in Berlin ansässigen Mitglieder
 des Bundes zum 24. Februar 1890 zu einer Besprechung
 einzuladen. Daneben sind Mitteilungen an
die gelessensten Berliner Zeitungen. verschickt worden.
Das Ergebnis der Besprechung ist die Gründung eines
Zweigvereins des Bundes gewesen, der den Namen
„Verein für Bod enbesitzre for m“ erhalten hat.
Die Satzungen des neuen Vereins stimmten mit den
Bundessatzungen überein. Anftelle der in den Bundessatzungen
 enthaltenen einen Forderung, deren Verwirklichung
 sofort angestrebt werden sollte, wurden jedoch auf
*) Deutsche Volkssstimmen 1897. Nr. 2.

121
        <pb n="138" />
        meinen Vorschlag drei praktische Forderungen aufgestellt,
von denen die ersten beiden schon von Adolph Wagner
in seiner Grundlegung s 362 erhoben worden waren.
Außerdem wurde ausdrücklich festgesetzt, daß der Verein
politisch neutral sein sollte. Der geringe Jahresbeitrag
von mindesstens einer Mark wurde beibehalten. Auf das
neue Bundesorgan, dessen erscheinen bevorsstand, sollte
besonders abonniert werden. Die gg 1 und 3 der Satzungen
 erhielten hiernach folgende Fassung:
§ 1 Abs ah 2.
Als Mittel sind ins Auge gefaßt: V er sta atlichung
oder Kom m u n al i s i e r un g des Grund und Bodens oder
der Grundrente. Als zunächst zu verwirklichende Forderungen
 gelten dem Bunde:
1. Die Un veräußerlichkeit und tunlichste Vermehrung
 des jetzigen Sta ats - und G e meinde -
grun d bes it es.
2. Eine geeignete kommunale B e st e u e r u n g des vom Besizer
 nicht erzeugten Wertzuwachses des Bodens.
* Die Beseitigung des priv aten Pf an drecht es auf
Grund und Boden.
§ 3.
Der Verein wirbt Freunde für seine Bestrebungen in
allen politischen Parteien und in allen Ständen.
Er gewährt jedem Deutschen Aufnahme, der sich im Besitze der
bürgerlichen Ehrenrechte befindet und die gegenwärtigen
Satzungen anerkennt.
Zum Vorsitzenden des Vereins wurde ich gewählt. Dem
Vorstande gehörten ferner. an: Privatdozent Dr. Leo
Arons, Schriftsteller Max F. Sebaldt, die Fabrikbesitzer
Paul Bleyberg und Richard Lehmann, Rentner G. E. W.
Bergmann, Chemiker Dr. Kirchhoff und Dr. Stolz. Von
diesen sind Sebaldt und Dr. Stolz bald wieder ausgeschieden.


122
        <pb n="139" />
        Qu ch hatte schon in den Jahren 1886 bis 1889 in einigen
LÖ fortschrittlichen Vereinen Vorträge über die Bodenfrage
 gehalten und hatte meist eine gute Aufnahme gefunden.
 Am 4. Februar 1890 hatte K ai s er Wilhelm
II. seine Erlasse über die Arbeiterfrage bekannt gegeben.
Es folgte die Einberufung des Sta at sr at s, dessen
Verhandlungen vom 26. bis 28. Februar 1890 unter dem
Vorsitz Sr. Majestät des Kaisers im Saale des Bundesrats
 in Berlin stattgefunden haben. Zur Teilnahme an
den Beratungen sind auf Befehl des Kaisers einige Sachverständige
 berufen worden, unter denen ich mich als
junger Fabrikant befunden habe.
Die Beratungen haben sich in der Hauptsache auf die
Beschränkung der Sonntagarbeit, auf die Beschäftigung
von Frauen und jugendlichen Arbeitern, den Erlaß von
Arbeitordnungen und die Wahl von Arbeiterausschüssen
erstreckt. Ich habe mehrmals Gelegenheit gehabt, vor
dem Kaiser und der hohen Versammlung die Einführung
konstitutioneller Grundsätze in den Großbetrieben zu befürworten.
 Es war dabei zwischen den Vertretern der
rheinisch-westfälischen Großindustrie und mir zu lebhaften
 Auseinandersetzungen gekommen, bei denen ich ganz
gut abgeschnitten hatte.
Y. am letzten Tage auch die Arbeiterwohnungfrage
zur Verhandlung kam, habe ich Gelegenheit erhalten,
Seine Majestät den Kaiser und die hohe Versammlung
auf die Bestrebungen der Bodenreformer aufmerksam zu
machen. Ich habe besonders auf das vorgehen des Senats
 meiner Heimatstadt Hamburg bei Enteignung und
Bebauung des neuen Freihafens hingewiesen, den der
Kaiser im Jahr vorher besichtigt hatte. Ich habe die
großen Vorzüge dieses vorgehens des Hamburgischen
Senats geschildert, das auf Seite 91 von mir erwähnt
worden ist, und ich habe empfohlen, ein gleichartiges Ver-123
        <pb n="140" />
        fahren bei Errichtung von Arbeiterwohnungen einzuschlagen.
 Vor allem hatte ich auf dem Gebiete der Wohndungfrage
 ein tatkräftiges vorgehen der Gemeinden verlangt,
 ohne deren Mitwirkung dauernde Erfolge nicht
zu erzielen seien. Der Vorschlag, den Seiner Majestät
dem Kaiser vorzulegen ich die Ehre gehabt habe und der
im Protokoll des Staatsrates als Anlage 5 zur III Unterfrage
 e 1 Aufnahme gefunden hat, hatte folgenden Wortlaut:

Der Staatsrat wolle beschließen, der Staatsregierung zu
empfehlen:
t hte: Beseitigung der Wohnungnot unter den Arbeitern
die Kommunen zur unentgeltlichen Hergabe von Kommunalland
 an gemeinnützige Baugesellschaften mit der Maßgabe
 zu veranlassen, daß nach Tilgung der Zinsen und des
angelegten Kapitals durch die Mieterträge Baugrund und
Häuser unentgeltlich in den Besitz der Kommunen überehen,

ö he. die Kommunen durch Hergabe von Staatsland
bei diesem vorgehen tunlichst zu unterstützen.
Der Privatdozent Dr. Leo Ar on s, der im Jahr 1919
gestorben ist, und in jener Zeit mit dem Großindustriellen
Michael Flürscheim an der Spitze der Bodenreformer gestanden
 hat, hat in einem Briefe, den er nach dem erscheinen
 der ersten Auflage dieses Buches an mich gerichtet
 hat, Wert darauf gelegt, daß mein Antrag im
Staatsrate einem Vorschlage entnommen worden ist, den
er in der Hauptversammlung der Bodenreformer in
Köln gestellt hatte. J&amp;lt; habe es ihm gern bestätigt. Sein
Vorschlag war schon in der ersten Auflage auf Seite 101
erwähnt worden und ist hier auf Seite 92 zu finden. Da
die Versammlung in Köln schon im September 1889 und
die Verhandlungen im Staatsrate erst im Februar 1890
stattgefunden haben, so geht schon daraus hervor, daß
sein Vorschlag meinem Antrage zugrunde gelegen hat.
Ich will es troßdem ausdrücklich hervorheben. Die ganz

124
        <pb n="141" />
        ähnlichen Verhältnisse im Hamburgischem Freihafengebiet
 sind aber schon in Köln von mir verwertet worden.
Meine Berufung in den Staatsrat hat im Hinblick
auf meine Vorträge in linksstehenden Vereinen und mein
eintreten für die Bodenreform einiges Aufsehen erregt
und ist von den Zeitungen lebhaft besprochen worden.
Man hat darin ein Anzeichen veränderter Anschauungen
der Regierung auf innerpolitischem Gebiete erkennen
wollen. Einige Zeitungen haben gefunden, daß meine
Berufung kaum im Einverständnis mit dem Fürsten v.
Bismarck erfolgt sein könne. Andere haben gemeint, daß
gerade der Fürst auf mich aufmerksam gemacht haben
werde. Ich würde aber im Staatsrat schwerlich Gelegenheit
 gehabt haben, für meine Reformgedanken zu wirken.
 Der Verein, den ich gegründet habe, sei nur die Umgründung
 eines älteren, dessen radikales Programm
durch bescheidenere , schrittweise zu verwirklichende Forderungen
 ersetzt worden sei. Erörterungen solcher Art
kamen der jungen Bewegung natürlich sehr zustatten.
D): erste öffentliche Versammlung des Vereins für
Bodenbesitzreform hat am 3. März 1890 im Saal
von Gratweil in der Kommandantensstraße 77/79 in Berlin
 stattgefunden und ist von mir mit einem Hoch auf
unseren Kaiser eröffnet worden. Flürscheim war von
London herübergekommen und hat sehr wirksam gesprochen.
 Der Verein hat von da an in jedem Monat
zwei Mitgliederversammlungen abgehalten, die in den
Bodenburgschen Vereinsräumen in der Kommandantenstraße
 15 stattfanden und denen gewöhnlich eine kurze
Sitzung des Vorstandes vorangegangen ist. Außer den
Mitgliederversammlungen sind von Zeit zu Zeit in den
verschiedenen Stadtteilen öffentliche Versammlungen veranstaltet
 worden, die immer gut besucht waren. Es sind
der Bewegung dadurch eine Reihe von trefflichen Mit-1

 25
        <pb n="142" />
        kämpfern gewonnen worden, von denen ich an dieser
Stelle als Veteranen der Bodenreformer den schon im
erstem Abschnitt erwähnten Zeugschmiedemeister Hermann
 Jahn, ferner Professor Dr. Paul Oertmann, die
Justizräte Eschenbach, Bieber und Berg, den Chemiker
Dr. W. Poetsch, den Rittmeister a. D. Emil Reinicke, der
schon der Land-Liga angehört hatte, den Schriftsteller Dr.
Fritz Skowronnek, den Fabrikanten Paul Knopp, die
kaufmännischen Beamten Ludwig Eschwege, August Harder
 und Albert Daumann und den Korrektor Max Roß
uennen warill.
Die meisten Vorträge mußte ich übernehmen. In den
Versammlungen hat sich ein Hinweis auf die Vorlage
des Berliner Oberbürgermeisters und späteren Finanzministers
 H o b r e &amp;lt; t vom Juni 1872, an die im Jahrgang
 1915 des Bundesorgans wieder erinnert worden
ist, besonders wirksam erwiesen.*x) Das damals angesichts
 der Wohnungnot für ein eingreifen der Gemeinde
von Hobrecht aufgestellte Programm kann noch jetzt nach
mehr als fünfzig Jahren als vorbildlich anerkannt werden.
 Er hat in den übermäßig gesteigerten Preisen des
Baugrundes das größte, Hindernis für eine schnelle Ausdehnung
 der Bebauung gesehen und hat die Fürsorge für
Verkehrstraßen als wirksames Mittel empfohlen. Das
wichtigste sah er in der Verwertung und Hergabe von
städtischem Grundbesitz auf dem Wege von Verpachtung
auf längere Zeit zum Zwecke und unter der Bedingung
sofortiger Bebauung. Schon der Umstand spräche dafür,
daß das bauen erleichtert werde, weil das Kapital sür den
Grund und Boden erspart werde. Er hoffte auf das eingreifen
 von Genossenschaften zur Beschaffung von Wohnhäusern
 und wies darauf hin, daß für diese die Durchführung
 ihrer Zwecke mit möglichst geringer Kapitalanlage
ein wesentliches Moment gedeihlicher Entwicklung sei.
TH zeitfchritt Bodenreform 1915 Nr, 9.

126
        <pb n="143" />
        Die Ausführung dieses vom Berliner Magistrat aufgestellten
 Programms zur Abhilfe der Wohnungnot in
Berlin ist leider damals an dem Widerstand der Stadtverordneten
 gescheitert.*)
er freisinnige Abgeordnete Dr. Langerhans hatte
D mich außerdem auf Ermittlungen aufmerksam gemacht,
 die der Berliner Magistrat im Jahre 1881 in allen
Stadtteilen über die Mieterträge in den Jahren 1868 bis
1877 vorgenommen hatte. Die betreffende Drucksache war
nicht mehr zu erlangen. Ic&amp;lt; erhielt aber von dem Stadtverordnetenvorssteher
 die Erlaubnis, mir die Ziffern aus
den Akten auszuziehen.
Die in den Verhandlungen der gemischten Deputation
1881 Heft I] Seite 38 enthaltene übersicht war wegen der
beabsichtigten Reform der Berliner Mietsteuer aufgestellt
worden. Sie erstreckte sich über alle 18 Stadtviertel und
auf die Jahre 1868 bis 1877. Es waren in jedem Stadtviertel
 einige Straßen ausgewählt worden, und es waren,
 um jeden Irrtum auszuschließen, nur Häuser berücksichtigt
 worden, bei denen in dieser Zeit bauliche Veränderungen
 (Umbauten, Neubauten) n icht vorgekommen
 waren. Die Ergebnisse waren die folgenden gewesen:

Nachweisung von Grundstücken verschiedener Straßen
 in Beziehung auf den Nutungwert derselben
in den Jahren 1868 und 1877, bei welchen bauliche
Veränderungen in dieser Zeit nicht vorgekommen sind.
I. Berlin 1868 1877 mehrt*#)
Spandauerstraße 8834 3566 Mk. 470 794 Mk. 40,80 v. H.
Königstraße 376 458 , b64 061 , 850,24 , ,
Hoher Steinven 10785 , 156 8156 , 46,68 , ,,
*) Trüdinger: Die Arbeiter. Wohnungfrage. Jena 1888. S. 185.
ESCO
*#) "Das mehr 1st von mir berechnet worden. '

127
        <pb n="144" />
        1867 187"
128

I. Alt-Kölln . § „t mehr
Brüderstraße 228 840 Mk. 344 078 Mk. 50,36 v. H.
Breitestraße 161703 „. 284714 ,. 46,15 , ,,
Scharrnstraße 76148 „, na117877 , B4,81 , ,
II. Friedrichwerder
Kurstraße 141909 „, 196 571 ,, 38,61 ... ..
Hausvoigteipllajp 118 825 „ 169 267 , 49,86 „ ..
Adlerstraße 19 448 q, 36 796 ,, 890,26 , ,-IV.
 Dorotheenstadt
Unter den Linden 6562168 „, 8813231 ,, 47,28 , ,
Dorotheenstrazle 364 3908 „ H556 845 ,, 62,81 , »
Kanonierstraße 722568 , 120 877 ,, 8,10 ,, :,,
V. Friedrichstadt
Mohrenstraße 1807566 „, H9297287 q,, 64,47 , ,
Himmerstraße 282 6857 , 455 6562 ,, 61,10 .,. ,„
VI. Friedrichvorstadt
Köthenerstraezke 177 667 , 276074 , ùs«B,39 , ,
Bellevuestraße 167 418 „, H%256 749 ,, 58,35 , ,.„
Hafenplatz 64708 „ 74678 , 360,62 , .
VII. Schöneberger Vorstadt
Steglitzerstraße 108116 „ 41S868158 ,, t1,17 .~
Blumeshof 46 782 q, 83 003 q,, TI AS ,„ »
VIII. Tempelhofer Vorstadt
Belle-Alliancestr. 167 827 „, 8298 747 ; 80,20 ,, ,„
Nosstizstraße 58482 „ dUA20894 ,„ 8ù+.166,74 ,„,„
Teltowerstraße 104 26,66 „, 185 826 , 78,22 , ,„
IX. Luisenstadt
Alexandrinenstr. 479 974 „, 0YT94379 , 65,60. „ „
Kommandantensst. 386 9069 „, 618405 , 68,62 ,. ,,
Waldemarstrazle 1831 280 „„ 9234 994 ,, 70,00 . ,
X. Neu-Kölln
Spittelmarkt 43116 q,, 66 283 ,, 68,71 ,,. je
Wallstraße 485 222 „, "T714 683 , 47,27 . »
XI. Stralauer Viertel
Blumenstraße 185 241 „, 8315 850 , 70,61 , ,
Alexanderstraße 86928 „ 181 194 „ 650,02 , ,,
Kleine Markussir. 86477 „ 8K3809 „, 0%15,16 ,„ ,
        <pb n="145" />
        XII. Königs viertel 1868 1577 mehr
Landsbergerstr. 8227 385 Mk. 352 636 Mk. 55,08 v. H.
Gollnowstraße 61.381 ,, 83 898 ,, 62,88 .,, „e
Georgenkirchstr. 48 129 ,, T4 5664 , 54,90 , ,
XII]. Spandauer Viertel
Grenadierstrazse 114 402 , 167 997 „, +46,85 , ,,
Hirtenstraße 28 637 „ &amp;amp;ZdZ8613 ;, 663,88 , ..,
Oranienburgerst. 204 192 „„ 305410 , 49,67 .,. :p
RIV. Rosentaler Vorstadt
Brunnenstraße 7T2476 , 115216: :,, 58,908 ;,, +-RV.
 Oranienburger Vorstadt
Invalidenstrazße 227 5905 „, 371 948 „ 63,48 ,, j,,
Ackerstraße 88929 „, 158170 „. 75,61 , ,
XVI. Friedrich Wilhelmstadt
Luisenstraße 280 1981 „. I 766 , t,40 p ,
Karlstraße 146001. „ gH283s51 ,, : : }s9;97 ,. ,,
Schumannstraße 60 120 q,, 93 029 ,, 54,74 ,. y
KV]. Moabit
Turmstraße 283 429 ,, 54 230 q,, 62,27 .,. ,,
Alt-Moabit 82.674 „ ks 982° , 7711.86 .. ,,
RVYI. Wedding
Müllerstraße T0 406 „ 1256 668 ,, T8,24 ;. ..
Pankstraße 4305 ,, 6 846 q,, 69,21 ,. ,,
Es waren also Mietssteigerungen eingetreten von 36,52
bis 106,74 v. H. in zehn Jahren, ohne daß die Häuser bauliche
 Veränderungen erlitten hatten. Ich habe die Ziffern
in meinen Vorträgen verwendet und habe gesagt, daß es
den Vätern der Stadt kaum zu verdenken gewesen sei,
daß sie, erschreckt über Ziffern, die so erbarmungslos den
Schleier von dem großstädtischem Wohnungelend zogen,
diese Statistik nicht fortgesetzt hatten. Die anwachsenden
sozialdemokratischen Stimmen in allen Stadtteilen zeigten
 aber, daß die arbeitende Bevölkerung diesen Druck
empfinde und gegen die kapitalistische Gesellschaft pro-9
 Freefe. Vodenrefornr

1209
        <pb n="146" />
        testiere, während in Wahrheit nur gegen die kap italistis
 h e Verwertung des Grund und B od
 e n s zu protestieren sei, die allein Steigerungen von
dieser unglaublichen Höhe hervorgerufen habe.
Die übersicht ist von mir zuerst in „Frei Land“ 1890
N. 2 und später in meiner Abhandlung „Wohnungnot
und Absatzkrisis“ in Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie
 und Statisstik 1893 veröffentlicht worden. Sie
ist dann auch von Adolf Damaschke und Dr. Heinrich Wehberg
 mit den von mir berechneten Mehrerträgen in ihre
Schriften aufgenommen worden. Eine Angabe, daß sie
aus meiner Abhandlung abgedruckt worden ist, hat aber
gefehlt. Jch muß den Sachverhalt deshalb hier feststellen.
N. wirkungvoll ist in den Versammlungen auch die
hübsche Rechnung gewesen, die der Schweizer Karl
Bürklin im Jahr 1881 in einer Broschüre über Arbeiter
und Bodenwert angestellt hatte. Bürklin hat darauf hingewiesen,
 daß in Amerika der Negersklave Mann, Weib,
Kind, jung und alt, groß und klein ineinander gerechnet
400 Dollar das Stück gekostet hätten. Der Boden in den
Südstaaten, wo Sklaverei herrschte, galt damals, obgleich
er sehr fruchtbar war, viel weniger als im Norden, wo
freie Arbeit herrschte. Nachdem die Sklaven frei geworden
 waren, war der Boden wie in Rußland seit der
Emanzipation der Leibeignen teurer geworden.
Bürklin meinte, daß das gleiche für die europäischen
Einwanderer gelte, deren zuströmen die Bodenwerte in
den Vereinigten Staaten andauernd erhöhte. Ich hatte
mir das Vergnügen gemacht festzustellen, ob das Exempel
 auch für Berlin stimmte, wenn man den Wert der
Einwohner der Stadt auch mit 400 Dollar per Kopf veransschlage
 und danach den Gesamtwert des Berliner
Grund und Bodens berechnete. Es machte großen Eindruck,
 als sich ergab, daß das Exempel ungefähr stimmte.

130
        <pb n="147" />
        In bemerkenswerter Weise ist in dieser Zeit Professor
Adolph Wagner gegen die wachsende. Kapitalmacht einzelner
 aufgetreten. Er hat am 15 März 1890 in einer
Versammlung der christlichsozialen Partei gesagt, die
ganze Sozialpolitik nütze wenig, fast nichts, wenn es nicht
gelänge, den großen Vermögenbildungen entgegenzutreten.
 Die Rothschilds hätten ein Vermögen von 3 bis 4
Milliarden und hätten jährlich 150 bis 160 Millionen
Zinsen zu verzehren. Der Amerikaner Vanderbilt habe
ein Vermögen von 200 Millionen Dollars, Astor eins von
o kolossalen Vermögen bildeten die
Gefahr. Geradezu erbärmlich sei es, wenn diese Vermögen
 dazu benutzt würden, um durch große Grundödfstück
Spekulationen Gelder über Gelder anzuhäufen. Ausführungen,
 die Wort für Wort mit dem übereinstimmten,
was Flürscheim in seinen Vorträgen gesagt hatte.
Die dritte Hauptversammlung.
D): jungen Bewegung sind leider neben erfreulichen,
auch unliebsame Erfahrungen nicht erspart geblieben.
 Die neue Bundeszeitschrift war als Fortsetzung
von Flürscheims „Deutsch Land“ vom 15. März 1890 an
unter dem Titel: „Frei Land“ als Wochenblatt in
Düsseldorf erschienen. Herausgeber war Dr. Heinrich
Wehberg, der mit der zweiten Nummer beginnend, an
leitender Stelle eine Reihe von Aufsätzen über die Verstaatlichung,
 Ablösung und Repression der Grundrente
veröffentlichte. Die Abhandlung enthielt einige bemerkenswerte
 Stellen. Sie hat aber, als sie sich über sieben
Nummern des Wochenblattes erstreckt hatte und noch
immer nicht zu der Frage gekommen war, deren Erörterung
 die überschrift versprochen hatte, wenig Anklang gefunden
 und hat schon im erstem Vierteljahr zum Verlufst
zahlreicher Abonnenten geführt. Dr. Wehberg hat des-QO


1Z31
        <pb n="148" />
        halb schon nach zwei Monaten sein Amt als Herausgeber
unseres Blattes und als Vorsitzender des Bundes niedergelegt.

Die Angabe, die ich in den Schriften meines Nachfolgers
 Damaschke gefunden habe, der damals dem Bunde
noch nicht angehört hat und sich ihm erst später angeschlossen
 hat, daß der Bund durch das ausscheiden Wehbergs
 siebenzig Leser verloren habe, beruht auf einer irrtümlichen
 Annahme. Wir haben die Leser nicht verloren,
weil Wehberg ausschied, sondern wegen seiner Aufsätze
und er hat deswegen die Schriftleitung und den Vorsitz
bei uns niedergelegt. Daß er sich dann dem von Stamm
gegründetem Allwohlbund angeschlossen hat, ist richtig.
Seine Abhandlung ist später in einem Buch, das sein
Sohn herausgegeben hat, abgedruckt worden.*)
An die Stelle des Vorsitzenden ist zunächst Rechtsanwalt
 Dr. Do e p n er in Dortmund getreten. Die Leitung
 unseres Blattes ist von Gottfried St off er s, der
damals Schriftleiter der Düsseldorfer Abendzeitung war,
ehrenamtlich übernommen worden und ist zu allgemeiner
Zufriedenheit bis ende 1891 in seinen Händen geblieben.
§) weitere Beschlußfassung blieb der dritten Hauptversammlung
 vorbehalten, die zum 17. August 1890
nach Berlin einberufen worden ist. Von auswärtigen
Bundesfreunden waren in der Versammlung Flürscheim,
Professor D. Fr. Staudinger, G. Stoffers, Rechtsanwalt
Kohn aus Dortmund und andere erschienen. Ferner als
Vertreter des niederländischen Bundes für Landnationalisation
 Jan Stoffel aus Deventer, der in Holland eine
eifrige Tätigkeit entfaltet und einige vortreffliche Schriften
 herausgegeben hatte.**) Er ist Mitglied der zweiten
Eczizia UT zz!) Yz ssro ; gte Bodenreform im Lichte des humanistischen
m

1392
        <pb n="149" />
        holländischen Kammer gewesen und ist am 25 Februar
1921 im Alter von 69 Jahren in Deventer gestorben. Begrüßungen
 waren von der englischen Landnationalisation
Society, den dänischen und schweizerischen Bodenreformern,
 vom Reichtstagabgeordneten Dr. Harmening und
anderen eingelaufen. Nach dem Kassenbericht war ein
Bestand von Mk. 1769,98 vorhanden, wozu noch Mk. 2100
als Agitationmittel aus der von Flürscheim veranstalteten
 Sammlung kamen. Auf Vorschlag des Rechtsanwaltes
 Kohn wurde ein Antrag angenommen:
In den Gemeinden dafür einzutreten, daß die k o m m u -
nalen Anlagen, die vornehmlich eine Steig er ung
der Grun dssst ü k werte herbeizuführen geeignet sind, ausschließlich
 vom G r un d b e s i t getragen, daß jedoch von der
Besteuerung die G e b ä u d e ausgenommen werden.
Es ist ferner beschlossen worden, den Bundessitz nach
Berlin zu verlegen. Die 77 Mitglieder des Berliner
Vereins sind in den Bund für Bodenbessitzreform eingetreten.
 An den Satzungen sind einige Änderungen vorgenommen
 worden. Wir haben ihnen vor allem die drei
Forderungen hinzugefügt, die der Berliner Verein aufgestellt
 hatte, und die ich schon auf Seite 122 genannt
habe.*#) Die Wahlen zum Vorstand haben folgende
Zusammensetzung ergeben. Vorsitzende: Fabrikbesitzer
Freese, Rechtsanwalt Doepner, Privatdozent Dr. Leo
Arons. Schriftführer: Michael Flürscheim, G. Stoffers.
Schatzmeister: Fabrikbesitzer Bleyberg. Beisitzende: Dr.
Kirchhoff, Richard Lehmann, Bergmann, J. Schmitt und
die Rechtsanwalte Harmening und Kohn. Am Abend hat
eine öffentliche Versammlung stattgefunden, in der Flürscheim
 und Jan Stoffel mit Erfolg als Redner aufgetreten
 sind. Die Zeitungen haben sich lebhaft mit dem Verein
 beschäftigt. Es sind damals fünfzig Zeitungen mit
*) Siehe Anhang.

1 ZJ
        <pb n="150" />
        ausführlichen Berichten über die Verhandlungen gezählt
worden.
u" Agitation hat von da an einen lebhaften Verlauf
 genommen. Der erste Schritt ist eine Eingabe
vom 22. April 1890 an den Berliner Magistrat gewesen,
der ersucht worden war, die bis zum Jahr 1870 reichende
und auf S. 127 abgedruckte Statistik über die Erhöhung
der Mieten in allen Stadtteilen fortzuführen. Die Antwort
ist am 18. September 1890 erteilt worden und lautete dahin,
 daß die Eingabe der Deputation für Statistik überwiesen
 worden sei, deren weiterer Erwägung es überlassen
 werden müsse, in wie weit sich Mittel finden ließen,
wie der allerdings in jeder Richtung hin wichtigen Frage
über das steigen und fallen der städtischen Bodenwerte
bezw. der reinen Bodenrente in den einzelnen Teilen unserer
 Stadt in exakter Weise nähergetreten werden könne.
Am 25. September 1890 hat der Schriftsteller Ottomar
Beta, dessen Vorträge im Heldschem Radikal Reform Verein
 in Berlin ich schon erwähnt habe, in einer öffentlichen
Versammlng einen Vortrag über den Entwurf eines
He imsstättenges et es für das Deutssche Reich gehalten.
 Fürst v. Bismarck hatte schon acht Jahre vorher
das Reichsjusstizamt mit Vorarbeiten für die gesetzliche
Gewährung eines unangreifbaren Grundbesitz Minimums
 beauftragt. Jetzt hatte der Kammerherr K. von
Riepenhausen-Crangen einen Gesetzentwurf im Reichstage
 eingereicht und sein Antrag war von Mitgliedern
der konservativen Partei unterstützt worden.
Die Versammlung der Bodenreformer hat nach ausführlicher
 Erörterung den Beschluß gefaßt, den Entwurf
eines Heimsstättengeseßzes als einen Bruch mit dem
Grundsatz willkommen zu heißen, daß der Grund und
Boden eine Ware sei wie jede andere und vom Besitzer
mit Schulden belastet werden könne zum Schaden des

1 Z4
        <pb n="151" />
        kommenden Geschlechts. Der Entwurf lasse jedoch der
Gesetzgebung der Einzelstaten zu geringen, der Verschuldung
 und Zwangpvollstreckung der Heimstätten einen zu
großen Spielraum. Es ist beschlossen worden, die Errichtung
 von Heimstätten zum beschaffen von Arbeiterhäusern
 auch im genossssenschaftlichem Besitz zuzulassen.
Der Reichstag sollte ersucht werden, eine Erweiterung
des Enteignungrechts und eine Verschärfung der Bauordnung
 zu verlangen, so daß in den Außenbezirken
kein Wohnhaus ohne Garten sein und mehr als drei Familien
 beherbergen dürfte. Auch sollte der Staat mit
billigem Kredit eintreten.
Finanzminister Dr. v. Miquel.
Oùün diese Zeit ist eine bemerkenswerte Unterredung ge-Z
 fallen, die ich mit dem Finanzminister Dr. v. Miquel
gehabt habe, mit dem ich in den Sitzungen des Staatsrates
 bekannt geworden war. Er hatte schon drei Jahre
vorher als Oberbürgermeissster im Freiem deutschem Hochstift
 in Frankfurt a. M. einen Vortrag über die geschichtliche
 Entwickelung des ländlichen Grundeigentums gehalten,
 worin er hervorgehoben hatte, daß nach den Forschungen
 der Germanisten feststehe, daß unser Eigentum
an Grund und Boden aus dem Gesamteig ent um
entstanden sei. Er hatte hinzugefügt, daß er das Gefühl
habe: Wenn wir auch die alten Beschränkungen abgestreift
 hätten, in der Zukunft heiße es: nicht Individualismus
 gewinnt, sondern Gemeinschaft gewinnt.
Der Schriftsteller Max F. Sebaldt, der damals Schriftführer
 der Land-Liga war und im Jahre 1885 die Broschüre
 „Der Not Ende!“ über die Bodenfrage herausgegeben
 hatte, hatte ihn wegen dieses Vortrages aufgesucht.
 Die Antwort, die er damals erhalten hatte, ist von
ihm im Jahr 1890 in unserer Zeitschrift veröffentlicht

135
        <pb n="152" />
        worden. Miquel hatte gemeint, daß eine Rückkehr zu
früheren Verhältnissen vielleicht möglich sei. Das sei
aber vorläufig Zukunftmusik. Er habe in Frankfurt a.
M. den Versuch gemacht, städtische Grundstücke nicht wie
bisher zu verkaufen, sondern in 99 jähriger Pacht zu vergeben.
 Er habe aber keine Abnehmer gefunden. Wenn
er die Grundstücke wie sein Kollege in Ulm billig verkauft,
 sich aber das Rückkaufrecht vorbehalten hätte, wäre
das Ergebnis gewiß günstiger gewesen. Miquel sagte,
es sei zweifellos, daß die Wertsteigerung der städtischen
Grundöstücke von Rechts wegen der Gemeinde zustände, die
diese durch ihre Meliorationen und den Bevölkerungzuwachs
 schaffe. Man werde dem durch eine Wertsteigerungsteuer
 Rechnung tragen können. Die Wertsteigerung
sei übrigens in Frankfurt a. M. nicht allgemein. In
einzelnen Bezirken sinke der Wert stetig.
Über eine Eingabe der Land-Liga, die in den Provinzen
 Posen und Westpreußen errichteten Ansiedelungen
nicht auf immer zu verkaufen, damit die Wertsteigerung
dem Staate zufließen und die Güter nicht wieder in polnische
 Hände fallen könnten, äußerte sich Dr. Miquel dahin,
 daß sie insoweit erfüllt worden sei, daß kein Verkauf
und kein zusammenlegen ohne Erlaubnis des Staates
stattfinden könne. Diese Erlaubnis ist leider gar zu oft
erteilt und zu Profitverkäufen mißbraucht worden. An
Gründen pflegt es den Verkäufern nicht zu fehlen. Miquel
 hatte schließlich geäußert, daß er von der Bodenreform
 Bewegung Kenntnis nehme, daß aber wenig Aussicht
 vorhanden sei, daß die Agitation der ungeheuren
Macht des Kapitalismus gegenüber etwas ausrichten
werde. Es bleibe nur übrig abzuwarten, welche Formen
das Eigentum an Grund und Boden noch annehmen
werde.*)
DT F Fäf§ritt Frei Land 1890 Nr. 13.

B
1 36
        <pb n="153" />
        Qun den Verhandlungen des Staatsrates über die Are
 beiterschutzggesetze im Februar 1890, an denen ich, wie
schon erwähnt worden ist, teilgenommen habe, hatte Oberbürgermeister
 Dr. Miquel sich als Berichterstatter dahin
ausgesprochen, daß man früher allgemein für Freiheit
auf gewerblichem Gebiete eingetreten sei. Jetzt liege die
Sache anders. Wir ständen jetzt in einer Periode eines
wachsenden eingreifens des Staates in
die gewerbliche Freiheit. Das sei ein starkes
Wort, aber es sei wahr. In England erstrebe man das,
was dem Staatsrat vorliege, durch starke Arbeiterorganisationen.
 In Deutschland seien wir mehr für das eingreifen
 des Staates.
Dr. Miquel hatte es, wie er mir gesagt hat, nicht ungern
 gesehen, daß ich seine Vorschläge zur Arbeiterfrage
im Staatsrate als ungenügend bekämpft hatte. Ich hatte
ihm dadurch eine wertvolle Deckung den einflußreichen
Personen gegenüber gegeben, die ein eingreifen des Staates
 in dem von ihm vorgeschlagenem Umfange ablehnten.
Mein auftreten hatte bewiesen, daß es Arbeitgeber gab,
die noch weiter zu gehen bereit waren als er. Am zweitem
 Tage der Verhandlungen hatte Dr. Miquel sich
einem der Anträge, die ich im Staatsrat gestellt hatte, in
wichtigen Teilen angeschlossen und hatte mich bei dem von
dem Kaiser und der Kaiserin dem Staatsrate gegebenem
Festessen einem seiner künftigen Kollegen im Staatsministerium
 lächelnd als unseren radikalen Herrn Freese
vorgestellt. Als ich am Schlusse der Sitzungen des Staatsrates
 nicht ganz zufrieden mit dem erreichten war, und
ihm das sagte, hatte er mich auf die Schulter geklopft und
gemeint: „Sie sind noch sehr jung und stürmisch. Jc&amp;lt;
bin es auch gewesen, noch stürmischer als Sie. Vergessen
Sie aber nicht, daß man immer den ganzen Schwarm
mitnehmen mugtz.“

W
137
        <pb n="154" />
        Ik 10. Oktober 1890, als er schon vom Kaiser zum
Finanzminister ernannt worden war, mußte ich
über eine andere Angelegenheit mit ihm sprechen. Ich
habe dabei Veranlassung genommen, ihm für die Steuerreform,
 die er damals vorbereitete und später mit so
großem Erfolge durchgeführt hat, die Wünsche der Bodenreformer
 ans Herz zu legen. Der Minister hat die
Freundlichkeit gehabt, mir über seine Absichten sehr ausführliche
 Mitteilungen zu machen. Er sagte, daß was
jetzt beabsichtigt sei, nur eine Verschiebung der Lasten
von den Schultern der schwachen auf die der Mehrbegüterten
 herbeiführen solle. Wenn der Liberalismus,
von Einzelheiten abgesehen, sich dem entgegensetze, würde
er sich selbst sein Grab graben. Er sprach sich dann für die
Selbsteinsschätzung der Einkommensteuer aus, die sich in
einer Reihe von anderen Staaten bewährt habe. Es sei
jetzt mehr nötig als je, das öffentliche Rechtsbewußtsein
durch Selbsteinschätzung zu verschärfen.
Als ich auf die großen Mängel der Grundsteuer hinwies,
 sagte er, daß die Grund- und Gebäudesteuer in der
Tat den Verhältnissen gegenüber ungenügend sei. Man
habe dieser Steuer bisher in Stadt und Land nur den
Nutzungwert zugrunde gelegt. Jn den Städten sei sie
nach dem Mietertrage und auf dem Lande nach dem landwirtschaftlichem
 Ertrage berechnet worden. Zwischen bei-Arten
 von Grundftücken läge noch ein drittes, das sei die
Baustelle. Jc&amp;lt; sagte, daß die Baustellen jetzt durch die
Steuer hindurchschlüpften. Sie lieferten weder einen
Mietertrag noch einen landwirtschaftlichen Ertrag und
blieben trotz der an ihnen erzielten oft riesenhaften Erträge
 beinahe steuerfrei. Während der ehemalige Acker
als Baustelle im Werte auf das hundertfache gestiegen
sei, würde die Grundsteuer dafür noch immer mit wenigen
 Pfennigen erhoben wie für einen geringwertigen
Acker.

1 38
        <pb n="155" />
        Der Minister stimmte mir zu. Seines wissens sei
bis dahin Bremen die einzige Stadt, in der die Baufstellen
besonders zur Grundsteuer herangezogen worden seien.
Er betrachtete diese Frage als Kommunalfrage. Die
Kommune schaffe die Werte durch Straßenbahnen, durch
Straßen und sonstige Anlagen. Schon ein Schulbau hebe
den Wert der Umgegend. Er sei deshalb der Meinung,
die Grund- und Gebäudesteuer den Kommunen zu überlassen.
 Es müsse heißen, dem Staate die Personal-, die
Einkommensfteuer, den Gemeinden die fundierten, die auf
den Sachen ruhenden Steuern. In der Kommune heiße
es, der Boden habe den Vorteil der Aufwendungen, der
Boden müsse die Aufwendungen tragen. Das was zu erstreben
 wäre, wenn wir auch selbst das Ziel nicht mehr
erleben werden, sei, daß die Einkommensteuer einstmals
die einzige Staatssteuer werden müsse, während dagegen
andere Steuern der Gemeinde zu überlassen seien.
W von Miquel als Finanzminister in wenigen Jahren
 erfolgreich durchgeführte Steuerreform hat bewiesen,
 in welchem Maße es ihm gelungen ist, seine Ansichten
 durchzusetzen. Durch das Einkommenssteuergesetz
vom 24. Juni 1891 ist die lange erstrebte Selbsteinschätzung
 mit höheren Steuersätzen für die leistungfähigen
Steuerzahler eingeführt worden. Noch wichtigere Fortschritte
 hat uns das Kommunalabgabengesetz vom 14.
Juli 1898 gebracht. Im g g haben die Gemeinden das
Recht erhalten, zur Deckung von Veranstaltungen von
den Grundeigentümern und Gewerbetreibenden, denen
dadurch besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, Beiträge
 zu den Kosten zu erheben. Damit ist eine wichtige
Forderung der Bodenreformer in der Gesetzgebung zur
Anerkennung gekommen.
Die wichtigsten Neuerungen brachte jedoch der g 25
des Gesetzes, der den Gemeinden die Einführung beson-139
        <pb n="156" />
        derer Steuern vom Grundbesitz gestattete und ihnen
gleichzeitig für deren Ausgestaltung neue Wege gebahnt
hat. Die Umlegung der Grunösteuer nach dem Reinertrage
 oder dem Nutzungwerte hatte dazu geführt, daß
Bauplätze nur noch nach ihrem ehemaligem landwirtschaftlichem
 Ertrage besteuert wurden. Bebaute Grundstücke
 waren häufig nach Erträgen besteuert worden, die
schon ein Jahrzehnt und länger zurücklagen. Es wurde
jetzt daneben die Steuer nach dem g em ein em Wert
zugelassen. Der gemeine Wert sollte sich bei Grundstücken,
die regelmäßige Erträge liefern, also bei landwirtschaftlich
 benutzten oder Hausgrundstücken nach dem Reinertrage
 richten. Bei Grundstücken, die keinen regelmäßigen
Ertrag liefern, wie Bauplätze, sollte der Verkaufwert
gelten.
Die Gemeinden haben von diesem Rechte in großem
Umfange Gebrauch gemacht und haben sich dadurch Einnahmen
 gesichert, die eine Herabsetzung der hohen Zuschläge
 zur Einkommensteuer ermöglicht haben. Durch
das schärfere heranziehen der Bauplätze, der großen Kaufhäuser
 und der Häuser mit großen Wohnungen ist in
vielen Fällen eine Verminderung der Grundsteuer für
Häuser mit kleinen Wohnungen ermöglicht worden.
Auch das Baugewerbe hat Nutzen von der Grundsteuer
 nach dem gemeinem Wert gehabt, weil diese Steuer
das spekulative festhalten von Bauland erschwert hat.
Die Vorzüge dieser Steuer gegenüber der alten Grundund
 Gebäudesteuer sind also beträchtlich. Als ein Mangel
 muß anerkannt werden, daß in den gemeinen Wert
der Gebäudewert eingeschlossen worden ist. Die Bodendenreformer
 haben immer nur eine Besteuerung der
Bodenwerte und der reinen Grundrente verlangt.

*
140
        <pb n="157" />
        icht geringer ist die Bedeutung, die die in zahlreichen
T 29! aufgrund des g 25 eingeführte Wer t -
zuwachs s euer für uns hat. Auf diese Steuer hatte,
wie ich erwähnt habe, Adolph Wagner schon im Jahr
1877 im Verein für Sozialpolitik hingewiesen und sie hat
eine wichtige Stelle in unserem Programm eingenommen.
 Der Geldbedarf der Gemeinden hat in schneller
Folge eine große Anzahl von Gemeindeverwaltungen
auf das heranziehen des unverdienten Wertzuwachses
hingeführt.
Die Ergebnisse sind in einigen Gemeinden sehr beträchtlich
 gewesen, während sie in anderen hinter den Erwartungen
 zurückgeblieben sind. Der Grund hat fast
immer in der mehr oder minder zweckmäßigen Ausgestaltung
 der Steuer gelegen. Auf die weiteren Schicksale
dieser Steuer nach ihrer Einführung als Reichssteuer im
Jahre 1911 und ihrer zwei Jahre später auf andrängen
des Reichstages herbeigeführten Aufhebung werde ich
noch zurückkommen.
(F" weiteres heranziehen der Bodenwerte hat das Kommunalabgabengeset
 durch die den Gemeinden gestattete
 Einführung einer U ms atz st eu e x bei Veräußerung
 von Grundstücken ermöglicht. Zu der bestehenden
staatlichen Abgabe beim Besitzwechsel, sind in vielen
Orten Gemeindeabgaben von gleicher oder größerer Höhe
getreten. Die Kreisverwaltungen haben sich häufig dem
vorgehen der Gemeinden angeschlossen und schließlich hat
auch das Reich bei der Reichsfinanzreform vom Jahre
1909 noch eine Abgabe auf den Besitzwechsel von Grundstücken
 gelegt.
Bei Verkäufen werden jetzt von den Käufern oft 56
v. H. des Wertes der Grundstücke erhoben. Der Gebäudewert
 wird dabei leider mit herangezogen, und es ist nicht
au verkennen, daß dieser Umstand bei ungünstigen Ver-141i
        <pb n="158" />
        käufen, bei Tauschverträgen oder bei Erwerb von Grundstücken
 in der Zwangversteigerung von den beteiligten
als Härte empfunden wird. Zu beachten ist jedoch, daß
die freiwilligen Veräußerungen weitaus die Mehrzahl
bilden und daß sie in der Regel nur sftattfinden,
wenn dabei ansehnliche Gewinne zu erzielen sind. Bei
Zwangverkäufen werden meist die Hypothekengläubiger
von der Steuer getroffen. Diesen sind aber die bei Erwerb
 der beliehenen Grundfsîtücke entstehenden Kosten
vorher bekannt gewesen, und sie haben die Höhe der Beleihung
 danach einrichten können.
Die Umfssatzsteuern bilden von diesem Gesichtpunkte
aus eine Schranke gegen übermäßig hohe Beleihung und
gegen Ausschreitungen der Spekulation in Grundöftücken.
In anderen Ländern, in Frankreich und Belgien, aber
auch im Elsaß, als es uns gehörte, haben Abgaben von
gleicher und größerer Höhe seit langem bestanden. Die
meisten Sachverständigen sind zu der Ansicht gekommen,
daß ihre Wirkungen für die Befestigung des Grunödbessitzes,
 das fernhalten der Spekulation und für das Wohnungwessen
 wohltätig gewesen sind.
Das Kommunalabgabengesetzz vom Jahre 1893, das
wir dem Reorganissator der preußischen Finanzen zuverdanken
 haben, muß hiernach als ein großer Sieg bodenreformerischer
 Gedanken anerkannt werden.
W ist auch die Rede gewesen, die Finanzminister
 v. Miquel zwei Jahre nach der Einführung
dieses Gesetzes am 8. Juli 1895 im preußischem Herrenhause
 gehalten hat. Er hat darin gesagt, daß das rein
individuelle Prinzip, das das Individuum absolut auf
sich stelle, mehr oder weniger überwunden sei. Wenn die
Gesetzgebung schon auf dem gewerblichem Gebiete der
Willkür des einzelnen Schranken gesetzt und die Aufgabe
des Staates dahin gestellt habe, die schwachen zu schützen
.

. 42
        <pb n="159" />
        und dem Belieben des einzelnen gegenüber die Gesamtinteressen
 zu stellen, wenn das sogar auf dem Gebiete des
mobilen Kapitals richtig sei, um wieviel mehr beim
Grundbesit. Der Grundbesitz sei ein Teil des Staatsganzen,
 habe eine ganz andere Bedeutung für die soziale
und politische Entwickelung der Gesellschaft und des Staates
 wie das mobile Kapital, und der Grundöfehler sei
wohl der gewesen, das nicht genügend in unserer Gesetzgebung
 beachtet zu haben.
In einem Briefe, den er an den ehemaligen österreichischen
 Minister Dr. v, Schäffle gerichtet hatte, und den
dieser im Jahre 1904 veröffentlicht hat, war das wichtige
Wort enthalten, daß ein in vielen Richtungen b e -
s &amp;lt;r än k t e s Eigentum allein das Eigentum retten
könne.*) Ich darf wohl sagen, daß es wenige hohe Staat3-beamte
 gegeben hat, die dem Gedankenkreise der Bodenreformer
 so nahe gestanden haben wie dieser bedeutende
Mann. Johannes v. Miquel ist leider nur wenige Jahre
in seiner hohen Stellung geblieben. Das was er in diefer
kurzen Zeit geschaffen hat, wird aber seinem Namen dauernd
 einen Plat; in der Geschichte Preußens sichern.
Im Kampk gegen Monopole.
(Fin altes Mitglied des Bundes, der Apotheker Adolf
G a ul, hatte wiederholt die Aufmerksamkeit des
Vorstandes auf eine andere Angelegenheit gelenkt. Es
war der Handel, der mit den verkäuflichen Ap o th e k e r
Konz ess i onen getrieben wurde. Flürscheim hatte
schon im Jahr 1887 in seinem Blatt (,„Deutsch Land“
1887 S. 42) auf diese ungesunden Verhältnisse aufmerksam
 gemacht und hatte die Verpachtung der Apotheken
durch den Staat vorgeschlagen, und vor ihm hatte Adolph
Wagner im Jahre 1879 in der zweiten Auflage seiner
j *) v. Sch äff le, Dr.: Aus meinem Leben. Berlin 1904.

143
        <pb n="160" />
        Grundlegung (S. 321) auf die Bedeutung der Einrichtung
der Apotheken als öffentliche Anstalten hingewiesen.
Gaul brachte am 24. August 1890 in unserer Zeitschrift
 einen Aufsatz über diese Frage und gab damit
Veranlassung zu einer Eingabe, die ich namens des Vorstandes
 am 25. Oktober 1890 an den Berliner Magistrat
gerichtet habe. Jn dieser Eingabe ist der Magistrat ersucht
 worden, bei der Königlichen Staatsregierung
Schritte zu tun, um bei den in Zukunft in Berlin zu errichtenden
 Apotheken, deren übergang in den Besitz der
Stadtgemeinde herbeizuführen. Es ist dabei auf
das gleichartige vorgehen der Behörden in anderen Bundesstaaten
 bezug genommen worden.
Als Gaul am 21. Oktober 1890 in einer von uns veranstalteten
 öffentlichen Versammlung einen Vortrag darüber
 hielt, hatte es bei der Abstimmung über unsere
Eingabe eine kleine überraschung gegeben. Die Apotheker
 waren in der Versammlung so zahlreich erschienen,
daß sie die Mehrheit hatten und den Vorschlag ablehnten.
Zur Sache hatte keiner von ihnen das Wort genommen.
Die Eingabe ist natürlich trotzdem abgeschickt worden.
Die Antwort, die wir vom Magistrat am 31. Januar
1891 erhalten haben, ging leider dahin, daß er in Rücksicht
auf die jetzige Lage der Gesetzgebung und in Anbetracht
des Umstandes, daß die Angelegenheit in gesetzgeberischen
Körperschaften gegenwärtig beraten werde, ablehnen
müsse, der Sache vorläufig näherzutreten. Das ist leider
auch später nicht geschehen. Die Volkszeitung meinte
zu diesem Bescheide spöttisch: ob der Herr Bürgermeister
Duncker, der die Antwort erteilt hatte, damit wohl den
ssozialdemokratischen Antrag auf Verstaatlichung
der Apotheken gemeint hat?

11
14.4
        <pb n="161" />
        inige Wochen später habe ich den Versuch gemacht, den
(ux v. G o ß l er für die Angelegenheit zu
interesieren und habe am 15. November 1890 mit ihm
darüber verhandelt. Ich habe ihn besonders darauf aufmerksam
 gemacht, daß die Entwicklung, die das Apotheker
Konzesssionwesen genommen habe, schließlich in den Arbeiterkreisen
 Unzufriedenheit erwecken müsse. Unternehmer
 und Arbeiter würden gesetzlich zu den Krankenkassenbeiträgen
 herangezogen. Sie müßten die hohen Medizinalpreise
 zahlen und müßten dann sehen, wie die
Apotheken mit Gewinnen, die sich auf hunderttausende
beliefen, von einer Hand in die andere gingen. Wir
müßten diese Sumen in unseren Beiträgen zu den Krankenkassen
 mit verzinsen.
Der Minister sagte, daß er selbst diese Zustände als
unleidlich empfinde und auf Abhilfe hinwirke. Er habe
bereits den Verkauf der Konzessionen an einen zehnjährigen
 Besitz geknüpft, um wenigstens zu verhindern, daß
den Inhabern einer neuen Konzession schon eine Stunde
nachher das Zimmer eingelaufen werde, um ihnen die
Konzession für 60 000 Mark abzukaufen. Ich erlaubte
mir zu fragen, ob dem Minister bekannt sei, daß die großherzoglich
 hessische Regierung schon vor fünf Jahren
einen anderen Weg eingeschlagen habe. Sie habe auf die
Gemeinden und Kreise eingewirkt, die Konzession für
sich nachzusuchen und sie an Apotheker zu verpachten. Es
schiene mir, daß dieses Mittel sehr zweckmäßig sei und
auch bei uns anwendbar wäre. Es könnten dann auch
Minderbemittelte eine Apotheke übernehmen, und die
Gemeinden hätten daraus Einnahmen, die jetzt den Konzessioninhabern
 zufielen. Die hessissche Regierung habe
sogar, wie mir bekannt sei, am 15. Mai 1885 eine dahin
zielende Verordnung erlassen.
Herr v. Goßler sagte mir, daß ihm das, was ich ihm
mitgeteilt hätte, bis jetzt nicht bekannt gewesen sei und
10 Freese, Bodenreform

145
        <pb n="162" />
        ihn sehr interessiere. Er würde mir dankbar sein, weun
ich ihm über die Verhältnisse in Hessen und über die Höhe
der Pachten noch Angaben zu machen vermöchte.
Das ist demnächst geschehen. Der Minister hat aber
schon kurze Zeit nachher sein Amt aufgegeben und ist als
Oberprässident nach Danzig gegangen. Sein Nachfolger
im Kultusministerium wurde der bisherige Staatssekretär
 des Reichsjusstizamtes Dr. B o s s e. Auf Vorschlag
Gauls haben wir am 30. November 1892 auch an diesen
eine Eingabe gerichtet, die im Anhang dieses Buches abgedruckt
 worden ist. Der Minister hat uns zwar mitgeteilt,
 daß er mit Interesse von unseren Vorschlägen
Kenntnis genommen habe und daß die vorgetragenen
Wünsche seinerzeit in Erwägung gezogen werden sollten.
Sein Tod hat uns auch diese Hoffnung genommen.
u lebhaften Verhandlungen haben damals die in den
ZBerliner Zeitungen veröffentlichten Prospekte einiger
 Bergwerkgründungen geführt. Aus den
bei dieser Gelegenheit bekannt gegebenen Bilanzen hatte
sich ergeben, daß bei diesen Gesellschaften der Wert der
Grundstücke und der Gebäude, der Maschinen, Schachtanlagen
 u. s. w. zusammen nur 5% Millionen Mark betrug,
 während die Grubengerechtsamen, also die vom
Staate unentgeltlich den Entdeckern der Kohlenflöze ausgefertigten
 Mutungen als Papierwerte mit 10% Millionen
 Mark in die Bilanzen aufgenommen worden
waren. Da die Aktien noch zu Kursen von 120 bis 1830 v.
Hundert ausgegeben wurden, so erhöhte sich der Aufschlag,
den die Besitzer dafür gemacht hatten, auf 10/2 Millionen
 Mark.
Die von mir in „Frei Land“ 1890 Nr. 28 und 31 veröffentlichten
 Ziffern sind später von Dr. Heinrich Wehberg
 in seiner Abhandlung: „Die Verstaatlichung der

1 46
        <pb n="163" />
        Bergwerke“*) und unter irrtümlicher Bezugnahme auf
ihn von Ludwig Eschwege in seiner Abhandlung: „Zum
Kampfe um die deutschen Kohlenschätze“ (Soziale Zeitfragen
 XXI S. 31) verwertet worden.
Daneben ist eine Werbetätigkeit in den Mietervereinen
gegangen. Am 3. Oktober 1890 habe ich in dem großem
Berliner Mieterverein einen Vortrag gehalten und am
81. Januar 1891 bin ich einer Einladung nach Dresden
gefolgt, um im dortigem Mietbewohnerverein zu sprechen.
An der Versammlung haben außer dem Bürgermeister
Bönisch, die Stadträte Schickert, Böttcher, Kunze, Hetschel,
Westlich, der Abgeordnete Grahl und zahlreiche Stadtverordnete
 teilgenommen. Nach einer lebhaften Verhandlung,
 an der sich auch Ottomar Beta, der zufällig anwesend
 war, beteiligt hat, hat die Versammlung sich für
die Erweiterung des Enteignungrechtes der Kommunalverwaltungen,
 für die Verpachtung von kommunalen
Bauländereien an gemeinnützige Baugesellschaften und
für stärkere Besteuerung der unbebauten Bodenflächen
ausgesprochen.
In Frankfurt a. M. ist am 6. November 1890 ein
Ortsverein des Bundes gegründet worden, dem sich nach
einem Vortrage von Flürsscheim sofort 25 Mitglieder angeschlossen
 haben. Unter den Mitgliedern sind als eifrige
Bodenreformer der Gründer der Autonomen Fabrik,
Fabrikbesitzer J. S. Epstein, der schon an der Gründung
des Bundes teilgenommen hatte, ferner Dr. Junghans,
Moritz A. Loeb und Dr. Bresgen hervorgetreten.
m 1. Dezember 1890 hat der Bundesvorstand eine
M!! Flürscheim und mir verfaßte und von Dr. Leo
Arons, Paul Bleyberg, Dr. Kirchhoff, G. E. W. Bergmann,
 Richard Lehmann und mir unterzeichnete Eingabe
U Weh h e §q; Dr. Heinrich: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen
ozialismus. S. 119.
100%

147
        <pb n="164" />
        an die Stadt Altona gerichtet, mit dem Antrage, die von
der Stadt für die Stadterweiterung erworbenen Terrains
nicht wieder in Privatbesitz übergehen zu lassen, sondern
sie zu behalten und an Baulustige zu verpachten.*)
Eine gleichartige Eingabe ist am 6. Januar 1891 an
den Magistrat und an die Stadtverordneten Versammlung
 von Berlin gerichtet worden, die man im Anhang
findet. Es ist darin auf die beklagenswerten Wohnungverhältnisse
 in Berlin hingewiesen worden. Durch die
hohen Mieten werde die Kaufkraft der Bevölkerung beeinträchtigt.
 Drückender Wohnungmangel für kleine
Mieter herrsche gleichzeitig mit empfindlicher Notlage des
Baugewerbes, das durch die Preistreiberei für Baustellen
zu steigender Unsicherheit und Arbeitlosigkeit verurteilt
sei. Nur ein Ankauf von Bauterrains seitens der Kommunen
 können die Wohnungverhältnisse durchgreifend
verbessern. Die erworbenen Terrains würden nicht zu
verkaufen, sondern als ewiges Eigentum der Stadt Berlin
 zu behalten sein.
In unserer Eingabe ist ausgeführt worden, daß es
durch das Beispiel Englands bewiesen werde, daß eine
Bebauung auch ohne das Eigentumrecht an Grund und
Boden möglich sei. In englischen Städten sei der größte
Teil der Häuser auf Mietboden errichtet. Nichtsdestoweniger
 wohne man nirgend billiger und angenehmer.
Diese Art der Besiedelung wäre in unseren Städten gerade
 so gut möglich, wenn das umgebende Land nicht von
Bodenspekulanten solange festgehalten würde, bis ihr
Phantasiepreis erhältlich sei, der nur eine Bebauung
 mit Mietkasernen ermögliche. Nicht die besseren
Verkehrverhältnisse seien es, die die Umgebung englischer
Städte mit billigen villenartigen von lieblichen Gärtchen
umschlossenen Häusern erfüllten, sondern der leichter und
billiger erhältliche Boden.
— h) zeitschrift Frei Land 1890 Nr. 88.

1 48
        <pb n="165" />
        Die Pachtraten sollten von der Gemeinde von 15 bis
zu 15 Jahren festgesetzt werden. Da alle zukünftigen
Wertsteigerungen der Stadtgemeinde gesichert seien, so
könne sie in der Gegenwart eine schnelle und zweckmäßige
Bebauung durch eine niedrige Pachtrate für die erste Periode
 fördern. Professor Adolph Wagner habe schon im
Jahre 1870 darauf hingewiesen, wie richtig und gerecht
die Zuwendung des durch die Allgemeinheit geschaffenen
Wertzuwachsses am städtischem Grund und Boden an die
Gesellschaft sei. Hätte Berlin seit damals den Zuwachs
der städtischen Grundrente weggesteuert und die Erträge
dieser Steuer zum Ankauf des Bodens verwendet, so
wäre dieser heute Eigentum der Stadt, die daraus eine
Grundrenteneinnahme von über 80 Millionen Mark
hätte. Ein Betrag, der sämtliche städtischen und staatlichen
 Steuern übersteige. Am Schlusse der Eingabe ist
verlangt worden:
der Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung
 wollten beschließen:
1. einen Stadterweiterungsfonds von beträchtlicher Höhe zu
gründen;
. aus den bewilligten Mitteln preiswerte Terrains innerhalb
 des Weichbildes der Stadt nötigenfalls auf dem Enteignungwege
 zu erwerben, und für die erworbenen Terrains
 die Errichtung von niedrigen Einzelhäusern mit
umliegenden Gärten vorzuschreiben;
3. die erworbenen Terrains als ewiges Eigentum der Stadt
zu behalten und nur auf dem Wege der Verpachtung an
gemeinnützige Baugesellschaften und private Baulustige
gelangen zu lassen.
Im Anschluß daran sind die in Berlin bestehenden
gemeinnützigen Bauvereine erssucht worden, bei der Gemeinde
 die pachtweise überlassung von Bauland zu beantragen.
 Ähnliche Eingaben sind später an die Städte
Dessau, Potsdam und Köpenick gerichtet worden.

149
        <pb n="166" />
        Die Weihnachtnummer des Jahres 1890 unserer Zeitschrift
 hat unserem Freund Dr. Kirchhoff wegen eines
Aufsatzes: „Friede auf Erden“ einige Unannehmlichkeiten
 verurssacht, weil er darin die Staatseinrichtungen
vder Anordnungen der Obrigkeit verächtlich gemacht
haben sollte. Es ist aber den Rechtsanwälten Kaufmann
in Berlin und Grieving in Düsseldorf gelungen, eine
kosstenlose Freisprechung des Verfassers und unseres verantwortlichen
 Schriftleiters zu erzielen. Weitere Prozesse
 gegen unser Blatt und sogar wegen Aufreizung zum
Klassenhaß, wie Damaschke in seinen inzwischen erschienenen
 Erinnerungen angenommen hat, sind aber nicht
vorgekommen.*) Unsere Lage kann sich also auch dadurch
nicht schwierig gestaltet haben.
M!! 18. JJanuar 1891 an ist in jeder Nummer unseres
Blattes ein von Flürscheim verfaßter Kopftext abgedruckt
 worden, der die damals im Bunde herrschenden
Ansichten wiedergegeben hat. Der Wortlaut war folgender:

Frei Land tritt für den übergang des Grund und Bodens
aus dem Privatbesiß an den Staat und die Gemeinde auf
dem Wege friedlicher Abfindung ein, um solchen den Nutznießern
 in Erbpacht zum Tagesmietenpreis zu überlassen. Es
wird hiervon nicht nur eine bedeutende Besserung in der Bewirtschaftung
 des Acker- und Wohnungbodens erwartet, sondern
 auch infolge der Wirkung auf den Zins, das Kind der
privaten Grundrente, welcher mit dieser verschwindet, eine
wesentliche Reform der Güterverteilung im allgemeinen, eine
Hebung des Volksverbrauchs und hierdurch der Gütererzeugung,
 also eine gründliche Heilung des sich ständig versschlimmernden
 sozialen Notstandes.
*) Damaschke, Adolf Dr., Aus meinem Leben, S. 283.

E
150
        <pb n="167" />
        Flürscheims Vorträge.
inen großen Erfolg haben drei vom Bundesvorsstande
(r oer Vorträge gehabt, die Michael Flürscheim
 vom 22. Januar bis 5. Februar 1891 vor Damen
und Herren im Architektenhause in Berlin gehalten hat.
Die Vorträge waren gut besucht. Unter den Hörern
haben sich auch der Stadtverordnete Fritz Borstell,
Mitinhaber der altberühmten Nicolaischen Buchhandlung,
und Dr. Franz Mehring befunden, der damals noch nicht
der sozialdemokratischen Partei angehört hat. JIn seinem
erstem Vortrage hat Flürscheim das soziale Problem und
seine Lösung behandelt. Der zweite hat das Mittel zur
Rettung und seine Wirkungen gebracht. Der dritte die
Wege der Durchführung und die Widerlegung der Einwände.
 Er hat eine Einschränkung des Erbrechts für
Verwandte zweiten Grades bei Aufrechterhaltung voller
Testierfreiheit empfohlen. Nach meiner Anssicht sind diese
nach Form und Inhalt hervorragenden Vorträge der
Höhepunkt der Wirksamkeit Flürscheims in Deutschland
gewesen.
A. 26. Februar 1891 hat eine bemerkenswerte öffentliche
 Versammlung stattgefunden, in der Flürscheim
über die Wohnungfrage gesprochen hat und in der Professor
 Adolph Wagner öffentlich für die Bestrebungen
des Bundes eingetreten ist. Er hat bedauert, daß derartige
 versöhnende Angelegenheiten, die doch hunderttausende
 interessieren müßten, nicht größeren Anklang
gefunden hätten. Wenn die Regierung noch nicht an eine
derartige Frage herantreten könne, so läge das nur daran,
 daß die öffentliche Meinung noch immer nicht genügend
 aufgeklärt sei. Er begrüßte deshalb die Bestrebungen
 Flürscheims mit Freude, dessen Äußerungen er fast
Wort für Wort unterschreiben könne. Es sei eine Phrase,
wenn die Gegner behaupteten, die vom Bunde vertre-151
        <pb n="168" />
        tenen Ideen seien sozialistisch. Es gelte vom Gegner zu
lernen, und das aus seinem Programm sich anzueignen,
was durchführbar und für die Allgemeinheit vom höchstem
Nuten sein müsse. Er wünsche dem Verein von Herzen
ein glückliches Gedeihen.
D Berliner Zeitungen haben über Flürscheims Vorträge
 ausführliche Berichte gebracht und haben ssie
interessant und bedeutungvoll genannt. Eine Ausnahme
hat die von dem Abgeordneten Eugen Richter geleitete
Freisinnige Zeitung gemacht, deren ablehnende und übelwollende
 Haltung um so mehr auffallen mußte, als Abgeordnete
 der freisinnigen Partei, wie Dr. Harmening
und Pflüger, dem Bunde angehörten. über die Versammlung,
 in der Adolph Wagner für uns eingetreten
war, hatte die Freisinnige Zeitung nichts weiter zu sagen
gewußt, als daß Adolph Wagner gegenwärtig mit den
Bodenbesitzreformern fraternissiere, womit die Bewegung
in den Augen ihres Herausgebers gerichtet war.
Als ich mich der Bewegung angeschlossen hatte, war
meine Absicht gewesen, der freisinnigen Partei, der ich
damals vorbehaltlos angehörte, neue wichtige Aufgaben
und damit einen Weg zu großen Erfolgen zu zeigen. Die
Bodenreformbewegung schien mir wie keine andere geeignet,
 der alten Fortsschrittpartei, die nach ihrer Vereinigung
 mit einem Teil der nationalliberalen Partei den
Namen freisinnige Partei angenommen hatte, frisches
Leben und ihren gelichteten Reihen neue Anhänger zuzuführen.
 Das freisinnige Parteiblatt hat mich aber schon
nach meinen ersten Vorträgen von der Aussichtlosigkeit
dieses Vorhabens überzeugt.
Der Redakteur einer einflußreichen liberalen Zeitung,
 mit dem ich befreundet war, hatte mich gleich gewarnt.
 Er kannte die Parteileitung bessser als ich, und
ich bin schnell darüber belehrt worden, daß ich den Ruf

152
        <pb n="169" />
        gründlich falsch verstanden hatte, den der Gründer und
Leiter der Freisinnigen Zeitung so oft an die jungen
Parteigenossen gerichtet hatte, die im fortschrittlichem
Verein „Waldeck“ organisiert waren und zu denen ich gehört
 hatte. Herr Richter wollte keine neuen Ziele, sondern
 nur neue Anhänger, nicht neue Programme, sondern
 neue Wähler. Im Staate sollte die Mehrheit, in
der Partei aber nur einer herrschen.
Es ist den Vorkämpfern der Bodenreform aber damals
 in anderen Parteien nicht besser ergangen. Als
der Redakteur des nationalliberalen Altonaer Tageblattes,
 Dr. Heinrich Lagler, in jener Zeit in seiner Zeitung
einige Aufsätze aus unserer Zeitschrift und dann unsere
Flugblätter und Aufrufe abdruckte, um in Altona einen
Zweigverein unseres Bundes zu gründen, ging es ihm
nicht anders wie mir. Er ist mit dem Verleger seines
Blattes in Meinungpverschiedenheiten geraten, mußte sein
Vorhaben aufgeben, und hat bald darauf seine Stellung
verlassen.
lürscheim hat im Anschluß an die Berliner Versammpose
 eine Reihe von Vorträgen in Jena, Dortmund,
 Elberfeld, Herne und Hagen gehalten, die große
Anerkennung gefunden haben. Das katholische Düsseldorfer
 Volksblatt hat Flürscheim lebhaft verteidigt und
hat auf die Angriffe einer sozialdemokratischen Zeitung
geantwortet, daß es sich bei diesen Vorträgen um eine
Geistesarbeit handele, die größer sei, als viele Sozialisten
ahnen könnten. Herr Flürscheim habe sich durch seine
Anregungen den Dank aller wohlgesinnten verdient. Der
sozialdemokratische Berliner „Vorwärts“ hatte schon
früher bei aller Gegnerschaft anerkannt, daß Flürscheim
neben redlichem wollen über vieles wissen und reiche
Erfahrungen verfüge.*)
*) Deutsch Land 1889 Nr. 23.

1 53
        <pb n="170" />
        Am 16. März 1891 hat der Reichstagabgeordnete Dr.
Ernst Har m en ing in einer vom Bunde für Bodenbesitzreform
 veranstalteten öffentlichen Versammlung einen
Vortrag über: „Die Lösung der sozialen Frage durch die
Bodenbesitzreform“ gehalten, worin er seinen politisch
linkssstehenden Parteigenossen die Mahnung entgegengehalten
 hat, daß es ohne das Recht der Allgemeinheit auf
die Benutzung von Grund und Boden keine Freiheit
gäbe. Der Vortrag ist vom Bundesvorsstande als Broschüre
 (Berlin 1891) herausgegeben und als wirkungvolles
 Agitationmittel verwendet worden.
N§ April 1891 hat der Bundesvorstand infolge
des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17. August
 1890 bei dem Magistrat von Berlin eine Eingabe
über das h eranzi e h en der Anlieger zu den
Kosten von öffentlichen Anlagen eingereicht. Diese Eingabe
 war von Flürscheim verfaßt worden und hat wegen
ihrer vortrefflichen Begründung besondere Beachtung
verdient. Man findet sie im Anhang. Es hieß in der
Eingabe, daß es allgemein Gebrauch sei, daß die Kosten
für städtische Maßnahmen, deren Wirkung in einer Werterhöhung
 des umliegenden Grundeigentums bestehe, nicht
von den Grundeigentümern im Verhältnis der ihnen zufallenden
 Werterhöhungen getragen würden, sondern von
der Gesamtbürgerschaft, troßdem der größte Teil nicht den
geringsten Vorteil davon genieße. Hierin liege nicht nur
eine große Ungerechtigkeit inbezug auf den Grundsatz
von Leistung und Gegenleistung, sondern auch ein Stück
des großen sozialen Problems, zu dessen Lösung am
besten beigetragen werde, wenn solche Gelegenheiten benutzt
 würden, um der Aneignung von ausschließlich durch
die Natur oder die Gesellschaft geschaffenen Werte seitens
einzelner Monopolisten entgegenzutreten. Denn daß
in diesen Bodenmonopolen, welche den Fundus zum Ge-1

 54
        <pb n="171" />
        genstand der Ausbeutung und Spekulation machen, die
Hauptquelle der sozialen Frage beruhe, bedürfe heute
keiner weiteren Darstellung mehr.
Es wurde auf den Beschluß des County Councils von
London über die Verbreiterung der Straße Strand in
London hingewiesen, wonach diese Arbeit nur unter der
Bedingung vorzunehmen sei, daß die umliegenden
Grundbesitzer zum tragen der Kosten bis zur Höhe des
ihnen zufallenden Wertzuwachses herangezogen würden.
Einen ähnlichen Beschluß habe der Senat der Vereinigten
 Staaten für den Distrikt von Columbia gefaßt.
In Berlin hätten gleichartige Verhältnisse vorgelegen,
als der Dönhoffplatz von seinem Markte befreit, der
Lützowplatz mit bedeutenden Kosten angekauft und ebenso
wie der Alexanderplatz in Schmuckplätze verwandelt worden
 sei. Es sei nur billig, daß die Grundeigentümer, die
den Vorteil daraus zügen, auch angehalten würden, zu
ihrem Teil zu den dadurch entstehenden Kosten beizutragen.
 Der Vorstand des Bundes für Bodenbesitzreform
richte an den Magistrat das dringende Ersuchen, sich in
so wichtigen Reformfragen nicht von anderen Körperschaften
 überflügeln zu lassen, und dem deutschem Geiste
den Ruhm zu sichern, mit einer so wichtigen Reform
bahnbrechend vorgegangen zu sein.
D)z!rés! ist ein Brief an Dr. Emin Pacha gerichtet
 worden, durch den seine Aufmerksamkeit auf
die Bodenfrage in den deutschen Kolonien hingelenkt
wurde. Er ist von mir ersucht worden, dahin zu wirken,
daß in den Kolonien von einer Einführung der römischrechtlichen
 Grundbessitz- und Hypothekenverfassung abgesehen,
 und der Boden als unveräußerlicher Besitz der
Dorfgemeinde angesehen werde. Man findet den Brief
in Frei Land 1891 Nr. 16. Dieser Brief ist deshalb bemerkenswert,
 weil er der erste Versuch gewesen ist, den

155
        <pb n="172" />
        Boden unserer Kolonien vor dem Schicksal zu bewahren,
in die Hände von Spekulanten zu fallen.
In unserem liebem Pastor Theodor Zoll mann in
Atzendorf haben wir damals den ersten evangelischen
Geistlichen für die Bewegung gewonnen. Der Bundesvorstand
 hat eine Reihe von Flugblättern verbreitet,
von denen zwei mit allgemeinem Inhalt von Flürscheim
und zwei andere an die Wohnungmieter und an die Berliner
 Bauhandwerker von mir verfaßt worden waren,
und die in vielen tausenden in Berlin verbreitet worden
sind.*)
Außerdem ist damals das Inhaltverzeichnis des
Buches: „Der einzige Rettungsweg“ von Flürscheim in
einer Auflage von 100 000 Stück einigen Berliner Tageszeitungen
 beigelegt worden. Die Zahl der Bundesmitglieder
 war inzwischen von 118, die bei der Gründung
vorhanden waren, auf 4380 angewachsen. Ein Freund des
Bundes, der im Jahr 1908 verstorbene Privatgelehrte
Dr. Benedikt Friedländer, der damals nicht genannt sein
wollte, hat mir in jener Zeit 1200 Mark überwiesen, die
zur Verbreitung von Schriften von Henry George verwendet
 werden sollten.
Jzgverrerwect ist unser vorgehen in Sachen der
Baugenossensschaften gewesen. Wir hatten uns schon
anfang 1891 an alle in Berlin ansässigen Baugenosssenschaften
 gewendet, um sie zu bewegen, sich unserer Eingabe
 an den Magistrat und an die Stadtverordneten
wegen Förderung des Wohnungbaues anzuschließen. Die
Sie tract CU Rh § (! Laus gu s U e 14 29! weer.
rf: s j 1 "tes § tzguteat dn tn: ut (s Uf: Es Ihe 5 t Ö ztUu:
steller, Düsseldorf. Paul Bleyberg, Fabrikbesitzer, htl &amp;gt;. L H Ôtaestug .
EE chmi tt gaveitbejibe. wibeutein Ve sir) tf, §z§tzant Berlin. Richard

156
        <pb n="173" />
        von dem Abgeordneten Schrader und dem Stadtverordneten
 Wohlgemuth gegründete Berliner Baugenosssssenschaft,
 die mit dem Bau und Verkauf von kleinen
Wohnhäusern gute Erfolge erzielt hatte, hatte es vorgezogen,
 selbständig vorzugehen. Sie hatte sich an den Berliner
 Magistrat mit der Bitte gewendet, ihr städtische
Grundstücke zu billigen Preisen zu verkaufen. Ic&amp;lt; erhob
dagegen Einspruch, weil dieser Verein die Häuser nicht
als genossensschaftliches Eigentum behielt, sondern an
seine Mitglieder verkaufte. Es war deshalb keine Gewähr
 dagegen vorhanden, daß die verkauften Häuser später
 durch Aftermieter übermäßig ausgenutzt und mit Gewinn
 weiterverkauft würden, wie ich es in Kopenhagen
bei den Häusern des dortigen großen Bauvereins gesehen
 hatte.
Einige Zeitungen, unter anderen das Hamburger
Jremdenblatt, gaben mir Recht. Andere, wie der Hannoversche
 Courier, wollten darin einen seltsamen Widerspruch
 zu unseren früheren Beschlüssen zur Wohnungfrage
 finden und meinten, daß man sich gegen mißbräuchliche
 Verwertung derartiger Kleinhäuser durch Eintragungen
 in das Grundbuch schützen könne. Auf Hergabe
von Bauland gegen Zeitpacht würde sich die Stadt Berlin,
 die sehr konservativ sei, und vor Neuerungen zurückschrecke,
 nicht einlassen.
Diese Begründung war gegenüber der Verwaltung
der freissinnigen Reichshauptstadt gewiß noch seltsamer
als der Widerspruch, den man in unserem vorgehen finden
 wollte. Der Erfolg war, daß aus dem Verkauf von
städtischem Bauland an die Genossenschaft nichts wurde.
Der zweite, die Öffentlichkeit bei jeder Gelegenheit auf
die Bodenfrage hinzuweisen, war daneben erreicht
worden.

157
        <pb n="174" />
        6. Neue Hufgaben und Kämpfe.
Sine erfolgreiche Tagung.
Y)! der vierten Hauptversammlung, die am 12. Oktober
 1891 in Berlin in Kellers Festsälen Köpenickersstraße
 96/97 stattgefunden hat, sind neue wichtige
Aufgaben an uns herangetreten. Von auswärts waren
zahlreiche Bundesmitglieder erschienen, unter denen sich
Michael Flürscheim, der Reichstagabgeordnete Dr. Harmening,
 Dr. Junghans, Landrat Stefan Gschwind und
Louis Sommer aus Basel, W. C. Backhaus aus Bremen,
Jan Stoffel aus Deventer, Seminarlehrer Flegler aus
Bensheim, J. J. Quinter aus Veendamm (Holland),
Realschuldirektor Murmann aus Dortmund, J. C. Heppe
aus Colmar befunden haben. Grüße waren von Professor
 Ludwig Büchner in Darmstadt, meinem Oheim
Dr. Francois Wille in Meilen bei Zürich, Rechtsanwalt
Kohn in Dortmund, Professor Friedrich Schär in Basel,
F. Lindenberg in Kopenhagen, J. Schmitt in Bubenheim,
J. Lüders in Helmstedt und G. Stoffers in Düsseldorf
eingelaufen. Der Geschäftbericht ist von Flürscheim erstattet
 worden. Den Kassenbericht hat Fabrikbesitzer Bleyberg
 gegeben. Die Ausgaben des Bundes hatten sich auf
Mek. 3733,93 belaufen. Es war noch ein Bestand von Mk.
2176,24 vorhanden.
§JIn einem von mir gehaltenen Vortrag über die
stäötische Wo h nun g f r ag e, habe ich darauf hinweisen
können, daß dem Handelsminister v. Berl e p s &amp;lt; unser
Vorschlag, kommunales Land an gemeinnützige Baugesellschaften
 auf Zeitpacht zu überlassen, übermittelt wor-158
        <pb n="175" />
        den sei. Die Versammlung hat im Anschluß daran folgenden
 Beschluß gefaßt:
Gin planmäßiges vorgehen der Sta d t g em ein d en
in der Wohnungfrage ist unabweislich. Als einzige Erfolg
versprechende Lösung empfiehlt der Bund den A n k au f von
Außenterra in s durch die Gemeinden und die übergabe
des erworbenen Baulandes an gemeinnütige Baugefsellschaften
auf Zeitpacht.
In unserer Zeitschrist war anfangs des Jahres ein
Aufsatz von mir über das Baugewerbe (Frei Land 1891
No. 4 und 5) veröffentlicht worden, der von einigen Fachseitungen
 abgedruckt worden war. Als die durch schwere
Verluste geschädigten Bauhandwerker bald nachher in
Berlin erregte Versammlungen abhielten, um ihre Lage
zu besprechen, hatte ich Gelegenheit genommen, die Handwerker
 mit unseren Zielen bekannt zu machen. Die
Folge davon war gewesen, daß wir den Fabrikanten
Schellenberg, der damals Vorsitzender des Berliner Bauhandwerkervereins
 war, zu einem Vortrage in unserer
Hauptversammlung über die Kri s i s im Baugew
 erbe eingeladen hatten. Als zweiter Redner ist der
Privatdozent Dr. Leo Arons aufgetreten. Die Hauptverssammlung
 hat den Beschluß gefaßt, einen Ausschuß mit
der Aufgabe zu betrauen, den maßgebenden Stellen einen
Borschlag zu machen, durch den den Bauhandwerkern bei
Zwangpversteigerungen ein Vorzugrecht verschafft werden
sollte. Es ist damit der erste Schritt in einer Angelegenheit
 unternommen worden, die den Bund jahrelang beschäftigt
 hat.
echtsanwalt Richard B erg, der im gleichem Jahr
RK vortreffliches Buch: „Der wirtschaftliche Notstand
und ein Weg zum bessern“ (Berlin 1891) veröffentlicht
hatte, hielt in der Hauptversammlung einen Vortrag
über die Reform der Er bsch af t st eu er. Eine Erb-159
        <pb n="176" />
        schaftsteuer bestehe in den meisten europäischen Kulturstaaten;
 während diese aber in Frankreich 106 Millionen
Mark oder 2,85 Mark auf den Kopf der Einwohner betrage
 und in England 160 Millionen Mark oder 4,50
Mark, in Belgien 3 Mark und in Holland 3,20 Mark auf
den Kopf der Bevölkerung, sind in den gesamten deutschen
Einzelstaaten durch die Erbschaftsteuer nur 183 375 000
Mark oder 29 Pfennig auf den Kopf der Einwohner aufgebracht
 worden.
Die Geringfügigkeit des Ertrages in Deutschland war
nach Berg eine Folge der zahlreichen Steuerbefreiungen
nächster Verwandschaftgrade gewesen, die in Frankreich
und England nicht gewährt würden, ohne daß die Belastung
 dort schwer empfunden werde. Aus einer reformierten
 Erbschaftsteuer würden am zweckmäßigsten die
Mittel zur Vergesellschaftung des Bodens gewonnen.
Die Aufnahme der Reform der Erbschaftsteuer und deren
Verwendung in unser Programm werde uns in weiten
Kreisen Freunde erwerben und namentlich der Sozialdemokratie
 den stetigen Einwand gegen unsere Bestrebungen
 nehmen, daß wir über dem Kampf gegen das
immobile Kapital die derzeitigen Auswüchse des mobilen
Kapitals übersähen. Er wiederholte am Schlusse die in
seinem Buch enthaltenen Vorschläge und empfahl folgenden
 Beschluß, der von der Versammlung angenommen
wurde:
Die Erträge einer zu reformierenden, nach der Entfernung
 der Verwandtschaft und Höhe des Vermögens progressiven
 Erbschaftsteuer sind abzüglich der Unkosten der Stadtverwaltung
 den einzelnen Bundesstaaten im Verhältnis ihrer
Matrikular-Beitragpflicht zur Verwendung nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen zu überweisen:
Es sind zu verwenden: '/, des überwiesenen Betrages, und
zwar je zur Hälfte zur Verstaatlichung:
a. des Grund und Boden in den Städten oder deren Umgebung;


1 6()
        <pb n="177" />
        b. des landwirtschaftlich benutten oder benutßbaren Grundbesitzes.

Flürscheim hatte einen Vortrag über das H e i m st ä tteng
 es etz übernommen. In den Mitgliederversammlungen
 war die Stimmung für ein Heimstättengesetz sehr
günstig gewesen. Otto v. Gierke, der Vorkämpfer des
deutschen Rechts an der Berliner Universität, hatte es
in einem Briefe an den Verfasser des Gesetzentwurfes,
den Kammerherrn K. v. Riepenhausen-Crangen, einen
frischen Sproß am uraltem Baum des deutschen Rechts
genannt. Es überraschte deshalb nicht wenig, daß Flürsscheim
 den Gesetzentwurf, der die Unterschrift des greisen
Feldmarschalls Graf v. Moltke trug, ironisch behandeln
und mit wenigen Worten abtun wollte. Da die Sache
durch seinen Vortrag nicht geklärt erschien, wurde aus
der Mitte der Versammlung beantragt, von einem Beschlusse
 Abstand zu nehmen und den Gegenstand von
der Tagesordnung abzuseßsen. Ein Vorschlag, dem sich
mehrere Redner und zuletzt unter einiger Heiterkeit auch
der Vortragende anschlossen.
(F letns wurden einige Änderungen an den Satzungen
 vorgenommen. Es erhielt § 1 der Satzungen
folgende neue Fassung:
§ 1. Zweck des Bundes ist die öffentliche Meinung über
das verwerfliche des privaten Eigentums an Grund und Boden
 als der eigentlichen Ursache des wirtschaftlichen Notstandes
 aufzuklären, und für die Überführung des Grundbesitzes
bezw. der Grundrente aus Einzelhänden in die Hände der
Gesamtheit oder der Gemeinde zu wirken. Als zunächst zu
verwirklichende Forderungen gelten dem Bunde:
1. die unveräußerliche und tunlichste Vermehrung des jetzigen
Staats- und Gemeinde-Grundbesitzes;
2. eine geeignete kommunale Besteuerung des vom Besitzer
nicht erzeugten Wertzuwachsses des Bodens;
3. die Beseitigung des privaten Pfandrechtes auf Grund und
Boden (siehe Anhang).
11 Freese, Bodenreform

161
        <pb n="178" />
        Dem § 8 wurde auf meinen Vorschlag ein Satz über
den Erwerb einer lebenslänglichen Mitgliedschaft hinzugefügt,
 sodaß dieser lautete:
§ 8. Jedes Mitglied zahlt einen Jahresbeitrag nach
eigenem Ermessen, mindestens eine Mark. Die Mitglieder
werden aufgefordert, das Bundesorgan zu halten. Mitglieder,
 die einen einmaligen Beitrag von mindestens 100 Mark
leisten, werden lebenslängliche Mitglieder des Bundes und
sind von weiteren Beiträgen entbunden.
Als ich zuerst in einer Mitgliederversammlung den
Vorsschlag gemacht hatte, zur Verbesserung unserer Finanzen
 den Mitgliedern den Erwerb der lebenslänglichen
Mitgliederschaft für hundert Mark zu ermöglichen, war
mein Vorschlag von den anwesenden mit frohem
lachen begrüßt worden. Die Verhältnisse des Bundes
erschienen allen so wenig gesichert, daß der Vorteil, den
ich den Mitgliedern für den zu zahlenden Betrag gewähren
 wollte, in heiterem Gegensatz dazu stand.
Es haben sich aber doch Bundesfreunde gefunden,
denen das Opfer, das sie bringen sollten, nicht zu groß im
Verhältnis zu dem erschienen ist, was sie dadurch erlangen
 konnten. Ich will als erste, die in das goldene Buch
des Bundes eingetragen sind, Wilhelm Emanuel Backhaus,
 Dr. Leo Arons, Fritz Borstell, Rechtsanwalt Bieber,
 Michael Flürsscheim, Pastor Zollmann und mich hier
nennen. In den ersten Jahren ist ihre Zahl nur langsam
 gewachsen. Bis Ende 1898 waren es vierzehn. Zwanzig
 Jahre später hatten aber mehr als viertausend Bundesfreunde
 die lebenslängliche Mitgliedschaft erworben.
Der Bund hat dadurch sehr erwünschte Zuwendungen erhalten,
 ohne die er zu Zeiten seine Aufgaben kaum zu
erfüllen vermocht hätte.
Bei der Neuwahl des Vorstandes wurden zu Vorsitzenden
 Fabrikbesitzer Freese, Rechtsanwalt Dr. Harmening
 und Privatdozent Dr. Leo Arons gewählt. Zu

162
        <pb n="179" />
        Schriftführern wurden Michael Flürscheim, G. Stoffers
und Adolf Damaschke ernannt. Schatzmeister wurden
Fabrikbesitzer Bleyberg und Töpfermeister Aug. Brucks.
Als Beisitzer wurden Dr. Junghans, Schriftsteller W. C.
Backhaus, die Rechtsanwälte Paul Doepner und Friedrich
Kohn, Seminardirektor W. Flegler, Dr. Kirchhoff, Fabrikdirektor
 Richard Lehmann, Prokurist Albert Daumann,
 Buchbindermeister R. Krebs, Dr. Borchardt und
Max Roß gewählt. Schließlich sprach sich der Bund, auf
Antrag Fleglers, für eine Unterstützung der Arbeiterkolonie
 Friedrich-Wilhelmsdorf aus, die auf bodenreformerische
 Grundlage errichtet worden war.*)
Y dem Festmahl, das der Verssammlung folgte, kam
zum ersstenmal das von Wilhelm Emanuel B a &amp;gt; -
h a u s zu diesem Tage gedichtete s&amp;lt;höne Bu n d e sl i e d
zum Vortrag, das der Komponist Adolf Di e d er i h in
Berlin auf meine Bitte für Singstimmen mit Klavierbegleitung
 in Musik gesetzt hatte und das man im Anhang
findet:
Durch die Lüfte ging ein Rauschen
wie von tausend st i m m'g e m Klang;
vi ele standen, um zu lauschen
d i e s e m ge isterhaften Sang :
Und es flog von Ort zu Orte,
stäÖrker ward der Geisterchor,
und wir hörten di e se Worte,
laut verne h mbar jedem Ohr :
Allen Deut chen Deutschlands Lande,
di e so s&amp;lt; ön und reich und groß!
Allen in dem Volks verbande,
was noch birgt ihr heil’ g er Schoß !
Erund. und  Voberfrage. “ Wergstt Patrimonium der Enterbten. L.. §e;
“ %s::;;12 yr. gZzstbpuntts des Heimstätltenrechts und der Bodenbesitzreform.
11%

163
        <pb n="180" />
        Alle ihre gold'nen Gaben,
ihre Kräfte, ihre: Zier:!
Kommt doch alles. was wir haben,
Mutter Grde, nur. von dir!
Das schöne Bundeslied ist später in Vergessenheit geraten.
 Man hat es erst nach der Melodie unseres Nationalliedes
 gesungen, die gar nicht dazu paßt, und hat es im
Jahr 1921 durch ein anderes Lied ersetzt, das mein Nachfolger
 Damaschke verfaßt hat. Ich habe an dem neuem
Liede mit seinem Kehrreim:
Land heißt die Losung Land,
dem Volk sein Vaterland!
keinen Gefallen gefunden und ich ziehe als alter Bodenreformer
 die stimmungvolle Dichtung von W. E. Backhaus
 und die prächtige Komposition von Adolf Diederich
vor.*)
Y" folgendem Tage hat eine große öffentliche Versammlung
 in Kellers Festsälen stattgefunden, in der
Dr. Harmeéning vor tausend Hörern sprach und sich gründlich
 mit der Freisinnigen Zeitung auseinanderssetzte. Er
legte Verwahrung dagegen ein, daß die sreisinnige Zeitung
 eins sei mit der freisinnigen Partei. Die Freisinnige
Zeitung sei eine Partei für sich, die zwar von vielen gefürchtet
 werde, aber nicht von ihm. Der freisinnige Abgeordnete
 Dr. Pachnicke, der als Gegner in der Versammlung
 auftrat, meinte, daß die Bodenreformer ssich
nur quantitativ nicht prinzipiell von den Sozialdemokraten
 unterschieden und stellte es als sselbstverständliche
Wahrheit der Nationalökonomie hin, daß Kapital nichts
als ersparte Arbeit sei. Er mußte sich erst von Flürscheim
über den Untersschied zwischen wahrem und falschem Kapital
 belehren lassen.
ite IOI Fh Nl xupestied der Vodenreformer. Musikverlag von

164
        <pb n="181" />
        Dr. Harmening hat dieser Rede zwei Wochen später in
Jena in einer Versammlung des freisinnigen Vereins
einen Vortrag folgen lassen, der gedruckt vorliegt.*) Er
hat darin gesagt, daß er nicht in den Reichstag geschickt
worden sei, um nichts hinzu zu lernen. Er sei überzeugt,
daß in nicht vielen Jahren der wahre Freissinn dem, was
er heute vertrete, zustimmen werde (S. 8 und 10). Der
deutsche Grundbesitz sei jetzt schon mit 40 Milliarden Mark
verschuldet und diese Verschuldung nehme jährlich um 1
Milliarde zu. J. Baring-Ersehof habe in der Deutschen
Landwirtsschaftlichen Zeitung berechnet, daß jede Arbeitstunde
 des deutschen Volkes bei zehn Arbeitstunden täglich
und 300 Arbeittagen jährlich mit mindestens einer Million
 Mark geldherrschaftlicher Zinsabgabe behaftet sei
(S. 21). So lange jede Arbeitstunde des Volkes diesen
Zinstribut abwerfen müsse, ehe etwas für die Arbeit
übrigbleibe, so lange sei es unmöglich, das Sprichwort zu
Ehren zu bringen, daß jeder Arbeiter seines Lohnes wert
sei (S. 23).
Am Tage nach der Hauptversammlung haben die Bundesmitglieder
 einen Ausflug nach Wannsee zum Grabe
des Dichters Heinrich v. K l e i s unternommen, wo Backhaus
 mit folgenden warm empfundenen Worten einen
Lorbeerkranz niedergelegt hat:
Deutsche, schweizerische und holländische Männer, welche
ihr Vaterland lieben, und bemüht sind, es glücklich zu machen,
reichen dir, o Heinrich v. Kleist, der du in schwerer Zeit für
dein unglückliches Vaterland gedacht, gedichtet, gelitten und
gestorben, in tiefstem Dankgefühl und in heiliger Ehrfurcht
vor deinem Genius diesen Kranz!
m. Dr Ernst: Ueber die sozialen und volitischen Aufgaben

+
1 65
        <pb n="182" />
        Fortgang der Bewegung.
On der nächsten Zeit sind einige Wanderversammlun-Jaen
 abgehalten worden. Der Gemeindeschullehrer
Adolf Da ma sch k e hatte sich der Bewegung im August
1890 angeschlosssen und war von mir zum 17. März 1891
gemeinschaftlich mit Dr. Kirchhoff zu einem Vortrage
über Arbeit und Boden aufgefordert worden, der der
erste in der großen Reihe seiner Vorträge über die Bodenfrage
 gewesen ist. Er hat dann mit Erfolg die Deutschen
 Gewerkvereine Hirsch-Dunkerscher Richtung für die
Bodenreform zu gewinnen versucht, was im Zentralrat
der Gewerkvereine zu lebhaften Auseinanderssetzungen
geführt hat. Der Anwalt der Gewerkvereine und freisinnige
 Abgeordnete Dr. Max Hirsch war kein Anhänger
der Manchesterlehre, die damals noch seine Partei beherrschte.
 Er nahm aber Anstoß an dem Gedanken der
Verstaatlichung des Bodens und war über das eindringen
 der Bodenreformer in seine Vereine sehr erzürnt.
Die meisten Gewerkvereine haben aber im Gegensatz zu
ihrer obersten Leitung die Bodenreformbewegung schon
damals unterstütt.
Am 30. November 1891 hat Damaschke in einer unserer
Wanderversammlungen einen Vortrag über Manchestertum,
 Antisemitismus oder Bodenbesitzreform gehalten,
der besondere Beachtung fand. Die Stellung zum An t is
 emitis mu s war schon von Flürsscheim in seinem
erstem Buch: „Auf friedlichem Wege“ (S. 169-178) angeschnitten
 worden. Er hatte seine Auseinandersetzungen
 mit den Worten gesschlossen: „Schafft den K a p i t al'is
 m u s durch Aufhebung des Bodenmonopols aus der
Welt, und die Ju d en werden mit seiner Hilfe keine
Macht mehr zu erringen vermögen!“
Damaschke hat diesen Gedanken weiter ausgeführt.
Er zeigte, daß zum freien Spiel der Kräfte auch die glei-&amp;lt;en
 Bedingungen vorhanden sein müßten, und bewies,

166
        <pb n="183" />
        daß diese Gleichheit erst durch die Bodenreform gesschaffen
werde. Auch dieser Vortrag ist als Broschüre des deutschen
 Bundes für Bodenbesitzreform (Berlin 1891) herausgegeben
 worden.
nde Dezember 1891 ist unsere Zeitschrift „Frei Land“
[F" Düsseldorf nach Berlin verlegt worden. Stoffers
hat die Redaktion niedergelegt, und Damaschke ist an seine
Stelle getreten. Für die Redaktion verantwortlich zeichneten
 abwechselnd die Herren Rechtsanwalt Berg, Marx
Roß und Dr. Borchardt. Ich war als Herausgeber genannt,
 und es hat mir Vergnügen gemacht, alsbald den
Besuch eines Beamten der politischen Polizei zu empfangen,
 der sich nach meinen Vermögenverhältnissen erkundigte.
 Wie er angab, wegen der Einziehung etwa verhängter
 Strafen. Der Antrag unseres neuen Redakteurs, unser
Blatt in lateinischen Lettern drucken zu lassen, ist auf
meinen Wunsch abgelehnt worden. Ich bin immer der
Ansicht Georg Christoph Lichtenbergs gewesen, dem ein
deutsches Buch mit lateinischen Buchstaben gedruckt immer
so vorgekommen ist, als wenn er es sich erst übersetzen
müßte. Der Vorstand hat sich meiner Ansicht angeschlossen,
 und es ist für unsere Zeitschrift dauernd deutsche
Fraktur beibehalten worden.
Flürscheim hat sich im Vorwort seines letzten Buches:
„Not aus überfluß“ S. 3 darüber beklagt, daß bei der
Verlegung unserer Zeitschrift nach Berlin der Kopftext,
den unser Blatt während des Jahres 1891 getragen hatte,
und den ich auf S. 150 erwähnt habe, durch einen anderen
ersetzt worden ist. Darin wäre noch von der Verderblichkeit
 des Privateigentums an Grund und Boden als
eigentlicher Ursache des wirtschaftlichen Notstandes gesprochen
 worden, aber nicht von dem, was ihm eine Hauptsache
 gewesen sei, der Wirkung auf den Zins, der mit
ihm verschwinde.

167
        <pb n="184" />
        Dieser Vorwurf war unbegründet. Der Satz, der damals
 statt des bisherigen an die Spitze unseres Blattes
gestellt wurde, war der neue s 1 unserer Bundessatzungen,
 der in der Hauptversammlung vom 12. Oktober 1891
unter Mitwirkung Flürscheims vom Vorstande beantragt
 und von der Hauptversammlung einstimmig angenommen
 worden war. Es sollte mit dieser Änderung
keineswegs eine Abwendung von Flürscheims Auffassung
 der Krisen und der Zinsfrage ausgesprochen werden,
 die ich auch heute noch für richtig halte. Die neue
Kopfinschrift war nur gewählt worden, weil wir in unseren
 Satzungen keine volkswirtschaftlichen Auseinandersetzungen
 geben, sondern nur die Forderung erheben
wollten, den Boden der Gesamtheit zurückzugewinnen.
Cunzwischen hatte der Ausschuß zur Beratung des Vor-LIrechts
 der Bauhandwerker, dem außer den beiden
Referenten und mir die Bauhandwerker August Brucks,
Hermann Jahn, B. Müller, Julius Bandke und die
Rechtsanwälte Harmening, Eschenbach, Berg und Dr.
Bieber angehörten, sechs Sitzungen abgehalten, in denen
ein Vorschlag ausgearbeitet worden war, der von mir
mit einer ausführlichen Begründung versehen, dem
Staatssekretär des Reichsjustizamts überreicht werden
sollte. Da ich über diese Vorgänge in meinem Buch:
„Das Pfandrecht der Bauhandwerker“*) ausführlich berichtet
 habe, so kann ich davon Abstand nehmen, auf diese
Sache hier ausführlicher einzugehen.
Wir haben als Urheber der großen Verluste, die die
Bauhandwerker bei HZuwangpverssteigerungen erlitten
haben, nicht die Bauunternehmer angesehen, die in den
meisten Fällen nur Strohmänner ihrer kapitalistischen
Hintermänner sind. Die wirklichen Ursachen haben für
uns in den Fehlern unserer Hypothekenordnung gelegen,
*) Leipzig 1910. 2. Auflage.

168
        <pb n="185" />
        die es den Terrainverkäufern und Geldgebern und den
hinter diesen stehenden Banken möglich machen, sich schon
vor Beginn des Baues durch eintragen von Hypotheken
mit den späteren Lieferungen der Handwerker bezahlt zu
machen. Wir haben verlangt, daß erst die Handwerker
und dann die Geldgeber und Bodensspekulanten befriedigt
 werden sollten. Der von uns nach langen Beratungen
 formulierte Gesetzesvorschlag hatten folgenden Wortlaut:

Sämtliche beim Neubau eines Gehäudes beteiligten
Handwerker, Lieferanten und Arbeiter haben
bis 6 Monate nach der baupolizeilichen Gebrauchabnahme
des Gebäudes für ihre durch Lieferungen von Materialien
und Arbeiten entstandenen Forderungen ein Recht auf Eintragung
 in das Grundbuch. ô
Die so entstandenen Hypotheken genießen bei Gleichb erecht
 i g ung unter sich ein Vorrecht vor allen anderen
dinglichen Belastungen, soweit solche nicht auf öffentlichen
Titeln beruhen. N e u b a u im Sinne dieses Gesetzes ist jedes
von Grund aus oder von der Erdoberfläche an errichtete Gebäude.
 Verträge, welche einen V erz i ch t auf dieses Recht
ausdrücken, sind gesetzlich unwirksam.
Die B aupol i z e i hat von jedem von ihr genehmigten
Neubau im Sinne dieses Geseßes der Gr un d b u ch b e -
h ö r d e Nachricht zu geben, welche lettere ihrerseits den H y -
pothekengläubigern Anzeige zu machen hat. Den
Hypothekengläubigern steht es nach Erhalt dieser Anzeige frei,
binnen 30 Tagen ihre Forderungen zur Zurückzahlung mit
dreimonatiger Frist zu kündigen. Vor Sicherstellung oder
Auszahlung der gekündigten Forderungen darf mit dem Neubau
 n i ch t begonnen werden.*)
Unsere Eingabe ist am 8. Januar 1892 dem Staatssekretär
 Dr. B o ss e von mir überreicht worden. Bei der
Besprechung hat sich herausgestellt, daß im Bürgerlichem
Gesetzbuch, von dem wir Abhilfe der Not der Handwerker
erwartet hatten, diesen selbst das Recht, ihre Forderungen
 hinter sämtlichen Hypotheken als Vorbemerkung in
*) Free se, Das Pfandrecht der Vauhandwerker. S. 253.

169
        <pb n="186" />
        das Grundbuch eintragen zu dürfen, genommen werden
sollte.
Von allen deutschen Regierungen hatten nur zwei,
die preußische und die badische, sich für eine Beibehaltung
dieses Rechts ausgesprochen. Alle anderen Regierungen
hatten ein Bedürfnis für irgend welchen Schutz nicht anerkannt.
 Professsor Heinrich Dernburg hatte dieses Recht
nicht ohne Grund eine ziemlich gebrechliche Rettungplanke
genannt. Es hatte aber doch den geschädigten Bauhandwerkern
 zuweilen zu ihrem Gelde verholfen.
Die Mitteilung, daß man selbst dieses Recht beseitigen
wollte, hat Aufsehen erregt. Die Zeitungen haben
sich mit der Angelegenheit beschäftigt. Einige haben es
allerdings vorgezogen, sich auf kurze Mitteilungen zu beschränken.
 Ein Blick in ihren Anzeigenteil mit spaltenlangen
 Anzeigen über Baustellenverkäufe zeigte jedem,
daß diese Zurückhaltung gute Gründe hatte.
NT: auffallender Gehässigkeit ist auch jetzt wieder die
Freisinnige Zeitung gegen uns vorgegangen, die
schon vorher mehrmals von mir aufgrund des Preßgesetzes
 zur Berichtigung unwahrer Mitteilungen über
unsere Versammlungen genötigt worden war. Sie sprach
von der kleinen Klique der sogenannten Bodenbesitzreformer
 und sah in meinem eintreten für die Bauhandwerker
 nichts als das Bestreben, auf den Schultern der
Bauhandwerker ins Parlament zu gelangen. Sie meinte,
daß ich damit nicht einmal in die Stadtverordneten Versammlung
 klettern werde (Freisinnige Ztg. vom 6. März
1892). Dabei wußte Eugen Richter, daß ich schon vor
vielen Jahren eine Kandidatur zum Reichstage, die er
mir hatte anbieten lassen, mit Rücksicht auf mein Geschäft
abgelehnt hatte, und er konnte wissen, daß ich mich Anerbietungen
 gleicher Art gegenüber auch später ablehnend
verhalten hatte. Daß ein Mensch für etwas eintreten

170
        <pb n="187" />
        konnte, ohne nach einem Sitz im Parlament zu schielen,
ging über das Fassungvermögen dieser Leute hinaus, die
nicht ahnten, wie gering der Nährstand die Tätigkeit von
Berufpolitikern einzuschätzen pflegt.
Andere Blätter haben rückhaltlos für die Bauhandwerker
 Partei genommen. Die Deutsche Warte schrieb
damals: Es sei dringend zu wünschen, daß in diesen allem
Recht hohnsprechenden Zuständen Ordnung geschaffen
werde. Es biete sich hier der Regierung eine Gelegenheit,
ihre Fürsorge für den Mittelstand zu betätigen. Möge sie
sie benutzen. Die Allgemeine Bürgerzeitung in Duisburg
 druckte die Petition, die sämtlichen Mitgliedern des
Reichstages und Landtages und vielen Zeitungen zugeschickt
 worden war, fast ganz ab und schloß sich dem Urteile
der Deutschen Warte an. Der Reichsherold schrieb: Es
wäre eine Schande, wenn diese Forderungen nicht berücksichtigt
 werden sollten. Die Stralsundische Zeitung schrieb:
Die Petition gehe dem immer dreister um sich greifendem
Bauschwindel, durch den das Handwerk in schlimmster
Weise geschädigt werde, energisch zu Leibe. In der Tat
liege ein dringendes Bedürfnis dafür vor, daß endlich
etwas auf gesetlichem Wege getan würde, um auch dieser
Art von Schwindel ein Ende zu machen.
rofessor Gustav Schm oll e r hatte früher recht un-P
 günstig über die von Henry George eingeleitete Bewegung
 geurteilt. Ich war inzwischen mit ihm im Staatsrat
 bekannt geworden, zu dessen Mitgliedern er zählte,
und er hat damals die Freundlichkeit gehabt, in sein
Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft
 einen Aufsatz von mir über das Vorrecht der Bauhandwerker
 aufzunehmen (Jahrbuch 1892 S. 277). Es
ist die erste Abhandlung gewesen, die ich geschrieben habe
und zugleich die erste ausführliche Darstellung der Angelegenheit
 in einer wissenschaftlichen Zeitschrift. Exzellenz

17i
        <pb n="188" />
        v. Schmoller hat in einer Anmerkung hervorgehoben, daß
er keinen Anstand nehme, meine Arbeit zu veröffentlichen,
 weil darin einer der wundesten Punkte des großstädtischen
 Baugeschäfts mit Sachkenntnis dargelegt
werde. Er wolle sich aber nicht mit allen Ausführungen
und Argumenten des Verfassers identifizieren.
In meiner Abhandlung war gessagt worden, daß es
sich um eine Frage von höchster politischer und volkswirtschaftlicher
 Bedeutung handele. Ich habe die Rechtlosigkeit
 der Handwerker geschildert und habe gefragt, ob dieser
 Zustand im Bürgerlichen Gesetzbuch verewigt werden
solle? Ob die Schädigung der wirtschaftlich schwachen
durch die wirtschaftlich starken, die Schädigung der Arbeiter,
 die die Bauten ausführen durch die Kapitalisten,
die sie beleihen, als dauernde Institution in unser Recht
aufgenommen werden und dadurch eine neue Scheidewand
 zwischen dem lebendigem Rechtsgefühl des Volkes
und dem geschriebenem Rechte des Bürgerlichen Gesetzbuches
 errichtet werden solle (S. 278). Ich habe verlangt,
daß den Baustellenhändlern ein Pfandobjekt genommen
werde, das sie nicht hatten, als sie die leere Baustelle beliehen.
 Ich verlangte strengere Bauordnungen für die
städtischen Außenbezirke mit Beschränkungen für die
Höhe und den Umfang der Gebäude. Eine Besteuerung
der brachliegenden Baustellen, die den Besitzern Millionen
 einbrächten und doch als ertraglos durch die
Grundsteuer hindurchschlüpften. Ferner eine beträchtliche
 Erweiterung des Enteignungrechtes und die Gründung
 von Stadterweiterungfonds, um zu dem entsscheidendem
 Schritt zu gelangen: Der Kommunalisierung
des Bodens (S. 285.) Der Vorbehalt, den der Herausgeber
 gemacht hatte, war hiernach verständlich. J&amp;lt; war
aber froh, zum Worte gekommen zu sein, und ich hatte alle
Ursache, ihm dankbar zu sein.

E.
172
        <pb n="189" />
        er Staatssekretär des Reichsjustizamtes Dr. Bosse
) hatte sich mir gegenüber bereit erklärt, nach Prüfung
unserer Denkschrift eine Deputation von Bauhandwerkern
zu empfangen, zu deren Wahl in der nächsten Zeit vom
Bundesvorstand eine Bauhandwerkerversammlung einberufen
 werden sfollte.
Inzwischen war eine neue Frage von Bedeutung aufgetaucht.
 Der Landrat des Berlin benachbarten Kreises
Teltow Herr St u b e nr a u &amp;lt;&amp;lt; hatte sich infolge der Mißstände,
 die durch die Ausdehnung der Berlinischen Bauurdônung
 auf sämtliche Vororte Berlins zutage getreten
waren, zu einem scharfem eingreifen in diesse Verhältnisse
 entschlossen. Er hatte am 15. Dezember 1891 eine
Bauordnung erlassen, durch die dem übergreifen der in
Berlin zugelassenen engen Bebauung auf die Vororte
Einhalt geboten werden sollte. Die Bebauung wurde in
den Vororten auf ein drittel der Grunöfläche herabgesetzt.
Die Häuser durften nur noch drei Gesschosse erhalten. Für
gewisse Bezirke wurde die Bebauung mit freistehenden
Einzelhäusern vorgeschrieben.
An der Börse gab es schlimme Tage. Die Aktien der
Terrain Gesellschaften sanken gewaltig im Kurse. Der
Terrainspekulanten und ihrer einflußreichen Hintermänner
 bemächtigte sich eine große Erregung. Die bürgerlichen
 Zeitungen nahmen durchweg Partei gegen den
Landrat. Man konnte, wenn man sich auf die Zeitungen
verlassen wollte, beinahe annehmen, daß Berlin nur noch
von Terrainsspekulanten oder solchen, die es werden wollten,
 bewohnt sei.
Ich hielt es für dringend geboten, gegen dieses treiben
 Stellung zu nehmen und die Behörden bei ihrem
Vorhaben zu unterstützen. Eine von mir an die Zeitungen
 verschickte Mitteilung, daß der Bund für Bodenbesitzreform
 zum 4. Januar 1892 eine öffentliche Versammlung
 einberufen habe, um f ü r die Teltower Bauordnung

173
        <pb n="190" />
        einzutreten, schlug wie eine Bombe ein. Der Versammlungssaal
 bei Gratweil war von Zuhörern gefüllt. Der
technische Berater des Teltower Kreises Regierungs- und
Baurat Wernekinck war mit mehreren Ortsvorsstehern
der beteiligten Gemeinden erschienen. Zur Unterstützung
unserer Sache waren Geheimrat Adolph W a g n e r und
die beiden Vorsitzenden des Berliner Mietervereins Redakteur
 Hermann H or n und Justizrat F e i ch tm e y e r
gekommen. Es fehlte aber auch nicht an Gegnern.
In meinem Vortrage bin ich nachdrücklich für die vom
Landrat erlassenen Bauvorschriften eingetreten. Ich habe
die Mietkasernen
die Massengräber des Arbeiterwohls
genannt. Dann haben die Gegner sich gemeldet und haben
das vorgehen der Behörde heftig angegriffen. Adolph
Wagner trat ihnen mit schlagenden Gründen entgegen.
Er hat scharfe Worte gegen die Grundöstückspekulanten,
die großen wie die kleinen gerichtet, die keine wahren
Werte schaffen, sondern nur auf Kosten ihrer Mitmenschen
reich werden wollten, und hat die Ansicht vertreten, daß
der durch Grunöstückspekulation erzielte Gewinn als solide
 erworbenes Vermögen nicht gelten könne. Er hat
die schnelle Einführung der Verordnung mit Freuden begrüßt
 und hat ein verschärfen der Bauvorschriften für
die äußeren Stadtviertel Berlins empfohlen. Er erzählte,
 daß er fich im Hansaviertel ein kleines Haus gebaut
 habe, hinter dem jetzt große Gebäude mit Aussicht
auf seinen Garten errichtet worden seien, in denen die
Wohnungen infolgedessen als Gartenwohnungen vermietet
 würden. Er beklagte, daß die Pressse aller bürgerlichen
 Parteien zu einseitig an den bestehenden immobilen
 Eigentumverhältnissen festhalte.

174
        <pb n="191" />
        On der Aussprache hatten sich außer Adolph Wagner
§ die beiden Vertreter des Mietervereins beteiligt.
Redakteur Horn verteidigte die Bauordnung als unerläßlich
 im Interesse der Wohnungmieter. Justizrat
Feichtmeyer fürchtete, daß die Bauordnung aus rechtlichem
 Bedenken nicht haltbar sein werde. Er müsse aber
sagen: leider. Ein Arbeiter verlangte die Kommunalisierung
 des Grund und Bodens. Ottomar Beta verlangte,
daß für die Beschaffung von Arbeiterwohnungen das
Enteignungrecht angestrebt werden müsse. Ich hob die
Notwendigkeit des eingreifens der Staatsgewalt hervor
und wies die Hinfälligkeit der von den Gegnern der Bauordnung
 erhobenen Einwände nach. Diese machten allerlei
 Scheingründe geltend. In Wirklichkeit wollten sie
weiter nichts als die Mietkaserne, und diese sei es eben,
die wir nicht wollten. Schließlich faßte die Versammlung
mit allen gegen drei Stimmen folgenden Beschluß:
Die heutige Versammlung begrüßt die für den Kreis Teltow
 erlassene Bauordnung und die damit erfolgte Bekämpfung
der Mietkasserne in den Vororten als einen e r freulichen
S ch r i t t zur Beseitigung der beklagenswerten Wohnungverhältnisse.
 Die Versammlung erklärt es jedoch für notwendig,
daß auch für die brachliegenden Terrains i n n e r h a l b der
R ing b a h n die Höhe der Geschosse auf drei und ebenso die
bebauungfähige Fläche über das für die innere Stadt geltende
 Maß hinaus beschränkt wird.
(Fur Eingabe, in der ich diese Anträge begründet habe,
ist am 21. Januar 1892 vom Vorstande an den Polizeipräsidenten
 von Berlin Freiherrn v. R i &amp;lt; t h o f e n abgeschickt
 worden. Sie ist im Anhang dieses Buches zu
finden. Einen Erfolg hat sie leider nicht gehabt. Ebensowenig
 eine mündliche Vorstellung. Der Polizeipräsident
 sagte mir, daß nach seiner Kenntnis der Verhältnisse
unsere Anträge zur Zeit ganz aussichtslos seien. Einer
Eingabe ähnlichen Inhalts, die am 29, Februar 1892 an

175
        <pb n="192" />
        den Berliner Magistrat gerichtet worden ist, ist es nicht
besser gegangen.
Die Teltower Bauordnung wurde schon am folgendem
Tage vom Regierungpräsidenten aufgehoben. Wir hatten
 aber durch unser rechtzeitiges auftreten in der Öffentlichkeit
 einen zweiten großen Erfolg erzielt. Leute, die
unsere Bestrebungen durchaus ablehnten, sagten mir
damals, daß die Bodenreformer in den Forderungen, die
sie in der letzten Zeit vertreten hätten, ganz im Recht gewesen
 seien. Meine Antwort, daß man von diesen richtigen
 Einzelforderungen auch auf die Richtigkeit der
Grundsätze schließen müsse, wollte man aber nicht gelten
lassen. Auch an amtlichen Stellen hatte man unser vorgehen
 sehr günstig aufgenommen. Ein hoher Beamter,
der mir seine Anerkennung darüber aussprach, sagte mir
damals: Sie wissen gar nicht, wo Sie überall Freunde
haben!
In der Hochburg des Mancherstertums.
CQun bemerkenswerter Weise kam die Wirkung unseres
LI auftretens in einer Versammlung der Volkswirtschaftlichen
 Gessellschaft in Berlin zur Geltung, die bisher
eine Hochburg des Manchestertums gewesen war. Der
Privatdozent Dr. Hugo Pr e u ß hat dort am 30. Januar
1892 im Römischem Hof einen Vortrag über die Bodenbesitzreform
 gehalten. Er hat die Entwickelung der letzten
hundert Jahre als ein ringen aus der Gebundenheit zur
Freiheit geschildert. Neben diesem streben habe sich ein
entgegengesetztes geltend gemacht, dessen Vertreter behaupteten,
 daß über dem wirtschaftlichen Aufschwung, der
unleugbar sei, das Wohl von Millionen arbeitender
Menschen vergessen worden sei. In der Mitte zwischen
ihnen und den Vertretern der heutigen Wirtschaftordnung
 ständen die Bodenbessitreformer, die für den Immobilienbesitz
 Gebundenheit, für den Mobiliarbessitz die

1 76
        <pb n="193" />
        bisherige Ungebundenheit fortbestehen lassen wollten.
Henry George wollte nur die Grundrente beseitigen,
Flürscheim, der vornehmste Vertreter seiner Ideen in
Deutschland, auch den Kapitalzins. Flürscheims Standpunkt
 müsse notwendigerweise zum Sozialismus führen.
Nach dem Vortrage habe ich als Gast das Wort erbeten,
 um zu sagen, daß man mit theoretischen Einwänden
 nicht die Tatsache aus der Welt schaffen könne, daß
auf dem Gebiete des Bodeneigentums große Mißstände
vorhanden seien. Die Mängel im großstädtischem Wohnungwesen,
 die Not der Baugewerbetreibenden, die unter
 unserem Hypothekenrecht zugrunde gingen und die
Schädigung der ländlichen Vororte durch das vordringen
der Mietkassernen seien so offenkundig, daß Eingriffe der
Staatsgewalt nicht mehr zu umgehen seien. Es sei auch
unbillig, daß der Bodenwert durch Aufwendungen des
Staates und der Gemeinden aus den Steuern erhöht und
daß die Steuerzahler dann durch Mietsteigerungen dafür
bestraft würden. Ebenso, daß ein einzelner großer Besitzer
 die Entwicklung eines ganzen Stadtteils aufhalten
könne. Der Reichstagabgeordnete Alexander Meyer,
Stadtsyndikus Eberty und der Vortragende, die mir antworteten,
 konnten diese Mißstände nicht in Abrede stellen,
wenn sie auch die allgemeinen Folgerungen, die wir daraus
 zogen, ablehnten.
D Ausgang des Gefechtes muß für uns günstig gewesen
 sein, denn der hochfahrende Ton, in dem Dr.
Preuß seinen Vortrag gehalten hatte, wurde in der Verhandlung
 merklich herabgestimmt. Der Schriftsteller
Ottomar B e ta, der gleichfalls in der Versammlung anwesend
 war, stellte das in einem offenem Brief fest, den
er am 6. März 1892 an mich gerichtet und in den Deutsch-Sozialen
 Blättern No. 186 S. 111 veröffentlicht hat.
12 Freese, Vodenreform ..

177
        <pb n="194" />
        Beta wunderte sich, daß ich in der Gesellschaft das
Wort ergriffen habe. Diesen Leuten sei die Bodenfrage
nur eine Eigentumfrage: fiat justitia, pereat mundus.
„Wir gehen den andern Weg. Wir sagen, unser Volk bedarf
 der Waffen im Kampf ums Dasein. Es braucht, um
sich gesund und kräftig zu entwickeln, um billig produzieren
zu können, Platz, d. i. Grund und Boden, braucht ihn billig,
nicht nach Willkür verteuert; und deshalb gehört der Grund
und Boden des Vaterlandes unter ein öffentliches Recht, das
den Verkehr in den Grundstücken regelt. Und an diesem
öffentlichem Rechte findet das Besitrecht seine Schranke.
Was die Engländer hätten, billige Wohn- und Werkstätten
 für ihre produzierende Bevölkerung, verlangte er
auch für uns. Für die Herren in der Volkswirtschaftlichen
Gesellschaft sei die Bodenfrage lediglich als Eigentum Angelegenheit
 vorhanden, und ihre Tendenz sei durchweg die
Verschärfung des Eigentums im Sinne des römischen
Rechts. Er glaubte, daß wir beide nicht vor dem erstem
Flürscheimschem Vorschlage der Emission von 100 Milliarden
 Rentenbriefen als dem einzigem Wege der Erlösung
 auf den Knien lägen. Herr Dr. Hugo Preuß, der
die Bodenbesitzreform zu vernichten vermeinte, indem er
Flürscheim mit Syllogismen umwand und erdrossselte, sei
dennoch zu dem selbem Resultat gekommen. Herr Preuß
sei gegen die Boden Verstaatlichung ~ er auch, denn der
Boden sei bereits staatlich, der Staat habe nur nötig, sich
auf sein Recht zu besinnen. Preuß habe mich einen Demagogen
 genannt, aber dies bißchen Demagogie habe ihn
schon bewogen, der neuen Bauordnung zuzustimmen.
Beta schloß seinen offenen Brief an mich mit den Worten:
„Lassen Sie die Flaggen hissen. Si e ha b en d en h ä r -
testen Kiesel, d en es auf Gottes we iter Welt
je gegeben, weich g e kocht, das Herz der Cobdenklu
 b- Ehrenmitglieder auf deutscher
G r d e!“

f
178
        <pb n="195" />
        r. Hugo Preuß hat seinen Vortrag bald nachher mit
D) erweitertem Inhalt unter dem Titel: „Die Bodenbesitzreform
 als soziales Heilmittel“ als Broschüre herausgegeben.
 Er hat darin auch die Vorschläge von Gossen
und Samter ausführlich besprochen und hat die Einheitsteuer
 Henry Georges und die Zukunftbilder Flürscheims
mit Geschick kritisiert.
Dr. Preuß hat in dem Zug von wirtschaftlicher Freiheit
 zu wirtschaftlicher Gebundenheit, der sich schon damals
 bemerkbar machte, ein reaktionäres Moment gesehen
 (S. 4). Auch die Freihandelschule leugne nicht, daß
wichtige Funktionen des Gemeindelebens nur in der
Zwanggemeinsschaft erfüllt werden könnten. Andererseits
 ergebe sich gerade aus der Relativität des Begriffes
wirtschaftlicher Freiheit ein weiter Spielraum für höchst
verschiedene Meinungen über die notwendigen oder
wünschenswerten Grenzen (S. 5). In Wahrheit sei der
Streit darüber kein dogmatischer, sondern ein praktischer
(Seite 9).
Das klang nicht viel anders als das, was Adolph
Wagner schon gelehrt hatte: daß es sich nicht um ein
Entweder-Oder, sondern um ein Mehr oder Weniger
zwischen Sozialismus und Individualismus handele.
Es sei eine Frage inbetreff des Maßes (Grundlegung
§ 109a~e und g 310).
Der Gegensatz zwischen Gossen und Samter, den er
darin finden wollte, daß der eine durch die Versstaatlichung
 des Bodens Schranken wegräumen, der andere sie
errichten wollte (S. 17), ist nur scheinbar vorhanden.
Denn der eine wollte die Schranken für die werktätige
Arbeit beseitigen, und der andere für den Kapitalismus
errichten, worin nichts gegensätzliches liegt. Seine Angabe,
 daß Samter ein Schüler Adolph Wagners gewesen
sei (S. 10 und 71) und seine Ideen zumteil im Anschluß
an seinen Meister, größtenteils aber auch im Vidersrpuch
1 9%

. Z
174
        <pb n="196" />
        gegen ihn vertreten habe, war auch unrichtig. Samter ist,
wie Adolph Wagner mir gesagt hat, nie sein Schüler gewesen.

T'! seines Zugeständnisses, daß ein weiter Spielraum
für verschiedene Meinungen über die Grenzen der
wirtschaftlichen Freiheit vorhanden sei, hat Dr. Preuß den
Bodenreformern, die diesen Spielraum benutzen und die
Grenzen zwischen dem Privateigentum und dem Gesamteigentum
 verändern wollten, Halbheit vorgeworfen. Er
hat gefunden, daß sich ihre sozialistischen Experimente nur
durch Halbheit und Inkonsequenz vom reinem Sozialismus
 unterscheiden (S. 21). Er hat Samter verhöhnt,
weil er das städtische Gebäudeeigentum und sogar aus
fühlendem Herzen Landhäuser mit dem Grund und Boden
 als Privateigentum zugestehen wollte (S. 22).
Er hat Flürscheim, der außer der Grundrente auch
den Zins bekämpfen wollte, des großen Meisters größeren
 Jünger genannt (S. 382).
„Bes eitigen läßt s ich weder die Grundrente
 noch der Kapitalz ins." (S. 47.)
Wenn Flürschjeim Recht habe, daß der Kapitalzins
schwinden werde, so würde die Zwanggemeinschaft im
Besitz der steigenden Grundrente das Privatkapital erdrücken.
 Dann hätten wir den reinen Sozialismus. Habe
George Recht, daß mit dem steigen der versstaatlichten
Grundrechte der Kapitalzins nicht verschwindet, sondern
gleichfalls steigt, so werde dem mobilem Kapital eine
jeden Widerstand erdrückende Allmacht gegeben (S. 50
und 51).
An unbewiesene Behauptungen dieser Art waren weitere
 Auseinandersetzungen geknüpft, die sich durch einen
auffallenden Mangel an Höflichkeit auszeichneten. Er
hat „Frei Land“ eine traurige Zeitschrift (S. 26) genannt

1 800
        <pb n="197" />
        und hat von holdem Wahnsinn (S. 53), volteschlagen mit
Begriffen (S. 54), sozialen Quacksalbereien (S. 87) und
Flunkereien gesprochen (S. 89). Den Reichstagabgeordneten
 Dr. Harmening hat er eine welthistorische Persönlichkeit
 genannt (S. 56). Er hat Flürscheim und ihn mit
Don Quixote und Sancho Panssa verglichen (S. 56) und
hat bedauert, daß man sich mit solchen „Denkern“ wie
Flürscheim herumschlagen müsse (S. 42). Nach seinen
eigenen Leistungen hätte unserem Flürscheim diese Außerung
 eher als ihm zugestanden.
Auf der letzten Seite schrieb er, daß etliche Bodenreformer
 den Weg zu den Antisemiten angetreten hätten.
Diese Ausschließung aus dem Kreise anständiger Männer
sei Selbstkritik: Gleich und gleich gesellt sich gern (S. 93).
Ob sich das auch auf Flürscheim beziehen sollte, der sein
Glaubensgenossse war, hat er uns nicht verraten.
Als abschreckendes Beispiel für die Verhältnisse, mit
denen die Bodenreformer Deutschland beglücken möchten,
hat Dr. Preuß die preußischen Staatsbahnen angeführt.
Er hat gemeint:
„Wer lernen wollte, konnte in dieser Hinsicht nütliche Lehren
 aus der Beeinflussung des p r e u ß i schen Et a t s durch
das verstaatlichte Eis enba hn we s en schöpfen.
Hier sind die Verhältnisse groß genug, um auch dem Schwachsinnigsten
 in die Augen zu fallen; und doch verschwindend
klein gegenüber dem, womit uns die Bodenreform beglücken
möchte.“ (S. 85.)
Ich vermute, daß die Erfahrungen, die wir mit unseren
 Staatsbahnen gemacht haben, ihn eines besseren
belehrt haben werden. Er wird es später wahrscheinlich
nicht mehr als einen Nachteil angesehen haben, daß unsere
Eisenbahnen zur rechten Zeit in den Besitz des preußischen
Staats gebracht und nicht dem Großkapital und der Bürsenspekulation
 überlassen worden sind.

181
        <pb n="198" />
        CQum übrigen hatte Dr. Preuß auch in seiner Streitschrift
Iden Bodenreformern so. viele Zugeständnisse machen
müssen, daß wir zufrieden sein konnten. Er hat auf S.
20 Samter darin Recht gegeben, daß er erklärt hat:
„GEine möglichst hohe Pacht erzielen und die Lage der Arbeiter
 heben wollen, sind unfehlbare Widersprüche."
Er hat mit Adolf Wagner die gesellschaftlichen Zusammenhänge
 für die Wertsteigerung des Bodens anerkannt.
Er hatte auch nichts gegen Adolph Wagners Sat einzuwenden,
 daß das Privateigentum naturgemäß immer ein
durch die Rücksicht auf das gesellschaftliche zusammenleben
mehr oder weniger beschränktes gewesen und im Laufe
der Entwicklung selbst immer mehr geworden sei (S. 82).
Er hat keinen prinzipiellen Einwand gegen beschränkende
Bauordnungen erhoben. Er hat gesagt, daß die B esteuerung
 der Baustellen einer Reform fähig
und bedürftig sei, unterliege keinem Zweifel, und hat sogar
 das verstärkte heranziehen der Grundsteuer zur Dekkung
 kommunaler oder staatlicher Aufwendungen gebilligt,
 die besonders den Grundeigentümern zugute kommen
 (S. 83).
Das war für einen Gegner der Bodenreformer ziemlich
 viel und Betas Ausruf in seinem offenem Briefe:
„er und mit ihm die gesamten deutschen Cobdenklub-Ehrenmitglieder
 befinden sich bereits auf dem Rückzuge! —~ Flucht
in voller Auflösung!"
war nicht unbegründet.
Ein kleines Nachspiel zu diesem erstem Gefecht hat es
noch im Herbst 1892 gegeben. Dr. Preuß hatte mir durch
ein Mitglied unseres Vorstandes mitteilen lassen, daß er
bereit sei, mit einem Vertreter unserer Richtung öffentlich
 zu disputieren. Als ich ihm am 27. Oktober 1892
brieflich den Vorschlag machte, die Disputation in der
zweiten Hälfte des Monats November stattfinden zu

182
        <pb n="199" />
        [assen und ihm mitteilte, daß unser Schriftführer Adolf
Damaschke sie mit einer kurzen Darlegung der Grundlagen
 der Bodenbesitzreform eröffnen wolle, kam die Antwort,
 daß er nur Flürscheim als ebenbürtigen Gegner
anerkenne und eine Auseinandersezung mit Damaschke
ablehne. Das war recht schade. Die Berliner sind dadurch
 wahrscheinlich um einen genußreichen Abend gekommen.

Die Erfahrungen, die das Deutsche Reich und Preußen
nach der Staatsumwälzung mit Professor Dr. Preuß gemacht
 haben, sind bekannt. Seine Wirksamkeit als demokratischer
 Staatssekretär des Innern und sein Plan zur
Aufteilung Preußens sichern ihm einen Platz auf den
dunkelsten Blättern der Geschichte unseres Landes.
Ottomar Beta und keine Schriften.
O!: Beta war der Sohn eines bekannten politischen
 Flüchtlings. Sein wahrer Name war Bettziech.
 Die Stellung, die er im Bund für Bodenbesitzreform
 einnahm, war eigenartig. Er besuchte unsere öffentlichen
 Versammlungen regelmäßig und trat in diesen
bald als Freund und bald als Gegner auf. Er Hat viele
Aufsätze und Schriften über die Bodenfrage veröffentlicht,
in denen er sich als selbständiger Denker von großer Belesenheit
 bewiesen hat, der eine starke Empfindung für
Deutschlands Wohl aufwies. Er war nicht leicht zu behandeln.
 Ich habe aber die Teilnahme dieses Mannes
an unseren Veranstaltungen immer gern gesehen, was er
durch große Anhänglichkeit vergolten hat.
Beta war ein ausgesprochener Gegner des Flürscheimschen
 Vorschlages der Verstaatlichung des Bodens durch
Ausgabe von Pfandbriefen. In seinem Hauptwerk
„Deutschlands Verjüngung“, das in Lieferungen erscheinen
 mußtßtte, weil er lange Zeit keinen Verleger dafür

183
        <pb n="200" />
        finden konnte, hat er sich auch gegen die Single tax und
gegen die Landordnung, die damals in Kiautschou eingeführt
 worden war, ausgesprochen:
„Hat doch die Kolonial-Regierung sich bereits selbst eine
künstliche Priorität geschaffen, nämlich in Gestalt eines Vorkaufrechts
 auf zur Versteigerung kommende Grundstücke zu
dem Preise, der durch eine Umssatzsteuer von 2, eine Wertzuwachssteuer
 von 88314; und außerdem eine wachsende Bauplatzsteuer
 von 67, fixiert wird. Das ist dreimal Wasssersuppe
aber kein Braten.“*)
Er bemängelte es, daß die höchste Ausnutzung des Bodens
 den Maßstab abgeben sollte und daß dadurch das
entstehen von Gärten gefährdet werde (S. 92). Er verlangte
 wie Samter ein auf billiges Ermessen gegründetes
Pachtrecht (S. 95) und lehnte den Realkredit in jeder
Form ab. In die Hölle mit ihm, woher er kam! (S. 118).
Er verlangte Reformen nicht auf dem Gebiete der Steuerpolitik,
 sondern des Eigentumrechts:
„Meines Erachtens ist mit allen denen, welche die Grundlage
 der Sozial- und Bodenbesitzreform auf dem Gebiete der
Steuerpolitik und nicht des Eigentumrechts suchen und zu
finden glauben, kaum zu rechnen." (S. 122.)
Bei einer anderen Gelegenheit hat er die Pfandbriefe
S ch a n d briefe genannt.+%)
In merkwürdiger übereinstimmung mit Preuß ist
Beta ein Gegner der Verstaatlichung der Eisenbahnen
gewesen (S. 223). Er hat sich für Fideikommisse (S. 275),
aber gegen das Rentengutgessetz (S. 474) ausgesprochen.
Auch die Umsatzsteuer beim Besitzwechsel hat nicht seinen
Beifall gefunden (S. 450). Er verlangte die Heimftätt
 e, die er:
„eLtine Wiege und Ruhestätte vaterländischer Gesinnung“
I. t.. Beta, Ottomar. Deutschlands Verjüngerung. Berlin 1900 bei J. Harrwitz
V U Zst. Faß und Volk der Danaiden. Weimar 1909. S, 8.

184
        <pb n="201" />
        genannt hat (S. 475). In den von Richard Wagner begründeten
 Bayreuther Blättern, deren Mitarbeiter er
war, hat er verlangt:
„daß das g e s a m t e Vaterland, nicht nur einzelne Enclaven,
ein geschlossenes Majorat bilden solle, an dem Jedermann,
das g anz e V o lk in Stadt und Land seinen billigen Anteil
haben solle.“*)
In einer Tafel, die er im Jahr 1893 für den Kongreß
der Deutsch-Sozialen aufgestellt hatte, und die er seinem
Buch beigegeben hat, sagte er, daß Bodenspekulation und
Bodenwucher dem internationalem Kapital die Jakobleiter
 zur Weltherrschaft lieferten (S. 4020403). Er hatte
damals die Umfsatzsteuer als zulässig erklärt, die er auf
S. 450 seines Buches verurteilt hat.
Beta hat Flürscheim bekämpft und doch ist die Ähnlichkeit
 beider Männer unverkennbar. Beide haben in ihr
Hauptwerk alle Erfahrungen vieler Jahre niedergelegt.
In beiden Werken dreht sich alles um die Bodenfrage
und in beiden fehlt jeder annehmbare Vorschlag, wie der
Boden für die Gesamtheit des Volkes gewonnen und ihr
erhalten werden soll. Auch in Umfang und Schreibweise,
in Vorzügen und Fehlern zeigen beide Bücher bei ausgesprochener
 Gegnerschaft eine bemerkenswerte übereinstimmung,
 die sich bis auf das erscheinen beider Bücher in
Lieferungen erstreckt hat.
Ich glaube, Beta hat Henry George, Flürscheim und
den Bund für Bodenbesitzreform imgrunde nur aus
heimlicher Zuneigung getadelt und angegriffen: Sie sind
bei allen Fehlern, die sie nach seiner Meinung gemacht
haben, doch seine einzige Hoffnung gewesen!
vacczit? eta. Ottomar. Die Ursachen der geistigen Wohnungnot in Deutschland.

zie
1 85
        <pb n="202" />
        [zt hat in seiner Schrift: „Das Geheimnis der englischen
 Wirtschaftpolitik“ Berlin 1889 Seite 19, das
O bereig en tu m am Boden bei uns wie in England
der Krone zuweisen wollen. Er hat auf den Ausspruch
der Universität Oxford (Times 1. Juni 1887) hingewiesen:

„There is no personal property in the soil in England“*).
Er wollte, daß dem Unternehmer und Arbeiter das
Werkzeug der Produktion, der Grund und Boden, billig
zur Verfügung gestellt werde:
„Allen denen, die für den Schut der nationalen Arbeit,
bereitwillig oder gezwungen, eingetreten sind, für Eisen und
Getreidezölle, sei es gesagt, daß es noch einen besseren Schutz
gibt als diesen, nämlich den an der Produktionsstätte, und daß
der wirkssamste Schutz an dieser Stätte darin besteht, dem Unternehmer
 und Arbeiter das Werkzeug der Produktion, den
Grund und Boden, billig zur Verfügung zu sstellen."*%#)
Die Grundsteuer nach dem gemeinem Wert hat er bekämpft.
 Der ganze Witz der Gegner einer wirklichen
Rechtsreform. liege darin, diesen „gemeinen Wert“ an der
Stelle, wo sie ihm durch „Antizipation“ und „Escomptierung“
 beikommen könnten, zu erhalten.*+*) Sein Wahlspruch
 sei immer gewesen:
„Qualitative Rechts reform, nicht quantitative
B e s i ß reform und Ente ig nung auf d em Wege
d er Besteu erung,“
wie sie der Bund für Bodenreform im wesentlichem anzustreben
 scheine.*+%%)
Auch das Erbbaurecht, das Boden und Gebäude
trennte, ist von ihm getadelt worden, weil es für beide
reqjugch? l TC ;? Fr Lrul§r 12 zr§ Letten ber 411
ry ver selbe: Das Geheimnis der englischen Wirlischaftspolitik. S. XXI. ~
*r) Hammer, Bkätter für deutschen Sinn. Leipzig 1908. S. 351.
Vein. g | Httomar; Die Frage des Bodenrechts und die vier Fakultäten.

186
        <pb n="203" />
        Grundbuchblätter anzulegen gestatte, das Grundbuch
also nicht geschlossen, sondern erweitert werde.*) Der
Verlauf der Dinge hat ihm darin nicht Recht gegeben,
denn das Erbbaurecht ist bis jetzt praktisch nur auf schuldenfreiem
 Boden angewendet worden. Ich verweise in
dieser Hinsicht besonders auf die Erfahrungen, die die
Stadt Posen damit gemacht hat. Seine Bedenken gegen
die Verstaatlichung der Eisenbahnen sind ebensowenig
durch den Gang der Dinge gerechtfertigt worden.
D? Überschätzung der englischen Verhältnisse in
seinen Schriften haben wir nie beipflichten können.
Wir haben immer gefunden, daß sich dort neben einigen
Vorzügen tiefe Schatten seigen, und daß die Einrichtungen
 Englands uns durchaus nicht als Vorbilder dienen
können. Lothar Bucher hat gesagt, daß die Wahrheit nirgends
 so versteckt sei, wie in England (Der Parlamentarismus,
 wie er ist S. 7), und Flürscheim hat schon vor 40
Jahren mit Recht England das Land der Freiheitphrasen
und der Knechtschaftwirklichkeit genannt.**) Einige Irrtümer
 in Betas Mitteilungen über englische Verhältnisse
sind ihm später von Adolf Pohlman-Hohenaspe in der
Deutschen Volksstimme 1908 S. 672 und 1904 S. 41 nachgewiesen
 worden. Wenn Beta aber in Wort und Schrift
gegen unser Hypothekensystem und für das Vorrecht der
Bauhandwerker, für die Unversschuldbarkeit des Bodens,
für die Erweiterung des Enteignungrechtes und für ein
Heimstättenrecht eingetreten ist, hat er bei uns immer
volle Zustimmung gefunden.
Beta hat mir einmal geschrieben, daß er die zarte
Pflanze des englischen Billigkeitrechtes, des Equity
System, in deutschem Boden heimisch machen wolle, wo
- *) Y rie: ;Nttesgt g ui Ye reitigrs Wohnungnot. Bayreuther
y re B. . &amp;lt;eim, Michael, Deutschland. in 100 Jahren. S. 14.

1 87
        <pb n="204" />
        das römische Recht den Boden verderbe und die Gehirne
der Menschen in Raubtiergehirne umwandele:
„Gebt dem deutschem Volke deutsches Bodenrecht und der
ganze böse Spuk unserer unserer Zeit wird verschwinden wie
die wilde Jagd beim Morgengrauen.“*)
Er hat sich in einem an mich gerichtetem Briefe bitter
darüber beklagt, daß alle seine Vorschläge, wie der der
Gründung der Preußenkasse, nach und nach Gesetz geworden
 wären und daß er vierzig Jahre Tag und Nacht für
Deutschlands Wohl gearbeitet habe und doch Not leiden
müsse. In einer seiner Schriften hat er einmal nach
Goethe geäußert:
Die wenigen, die was davon erkannt,
hat man seit je gekreuzigt und verbrannt –
und hat damit wohl sein eigenes Schicksal andeuten wollen.**)
 Wer an der etwas sprunghaften Darstellung und
den gelegentlichen Angriffen auf die Bodenreformer
keinen Anstoß nimmt, wird die Durchsicht seiner Schriften,
die auch manche Erinnerungen aus der Bismarckschen
Zeit enthalten, nicht bedauern.
Die Bauhandwerkerfrage.
Chun der Bauhandwerkerfrage war es inzwischen auch
vorwärts gegangen. Ich hatte an die deutschen Generalkonsulate
 in Paris, Wien, Brüssel, Petersburg und
Neuyork Anfragen gerichtet, um Auskunft über die dortigen
 Schutzgesetze zu erlangen. Die Antworten sind zumteil
 sehr ausführlich ausgefallen und haben uns wertvolle
 Unterlagen für unsere Vorschläge versschafft. Sie
sind im Anhang meines Buches: „Das Pfandrecht der
Bauhandwerker“ zu finden. Am 1. Februar 1892 hat in
*) Hammer 1907. S. 590.
**) Beta, Ottomar, Wir und die Conservativen. Leipzig 1893. S. 8.

188
        <pb n="205" />
        Berlin im Saal der Tonhalle eine von uns veranstaltete
große Bauhandwerkerversammlung stattgefunden, in der
der Reichstagabgeordnete Dr. Harmening über die Stellung
 der Bauhandwerker im Bürgerlichen Gesetzbuch gesprochen
 hat. Professor Dr. Heinrich Der n b ur g, der
schon vor uns in prächtigen Aufsätzen für die Bauhandwerker
 eingetreten war und die Beseitigung des Pfandrechtes
 der Bauhandwerker als Begünstigung des
Schwindels und Wuchers bezeichnet hatte, war verhindert,
an der Versammlung teilzunehmne. Er schrieb mir damals:

Hoffentlich werden die von Ihnen geplanten Schritte Erfolg
 haben und dazu beitragen, die großen übelstände, welche
derzeit im Berliner Baugewerbe bestehen, zu mindern, und
die Bauhandwerker vor übervorteilung zu sichern. E s i st
die Aufgabe der Ges et gebung, nicht einseitig
 Prinzipien durchzuführen, sondern foweit
 es in ihrer Macht steht, Miß ständen entg
 e gen zutreten. JIst das Biel einmal erkannt, so werden
sich auch die Mittel zu dessen Erreichung finden.
Er schloß seinen Brief mit den besten Wünschen für
unseren Erfolg in der wichtigen Bauhandwerkerfrage.
Dr. Harmening sagte in seiner Rede, daß sich die Juristen
 zu sehr auf das Studium ihrer Rechtswissenschaft
surückzögen und zu sehr die Nationalökonomie vernachlässigt
 hätten. Eine Klage, die schon Adolph Wagner erhoben
 hatte. Der Entwurf für das Bürgerliche Gesetzbuch
habe das aufs neue bewiesen. Es sei viel zu wenig das
Recht der Arbeit und viel zu sehr das Recht der Unternehmer
 und Spekulanten betont. In der Versammlung
wurden über die Zustände im Berliner Baugewerbe unglaubliche
 Einzelheiten mitgeteilt. Nachdem ich über die
von uns entworfene Petition berichtet hatte, wurde eine
Deputation von elf Bauhandwerkern gewählt. Gleichseitig
 ist einstimmig beschlossen worden, die Bestrebungen
des Bundes für Bodenbesitzreform zur Herbeiführung

1 89
        <pb n="206" />
        besserer Zustände im Bau- und Wohnungwesen mit allen
Kräften zu unterstützen. Die Mitglieder der Deputation
und viele Bauhandwerker haben sich damals dem Bunde
angeschlossen.
z in der Versammlung gewählte Deputation, die
aus dem Obermeister Keller, den Schlossermeistern
Franke und Haase, dem Gelbgießermeister Legel, dem
Töpfermeister Brucks, Malermeister Bandke, Steinmetzmeister
 Völker, Fabrikant Schellenberg, Maurermeister
Wilke, Tischlermeister Rohloff und mir bestand, hatte sich
zunächst mit allen beteiligten Innungen in Verbindung
gesetzt, um diese zu bewegen, sich unserer Eingabe anzuschließen.
 Infolgedessen haben sich die Berliner Maler
Innung, die Gelb-, Kunst- und Metallgießer Innung, die
Tischler Innung, die Dachdecker und Schieferdecker Innung,
 die Steinsetzer Innung, die Tapezierer-, die Klempner-,
 die Steinmetz- und Fuhrwerk Innung sowie die
Jnnung der Bildhauer und Stuckatöre der Petition des
Bundes angesschlossen. Ebenso der deutsche Handwerkertag,
 der im Februar 1892 in Berlin tagte und von 2000
Teilnehmern besucht war.
Der Empfang der Deputation durch den Staatssekretär
 Dr. B o ss e hat am 29. Februar 1892 stattgefunden.
Ich habe dem Staatssekretär die Zustimmungerklärungen
 der Innungen und des deutschen Handwerkertages
überreicht. Ferner die mir vom Generalkonsul Feigel
aus Neuyork übersandten Auszüge aus den amerikanischen
 Schutzgesetzen, die später für die deutsche Gesetzgebung
 in wichtigen Teilen vorbildlich gewesen sind. Jm
Namen der Deputation hat der Obermeister der Dachdecker
 Innung A. E. H. K ell e r das Wort genommen,
um die Notlage der Bauhandwerker zu schildern. Der
Staatssekretär sagte, daß er aus Anlaß der Petition vielfache
 Erkundigungen eingezogen habe. Er sei davon

190
        <pb n="207" />
        überzeugt, daß die Verhältnisse im Berliner Baugeschäft
ungessund seien. Er gab die Zusicherung, daß mindestens
in Preußen das bisherige Eintragungrecht wieder hergestellt
 werden solle. Die in der Petition aufgestellte Forderung
 werde aber überall als undurchführbar erachtet.
Von ihm ssei erwogen worden, ob es nicht ratsam erscheine,
die Regelung der Bauhandwerkerforderungen der Landesgesetzggebung
 vorzubehalten.
Es sind dann fast alle Mitglieder der Deputation zu
Worte gekommen, und es ist dabei besonders der Wunsch
nach einer geordneten Buchführung seitens der Bauunternehmer
 und nach statistischen Erhebungen über die
Ausfälle bei den Zwangversteigerungen ausgesprochen
worden. Der Staatssekretär hat zugesagt, diese Forderungen
 in Erwägung ziehen zu wollen*). Am 4. März
1892 hat die Deputation in einer großen öffentlichen Versammlung
 der Bauhandwerker über die Verhandlungen
im Reichsjustizamt Bericht erstattet. Die Versammlung
hat den Erlaß eines S &amp;lt; u tz g e s etz e s für die Bauhandwerker
 und Lieferanten als durchaus notwendig erklärt,
wenn das Bauhandwerk vor vollständigem Ruin bewahrt
werden solle. Als Ursache der unerträglichen Verluste sei
neben dem Mangel an Schutzgeseten der beispiellose
Grundstückwucher zu betrachten. Eine Beseitigung der
Schäden sei nur zu erwarten, wenn das brach liegende
Außenland vom Staat und den G emeind en erworben
 werde.
UA" 31. Mai 1892 hat im preußischem Herrenhause eine
ausführliche Aussprache über die Petition der Bodenreformer
 stattgefunden, in der der Berichterstatter
Dr. Hinschius beantragte, die Petition der Regierung als
Material für die künftige Gesetzgebung zu überweisen.
Infolge des lebhaften Eintretens des Professors Dernus
 *) Freese. Das Pfandrecht der Bauhandwerker. S 266.

191
        <pb n="208" />
        burg für unsere Petition und einer zusstimmenden Rede
des Oberbürgermeisters B e n d er wurde jedoch beschlossen,
 die Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung
 zu überweisen. An den regelmäßigen Mitgliederversammlungen
 haben von dieser Zeit an die Führer
 der Bauhandwerker eifrig teilgenommen.
Im März 1892 hat eine. öffentliche Versammlung
stattgefunden, in der Dr. Leo Ar on s einen Vortrag
über die Fortschritte der Elektrotechnik und das Wasserrecht
 gehalten hat. Er ist dafür eingetreten, daß der Staat
nach der großen Bedeutung, die die Wasserkräfte
durch die berühmte Kraftübertragung auf 175 km Entfernung
 von Lauffen am Neckar bis Frankfurt a. M. für
die Krafterzeugung gewonnen hatten, die Herrschaft darüber
 nicht der Spekulation überlassen dürfe. Eine von
dem Vortragenden ausgearbeitete Eingabe ist demnächst
an die zuständigen Stellen abgeschickt worden. Man findet
 sie im Anhang. Es ist darin der Wunsch ausgesprochen
 worden, bei der bevorstehenden Neuregelung
des Wasserrechts in Erwägung zu ziehen:
ob es sich nicht empfiehlt, die gesamten Wasserläufe in den
Besitz des Reiches (oder doch wenigstens der Einzelstaaten) zu
nehmen, um auf diese Weise eine möglichst rationelle Ausbeutung
 derselben zu ermöglichen und den durch die Fortschritte
 der Technik gewonnenen Zuwachs des Nationalreichtums
 nicht einzelnen zufälligen Besitzern, sondern der Gesamtheit
 der Nation zugute kommen zu lassen.
1{~ 10. Mai 1892 hat im Festsaal der Ressource in der
Kommandantensstraße 57 in Berlin unter Beteiligung
 von etwa 300 Teilnehmern ein Bundesfest stattgefunden,
 dessen Leitung Rechtsanwalt Berg, Rittmeister
Reinicke und Max Roß übernommen hatten, und das
eine der schönsten Veranstaltungen des Bundes gewesen
ist. Die Inschrift auf den mit Blumen umrankten Pa-1992
        <pb n="209" />
        letten, die den Damen überreicht wurden, gab die Stimmung
 wieder, unter der die Festteilnehmer standen:
Frauenliebe, zartes Band –2
einzige Fessel in „Frei Land!“
Max Roß brachte, als Greis verkleidet, sein Raritäten
Kabinett zum Vortrag: Den Schweißtropfen eines Bauspekulanten,
 das Gewissen eines Bodenwucherers, das
Konterfei eines Handwerkers, der noch nie betrogen worden
 ist, den ersten elektrischen Funken, erzeugt aus Gewässern,
 die sich im Besitz der Allgemeinheit befinden,
das Dekret, durch das die Bodenreform in Deutschland
eingeführt worden ist, Eugen Richters sozial-politisches
Verständnis u. a. m. Einen großen Erfolg hat das vom
Rechtsanwalt Berg für diesen Abend verfaßte Festspiel:
„Der Berliner in Sinaloa“ gehabt. Stürmischer Beifall
hat den Dichter und die Darsteller belohnt.
Als es zum Schluß wirkungpvoll gesprochen von der
Bühne herab klang:
Brüder, reichet euch die Händel!
In des Friedens Sonnenschein
mag an der Jahrhundertwende
Frei Land aller Losung sein!
und das Orchester unter leisem Glockengeläute nach Adolf
Diederichs schöner Komposition unser Bundeslied spielte,
dessen Strophen von der Versammlung gesungen wurden,
 da ist durch alle Herzen das Bewußtsein gezogen, in
unsserem Bunde für eine große Sache zu kämpfen.
18 Freese, Bodenreform

193
        <pb n="210" />
        7. Endziel oder Gegenwart.
Theorie uncl Praxis.
D: Genugtuung, die ich über die bis dahin erzielten
Erfolge und das wachsende Ansehen empfand, das
die Bodenreformer sich durch ihr vorgehen in kurzer Zeit
erworben hatten, ist leider nicht von allen Mitgliedern
geteilt worden. Das Endziel der Bewegung war damals
 die Verstaatlichung des Grund und Bodens oder
der Grundrente. Eine Vorstellung davon, wie das im
einzelnen vor sich gehen könnte, ist nur bei wenigen vorhanden
 gewesen.
Die Vorschläge, die Henry George und Flürscheim gemacht
 hatten, haben wenig Aussicht auf Erfolg geboten.
In ihren letzten Zielen sind aber die Programme aller
politischen und wirtschaftlichen Parteien mehr oder minder
 utopisch, weil auf eine volle Durchführung niemals
zu rechnen ist. Für die praktische Politik haben die Programme
 nur die Bedeutung eines entfernt liegenden
Zieles, das die Richtung angibt, in der man sich bewegen
will. Wir wollten den Boden, der alle ernährt, zum
besten der Gesamtheit aus den Fesseln der Spekulation
und der Verschuldung befreien. Die Engländer und Holländer
 nannten das Nationalisierung des Bodens, wir
nannten es Verstaatlichung oder Kommunalisierung des
Bodens oder der Grundrente. Wie die Rechte der Algemeinheit
 gegenüber den Einzelnen abgegrenzt werden
sollten, wollten wir der Entwicklung überlassen.
Der Weg dazu war in den Gegenwartforderungen gegeben,
 die auf meinen Antrag dem Programm des Bun-194
        <pb n="211" />
        des hinzugefügt worden waren. Diesen Forderungen
hatten wir bis dahin die meiste Arbeit gewidmet. Es
hatte daneben nicht an Vorträgen allgemeinen Inhalts
gefehlt: Die Vorträge Flürscheims im Architektenhause
und die Vorträge Harmenings hatten dem Endziel gegolten.
 JIch hatte Vorträge dieser Art nur gelegentlich
übernehmen können. Mir lag hauptsächlich die Frage
am Herzen, auf welchen Wegen wir uns dem fernem
Ziele, den Boden der Gesamtheit zurück zu gewinnen, am
besten nähern könnten. Als nächste Angrisfpunkte hatten
sich mir nacheinander die Wohnungfrage, die Frage der
Bauordnungen und in der letzten Zeit die Sicherung der
Bauhandwerker geboten.
Bei den ersten beiden Fragen war es leicht erkennbar,
daß ein Erfolg auf diesen Gebieten uns unserem Endziel
näher bringen mußte. Als ich 1891 durch einen Aufsatz
in Frei Land die Bauhandwerkerssache aufgenommen und
durch unsere Denkschrift und meine Abhandlung in
Schmollers Jahrbuch vorwärts zu bringen versuchte, hatte
ich das gleiche Gefühl. Ich sah, daß die Bodenspekulanten
ihre Ansprüche durch hypothekarissche Eintragungen vor
den Werkforderungen der Bauhandwerter zu ssichern
wußten, und ich glaubte, in der Beseitigung dieses Vorrechts
 der Spekulanten ein Mittel zu finden, den Mißbrauch
 des Bodens reinzuschränken.
Dazu kam, daß wir in dieser Sache zum erstenmal in
der breiten Masse der Bauhandwerker und in ihren organisierten
 Vertretungen, den Innungen, einen kräftigen
Beistand gefunden hatten. Ich durfte hoffen, in dieser
Angelegenheit einen Erfolg zu erzielen, und neben der
Beseitigung eines offenkundigen Unrechts durch den Ansturm
 der Handwerker den kunstvollen Bau unseres Hypotheken
 Systems an einer empfindlichen Stelle zu
treffen.

|
18%
195
        <pb n="212" />
        [F viele Jahre später haben die Untersuchungen von
Professor Dr. M. We y er m a n n*) gezeigt, wie gut
die Stelle des Angriffs gewählt worden war. Seine
Forschungen habeu ergeben, daß die Bauhandwerker noch
bis um das Jahr 1750 in Preußen ein Recht auf vorzugweise
 Befriedigung vor sämtlichen Hypothekengläubigern
besessen hatten. Dann hatten die Juristen zunächst die
Eintragung der Forderungen der Bauhandwerker in das
Grundbuch verlangt und demnächst aus formal-juristischen
 Gründen das Pfandrecht der Bauhandwerker ganz
beseitigt. Für Ansprüche an die Grundstücke sollte nur
noch die Reihenfolge der Eintragung in das Grundbuch,
die „Priorität“, gelten.
Durch diese Maßregel ist damals das letzte Hindernis
für die Verschuldung des städtischen Grundbesitzes beseitigt
 worden. Die Eintragung von Hypotheken als Restkaufgeld
 bei Verkäufen, die bis dahin durch das Vorrecht
der Bauhandwerker bei Vornahme von baulichen Veränderungen
 auf den Grundstücken gehemmt war, ist von
dieser Fesssel befreit worden. Die Hypothekenschuld, die
vorher nur als mäßig bemessenes Gelegenheitdarlehen
mit kurzen Tilgungfristen zur Eintragung in das Grundbuch
 kam, ist zu einer dauernden Einrichtung im städtischem
 Grunösstückverkehr gemacht worden. Die Eskomptierung
 der künftigen Erträge und der Verkauf von
Grundstücken mit unverhältnismäßig geringen Anzahlungen
 und großen Hypotheken ist erst dadurch in dem
Umfange möglich gemacht worden, den wir heute beklagen.

Der schuldenfreie Besitz, der das natürliche sein sollte,
ist zur seltenen Ausnahme, die Verschuldung bis zur
Grenze des erreichbaren ist die Regel geworden. Die Notlage,
 in der sich der Stand der Hausbesitzer jet befindet,
tit schess .. " Jagtbücß her Uiggentefotm "ü. Ude .fz12h!§:2 Urweslltzc
efens in Preußen. Karlsruhe 1910.

196
        <pb n="213" />
        ist die Folge dieser Entwicklung gewesen, und wir haben
vor der Frage gestanden, durch welche Mittel die Fehler
der Vergangenheit wieder gut gemacht werden konnten.
Die Wiedereinführung des Pfandrechts der Bauhandwerker
 konnte ein Mittel sein, dieser Entwicklung Einhalt
zu tun und damit allmählich gesundere Verhältnisse im
Bau und Wohnungwesen anzubahnen.
Geteilte Meinungen.
U. einflußreichen Mitgliedern ist meine Auffassung
von der Bedeutung dieser Angelegenheit damals
nicht geteilt worden. Sie gaben zu, daß der Angriffpunkt
nicht übel gewählt sei. Sie wünschten aber nicht, daß der
Bund dieSache fortdauernd in so eingehender Weise betreiben
 und seine ganze Kraft daran setzen sollte, wie es
zeitweise geschehen ist. Sie wollten, daß Anregungen gegeben
 würden, das weitere sollte aber den Interessenten
überlassen werden. Sie verlangten, daß der Bund in der
Hauptsache mehr allgemein aufklärend wirken solle,
in der Weise, wie es Flürscheim mit Erfolg in den ersten
Jahren getan und dem Bunde dadurch wertvolle Anhänger
 gewonnen hatte.
Meine Ansicht war, daß auf diese Weise sicher mehr
Anhänger zu gewinnen seien, als durch eingehen auf
Einzelfragen. Die wichtigste Voraussetzung für eine derartige
 Tätigkeit wäre aber gewesen, daß sich eim Mann
gefunden hätte, der wie Flürscheim ohne Beruf, wirtschaftlich
 unabhängig, nur seiner Sache leben, reisen, Kongresse
 besuchen und Vorträge halten konnte.
Zu einer derartigen Tätigkeit fehlte es mir an Zeit
und Neigung. Ich war bereit, jede praktische Frage anzugreifen
 und mit Nachdruck zu betreiben. In großer
Anzahl in verschiedenen Orten Vorträge zu halten, die
in der Hauptsache alle ungefähr den gleichen Inhalt haben

197
        <pb n="214" />
        mußten, war mir unmöglich. Andere Vorstandmitglieder,
 die geneigt und fähig gewesen wären, in dieser Weise
vorzugehen, um Anhänger zu werben, waren nicht vorhanden.
 Sie sind erst später gewonnen worden, als mein
Nachfolger sich ganz den öffentlichen Angelegenheiten
widmen konnte. Der Wunsch, daß es anders werden
möge, kam aber immer wieder und hat schließlich zu einem
offenem Gegensatz geführt.
Der Privatdozent Dr. Leo Ar ons, mit dem ich auf
der Hauptversammlung in Köln bekannt geworden war,
und der inzwischen seinen Wohnsitz nach Berlin verlegt
hatte, hatte aus seiner Zugehörigkeit zur Sozialdemokratie
 niemals ein Hehl gemacht. Er war aber daneben ein
eifriger Bodenreformer gewesen. Er hatte schon anfangs
1892 in einer Mitgliederversammlung Bedenken gegen
die von mir gewählte Taktik ausgesprochen.
Als Adolf Gaul am 13. Juni 1892 in „Frei Land“
einige Mitteilungen über den Berliner Spar- und Bauverein
 machte, einer Baugenossensschaft, die kurz vorher
auf bodenreformerischer Grundlage errichtet worden
war und einen Anschluß an diesen Verein befürwortete,
veröffentlichte Dr. Leo Arons im Bundesorgan einen
Mahnruf. Er gab zu, daß es taktisch klug sei, dem drängen
 derer entgegenzukommen, die mitkämpfen wollten,
denen aber das Bewußtsein nicht genüge, für eine große
Sache zu streiten. Er verlangte aber zweierlei: erstens
müsse das Augenblickziel ein solches sein, das wirklich
einen Schritt auf dem Hauptwege bedeute. Zweitens
müssse es sofort von der Tagesordnung verschwinden,
sobald es in der Pressse oder anderweitig genügend
vertreten werde. Der Bund wolle keine kleinen Erfolgchen
 feiern, er wolle eine große reformatorische
Tat anbahnen. Bon dieser wichtigen Aufgabe dürften
wir uns nicht durch Beschäftigung mit kleinen Neben-198
        <pb n="215" />
        fragen oder gar eine detaillierte Behandlung abhalten
lassen,*
ts" Ü ranß mußte früher über diese Dinge anders gedacht
 haben. Er hatte mir anfangs 1890 zur Gründung
eines Bauvereins auf bodenreformerischer Grundlage
eine große Summe zur Verfügung stellen wollen. Jetzt
war er dagegen, daß wir einen solchen Verein unterstützen
 sollten. In den Mitgliederversammlungen wurde
das für und wider erörtert. Die meisten Mitglieder
schlossen sich meiner Auffassung an. Dr. Bruno Borchardt
und Dr. Albert Freudenberg haben dagegen als Parteigenossen
 den Standpunkt von Dr. Arons vertreten. Es
hat im Bunde zwei Parteien gegeben, von denen die eine
das Endziel und die andere die sofort zu verwirklichenden
Reformen in den Vordergrund stellen wollte.
Pp: ist Flürscheim aufgetreten. Er hatte kurz vorher
 selbst in einigen Artikeln über die in Mexiko
von Albert K. Owen errichtete Freiland Ansiedlung in
Sinaloa berichtet und hatte eifrig um Hilfe dafür geworben.
 Er meinte, daß des redens genug gesschehen sei,
wer mittun wolle, möge es ihm schreiben.**) In Sachen
der Baugenossenschaften hat er den entgegengesetzten
Standpunkt geltend gemacht. Man kämpfe nicht mit
Nähnadeln gegen Riesen. Wir hätten schon zuviel Gewicht
 auf Detailreformen wie 3. B. die Bauhandwerkerfrage
 gelegt. Wir würden uns aber unsterblich blamieren,
 wenn wir die verhängnisvolle Richtung einschlügen,
die wohlmeinende Freunde uns vorsschlügen.
„Die Sonne wollen wir der Welt bieten, und da sie nicht
schnell genug aufgeht, so zünden wir eine Talgkerze an.“
Er fragte, wie viele Broschüren wir verteilt hätten
und wie viele Vereine wir gegründet hätten. Solange
.) ür ze ¿o? Lt. §%: Nr. 9, 14, 17, 34.

199
        <pb n="216" />
        wir keine grundlegende Reform erlangen könnten, die
den Zinseszins an der Wurzel packte, sei jede derartige
Scheinreform nichts als ein füllen von bodenlosen
Fässern:
„Die Bodenspekulation, die Wohnung-Verteuerung, die
Bauhandwerkerfrage sind mir alles Nebendinge, das anwachsen
der Riesenvermögen, das falsche Kapital, sind mir alles."
Er erklärte, er würde zehnmal eher für die Aufhebung
des Erbrechts eintreten, als für Bodenreformen wie die
in Berlin besprochenen oder wie neue Bauordnungen
u. s. w.%*)
wischen dieser Auffassung und meiner gab es keine
+49. tt Andere Vorkommnisse hatten schon vorher
 dazu beigetragen, uns zu entfremden. Der von ihm
und Dr. Arons betriebene Ausschluß eines konservativen
Agrariers namens Bolz hatte mich sehr verletzt. Dieser
hatte sich uns wegen unseres auftretens gegen die zunehmende
 Versschuldung der Grundbesitzer angeschlossen, hatte
aber über die ländliche Grundrente ähnliche Ansichten
geäußert wie v. Helldorf-Baumersrode auf Seite 74 dieses
Buches.
Dann hatten die badischen Behörden eine Beschlagnahme
 des Vermögens Flürscheims wegen Streitigkeiten
 über Steuern verfügt. Die Beschlagnahme ist wieder
aufgehoben worden. Sie ist aber durch alle Zeitungen
gegangen. Nicht minder hatte uns sein ärgerlicher Prozeß
 mit Dr. Stamm und W. A. Securius geschadet, der
mit einer Verurteilung aller beteiligten wegen Beleidigung
 geendet hatte.
In diesen Prozeß war auch der ehemalige Vorsitzende
des Bundes Dr. Heinrich Wehberg verwickelt worden.
Wehberg war nach seiner Trennung von uns in den
Vorstand des Allwohlbundes eingetreten und soll einen
T H zäitfchrift Frei Land 1892 Nr. 31.

900)
        <pb n="217" />
        Brief, den Flürscheim an ihn gerichtet hatte, und der Beleidigungen
 über Dr. Stamm enthielt, diesem ausgeliefert
haben. Flürsscheim hat ihm das nie verziehen.
Der Sohn Wehbergs hat in Erinnerungen an seinen
Vater, die von ihm im Jahre 1918 in der Bundeszeitschrift
 (1913 S. 50) veröffentlicht worden sind, Wert darauf
 gelegt, festzustellen, daß sein Vater erst na ch der
Niederlegung seines Amtes als Vorsitzender, Stamm von
dem Inhalte jenes Briefes Kenntnis gegeben habe. Ich
will seinem Wunsche, es zu erwähnen, nachkommen, ohne
damit das verhalten seines Vaters billigen zu wollen.
Es ist leider richtig, wenn er sagt, daß sowohl sein
Vater wie Stamm und Flürscheim zu den Männern gehört
 haben, die ihre eigenen Wege gehen und sich nicht in
Reihe und Glied stellen mögen. Unsere Bewegung hat
lange darunter gelitten.
U His für unsere Bewegung ist es gewesen, daß
Flürscheim seine erfolgreichen Agitationreisen bald
aufgegeben hatte, sich beständig im Auslande aufhielt und
seine Pflichten gegen sein Vaterland nicht immer so aufgefaßt
 hat, wie ich gewünscht hätte. Wir fühlten uns alle
mit unserer Heimat eng verbunden. Flürscheim war Kosmopolit.
 Auch die spekulative Anlage von Kapitalien in
Grundstücken ist ihm verdacht worden. Er sagte zwar,
daß das in voller Übereinstimmung mit seiner Lehre geschehen
 sei, da man danach als Kapitalist sein Geld nicht
vorteilhafter und sicherer anlegen könne als in Grundstücken.
 Ich habe aber gefunden, daß er als Bodenreformer
 nicht selbst etwas tun durfte, was er öffentlich als
nachteilig für die Gesamtheit bekämpft hatte. So hat
es sich immer wieder gezeigt, daß wir bei gleichem streben
doch nicht eines Sinnes waren.
Es ist für mich von großem Wert gewesen, daß Damaschke
 in dem Streit über die Wege, die den Bund zum

201
        <pb n="218" />
        Ziele führen sollten, nachdrücklich für meine Auffassung
eingetreten ist. Er hat auf den geringen Erfolg der Werbetätigkeit
 durch Flugblätter hingewiesen, die ohne
Nutzen zu vielen Tausenden verteilt worden waren, und
hat gesagt, daß es vor allem darauf ankäme, das Vertrauen
 der Masse zu gewinnen. Der Bund müsse in Fragen,
 die das unmittelbare Lebensinteressse weiter Schichten
 der Bevölkerung ausmachten, Stellung nehmen. Nicht
jeder Bauhandwerker, der für unsere Resolution stimme,
sei dadurch ein zielbewußter Bodenreformer geworden;
aber daß der Name Bodenreform in den weitesten Kreisen
 dieser Bevölkerungklasse durch unsern Feldzug einen
anderen Klang gewonnen habe, bedürfe keiner Auseinanderssetzung.*)

Der HAustritt der Sozialcemokraten.
D' fünften Hauptversammlung haben die Mitglieder
unter diesen Umständen in gedrückter Stimmung
entgegengesehen. Das Berliner Tageblatt, das von den
Meinungversschiedenheiten im Bunde Kenntnis erhalten
hatte, hatte schon am Vorabend in Aufsehen erregender
Weise über eine Gärung in unserem Bunde berichtet. Es
ist von einem Antrag auf Auflösung und von finanziellen
und parteipolitischen Krisen gesprochen worden. Rechtsanwalt
 Berg ist diesen Aussstreuungen in der nächsten
Nummer des Bundesorgans entgegengetreten. Das Gegensätze
 im Vorstande vorhanden waren, hat er zugeben
müssen.
Aus dem Gesschäftbericht, den der Vorstand am 6. November
 1892 der Hauptversammlung vorgelegt hat, hat
sich ergeben, daß der Bund damals 600 Mitglieder besaß.
Die Zahl der Abonnenten von Frei Land war von 432
auf 503 gestiegen. Es waren im letztem Jahre 44 Vor-*)
 Zeitschrift Frei Land 1892 Nr. 33.

9202
        <pb n="219" />
        träge gehalten worden. Das Bundesorgan war zur Agitation
 in 36 868 Exemplaren verschickt worden. Daneben
waren 4564 Broschüren verkauft und verteilt worden.
Die Ausgaben hatten sich im letztem Jahre auf 5388,35
Mark belaufen. Der Kassenbestand hatte sich bis auf
693,44 Mark vermindert, und es erwies sich als unabweisbar,
 Maßregeln zur Besserung der Geldverhältnisse
zu treffen. Der jährliche Mitglieder Beitrag von einer
Mark war von vornherein viel zu gering gewesen, zumal
 dafür anfangs unsere Zeitschrift mitgeliefert worden
war. Er ist zunächst auf 5 Mark und Ende 1895 auf 6
Mark jährlich erhöht worden, wofür Frei Land mitgeliefert
 worden ist.
Es unterliegt auch keinem Zweifel, daß die von Dr.
Heinrich Wehberg veranlaßte Herausgabe eines wöchentlich
 erscheinenden Blattes eine übereilung gewesen war.
Das große Format des Blattes war zum Aufbewahren
nicht geeignet, während der Inhalt darauf berechnet war.
Ich bedauerte sehr, daß ich die Form und das wöchentliche
erscheinen des Blattes nicht schon bei seiner Verlegung
nach Berlin geändert hatte.
Auf mein andrängen war den Lesern anfangs Oktober
1892 vom Vorstande und von der Redaktionkommission
angezeigt worden, daß das Blatt nicht mehr wöchentlich,
sondern halbmonatlich geliefert werden sollte. Es sollte
vom kommendem Jahre an auch wieder wie früher
„Deutsch Land“ in Heften erscheinen. Die bevorstehende
Hauptversammlung follte darüber Beschluß fassen*). Bedauerlicherweise
 hat Adolf Damaschke infolge dieses Vorstandbeschlusses,
 den er in dieser Form für vermeidbar
hielt, seinen Austritt aus der Redaktionkommission erklärt.
 Er hat es in der gleichen Nummer unserer Zeitschrift
 angezeigt und hat den Freunden der Sache, denen
er durch diese Tätigkeit näher getreten sei, lebewohl ge-T
 F Fssgrift Fret Land 1892 Nr. ©.

92083
        <pb n="220" />
        sagt. Die Leitung des Bundesorgans ist dann bis auf
weiteres vom Rechtsanwalt Berg übernommen worden.
Es war vorauszusehen, daß die Erklärung Damaschkes
 bei dem Ansehen, das er schon damals genossen hat,
auf die Bewegung sehr nachteilig wirken mußte. Jch
konnte aber nicht nachgeben, weil das Blatt in den
letzten Fahren 3000 Mark Zuschuß gefordert hatte und bei
weiterem wöchentlichem erscheinen den Bund in Gefahr
gebracht hätte. J&amp;lt; habe nachher die Genugtuung gehabt,
 daß sowohl die von mir vorgeschlagene Heftform
wie das von mir eingeführte halbmonatliche erscheinen,
von Damaschke, als er mein Nachfolger geworden war, 25
Jahre lang beibehalten worden sind.
[)" hat es unmittelbar vor der Hauptversammlung
eine unliebsame überraschung gegeben. Fabrikbesitzer
 Bleyberg hatte im Laufe des Jahres sein Amt als
Kassenführer niedergelegt und an seiner Stelle hatte August
 Brucks die Kasse übernommen. Nun stellte es sich
heraus, daß der von ihm angegebene Kassenbestand in
Wirklichkeit nicht mehr zu unserer Verfügung stand, weil
darin die auf Seite 156 erwähnte Geldspende von 1200
Mark enthalten sein sollte, die Dr. Benedikt Friedländer
uns zur Verbreitung von Schriften von Henry George
übergeben hatte.
Dr. Arons erklärte in der Vorstandsitzung, die der
Hauptversammlung voranging, daß er diese Angelegenheit
 in der Versammlung öffentlich zur Sprache bringen
werde. Da das unter keinen Umständen geschehen durfte,
habe ich eine Liste aufgelegt, in die die anwesenden Beiträge
 zur Deckung der fehlenden Summe einzeichnen sollten.
 Von den anwesenden Vorstandmitgliedern und
Freunden beteiligten sich dreizehn an der Sache und trugen
 einen Beitrag zur Deckung des Fehlbetrages ein.
Als es sich ergab, daß zur vollständigen Deckung noch

9(04
        <pb n="221" />
        einige hundert Mark fehlten, nahm unser unvergeßlicher
Fritz Borsstell stillschweigend das Blatt und trug darauf
ein: Gut für den Rest, Borstell. Dr. Leo Arons hat sich
dann beruhigt.
Eine Einforderung der zur Deckung des Fehlbetrages
gezeichneten Beiträge ist infolge des Entgegenkommens
des Spenders der 1200 Mark, der gestattet hat, daß neben
einer Anzahl von Büchern von Henry George auch andere
 Bodenreformschriften verschickt werden durften, erfreulicherweisse
 nicht nötig gewesen.
AMA der Tagesordnung der Hauptversammlung vom
6. November 1892 haben neben den geschäftlichen
Vorlagen ein Vortrag von Adolf Damaschke über die
Virkung des Gemeindegrundbesit es auf die
Gemeindefinanzen und ein Vortrag von mir über
Baugenoss ensc&amp;lt;aft und Wohnungfrag e gestanden.
 Der Vortrag von Damaschke war von großer
Bedeutung. Flürscheim hatte schon im Jahre 1887 in
seinem Blatte um Mitteilungen über Gemeinden mit
aroßem Grundbesitz ersucht.x) Er hatte aber die Sache
nicht weiter verfolgt. Damaschke hatte sie in unserer
Zeitschrift wieder aufgenommen und der Bundesvorstand
hatte im August 1892 eine von 17 Vorsstandmitgliedern
pnkerzeichnete Anfrage an 113 Gemeinden gerichtet, von
enen uns bekannt geworden war, daß sie aus früherer
Seit einen erheblichen Grundbesitz besaßen (siehe Anhang).
 Der Anfrage war ein von Damaschke entworfener
Fragebogen beigegeben worden. Wir hatten die Gemeinden
 um Angabe der Größe, der Art der Verwertung
und der Verwendung der Erträge ersucht.
Von den Gemeinden hatten 59 die erbetene Auskunft
erteilt. Die Antworten enthielten ein reichhaltiges Material,
 und der Vortragende konnte daraus die große Be-*)
 Deutch Land 1887 S. 19.

9005
        <pb n="222" />
        deutung des Gemeindegrundbesitzes für die Gemeindefinanzen
 nachweisen. Er hat die Ergebnisse demnächst in
Frei Land 1898 Nr. 2 und dann in seinem Buch: „Die
Aufgaben der Gemeindepolitik“ Jena 1904. 5. Auflage S.
171 mitgeteilt.
In meinem Vortrage habe ich über die Entwicklung
des genossenschaftlichen Bauwesens in Deutschland berichtet,
 das damals gegenüber dem Auslande sehr zurückgeblieben
 war. Während in Großbritannien nach dem
Handwörterbuch der Staatswisssenschaften im Jahre 1888
2500 Baugenossenschaften mit 600 000 Mitgliedern und in
den Vereinigten Staaten von Nordamerika 4000 Baugenossenschaften
 mit 870 000 Mitgliedern gezählt wurden,
hatte in Deutschland die Zahl der Genossenschaften im
Jahre 1876 nur 54 betragen, und diese Zahl war im Jahre
1888 auf 28 zurück gegangen. Auch in Österreich waren
nur 12 Baugenossenschaften vorhanden.
In Deutschland waren aber Anzeichen eines Aufstieges
 zu bemerken. Man kann dabei zwei Richtungen unterscheiden.
 Die älteren Genossensschaften verfahren meist
so wie der große Kopenhagener Bauverein: Sie errichten
kleine Häuser und verkaufen oder verlosen sie an ihre
Mitglieder. Um die Rentabilität zu erhöhen, werden in
der Regel Aftermieter zugelassen, und um diese kümmert
die Genossenschaft sich nicht weiter. Die Häuser sind auch
häufig mit Gewinn verkauft worden und befinden sich
vielfach in anderen Händen.
Das andere System ist zuerst in Hannover zur Ausführung
 gekommen. Dort sind von dem Hannoverschem
Spar- und Bauverein Miethäuser errichtet worden, die
dauernd gemeinschaftliches Eigentum bleiben sollen und
den Mitgliedern lebenslänglich unkündbare Wohnungen
gewähren. Diese zweite Art verdiente von unserem
Standpunkt aus den Vorzug, weil keine Abvermietungen
stattfanden, und weil die Mieter zugleich Mietbesitzer

9(06
        <pb n="223" />
        wurden. Mietsteigerungen sind außer aus dringenden
Gründen ausgesschlossen. Den Mietern wird ein lebenslängliches
 Mietrecht gewährt, während sie bei Veränderungen
 in ihrem Erwerbe die Wohnungen zu jedem Umzugtermin
 kündigen können. Für großstädtische Verhältnisse
 seien das vortreffliche Einrichtungen. Es fehle
bei uns nur eine größere Verbreitung dieser Vereine.
D! Wirkung beider Vorträge ist allzusehr durch die
Besorgnisse beeinträchtigt worden, mit der die Bundesmitglieder
 dem nächstem Punkt der Tagesordnung
entgegensahen: der Aussprache über unsere Taktik,
über die Adolf Damaschke und Dr. Leo Arons zu berichten
 hatten. Von der Entscheidung darüber hing das
fernere gedeihen und vielleicht das bestehen des Bundes
 ab.
Damaschke wies als ersster Redner die von Dr. Arons
im Bundesorgan und in den Mitgliederversammlungen
erhobenen Vorwürfe zurück. In Sachen der mexikanischen
 Kolonie Si n a l o a träfe den Bund überhaupt keine
Schuld, weil er sich für dieses unternehmen in keiner
Weise verpflichtet habe. Die Bauhandwerkerfrage habe
bis zu einem gewissem Grade die Kräfte des Bundes beansprucht.
 Bei der großen Bedeutung dieser gerechten Sache,
die unserem Bunde in weiten Kreisen einen geachteten
fewer verschafft habe, sei dieser Fehler aber milde zu
urteilen.
Ich habe mich bei dieser Entschuldigung nicht beruhi-9en
 können, weil ich in unserem eintreten für die Handwerker
 durchaus nichts fehlerhaftes finden konnte und
dafür auch kein mildes Urteil nachzusuchen hatte. Das
aleiche galt für unsere Beteiligung am Berliner Sparund
 Bauverein, die uns auch vorgeworfen worden war.
Damaschke hat mit Recht geltend gemacht, daß die Beteiligung
 an diesem Verein den Mitgliedern zwar empfoh-9007
        <pb n="224" />
        len worden sei. Man habe es aber ganz dem Belieben
des einzelnen überlassen, dieser Empfehlung zu folgen
oder nicht.
Dr. Arons hat die Vorwürfe wiederholt, die er in
seinem Mahnruf erhoben hatte. Er hat ein bescheideneres
auftreten empfohlen. Der Bund beschäftige sich nur mit
einem Teil des sozialen Problems. Von der Sozialdemokratie
 würde begreiflicherweise vor allem das unmittelbare
 Verhältnis von Unternehmer und Arbeiter behandelt.
 Die Aufgabe müsse es sein, die Unhaltbarkeit
der bestehenden Verhältnisse auch in Kreisen darzutun,
die der Sozialdemokratie unzugänglich seien. Anderseits
habe er die speziellen Bundesideen und die sich daraus
ergebenden Forderungen immer wieder zur Diskussion
zu stellen. Einzelne Forderungen seien nur so lange zu
vertreten, bis sie von anderer Seite aufgenommen sseien,
dann wären sofort neue an deren Stelle zu setzen.
Am Schlusse seines Vortrages hat er einen Antrag
eingebracht, der auf ein Mißtrauensvotum gegen meine
Gesschäftführung hinauslief. Er hatte dafür außer seiner
noch die Unterschrift des bisherigen Kassenführers Brucks
gewonnen, der sie aber in der nächsten Nummer des Bundesorgans
 teilweise zurückzog. Der Antrag hatte folgenden
 Wortlaut:
Die Generalversammlung des deutschen Bundes für Bodenbesitreform
 erklärt, daß die Tätigkeit des Bundes im
vergangenen Jahre n i &amp;lt; t der Aufgabe des Bundes entsprochen
 hat. Sie wünscht ein detailliertes Eingehen in Nebenforderungen
 vermieden zu sehen, und erblickt die Hauptaufgabe
 des Bundes in der beständigen Kritik der bestehenden
Gesellschaftordnung unter besonderer Betonung der Verderblichkeit
 der Einkommen aus Monopolen und Renten.
Der Antrag wurde nach einer lebhaften Aussprache,
an der sich auch die von auswärts erschienenen Bundesmitglieder
 beteiligten, abgelehnt, und es wurde ein Antrage
 des Rechtsanwalts Berg angenommen, worin dem

92(08
        <pb n="225" />
        Vorstande Vertrauen und gleichzeitig der Wunsch ausgesprochen
 wurde, neben der agitatorischen Ausnutzung
einzelner Fragen, die Bevölkerung über die Ziele des
Bundes aufzuklären, und gleichzeitig sein sozialpolitisches
 Programm auszugestalten.*)
ze der Neuwahl des Vorstandes lehnte Dr. Arons
eine Wiederwahl ab. Die Stelle eines dritten Vorsitzenden
 mußte also neu besetzt werden. Weitere Veränderungen
 waren dadurch nötig geworden, daß Damaschke
 ebenfalls eine Wiederwahl als Schriftführer abgelehnt
 hatte, und an die Stelle des Kasssenführers Brucks
auch ein anderer gewählt werden mußte.
Die Neubesetzung der Stellen fand in der Weise statt,
daß Damaschke die Wahl zum drittem Vorsitzenden annahm.
 Zu Schriftführern wurden Rechtsanwalt Berg,
Privatdozent Dr. Ortmann und Schriftsteller Otto Schulze
gewählt. Zum Kassenführer wurde der Kaufmann Wilhelm
 Ollendorf ernannt. Zu Beisitzern wurden Stadtverordneter
 Fritz Borstell, Direktor Richard Lehmann,
Buchdrucker Max Roß, Rechtsanwalt Dr. Bieber und
Schlossermeister Haase in Berlin gewählt. Ferner von
auswärtigen Mitgliedern Professor Dr. Ludwig Büchner
n Darmstadt, Pastor Zollmann in Atzendorf, Rechtsanwalt
 Friedrich Kohn in Dortmund, Fabrikbesiter Jacob
§ Epstein in Frankfurt a. M., Seminardirektor Flegler
tr Bensheim, Redakteur Dr. Beck in Mengen, Privatier
1 ichael Flürscheim in Baden-Baden und der Schriftstelsss
 W. E. Backhaus in Bremen. Ein Bundesfest unter
eitung des Rittmeisters Reinicke beschloß den Tag.
U Y “e§%rift Frei Land 1892 Nr. 43.
Freefe, Yodenreforn:

j
909
        <pb n="226" />
        A nächstem Tage hat der Reichstagabgeordnete Dr.
Ernst Har men ing einen Vortrag gehalten: Warum
 erstreben wir Bodenreform? Der Vortrag ist im
Jahrgang 1898 von Frei Land erschienen.
Harmening hat in seinem Vortrage ausgeführt, daß
es nie leicht gewesen sei, Vertrauen für Vorschläge zu
gewinnen, deren Ausführung eine tiefgehende Änderung
bestehender Gesetze bedinge. Man spräche viel von sozialen
 Schäden, aber man möge nicht gern als Ursache
dieser Schäden Verhältnisse bezeichnet hören, in die wir
uns völlig hineingelebt hätten. Es sei eine wunderliche
Tatsache, daß der Nationalreichtum wachsen und das
Wohlbefinden der Masse abnehmen fönne. Die Nation
habe ungezählte Milliarden Vermögen und der Staat
habe Schulden. Im Jahr 1885 seien 11% Millionen
Menschen in Gemäßheit des Gesetzes über den Unterstützungwohnsitz
 mit über 92% Millionen Mark Almosen
unterstützt worden. Weit größere Mittel brächten die
private Wolltätigkeit und die in den Gemeinden bestehenden
 Anstalten auf.
Aus der Einsicht, daß die Philanthropie unzulänglich
sei, sei die Jdee erwachsen, daß eine Neuordnung der
wirtschaftlichen Verhältnisse herbeigeführt werden müsse.
Vom Individualismus mit seiner unzureichenden Philanthropie
 zum Sozialismus mit einer gerechten Güterverteilung.
 Die wirtschaftliche Gerechtigkeit erfordere
nicht, daß alle Menschen gleich arbeiten, gleich viel genießen
 und daß sie gleich reich seien. Sie verlange nur,
daß jedem möglichst das gehöre, was er erzeuge.
Den Weg zu finden, der zu diesem Ziele führe, sei die
Aufgabe der Bodenbesitreformer. Wer eine gesunde Sozialpolitik
 treiben wolle, müsssse für das Recht auf den
vollen Arbeitertag eintreten. Jedes arbeitlose Einkommen
 sei eine Ungerechtigkeit. Die Quelle des arbeitlosen
Reichtums sei der Grund und Boden. Seine Unver-9210
        <pb n="227" />
        mehrbarkeit, der stetige Bevölkerungzuwachs und die
immer höher werdende Fähigkeit des Menschen zur
besseren Ausnutzung der Naturkräfte verursachten ein
dauerndes steigen der Grundrente. Die Vorteile der
steigenden Grundrente müßten der Allgemeinheit zufallen.
 Das Monopol des Sondereigentums an Grund
und Boden müsse beseitigt werden. Die Bodenbesitzreform
 sei kein Staatssozialismus, wie man zuweilen höre,
aber sie sei ein Sozialismus, mit dem man Staat
machen könne.
f: den Fortgang der Bewegung ist das vorgehen von
Dr. Arons und seinen Freunden, das nur aus einem
Mangel an Augenmaß oder aus sozialdemokratischer Zerstörungssucht
 erklärt werden konnte, sehr nachteilig gewesen.
 Es war klar, daß ich nach einer so verletzenden
Behandlung nicht mehr mit gleichem Eifer für einen Verft
 eintreten konnte, in dem dergleichen vorgekommen
ar.
Ein wesentlicher Teil der Absichten des Bundes, der
die Mitglieder aller Parteien zu friedlichen Reformen
zusammenfassen wollte, war durch das vorgehen der sostaldemokratischen
 Mitglieder, die geschlossen gegen die
Bundesleitung gestimmt hatten, unausführbar geworden.
 Adolph Wagner hatte mir einmal gesagt: „Sie
wollen die Verhältnisse ändern, Sie können aber nicht die
Menschen ändern.“ Das Wort war leider allzuwahr gewejcy.
 Ich hätte mich schon damals zurückgezogen, wenn
&amp;lt; nicht die Gewißheit gehabt hätte, damit der Sache
einen weiteren Schaden zuzufügen.
Von den Sozialdemokraten war Dr. Bruno Borchardt
schon vor der Hauptversammlung ausgetreten. Der sozialdemokratische
 Arzt Dr. Albert Freudenberg und Dr.
Arons haben im Zuli und im Oktober 1893 ihren Austritt
 in Briefen erklärt, worin sie sich darüber beklagten,

1 4%
911
        <pb n="228" />
        daß der Bund nicht geneigt sei, Schrittmacherdienste für
die Sozialdemokratie zu tun.*)
Dr. Oertmann und Proferssor Büchner.
s Dezember 1892 hat unser Vorsstandmitglied
Dr. jur. et phil. Paul O er tm a n n in Conrads
Jahrbüchern für Nationalökonomie und Statistik, dritte
Folge Band III, eine vortreffliche Abhandlung über das
Pfandrecht der Bauhandwerker veröffentlicht. Er hat
darin den Gang der Bewegung ausführlich geschildert
und hat gemeint, daß man einem System, anderen den
Vortritt zu überlassen und selbst „nachzuklappen“, den
Vorzug der Bequemlichkeit nicht streitig machen könne ~
für ein großes Kulturland sei es aber ungleich würdiger,
sich die Pfade selbst zu ebnen, die zum sozialem Fortschritt
führen (S. 99).
Dr. Paul Ortmann hat in seiner Abhandlung die
Grunödstückspekulanten Drohnen im Bienenstock der
menschlichen Gesellschaft genannt (S. 277). Er müsse es
als eine mit den tatsächlichen Verhältnissen in direktem
Widerspruch stehende Behauptung zurückweisen, wenn die
Gegner in unseren Vorsschlägen eine Schädigung der auf
den Zinsgenuß als ihren Lebensunterhalt angewiesenen
Bevölkerungklassen sehen wollten. Er gönne den auf
Zinsgenuß angewiesenen Leuten gern ihre behäbige
Existenz –~ nur könnten sie nicht verlangen, vom Gesetz
auf Kosten tätiger und daher nützlicherer Bevölkerungklassen
 bevorzugt zu werden (S. 280).
Er sagte, es sei ein bezeichnendes, in mancher Beziehung
 beschämendes Zeichen der Zeit, daß das preußische
Herrenhaus, die Vertretung der privilegierten Stände,
am 31. Mai 1892 die Eingabe der Bodenreformer der
Regierung zur Berücksichtigung überwiesen habe, wäh-MM
 gegrift Frei Land 1893 Nr. 15 u. 23.

9192
        <pb n="229" />
        rend die Justizkommisssion des vom Volke gewählten Abgeordnetenhauses
 in denselben Tagen dem Hause den
übergang zur Tagesordnung empfehlen konnte! (S. 397).
Nichts wäre verderblicher, als wenn die Gesetzgebung die
„kleinen Leute“, Handwerker und Arbeiter schutzlos nach
dem Grundsatz der freien Konkurrenz der sozialen übermacht
 des Kapitalismus preisgäbe. Mehr und mehr
breche sich solche Erkenntnis in der Gegenwart Bahn.
Das lasse uns auch in unserer Frage auf den endlichen
Sieg der guten Sache hoffen.
Dr. Oertmann hat am 20. November 1896 in Wien in
der Juristischen Gesellschaft einen Vortrag über dieselbe
Frage gehalten, der im Druck erschienen ist.*) Er hat den
Rat an die Handwerker, vorsichtiger zu sein, einen wohlfeilen
 pharissäischen Rat genannt (S. 15) und hat geltend
gemacht, daß die Handwerker n i &amp;lt; t eigentlich ein Sonder-
 oder Vorrecht, sondern nur Beseitigung des durch
das heutige Recht ihnen aufgebürdeten privilegium odio-Sum
 verlangten (S. 16). Sein nachdrückliches eintreten
für uns hat nicht wenig dazu beigetragen, unserer Sache
Freunde zu gewinnen.
D letzte Ereignis dieses Jahres ist ein Vortrag gewesen,
 den Professsor Dr. Ludwig Bü c&amp;lt; n e r, den ich
deswegen in Darmstadt besucht hatte, am 9. Dezember
1892 im Vereinshause in Berlin, Wilhelmstr. 118, vor
einer zahlreichen Zuhörerschaft über Sozialreform und
Sozialdemokratie gehalten hat. Auch dieser Vortrag ist
im Wortlaut im Bundesorgan (Frei Land 1898 Nr. 7 bis
15) zum Abdruck gelangt. Später hat er im Bundesor-9an
 Erinnerungen an Ferdinand Lassalle veröffentlicht,
in denen er ein wenig vorteilhaftes Bild dieses Agitators
 entworfen hat.**) Mit einer am 16. Dezember 1892
Vien ur) Dertm ann, Dr. Paul. Das gesetzliche Pfandrecht der Bauhandwerker.
**) Deutsche Volksstimme 1898 Nr. 21 bis 24.

913
        <pb n="230" />
        veranstalteten öffentlichen Versammlung, in der ich nach
dem Fall der vom Landrat Stubenrauch für den Kreis
Teltow erlassenen Bauordnung über die neue von der
Regierung erlassene Bau o rd n un g für die Berliner
Vororte berichtet habe, schloß das Jahr.
8. Sine Reichstagwahl.
Programmfragen.
u.: Zeitschrift „Frei Land“ ist vom 1. Januar 1893
an als Eigentum des deutschen Bundes für Bodenbesitzreform
 halbmonatlich in Heftform erschienen. Die Redaktion
 Kommission, in die Adolf Damaschke inzwischen
wieder eingetreten war, hat aus Berg, Damaschke und
mir bestanden. Zu Stellvertretern waren Dr. Dertmann
und Max Roß gewählt worden. Auf dem Umschlag des
ersten Heftes wurde versuchweise ein neuer Programmentwurf
 abgedruckt, den Damaschke vorgeschlagen hatte.
Der Wunsch nach einem anderem Programm war in den
Mitgliederversammlungen immer wieder laut geworden,
weil weder das alte von Flürscheim entworfene, noch das
in der vierten Hautpversammlung angenommene den im
Laufe der Zeit gewandelten Anschauungen der Mitglieder
 vollkommen entsprach.
In dem neuem Programmentwurf wurde an die
Stelle der bisher nach § 1 der Satzungen verlangten überführung
 des Grundbesitzes oder der Grundrente aus
Einzelhänden in die Hände der Gesamtheit nur die E i -
gentum Oberhoheit der Gesamtheit verlangt. Eine
Formel, für die sich schon früher Stamm und Beta und
vor ihnen Adolph Wagner in der zweiten Auflage seiner
Grundlegung (Vorbemerkungen zu Fs 369-380) ausgesprochen
 hatten. Eine endgültige Beschlußfassung dar-914
        <pb n="231" />
        über mußte bis zur nächsten Hauptverssammlung aufgeschoben
 werden. Es wurde am 16. Februar eine Kommission,
 bestehend aus den Herren Berg, Brucks, Gaul,
Roß, Schulze und Völker gewählt, die das Programm
prüfen sollten.
Oum Januar 1893 habe ich über das Vorrecht der Bau-.Ibandwerker
 im früherem Kirch enstaate berichtet.
Ich habe dabei die schlechte Lage der Bauhandwerker geschildert,
 wie ich sie bei meinem letztem Aufenthalt in
Rom vorgefunden hatte. Durch die Verlegung des Königlichen
 Hofes von Florenz nach Rom und die Erhebung
Roms zur Hauptstadt Italiens hätten sich die Bauverhältnise
 dort glänzend gestalten müsssen. Es war aber das
Gegenteil eingetreten. Ein römischer Geschäftfreund
hatte mich darauf aufmerksam gemacht, daß die Lage der
Baugewerbetreibenden nach der Aussage alter römischer
Handwerker zur Zeit der päpstlichen Herrschaft besser
9ewesen sein sollte. Es hätten damals andere Gesetze
bestanden. Nach vielfachem nachforschen war es mir gelungen,
 die Schutzbestimmungen, von denen die Handwerker
 gesprochen hatten, im Gesetzbuch des Papstes Gregor
 RV1., das ich bei einem Althändler erstanden hatte,
aufzufinden.
In diesem Gesetzbuch war den Bauhandwerkern und
erehitekten eine vorzugweisse Befriedigung genau in der
eise gewährt worden, wie wir sie in Deutschland anstrebten.
 Das Gesetz war mit der Einverleibung des
Kirchenstaates in das Königreich Italien beseitigt worbes,
 und damit waren die Schranken gegen die Ausbeuung
 der Handwerker gefallen.
Eine wilde Spekulation in Grundstücken war die Folge
s9ewesen. Ländereien, die früher eine halbe Lira das
Quadratmeter gekostet hatten, wurden bis auf 100 oder
20 Lire getrieben. Dazu kam, daß der bisher durch Fi-91
        <pb n="232" />
        deikommisse gebundene Landbesitz des römischen Adels
freies Eigentum geworden war. Die fürstlichen Besitzer
hatten sich an der Spekulation beteiligt, und das Ende
war ein Zusammenbruch gewesen, der nicht nur die Baugewerbetreibenden,
 sondern auch die beteiligten Banken
und die Vorbesitzer der Bauterrains in das Verderben
hineingezogen hatte. Ganze Straßen waren im Rohbau
unvollendet geblieben. Das Schicksal des Fürsten Borghese,
 dessen Mobiliar damals versteigert wurde, war nur
eins von vielen gewesen.
OQuum gleichem Monat haben noch zwei ösfentliche Ver-J
 sammlungen stattgefunden. In der ersten hat der
Schriftsteller Dr. Friz Sk o wr o n n e k einen Vortrag
über die von mir besprochene Schrift von Henry George:
„Zur Erlöüsung aus sozialer Not“ gehalten. Den zweiten
Vortrag hielt Rudolf Eb ersta d t über „Bodenfrage
und Kommunalreform“. Er verlangte eine änderung
des Bebauungplanes, worin ein Unterschied zwischen den
natürlichen Verkehrstraßen, deu alten Torstraßen und
zahlreichen verkehrlosen, schmalen und mit weniger kostspieligem
 Pflaster herzustellenden Wohnsstraßen gemacht
werden müsse. Er sprach sich ferner für eine Änderung
der Bodenpolitik der Stadtgemeinde aus. Früher habe
die Stadt Berlin eine Politik im Sinne der Bodenreformer
 verfolgt. Seit 1860 habe sich das geändert. Der
Kämmereibesitz, der damals noch 815 Hektaren betragen
hatte, sei bis zum Jahre 1888 auf 519 Hektaren vermindert
 worden. Die großen Ländereien am Urban seien
für 400 000 Mark verkauft worden, während später für
den viel kleineren Viktoriapark 2 Millionen Mark für
den Bodenerwerb aufgewendet werden mußten.

91 6
        <pb n="233" />
        Cm März kam im preußischem Hause der Abgeordneten
LHJunter dem Titel Fabrikbesißer Freese und Genossen
die Eingabe zur Verhandlung, die ich schon erwähnt habe
und die vom Bundesvorstand am 17. November 1892 an
die zuständigen Stellen gerichtet worden war, um eine
V ersta a tl i ch un g der Wasserkräfte herbeizuführen.
 Die Eingabe ist im Anhang dieses Buches abgedruckt.
 Der Vertreter des Ministers für Landwirtschaft
hat damals im Abgeordnetenhause erklärt, daß der Minister
 die gleiche Eingabe erhalten habe, und daß deren
Inhalt in den Beratungen der Wasserrecht-Kommission
mit berücksichtigt werden solle.
Nach einer von der Landesanstalt für Gewässerkunde
bearbeiteten Aufnahme der Wasserkräfte im preußischem
Berg- und Hügelland, die anfangs 1916 veröffentlicht
worden ist, waren in Preußen an Wasserkräften 1 810 050
Pferdekräfte vorhanden. Von diesen sind bis ende 1915
nur 446 633 Pferdekräfte ausgenutzt worden. Jm Rheingebiet
 wurde noch nicht der fünfte Teil ausgenutzt, im
Elbgebiet waren 40 v. H., in der Unstrut 73 v. H., in der
Verse sogar 97 v. H. benutzt. Dagegen war die Saar, die
die meisten Flüsse an vorhandener Wasserkraft übertrifft,
nur mit 1,3 v. H. ausgenutzt worden. Die Angelegenheit
hat also noch immer eine große Bedeutung.
Uk 6. April 1898 habe ich einen Vortrag über das
nteignungrecht gehalten, das im Allgemeinem
Landrecht und in den Gesetzen vom 11. Juni 1874 und 2.
August 1875 zu eng begrenzt worden ist. Ich habe darauf
hingewiesen, daß in Paris große Straßendurchbrüche wie
ö. B. die Avenue de la République mit geringen Opfern
durchgeführt werden konnten, weil man in Paris außer
dem Straßenlande auch die an beiden Seiten liegenden
Baustellen mit enteignen und später zu angemessenen
Preisen wieder verkaufen konnte. Man hatte mir in

91 ';
        <pb n="234" />
        Paris gesagt, daß durch diese Verkäufe die Kosten des
Durchbruchs nahezu ganz gedeckt worden waren.
Nach den Mitteilungen, die uns Flürscheim über das
vorgehen des County Council in London in Sachen der
Verbesserung der verkehrreichen Straße Strand*) gemacht
 hatte und die Adolf Pohlman-Hohenasspe später bestätigt
 hat, hatte diese Behörde damals beim englischen
Parlament das Recht durchgesetzt, in gleicher Weise vorgehen
 zu dürfen.
In Deutschland haben die Bodenreformer den großen
Erfolg gehabt, daß der Regierung im Gesetz vom 1. April
1905 über die Errichtung des Rhein-Weser-Kanals die
Befugnis erteilt worden ist, außer der Bodenfläche für
den Kanal auch das Land auf beiden Seiten des Kanals
auf einen Kilometer Breite mit zu enteignen. Verhältnisse,
 wie sie noch bei der Errichtung des Kaiser-Wilhelm-Kanals
 und des Teltow-Kanals entstanden sind, wo alle
Kosten der Kanalanlage von den Steuerzahlern getragen
werden mußten, während die gewaltig gestiegenen Bodenwerte
 von Bodenspekulanten in Beschlag genommen
und den Gewerbetreibenden die Ansiedlung durch hohe
Bodenpreise erschwert wurden, sind dadurch beim Rhein-Weser-Kanal
 ausgeschlossen worden.
Die Bodenreformer haben sich ein Verdienst dadurch
erworben, daß sie die öffentliche Aufmerksamkeit immer
wieder auf diese Schäden gelenkt und deren Beseitigung
schließlich durchgesetzt haben.
Eine Zählkandidcdatur.
A: 6. Mai 1893 kam überraschend die Auflösung des
Reichstages wegen der Ablehnung der Wehrvorlage.
Die Konservativen und Polen hatten geschlosssen für die
Vorlage gestimmt, die Sozialdemokraten geschlossen dage-*)
 Vergl. S. 155 und Anfang.

91 §
        <pb n="235" />
        gen. Das Zentrum, die Freisinnigen, die Freikonservativen
 und die Antisemiten stimmten teils für, teils gegen
die Vorlage, die neben einer verstärkten Rüstung die
längst angestrebte zweijährige Dienstzeit bringen sollte.
In der Mitgliederversammlung vom 11. Mai wurde
über die Stellungnahme der Bodenreformer zu den Wahlen
 verhandelt, und es wurde beschlossen, selbständig vorzugehen.
 Im erstem Berliner Wahlkreise sollte die Kandidatur
 des Obersstleutnants v. Egidy unterstützt werden.
In allen übrigen Wahlkreisen und auswärts sollte den
Mitgliedern empfohlen werden, Stimmzettel auf meinen
Namen abzugeben.
Leider war Damaschke, den wir in der letzten Hauptversammlung
 zum drittem Vorsitzenden gewählt hatten,
anderer Ansicht. Er wünschte, daß wir möglichst in allen
sechs Berliner Wahlkreisen Kandidaten aufstellen sollten,
und er erbot sich, selbst in einem Wahlkreise als Kandidat
aufzutreten.
An eine Ausführung dieser Vorsschläge war bei der
geringen Anzahl unserer Mitglieder und der Unzulänglichkeit
 unserer Geldmittel nicht zu denken. Ic&amp;lt; konnte
mich auch deshalb nicht damit einverstanden erklären,
weil ich dem Bunde allenfalls meinen Namen für eine
offenkundige Zählkandidatur zur Verfügung stellen
wollte. Eine ernste Bewerbung um ein Mandat hat mir
aber ganz fern gelegen. Außerdem hatte der Stadtverordnete
 Fritz B o rst e ll, auf dessen Beteiligung wir
aroßen Wert legen mußten, mich davon verständigt, daß
er sich, wenn Damaschkes Vorschläge angenommen werden
sollten, nicht an der Sache beteiligen werde. Als diese
Vorschläge in der Mitgliederversammlung abgelehnt
wurden, hat Damaschke sich seinerseits zurückgezogen, und
wir haben den Wahlfeldzug ohne seinen Beistand durchführen
 müssen. Auch unter unserem Wahlaufruf hat
seine Unterschrift gefehlt.

919
        <pb n="236" />
        ): Wahlaufruf, den Rechtsanwalt Berg verfaßt
hatte, ist in Frei Land 1898 No. 11 veröffentlicht und
demnächst durch Borstells Vermittelung von der Berliner
Paketfahrtgessellschaft in hunderttausend Exemplaren in
Berlin verbreitet worden.*x) Wir haben zwei Wählerverssammlungen
 abgehalten, in denen Borsstell den Vorsitz
 geführt hat und in denen ich neben einer Wohnungreform,
 eine Umgestaltung unseres bürgerlichen Rechts,
die Organisation des Kleinhandwerks, innere Kolonisation,
 einen Maximalarbeittag, die Gewinnbeteiligung der
Angestellten in den Staatsbetrieben, eine progressive Erbschaftssteuer
 und andere schöne Dinge verlangt habe. Gegen
das überhand nehmen der Berufpolitiker im Parlament,
die noch vor kurzem von einem Mitgliede des preußischen
Landtages mit Recht als eine unerfreuliche Erscheinung
bezeichnet worden sind, habe ich das Verbot der Wiederwahl
 verlangt. In der Heeresfrage habe ich mich dahin
ausgesprochen, daß für die Verteidigung des Vaterlandes
alles notwendige gewährt werden müsse. Die Kosten
müßten von den Besitzenden getragen werden. Auch in
einer großen Handwerkerversammlung habe ich Gelegenheit
 erhalten, meine Ansichten zu entwickeln.
Das Ergebnis der Wahlen hat meine Vermutungen
allzu sehr bestätigt. Im zweitem Wahlkreise sind 114, im
drittem Wahlkreise 52, im fünftem Wahlkreise 46 und im
!) Da ess " eht(u et tz ! ohne yrtetiheitten veröffentlicht
izzi SIEHE E) “U hglber zier fo Richard V erg, Rechtseyzzh:
 Hpi v euts. 2Âitr. UZH §e ST Nec Jr:
W. Poetsc&amp;lt;h, Chemiker. Dr. Konrad Nüster, Sanitätsrat. Heinrich Völker,
Etvreprezter | H ! y d wr: §its. § ztrer. w z! Hits Ei! c&amp;lt; e § ,
A Ehuthiete:. Kiel Sh if . "sempnegneijie: wr. ke! p. Rauf
Kaufmann. Paul 19; se, eon Lon St: . 137..2 “x Me . ; r.
Kaufmann. Felix Tannert, Köpenickerstr. 93/194. H. Jahn, Zeugschmiedemeister.
sLarohy. Maschinen-Fabrikant. G. Belling, Zigarrenhandlung. Jul. Bandke.
te - u. Dekorations-Maler. G. d'Heureuse, Betriebdirektor. L. E. Krispien

99()
        <pb n="237" />
        sechstem Wahlkreise 45 Stimmen für mich abgegeben worden.
 Im viertem Wahlkreise sind die Stimmen als zersplittert
 gezählt worden. Zusammen waren in Berlin
257 Stimmen für uns abgegeben worden. Ich hatte gefürchtet,
 daß es noch weniger sein würden. Trotzdem
konnten wir mit dem Erfolg zufrieden sein. Die Tatsache,
 daß die Bodenreformer einen eigenen Kandidaten
aufgestellt hatten, und daß dies wegen der ungenügenden
wirtschaftlichen Programme alle r politischen Parteien
 geschehen sei, war durch alle Zeitungen gegangen
und hatte immerhin einigen Anlaß zum nachdenken gegeben.

Die Deutsche Warte in Berlin hatte es mit Freuden
begrüßt, daß der Bund die Reichstagwahlen dazu benutzt
hatte, seine Bestrebungen und Ziele vor der breiten
Massse des Volkes darzulegen. Die Zeitung hatte unter
der Üüberschrift „Es gärt“ unseren Wahlaufruf mit allen
81 Unterschriften abgedruckt. Bei den Stichwahlen warb
man sogar um unsere wenigen Stimmen. Der Zweck
unseres vorgehens war also erreicht worden. Die Wahlkosten
 haben 743,70 Mark betragen, und sind größtenteils
durch freiwillige Beiträge gedeckt worden.
Fiskalische Grundrtücke.
Y- im Mai 1893 bekannt wurde, daß der Kriegsminister
 in Berlin wertvolle Grundstücke, die bisher für
Heereszwecke benutzt worden waren, veräußern wollte,
haben wir am 25. Mai 1893 an den Kriegsminister von
Kaltenborn-Stachau eine von mir verfaßte Ein-9abe
 gerichtet, die man im Anhang findet.
Wir haben ihn in der Eingabe ersucht, militärfiskalische
 Grundsîtücke, die in beträchtlicher Ausdehnung für
andere Zwecke freigeworden seien und deren Freigabe in
Bukunft in sehr bedeutendem Umfange zu erwarten sei,

991
        <pb n="238" />
        grundsätzlich zunächst den beteiligten Gemeinden anzubieten.
 Es würde sich dadurch eine nicht wiederkehrende
Gelegenheit bieten, ohne umständliche Enteignungen und
übermäßige Kosten den in Berlin durch umfangreiche
Veräußerungen in den 60er Jahren verminderten städtischen
 Grundbessiß wieder zu vergrößern. Der Bedarf
von Grundstücken für öffentliche Zwecke nehme immer
mehr zu und erfordere immer höhere Geldopfer aus den
Mitteln der Steuerzahler.
Wir schrieben dem Minister, daß dazu noch die großstädtische
 Wohnungfrage käme, in der etwas geschehen
müsse. Es möge deshalb von der Veräußerung von
Grundstücken der Militärverwaltung an Private Abstand
genommen und über die jetzt zum Verkauf gestellten
Grundstücke Verhandlungen mit der Stadt Berlin eingeleitet
 werden.
An den Berliner Magistrat ist am gleichem Tage eine
Eingabe gerichtet worden, worin er auf die große Bedeutung
 dieser Sache für die Stadt aufmerksam gemacht
worden ist. Der Erwerb der frei werdenden Terrains
von teilweise sehr bedeutender Ausdehnung würde auch
im finanziellem Interesse der Stadt liegen. Wir richteten
an den Magistrat die Bitte, beim Kriegsminister vorstellig
zu werden, um den bereits zum 17. Juni 1898 angesetzten
Termin zum Verkauf eines Grundstücks aufzuheben
und Verhandlungen über eine überlassung des Grundstücks
 an die Stadt einzuleiten. Der Magistrat möge ferner
 verlangen, daß in Zukunft alle zu veräußernden
Grundstücke zunächst dem Magistrat angeboten würden.
Vom Magistrat haben wir keine Antwort erhalten.
Der Kriegsminister hat uns am 17. Juni 1893 den Bescheid
erteilt, daß unser Wunsch in Betracht gezogen werden
könne, wenn der Magistrat selbst mit diesem Wunsche hervortreten
 sollte. Das ist nicht geschehen. Wenn der Berliner
 Magistrat diese Äußerung des Kriegsministers, die

999
        <pb n="239" />
        durch die Zeitungen allgemein bekannt wurde, und unsere
Anregung beachtet hätte, so würde er wahrscheinlich viele
Jahre später nicht den unersetlichen Verlust eines Teils
des Tempelhofer Feldes beklagt haben.
HAllwohls-Bund unc Bauvereine.
Qn Jahr 1890 waren mit dem von Dr. Theodor
§ Stamm gegründeten All w o h l s - B un d über eine
Vereinigung mit uns Verhandlungen geführt worden,
die damals an den unerfüllbaren Forderungen dieses
Vereins gescheitert waren. Dem Verlangen, Dr. Stamm
zum lebenslänglichem Ehrenmitglied zu ernennen, hätten
wir gern entsprochen. Der Anspruch, den Namen des
Allwohls-Bundes für unseren Verein und für unser
Bundesorgan anzunehmen, bedeutete aber ein vollständiges
 aufgehen des größeren Vereins in den kleineren
und war unannehmbar gewesen.
Nach dem am 7. Juni 1892 erfolgtem Tode Stamms
wurde der Versuch einer Einigung wiederholt. Er scheiterte
 aber nochmals. Die bedenkliche Rolle, die Bernhard
Eulenstein, als Mitglied unseres Bundes und fanatischer
Anhänger von Henry George in dieser Angelegenheit
hinter unserem Rücken gespielt hat, ist von Wehberg in
seinem Buch (S. 60) geschildert worden. Eulenstein hat
damals an Wehbergs Vater geschrieben und hat ihm von
der geplanten Verbindung abgeraten. Unser Bund sei
finanziell ruiniert und möchte seine Verhältnisse durch
eine vernunftgemäße Ehe wieder arrangieren(!). Wehbergs
 Vater hatte mir diesen Brief eingeschicktt. Es war
darin sogar angedeutet worden, daß der Schutz der Bauhandwerker
 aus geschäftlichen Gründen von mir angestrebt
 werde. Trotzdem hat Eulenstein sich in unserer
lichten Sitzung eingefunden, als wenn nichts geschehen
äre.

999
        <pb n="240" />
        M: 6. Mai 1893 hat die erste Hauptversammlung des
Berliner Spar- und Bauvereins stattgefunden,
 der am 9. März 1892 auf der Grundlage des gemeinsschaftlichen
 Eigentums errichtet worden war und
seinen Mitgliedern billige und auf Lebenszeit unkündbare
 und unsteigerbare Mietwohnungen liefern wollte.
Wie ich schon erwähnt habe, hatte Adolf Gaul uns auf die
große Tragweite dieser Gründung aufmerksam gemacht
und es hatten sich im Juli 1892 in einer Mitgliederversammlung
 835 Anwesende dem Bauverein als Genosssenschafter
 angeschlossen.
Die Folge dieses eintretens und einiger Vorträge, die
Rechtsanwalt Berg und Damaschke für den Bauverein
gehalten hatten, war, daß in der Hauptversammlung des
Bauvereins die Bundesmitglieder Berg, Damaschke,
Haase, Jahn und Völker in den Aufsichtrat und ich in den
Vorstand gewählt worden sind.
Noch im selbem Jahr konnte im Stadtteil Moabit der
Grundstein zum erstem Wohnhause gelegt und damit die
große Entwicklung eingeleitet werden, die dieser Verein
genommen hat. Der Verein, dessen Gründer der verstorbene
 Geheimrat Dr. Julius Post gewesen ist, der damals
 die Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrt geleitet hat,
besaß ende 1925 7165 Mitglieder. Die Spareinlagen und
die Geschäftguthaben der Genossen waren bei Ausbruch
des Krieges auf 3 834 708 Mark angewachsen. Er hatte
bis dahin in verschiedenen Stadtteilen von Groß-Berlin
nach den Entwürfen des verstorbenen Professors Alfred
M ess e l Wohnhäuser im Werte von 11 Millionen Mark
errichtet, in denen 6047 Personen ein freundliches und
sicheres Heim gefunden hatten. Nach solchen Ergebnissen
genossenschaftlicher Arbeit von einem paar Genossenschafthäusern
 oder dem lockendem Schlagwort von der „praktischen“
 Arbeit zu sprechen, wie Damaschke es wiederholt

994
        <pb n="241" />
        getan hat, ist wohl nicht richtig.k) Geräumige Höfe mit
Gartenanlagen und Spielplätzen für die Kinder, mit Vereinsräumen,
 Büchereien und Spielschulen haben diese
Häuser zu einem Wohnungideal gemacht. Gleichartige
Vereine sind in vielen deutschen Städten entstanden. Die
Bodenreformer haben nicht zu bereuen, daß sie sich dieser
großen Sache schon in ihren Anfängen angenommen
haben.
(F° ist mir trotz meiner großen Vorliebe für diese Vereine
 nicht verborgen geblieben, daß sich gegen ihre
Einrichtungen, die aus der Praxis hervorgegangen sind,
theoretisch manches einwenden läßt. Die Grundstücke
und Gebäude sind, wie ich schon erwähnt habe, gemeinschaftliches
 Eigentum der Mitglieder. Die Wohnungen
sind zu den Selbstkosten an die Mitglieder vermietet worden.
 Die Mieter sind vor unwillkürlichen Mieterhöhungen
und Kündigungen sicher. Die Herstellungkosten der Häuser
 und die Bodenpreise bleiben aber nicht die gleichen
und es müssen sich daraus zwischen den alten und den
neuen Häusern und alten und neuen Mitgliedern Verschiedenheiten
 ergeben.
Auch der Zinsfuß für Hypotheken und die Kosten der
Unterhaltung der Häuser bleiben, wie der Krieg gezeigt
har nicht die selben, und die Absicht, an den festgesetzten
f ieten dauernd festzuhalten, hat sich nicht durchführen
assen. Der Gang der Welt kehrt sich leider nicht an wohlmeinende
 Absichten.
Man hat gegen diese Vereine auch geltend machen
wollen, daß das gemeinschaftliche Eigentum der Genossen
kein Eigentum der Gesamtheit im Sinne der Bodenreformer
 sei. Die Wertsteigerungen, die durch Aufwendungen
 des Staats oder der Gemeinden entständen, dürfder
 Na UD! Fre. r I. Y1/q.: 14. Aufl., S. 64, 86. Geschichte
15 Freef e, Bodenreform “

D95
        <pb n="242" />
        ten einem Kreise von Genossen ebenso wenig zufallen
wie einzelnen Besitzern. Man hat aus diesen Gründen
in dem Erlaß der Stempelabgaben bei Grundstückankäufen
 und in der Gewährung von billigen Darlehen aus
den Mitteln des Reiches, des Staates oder der Landesversicherunganstalten
 unzulässige Geschenke sehen wollen.
Ich kann diesen Ansichten nicht zustimmen. Ein gemeinschaftliches
 Eigentum, an dem tausende teilnehmen,
mag sich theoretisch von dem Besitz der Gemeinde unterscheiden.
 Praktisch kommt es dem Gemeinbesitz sehr nahe.
Die Genossenschaften begnügen sich für ihre Anteile und
Spareinlagen durchweg mit 3% bis 4 v. H. Zinsen. Die
Hilfe des Staates wird nur gewährt, wenn das der Fall
ist. Änderungen der Satzungen sind, wenn ein Erlaß
von Abgaben beansprucht wird, an die staatliche Genehmigung
 geknüpft. Es liegt mithin eine so große Unterordnung
 unter das Gemeinwohl zum besten der minder
bemittelten vor, daß eine staatliche Unterstützung solcher
Vereine in gewissen Grenzen zulässig erscheint. Nach
meiner Ansicht erfüllen Staat und Gemeinde nur ihre
Pflicht, wenn sie die Vereintätigkeit zur Errichtung gesunder
 Kleinwohnungen auf diese Weise zu fördern
suchen. Auch den Einwand, daß die Wertsteigerungen,
die durch Aufwendungen der Gesamtheit oder durch Zunahme
 der Bevölkerung entstehen, ebenso wenig einer
Genosssenschaft wie einzelnen Grundbesitzern zufallen
dürfen, kann ich nicht als durchschlagend anerkennen.
Diesen Wertzuwachs der Gesamtheit zuzuwenden, auch
bei Grundstücken, die gemeinnütigen Genossenschaften
gehören, ist nicht Sache dieser Genossenschaften, sondern
der Gesetzgebung.

906
        <pb n="243" />
        Tt meinem Eintritt in den Vorstand des Bauvereins,
 dessen bisherige geschäftliche Leitung sich als
wenig geordnet erwies, ist mir eine große Arbeitlasst zugefallen.
 Zu Vorsitzenden wurden nach dem plötzlichem
Tode des ersten Vorsitzenden Martin, der Steindrucker
Ludwig Schmidt und der Prokurist Ernst Roscher gewählt,
mit denen mich langjährige Freundschaft verbunden hat.
Ich bin zum Kassenführer des Vereins gewählt worden,
und ich habe die mit diesem Amte verknüpften Arbeiten
16 Jahre bewältigt. Die Sitzungen des Vorsstandes und
Aufsichtrats, die Abrechnungen mit den zahlreichen Zahlstelleninhabern
 und den Hausverwaltern, die Zahlungen,
die an jedem Wochenabschluß an die Bauhandwerker und
Lieferanten zu leisten waren und die mit dem Hypothekenverkehr
 und Zinsendienst verbundenen Kassengeschäfte
haben zeitweise große Ansprüche an mich gestellt, denen
ich neben meinen Berufpflichten als Fabrikant zuweilen
nur mit Mühe nachkommen konnte.
Es ist unvermeidlich gewesen, daß unter diesen Aufgaben
 die Veranstaltungen des Bundes für Bodenbesitzreform
 leiden mußten. Der zweite Vorsißende Dr. Harmening
 wohnte auswärts, und der dritte Vorsitzende Damaschke
 war neben seinem Berufe als städtischer Lehrer
durch seine Stellung als Bundesschriftführer der deutschen
 Naturheilvereine und als Schriftleiter der Zeitschrift:
 „Der Naturarzt“ sehr in Anspruch genommen.
Als er Ende Mai 1893 nach der Ablehnung seiner Vorschläge
 in Sachen der Reichstagwahl die Schriftleitung
von Frei Land zum zweitem mal niederlegte, habe ich
auch diese noch übernehmen und bis zum Schlusse des
Jahres durchführen müssen.

|.
[sr 997
        <pb n="244" />
        Koloniale Hoffnungen.
Cum August 1898 sind die ersten Berichte von Flürscheim
. aus Mexiko eingetroffen, in denen das Klima der
neuen Kolonie Libertah am Meerbusen von Topolobambo
 und ihre Aussichten in den glänzendsten Farben
geschildert wurden. Er schrieb, daß das geträumte Freiland
 endlich erstanden sei. Alle Elemente des Erfolges
seien gegeben. Ein Klima, wie es kaum herrlicher auf
dieser Erde zu finden sei. Eine Ackerkrume von 15 Fuß
Tiefe. Das Land koste etwa einen Dollar der Morgen.
Es gedeihe dort beinahe alles. Erfolgreiche Kolonien
hier zu gründen, sei reine Spielerei.
Der Gang der Dinge hat diese Hoffnungen nicht bestätigt.
 Mit A. K. Owen ist er bald nach seiner Ankunft
in Meinungverschiedenheiten geraten. Ein Teil der Ansiedler
 hat sich von Owen losgesagt und hat Flürscheim
beauftragt, eine neue Verfassung auszuarbeiten. Flürscheim
 hat sie in einer kleinen Schrift, die im Jahr 1894
in Basel erschienen ist: „Modell-Gemeinwesen, orientierendes
 über die Freiland Kolonie in Meriko“, beschrieben.

über die weiteren Schicksale des Unternehmens hat er
uns erst nach vielen Jahren Mitteilung gemacht.) Es
ging daraus hervor, daß der Gründer Owen, der die
Konzession von der mexikanischen Regierung erhalten
hatte, in amerikanischer Selbstlosigkeit als Gründergewinn
 die Zuwachsrente bis zum Betrage von 140 Millionen
 mexikanischen Dollars für sich beanspruchte! Die
Verssuche der Kolonisten, die mexikanische Regierung zum
einschreiten zu bewegen oder sich anderswo niederzulassen,
 sind gescheitert, und die Ansiedler haben schließlich
ihr vorhaben aufgeben müssen. Die in der Kolonie verbliebenen
 Teilnehmer sollen zuletzt durch Soldaten auseinandergetrieben
 worden sein.
DJ Zeitschrift Bodenreform 1906 S. 753.

99K
        <pb n="245" />
        Qn der selben Zeit, in der die amerikanischen Pioniere
_Jihre Schritte nach Mexiko lenkten, machte auch das
Freiland Unternehmen Dr. Theodor H ert k a s viel von
sich reden. Er hatte in seinem Buch: „Freiland ein soziales
 Zukunftbild“*) die Entwicklung eines idealen
Staatswesens geschildert, das in Ostafrika entstehen sollte.
Das Buch hatte zahlreiche Leser gefunden. Es wurden
überall Freiland Vereine gegründet, in denen Dr. Hertzka
Vorträge hielt, und es haben sich schließlich in Deutschland
und Österreich wie in anderen Ländern Kolonisten gemeldet,
 die sich an dem Unternehmen beteiligen wollten.
Die Versuche Flürscheims, das Unternehmen mit seinem
 eigenem zu vereinigen und zusammen nach Mexiko
zu gehen, wo das Klima besser und die Aussichten auf
einen Erfolg nach seiner überzeugung viel größer waren,
sind an dem Widerstande Hertzkas gescheitert, der den in
seinem Buch gewählten Schauplatz der Handlung im
Hochlande von Ostafrika nicht aufgeben wollte.
Es ist auch im Jahr 1894 zur Ausrüstung und Absendung
 einer Vorexpedition gekommen, an der sich zahlreiche
 Ansiedler beteiligt haben. Nach den Mitteilungen,
die ein Teilnehmer dieser Expedition Dr. Julius Wilhelm
 in Wien später in unserer Zeitschrift (Dentsche
Volksstimme 1906 S. 296) gemacht hat, hat sich aber schon
bei der Landung in Lamu an der Ostküste von Britisch-Yrita
 herausgestellt, daß England nicht gewillt war, in
en dortigen Hochlanden ein zweites Transvaal entstehen
su lassen. Die Expedition mußte sich nach einem halbjährigem
 Aufenthalte an der Küste auflösen.
Nach anderen Berichten sollen auch Streitigkeiten
zwischen den Teilnehmern, die verschiedenen Völkern angehörten,
 entstanden sein. Die wenigen Europäer, die
den Versuch gemacht haben, weiter vorzudringen, sollen
eingesehen haben, daß auch das Klima die Ansiedlung
Tw 1890.

999
        <pb n="246" />
        von Europäern in den Hochlanden nicht zuließ. Dieser
Ansicht ist jedoch von anderer Seite widersprochen worden.
 Die zur Verfügung gestellten Geldmittel sollen auch
ungenügend gewesen sein. Dr. Hertzkka, von dem der
ganze Zug veranlaßt worden war, hatte es vorgezogen,
zu Hause zu bleiben. Wir hatten gut getan, uns trotz
des drängens der beteiligten auf einen gelegentlichen
Meinungaustausch über diese Pläne zu beschränken und
im übrigen eine Zurückhaltung zu beobachten, die nach
dem Verlauf der Dinge gerechtfertigt war.
E'? andere Koloniegründung, von der um die selbe
Zeit viel gesprochen wurde, war von dem Baron
H ir s ch in Paris veranlaßt worden. Der Erfolg des
Unternehmens hat nicht ganz den Erwartungen des
Gründers entsprochen. Es soll aber doch bemerkenswerte
Ergebnissse gehabt haben. Der bekannte Finanzmann
wollte die Auswanderung von russischen Juden nach
Argentinien unterstützen und diese dort als Landwirte
ansiedeln. Er hatte dafür große Summen zur Verfügung
gestellt und umfangreiche Ländereien angekauft.
Nach einem Bericht des landwirtschaftlichen Sachverständigen
 bei der deutschen Gesandtschaft in Buenos
Aires, Professor Dr. Karl Kärger, sind bis zum Jahr
1895 etwa 1262 Quadratkilometer an Ansiedler der genannten
 Art vergeben worden. Die Zahl der Ansiedler
soll sich auf 7628 Köpfe belaufen haben, und die Ansiedlungen
 sollen sich damals in blühendem Zustande befunden
 haben. Eine Fläche von 622 akm war noch zu
vergeben.
Nach anderen Angaben ist die Zahl der zur Auswanderung
 nach Argentinien veranlaßten Leute noch größer
gewesen. Ein Teil der Einwanderer soll aber entgegen
der Absicht der Leitung des Unternehmens nach der Ankunft
 auf die angebotenen Landstellen verzichtet haben

23(0)
        <pb n="247" />
        und in den großen Städten geblieben sein. Immerhin
muß anerkannt werden, daß hier unter sachkundiger Führung
 ein ansehnlicher Erfolg erzielt worden ist.
Zu Maßnahmen im Sinne der Bodenreformer, wie ich
sie in einem in Frei Land 1891 Nr. 24 erschienenem Aufsatz
befürwortet hatte, den man auch in meinem Buch „Bodenreform!
 Beiträge dazu aus zwei Jahrzehnten“*) findet,
hat sich Baron Hirsch, soviel mir bekannt geworden ist,
nicht entschlossen.
Sin neues Programm.
A® 14. Oktober 1893 hat die sechste Hauptversammlung
des Bundes stattgefunden. Am Abend vorher hat
Pastor Theodor Z 0 ll mann einen Vortrag über R € -
ligion und Sozial r e f o r m gehalten. Er hat darin
gesagt, daß der Sozialreform nicht sowohl ein religiöser
als ein sittlicher Gedanke zugrunde liege. Der Glaube,
daß es ideale Güter gäbe. Das alte Testament biete die
äußerst wichtige Wahrheit, daß keine Familie vom Grund
und Boden losgelöst werden dürfe. In der christlichen
Gemeinde der Urzeit breche sich sofort das streben nach
sozialer Reform Bahn: man wollte eine auskömmliche
Existenz für alle gewinnen. Ohne soziale Reformen verliere
 die Kirche, die eine Kirche der elenden und bedrückten
 sein solle, den Boden unter den Füßen.
Am folgendem Tag hat Justizrat Berg den Geschäftbericht
 erstattet. Der Rechtsbeistand des Rechtsschutzverbandes
 der Bergarbeiter im Saargebiet, Rechtsanwalt
Karl Heyder in Metz, hat einen Vortrag über den letzten
Bergarbeiter Aus stand gehalten. Professor J.
Fr. S ch är, Präsident der Schweizerischen Gesellschaft
„Frei Land“, hielt einen Vortrag über die Bodenreformbewegung
 in der Schweiz.
*) Das Buch ist vergriffen. Eine neue Auflage ist aber vorbereitet.

931
        <pb n="248" />
        Rr. Hey der nahm auf die denkwürdigen
Arbeitererlasse des Kaisers Wilhelm II. vom 4. Februar
 1890 bezug und wies nach, daß vor allem die Nichtbeachtung
 der kaiserlichen Erlasse in der für Bergarbeiter
aufgestellten Arbeitordnung den Ausstand hervorgerufen
 habe. Der Ausstand sei fruchtlos verlaufen und
habe nie dagewesenes Elend hervorgerufen.
Gegen die Rechte der Arbeiter habe an erster Stelle
Freiherr von Stumm gekämpft. In den Privatgruben
bestehe der stärkste Zug zur Ausbeutung der Grube. Für
die Schürfkonzession, die für einen Schürfkonzessionstempel
 von 1 Mark 50 Pfennig erlangt worden sei, seien von
den Atkttiengesellschaften Millionen in ihre Rechnung gestellt
 worden und müßten von den Konsumenten und den
Bergarbeitern verzinst werden. Diese Berechtssame stellten
eine Aneignung von Nationalgut dar, der jede rechtliche
Unterlage fehle. Er verlangte den übergang der Gruben
in den Staatbesit, aber nur für die wirklichen Kapitalaufwendungen.
 Eine Entschädigung für die Berechtsame
wies er entschieden zurück.
rofessor §). Fr. Sch ä r berichtete über die Frei Land
P Bewegung in der Schweiz. Er, gab ein Bild der
schweizerischen Verhältnisse und schilderte die Agitation,
die sich vor allem die Verstaatlichung der Wasserkräfte, die
Wohnungfrage und die Hypothekarreform zum Ziele gesetzt
 habe, um so auf praktische Weise und mit den gegebenen
 Verhältnissen rechnend, eine Annäherung an
das Endziel zu erkämpfen. Die Vorträge sind in unserer
Zeitschrift Frei Land 1893 Nr. 21 und 22 abgedruckt
worden.

9392
        <pb n="249" />
        WV der Wahl zum Vorstande wurde Damaschke zum
zweitem Vorsitzenden gewählt. Da die bisherigen
Schriftführer Dr. Oertmann und Otto Schulze eine Wiederwahl
 ablehnten, wurde Rechtsanwalt Richard Berg
als erster Schriftführer wiedergewählt und Dr. Poetsch
und Ollendorf neu gewählt. Zum Schatzmeister wurde
anstelle Ollendorfs A. Jurk ernannt. Als Beisitzer sind
Dr. Oertmann, Professor Lehmann-Hohenberg, Rechtsanwalt
 Heyder und Apotheker Adolf Gaul neu gewählt
worden. Die Wahl des Schriftleiters unserer Zeitschrift
wurde dem neuem Vorsstande überlassen. Die Ausgaben
des Bundes hatten sich im letztem Jahr auf 2923,79 Mark
belaufen. Die Zahl der Abonnenten von Frei Land
war um 127 auf 514 gesunken, Broschüren waren 2078
verteilt worden.
{Ter der wichtigsten Gegenstände der Beratungen
bildete das neue Pr o g ram m. Es lagen dafür
mehrere Vorschläge vor. Angenommen wurde das Programm,
 das Adolf Damaschke anfangs 1898 in der Bundeszeitschrift
 veröffentlicht hatte. Die Satzungen erhielten
 nunmehr im ß 1 folgende Fassung:
: § 1. Der deutsche Bund für Vodenbesitzreform tritt dafür
ein, daß die G i g en t u m Oberhoheit der Gesamtheit
über die Schäße der Natur erhalten bleibe und da, wo sie verloren
 gegangen ist, wieder hergestellt werde.
Der Bund fordert dies im Namen der Gerechtigkeit, nach
der die Werte, die kein einzelner geschaffen hat, auch keinem
einzelnem vollständig überantwortet werden dürfen.
Der Bund ist der überzeugung, daß die Folgen der von
ihm geforderten Reform: Wegfall alles arbeitlosen Ginkommens,
 der Hypotheken, Pfandbriefe, Staatsschuldscheine u. f.
w.; Ersat aller Steuern und Zölle durch eine Grundsteuer
oder Bodenpacht, die Bahn zu einem Zustand eröffnen werde,
in dem wirtschaftliche Gerechtigkeit und persönliche Freiheit
vereint sein werden. (fiehe Anhang.)

93Z
        <pb n="250" />
        Damit hatte der Deutsche Bund für Bodenbesitzreform
einen weiteren Schritt in die Wirklichkeit unternommen.
An die Stelle der Verstaatlichung des Grund und Bodens
 oder der Grundrente einer Forderung, die wie ich
schon gesagt habe, die Vorschläge der deutschen und amerikanischen
 Reformer vereinen wollte, dadurch aber nicht
an Durchführbarkeit gewonnen hatte, war die Forderung
einer Eigentum Oberhoheit des Staates getreten. Gegen
den Bund konnte von diesem Zeitpunkte an der Vorwurf,
eine Verstaatlichung des gesamten Grundbesitzes anzustreben,
 nur wider bessseres wissen erhoben werden. Zum
Schriftleiter unserer Zeitschrift Frei Land ist im Oktober
1898 für das folgende Jahr Adolf Damaschke gewählt
worden. Zu Mitgliedern der Kommission für die Zeitschrift
 mit Einspruchrecht wurden außer mir die Herren
Roß und Gaul ernannt.
Wohnungnot uncl Abratzkrikis.
E" 1893 ist in Conrads Jahrbüchern für Nationalökonomie
 und Statistik meine Abhandlung: „Wohnungnot
 und Absatkrissis“ erschienen, die ich schon auf
Seite 180 erwähnt habe. In dieser Abhandlung habe
ich die Ergebnisse einer Untersuchung veröffentlicht, die
ich über die Wohnung- und Einkommenverhältnisse der
Beamten und Arbeiter meiner Fabrik angestellt hatte.
Es hatte sich dabei herausgestellt, daß bei mehr als
der Hälfte der verheirateten Arbeiter Aftermieter vorhanden
 waren, in Wohnungen, die zumeist nur aus
Stube, Kammer und Küche bestanden. Zuweilen teilten
sich zwei oder drei fremde Personen in das abvermietete
Zimmer. Die Zahl der in diesen Wohnungen zusammen
gepferchten Personen stieg dadurch bis auf zehn Köpfe.
Von einer Wohnung im Keller mit 3 Räumen war noch
ein Zimmer weiter vermietet worden. Die Familie von

234
        <pb n="251" />
        8 Köpfen lebte in Kammer und Küche. Eine andere
Familie, die aus 8 Köpfen bestand, lebte mit zwei Fremden
 in einer Wohnung, die aus einer Stube und Küche
bestand. Die Stube war an zwei Aftermieter vermietet.
In der Küche wohnten Mann, Frau und sechs Kinder im
Alter von 1 bis 8 Jahren. So war das Heim beschaffen,
das ein fleißiger, ruhiger Arbeiter den seinen bieten
konnte! (S. 644).
Von den Ehefrauen war beinahe die Hälfte genötigt,
Nebenerwerb durch Näharbeit, Beschäftigung außer dem
Hause, Schneiderei, Kleinhandel oder Zeitungaustragen
zu suchen. Ich sagte in meiner Abhandlung, daß niemand
darüber in Zweifel sei, daß die Verhältnisse sich in dieser
Weise nicht weiter entwickeln dürften. Von dem platonischem
 Bedauern, das man in den großstädtischen Magistratberichten
 finde, bis zum energischem tun sei aber
leider ein weiter Weg: Gegen die Mietkasernen,
diese Massengräber des Arbeiter- und
Handwerkerwohl s*) zu reden, sei sehr volkstümlich
 aber auch sehr billig. Sollte etwas ernstliches geschehen,
 so wolle niemand dabei sein (S. 647).
UW ich in meiner Abhandlung beweisen wollte,
war aber noch etwas anderes, nämlich die Wirkung
 unserer Wohnungnot auf die Absatverhältnisse und
damit auf den Lohn. Ich habe nachgewiesen, daß die
Wohnungmieten der Arbeiter und der Beamten mit der
des Arbeitgebers und dem Mietwert der Fabrikräume
zusammen, wenn 60 v. H. der Mieten auf die Gebäude
und 40 v. H. auf den Boden gerechnet würden, für jede
im Betriebe tätige Person eine Bodenrente von 153,75
Mk. jährlich ergäbe. In dieser dem Rentenkapital vom
Volke zu leistenden und jährlich sich erneuernden und
*, Vergl. S. 174.

935
        <pb n="252" />
        steigenden Tributleistung habe ich zugleich die Ursachen
unserer gewerblichen Krissis gesehen (S. 657).
Der kleine Hausbesitzer und Rentner möge seine Zinsen
 alsbald verzehren. Eine große Zahl sparender Großkapitalisten
 verzehre ihre Einkünfte aus Grundbesitz und
Hypotheken nicht. Die Bestimmtheit, mit der die Börse
an jedem Miet- und Hinstermin auf große Anlage
suchende Kapitalien rechne und der Geldüberfluß an
diesen für die Masse des Volkes schweren Tagen rede eine
schlimme Sprache. Der Gewerbestand müsse verkaufen,
um die fällige Miete zu beschaffen, die Empfänger des
Geldes suchten aber für ihre Gelder verzinsliche Anlagen.
Die Störung des Absatzes, die sie damit hervorriefen,
entspreche dem Millionenbesitz ihrer Verleiher. In der
Progresssion des Zinseszinses wachse das Defizit an (S.
658). Daraus folge, daß der Wohnungaufwand die Industrie
 nicht allein direkt schädige: er hindere obendrein
den natürlichen Absatz ihrer Produkte und drücke künstlich
 auf den Preis der Arbeit, den Lohn der Arbeiter und
den Lohn der Unternehmer (S. 665). Nur der jedem zugängliche
 freie Staats- und Gemeindeboden werde diese
Schäden beseitigen (S. 669).
Meine Abhandlung ist in den Zeitungen viel besprochen
 worden und hat elf Jahre später eine Fortsetzung
 in meiner Abhandlung: „Wohnung und Einkommen“
 gefunden, mit der das Jahrbuch der Bodenreform
im Jahr 1905 eröffnet worden ist.
Die Bodenfrage in den Schutzgebieten.
)* der großen Tätigkeit, die der Bund in den vorangegangenen
 Jahren entfaltet hatte, waren nun
Zeiten stiller Arbeit gekommen. Meine Berufpflichten
ließen es nicht mehr zu, in der bisherigen Weise für den
Bund tätig zu sein. Ich war auch während eines großen

236
        <pb n="253" />
        Teils des Jahres in Geschäften verreist. Dazu kam, daß
mein Amt als Kassenführer des Berliner Spar- und
Bauvereins mich immer mehr in Anspruch nahm. Die
Arbeiten des Bundes haben trotzdem nicht ganz geruht.
Am 11. Januar 1894 sind auf Antrag des Rittmeisters
Reinicke an den Reichskanzler v. Caprivi und an den
Bundesrat gleichlautende Eingaben gerichtet worden, die
von mir verfaßt worden sind. Es ist darin die Bitte ausgesprochen
 worden:
Es möge in den deutschen S ch u tz gebieten der Grund
und Boden mit seinen Naturschäßen fernerhin an Private
weder verkauft noch verpfändet noch verschenkt werden, vielmehr
 immer Eigentum des Reiches bleiben und an Private
nur auf Zeit gegen Zahlung einer mäßigen Bodenrente zur
Nutznießzung iüberlassen werden.
)" Eingabe, die man im Anhang findet, ift der
zweite Schritt gewesen, den der Bund in dieser
wichtigen Angelegenheit unternommen hat. Wir haben
darauf hingewiesen, daß der Grund und Boden das kostbarste
 weil unvergängliche Besitztum jedes Volkes sei.
Von seiner Verteilung hänge der Wohlstand jeder Nation
 in hohem Grade ab. Seine Zugänglichkeit in unseren
 Kolonien und Schutzgebieten sei entscheidend für
die Aussichten jedes Ansiedlers und damit für das gedeihen
 der Kolonien. Werde der Boden in großen Stücken
verschenkt oder billig verkauft, so habe den Vorteil davon
nur der erste Besitzer, während jeder neue Besitzer den
Boden zu steigenden Preisen erwerben und von vornherein
 in Schuldverbindlichkeiten sinken müssse.
Den großen Opfern gegenüber, die das Reich für die
Kolonien zu bringen habe, biete der Besitz des Grund und
Bodens den einzigen Gegenwert. Jede Aufwendung von
reichswegen müsse den Wert des Bodens erhöhen.
Werde der Boden vom Reiche nicht verkauft, sondern auf
.)

9§'.
        <pb n="254" />
        Zeit verpachtet, so erhalte das Reich steigende Einnahmen.
 Jeder Kolonisst werde die Pacht gern zahlen, die
nie außer Verhältnis zum Ertrage stehen werde und in
Notjahren ermäßigt oder erlassen werden könne. Erhalte
er den Boden aus zehnter oder zwanzigster Hand, so
müsse er das vielfache aufbringen. Der von uns angegebene
 Weg sichere also dem Kolonialamte gute Finanzen,
 erschließe die Schätze des Bodens am besten der Privattätigkeit
 und beuge Mißständen schwerster Art vor.
Eine Antwort haben wir vom Reichskanzler nicht erhalten.
 Erst zwei Jahre später ist es gelungen, durch
einige Aufsätze in unserem Bundesorgan, die Aufmerksamtkeit
 der entscheidenden Personen auf die Frage, die
uns schon lange am Herzen gelegen hatte, hinzulenken.
Bodcenwucher und Börre.
U: diese Zeit hat Theodor Fritsch in Leipzig, der
Herausgeber der Zeitschrift Hammer, sein Buch:
„Zwei Grundübel, Bodenwucher und Börse“ veröffentlicht,
 das in deutsch-sozialen Kreisen große Beachtung gefunden
 hat. Er hat darin die Rechnung aufgestellt, daß
das deutsche Volk im Verwaltungjahr 1892/98 für die
Ausgaben des Reiches, der Einzelstaaten und der Gemeinden
 6 Milliarden Mark aufzubringen hatte. Zu
dieser großen Last kamen noch der Mietzins, der Hypothekenzins
 und anderes, die auch nichts weiter als eine
Steuer seien: ein Tribut an das Leihkapital. Die auf dem
deutschem Grundbesitz eingetragene Schuldenlast sei auf
75 Milliarden veranschlagt, was eine jährliche Zinsabgabe
 von 8 Milliarden Mark ergebe (S. 7~9). Er untersuchte
 die Folgen der Verschuldung und des unsinnig
verteuerten Bodens für das arbeitende Volk.
Am sc&amp;lt;werstem zeige sich der Schaden des Privatbodenbesites
 und der Bodenspekulation in den Großstädten,

Z238
        <pb n="255" />
        wo die Wertsteigerung ohne zutun des Besitzers geschehe
 (S. 36 und 37). Er beklagte die Herabwürdigung
des vaterländisschen Grund und Bodens zur Handelsware
 (S. 53). Alljährlich 3 Milliarden Mark zu erarbeiten,
 um für 75 Milliarden Hypothekenschulden die Zinsen
 zahlen zu können, das werde auch der fleißigsten Nation
 sauer.
Fritsch verlangte, daß bei einem HZinsfuß von 4 oder
ß v. H. jährlich mindestens 1 v. H. als Tilgung von der
Schuldsumme abzuschreiben seien, sodaß jede Grundschuld
spätestens in 100 Jahren gelöscht wäre (S. 55). Er untersuchte
 den Ursprung der Bodenreformideen, wobei er
Theodor Stamm und Ottomar Beta das Verdienst zuwies,
 als ersste tätig gewesen zu sein (S. 73).
Henry George ist von ihm mit wenig Wohlwollen behandelt
 worden. Er hat die Behauptung Stamms, daß
George nur seine Ideen ins amerikanische übertragen
habe, für richtig gehalten, hat aber an beiden getadelt,
daß sie den Zusammenhang des beleihenden Kapitals mit
dem Grundbesitz nicht genügend beachtet hatten. Wenn
man von der Bereicherung der Grundbesitzer durch die gesteigerten
 Bodenwerte spreche, so könne man leicht an die
falsche Tür geraten. Der Grundbesitzer sei oft nur nomineller
 Eigentümer und der Renteneinstreicher sei ge-[rs
 der Hypothekeninhaber als Kapitalist (S. 76
nd 77).
Mit Recht hat Fritsch einen Widerspruch darin gefunden,
 daß George ersst in der Anerkennung des Besitzrechtes
 einzelner am Grund und Boden die Leugnung
der natürlichen Rechte anderer Menschen sah und dann
dieses Besitzrecht doch dem einzelnen zugestehen wollte
(S. 143-149). Es war aber nicht zu billigen, daß er deswegen
 George einen Phantasten (S. 49), und wegen seines
Vorschlages die Rente zu enteignen sogar einen pfiffigen
Amerikaner (S. 143) gesscholten hat, dessen Vorschläge

930
        <pb n="256" />
        aus Berechnung oder Unversstand nur im Interesse des
mobilen Kapitals lägen (S. 146). Solche Absichten haben
Henry George trotz seines verhängnisvollen Irrtums in
der Wahl seines Mittels sicher fern gelegen und Fritsch
hat sich auch an anderer Stelle (S. 171) wieder günstiger
über ihn ausgesprochen.
Andere Teile des Buches galten der Judenfrage, wobei
 er Flürscheim und Dr. Hertzka jüdische Plagiatoren
genannt hat (S. 188). Der letzte Teil war der Börse,
dem Differenzspiel und dem Atktienschwindel gewidmet
und es waren daran Vorschläge geknüpft, wie eine Gesundung
 herbeizuführen sei. In seiner in deutsch-völkischen
 Kreisen sehr verbreiteten Zeitschrift hat Fritsch sich
später ähnlich ausgesprochen. Dem Bunde für Bodenbesitzreform
 hat er nicht angehört.
9. Der Notruf der Bauhandwerker.
Der Fall Seeger.
Chen der Bauhandwerkerfrage, die uns so viel beschäftigt
. Ibatte, war inzwischen leider kein Fortgang zu verzeichnen.
 Dr. Bosse war kurze Zeit nach den Verhandlungen,
 die wir mit ihm geführt hatten, an die Spitze des
Kultusministeriums gerufen worden. In einer auf
Wunsch des Obermeissters der Dachdecker Innung Herrn
Keller zum 24. Mai 1892 einberufenen Sitzung der Bauhandwerker
 Deputation war ich ersucht worden, bei dem
Nachfolger Bosses im Reichsjustizamt Staatssekretär H an
 auer nochmals Schritte in unserer Sache zu tun. Ich
habe ihn schon am folgendem Tage aufgesucht und habe
auf die Verhandlungen mit seinem Vorgänger bezug genommen.
 Ich habe ihn auf die Schutzbestimmungen im
ehemaligem Kirchenstaate aufmerksam gemacht, die in-24()
        <pb n="257" />
        zwischen von mir aufgefunden worden waren, und die
dort bis zum Jahr 1870 bestanden hatten, und ich habe
ihm von den schlimmen Zuständen erzählt, die nach deren
Aufhebung in Rom eingetreten seien.
LI Staatssekretär sagte mir, daß er von den Zusständen
 im römischem Bauwesen gehört habe, daß ihm
das Vorhandensein der päpstlichen Schutzgeseßgebung
aber unbekannt gewesen sei. Die Angelegenheit der
Bauhandwerker werde schon in der nächsten Zeit die Kommission
 zur Beratung des Bürgerlichen Gesetzbuches beschäftigen.
 Es sei aber keine Aussicht vorhanden, unsere
Forderungen mit unserer Gesetzgebung zu vereinbaren.
Jede Beleihung von Baustellen würde bei deren Erfüllung
 ausgeschlossen sein. Er meinte auch, daß die meisten
Handwerker sich für die entstehenden Verluste durch hohe
Preisforderungen schadlos hielten, und es sei ihnen an
einer Veränderung der Gesetzgebung gar nichts gelegen.
Wir sollten uns auf die Baugelder anweisen lassen oder
uns zu gemeinsamem vorgehen vereinigen.
Auf meine Auseinandersetzungen, daß die Preise
durchweg nicht hoch, sondern infolge der großen Konkurrenz
 niedrig seien, daß die Anweisungen auf die Baugelder
 durch die Bedingungen, unter denen sie erfolgten,
äußerst unsicher seien, hatte er keine Antwort. Meine
Frage, ob nicht, wenn die Sache zurzeit im Reiche aussichtslos
 sei, auf dem Wege der Landesgesetzgebung, wie
sein Vorgänger gemeint hatte, Abhilfe zu schaffen sei,
hatte er dahin beantwortet, wenn die Sache möglich sei,
dann sei sie es auch für das Reich, wenn nicht auch für
Preußen nicht.
Ich sagte ihm, daß der Handwerkersstand, wie die Zustimmungen
 der Innungen bewiesen hätten, einmütig
einen Schutz gegen die Übergriffe der Kapitalisten und
Spekulanten verlangten. Es müsse etwas geschehen. Man
16 Freese, Bodenreform Vus

© 4. »
        <pb n="258" />
        könne nicht immer nur an die Hypothekengläubiger denken.
 Schließlich meinte er, die Kommission werde die
Sache nochmals prüfen. Vielleicht werde es aber möglich
sein, etwas zu tun. Wenn aber etwas geschehen werde,
in solchem Maße, wie wir es wünschten, werde es jedenfalls
 nicht der Fall sein.
(St dieser Unterhaltung, die mir gezeigt hatte, daß
wir von dieser Seite wenig zu hoffen hatten, und
seit dem Beschlusse des Herrenhaufes, durch den unsere
Petition der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen
 worden war, waren wieder viele Monate verstrichen,
 ohne daß von der Regierung etwas geschehen
war. Wir wandten uns deshalb am 1. Februar 1894 mit
einer neuen ausführlichen Eingabe an das Staatsministerium
 und am 21. Februar 1894 an den Justizminister
v. Schell ing, worin wir sie ersuchten, dem Besschlusse
des Herrenhauses Folge zu geben. Diese Eingabe war
auf Beschluß einer Mitgliederversammlung vorher der
Bauhandwerker Deputation, die s. Zt. Dr. Bosse empfangen
 hatte, vorgelegt worden.
Der Minister von Schelling war ersucht worden, zur
Übergabe dieser neuen Eingabe unserer Deputation empfangen
 zu wollen. Der Minister hatte aber den Empfang
abgelehnt und hatte uns am 17. März 1894 ersucht, ihm
unsere Petition nebst schriftlicher Begründung auf dem
geschäftlich üblichem Wege zugänglich zu machen. Unsere
Eingabe und seine Antwort sind in meinem Buch „Das
Pfandrecht der Bauhandwerker“ zu finden.
Der Vorstand berief, um in der Sache vorwärts zu
kommen, zum 11. April 1894 eine Bauhandwerkerversammlung
 ein, die aber wegen zu geringer Teilnahme ergebnislos
 geblieben ist. Inzwischen war ein neues
Schreiben des Ministers vom 18. April 1894 bei mir eingegangen,
 worin er den Wunsch aussprach, ihm über die

249
        <pb n="259" />
        in unserer Eingabe in den letzten drei Jahren auf 75
Millionen Mark bezifferten Verluste der Baugewerbetreibenden
 einen zahlenmäßigen Nachweis zu liefern. Zu
gleicher Zeit wünschte er auch statistisches Material,
wenigstens für die großen Städte der Monarchie, über die
Höhe der Verluste.*x) Dem Minister statistisches Material
 in diesem Umfange zu liefern war natürlich für
einen Verein, der nur einige hundert Mitglieder besaß,
ganz ausgeschlossen. Ich wollte aber versuchen, für Berlin
 genauere Angaben über die Höhe der Verluste zu beschaffen.

... Juni 1894 wurde die Bevölkerung der Reichshauptstadt
 durch den Selbstmord des Malermeisters
Seeger, der mit seiner ganzen Familie den Tod gesucht
hatte, in Schrecken versetzt. Ich habe, als die Erregung
in Handwerkerkreisen über dieses furchtbare Ereignis
immer mehr zunahm, den Zentral Innung Ausschuß,
dessen Mitglieder uns schon früher ihren Beistand geliehen
 haben, am 14. Juni 1894 um seine Unterstützung
gebeten und habe am 21. Juni 1894 eine neue Versammlung
 einberufen, zu der alle beteiligten Innungen Einladungen
 an ihre Mitglieder erlassen haben.
Die Versammlung hat in Kellers Festsälen in Berlin,
Köpenickerstraße 95/96, stattgefunden. Sie war von nahezu
2000 Bauhandwerkern besucht und hat einen überaus
stürmischen Verlauf genommen. Ich habe als erster Redner
 über den Verlauf der Sache, über die Verhandlungen
mit Bosse, und über die vergeblichen Versuche bei seinem
Nachfolger Hanauer und beim preußischem Abgeordnetenhause
 Bericht erstattet. Aus dem Abgeordnetenhausse sei
unsere Petition bis jetzt viermal unerledigt zurückgekommen.
 Ich schilderte die grenzenlose Notlage, die durch
den Rückgang der Bautätigkeit bei einer gleichzeitigen
.. F Errete. Das Pfandrecht der Bauhandwerker S. 287.

. |
943
        <pb n="260" />
        unerhörten Zunahme der Zwangverssteigerungen entstanden
 war.
Die Mitteilungen, die mir auf mein Ersuchen von
der Nördöstlichen Bau-Beruf-Genossenschaft und von
der Ortskrankenkassse der Maurer über die Zustände und
Verluste im Baugewerbe gemacht worden waren, erregten
 große Entrüstung. Es ergab sich daraus, daß in den
letzten drei Jahren der dritte bis vierte Teil der Bauunternehmer
 sogar die Krankenkasssen Beiträge ihrer Arbeiter
 unterschlagen hatten. Es war von diesen Leuten
der Offenbarungeid über Beträge geleistet worden, die
nach Angabe der Kasse nicht einmal zum Frühstück gereicht
 hätten.
[T zweite Redner, unser verstorbenes Bundesmitlied
 Steinmetzmeister Heinrich V öl k e r, gab erschütternde
 Einzelheiten über die Zustände, die auf dem
Baumarkt herrschten und über seine eigenen Erlebnisse
bekannt. Er sagte, daß der Malermeister Seeger, der zum
Mörder geworden sei, zu der überzeugung gekommen
wäre, daß die Regierung nicht mehr helfe. Er konnte
nicht mehr kämpfen und wollte nicht betrügen. Ähnliche
Fälle, wie der Fall Seeger, ständen uns vielleicht noch
bevor. Die Handwerker verlangten von der Regierung,
daß sie ihre Nachlässigkeit aufgebe und endlich Ernst mache
mit ihrer Hilfe.
Der Obermeister der Maler Innung Schnare hatte die
Mitglieder seiner Innung aufgefordert, Angaben über
ihre Verluste mitzubringen. Einige Anwesende hatten
dieser Aufforderung entsprochen und meldeten sich. Ein
Malermeister hatte Mk. 27 952 verloren, ein anderer Mk.
31 700. Ein Kunst- und Bauschlossser hatte Mk. 35 440
verloren, ein Dekorationmaler Mk. 36 771. Ich erklärte
mich bereit, weitere Mitteilungen entgegenzunehmen, um
sie dem Justizminister vorzulegen. In der Versamm-2A4A
        <pb n="261" />
        lung wurden dann Verluste von zusammen 395 140 Mk.
bei mir angemeldet. Am Schlusse der Versammlung sind
folgende Beschlüsse gefaßt worden:
1. über 1800 deutsche Bauhandwerker aller Parteien
sprechen ihr vollstes Einverständnis mit dem bisherigen vorgehen
 des deutschen Bundes für Bodenbessitzreform in der
Bauhandwerkerfrage aus. Sie fordern die Regierung auf das
dringendste auf, endlich der ehrlichen Arbeit ihr Recht zu
eben.
b 2. Die Verssammlung beauftragt den Bundesvorstand, an
die Gewerbedeputation das Ersuchen zu richten, im Interesse
des Handwerks die Unterlagen durch Umfragen zu beschaffen,
die der Justizminister als Material für die Gesetzgebung gewünscht
 hat.
In erregter Stimmung und mit einem brausendem
Hoch auf die ehrliche Arbeit, ihr Recht und ihren Sieg
schloß die Versammlung.
Der Eindruck der Kundgebung.
[s) Eindruck, den diese Versammlung und die darüber
veröffentlichten ausführlichen Zeitungberichte machten,
 war ein gewaltiger. Außer den Berliner Zeitungen
brachten auch die übrigen deutschen Zeitungen Berichte
über die in der Versammlung mitgeteilten, Aufsehen erregenden
 Einzelheiten und die darin zutage getretene
Notlage der Baugewerbetreibenden. Es fam dabei überall
 die überzeugung zum Ausdruck, daß es die höchste
Beit sei, daß etwas geschehe. Die Äußerungen der Presse
zeigten auch deutlich die Teilnahme, die man unserem
vorgehen zollte.
Die Zeitung „Das Grundeigentum“ fand es allerdings
 bedauerlich, daß eine Vereinigung, deren Ziel die
Beseitigung der heutigen Rechtsordnung sei, gewissermaßen
 unter der Protektion der Regierung Erhebungen
veranstalten dürfe. Die Fachblätter der Handwerker tra-IAH
        <pb n="262" />
        ten aber rückhaltlos für uns ein. Die Baugewerk Zeitung
 meinte, daß die Beschaffung des Materials keineswegs
 leicht sein werde. Die Handwerker, die von betrügerischen
 Bauherrn hineingelegt wurden, oder bei der
Subhasstation ausgefallen seien, zeigten meist nur geringe
Neigung, ihre Verluste zu deklarieren, weil sie dadurch
ihren Kredit noch weiter zu schädigen fürchteten. Andere
wieder, die durch die Verluste ihre ganze Existenz und
Selbständigkeit verloren hätten, seien stumpf und gleichgültig
 geworden. Von ihnen sei daher auch nicht viel
Material zu erwarten.
Ein anderes Handwerkerorgan schrieb, daß wir uns
bescheiden müßten. Wir würden nicht jeden Bauhandwerker
 dazu bewegen können, seine Verluste zu deklarieren,
 ebensowenig wie der Bauplatzspekulant uns mitteilen
 werde, welche Gewinne er gehabt hätte.
[E" Ausnahme von der günstigen Haltung der Presssse
machte nur Eugen Richters Freisinnige Zeitung, die
in ihrer Nummer vom 28. Juni 1894 über uns herfiel.
Richter hatte sich im Reichstage und Landtage allem entgegengestemmt,
 was Fürsst Bismarck zum besten unseres
Volkes geplant hatte. In ihm hatten die Verstaatlichung
der Eisenbahnen wie die Zolltarifreform und die Anfänge
unserer Kolonialbewegung einen hartnäckigen Widerssacher
 gefunden. Er hatte in Gemeinschaft mit den Sozialdemokraten
 jede Ausdehnung unserer Flotte und jede
Verstärkung unserer Wehrmacht mit seinem großem Einfluß
 bekämpft, und hatte dadurch nicht wenig zum Niedergang
 der alten Fortschrittpartei beigetragen, in der einst
ein Oberbürgermeisster Ziegler die Worte gesprochen
hatte, daß das Herz der Demokratie stets da sei, wo
Preußens Fahnen wehen! Jetzt versuchte er die Bodenreformer
 als lästige Mahner zu erledigen. Trotzdem es
sich um das Wohl von tausenden von Handwerkern han-2.6
        <pb n="263" />
        delte, die nur das unglück hatten, nicht mehr zu seinen
Wählern zu gehören.
Ich habe dem Begründer der Freisinnigen Zeitung,
der seine großen Gaben so wenig nütlich für unser Volk
verwendet hat und dessen Standbild unverdientermaßen
die Hauptstadt des Deutschen Reiches zieren soll, in
meinem Aufsatz: „Herr Richter als Dichter“ die Antwort
gegeben, die ihm gebührte.*) Herr Richter hat sich dafür
auf seine Weise dadurch gerächt, daß er einen liberalen
Berliner Verein boykottierte, weil ich dort einen Vortrag
gehalten hatte. Er schrieb in seiner Zeitung, wenn er
Veranlassung nehmen wollte, über diese Frage öffentlich
zu sprechen, so würde er nicht einen Verein dazu auswählen,
 in welchem Herr Freese Vorträge halte. Er
hatte ganz recht, denn es wäre bei seiner Sachkenntnis
für ihn nicht ungefährlich gewesen.
Mit dem Ausschluß aus der Vereinstätigkeit war vorher
 schon Dr. Harmening bedacht worden. Dieser war
vor seinem Zusammenstoß mit Richter von den freisinnigen
 Vereinen als Redner sehr gesucht worden. Nachdem
er von der Freisinnigen Zeitung in den Bann getan worden
 war, hatte es, wie er mir mitgeteilt hat, in Berlin
kein Verein mehr gewagt, den verfemten Parteigenossen
und Reichstagabgeordneten zu einem Vortrage einzuladen.
 So war die Freiheit beschaffen, die er meinte.
V* den geschädigten Handwerkern waren mir in-/
 zwischen mehr als 200 Briefe mit Angaben über
ihre Verluste, zumteil mit erschütternden Einzelheiten,
zugegangen. Es sind bei mir damals von 234 Handwerkern
 und Lieferanten 5 486 117,33 Mark Verluste angemeldet
 worden. Meist mit der dringenden Bitte um Verschwiegenheit.
 Eine Bekanntgabe hätte den betreffenden
*) Zeitschrift Frei Land 1894 S. 14.

947
        <pb n="264" />
        in vielen Fällen die letzte Hoffnung abgeschnitten, sich
wieder hoch zu arbeiten.
In den Briefen sind mir über die Praktiken der Terrainspekulanten,
 der Geldgeber und der von ihnen als
Bauunternehmer vorgeschobenen besitzlosen Strohmänner
unglaubliche Angaben gemacht worden.
Ich habe aus diesen traurigen Zuschriften zuerst in
meiner Broschüre: „Der Schutz der Bauhandwerker“
(Soziale Streitfragen Heft III), später in meinem Buch:
„Das Pfandrecht der Bauhandwerker“ Seite 49—954 und
zuletzt in meinem Vortrage „Baugewerbe und Bodenfrage“
 einiges mitgeteilt. Einer dieser Briefe ist von
einer ungenannten Verfasserin zu einer dramatischen
Szene benutzt worden, die am 7. März 1901 in Berlin
aufgeführt und unter Bezugnahme auf meine Broschüre
in der Deutschen Volksstimme 1901 Nr 6 abgedruckt worden
 ist. Einzelne Briefe sind auch anderweitig literarisch
verwertet worden, wobei nicht immer angegeben worden
ist, daß die Briefe an mich gerichtet waren.
): Deutsche Handwerkerzeitung, das Organ der vereinigten
 Innungverbände Deutschlands, schrieb zu
meinen Mitteilungen über die Millionenverlusste der
Handwerker: Wieviel Jammer und Elend, wieviel
schlaflose Nächte, wieviel zerstörtes Familienglück, wieviel
 Morde und Selbstmorde bedeuten diese Zahlen! Und
die Behörde kommt immer noch nicht aus dem Stadium
der ominösen Enqueten und kühlen Erwägungen heraus.
 Neunmalkluge Juristen hüten sorgfältig ihre Theorien,
 wollen ihre geliebte, in Wirklichkeit fluchwürdige
Hypothek, diesen entsetzlichen Pfandschein, der vampyrartig
 dem arbeitendem Volke das wirtschaftliche Leben
absaugt, nicht antasten lassen. Der Bauschwindel sei eine
schreiende Sünde gegen alles natürliche Rechtgefühl, die
gen Himmel stinke. Er müsse mit Stumpf und Stiel aus-Ö48
        <pb n="265" />
        gerottet werden. Seine Ursache sei der Grundstückwucher.
Dieser müsse durch eine durchgreifende Bodenbesitzresorm
beseitigt werden.
Carl Jentss&amp;lt; schrieb über unsere Seeger Versammlung:
 „Daß wir das Ziel dieses Bundes, die Bodenverstaatlichung
 für utopisch halten, hindert uns nicht, diese
Wirksamkeit als höchst verdienstlich anzuerkennen, denn
jenes Ziel schwebt ihm nur als sehr entferntes Zukunfstbild
 vor, in der Gegenwart unterstützt er kräftig ganz
praktische und höchst notwendige Bestrebungen; er wirkt
für die Sicherung der Ansprüche der Bauhandwerker, für
gute städtische Bauordnungen, für eine Reform des
Grundschuldenwessens, für ein Wasserrecht, das der
drohenden Okkupation der Wasserkräfte durch das Großkapital
 vorbeugen soll usw.“%*)
YM das an die Gewerbedeputation des Berliner Magistrats
 gerichtete Gesuch vom 26. Juni 1894, an alle
selbständigen Bauhandwerker und an alle am Bauwesen
beteiligten Lieferanten Fragebogen zu versenden, um die
vom Jusgstizminisster verlangten Angaben zu erlangen,
habe ich zunächst gar keinen und nach einer Erinnerung
vom 25. August 1894, nach weiteren fünf Monaten, am
16. Januar 1895 einen ablehnenden Bescheid erhalten.
Man meinte, daß man nicht die Möglichkeit habe, einigermaßen
 vollständiges und brauchbares Material zu beschaffen.
 Erhebungen, wie sie dafür nötig seien, könnten
nur mit den Mitteln der Staatsbehörden durchgeführt
werden. Das ist denn auch im Jahr 1912 geschehen und
das Ergebnis hat unsere Behauptungen bestätigt. Mehr
als fraglich dürfte aber sein, ob das was das Königliche
Statistische Landesamt in Berlin durch Umfragen und
Ermittelungen festgestellt hat, nicht ebenso gut 18 Jahre
*) Grenzboten 1894. Das Eigentum.

949
        <pb n="266" />
        vorher vom Statisstischen Amt der Stadt Berlin hätte geschehen
 können – wenn man gewollt hätte.
["! Folge des vorgehens des Bundes in dieser Sache
war zunächst, daß in Hildesheim am 17. Oktober 1894
eine Versammlung von Vertretern zahlreicher Handelskammern
 stattfand, zu der ich eingeladen wurde, und in
der unter Teilnahme des Oberbürgermeisters St ru c -
mann über die Mittel zur Bekämpfung des Bauschwindels
 verhandelt worden ist. Es wurde schließlich ein Beschluß
 gefaßt, der den Bauhandwerkern ein Vorzugrecht
vor allen nach Erteilung der Baukonzesssion eingetragenen
Hypotheken gewähren wollte.
Vom Oktober bis Dezember 1894 haben neue Beratungen
 unserer Bauhandwerker-Kommission stattgefunden,
 an denen neben den Bauhandwerkern J. Bandke,
A. Brucks, H. Jahn, H. Völker und mir noch die Juristen
 Dr. Bieber, Eschenbach und Dr. P. Dertmann teilgenommen
 haben. Ich habe der Kommission, in der ich
gleichzeitig das Amt des Vorsitzenden und Schriftführers
bekleidet habe, nicht weniger als zwanzig verschiedene
Vorschläge vorlegen können, die bis dahin von verschiedenen
 Seiten in der Sache gemacht worden waren.*)
@ Alle diese Vorschläge sind mit unseren eigenen verglichen
 worden, und wir haben schließlich einen wesentlich
verbessserten Vorschlag angenommen. Die Protokolle über
unsere Verhandlungen und Besschlüsse sind am 5. Februar
1895 dem neuen Justizminister Dr. Schönstedt mit einer
Eingabe übersandt worden.
Die Regierung hat dann im Juni 1895 zunächst der
Justizkommission des Abgeordnetenhauses 5 Skizzen zu
Gesetzentwürfen vorgelegt, die von verschiedenen Räten
ausgearbeitet worden waren, und von denen einer unseren
 Vorschlägen entsprochen hat. Zwei Jahre später
*) Free s e, Das Pfandrecht der Bauhandwerker. S. 288.

250
        <pb n="267" />
        sind die ersten Entwürfe eines Reichsgeseßes zur Sicherung
 der Bauforderungen und eines preußischen Ausführunggessetes
 veröffentlicht worden.
Der Henry George Verein.
Ounzwischen hatte es wieder unliebsame Auseinander-F
 setzungen mit den Mitgliedern gegeben. Erst gab es
eine Versammlung mit einer geharnischten Tagesordnung,
 weil Damaschke wegen eines von der Sozialdemokratie
 gegen die Schultheiß Brauerei verhängten Bierboykotts,
 das bisherige Vereinslokal gewechselt hatte. Der
Grund, den Damaschke für den Lokalwechsel angab, daß
wir Mitglieder aller Parteien, also auch die Sozialdemokraten
 als Freunde einlüden und unsere Sitzungen auf
neutralem Boden, also in solchen Lokalen abhalten müßten,
 wo auch die Sozialdemokraten erscheinen konnten,
war nicht stichhaltinz. Von den Mitgliedern Marfels,
Mannes, Dr. Poetsch, Völker und Ollendorf ist mit Recht
geltend gemacht worden, daß in diesem Wechsel des Lokals
 bereits eine Stellungnahme zugunsten der Sozialdemokratie
 lag, zu der auch nach meiner Ansicht nach
ihrem verhalten uns gegenüber kein Grund vorgelegen
hatte. Der Sturm wurde schließlich durch einen Beschluß
beschwichtigt, worin festgestellt wurde, daß in dem Lokalwechsel
 keinerlei Stellungnahme zugunsten irgend einer
Partei zu erblicken ssei.*)
Dann ist wieder meine Tätigkeit in der Bauhandwerkerfrage
 an die Reihe gekommen. Einige Mitglieder
haben gefunden, daß wir durch diese Sache, die eine lokale
und nebensächliche sei, von unserem Hauptziel abgelenkt
würden. Die Mitglieder Borstell, Eschenbach, Völker, Dr.
Poetsch haben sich aber zu meiner Freude auf meine
Seite gestellt. Ich habe geltend gemacht, daß eine einzelne
V) Zeilschrift Frei Land 1894 Nr. 16.

951
        <pb n="268" />
        Petition, wenn die Sache nicht nachdrücklich betrieben
würde, wertlos sei. Nur der zähen Verfolgung dieser
Frage, die ja auch in unmittelbarem Zusammenhang mit
unseren Grundsätzen stände, sei es zu danken, daß die
Jdeen unseres Bundes in weite Kreise gedrungen seien,
und daß jede Tageszeitung von uns sprechen müsse. Wenn
dadurch andere Fragen vernachlässsigt worden seien, so
liege das an den beschränkten Kräften, die sich uns zur
Verfügung gestellt hätten. Es bleibe aber den Herren,
die die Bauhandwerkerfrage für unwichtig hielten, unbenommen,
 an die Bearbeitung anderer Fragen in Wort
und Schrift heranzugehen und uns ihre Kräfte zur Verfügung
 zu stellen.
Dieser Rat ist von einigen Mitgliedern befolgt worden.
 Sie haben sich aber nicht zu Vorträgen bei uns bereit
 erklärt, sondern sie haben im Dezember 1894 unter
Führung von Bernhard Eulensstein neben unserem
Bunde einen Henry Ge org e V er e in gegründet, um
dort die Sache auf ihre Weise zu betreiben. Ein langes
Leben hat dieser Verein nicht gehabt. Es sind dort einige
Vorträge gehalten worden, die eine gute Aufnahme gefunden
 haben sollen. Es sollen aber Streitigkeiten über
die Kosten entstanden sein, und der Verein hat sich wieder
aufgelöst. Eulenstein hat im folgendem Jahr eine Broschüre:
 „Die soziale Frage eine Grund- und Bodenfrage.
Ernste Plaudereien über Henry Georges Sozialreform“
(Berlin 1895) veröffentlicht. Er ist dann nach Baden-Baden
 übergesiedelt und soll im Jahr 1907 freiwillig
aus dem Leben geschieden sein.

952
        <pb n="269" />
        10. Henry George oder Flürscheim.
Neue Sorgen.
[)! siebente Hauptversammlung hat am 17. November
1894 stattgefunden. Nach dem Geschäftbericht waren
im letztem Jahr zwanzig Versammlungen und acht Vorträge
 in anderen Vereinen veranstaltet worden. Die
Zahl der Mitglieder war trotzdem auf 285 gesunken, darunter
 befanden ssich zwölf lebenslängliche. Unsere Zeitschrift
 Frei Land hatte 187 Abonnenten verloren. Die
Ausgaben hatten im letztem Jahre 2382,73 Mk. betragen.
über die Ursachen des Rückganges habe ich mich schon
ausgesprochen. Neben dem fehlen eines Vorsstandmitgliedes,
 das sich ganz der Sache widmen konnte, haben die
häufigen Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstandes
 und besonders der wiederholte Wechsel der
Schriftleiter unserer Zeitschrift zu der Verminderung der
Mitglieder und Leser beigetragen. Damaschke war durch
seine Stellung in den Naturheilvereinen sehr belastet und
ich war viel auf Reisen gewesen. Außerdem hatten die
Kassengeschäfte des Bauvereins so zugenommen, daß ich
für die Bodenreformsache nicht viel tun konnte.
Eine Neuerung, die sich vortrefflich bewährt hatte,
war von unserem altem Mitgliede Herrmann Jahn
angeregt worden, der am 22. Januar 1922 im Alter von
82 Jahren verstorben ist und dem Bunde bis zu seinem
N Jahres waren neben
den üblichen Mitgliederversammlungen auch sieben Versammlungen
 mit Damen veranstaltet worden, die großen
arg

Ni
        <pb n="270" />
        Anklang gefunden hatten. Aus den Teilnehmerinnen
dieser Veranstaltungen, ist später die Frauengruppe hervorgegangen,
 die dem Bunde wertvolle Dienste geleistet
 hat.
Qn der 7. Hauptversammlung sind Vorträge von Dr.
Heinrich Wehberg über Ehelossigkeit und Sozialreform,
 von Michael Flürscheim über die Arbeitlosigkeit
und die Mittel zu ihrer Beseitigqung, von Pastor Theodor
Zollmann über die Kolonialfrage und von unserem
Frankfurter Bundesmitglied Moritz A. Loeb über Kommunalsteuern
 gehalten worden. Dr. Wehberg hat in
einer Gesundung unserer sozialen Verhältnisse das beste
Mittel zur Förderung des Eheglücks gesehen. Pastor
Zollmann warnte vor der Einführung des unbesschränkten
 Privateigentums am Grund und Boden in unseren
Schutzgebieten. Alle Kolonialfreunde sollten dafür eintreten,
 daß den Eingeborenen nicht eine Institution auferlegt
 wurde, die ihnen so gut wie ganz unbekannt Fei.
Flürscheim behandelte das Problem der Arbeitlosigkeit
 und sah die Ursache in den Zinstributen der Großkapitalisten,
 die ihre Ersparnisse immer in neuen Tributrechten
 anlegten. Die Zinsguthaben würden in Währunggeld
 verlangt und das Währunggeld der Welt sei
nur in beschränkter Menge vorhanden. Die dadurch veranlaßten
 Krisen und die Arbeitlosigkeit könnten nach
seiner Meinung durch eine andere Währung beseitigt
werden, die die Geldbenutzung automatisch jedem Produzenten
 zugängig mache.
Eine solche Währung sollte nach Flürscheims Ansicht
durch das War eng eld geboten werden, d. h. Papiergeld,
 das von Warenbanken ausgegeben und von ihnen
für Warenbezüge in Zahlung genommen werde.*) Voraussetzung
 dafür sei, daß dieses Papiergeld als gesetliches
*) Vergl. Seite 111 und 118.

ZH4
        <pb n="271" />
        Zahlungmittel für Zahlungen jeder Art genommen werden
 müsse. Einen Versuch mit der Errichtung einer sol-&amp;lt;en
 Warenbank werde er in der Rheinpfalz machen. Eine
Anzahl von Produzenten, die sowohl dem landwirtschaftlichem
 wie dem industriellem Gebiete angehörten, hätten
sich schon zum Beitritt bereit erklärt.
Zu Vorsitzenden sind in der 7. Hauptversammlung
Freese, Damaschke und Dr. Harmening gewählt worden.
Anstelle der in der letzten Hauptversammlung gewählten
Schriftführer sind Carl Marfels, Wilhelm Meyer und
Paul Knopp neu gewählt worden. Als Beisitzer war Dr.
Heyder ausgeschieden. Dafür sind Loeb und Dr. Poetsch
neu eingetreten. Damaschke legte in Rücksicht auf das
Generalsekretariat der Naturheilvereine und die Redaktion
 des Naturarztes, die seine Kräfte vollständig in Anspruch
 nahmen, die Schriftleitung von Frei Land am
Jahresschluß neuerdings nieder. Sie ist auf ein Jahr
dem Mitgliede E. Bachmann übertragen worden.
Om Anschluß an den Vortrag über die Kolonial-L
 §frage, ist von uns am 5. Januar 1895 eine von
Pastor Theodor Zollmann verfaßte neue Eingabe an den
Reichskanzler Fürsten zu Hohenlohe-Schillingfür
 st gerichtet worden. Wir haben darin die Bitte ausgesprochen,
 dem Gesuch unseres Bundes vom 11. Januar
1894 folge zu geben und die Angelegenheit dem Kolonialrat
 zur Begutachtung vorlegen zu wollen (siehe Anhang).
Es hieß in der Eingabe, wenn die Völker Europas
ihren Schutz auf die Länder unzivilisierter Völker ausdehnten,
 so sei ihre erste Pflicht, diese in ihren natürlichen
Rechten zu schützen, und ihr Landbesitz sei ihr ursprünglichftes
 und wirtschaftlich wertvollsstes Besitztum. Wollten
wir nicht an jenen Völkern einen Raub verüben, so dürfwir
 uns nicht als Eigentümer ansehen, die das Land verschenken
 oder verkaufen, sondern als Vormünder un-Hr;


Dh:
        <pb n="272" />
        mündiger Völker, deren Vermögen wächst, indem wir sie
lehrten, wie man die Schätze ihres Landes aufschließt und
den Menschen diensstbar macht.
Wenn wir auf den Boden und seine Schätze Beschlag
legten als auf ein Volkseigentum und sie denen, die sie
am besten ausnutzen können in Pacht übergeben, so
steige das Land an Wert. Die organisierte Gesellschaft in
Kommune und Staat werde durch diese einfachste, gerechteste
 und ergiebigste aller Steuern vermögend und könne
die mit der Entwicklung des Landes steigenden Anforderungen
 an Wegen, Eisenbahnen, Schulen leichter befriedigen.
 Zum gedeihen der Kolonien würden außer den
wirtschaftlichen auch Faktoren sittlicher Natur erforderlich
sein. Aber gerade diese würden durch das festhalten des
Bodens als Nationaleigentum untersstützt. Die Eingeborenen
 würden nicht zu rechtlosen Subjekten gemacht.
Der Verkauf des Bodens säe Zwietracht und Haß zwischen
den Einheimischen und den Einwanderern. Das gemeinsame
 Nationaleigentum werde Rücksichtnahme und Verständnis
 zwischen den Rassen anbahnen. Vom April 1895
an hat Pastor Zo 1 Il m a n n (gest. 20. März 1920) in der
Bundeszeitschrift eine Aufsatzfolge über „Die Bodenbesitzreform
 im Spiegel der evangelischen Ethik“ veröffentlicht,
durch die der treffliche Geistliche uns neue Freunde
unter seinen Amtsbrüdern gewonnen hat.
Carl Marfels und W. C. Backhaus.
Qn den Mitglieder-Versammlungen und in unserer
ZS Zeitschrift haben in dieser Zeit die Erörterungen über
die Theorien von Henry George einen breiten Raum eingenommen.
 Es haben sich daran besonders Michael Flürscheim,
 August Harder, Dr. Poetsch, Dr. Beck und Carl
Marfels, der Herausgeber der Deutschen Uhrmacherzeitung,
 beteiligt.

956
        <pb n="273" />
        Carl Marf el s hatte im letztem Jahr in seinem
Blatte und in unserer Zeitschrift einige Aufsätze über die
Bodenfrage veröffeutlicht. Er hatte auch eine Broschüre:
„Die wahre Ursache der schlechten Zeiten“ herausgegeben,
in der er in vortrefslicher Weise die Entstehung der Handelskrisen,
 die Arbeitlosigkeit und die schlechten Erwerbverhältnisse
 auf das Bodenmonopol zurückgeführt hatte.
Marfels hat das beste Mittel, den Grund und Boden
wieder zum Allgemeingut aller zu machen wie Henry George
 in der Aufhebung aller direkten und indirekten
Steuern gesehen. In der Besteuerung des ohne Arbeit
entstandenen Wertes des Bodens bis zur vollen Höhe
seines jährlichen Reinertrages.
Gegen die Durchführbarkeit dieses Vorschlages hat
Flürscheim die Einwände erhoben, die er schon in seinen
Schriften geltend gemacht hatte. Dr. W. Poetsch hat einer
vollen Verstaatlichung des Grund und Bodens den Vorzug
 vor der Grundsteuer gegeben. Er wollte „ganze Arbeit“
 machen. Dr. R. J. B e &amp;gt;, der im Jahr 1892 eine
vortreffliche Schrift über die Erhaltung unseres Bauernstandes
 veröffentlicht hatte, hat die Befreiung des Volkes
von der Herrschaft der Plutokratie als das wichtigste angesehen.
 Ob die wirtschaftlichen Reformen dann im Sinne
von Flürscheim oder von Henry George erfolgen würden,
werde davon abhängen, welcher von beiden Reformern
den praktischen Bedürfnissen des Volkes am meisten Rechnung
 tragen werde.
Z: diesen Fragen hat damals der Dichter unseres
Bundesliedes, der Schriftsteller W. E. Ba &amp;gt; h a u s
in Bremen, Stellung genommen. Er hatte schon im Jahr
vorher unter dem Titel: „Allen die Erde“ (Braunschweig
1893), kritische geschichtliche Darlegungen zur sozialen Bewegung
 veröffentlicht. Er hatte darin die soziale Bewegung
 und die Reformparteien geschildert und war für
17 Fre ese, Bodenreform ,

O?
        <pb n="274" />
        die Zusammengehörigkeit von Individualismus und Sozialismus
 eingetreten. Die Menschheit sei ihres Ur- und
Grundrechts, des Rechts auf gemeinsamen Nutzbesitz der
Muttererde durch einzelne beraubt worden, Der Privatbesitz
 an Grund und Boden sei die Ursache aller Unfreiheit
 und aller sozialwirtschaftlichen Drangsale. Es sei die
Pflicht aller Sozial- und Wirtschaftreformer, ihre Reformbestrebungen
 mit aller Kraft zunächst einzig und
allein darauf zu richten, daß das Recht auf privates Eigentum
 am Erdboden aufgehoben werde.
Sein neues Werk erschien unter dem Titel: „Vom
rechten Staate“ Braunschweig 1894). Es enthielt sechs
staatsphilosophische Abhandlungen. Eine davon war der
Grundrentenssteuer als einziger Steuer gewidmet. Backhaus
 sagte, daß der Gedanke der Bodenbesitzreform nach
dem scheitern der physiokratischen Bewegung des 18.
Jahrhunderts lange Zeit geschlummert habe. Erst seit
einem Jahrzehnt sei der Gedanke wieder zu neuem und
wie es scheine kraftvollem Leben erwacht (Seite 89). Der
Kardinalgrundsatz sei:
„Der Privatbes it an Grund und Boden der
Erde muß das ge meinsame Eigentum aller
Bürger eines Staates werden!“
Er verlangte aber, daß die rechte Art der Durchführung
 jedem Lande überlassen werden müsse (S. 93). Das
habe Henry George verkannt, als er das Banner der
Single tax erhoben habe. Er habe diese Steuer nicht nur
für sein Land, sondern für alle Länder verlangt. Die
Einführung der Single tax sei ihm keine Zweckmäßigkeitfrage,
 sondern die Prinzipienfrage der Reform (S. 95).
Backhaus beklagte mit Recht, daß George in seinem
offenem Briefe an den Papst Leo X1I., die unbeschränkte
Konkurrenz für genau so notwendig zur Gesundheit des
industriellen und des sozialen Organismus erklärt habe,
wie die freie Zirkulation des Blutes unentbehrlich sei zur
gr -

„Zî§
        <pb n="275" />
        Gesundheit des körperlichen Organismus, und er meinte,
daß der Kriegsruf: „Gott will e s“ auf den schwärzesten
 Blättern der Geschichte zu finden sei (S. 104).
Der Boden muß Gemeingut werden! Das sei auch
die Absicht aller deutschen Reformer. Ihnen aber habe
Gott einen anderen Weg dazu gewiesen, als den der
Single tax (Seite 105). George habe geschrieben: Es sei
nicht nötig, den Boden zu konfiszieren, es sei nur nötig,
die Rente zu konfiszieren. Das heiße: Es sei nicht nötig,
meinem Nachbarn sein Haus wegzunehmen, es sei nur
nötig, den Grundzins ihm zu rauben, ich lasse ihm die
Schale, wenn mir nur der Kern bleibt:
„Wegnehmen ist wegnehmen und stehlen ist stehlen, mag
der Gegenstand sein, welcher er sein wolle.“
Das germanische Gewisssen und die Würde des Staates
erlaubten das nicht, namentlich dann nicht, wenn das angestrebte
 Objekt in ehrenhafter Weise in seinen Besitz gelangen
 könne (S. 108). Solange es als unzweifelhaft betrachtet
 werden müsse, daß der Plan des Ankaufs und der
Verpachtung das in jeder Beziehung beste unter den vorgeschlagenen
 Mitteln sei, so lange sei es schon aus Gründen
 simpelster Staatsklugheit geboten, dieses beste Mittel
zu wählen (S. 110).
Der Botanische Garten in Berlin.
Om Jahr 1895 hat keine Hauptversammlung stattfin-&amp;lt;Öden
 können. Ich war wieder monatelang in Geschäften
 von Berlin abwesend, und Damaschke war im Orient.
Es ist deshalb beschlossen worden, die Versammlung auf
das kommende Jahr zu vertagen. Da im Jahr 1896 in
Berlin eine große Gewerbeausstellung stattfinden sollte,
so wurde angeregt, dieser Hauptversammlung durch Einladung
 ausländischer Gesinnunggenossen eine besondere
Bedeutung zu geben, Es ist leider anders gekommen.
17%

&amp;gt;
959
        <pb n="276" />
        Die Zahl der Leser des Blattes hatte sich unter der Redaktion
 von Bachmann wieder vermindert. Bachmann
hat am Schlusse des Jahres die Redaktion niedergelegt,
und Damaschke hat sie anfang 1896 notgedrungen wieder
übernehmen müssen.
Das Jahr 1896 hat uns einige Erfolge gebracht. Marfels
 hat das Jahr mit einem Aufsatz eröffnet, worin er
die Meinung vertreten hat, daß die Bodenreform in den
anglosächsischen Ländern zuerst zum Siege gelangen
werde. Wir hätten auf dem Kontinent nur das Feuer
zu hüten, das am Tage des Sieges drüben auch mit einem
Schlage bei uns zur erleuchtenden wärmenden Flamme
werde müsse. Bei den anglosächsischen Völkern wachse die
Erkenntnis, daß die soziale Frage eine Grund- und
Bodenfrage sei, und daß diese scheinbar so komplizierte
Frage auf eine verhältnismäßig einfache Weise zu
lösen sei.
gr. Februar 1896 ist die Absicht bekannt geworden,
den Botanischen Garten, der sich in einer
Ausdehnung von 137 350 am aus der Zeit des Großen
Kurfürsten im Westen der Stadt Berlin erhalten hatte,
an eine Großbank zu verkaufen und der Bebauung zu
überlassen. Der Bund hat sofort gegen dieses Projekt
Stellung genommen und hat am 19. Februar eine öffentliche
 Versammlung veranstaltet, in der Ottomar Beta den
großen Wert dieses historischen Gartens für die Bevölkerung
 des Westens der Stadt hervorgehoben hat, Er hat
ausgeführt, daß sowohl vom ästhetischem wie vom hygienischem
 Standpunkte und auch aus Pietät gegen das Hohenzollerngeschlecht
 der Verkauf des Botanischen Gartens
verhindert werden müsse. Die Veräußerung berühre eine
Prinzipienfrage: Die Unversschuldbarkeit des Grund und
Bodens. Er trat lebhaft dafür ein, daß der Garten vor
den Gaunerkrallen der Terrainspekulanten und Bau-:,000
        <pb n="277" />
        schwindler bewahrt werde und den Bürgern erhalten
bleibe.
Ich habe in meinem Vortrag daran erinnert, daß der
Garten aus dem Hopfengarten der ehemaligen kurfürstlichen
 Brauerei hervorgegangen war, und durch den
Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm im 17. Jahrhundert
 seine jetzige Bestimmung erhalten habe. Der Garten
sei in den schwersten Tagen, die über Preußen hereingebrochen
 seien, im siebenjährigem Kriege und in der Franzosenzeit,
 nicht veräußert worden. Als im Jahr 1763 die
Akademie der Wisssenschaften den Antrag gestellt habe, den
Garten zu verkaufen, habe Friedrich der Große es abgelehnt.x)
 Der alte Kaiser Wilhelm I. habe dort als Knabe
gern geweilt. Wenn jetzt eine Verlegung der Gewächshäuser
 und des Gartens aus Zweckmäßigkeitgründen Erfolgen
 solle, als Park müsse der Garten mit seinen alten
Bäumen erhalten bleiben. Mehrere Redner haben sich in
der Versammlung in ähnlichem Sinne geäußert.
Am Schlusse hat die Versammlung eine Erklärung dahin
 angenommen, daß die städtischen Behörden mit dem
Fiskus wegen Erhaltung des Gartens zu einer billigen
Vereinbarung gelangen müßten, wobei auch eine teilweise
 Bebauung auszuschließen sei. Die Versammlung
erklärte sich gleichzeitig gegen jede fernere Veräußerung
von öffentlichem Grundbesitz an Private im Sinne der
Bestrebungen des Bundes für Bodenbesitzreform.
D): Konservative Korrespondenz und die Deutsche Tageszeitung
 in Berlin, haben in ihren Berichten über
unsere Versammlung darauf hingewiesen, daß bei der
Anlage des Viktoria Parks im Süden der Stadt Berlin
die Häuser und die Mietpreise in dieser Gegend ganz ungemein
 in die Höhe geschnellt seien. Wenn der Botanische
Hand x. jrrHler. Dr. A. W. Jahrbuch des Kgl. Botanischen Gartens 1881.

961
        <pb n="278" />
        Garten der Stadt Berlin ganz oder halb geschenkt würde
und auf Kosten der Berliner Steuerzahler eingerichtet
und unterhalten werden sollte, würden die Grundbesitzer
jener Gegend allein Vorteile davon ziehen. Unser Widerspruch
 gegen die Bebauung hat immerhin einen teilweisen
 Erfolg gehabt. Durch die Verlegung des Kammergerichts
 in den Park unter Herstellung parkartiger Anlagen
 ist wenigstens ein Teil des schönen Gartens vor
dem Schicksal, mit Mietkasernen bebaut zu werden, bewahrt
 geblieben. Den gleichen Erfolg hat unsere auf S.
221 erwähnte Eingabe an den Kriegsminister gehabt.
Der Verkauf der Grundstücke an den meistbietenden ist
unterblieben. Die Grundstücke sind anderen Behörden
überlassen worden.
SErnkte Verlulkte.
L:: Bewegung ist in dieser Zeit von schmerzlichen
Verlusten betroffen worden. Am 2. Februar 1896 verstarb
 unser verehrtes Bundesmitglied Fritz B orsst ell,
betrauert von allen, die dem prächtigem Manne nahe gestanden
 hatten. Am 27. Februar 1896 ist Wilhelm Emanuel
 B ack h au s, der Dichter unseres Bundesliedes gestorben.
 Die deutschen Bodenreformer werden beiden verdienten
 Männern ein dankbares Andenken bewahren.
Im April 1896 hat Flürscheim uns Mitteilungen über
die erste War en b an k gemacht, die von ihm am 16. Dezember
 1894 in Harxheim errichtet worden war und deren
Leitung er seinem Freunde J. Schmitt übertragen hatte.
Die Warenbank sollte die von ihm in der letzten Hauptversammlung
 gemachten Vorschläge verwirklichen. Sie
hatte die Aufgabe, den Güteraustausch unter Ausschaltung
 des baren Geldes in der Weise zu vermitteln, daß
sie Waren aller Art annehmen und Bescheinigungen darüber
 ausstellen sollte, gegen die andere Waren in ihren
Verkaufstellen in Empfang genommen werden konnten.
ch

ÖV
        <pb n="279" />
        Mit der Verkaufabteilung sollte eine Kreditabteilung
verbunden werden, die Bezugscheine gegen 1 v. H. ausleihen
 sollte.
Flürscheim hat sich von der Einführung dieser Bezugscheine,
 die er Warengeld oder Tauschgeld nannte, einen
leichteren Güteraustausch und den größten Segen für alle
produktiven Stände versprochen. Er hat in unserer Zeitschrift
 in der nächsten Zeit mehrmals Aufsätze veröffentlicht,
 in denen er über ähnliche Versuche in Amerika und
Frankreich berichtet hat. Er war von dieser Sache so eingenommen,
 daß die Bodenreform bei ihm ganz hinter der
Währungfrage zurücktrat und er die Bodenreform ein
Steckenpferd genannt hat, von dem er jahrelang nicht
herunter gekommen wäre. Seine Pläne haben aber bei
uns wenig Anklang gefunden.
Qun diese Zeit ist der erste Erfolg gefallen, den die Bo-ÖHenreformer
 in ihrem vorgehen gegen das Konzesssionwesen
 und die Landschenkungen in den deutschen K ol o -
ni en zu verzeichnen hatten. Unsere Eingabe an den
Reichskanzler Fürst v. Hohenlohe vom 5. Januar 1895
war wie die am 11. Januar 1894 an seinen Vorgänger
gerichtete ganz ohne Wirkung geblieben. Auch die Kolonialzeitungen
 hatten keine Notiz davon genommen.
Im Juli 1896 haben wir einen neuen, diesmal sehr
scharfen Vorstoß gegen das Spekulantentum in den Kolonien
 unternommen. Unfere Zeitschrift Frei Land hat von
der Spitze ihrer Nummer 13/14 unter der überschrift „Kolonialspekulanten“
 einen Artikel gebracht, den ich verfaßt
 hatte. Ich habe darin gegen die Angriffe Stellung
genommen, die in den Tageszeitungen gegen einen unserer
 besten Männer in unseren Kolonien, den Gouverneur
 v. Wi ß m a n n, gerichtet worden waren.
Dieser hatte sich aufgrund der Erfahrungen, die er in
dem seiner Obhut anvertrautem Schutzgebiet gemacht

926h5
        <pb n="280" />
        hatte, genötigt gesehen, ernste Maßregeln gegen das vorvordringen
 von Bodenspekulanten in seiner Kolonie zu
ergreifen. Er hatte angeordnet, daß die Kronländereien
in Deutssch-Ostafrika nur noch in Zeit- oder Erbpacht weggegeben
 werden sollten. Diese Verfügung hatte bei den
Interessenten begreiflicherweise Mißfallen erregt und
hatte ihm Angriffe zugezogen. Sie nannten die Pacht
eine Gnadenpacht und sagten, daß sich auf solche Engherzigkeit
 niemand einlassen würde. Man würde dann lieber
 nach Mittel-Amerika oder Santos gehen, um Kaffeeplantagen
 anzulegen.
Wie die Vossische Zeitung, die sich in dieser Sache auf
unsere Seite stellte, mitteilte, waren diese Vorwürfe gegen
 die Kolonialverwaltung von der Deutsch-Ostafrikanischen
 Gesellschaft ausgegangen, die ihre Privilegien
dahin auslegen wollte, daß alles verfügbare Land ihr gehörte.
 Um diesem treiben ein Ende zu machen, hätte der
Gouverneur v. Wißmann seine Verfügung erlassen.
In einem zweitem Aufsatz: „Bewährte Grundsätze ~
ein Wort an unsere Kolonialverwaltung“ ist Adolf Damaschke
 von ähnlichen Gesichtpunkten ausgegangen. Er
ist für den Entschluß eingetreten, die neuen deutschen Gebiete
 zugunsten künftiger Geschlechter vor der schiefen
Ebene einer immer schneller wachsenden Verschuldung zu
bewahren.
Die Nummer von Frei Land, die diese beiden Aufsätze
hielt, ist von uns an die Mitglieder des Kolonialrats und
an viele Kolonialfreunde verschickt worden. Die Folge ist
gewesen, daß schon nach einigen Tagen vom Kolonialamt
weitere Exemplare dieses Heftes von uns eingefordert
worden sind. Ich glaube, daß wir damit die ersten Steine
zu der Bresche gelockert haben, die das Reichsmarineamt
zwei Jahre später am 2. September 1898 durch die Landordnung
 von Kiautsschou in das System der großen Landschenkungen
 und Konzessionen gelegt hat.

¿d
        <pb n="281" />
        Einige Äußerungen des Gouverneurs v. Wißmann,
die am 1. September 1896 in Frei Land Nr. 17 bekannt
gegeben werden konnten und ein Brief, den der Gouverneur
 im Mai 1900 an meinen Nachfolger Damaschke gerichtet
 hat (Deutsche Volksstimme 1900 Nr. 11 S. 322-327),
haben bewiesen, daß dieser hervorragende Mann sc&amp;lt;hon
früh auf unserer Seite gestanden hat.
Om September 1896 hat in der Friedrich Wilhelm Universität
 in Berlin ein nationalökonomischer Kursus
des Evangelisch-sozialen Kongresses vor zahlreichen Hörern
 stattgefunden. Geheimrat Adolph Wagner hat Vorträge
 über Finanz- und Steuerpolitik gehalten. Mir
waren fünf Vorträge über die Stellung des Arbeiters im
Großbetriebe übertragen worden.
Meine Vorträge sind später unter dem Titel „Fabrikantensorgen!“
 im Buchhandel erschienen. Sie haben
wegen meines eintretens für die Arbeiterschutzgesetze, für
den Achtstundentag, für Arbeiterausschüsse und für die
Verwaltung der Wohlfahrteinrichtungen durch die Arbeiter
 ziemlich viel Aussehen erregt und sind in den Zeitungen
 viel besprochen worden. Meinen letzten Vortrag
hatte ich der Arbeiter Wohnungfrage gewidmet, und ich
habe dabei unseren Standpunkt in der Wohnungfrage zur
Geltung bringen können.*)
Der Deutsche T'olksbund.
K*? Zeit nachher hat es eine überraschuug gegeben,
durch die das weitere bestehen des Bundes infrage
gestellt werden konnte. Ich hatte in der letzten Zeit nur
wenig für unseren Bund tun können. Nun trat auch an
Damaschke, der das Bundesorgan geleitet und mich während
 meiner Abwesenheit vertreten hatte, die Frage her-"TFF
 fe, Fabrikantensorgen! Eisenach 1896 S. 54.

965
        <pb n="282" />
        an, ob er seine Ämter niederlegen sollte. Er hatte von
unserem Vorstandmitgliede Professor Lehmann-Hohenberg
 den Antrag erhalten, seine Stellung als städtischer
Lehrer in Berlin aufzugeben, und nach Kiel zu übersiedeln,
 um dort die Redaktion der Kieler Neuesten Nachrichten
 und der Sonntagbeilage „Deutsche Volksstimme“
zu übernehmen, deren Eigentümer Professor Lehmann-Hohenberg
 war. Gleichzeitig wurde uns der Vorschlag
gemacht, unter Aufgabe unserer eigenen Wirksamkeit
einer Vereinigung des Deutschen Bundes für Bodenbesitzreform
 mit dem Deutschem Volksbunde in Kiel, desssen
Vorsitzender Lehmann-Hohenberg war, zuzustimmen.
Der Deutsche Volksbund war von Professor Lehmann-Hohenberg
 als Vereinigung zur Förderung deutscher
Volkserziehung und friedlicher Sozialreform gegründet
worden, und zählte zu seinen Mitgliedern einige bekannte
Männer. Sein Wahlspruch sollte sein: Jm Dienste der
Menschheit für Deutschlands Wohlfahrt. Als Leitgedanken
 sollten nach den Vorschlägen des Gründers der Vereinigung
 gelten: Im Vertrauen auf das gute im Menschen,
 Erziehung zu wahrer Gerechtigkeit. Innere Einigung,
 politische und wirtschaftliche Gerechtigkeit als Vorbedingung
 zu Deutschlands äußerer Machtstellung. Verbindung
 der Sozialgesinnten aller Parteien, die nicht auf
die Zukunft warten, sondern an der Besserung der Zustände
 mit Hand anlegen wollten.
Jm einzelnem verlangte er unter anderem, der Grund
und Boden sei, soweit möglich, unbeschadet weiter bestehendem
 Privatbesitz, wieder in Gemeinbesitz zu bringen
 und biete sich hierzu als natürlicher Weg die Kommunalisierung
 der Hypotheken. Die durch die Arbeiterversicherung
 aufgebrachten Kapitalien seien in erster Linie
in dieser Weise anzulegen.*) Wenn unser Bund der Vereinigung
 zustimmen würde, sollten unseren Mitgliedern
E *) Deutische Volksstimme 1896 Nr. 24.

206
        <pb n="283" />
        die beiden Zeitungen als wirksame Mittel zur Erörterung
 der Bodenfrage zur Verfügung gestellt werden.
9] hs Damaschke hat in seinen Erinnerungen erzählt,
daß er lange geschwankt habe, ob er das Anerbieten
annehmen sollte. Auf der einen Seite hätten viele Nachteile
 und auf der anderen Seite nur das Wort „Bodenreform“
 vor ihm gestanden.*)
Für uns lag die Sache ganz ähnlich. Es war uns
klar, daß, wenn Damaschke nach Kiel ging, unser Bundesorgan
 „Frei Land“ nicht weiter bestehen konnte. Auch
die Bundesgeschäfte waren schwer weiter zu führen. Die
Aufgabe der selbständigen Existenz unseres Vereins und
der Eintritt in einen anderen, der sich neben den Aufgaben,
 die uns am Herzen lagen, noch andere gestellt
hatte, legten uns ein schweres Opfer auf. Auf der Seite
der Gründe, die für die Annahme der Vorschläge sprachen,
die uns gemacht worden waren, stand auch bei uns nur
ein Wort, das alle Opfer aufwiegen sollte: Die täglich
erscheinende Zeitung mit 10 000 Abonnenten, die unserem
Bunde zur Verfügung gestellt werden sollte.
Es blieb uns aber keine Wahl, und eine Umfrage, die
ich an die Mitglieder des Vorstandes gerichtet habe, ergab
eine einhellige Zustimmung zu der geplanten Vereinigung.
 Auch Michael Flürscheim war damit einverstanden.
 Nur Dr. Heinrich Wehberg, der dem Vorstande nicht
angehörte, aber die Anfrage erhalten hatte, hatte sich gegen
den Vorschlag ausgesprochen. In einem bemerkenswertem
 Brief, den Flürscheim aus Brighton in England an
mich gerichtet hatte, und den ich in der lezten Nummer
von „Frei Land“ am 30. September 1896 veröffentlicht
habe, hat er einen Blick auf den zwölfjährigen Zeitraum
seit dem auftreten der Bodenreformer geworfen. Es ist
Ty q Tritte Vttsstme 1908 E,580. —, Fot Friregen seht XXIX E. 1

967
        <pb n="284" />
        der letzte Brief gewesen, den ich von Flürscheim erhalten
habe, und ich lasse ihn nachstehend folgen:
„Hochverehrter Freund!
o" mich mein Gedächtnis nicht trügt, sind es gerade,
Tag für Tag, acht Jahre seit der Gründung des Bundes
 bis zu diesem Tage, an dem er sich zu seiner Auflösung
oder vielmehr Wiedergeburt versammelt. Gestatten Sie dem
Gründer desselben einige Worte zu dem denkwürdigen Ereignisse.
 Es gibt Wahrheiten, welche nur der richtigen Vorführung
 bedürfen, um in kurzer Zeit ihren Siegeslauf durch
die ganze Welt zu nehmen. Zu diesen gehört in erster Linie
die, daß die Grundlage einer jeden wahren Reform die Rückgabe
 der Mutter Erde an die gesamte Menschheit sein muß.
Wer sich zurückverseten kann in die Zeit vor zwölf Jahren ~
1884 begann die eigentliche Bodenagitation sowohl in Amerika,
 wie in England und auf dem europäischen Kontinent ~
und sich erinnert, mit welchem halb spöttischen Staunen das
neue Evangelium damals von den Gebildetsten aufgenommen
wurde, und wie wenig auch nur der Gedanke an die bloße
Möglichkeit einer Bodenverstaatlichung den Menschen in den
Kopf wollte, und wer heute nach zwölf Jahren erstaunt
sieht, daß es kaum eine Vereinigung von wirklichen Reformatoren
 in der Welt gibt, welche nicht die Rückgabe des Grund
und Bodens an die menschliche Gesellschaft als selbstverständliche
 Voraussetzung betrachtet, daß die große Wahrheit, die
wir vertreten, in diesen zwölf Jahren so zum Gemeingut aller
Gebildeten geworden ist, daß sogar ihre Gegner, die freilich
noch die weitaus überwiegende Mehrheit bilden, längst aufgehört
 haben zu spotten, und sich widerwillig unter ihren
Einfluß gebracht fühlen; ~ wer dies mit offenem Auge tut,
der wird sich sagen müssen, daß wir rascher fortschreiten, als
wir in unserer Ungeduld es gewöhnlich zu ahnen pflegen.
Ja, wir dürfen uns heute am achten Jahrestage sagen: der
Bund für Bodenbessitzreform hat seine Aufgabe wacker erfüllt,
die Aufgabe, nach Kräften dazu beizutragen einer großen
Grundwahrheit freie Bahn zu schaffen, ihren Einzug in die
Geister vorbereiten zu helfen. Es ist daher unnötig darauf
hinzuweisen, welch direkten Einfluß unsere Agitation in
diesen acht Jahren gehabt hat; er verschwindet neben dem
indirekten. Niemand hat sich diesem entziehen können. Ob
es sich um Gemeindebesschlüsse bezüglich Bodenverwendung

IHK
        <pb n="285" />
        handelt, oder um behördliche Bauordnungen, oder um Gesete,
welche ehrlichen Handwerkern die Frucht ihrer Arbeit vor
räuberischem Spekulantentum sicher stellen, oder um die Aufnahme
 unserer Grundsäße in die Programme sonst sich
diametral gegenüber stehender Parteien – ich erinnere an
Antisemiten und ethische Reformer ~ respektive um die Einräumung
 des ersten Platzes, anstatt des des Aschenbrödels,
wie seitens der Sozialdemokratie geschehen, einerlei, die Bodenbesitreform
 hat sich überall den ersten Plat erobert, um
ihn nie wieder zu verlieren. Sogar agrarische Schriftsteller
haben sich der Idee nicht entziehen können, wenn sie auch vorläufig
 noch verschämt als Hypothekenversstaatlichung durch die
Türspalte blinzelt. Wichtige Regierungmaßregeln wie die
Rentengüter und die polnischen Ansiedlunggesete erinnern
daran, resp. enthalten ein Samenkorn des großen Prinzips
in sich.
Aber damit war auch die Aufgabe des Bundes erfüllt. Wie
sich die Anticornlaw Liga auflöste, nachdem sie England zum
Freihandel bekehrt hatte, kann der Bund für Bodenreform
seine erste Phase als beendigt betrachten, nachdem er es dahin
gebracht hatte, daß mächtigere Hände das hingelegte Schwert
aufgenommen haben.
Der Bund für Bod enbs it re f o r m ift tot; es
lebe d er d eut s&amp;lt; e Volk s b un d!
Der Moment ist gekommen, in dem man von der Verbreitung
 einer großen Wahrheit zu ihrer praktischen Verwertung
übergehen muß.
Ich selbst habe schon seit Jahren eingesehen, daß es Festungen
 gibt, die man vergeblich mit einem Frontangriff einzunehmen
 sucht. Die direkte Durchführung unserer Forderung
mußte uns bald als unmöglich erscheinen. Hierzu gehört
parlamentarische Macht und das einzige bodenreformerische
Mitglied des Reichstages hat unter Erkenntnis des eitlen
Wahnes weichen müssen, daß die politische Phrase denn doch
noch eine große Macht besitzt, und daß es dem Bunde bis jetzt
noch nicht möglich ist, dem Volke den Unterschied zwischen wahrem
 und scheinbarem Freisinn klarzumachen, wenigstens nicht
dem immer kleiner werdendem Teil des Volkes, der sich noch
frei von einer anderen Sorte des Phrassentums gehalten hat,
der Marxistischen. Auf dieser, der politischen, der Stimmurnseite
 ist die Festung vorerst nicht einzunehmen. Aber es gibt
© s

Ihzr
        <pb n="286" />
        andere Wege, die zum Ziel führen, auf denen geringere
Schwierigkeiten drohen. Ein Bund für Bodenreform kann
diese Wege nicht gehen. Er hätte Punkte in sein Programm
aufnehmen müssen, welche eben nicht in das Programm eines
Bundes für Bodenreform passen. Ich wußte dies ganz gut,
als ich in der letten Generalverssammlung, der ich vor zwei
Jahren beiwohnte, einen Vortrag über eine Reform in unserem
 System der Güterzirkulation hielt. Ich hatte nur gedacht,
 daß es nichts schaden konnte, und ihm vergeben würde,
wenn der Gründer des Bundes seinen Freunden darlegte, warum
 er sich in den Hintergrund gezogen hatte, sich nur noch
wenig an der eigentlichen Bodenreformagitation beteiligte.
Ich wollte denen, die meiner Führung gefolgt waren, zeigen,
daß sie ihr Vertrauen keinem Unwürdigen geschenkt hatten,
und daß mein scheinbarer Rückzug nur die Vorbereitung für
einen neuen, noch viel mühsameren Kampf bedeutete. Hier
ist nicht der Platz, dafür den Beweis zu liefern, wie recht ich
mit meiner Ansicht hatte, daß ich auf dem neuen Wege und
zwar hier in dem Lande, das uns ein halbes Jahrhundert voranmarsschiert
 in der praktischen wirtschaftlichen Bildung des
Volkes, mehr für unsere große Reform zu tun im Stande sein
werde, als daheim als Mitarbeiter im Bunde für Bodenreform.
 Es ist hier nicht der Plat dafür, Ihnen zu zeigen,
wie hoffnungsreich schon diese wenigen Monate meiner Pionierarbeit
 im freien England gewesen sind, so daß ich bald
mit sehr erfreulichen Tatsachen hoffe dienen zu können. Dagegen
 darf ich an dieser Stelle und an diesem wichtigen Tage
meiner Freude Ausdruck verleihen, daß die Neugeburt unseres
Bundes in seiner Vereinigung mit so wackeren Mitstreitern
auch mir wieder einen Rahmen liefert, innerhalb dessen ich
im Vaterlande mithelfen kann auf einem praktisch begehbaren
Wege, dem der wirtschaftlichen Tat, der großen Wahrheit zum
Sieg zu verhelfen, welche uns alle mit der gleichen Begeisterung
 erfüllt wie an jenem Septembertage vor acht Jahren
in der einstig freien Reichsstadt am Main, der Wahrheit, die
ihren Ausdruck in dem Rufe findet:
Deutsch Land all en Deutschen!
Bright o n, September 1896.
Micha el Flür schei m.

970
        <pb n="287" />
        fs): entscheidende Hauptversammlung hat am 26. September
 1896 unter starker Beteiligung der Bundesmitglieder
 stattgefunden. Ich habe die Versammlung
mit dem Antrage eröffnet, dem Vorstande für den Ausfall
 der vorjährigen Hauptversammlung Entlastung erteilen
 zu wollen. Der Antrag wurde angenommen.
Dann habe ich den Geschäftbericht über die Jahre 1894
bis 1896 erstattet und habe damit im Hinblick auf die
vorliegenden Anträge des Vorstandes einen Rechenschaftbericht
 über die gesamte Tätigkeit des Bundes unter der
Leitung des bisherigen Vorstandes verbunden. Ich erinnerte
 an unser vorgehen in der Wo hn un g fr ag e im
Jahr 1890, und an die zahlreichen Eingaben, in denen
wir den Stadtgemeinden die Gründung von Stadterweiterungfonds,
 den Ankauf von brachliegenden und in Spekulantenhänden
 befindlichen Außenterrains und die Verpachtung
 des Bodens an gemeinnütige Genosssenschaften
vorgeschlagen hatten. Der Bund sei dann für die Heranziehung
 der A d j az ent en zu den Kosten städtischer
Anlagen, die eine Werterhöhung der anliegenden Grundstücke
 herbeiführen, eingetreten. Er habe sich mit der
Kommunalisierung der Ap o t h e k e n beschäftigt, und sei
für die Verstaatlichung der Wasserkräfte, für eine Erweiterung
 des Enteignungrechtes, für bessere Bau or d -
nungen und gegen den Verkauf von fiskalischen
Grundstücken eingetreten. In den Kämpfen der Behörden
 gegen das überwuchern der Mietkasernen in den
Vororten Berlins habe der Bund als einzige öffentliche
Vereinigung den Behörden zur Seite gestanden. Nach
dem Verhalten der Tagespresse habe es beinahe geschienen,
 als ob Berlin nur noch von Häuser- und Terrainspekulanten,
 oder von solchen, die es werden wollten, bewohnt
 sei. Unsere Umfrage über den Umfang des Gemeindegrundbesitzes
 habe wertvolle Einzelheiten und Fingerzeige
 geliefert.

971
        <pb n="288" />
        Dann sei der Bund an die Frage des Schutzes der
Bauhandwerker herangetreten, und diese Tätigkeit
werde immer Anerkennung finden. Die Denkschriften,
die der Bund in dieser Frage ausgearbeitet habe, seien
von allen Seiten als wertvolle Grundlagen für eine gesetzliche
 Änderung anerkannt worden. Die Versammlung,
 die der Bund nach dem Selbstmorde des Malermeisters
 Seeger am 21. Juli 1894 veranstaltet habe, sei
die gewaltigste Versammlung gewesen, auf die Berlin seit
langer Zeit zurückblicken könnte. Die Erregung jenes
Tages zittere noch heute in den Herzen der Bauhandwerker
 nach und habe dem Bunde tausende von Freunden
 und Anhängern gewonnen. An dem aufblühen des
Berliner Spar- und Bauvereins, der das gemeinschaftliche
 Eigentum auf seine Fahnen geschrieben habe, und
inzwischen mehr als 1000 Genossen zählte, sei der Bund
wesentlich beteiligt. Im Vorstande und Aufsichtrat seien
unsere Mitglieder tätig.
Seit jener Zeit sei eine Pause in der Tätigkeit des
Bundes eingetreten. Es habe das zumeist an äußeren
Umsständen gelegen. Die Last der Arbeit sei für die kleine
Zahl der Vereinsmitglieder zu groß geworden. In wichtigen
 Fragen, wie dem Kommunalabgabengesetz habe der
Bund keine Tätigkeit entfalten können, so wünschenswert
dies bei der großen sozialen Bedeutung dieses Gesetzes
gewesen wäre. Dagegen habe er in der brennend gewordenen
 Frage der Verwertung der Staatsländereien in
den deutschen K o lo n i e n nachdrücklich Stellung genommen
 und habe die Freude gehabt, daß die Aufsätze und
Eingaben von Pastor Zollmann, Damaschke und mir
schließlich Beachtung an den entscheidenden Stellen gefunden
 haben.

9272
        <pb n="289" />
        Och mußte einräumen, daß die geringe Tätigkeit des
. § Bundes in den letzten Jahren zumteil auch auf Meinungversschiedenheiten
 zurückzuführen sei. Ein Teil der
Mitglieder sei mit dem eingehen auf einzelne Fragen
nicht einverstanden gewesen. Sie wünschten eine Wirksamkeit
 nach Art der englischen, amerikanischen und
australischen Vereine, deren Tätigkeit mehr dem Endziel
als den Forderungen des Tages gewidmet sei.
Eine solche mehr literarische und Versammlungtätigkeit
 widerspreche aber meinen Neigungen und meinem
können. Ich hätte immer gesucht, an jede Sache heranzukommen
 durch Einflußnahme auf die Gesetzgebung. Die
anders denkenden hätten mit gleichem Recht mehr Wert
auf eine größere Verbreitung der Ideen des Bundes gelegt.
 Wie man darüber auch denken möge, eins erscheine
mir sicher, nämlich, daß wenn der unzufriedenen Richtung
im Bunde die Bekehrung der Massen gelungen sei, ihr
doch nichts weiter übrig bleiben werde, als den selben
Weg zu gehen, den ich gegangen sei, d. h. Einfluß auf die
einzelnen konkreten Dinge zu suchen. Die gerügten Mängel
 lägen deshalb wohl nicht so sehr in der Unrichtigkeit
des Weges, den ich beschritten habe, als in der geringen
];5st von Personen, die sich zur Verfügung gestellt
atten.
Damaschke berichtete über unsere Zeitschrift Frei Land.
Wenn Frei Land heute ein Ende finden sollte, so hoffe er
doch, daß das gedenken dessen, was er mit Hilfe seiner
treuen Mitarbeiter leisten durfte, das Dasein des Blattes
überleben werde. Schon jetzt gelte Frei Land bei allen
Sozialpolitikern als eine wichtige Quelle für die Bestrebungen
 der Sozialreformer, und ältere Jahrgänge
seien kaum zu erlangen. Auch dieser Bericht wurde mit
lebhaftem Beifall aufgenommen.
Nach dem Bericht des Kasssenführers A. Jurk hatten
die Ausgaben im Jahr 1895 Mk. 1724,82 und im letztem
18 Freese, Bodenreform m-Y

 55
        <pb n="290" />
        Jahr Mk. 18300,52 betragen. Es war noch ein Kassenbestand
 von Mk. 490,92 vorhanden. Es folgte ein kurzer
Bericht über die Kolonial fr a g e, den Ludwig Es ch -
wege übernommen hatte. Es wurde beschlossen, einen
offenen Brief an Major v. Wißmann und Major Leutwein
 zu verfassen, um ihnen unsere große Freude über
die Einführung der Erbpacht in den Kolonien auszusprechen.
 Der Vortragende legte einen von ihm ausgearbeiteten
 Entwurf vor, der einer Kommission überwiesen
 wurde.
Dann kam der Antxag des Vorstandes, unsere Zeitschrift
 am 1. Oktober 1896 eingehen zu lassen und eine
Vereinigung des Bundes mit dem Deutschem Volksbunde
herbeizuführen. Es war eine schmerzliche Aufgabe, die
ich erfüllen mußte. Ich konnte nur sagen, daß mir das
aufgeben des selbständigen Bundes und seiner Zeitschrift
nicht leicht werde. Es sei aber keine Auflösung, kein
Tod, sondern ein Wiederauferstehen in besserer Form.
OQun der nun folgenden Besprechung ist, wie Ludwig
ÖEschwege in einem Bericht in den Kieler Neuesten
Nachrichten vom 25 Oktober 1896 und in der Deutschen
Volksstimme 1896 No. 17 hervorgehoben hat, mit großer
Kraft die ganze Liebe und Anhänglichkeit hervorgetreten,
die jeder Genosse dem Bunde entgegengebracht hatte. Alle
Redner sahen ein, daß nicht in der bisherigen Weise fort
gearbeitet werden könne. Trotzdem kämpfte jeder gegen
den unfaßbaren Gedanken, daß das Band, das die deutschen
 Bodenbesitzreformer und insbesondere die Berliner
Gesinnunggenossen zusammen gehalten hatte, gelockert
werden sollte.
Darüber, daß nach dem Rücktritt Damaschkes Frei
Land eingehen müßte, herrschte kein Zweifel. Wenn auch
genügend geistige Kraft in unseren Reihen vorhanden
sei, so dürfe sich kaum jemand finden, der seine Zeit und

274
        <pb n="291" />
        Kraft, so wie er es getan, in den Dienst des Blattes stellen
würde. Gegen den bedingunglosen Eintritt in den Deutschen
 Volksbund wandten sich besonders die Herren
Eschenbach, Harder und Völker. Rechtsanwalt Eschenbach
erklärte, daß es unmöglich sei, eine Verschmelzung vorzunehmen,
 solange man nicht klar und deutlich die Ziele
des Volksbundes erkannt habe.
Professsor Lehmann-Hohenberg, der Begründer und
Vorsitzende des Deutschen Volksbundes legte in kurzen
Zügen die Ziele seines Bundes dar. Es sei eine Vereinigung
 der Gutgesinnten im Vaterland, bei denen der
ehrliche Wille zum verbessern der unleidlichen Zustände
vorhanden sein müsse, ohne Rücksicht auf die sonstige Parteistellung.
 Als zunächst wichtigste Aufgabe betrachte er
die Schaffung einer Tageszeitung im großem Stil, die
unabhängig von kapitalistischen und parteipolitischen Interessen
 dem Volke die Wahrheit bringen müsse. Zu diesem
 Zweck seien die Kieler Neuesten Nachrichten ins Leben
 gerufen worden, die jetzt schon etwa 10 000 Abonnenten
 in 1800 Postorten zähle. Als wöchentliche Beilage erscheine
 dazu die Volksstimme als Organ für die Mitglieder
 des Deutschen Volksbundes und unparteiische
Warte. Die Bodenreformer würden nun Gelegenheit erhalten,
 einer großen Schar vorurteilsloser Männer ihre
Ideen vorzutragen. Daß auch er diese Ideen für richtig
halte, dafür bürge seine Mitgliedschaft im Vorstande des
Deutschen Bundes für Bodenbesitzreform.
Infolge des lebhaften Widerspruches, den der Antrag
des Vorstandes gefunden hatte, hat der Vorstand auf
meinen Vorsschlag seinen Antrag zurückgezogen. Ich
sprach dabei aus, daß mich die tiefe Anhänglichkeit der
Mitglieder an den alten Bund mit großer Freude erfüllt
habe. Es ist ein Antrag zu Annahme gelangt, „Frei
Land“ eingehen zu lassen, den Anschluß an den Deutschen
Volksbund zu vollziehen, aber den Bund für Bodenbe-18%

nr,

Z
        <pb n="292" />
        ssitzreform als besondere Gruppe für ein Jahr weiter
b e ste h en zu lassen. Dieses Ergebnis hat allgemeine
Befriedigung erregt.
Nach Beendigung der Versammlung hat eine Abschiedfeier
 für Damaschke stattgefunden, dem im Januar 1897
noch durch eine künstlerisch ausgeführte Adresse der besondere
 Dank des Vorstandes für seine aufopfernde Tätigkeit
 für den Bund ausgesprochen worden ist.
11. WMiecler aufwärts!
Die Deutsche Volksrstimme.
)! Zurückhaltung, die wir beim Eintritt in den Deutschen
 Volksbund beobachtet hatten, hat sich schneller,
als wir es für möglich halten konnten, als begründet erwiesen.
 Es war ein Glück für uns gewesen, daß unser
Bund sich nicht bedingunglos dem Deutschem Volksbund
angeschlossen, sondern weiter bestanden hatte. Von den
Voraussetzungen, die den Verhandlungen über die Vereinigung
 beider Vereine zugrunde gelegen hatten, hat sich
kaum eine als richtig erwiesen.
Eine Auflösung unseres Vereins zugunsten des
Deutschen Volksbundes wäre nicht, wie Flürscheim gemeint
 hatte, eine Wiedergeburt gewesen. Die Hände, die
das Schwert, das wir hingelegt hätten, aufnehmen sollten,
waren nicht mächtiger sondern schwächer als unsere. Auch
Flürscheims Annahme, daß die Bodenreform schon Gemeingut
 der Gebildeten geworden sei, und daß die Aufgabe
 unseres Bundes erfüllt sei, war der harten Wirklichkeit
 weit vorausgeeilt.
Es stellte sich leider heraus, daß der Vorsitzende des
Deutschen Volksbundes, der zugleich Eigentümer der beiden
 Blätter war, deren Leitung Damaschke übernommen

276
        <pb n="293" />
        hatte, sich nicht mehr in so günstigen Vermögenverhältnissen
 befand wie früher. Er geriet schon nach einigen
Monaten in Zahlungschwierigkeiten. Die Kieler Neuesten
Nachrichten wurden verkauft. Der neue Verlag erklärte
nichts von Bodenreform und Parteipolitik wissen zu wollen
 und Damaschke war schon anfang Februar 1897 gezwungen,
 die Schriftleitung beider Blätter niederzulegen.

Soweit es an uns gelegen hatte, war alles geschehen,
um ihm seine Aufgaben in Kiel zu erleichtern. Damaschke
hatte dort eine freundliche Aufnahme gefunden. Er hatte
bald zahlreiche Bekannte und Freunde erworben, von
denen manche dauernd für unsere Bestrebungen gewonnen
 worden sind. Die beiden Blätter waren von
uns in tatkräftiger Weise unterstützt worden. Ich habe
in den vier Monaten für die Kieler Neuesten Nachrichten
zwölf Leitartikel geliefert, für die zumteil Aufsätze aus
Frei Land benutzt worden waren, die später von mir in
mein Buch „Bodenreform! “*) aufgenommen worden sind.
Flürscheim, Pastor Zollmann, Carl Marfels, Professor
Dr. Büchner, Konsul Franz Paetow und Ludwig Eschwege
haben Aufätze in der Deutschen Volksstimme veröffent-Dich.
 Es war Damaschke gelungen, die Wochenschrift
Deutsche Volksstimme aus dem Zusammenbruch zu retten.
 Sie ist noch zwei Monate unter anderer Leitung in
Kiel weiter erschienen. Dann ist sie zunächst in seinen
Besitz und später in den einer aus Freunden unserer
Bewegung gebildeten Gesellschaft übergegangen.
I" 5. April 1897 an ist die Deutsche Volksstimme
von Damaschke in Berlin herausgegeben worden.
Das Blatt ist als Frei Lands achter Jahrgang erschienen
und als gemeinschaftliches Publikation Organ des Deutschen
 Bundes für Bodenbesitzreform und des Deutschen
I .) Vergl. Anmerkung auf S. 231.

277
        <pb n="294" />
        Volksbundes bezeichnet worden. Daneben hat die Schriftleitung
 im erstem Jahr noch vielfach andere Bestrebungen
unterstützt. Vor allem die von Dr. Friedrich Nau m a n n
im Oktober 1896 mit großen Hoffnungen gegründete N a -
tionalsoziale Parte i, die Liberalismus und Sozialismus
 versöhnen und beide in den Dienst des
größeren Deutschlands stellen wollte.
Damaschke war Mitglied des Parteiausschusses der
nationalssozialen Organisation geworden und hat der
neuen Bewegung seine Kräfte gewidmet. Er hat in der
letzten Nummer des Blattes, die in Kiel erschienen ist, die
übertragung der Eigentumrechte an ihn angezeigt und
hat dabei erklärt, daß er als Mitglied des Parteiausschusses
 seiner Partei nicht versprechen wolle, daß sein
Blatt parteilos sein solle. Seine Richtung werde naturgemäß
 die nationalsoziale sein. Er hoffe, daß auch seine
alten Freunde aus der Bodenreformbewegung und auf
dem Gebiete volksversständlicher Gessundheitpflege ihm
ihre Hilfe nicht versagen würden.
Die erste wieder in Berlin herausgegebene Nummer
des Blattes ist demgemäß von ihm mit einem Aufsatz:
„Die Nationalsozialen und die soziale Frage“ eröffnet
worden. Das Blatt hat im erstem Jahr auch viel Wahlsachen
 gebracht. Neben Berichten über die nationalsoziale
Partei sind auch Aufsätze über Schulangelegenheiten, religiöse
 Fragen, Wohlfahrtbestrebungen und sogar einige
über Spiritismus veröffentlicht worden, zu dem sich neben
unserem Bundesmitglied Professor Seiling auch Michael
Flürscheim bekannt hat.
In der ersten Zeit hat es zuweilen noch an Stoff gefehlt.
 Bei solchen Gelegenheiten sind meine Römischen
Briefe und später auch mein Aufsatz: „Jm Lande des
Wasssereigentums“, aus Frei Land abgedruckt worden.
Das bekannte Lied vom Hemde von Thomas Hood hatte
aus ähnlichen Gründen in der übersezung von Ferdinand

9278
        <pb n="295" />
        Freiligrath unter den wechselnden Redakteuren schon dreimal
 in unseren Zeitschriften Aufnahme gefunden. Erst
einige Zeit nachher ist die Deutsche Volksstimme wieder
ausschließlich das Organ der Bodenreformer geworden
und hat sich ganz den Fragen widmen können, die uns
immer besonders am Herzen gelegen haben. Den Namen
 Deutsche Volksstimme hat das Blatt noch bis 1906
beibehalten, dann hat es den Namen „Bodenreform“ angenommen.
 Ich hatte früher den Namen: „Der Bodenreformer“*)
 vorgeschlagen, der mir auch heute noch besser
gefallen und weniger zum verwechseln mit gleichnamigen
Büchern Anlaß geben würde.
In den Mitgliederversammlungen des Bundes sind
eine zeitlang auch noch nationalsoziale und andere, nicht
unmittelbare mit der Bodenfrage zusammenhängende
Vorträge gehalten worden. Mit der Zeit haben wir uns
wieder ganz dem Gebiete zuwenden können, das uns am
nächstem lag. Den Vorsitz hat, wenn Damaschke und ich
verhindert waren, meist unser verstorbener Freund August
 Harder geführt. Die Kassenführung hatte Carl Wedemeyer
 übernommen. Außerdem waren Carl Marfels
und Ludwig Eschwege in den Vorstand eingetreten. Am
5. September 1897 haben wir unseren werten Mitarbeiter
Dr. W. P o e t s &amp;lt; verloren, und am 29. Oktober 1897 sind
wir durch den Tod unseres großen Vorkämpfers Henry
Ge org e in Trauer versetzt worden. über die Umstände,
unter denen. er vom Tode ereilt worden ift, ift schon in
einem früherem Abschnitt dieses Buches berichtet worden.
Der Tod hat dem müdem Mann vor der Zeit die Feder
aus der Hand genommen. Die Werke, die er uns hinterlasen
 hat, werden aber fortleben von Geschlecht zu Geschlecht.

H) zeitschrift Frei Land 1895 Nr. 23.

R
9279
        <pb n="296" />
        Die neunte Hauptverlammlung.
Oz sind wieder ernste Aufgaben an uns herangetreten.
 Der Justizminister Dr. Schönste dt hatte
dem Bunde zu meinen Händen am 10. Dezember 1897
neue Entwürfe eines Reichsgesetzes betreffend die Sicherung
 der Bauforderungen und eines preußischen Ausführunggesetzes
 nebst Begründungen übersandt.*) Wir
mußten Stellung zu diesen Entwürfen nehmen und der
Vorstand hat am 20. Januar 1898 den Beschluß gefaßt,
mich zu ersuchen, die Kommission, die unsere Vorschläge
ausgearbeitet hatte, wieder einzuberufen. Die Gesetzentwürfe
 sollten sorgfältig geprüft und dem Justizminister
dann unser Gutachten übermittelt werden. Die Kommission
 ist demnächst zusammengetreten, und hat ende
März 1898 ihre Arbeiten abgeschlossen. Der Berliner
Innungausschuß hatte sich dabei durch zwei Delegierte
Jessel und Völker vertreten lassen. Außerdem ist Ottomar
 Beta zu den Beratungen zugezogen worden. Unser
Gutachten ist am 22. April 1898 dem Justizminister übergeben
 worden.
I? 2. April 1898 hat die neunte Hauptversammlung
des Bundes stattgefunden. Es ist die letzte in meiner
achtjährigen Amtsdauer als Vorsitzender gewesen. Der
Geschäftbericht konnte, weil ich mich im letztem Jahr
Krankheit halber monatelang im Süden aufgehalten
hatte, nur kurz ausfallen. Es waren nur zwei wichtige
Ereignisse hervorzuheben. Das erste war die Gründung
eines Verbandes der auf der Grundlage des gemeinschaftlichen
 Eigentums errichteten Baugenossenschaften gewesen,
 dessen Leitung Professor Dr. H. Albrecht übernommen
 hatte, der als Nachfolger des Geheimrat Dr.
Julius Post Leiter der Zentralstelle für Volkswohlfahrt
») Freese. Das Pfandrecht der Bauhandwerker. S. 314.

980
        <pb n="297" />
        geworden war. Dieser Zusammenschluß, bei dem mitzuwirken
 uns vergönnt gewesen ist, hat viel an dem entstehen
 und gedeihen der Bauvereine beigetragen, die jetzt
schon vielen tausenden von minder bemittelten ein sicheres
 und behagliches Heim gewähren.
Das zweite Ereignis ist die amtliche Veröffentlichung
des Gesetzentwurfes zur Sicherung der Bauforderungen
gewesen. Der Entwurf hat nicht ganz unseren Vorsschlägen
 entsprochen. Sein Inhalt hat aber bewiesen, daß die
verbündeten Regierungen sich in wichtigen Punkten unseren
 Anschauungen angeschlossen hatten. Die Tatsache,
daß hier ein Erfolg unserer Arbeit vorlag, ist von der
öffentlichen Meinung unwidersprochen anerkannt worden.
 Ich habe in der Hauptversamlung einen Rückblick
auf die acht arbeitreichen Jahre geworfen, in denen ich
die Ehre gehabt habe, die Geschäfte des Bundes zu führen.
Ich habe am Schlusse meines Berichts der Hoffnung Ausdruck
 gegeben, daß die von uns in diesen acht Jahren ausgestreute
 Saat in Zukunft reiche Früchte tragen möge.
Über die zunehmende Leserzahl der Deutschen Volksstimme
 hatte Damaschke uns schon bald nach der übernahme
 des Blattes erfreuliche Mitteilungen machen
können. Er konnte uns berichten, daß unsere Zeitschrift
schon einen Leserkreis gewonnen habe, wie ihn unsere
bisherigen Zeitschriften nie gehabt hatten. Ein großer
Teil der Zunahme der Leser war gewiß der nationalsozialen
 Partei zuzuschreiben, der das Blatt ebenfalls
dienen sollte. Diese Leser waren aber zumeist Bodenreformer
 geworden und sind uns treu geblieben, auch
nachdem die neue Partei zu bestehen aufgehört hat. Deshalb
 konnten wir diese Zunahme unserer Leser mit Recht
freudig begrüßen und sind dadurch zur Weiterarbeit ermutigt
 worden. Die schwerssten Zeiten waren überwunden.
 Es ging wieder aufwärts! Mein Bericht ist mit
lebhaftem Beifall entgegen genommen worden.

981
        <pb n="298" />
        Dann sprach Adolf Damaschke über die Grund- und
Bodenfrage in der nationalsozialen Partei. Er führte
aus, daß der Bund für Bodenbesitzreform als solcher nicht
nationalsozial werden solle, wenn er auch naturgemäß
dieser jungen Bewegung das größte Interesse entgegenbringen
 werde. Die nationalsoziale Partei habe von allen
deutschen Parteien als erste die Bodenreform als Kern in
ihr ssozialpolitisches Programm aufgenommen. Der
Bund werde auch in Zukunft der neutrale Boden sein
müssen, auf dem sich Männer aller Parteien zusammenfinden
 sollten. Er könne mit einer Schmiede verglichen
werden, in der es allein darauf ankomme, Waffen gegen
Not und Ausbeutung gut und scharf zu schmieden. Der
Bund wolle den ehrlichen Sozialreformern in allen Parteien
 dienen, selbst aber niemals politische Partei werden.
 Diese Ansichten haben allgemeine Zustimmung gefunden.

Nach dem Kasssssenberichte, der von unserem Schatzmeister
 Carl Wedemeyer erstattet worden ist, hatten die
Ausgaben in der Zeit bis zum 830. März 1898 1506,62 Mk.
betragen. Als Kassenbestand waren 350,90 Mk. vorhanden.
 Die 1200 Mk., die Dr. Friedländer uns gestiftet
hatte, waren inzwischen im Sinne des Gebers verwendet
worden. Auch diese Angelegenheit, die uns eine zeitlang
viele Sorgen gemacht hatte, war erledigt. Im Namen der
Revisoren hat unser altes treues Mitglied Paul Knopp
die Entlastung beantragt. Ich habe dem Kassenführer
herzlich für seine unermüdliche Arbeit gedankt, der hauptsächlich
 die geordnete Finanzlage des Bundes zu verdanken
 war.

982
        <pb n="299" />
        Das Programm von 1898.
(F. sollte nun eine wichtige Frage zur Entscheidung
kommen: Die Änderung des Programms, desssen Gestaltung
 den Bund seit seinem bestehen jetzt zum fünftemmal
 beschäftigen sollte. Der Vorstand hatte im Dezember
 1897 beschlossen, in der nächsten Zeit eine Hauptversammlung
 einzuberufen, in der unser Programm
einer gründlichen Prüfung unterzogen werden ssollte.
Rechtsanwalt B erg hatte es übernommen, einen Entwurf
 vorzulegen. Er hatte auch in der Deutschen Volksstimme
 einen Entwurf bekannt gegeben, worin neben den
alten Programmpunkten eine Reihe von neuen Forderungen
 aufgestellt worden war. Adolf Damaschke und
Dr. Wehberg hatten auch Entwürfe veröffentlicht.
Rechtsanwalt Berg hat in seinem Vortrage die Ausgestaltung
 des Deutschen Bundes für Bodenbesitzreform
zu einem: Allgemeinem Deutschem Wirtschaftreform-Bund
 befürwortet, der eine Sammelstelle für alle sozialreformerischen
 Bestrebungen darstellen sollte. An diesen
Bericht hat sich eine Aussprache angeschlossen, an der Dr.
Harmening und Rentner Adolf Pohlman-Hohenaspe,
einer unserer neuen nationalsozialen Freunde, ferner
Beta, Dr. Silbermann, Professor Dr. Oertmann, Damaschke,
 Paul Knopp, Rechtsanwalt Eschenbach und andere
 teilgenommen haben.
Dr. Harmening hat sich gegen jede Änderung des ß 1
ausgesprochen. Er hat verlangt, daß erst der Nachweis erbracht
 werden müsse, daß die alte Fassung Irrtümer enthalte
 oder sonst nicht mehr genüge. Der Bund solle keine
parteipolitische Vereinigung, sondern eine Kampforganisation
 bilden, die ihre Grenzen scharf zu ziehen habe. Die
Aufhebung des privaten Eigentums an Grund und Boden
 müsse den Kern der Bodenreform Bestrebungen bilden.
 Nach seiner Auffassung sei Eigentum das Recht des
Gebrauchs und des Mißbrauchs. Wir wollten ein der-I
        <pb n="300" />
        artiges unbesschränktes Eigentumrecht an Grund und Boden
 nicht einzelnen überlassen. Folglich wollten wir die
Aufhebung des Privateigentums. Auch Pohlman ist für
die Erhaltung des Bundes in der bisherigen Gestalt eingetreten.

e hat darauf hingewiesen, daß es in dem
Sinne, den Harmening hervorgehoben habe, auch
heute kein Privateigentum an Grund und Boden gäbe.
Beim städtischem Grund und Boden beschränke die Bauordnung
 das Eigentum und das Enteignungrecht zeige,
daß von einem souveränem Bodeneigentum schon jetzt
nicht die Rede sein könne. Es sei deshalb unsere Pflicht,
nicht durch die Wahl mißverständlicher Formen psychologische
 Hindernisse zu schaffen, die das erkennen und mitarbeiten
 an der Reform ersschwerten.
Professor Oertmann sprach sich dahin aus, daß das Eigentum
 von Harmening in einem klassischem Sinne aufgefaßt
 werde, der heute nicht mehr zutreffe. Warum solle
eine soziale Ausgestaltung des Rechts nicht mit dem Eigentumgbegriff
 vereinbar sein und doch jeden Mißbrauch
ausschließsen? Wir wollten doch gerade der arbeitenden
Menge zum Genuß eines Besitzes verhelfen, und eine
soziale Ausgestaltung des Bodenrechts, die dieses ermögliche.
 Wer den Namen „Bodenreform“ so erklären wolle,
als ob damit die Aufhebung eines berechtigten Eigentumbegriffes
 verbunden sei, der tue sachlich und formell unserer
 Bewegung unrecht.
Quch habe mich im wesentlichem den Ausführungen Pro-.I
 fessor Oertmanns angesschlossen. Dem erstem von
Flürscheim entworfenem Programm lag die Flürscheimsche
 Krisentheorie zugrunde: die durch die wachsenden
 Zins- und Rententribute herbeigeführte zunehmende
Not und Arbeitlosigkeit bei immer schneller steigender

VA
        <pb n="301" />
        Gütererzeugung. Dieses Programm war im Jahre 1890
durch einige Gegenwartforderungen ergänzt worden. Im
folgendem Jahr war es teilweise geändert und im Jahr
1898 durch ein ganz neues Programm ersetzt worden. Das
zuerst ins Auge gefaßte Mittel, der Verstaatlichung des
Grund und Bodens oder der Grundrente war verlassen
worden, weil über desssen Aussichtlosigkeit kein Zweifel
mehr bestanden hatte. Das zuletzt angenommene Programm
 habe aber auch nicht genügt, um den Wandel unserer
 Anschauungen auszudrücken. Infolgedessen habe
der Vorstand sich entschlossen, den §$ 1 der Satzungen nochmals
 zu ändern.
In der deutschen Bodenreformbewegung seien deutlich
d r e i Stufen der Entwicklung erkennbar. Die ersste habe
unter dem Einfluß der Anschauungen von Henry George
gestanden, daß die Grund- und Bodenfrage eine Steuerfrage
 (Single tax) sei. Die zweite werde durch Flürscheims
Vorschläge charakterisiert, die auf einen Ankauf des gesamten
 Grund und Bodens, also auf eine Finanzmaßregel
 hinausliefen. Die dritte, die langsam vorgedrungen
sei, und jetzt im Programm zur Geltung kommen solle,
fasse die Bodenfrage als eine Frage der Reform des B 0 -
d enr echt s auf.
Nationalökonomen vom Rang eines Friedrich Albert
Lange und Adolph Wagner hatten diese Meinung schon vor
langer Zeit ausgesprochen. In v. Selchow-Rudnick hatte
sie schon bei der Gründung des Bundes einen Vertreter
gefunden. Ottomar Beta hat das große Verdienst gehabt,
immer wieder darauf hingewiesen zu haben, daß vor allem
eine Änderung unseres Bodenrechts angestrebt werden
müsse. Jn dem neuem Programm war die Forderung
zum Bundesziel erhoben worden, die von ihm schon in
dem offenem Briefe erhoben worden war, den er am 6.
März 1892 an mich als Bundesvorsitzenden gerichtet hatte.
Das Verlangen, daß der Grund und Boden des Vater-985
        <pb n="302" />
        landes unter ein öffentliches Recht gehört: ein Recht, an
dem das private Besitzrecht seine Schranken finden und
das dem Volke billige Wohn- und Werkstätten verschaffen
solle.*)
n ?'’w-t Berg erklärte, daß ihn die Verhandlung
belehrt habe, daß der Sinn für praktische Arbeit immer
 mehr Anhänger gewinne. Er sei mit diesem Ergebnis
 zufrieden und ziehe seinen Entwurf zurück. Er ersuchte
 aber den von Damaschke vorgelegten Entwurf durch
eine Kommission nochmals prüfen zu lassen. Es wurde
jedoch beschlossen, sofort in die Beratungen einzutreten.
Formelle änderungen sollten dem Vorstande überlassen
werden. JZch habe dann vorgeschlagen, zuerst den Namen
des Bundes zu ändern. Ich empfahl den Vorschlag Dr.
Wehbergs anzunehmen und den Namen: „B u n d d e r
deuts&amp;lt; en Bo d enr ef o rm e r“ zu wählen. Fabrikdirektor
 Richard Lehmann, Paul Knopp und Rechtsanwalt
 Eschenbach traten für den Namen: „Bodenrechtsreformer“
 ein. Die Mehrheit entschied sich für den von mir
vorgeschlagenen Namen, der im Jahr 1904 in: „Bund
deutscher Bodenreformer“ umgewandelt worden ist.*%*)
Dann hat Damaschke den Entwurf zu einem neuem
Programm vorgelegt, das gegenüber dem von ihm am 20.
März 1898 in unserer Zeitschrift veröffentlichtem erhebliche
 Verbesserungen aufwies. Die in seinem erstem Entwurf
 enthaltene Trennung des Programms für Stadt
und Land war fortgefallen. Die Verhinderung von Monopolen,
 die Forderung eines Wohngesetzes, die Sicherung
 der Bauhandwerker und die Unterstützung von
Baugenossfenschaften waren hinzugekommen. Dieser Entwurf
 ist angenommen worden. Der Wortlaut des neuen
Programms war folgender:
*) Vergl. S. 178 u. f.
**) Deutsche Volksstimme 1904 S. 192.

286
        <pb n="303" />
        3.4.
Der Bund der deutschen Bodenreformer sieht in der
Grund- und Bodenfrage den wesentlichsten Teil des sozialen
Problems.
Er tritt dafür ein, daß der Grund und Boden, diese
Grundlage aller nationalen Existenz, unter ein Recht gestellt
 werde, das seinen Gebrauch als W e r k- und Wohnst
 ät t e befördert, das jeden Mißbrauch mit ihm unmöglich
macht und das die Wertsteigerung, die er ohne die
Arbeit des Einzelnen erhält, möglichst dem Volksganzen nutzbar
 macht.
Von diesem Gesichtspunkt aus stellt der Bund zunächst
folgende Forderungen:
1. Organische überführung des Re a l k r e di t s in öffentliche
 Hand.
11. Verhinderung der gemeinschädlichen Ausnütung der
Natur kräfte und monopolistisscher Gewerbe und
Betriebe.
III. 1. Erhaltung und planmäßige Erweiterung des G emeinde-Grun
 dbessißt es.
2. Erlaß eines Wo h nun gg e s e t e s, das die spekulative
 und übermäßige Ausnützung des Bodens verhindert
 und Wohnräume ausschließt, die in gesundheitlicher
 und sittlicher Beziehung gerechten Anforderungen
 nicht entsprechen.
&amp;gt;» Besteuerung des unbebauten städtischen Bodens
nach dem W ert e, der durch Selbsteinschäßung zu
bestimmen ist Enteignungsrecht der Gemeinden zu
dem durch Selbsteinschätung bestimmtem Wert.
Bei allen Wertsteigerungen, die durch Verbesserung
auf öff ent liche Kost en geschehen (Brücken-,
Schul-, Museumbauten, Straßenbahn-, Parkanlagen
u. s. w.) Her anz i e h un g der Bo denbesiter,
deren Eigentum im Werte steigt, im Verhältnis dieser
 Wertsteigerung.
â. Bei ländlichen Zw a n g v er k äu f en ein Vorkaufrecht
 für die Gemeinden bezw. für den Staat.
? Planmäßige innere Kolonisation durch den
Staat und zwar in einer Form, die eine spekulative
Verwendung und eine überschuldung des neugeschaffenen
 Besites ausschließt.

s
987
        <pb n="304" />
        7. Sicherstellung der Forderungen der Bauhand -
werter.
’ Unterstütung von solchen Bau g en o s s en scha f -
t en, die am gemeinschaftlichem Gigentum festhalten,
namentlich auch durch pachtweise Üüberlassung von
Gemeindegrundbesit.
Il* dieses Programm ist nicht von Fehlern frei gewesen.
 Der Boden sollte nach dem Hauptsatz unter
ein neues Recht gestellt werden. Die Einzelforderungen,
die unter diesem Gessichtpunkte aufgestellt wurden, gehörten
 aber zumteil anderen Gebieten an. Es befanden
sich darunter einige, die dem Rechtsgebiet fern lagen, und
doch in einem Programm, das Einzelforderungen aufstellte,
 nicht fehlen durften. Die Einschränkung, die darin
liegt, daß die Wertsteigerung des Bodens nur mög ll i ch st
dem Volksganzen nutzbar gemacht werden soll, ist bemängelt
 worden. Man hat darin eine Woaffenstreckung und
ein gewaltiges Mißverhältnis zu dem urssprünglichem
Programm der Bodenreformer gesehen.
Auch über die Zweckmäßigkeit der Einzelforderungen
des Programm ist mehrfach verhandelt worden. In der
Hauptversammlung des Bundes, die am 16. Oktober 1904
in Darmstadt stattgefunden hat, ist schließlich beschlossen
worden, sie ganz fortzulassen. Es ist nur der Leitsatz beibehalten
 worden. Innerhalb der darin gegebenen Grundgedanken
 sollte dem Bunde und seinen Mitgliedern möglichste
 Bewegungfreiheit für die verschiedenen staatlichen
und kommunalen Verhältnisse gewährt werden.
Von Bedeutung ist es, daß nach dem Leitsatz, der jett
allein das Programm der deutschen Bodenreformer bildet,
nur die Wertsteigerung dem Volksganzen nutzbar gemacht
 werden soll, die der Boden ohne die Arbeit
des einzelnen erhält. Was von der Wertsteigerung
gesagt wird, muß auch für die Grundrente selbst gelten,
deren Erhöhung im Wert zum Ausdruck kommt. Ob die
YO

(
        <pb n="305" />
        Steigerung der Grundrente durch die Tätigkeit des Eigentümers
 oder durch die Kulturarbeit der Gesamtheit
erzielt wird, ist von Fall zu Fall festzustellen.
Die neue Bundesleitung.
IZ den Wahlen zum Vorstande, die der Annahme des
neuen Programms in der Hauptversammlung vom
2. April 1898 gefolgt sind, haben Damaschke, Beta und Dr.
Silbermann unter Zustimmung der Versammlung mich
wieder als ersten Vorsitzenden vorgeschlagen. Ich habe
aber eine Wiederwahl abgelehnt, weil ich durch Berufpflichten
 genötigt war, in jedem Jahr monatelang von
Berlin abwesend zu sein. Der Bund würde darunter
leiden. Ich habe die Wahl von Adolf Da ma s ch k e vorgeschlagen.
 Damaschke hatte, als wir die Sache vorher
besprochen hatten, anfangs gezögert. zuzustimmen. Er
stand damals mitten in der national-sozialen Bewegung
und mußte fürchten, seine Kräfte zu zerssplittern. Außerdem
 waren die Erfahrungen, die er im Wahlkampfe in
Plön-Oldenburg mit der Bodenreform gemacht hatte,
nicht die besten gewesen. Seine Gegner hatten den Wählern
 mehr als einmal unser altes Programm mit der
Forderung der Verstaatlichung des Bodens vorgehalten
und hatten ihm damit zu schaden gesucht.
Ich hatte ihm geantwortet, daß Programme sich ändern
ließen. In seiner Partei, deren kurzes bestehen wir
nicht voraussehen konnten, könne seine Stellung nur gewinnen,
 wenn er nicht allein, sondern als Führer der
deutschen Bodenreformer käme. Damaschke hatte sich
schließlich bereit erklärt, eine Wahl anzunehmen, wenn
ich ihm in der Programmfrage freie Hand lassen wolle.
Das war geschehen. Die Versammlung hatte seinem letztem
 Entwurf zugestimmt. Nun stand seiner Wahl zum
erstem Vorsitzenden, die einstimmig geschah, nichts mehr
19 Freese, Bodenreform ~~y

IU
        <pb n="306" />
        im Wege. Ich glaube, daß er die Annahme dieser Wahl
niemals zu bereuen hatte und der Bund, dem er nach der
Auflösung seiner Partei bald ganz seine großen Gaben
widmen konnte, auch nicht.
Mir selbst ist beim scheiden aus meinem Amte die Anerkennung
 zuteil geworden, auf Vorschlag meines Nachfolgers
 zum Ehrenvorssitzenden des Bundes gewählt zu
werden, und ich habe diese Auszeichnung mit herzlichem
Danke angenommen. Zum zweitem Vorsitzenden ist Carl
Marfels gewählt worden. Die Wiederwahl von Paul
Knopp zum Schriftführer und von Carl Wedemeyer zum
Schatzmeister hat unter Kundgebung herzlichen Dankes
für die beiden verdienten Mitarbeiter stattgefunden. Zu
Beisitzern sind Moritz A. Loeb, Adolf Pohlman-Hohenasspe,
Navigationlehrer Robert Pusch und Dr. J. Silbermann
neu gewählt worden. Mit der Hoffnung auf eine erfolgreiche
 Weiterarbeit ist die Versammlung von dem neuem
Vorsitzenden geschlossen worden.
OQun den Berichten, die die Zeitungen über die Pro-LJarammänderung
 des Bundes gebracht haben, ist diese
meist dahin erläutert worden, daß wir von der Versstaatlichung
 oder der Kommunalisierung des Bodens Abstand
genommen und an die Stelle dieser Forderung eine Reihe
von Einzelforderungen gesetzt hätten. Diese Auffassung
war nicht richtig, denn den Gedanken der Verstaatlichung
hatten wir schon früher fallen lassen. Schon in dem Flürscheimschem
 Programm von 1888 war die Verstaatlichung
des Bodens o d e r der Grundrente verlangt worden. Die
Einziehung der Grundrente war von da an immer mehr
in den Vordergrund getreten. Später war nur die Eigentum
 Oberhoheit des Staates beansprucht worden.
Diese Änderungen des Programms waren aber in der
Öffentlichkeit unbeachtet geblieben. Der Name unseres
Bundes war zu lange mit der Forderung der Verstaatw»9(0
        <pb n="307" />
        lichung oder Kommunalisierung des Bodens verknüpft
gewesen. Soweit der städtische Grund und Boden in betracht
 kommt, mag diese Forderung als entferntes Ziel
auch heute noch einzelnen Bodenreformern vorsschweben.
Als Bundesziel konnte sie aber nicht mehr ernstlich infrage
 kommen. Deshalb ist es ein glücklicher Gedanke
meines Nachfolgers gewesen, dem Bunde ein weniger entferntes
 Ziel zu geben und ein Programm aufzustellen, an
dessen Verwirklichung auch solche Sozialreformer teilnehmen
 können, die für weiter gehende Forderungen nicht
zu haben sind.
CI ps einzige Blatt, das von der objektiven Berichterstattung
 der übrigen Zeitungen abwich, ist auch diesmal
 die Freissinnige Zeitung gewesen, die in ihrer Nummer
 vom 6. April 1894 unsere Hauptversammlung unter
der überschrift: „Die Mauserung der Bodenreformer“,
besprochen hat. Die Freisinnige Zeitung hat gefunden,
daß unser neues Programm ohne zureichende Kenntnis
der praktischen Verhältnisse aufgestellt worden sei. Es
sei für Stadt und Land gleich minderwertig. Forderungen,
 wie die Heranziehung der Adjazenten zu kommunalen
 Aufwendungen, die den Wert der Grundstücke erhöhen,
 die Unterstützung von Baugenossensschaften, die
Erweiterung des Gemeindegrundbesitzes und die Besteuerung
 des unbebauten Bodens nach dem Werte hätten
schon teilweise Anerkennung gefunden und würden, soweit
 sie wirtschaftlich gerechtfertigt seien, nicht bestritten.
Das übrige in unserem Programm sei aber unklar und
unrichtig.
Der Verfasser des Artikels hat gemeint, daß die übermäßige
 Ausnutzung des Bodens am wirksamstem durch
konkurrierende Neubauten und durch Verkehrerleichterungen
 verhindert werde. Durch das verlangte Pfandrecht
 der Bauhandwerker würden die Bauhandwerker
19%

991
        <pb n="308" />
        selbst geschädigt und etwas schädlicheres als die überführung
 des Realkredits in die öffentliche Hand könne überhaupt
 nicht ausgedacht werden. Er hat seine Betrachtungen
 mit der Voraussage gesschlossen, daß das neue Programm
 irgend eine Zugkraft im Volke und in der Wählerschaft
 noch weniger gewinnen könne als das bisherige
Programm der Bodenbesitzreformer und Nationalsozialen.
 – Wie wenig diese Prophezeiungen in Erfüllung
gegangen sind, brauche ich hier nicht auseinanderzusetzen.
r): Vorgänge in der 9. Hauptversammlung des Bundes
 haben später zu Darstellungen Anlaß gegeben,
die dem wirklichem Verlauf nicht entsprochen haben. Der
verdienstvolle Verfasser der bodenreformerischen Landordnung
 von Kiautsschou, Geheimrat Dr. W. Schrameier,
 der sich der Bewegung erst zehn Jahre später angeschlossen
 hatte, hat die Ansicht ausgesprochen, daß die
praktische Bodenreform Bewegung erst mit der Wahl Damaschkes
 zum Vorsißenden im Jahre 1898 begonnen habe.
Der Bund sei bis dahin ein schemenhafter Debattierklub
gewesen, der erst von meinem Nachfolger zu einer Vereinigung
 mit erreichbaren Zielen und aus einer hadernden
 Sekte sich mit humanitären Problemen iütberbietender
Phantasten (!) zu einem lebensfähigem Bunde arbeitfreudiger
 Männer gemacht worden sei.*)
Ich weiß nicht, aus welchen Quellen er diese Angaben
geschöpft hatte, die durch den Inhalt der vor 1898 erschienenen
 Jahrgänge der Bundeszeitschrift wiederlegt
werden. Ich habe dieser Darstellung schon in der ersten
Auflage widersprechen müssen und ich kann mich für die
acht Jahre, in denen ich an der Spitze des Bundes gestanden
 habe, auf das Zeugnis meines Nachfolgers Dama
 sc&amp;lt; k e berufen. Dieser hat in einem Aufsatz, den er
E. Hit E CEE e t
g:

Y2
        <pb n="309" />
        am 22. Dezember 1907 in der Deutschen Zeitung, Beilage
Deutsche Welt Nr. 12 S. 187, unter der überschrift B o -
d enreformerische Rund sc&amp;lt; au veröffentlicht hat,
meine Tätigkeit als Bodenreformer geschildert. Er hat
auf meine Berufung als Sachverständiger zu den Verhandlungen
 des Staatsrates über die Arbeiterschutzgesetze
im Jahre 1890 und auf meine gewerblichen Erfolge hingewiesen
 und hat dann gesagt:
„Freese hat auch literarisch seine Ideen verfochten, und
wer von den Lesern im praktischem Leben steht und deshalb
ein natürliches und manchmal gesundes Vorurteil gegen
Theoretiker hat, der mag die kleinen Schriften dieses Praktikers
 beachten. (Es folgt eine Aufzählung meiner Schriften.)
Im öffentlichem Leben hat sich Freese fast auschließlich als
Bo d enr e f or me r betätigt. Von 1890—1898 war er Vorsitzender
 des Bun d es deut scher Bo d enr e f orm e r
und hat sich als solcher ein großes Verdiensst dadurch erworben,
 daß er die Bewegung aus den rein abstrakten Gefilden
theoretischer Spekulation auf den f e st e n Bo d en nü ch -
terner Wirklichkeits arbeit führte. Namentllich
war es die Frage des Schutzes der Bauhandwerker, diese große
und leider noch zu wenig bekannte Frage, für die er die
Kräfte des Bundes einsette. Das anerkannt beste Werk in
dieser Frage stammt aus seiner Feder.“
„Als Heinrich Freese 1898 den Vorsitz niederlegte und der
Schreiber dieser Zeilen sein Nachfolger wurde, da hat dieser
es als Gewinn betrachtet, in persönlicher Freundschaft und
sachlicher Kameradschaft stets der treuen Hilfe dieses Mannes
sicher zu sein."
Die Abwendung des Bundes aus den abstrakten Gefilden
 der Spekulation ist hiernach nicht erst unter meinem
Nachfolger, sondern schon an dem Tage vor sich gegangen,
an dem ich im August 1890 den Vorsitz des Bundes übernommen
 habe. Auch in anderen Bodenreformschriften habe
ich Angaben gefunden, die mit dem wirklichem Verlauf
nicht übereinstimmen und die darauf hinauslaufen, die
Leistungen des Bundes unter meiner Führung zu verkleinern.
 Die „alte“ Bewegung soll schon 1896, als Damaschke
ng

vw |;
        <pb n="310" />
        nach Kiel ging, ihren Abschluß gefunden haben, weil
nach Ansicht des Vorstandes die Bodenreform Arbeit sich
als hoffnungslos erwiesen habe. Der Bund für Bodenbesitzreform
 soll sogar mit ähnlichen Vereinen „vorübergegangen“
 sein. Der „neue“ Bund soll sich unter der
Leitung meines Nachfolgers erst zwei Jahre später aus
den letzten Mitgliedern des alten Bundes gebildet haben.
Unsere Zeitschrift „Frei Land“ soll wegen Geldmangel
aufgegeben worden sein.) Wie wir gesehen haben, ist
Damaschke schon im Februar 1897 nach Berlin zurückgekehrt.
 Die Tätigkeit des Bundes ist gar nicht unterbrochen
 worden. Unser Blatt ist auch nicht wegen Geldmangel
 aufgegeben worden, sondern weil unser Schriftleiter
 nach Kiel gegangen ist. Nach seiner Rückkehr ist die
Deutsche Volksstimme unser Bundesorgan geworden und
Damaschke hat, schon ehe ich den Vorsitz abgegeben habe,
eine ansehnliche Vermehrung der Leser feststellen können.
Das neue Programm und die Anderung des Namens sind
im April 1898 noch unter mei n er Leitung angenommen
worden. Die Hauptversammlungen des Bundes werden
noch heute von der Gründung in Frankfurt a. M. an gezählt.
 Die Bundeszeitschrift zählt trotz mehrmaliger Änderung
 ihres Titels ihre Jahrgänge noch immer vom
erstem erscheinen von Frei Land an. Wie bei dieser Sachlage
 von einer Neugründung, von einem altem und
einem neuem oder von einem erstem und einem zweitem
Bunde gesprochen werden konnte, ist mir unverständlich
gewesen. Der Bund Deutscher Bodenreformer ist mit dem
am 16. September 1888 von Michael Flürscheim gegründetem
 identisch und hat sich dieser Herkunft nicht zu
schämen.
puch ZO! F;! 323,132 2.31 2 1212 2. 6ù Za"g[§7 37.
418. Jahrbuch der Vodenreform 1907 S 8320.

7
I04
        <pb n="311" />
        Jm KRathauke in Berlin.
LO): Bericht, den ich über die deutsche Bodenreform
Bewegung bis zu dem Zeitpunkte geben wollte, an
dem ich die Leitung meinem Nachfolger Damaschke übergeben
 habe, ist mit der Schilderung dieser übergabe beendet.
 Ich bin von dieser Zeit an aus der ersten Reihe der
Kämpfer zurückgetreten und ich muß die Darsstellung des
weiteren Verlaufs der Bewegung berufeneren Stellen
überlassen. Die Erfahrung spricht aber dafür, daß den
späteren Vorgängen nicht das gleiche Interesse entgegengebracht
 wird, das man dem erstem auftreten erfolgreicher
Strömungen im Volke zollt. Soweit ich sspäter noch in die
Bewegung eingegriffen habe, will ich es der Vollsständigkeit
 halber erwähnen, um mich dann ganz der Frage zuzuwenden,
 welche Folgerungen in praktischer und theoretischer
 Hinsicht aus der bisherigen Entwicklung zu ziehen
sind, die ich auch nach meinem Rücktritt von der Leitung
mit begreiflicher Teilnahme verfolgt habe.
Am 8. Dezember 1900 ist die 11. Hauptversammlung
zum erstem mal im Rathause der Reichshauptstadt abgehalten
 worden. Ich habe einen Vortrag über den Schutz
der Bauhandwerker in den Vereinigten Staaten von
Nordamerika gehalten und habe eine getrennte Abschätzung
 der Baustellen und der Gebäude im Zwangpvollstreckungverfahren
 verlangt. Der auf die Baustelle entfallende
 Teil sollte den vor Errichtung der Neubauten
eingetragenen Hypothekengläubigern, der auf die Gebäude
 entfallende Teil sollte den Baugelddarleihern und
den Baugläubigern zufallen. Diese Vorschläge sind am
18. Dezember 1900 dem Justizminister Dr. Schönstedt mit
einer ausführlichen Begründung übersandt worden.
In der selben Hauptversammlung ist unser hochverdienter
 Wirklicher Geheime Rat Professor Dr. Adolph
Wagner zum Ehrenmitgliede des Bundes gewählt worden.
 Er hat einen Vortrag über Wohnungnot und städtirf


;
        <pb n="312" />
        sche Bodenfrage gehalten, worin er die Verhältnisse geschildert
 hat, die sich nach dem siegreichem Kriege von
1870/71 in Berlin entwickelt hatten. Die Grundbesitzer,
die zuhause gesessen hatten, waren im Handumdrehen
reicher geworden. Den zurückkehrenden Landwehrmännern
 wurden die Mieten gesteigert, wenn sie überhaupt
eine Wohnung fanden. Eine Tatsache, die zehnmal mehr
aufreizend gewirkt habe, als irgend etwas, was die Sozialdemokratie
 theoretisch und praktisch vertreten hat.
Sein Vortrag ist im Heft XI der Sozialen Streitfragen
enthalten. Er ist heute besonders zeitgemäß, und es wird
in unseren Schriften häufig darauf bezug genommen.
Cam Jahr 1901 ist mein Buch: „Das Pfandrecht der
Ö Bauhandwerker“ erschienen.*z) Jch habe darin versucht,
 eine Darstellung der ganzen Angelegenheit zu geben.
 Dem Buch sind im Anhang die Eingaben und Bescheide,
 die ich während meiner Amtdauer in dieser Sache
abgeschickt und erhalten hatte, beigegeben worden. Die
Folge dieser Veröffentlichung ist gewesen, daß der ständige
 Ausschuß des Deutschen Juristentages mich im folgendem
 Jahre aufgefordert hat, für den 26. Deutschen Juristentag
 in Berlin ein Gutachten über die Frage zu erstatten,
 welchem von den beiden kurz vorher von der
Regierung veröffentlichten neuen Entwürfen eines Gesees
 zum Schutz der Bauforderungen der Vorzug zu
geben sei.
In meinem Gutachten**) sind meine in der 11. Hauptverssammlung
 des Bundes und in meinem Buch gemachten
Vorschläge von mir dahin erweitert worden, daß ich unter
bezugnahme auf das gleiche Verfahren beim Erbbaurecht,
bei Errichtung von Neubauten die Anlage von b e s o n -
deren Grun d buchblätt er n für Grundstück und
| SU. 28u9 z! eren Juristentages 1902 Bd. 2 S. 205.

996
        <pb n="313" />
        Gebäude beantragt habe. Jm übrigen habe ich mich für
den weitergehenden Entwurf B. ausgesprochen, während
der Vorschlag des zweiten Gutachters Justizrat Dr. Harnier
 dahin ging, dem Entwurf A. den Vorzug zu geben.
Aufgrund der Anträge der beiden Referenten Professor
 Dr. Heymann und Gerichtsassesssor Dr. Georg
Solmsssen hat sich der 26. Deutsche Juristentag meinem
Vorschlage angeschlossen und hat den von mir empfohlenen
 Entwurf B. als geeignetere Grundlage für gesetzgeberische
 Maßregel erklärt.*) Am 11. November 1906
und am 7. April 1907 hat dann der Reichskanzler Fürst
v. Bü l o w dem Reichstage den letzten Entwurf eines
Reichsgesetzes zur Sicherung der Bauforderungen zur
Beschlußnahme vorgelegt, der mit wesentlichen Änderungen
 am 5. Mai 1909 vom Deutschem Reichstage angenommen
 worden ist.
Das Jahrbuch der Bodenreform.
Dr erste Nummer des Jahrbuches der Bodenreform
 ist anfang 1905 erschienen und ist mit
meiner Abhandlung: „Wohnung und Einkommen“ eröffnet
 worden. Die Abhandlung hat die Ergebnisse einer
Untersuchung der Einkommen und der Wohnungpverhältnisse
 der Angestellten meiner Fabrik gebracht. Die Abhandlung
 war eine Fortsetzung der schon erwähnten
gleichartigen Arbeit in Conrads Jahrbüchern, die zwölf
Jahre vorher erschienen ist, und es sind darin neben der
Tasache einer allgemeinen Erhöhung der Mieten wichtige
 Veränderungen im Verhältnis von Einkommen und
Wohnungmieten nachgewiesen worden.
Die Miete erforderte im Jahr 1892 im Durchschnitt
14,44 v. H., dagegen im Jahr 1908 16,53 v. H. also 2,09 v.
H. mehr. Das Verhältnis zwischen Miete und Einkomü:
 *) Verbandluugen 1902 Band 3 S. 55, 593.

997
        <pb n="314" />
        men hatte sich dahin verändert, daß die Arbeiterschaft im
Jahr 1892 für die Wohnungmiete die Einnahme von
48% Tagen, 1903 dagegen von 49’/, abliefern mußte. Ein
Teil der Mieterhöhungen hatte sich aus dem steigen der
Baumaterialien und Löhne der Bauarbeiter erklären
lassen. Diese Preiserhöhungen konnten aber nur für
Neubauten gelten, nicht für alte Häuser. Alte Häuser
sind keine Raritäten, deren Wert mit dem Alter steigt.
Sie verlieren durch Abnutzung beständig an Wert. Es
gab deshalb nur eine Erklärung: Der Bodenwert und
die Grundrente waren aufs neue gestiegen. Die Gewinnanteile,
 die ich den Arbeitern meiner Fabrik gewährt
hatte, hatten im Durchschnitt 2,3 v. H. vom Lohn betragen.
Die Wohnungmieten waren im gleichem Zeitraum um
2,09 v. H. vom Einkommen gestiegen. Die Gewinnanteile
waren also bis auf einen Bruchteil in die Taschen der
Grundbesitzer gewandert.
Bei den Beamten lagen die Verhältnisse günstiger. Die
Mieten waren auch bei ihnen gestiegen, das Einkommen
aber noch mehr. Die Miete hatte im Jahr 1892 im Durchschnitt
 16,,47 v. H. vom Einkommen betragen. Im Jahr
1903 betrug sie nur 14,94 v. H. Noch günstiger stellte sich
das Verhältnis bei mir selbst als Unternehmer. Während
meine Miete im Jahr noch 6,67 v. H. vom Einkommen
betragen hatte, war sie im Jahr 1903 auf 5,49 v. H. ÿesunken.

y. Untersuchungen hatten sich auch auf die
Steuern erstreckt. Die direkten Steuern hatten
im Jahr 1892 für die Arbeiter 0,81 v. H., für die Beamten
1,89 v. H. und für mich als Unternehmer 8,49 v. H. des
Einkommens betragen. Im Jahr 1903 betrugen sie bei
den Arbeitern 0,88 v. H., bei den Beamten 1,85 v. H. und
bei mir 11,93 v. H. Die Steuerlast war also bei den Arbeitern
 etwas gestiegen, bei den Beamten etwas gesun-JH
        <pb n="315" />
        ken, bei mir infolge stärkeren heranziehens erheblich
größer geworden. Wenn auch die Beamten und Arbeiter
meiner auswärtigen Betriebe berücksichtigt und die Steuern
 den Wohnungmieten gegenüber gestellt wurden, so
betrugen im Jahr 1903
die Steuern die Mieten
des Unternehmers 11,93 v. H. 5,49 v. H.
der Beamten 1,76 ,,. » 15,82 ., »
der Arbeiter 0.92: ,, .., 16,07:.,,. j
Das Bild war ungefähr das gleiche wie im Jahr 1892,
aber doch nicht ganz. Bei den Steuern eine Progresssion
nach oben der Leisstungfähigkeit entsprechend. Bei den
Mieten das umgekehrte Verhältnis. Die Beamten waren
etwas besser gestellt als die Arbeiter. Der Abstand zwischen
 beiden und dem Unternehmer hatte dagegen zugenommen.
 In dem steigen der Grundrente im
umge ke hrtem Verhältnis zur Leistungfähigkeit
 habe ich das entscheidende und zugleich bedenkliche
 Ergebnis meiner Untersuchung gesehen. Ich
habe mit der Mahnung an unsere Freunde geschlossen,
fortzufahren, das öffentliche Gewissen zu schärfen, aber
ebensowenig die Kleinarbeit, das eindringen in Einzelfragen,
 das beharrliche schrittweise vordringen zu unterschätzen,
 durch das die Gesetzgebung vorbereitet und der
Erfolg gewährleistet wird: Die Sonne solle uns stets
vor Augen, aber die Erde unter den Füßen bleiben.
). meisten großen Zeitungen haben die von mir gegegebenen
 Ziffern und die Übersichten über die
Löhne, die sich auf einen Zeitraum von dreißig Jahren
erstrecken, ausführlich wiedergegeben und haben daran
ernste Betrachtungen geknüpft. Es hat das sehr dazu
beigetragen, unserem Jahrbuch einen großen Leserkreis
zu verschaffen.

999
        <pb n="316" />
        Dr. Friedrich Na u m a n n (gest. 24. August 1919) hat
in der Hilfe Nr. 15 vom 16. April 1905 bei Besprechung
meiner Abhandlung gesagt, daß ein gewisser Umformungprozeß
 im geistigem Gehalt der Bodenreform vor sich
gehe. Nicht als ob das Wesen der Bodenreform selber
sich änderte, aber die Ausdruckweise wandele sich. Die
allgemeine Theoretisiererei über ein ewiges Anrecht aller
Menschen auf den Mutterboden verschwinde und mache
einer gründlichen Darstellung der Wirklichkeit und ihrer
Nöte Platz. In der Bodenreform hätten die Revisionisten
über die Theoretiker gesiegt. Mit der Herausgabe der
Vierteljahresschrift erhebe sich die Bodenreform zur Höhe
einer Bewegung, die es wage, einen wissenschaftlich durchgearbeiteten
 Hintergrund zu besitzen.
Naumann hat gefunden, daß die von mir gewonnenen
Zahlen typisch seien. Es bestehe große Wahrscheinlichkeit,
daß nicht nur bei mir, sondern überhaupt die Entwicklung
so verlaufe, daß die schneller steigenden Einkommen der
Geschäftbeamten und des Unternehmers die Erhöhung
der Mieten ohne besondere Schwierigkeiten überwinden,
daß aber der Arbeiter bei langsam steigendem Einkommen
einen immer höheren Bruchteil seiner Arbeit auf die
Wohnung verwenden müsssse. Der Aufstieg der Löhne an
sich sei solange eine Sache von zweifelhaftem Werte, als
es dem Grund- und Hausbesitzertum gelinge, sich in den
Besitz der Lohnerhöhung zu setzen. Neben der Lohnbewegung
 müsse eine bo d enr e former i sch e Tätigkeit einhergehen.
 Bemerkensert fand er, daß die Summen des
Aufwandes für Mieten und für direkte Steuern zusammen
 für alle drei Gruppen gleich hoch seien. Beides zusammen
 habe bei den Arbeitern 16,99 v. H., bei den Beamten
 17,07 v. H. und beim Unternehmer 17,42 v. H. betragen.
 Die Steuerkraft der Arbeiter und Beamten
werde dadurch lahm gelegt, daß sie unter der Privatsteuer
 der steigenden Bodenrente leiden. Der Grund-:30)0
        <pb n="317" />
        besitzer nehme das weg, was der Ges am th eit dienen
könnte.
Qn den nächsten Jahren sind von mir im Jahrbuch
F einige Abhandlungen über das Gesetz zur Sicherung
der Bauforderungen, dem ich den Namen Ba upf an dg
 e s e ß gegeben habe, veröffentlicht worden.*) Zur Ausführung
 ist das Gesetz noch immer nicht gekommen, 32
Jahre nach der Seeger Versammlung und 34 Jahre nach
dem Empfang der Deputation durch Dr. Bosse! Man kann
daraus ersehen, mit welchen Widerständen gerechnet werden
 muß, wenn greifbare Fortschritte auf dem Gebiete
des Bodenrechts errungen werden sollen. Ebenso, wie
töricht die Meinung derer ist, die glauben, daß tiefgreifende
 Änderungen, wie sie die Bodenreformer seit einem
Menschenalter erstreben, durch einige Vorträge und Vereinsbeschlüsse
 herbei geführt werden könnten.
Dürsfeldorf und Gotha.
Quüun den Hauptversammlungen des Bundes deutscher
Ih Bodenreformer habe ich dann noch zweimal teilnehmen
 können. Zuersst im Jahr 1906 an der 16. Hauptversammlung
 in Düsseldorf, wo ich unsern alten Freund
Gottfried Stoffers wiedersehen durfte. Ich habe dort am
21. Oktober einen Vortrag über Ba u g e w e r b e und
B o d enfrage gehalten, den man im Heft 31 der Sozialen
 Zeitfragen findet.
In dieser Hauptversammlung hat der Oberbürgermeister
 von Ulm, Heinrich von Wa g n e x, einen Vortrag
über die Praxis einer bod enreformerisc&amp;lt;en
Stadtverwaltung gehalten. Er hat erzählt, wie
es ihm gelungen ist, den im Laufe des letzten Jahrhun-*)
 Jahrbuch der Bodenreform 1907 S. 1, 1909 S. 264, 1914 S. 231.

201
        <pb n="318" />
        derts sehr verminderten Grundbesitz der Stadt von 1891
an um rund 850 Hektaren zu vermehren. Es waren nach
Verlauf von fünfzehn Jahren dreiviertel der gesamten
Ulmer Gemarkung in den Besitz der Stadt und ihrer
Stiftungen gelangte.
Die Ergebnisse seines vorgehens sind für die Bewohner
 überaus segensreich gewesen: Die Errichtung von
Wohnhäusern für Arbeiter und Beamte zum Eigenerwerb
 in städtischer Regie. Die Unterstützung von
Baugenossenschaften durch Abtretung von Baugrund
 zu billigen Preisen oder im Er b b aur e c&amp;lt; t. Die
Verpachtung städtischer Gelände zu gewerblichen und
wirtschaftlichen Zwecken. In allen Fällen sind die Rechte
der Gemeinde durch eintragen eines Wie d erk aufr
 e ch t 8 nach § 497 des Bürgerlichen Gesetzbuches gesichert
worden. Anssehnliche Teile der städtischen Gelände sind
für Familiengärten, Volksgärten, Jugenöspiel- und Eislaufplätze,
 Kinder- und Schulgärten, eine Seeanlage, Familiengärten
 für kleine und mittlere Leute, für Krippen,
Ledigenheimstätten, Walderholungplätze und für einen
Zoologischen Garten verwendet worden. Die Stadt Ulm
hatte außer den Gas- und Wasserwerken, die sie schon besaß,
 noch das Elektrizitätwerk und die Straßenbahn erworben.

Ich habe dem Herrn Vortragenden den Dank der Versammlung
 ausgesprochen und habe an das Wort eines
französischen Denkers erinnert, der gesagt hat:
„Wäre ich Fürst oder Gesetzgeber, so würde ich nicht meine
Zeit damit vergeuden, zu sagen, was man tun muß, ich würde
es tun oder schweigen!“
Nach diesen Worten habe Herr v. Wagner als Oberhaupt
 der Stadt Ulm gehandelt und habe sich durch sein
erfolgreiches und bewunderungwürdiges vorgehen in seiner
 Gemeinde ein bleibendes Andenken gesichert. Sein
wirken sei zugleich ein leuchtendes Vorbild für andere

3092
        <pb n="319" />
        geworden, und ich hoffte, daß recht viele seinem Beispiel
folgen möchten. Ich könne nur sagen:
Gott ge b e uns er em V at erl ande viele
so lch er Bürg ermeister!
T). habe ich am 3. Oktober 1910 in der wichtigen 20.
Hauptversammlung in Gotha wohl zum letztem mal
eine zeitlang den Vorsitz geführt. In Anwesenheit Seiner
Königlichen Hoheit des Herzogs Karl Eduard von
Sachsen Coburg-Gotha, des ersten deutschen Fürsten, der
einer Versammlung deutscher Bodenreformer die Ehre
seiner Beteiligung geschenkt hat.
Ich habe an die Vorträge über die verschiedenen
Rechtsformen für eine soziale Verwendung des G emeindegrundbessitz
 es die Bemerkung geknüpft,
daß Herr Oberbürgermeister von Wagner in seinem
Vortrage aufs neue ein glänzendes Bild seiner Tätigkeit
als Oberhaupt der Stadt Ulm entrollt habe. Er habe uns
gezeigt, welche großen Erfolge mit dem Wiederkaufrecht
zu erzielen seien. Herr Oberbürgermeister W i l m s (Posen)
 habe uns gezeigt, wie in den Gemeinden den Armen
durch die Überlassung von Land geholfen werden könne.
Die Bürgermeister St o 8 b er g (Lennep) und Schüttem
 e y er (Rheine) hätten in ihren Vorträgen dargelegt,
 welche Aussichten sich uns durch die Ausgabe von
kleinen Rentengütern und die Anwendung des Erbbaurechts
 eröffneten. Allen Vorträgen gemeinsam sei aber
der Gedanke gewesen, daß diese Maßregeln nur durchzusöhren
 sind, wenn ein umfangreicher Gemeindebesitz voranden
 ist:
Ohne großen Gemeindegrundbessigt
keine erfolgreihe Gemeindepolitik!

3(003
        <pb n="320" />
        Chun Gotha habe ich auch die Freude gehabt, neben an-[F
 deren Gesinnungenossen den vortrefflichen Professor
Dr. Arwed Em m in g h a u s kennen zu lernen. Es war
eine selten wiederkehrende Stunde, als Exzellenz Adolph
Wagner, der konservative Staatsssozialist, und Professor
Emminghaus, der Vertreter der alten liberalen Schule,
nach einander in unserer Versammlung das Wort genommen
 haben, um sich beide zur Bodenreform zu bekennen.
 Professor Emminghaus ist am 8. Februar 1916
gestorben. Er hat am 28. Februar 1910 an Damaschke
einen sehr bemerkenswerten Brief gerichtet, der in unserer
 Zeitschrift (1910 S. 132) abgedruckt worden ist. Er
sagte darin, Damaschke habe der liberalen Schule der Nationalökonomie
 mit Recht vorgeworfen, daß sie dem Produktionmittel
 Nat ur nicht ganz gerecht geworden sei.
Einige hätten das zur Gütererzeugung benutzte Land als
Kapital eingeschätt. Viele wären Gegner der Häufung
 des Grundbesitzes in den Händen der Gemeinde und
des Staats gewesen. Von der Steuer nach dem gemeinem
Wert und der Zuwachssteuer habe man nichts gewußt,
oder nicht davon gesprochen. Die Behandlung der unterirdischen
 Bodenschätze auf anderem Fuße wie die oberirdischen
 sei nicht gefordert und der M on o p o l charakter,
der unbeschränktem Landeigentum beiwohne, zu wenig
beachtet worden.
Die noch lebenden Anhänger der alten liberalen
Schule seien gewiß nicht taub gewesen gegen die epochemachende
 Lehre von Henry George, die ihren Grundanschauungen
 in keiner Weise widersprochen habe; sie seien
gewiß meistens treue Mitglieder des Bundes deutscher
Bodenreformer geworden. Er müsse aber mit besonderer
Energie fordern, daß in der Praxis der Bodenreformpolitik
 dem berechtigtem IJ n di vi d u a l i s m u s sein volles
 Recht gewahrt werde! Die Macht, die dem Staate und
Gemeinde aus umfassendem Bodenbesitz erwachse, sei

Z3()4
        <pb n="321" />
        groß. Es sei die erste Pflicht der Bodenreformer, wirksame
 Kautelen dagegen aufzurichten, daß bei der Wiederveräußerung
 nicht nach Willkür, nach Gunst oder Ungunst
verfahren werde.
Ohm Jahr 1913 haben Adolf Damaschke, Ludwig Esch-)
 wege und ich an den Verhandlungen teilgenommen,
die auf Anordnung des Ministers für Handel und Gewerbe
 Dr. S y d o w vom 12. bis 16. Dezember im Königlichem
 Statistischem Landesamte in Berlin stattgefunden
haben, um über Maßregeln zur Sicherung der Baugläubiger
 zu beraten. Ich habe mich über die Ermittelungen
des Landesamtes und die von ihm festgestellten großen
Verluste sowie die Mittel zur Abhilfe in einer kleinen
Schrift: „Die Bauverhältnisse in Groß-Berlin vor und
nach dem Kriege“ ausgesprochen, die im Jahre 1915 im
Verlage von Gustav Fischer in Jena erschienen ist.
12. Rückblick und Ausblick.
D? Rückblick, den wir auf die Bodenreform Bewegung
 in Deutschland geworfen haben, hat uns gezeigt,
 daß ihre Führer sich nicht von Irrtümern und
Übertreibungen frei gehalten haben. Zugleich aber, daß
es sich bei den Bestrebungen der Bodenreformer um eine
Bewegung handelt, die aus idealen Beweggründen entstanden
 ist und bei zielbewußter Leitung einen segenrei-&amp;lt;en
 Einfluß auf die Zukunft unseres Volkes ausüben
kann. Wir haben gesehen, daß die alten Vorkämpfer der
Bewegung das Problem im ganzen richtig erkannt hatten
und daß sie sich das große Verdienst erworben haben, die
Aufmerksamkeit der Welt auf die Bedeutung der B o -
20 Freese, Bodenreform Lùs;

31J;z
        <pb n="322" />
        d enfrage hingelenkt zu haben. Ebenso, daß die Vorschläge,
 mit denen die Führer der Bewegung hervorgetreten
 sind, im Laufe der Zeit immer mehr von den überschwänglichkeiten,
 die ihnen zuerst angehaftet haben, befreit
 worden sind. An die Stelle der Einziehung der gesamten
 Grundrente durch eine einzige Steuer oder der
Überführung des Grund und Bodens an die Gesamtheit
durch eine große Finanzmaßregel ist im Jahr 1898 auf
Vorschlag meines Nachfolgers Adolf Damaschk e die
Reform des Boden r e &amp;lt;t s getreten:
Der Bund deutscher Bodenreformer tritt dafür ein, daß
der Grund und Boden, diese Grundlage aller nationalen
Existenz unter ein Recht gestellt wird, das seinen Gebrauch
als Werk- und Wohnstätte befördert, das jeden Mißbrauch
mit ihm unmöglich macht und das die Wertsteigerung, die
er ohne die Arbeit des Einzelnen erhält, möglichst dem
Volksganzen nutzbar macht.
Auch dieses Programm wird nicht das letzte sein. Es
hat dem Bunde deutscher Bodenbesitzreformer neue Aufgaben
 aber keine Lösung geboten. Man kann fragen, ob
es ein Recht geben kann, das jeden Mißbrauch unmöglich
macht. Ebenso wie dieses Recht aussehen soll und warum
die Bodenreformer es noch immer nicht vorgelegt haben.
Die Antwort muß ehrlicherweise ssein, daß es nicht geschehen
 ist, weil es ein Bodenrecht, das diese Forderung
restlos erfüllt, nicht gibt und auch in Zukunft nicht geben
wird. Der Gedanke daß es ein Recht gibt, das jeden Mißbrauch
 ausschließt, ist leider nicht weniger utopisch, als
das Verlangen nach einer Wirtschaftform, die alle Not beseitigt,
 nach einer Gesundheitlehre, die jede Erkrankung
verhindert, oder nach einer Erziehungmethode, die uns
zu vollkommenen Menschen machen soll. Wir können
nur ein Recht erstreben, das sich unseren Idealen nähert
und es wird sich, wenn die Forderungen des Programms

306
        <pb n="323" />
        der Bodenreformer in die rauhe Wirklichkeit übertragen
werden sollen, nicht um ein großes Bodenreformgessetz,
sondern um eine lange Reihe von Gesetzen und Verordnungen
 handeln. Wir haben mit dem Erbbaurecht und
dem Wiederkaufrecht, dem Rentengut und dem Hypothekenrecht,
 dem Baufluchtlinien Gesetz und den Bauordnungen,
 mit dem Mietrecht und dem Pachtrecht, mit der
Berggesetzgebung und dem Wasserrecht, mit dem Pfandrecht
 der Bauhandwerker, dem Heimsstättenrecht und der
inneren Kolonisation, mit der Grundsteuer und der Zuwachssteuer,
 der Grunderwerb- und der Vermögensteuer
u. a. m. zu rechnen.
Die praktischen Erfolge, die der Bund deutscher Bodenreformer
 seit dem aufstellen seines neuen Programms
erzielt hat, sind nicht überwältigend gewesen. Was erreicht
 worden ist, darf aber nicht unterschätzt werden. Das
im s 1012 des Bürgerlichen Gesetzbuches wieder belebte
Erbbaurecht ist von den Bodenreformern nach Rudolf
Sohms Wort unter der Bank hervorgezogen worden. Es
ist damit ein wichtiger Schritt auf dem Wege zur Trennung
 von Boden und Bauwerk getan worden. Die Anwendung
 des Erbbaurechts wird durch den weiteren Ausbau
 der grundlegenden gesetlichen Vorschriften erleichtert
 werden. Der Bericht, den Geheimrat St ü b b e n im
preußischem Zentralblatt der Bauverwaltung vom 6. November
 1915 über die Erfolge mit dem Erbbaurecht in
der Gartenkolonie Solatsch bei Posen veröffentlicht hat,
die jezt den Polen gehört, hat dafür gute Aussichten eröffnet.
 Das gleiche gilt von dem Wiederka ufrecht
nach ß 497 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das zuerst von
der Stadt Ulm unter ihrem bodenreformerischem Bürgermeister
 v. Wa g n e r mit durchschlagendem Erfolg angewendet
 worden ist. Es wird als wirksamstes Mittel gegen
eine mißbräuchliche Ausnützung des Bodens in der Zukunft
 immer mehr in den Vordergrund treten. Die
20%

Ir
        <pb n="324" />
        Grundsteuer nach dem gemeinem Wert und die Z u -
wach sst e u e r sind auf betreiben der Bodenreformer an
vielen Stellen eingeführt worden. Die Ausdehnung des
Enteignungrechtes auf die Ufergelände der Schiffahrtkanäle,
 die wir unserem allzufrüh verstorbenem
Professor Adolf Pohlman verdanken, ist ein großer Erfolg
gewesen.*x) Die Beseitigung des verderblichen Konzessionwesens
 in unseren verlorenen K o lo ni e n wird
immer ein Ruhmesblatt in der Geschichte des Bundes
deutscher Bodenreformer füllen. Sein eintreten für das
Heimstättenrecht hat zum Erlaß eines Reichsheimstätten
 Gesetzes geführt, das als ein großer Fortschritt im
Bodenrecht anerkannt werden muß. Die meisten von
diesen Erfolgen lassen sich, wie schon im Vorwort dieses
Buches gesagt worden ist, in ihren Anfängen bis in die
Zeit zurück verfolgen, in der eine kleine Schar von Anhängern
 für die Wahrheiten eingetreten ist, die heute
beinahe ein Gemeingut der führenden Geister unseres
Volkes geworden sind.
U Höhepunkt seiner Wirksamkeit darf mein Nachfolger
 Adolf Da ma s &amp;lt; k e die Aufnahme des Artikels
155 in die in Weimar beschlossene V erf a \ s un g des
Deutschen Reiches von 1919 ansehen:
Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von
Staatswegen in einer Weise überwacht, die Mißbrauch verhütet
 und dem Ziele zustrebt, jedem Deutschen eine gesunde
Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kinderreichen,
 ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und
Wirtschaftheimstätten zu sichern.
Kriegteilnehmer sind bei dem zu schaffenden Heimstättenrechte
 besonders zu berücksichtigen.
Grundbesitz, dessen Erwerb zur Befriedigung des Wohnungbedürfnisses,
 zur Förderung der Siedlung und Urbari
 Lu Y tghiman, Adolf. Die vergessene Grundrente. Soziale Streitfragen Heft

308
        <pb n="325" />
        machung oder zur Hebung der Landwirtschaft nötig ist, kann
enteignet werden. Die Fideikommissse sind aufzulösen.
Die Bearbeitung und Ausnutzung des Bodens ist eine
Pflicht des Grundbessitzers gegenüber der Gemeinschaft. Die
Wertsteigerung des Bodens, die ohne eine Arbeit- oder
Kapitalaufwendung anf das Grundstück entsteht, ist für die
Gesamtheit nußbar zu machen.
Alle Bodenschätze und alle wirtschaftlich nußbaren Naturkräfte
 steheu unter Aufsicht des Staates. Private Regale
sind im Wege der Geseßgebung auf den Staat zu überführen.*)

Man kann einwenden, daß das alles Wechsel auf die
Zukunft sind und ich will nicht verhehlen, daß ich mit der
Fassung nicht in allen Teilen einverstanden bin. Die
Aufnahme eines besondern Artikels über das Bodenrecht
 in die Reichsverfasssung ist aber doch ein großer Erfolg
 gewesen, den Damaschke seiner unermüdlichen Aufklärungarbeit
 und seinen guten Beziehungen zu den an
der Weimarschen Verfassung beteiligten Parteien zu verdanken
 hat. Der Artikel 155 ist von ihm entworfen und
dem Abgeordneten Dr. Friedrich Na uma nn durch
Fernspruch nach Weimar übermittelt worden. Professor
Erman hat erzählt, daß dabei ein Fehler unterlaufen sei.
Es sollten im erstem Absatz den deutschen Familien, besonders
 den kinderreichen nicht Wohn- u n d Wirtschaftheimstätten,
 sondern Wohn- o d e r Wirtschaftheimstätten gesichert
 werden.**) Ein weiterer Fehler wird von mir in
dem Widerspruch gesehen, der darin liegt, daß im erstem
Absatz des Artikels He im st ät t e n verlangt werden, die
nach Erman:
„die fideikommißartig gesicherte Verwurzelung der deutschen
Familie im deutschem Boden“##%)
*) Jahrbuch der Bodenreform 1920 S. 130.
1920 s. Erman, Prof. Dr. Überblick über die Heimstättengeseßgebung. Berlin
»»») Jahrbuch der Bodenreform 1924 S. 187.

a(09
        <pb n="326" />
        sein sollen, während im drittem Absatz bestimmt wird,
daß die vorhandenen Fideikommisse au f zu l ös e n sind.
Den gesicherten Besitz, der eine Verwurzelung der deutschen
 Familie im deutschem Boden ermöglichen sollte,
haben wir gerade in ihnen besessen. Durch ihre Auflösung
wird ein ansehnlicher Teil des deutschen Bodens, der bisher
 davor geschützt war, dem Zugriff des Kapitals ausgeliefert.
 Man hätte sich damit begnügen sollen, eine übermäßige
 Ausdehnung der Fideikommisse zu verhindern
und ihren Umfang zu beschränken. Man durfte aber nicht
kurzer Hand ihre Auflösung verfügen.
An die Aufnahme des Artikels 155 in die Reichsverfas
 ung haben sich zahlreiche Ehrungen geknüpft, die dem
Führer der Bodenreformer Adolf Damaschke zuteil geworden
 sind. Die juristische Fakultät der Universität
Münster hat ihm die Würde eines Doktors der Rechte
ehrenhalber verliehen. In mehreren Gemeinden sind
Straßen nach ihm benannt worden. An seinem 60. Geburtstage
 sind ihm weitere Ehrungen zuteil geworden.
Der Reichspräsident v. Hin d en b ur g und zahlreiche
andere maßgebende Personen haben ihm Glückwünsche
übermittelt. Die Hauptversammlungen der Bodenreformer
 werden seit Jahren von Vertretern der Reichsregierung,
 der Einzelstaaten und Gemeinden besucht. Äußerlich
 steht der Bund deutscher Bodenreformer glänzender
da als je zuvor. Ob es ihm gelingen wird, die einflußreiche
 Stellung, die er jetzt einnimmt, in Zukunft zu behaupten,
 wird davon abhängen, wie er weiter vorgehen
wird. Die Aufgaben, die seiner harren, sind zahlreich
und wichtig genug. Ich werde versuchen, sie in den folgenden
 Abschnitten nach ihrer Bedeutung zu würdigen.

310
        <pb n="327" />
        13. Theoretilche Fragen.
Die Bevsölkerunglehre.
O? Wert theoretischer volkswirtschaftlicher Untersuchungen
 darf nicht unterschätzt werden. Auch dann
nicht, wenn sie zunächst keine praktischen Folgen haben
können. Zu Michael Flürscheims Zeiten ist darin zuweilen
 des guten zu viel getan worden und das hat nach
dem von ihm aufgestelltem geisstreichem Pendelgesetz dazu
geführt, daß das hinwegkommen von einem Irrtum in
einen anderen Irrtum auf der entgegengessetzten Seite
geführt hat.x) Ich habe in den acht Jahren, in denen ich
Vorsitzender des Bundes gewesen bin, wahrscheinlich zu
einseitig den Praktiker herausgekehrt, und ich habe mich
bemüht, diesen Fehler später wieder gut zu machen. Ich
kann auch auf Adolf Pohlmans „Grundbegriffe der Volkswirtschaft“
 hinweisen. Ein Werk, das in jedem Satz den
weltkundigen Großkaufmann verrät und auch auf theoretischem
 Gebiete nicht hoch genug bewertet werden kann.,#*)
Auch nach seinem Tode sind unter den Anhängern des
Bundes Männer geblieben, die praktische Erfahrungen
und theoretisches Wissen in hohem Grade vereinen. Im
ganzem aber wird, wie jede Nummer der Bundeszeitschrift
 zeigt, von der Bundesleitung zu viel Kraft auf
agitatorische Erfolge und auf die Vergrößerung der Zahl
der Mitglieder verwendet. Das allzu ausschließliche vor-.)
 ltr! Ge tm Mechael. Nat us Aers §;rs§haft. Leipzig 1916, 8. Auf.

31 1
        <pb n="328" />
        herrschen der werbenden Tätigkeit mit ihrer unvermeidlichen
 Wiederholung von oft gehaltenen Reden und Vorträgen,
 über die ich mehr als einmal abfällige Urteile
gehört habe, muß aber die theoretische Weiterentwicklung
und damit auch die praktischen Erfolge beeinträchtigen.
Die sozialdemokratische Partei, mit ihren großen agitatorischen
 Erfolgen und ihrem versagen in allen praktischen
Fragen, kann als warnendes Beispiel dienen.
Schon in der ersten Auflage dieses Buches ist von mir
auf die ganz unklare Stellung der Bodenreformer zu der
Malthus sc&amp;lt; en Bevölkerunglehre hingewiesen worden.
 Nach dieser Theorie soll die Bevölkerung die Neigung
 haben, sich stärker zu vermehren, als es die ihr zu
Gebote stehenden Nahrungmittel zulassen. Auf S. 10 ist
hier schon einiges darüber gesagt worden. Es ist klar,
daß diese Theorie für den Erfolg jeder Reformarbeit von
großer Tragweite ist. Wenn die Lehre des Malthus vollkommen
 richtig ist, muß jede Reformarbeit letzthin zur
Fruchtlosigkeit verurteilt sein. Trotz dieser großen Bedeutung
 der Lehre sind die Bodenreformer bis jetzt über
ihren Wert nicht einig geworden. Henry George hat die
Theorie des Malthus, wie wir gesehen haben, lebhaft bekämpft
 und Michael Flürscheim hat sich ihm angeschlossen.
Adolf Damaschke hat die Lehre in seinem Buch Bodenreform
 auf S. 34 klar und scharf abgelehnt. In seiner
Geschichte der Nationalökonomie ist dem Bevölkerunggesetz
 ein besonderer Abschnitt gewidmet worden. Er
hat Friedrich Li st und Friedrich Engels gegen die
Malthusschen Annahmen ins Feld geführt und hat manches
 angeführt, was gegen die Theorie des Malthus
spricht. Von Adolf Wagner und Friedrich Albert
Lange, deren Autorität auf diesem Gebiete nicht geringer
 eingeschätzt werden kann, ist dagegen die Malthussche
Bevölkerunglehre, wie auf S. 11 und 20 gezeigt worden
 ist, in der Hauptsache, von Wagner sogar in ihrem

312
        <pb n="329" />
        Kern als un u m st öß l i &amp;lt; richtig anerkannt worden),
und ich bin geneigt, mich ihnen anzuschließen. Den Einwänden,
 die gegen die Richtigkeit der Lehre erhoben werden,
 daß darin die Vermehrung der Nahrungmittel durch
menschliche Arbeit und die abwehrende Kinderzahl bei
steigendem Wohlstand nicht genügend berücksichtigt worden
sind, steht die Tatsache gegenüber, daß die Menschheit trotz
der gestiegenen Produktion einstweilen noch immer jede
neue Ernte ssehnsüchtig erwartet und durch jede Mißernte
in schwere Sorgen gestürzt wird.
Der Kampf um d a s Dasein, d em all es
lebende unterworfen ift, gilt auch für
un s Menschen.
Der Kampf um das Dasein dient zur Erhaltung der
Arten und ist ein wesentliches Glied der Schöpfung. Das
Menschenherz mag sich nach Frieden sehnen, die Natur
will den Krieg. Man kann die von Malthus gegebene
Formel und die von ihm und seinen Anhängern aus
seiner Lehre gezogenen bedenklichen Folgerungen verwerfen.
 Die Tatsache, daß die Bevölkerung beständig die
Grenze zu erreichen sucht, die die Nahrungmittel gestatten,
 ist nicht zu bestreiten. Der Kampf der Völker um
ihren Anteil an der bewohnbaren Erde wird damit unabwendbar
 und muß zu einer Stellungnahme führen, mit
der sich die weltbürgerliche Auffasssung mancher Bodenreformer
 nicht verträgt. Das Land unserer Väter ist fast
ganz von Fremdvölkern umgeben, die von Deutschen bewohnte
 Gebiete an sich gerissen haben und weitere begehren.
 Wer mit unseren Pazifisten meint, daß sie sich
davon durch freundliches zureden abhalten lassen, muß
seine Augen vor der Wirklichkeit verschließen. Die Hoffnung
 auf einen Frieden unter den Völkern der Erde ist
]eines Grundries uc ut: '»2 ' J dq lulaze ter Folegaysgche
onomik. Yerlin 1912. S. 36.

31 Z
        <pb n="330" />
        mit der Malthusschen Bevölkerunglehre nicht zu vereinbaren.
 Wer diese Lehre mit Adolf Wagner in ihrem Kern
als unumstößlich ansieht, muß wissen, daß wir das Gebiet,
das uns die Vorssehung zugeteilt hat, mit den Waffen in
der Hand verteidigen müsssen, wenn wir nicht untergehen
wollen.
Flürscheims Krikenlehre.
lürscheims Kris e nl e h r e, die von ihm in den Vorq
 seiner Reformbestrebungen gestellt worden
war, ist seit langer Zeit ganz aus der Erörterung verschwunden.
 Seine Bücher werden in der Bodenreform
Literatur kaum noch erwähnt. Selbst sein letztes Werk
hat darin keine Änderung hervorgerufen. Es isst ihm
damit nach meiner Ansicht ein Unrecht zugefügt worden,
das ich mich bestrebt habe, wieder gut zu machen. Flürscheim
 will die Ursache des wirtschaftlichen Notstandes in
der im arbeitlosem Zins- und Grundrentengenuß wurzelnden
 Anhäufung von Reichtümern in Einzelhänden
sehen, deren Besitzer ihre Einkommen nicht aufbrauchen.
Nach seiner Meinung ist dadurch ein ständig zunehmnder
Ausfall im nationalem und internationalem Güterverbrauch
 herbeigeführt worden, den die verbrauchwilligen
und bedürftigen Volksmassen nicht ergänzen können.
Damit ist die Zinsfrage an das Problem der Grundrente
geknüpft worden und Flürscheim hat immer in der Wirkung
 der Bodenreform auf den Zins die Hauptsache gesehen.*)

Mit dem schwinden der Möglichkeit, sich der steigenden
Grundrente zu bemächtigen und Kapitalien in Hypotheken,
 Pfandbriefen oder Schuldverschreibungen des Staats
oder der Gemeinden anzulegen, muß der Zinsfuß nach
Flürscheims Ansicht bis auf einen Bruchteil sinken. Er
ist sogar der Ansicht gewesen, daß der Zins schließlich ganz
*) Vergl. S. 98 u. 107.

31 4
        <pb n="331" />
        verschwinden und einer Vergütung für das aufbewahren
und erhalten geliehener Kapitalien platzmachen müsse.
Die Gefahr, daß das wachsen des Zinskapitals durch Zins
und Zinseszins auf Milliardenbeträge schließlich die Arbeiter
 trotz aller Bemühungen ihrer Gewerkschaften auf
Hungerlöhne setzen könnte, würde mit dem sinken des
Zinsfußes, der nach dem Weltkriege in Deutschland eine
bis dahin für unmöglich gehaltene Höhe erlangt hat, in
weite Ferne gerückt werden.
Das entstehen der Grundrente.
Y wichtigste Streitfrage wird von mir das entstehen
der Grun dr ente angesehen. Ich habe meine Bedenken
 gegen die Ansichten leitender Bodenreformer schon
in der ersten Auflage dieses Buches geäußert und ich habe
gehofft, daß meine Anregungen zu einer Aussprache in
der Bundeszeitschrift oder im Jahrbuch der Bodenreform
führen würden. Das ist leider nicht geschehen. Da es sich
hier um eine Frage handelt, die für die Zukunft der Bodenreform
 Bewegung von entscheidender Bedeutung ist,
will ich das, was ich früher an verschiedenen Stellen meines
 Buches gesagt habe, hier zusammenfassen und soweit
es nötig ist ergänzen. Als erster Versuch einer wissenschaftlichen
 Erklärung der Grundrente wird die schon auf
S. 12 erwähnte Lehre des englischen Nationalökonomen
Ricardo angesehen. Er hat aber Vorgänger gehabt,
von denen Malthus das wichtigste schon vor ihm gelehrt
hat. Die Erklärung Ricardos lautete:
Die Grundrente ist der Teil des Erzeugnisses der Erde
oder die Vergütung, die dem Grundherrn für die Benußung
der ursprünglichen und unerschöpflichen Kräfte des Bodens
bezahlt wird.*)
*) Handbuch der Staatswissenschaften Jena 1. Aufl. Bd. 4. S. 183.

I31 5
        <pb n="332" />
        Ursprünglich und unerschöpflich sind die Tragfähigkeit,
die im Boden wirkenden Vegetationkräfte und seine physikalischen
 Eigenschaften. Die Höhe der Grundrente soll
sich aus den Unterschieden in den Erträgen verschiedener
gleich großer Grunöstücke ergeben. Diese Theorie wird
als Lehre von der Differenz ial rente ihrem wesentlichem
 Inhalt nach noch heute anerkannt. In einigen
Punkten ist sie später ergänzt worden. Der amerikanische
Nationalökonom Charles C are y hat behauptet, daß,
nicht wie Ricardo angenommen hatte, zuerst der beste und
dann der geringere Boden bearbeitet worden sei und daß
sich daraus als Differenz der Erträge die Grundrente gebildet
 habe. Der Vorgang habe sich vielmehr umgekehrt
abgespielt, weil die ersten Geräte für den schweren Boden
nicht ausgereicht hatten. Das kann richtig ssein, trifft
aber nicht den Kern der Frage, denn der Grund dafür,
daß Differenzen entstanden sind, liegt nicht in der Reihenfolge
 der Besiedlung, sondern darin, daß gleichzeitig Bodenflächen
 von verschiedener Ertragfähigkeit neben einander
 vorhanden gewesen sind.
In Deutsschland hat J. H. von Thün en, gest. 1850,
geltend gemacht, daß in der Praxis auch die untersste noch
angebaute Bodenklasse noch Grundrente und nicht bloß
Kapitalgewinne abwerfe, was nach Ricardos Lehre nicht
der Fall sein dürfe. Er hat außerdem die L a g e als mindestens
 so wichtig wie die Versschiedenheit des Bodens
bezeichnet und hat die Lehren Ricardos in diesen Punkten
 ergänzt. Adolf Wagner hat sich seiner Meinung
angeschlossen. Die Grundrente ist nach ihm ein sich aus
Differenzen der Produktionkosten ergebendes und nur
kraft des Eigentums bezogenes Differenzeinkommen. Das
Grundrenten Problem in der Gestalt, die es durch Ricardo
 und von Thünen erlangt hat, ist für ihn ein Problem
 der Verteilung (Grundlegung gs 308-312).
Als letzten und entscheidenden Grund dafür, daß über-316
        <pb n="333" />
        haupt eine Grundrente vorhanden ist, ist von mir in der
ersten Auflage dieses Buches S. 15 die Tatsache des Besitzes
 angesehen worden:
Da s Recht d er Eigentümer, andere
von der Benutzung de s B o d en s aus -
zuschließ en.
Wo dieses Recht des Eigentümers fehlt, kann es auch
keine Grundrente geben. Aus diesem Recht geht sie hervor.
 Mit seiner Erweiterung oder Einschränkung steigt
und fällt sie. Das Recht, andere die Benutzung zu verweigern
 ist das primäre. Dann erst kommen Fruchtbarkeit
 und Lage, Vermehrung oder Rückgang der Bevölkerung
 oder des Wohlstandes als sekundäre Ursachen inbetracht.
 Die beste Lage, der fruchtbarsste Boden und die
stärkste Zunahme der Bevölkerung oder des Reichtums
liefern keine Grundrente, wenn der Grund und Boden
dem öffentlichem Verkehr freigegeben worden ist. Der
Dönhoffplatz oder der Tiergarten in Berlin haben keine,
die benachbarten Grundstücke eine sehr hohe Grundrente.
Die einen sind dem öffentlichem Verkehr überlassen, die
anderen sind im Privatbesitz. Laßt den Dönhoffplatz oder
den Tiergarten in Privatbesitz übergehen, dann werdet
ihr sehen, wie Grundrente entsteht.
Ir Damaschke hat die Grundrente in eine natürl
 iche und eine spe k ul ati ve geteilt. Ich habe
diese Einteilung zuerst in der zehnten Auflage seines
Buches Bodenreform gefunden, die 1910 erschienen ist.
Es heißt dort auf Seite 85:
Es ist eine folgenreiche Erkenntnis, zwischen der s p ek ula
 tiven und der natürlichen Grundrente zu unterscheiden.
 Die s pe ku l at iv e Grundrente ist die Frucht
falscher Bebauungpläne, verderblicher Bauordnungen, unbearenzter
 Verschuldungmöglichkeiten, unbegründeter Steuer-31";
        <pb n="334" />
        privilegien für den unbebauten Boden und der dadurch ermöglichten
 künstlichen Zurückhaltung durch das organisierte Spekulationskapital.
 Sie kann und muß gebrochen werden.
In gleicher Weise hat er sich in der Zeitschrift Bodenreform
 1922 S. 41 und 1925 S. 45 geäußert. Er hat aber
außeracht gelassen, daß auch richtige Bebauungpläne und
vernünftige Bauordnungen, beschränkte Versschuldungmöglichkeiten
 und gerechte Steuern auf die Grundrente
wirken. Seine Erklärung läßt es ungewiß, ob dieser Teil
der Grundrente zu der natürlichen oder zu der spekulativen
 gerechnet werden soll. Eine andere Einteilung hat
vor ihm Professor Eb erst a d t in der Zeitschrift für
Wohnungwesen 1904 S. 9 vorgeschlagen. Er unterscheidet
zwei Arten der Werterhöhung des Bodens, 1) durch Meliorationen
 (materielle) und, 2) durch Spekulation (immaterielle).
 Der Jesuitenpater v. N e l l- Breuning will
die Grundrente dagegen in eine „natürliche“ und eine
„künstliche“, in die gewachsene und die gemachte unterschieden
 sehen, von denen die erste nicht wegzusteuern,
sondern nur zu besteuern ist, die andere zu beseitigen und
im Keime zu ersticken ist.*)
Mir hat am besten die Einteilung von Adolf P o h l -
m an gefallen, der die Grundrente in eine normale,
die vollständig unabhängig vom Willen einzelner oder
aller gebildet wird und in die aus Recht s verhältnissen
entspringende zerlegt hat.**) Er hat auch die Ansicht ausgesprochen,
 daß die Grundrente keinen wirtschaftlichen,
sondern einen politischen Hintergrund habe. Sie
stelle im Grunde keine Bezahlung dar für die Benutzung
eines Stückes Land, sondern für die Rechtssicherheit, es
ungestört zu besitzen und seine Früchte zu genießen. Er
hat gemeint, daß man nicht Nationalökonom studiert zu
haben brauche, um voraussehen zu können, daß die wäh-.)
 geitschrist Bodenreform 1925 6.5

318
        <pb n="335" />
        rend des Weltkrieges in Aussicht genommene Angliederung
 eines Teiles von Kurland an das Deutsche Reich
eine ungeheure Steigerung der dortigen Grundrente zurfolge
 haben würde:
„Der Hektar landwirtschaftlich genutten Bodens, der diesseits
 der Grenze vielleicht 1200 Mark wert ist, ist jenseits bei
gleicher Güte für 3.400 Mark zu kaufen. Der Verschiebung
unserer Grenze nach Osten folgt also ganz automatisch die
zunehmende Grundrente, sich wenig um den Ricardoschen
Lehrsat kümmernd, daß die Güte des Bodens der ausschlaggebende
 Faktor sei.“*)
Man kann auch auf die Landordnung von Kiautschou
vom 2. September 1898 hinweisen, um die Wirkung politischer
 Vorgänge auf die Grundrente augenfällig zu
machen. Der übergang in deutschen Besitz ließ eine so
erhebliche Steigerung der Grundrente erwarten, daß das
Reichsmarineamt schon vor der Besetzung Vorkehrungen
gegen das einsetzen einer für die Kolonie schädlichen Bodenspekulation
 treffen mußte. Von staatlichen Maßnahmen
 haben der Bau von Eisenbahnen, Kanälen oder
Chaussseen, staatliche Meliorationen und Kolonisationen
(Oderbruch!), das errichten von Schulen, das anlegen von
Schmuckplätzen auf öffentliche Kosten, oder die Erhebung
von Städten zu einer bevorzugten Stellung als Residenz,
Kriegshafen, Garnisonort, einen entscheidenden Einfluß
auf die Grundrente ausgeübt.
Der Einfluß der Beritzer.
E anderer Umstand ist aber nach meiner Ansicht bis
jetzt nicht genügend beachtet worden. Das ist der
Einfluß, den der private Besitzer auf die Grundrente ausüben
 kann. In den Schriften und in den Vorträgen der
Bodenreformer ist von anfang an der Einfluß der G e-I
 ~) Pohlman Adolf. Die Grundbegriffe der Volkswirischaft S. 10, 145-174.
"]

31 U
        <pb n="336" />
        mein sc&amp;lt; af t auf die Grundrente zu einseitig in den
Vordergrund gestellt und es sind daraus weitgehende
Schlüsse gezogen worden. Die Tätigkeit des Besitzers
ist dagegen zu wenig beachtet worden. Diesen Fehler hat
schon Henry George gemacht, und vor und nach ihm haben
es andere getan. Soweit die gestiegenen Bodenwerte auf
die Leistungen der Gesamtheit zurückgeführt werden können,
 ist die Forderung der Bodenreformer nicht anzufechten,
 das was die Gemeinschaft geschaffen hat, auch für
sie nutzbar zu machen. Es gibt aber Fälle, in denen die
Grundrente nicht durch die Gesamtheit, sondern in hohem
Grade durch die Arbeit der Eigentümer erhöht werden
kann. Diese Fälle sind in der Bodenreform Literatur bis
jetzt nicht genügend berücksichtigt worden und ihre Zahl
ist viel größer als gemeinhin angenommen wird.
Wenn ein Fabrikant seinen Betrieb aus der Stadt in
einen Vorort verlegt und auf freiem Felde eine Fabrik
errichtet, so wird dadurch die Grundrente erhöht. Diese
Erhöhung erstreckt sich nicht nur auf den Boden, den er
selbst benutzt, sondern auch auf Grundstücke, die in der
Nähe liegen. Ein anderer Fabrikant der seinem Beispiel
folgen will, findet erhöhte Bodenpreise. Entsteht auf dem
Lande eine neue Ansiedlung, so werden die Bodenpreise,
die nichts anderes sind als die kapitalissierte Grundrente
in der ganzen Umgebung steigen. Wenn von einem Gutbesitzer
 Ödland kultiviert oder eine Zuckerfabrik errichtet
wird, wenn eine Gesellschaft auf ehemaligem Ackerland
Straßen anlegt und neue Stadtviertel erschlossen werden,
so geschieht das gleiche. Wird ein altes Haus abgebrochen
und dafür ein neues errichtet, das der Straße kaufkräftige
Bewohner zuführt, so kann es ebenso wirken. Schon das
zukaufen angrenzender Grundstücke, das zusammenlegen
von zwei schmalen Grundstücken, um ein besser zugeschnittenes
 zu erhalten, das eine bessere Ausnützung ermöglicht,
 kann den Wert des ganzen erhöhen. Die An-320
        <pb n="337" />
        lage einer Straßenbahn durch eine Privatgesellschaft wird
den Wert aller Grundstücke erhöhen, die bessere Verbindung
 erhalten haben. Wird ein Bergunternehmen fündig
und werden dadurch unterirdische Bodenschätze aufgeschlossen
 oder wird von einem Eigentümer eine Mineralquelle
 erbohrt, so wollen wir den Unternehmern gewiß
kein dauerndes und unbeschränktes Besitzrecht daran zusprechen.
 Sie können aber mit vollem Recht einen Anteil
 an der erhöhten Grundrente verlangen.
Sinige Sinwände.
ON hat gegen diese Auffassung einige Einwände
erhoben. Der wichtigste ist gewesen, daß durch die
Arbeit einzelner immer nur Sachwerte entstehen können,
 Grundrente aber erst dadurch, daß die Al l g em e i nh
 e it sie benötige. Ein Fabrikant könne eine Fabrik
bauen und mit seiner Familie darin arbeiten. Wenn er
keine Abnehmer für die Ware habe, sso nütze ihm die Produktion
 nur, soweit er seine Bedürfnisse damit decken
könne. Der Wert des Bodens, auf dem die Fabrik stehe,
steige erst, wenn die Allgemeinheit die Erzeugnisse der
Fabrik benötige. Die Bedürfnisse der Allgemeinheit seien
es, die für die Grundrentenbildung maßgebend sind. Ich
glaube nicht, daß diese Argumente stichhaltig sind. Es ist
9anz unrichtig, daß Grundrente nur entsteht, wenn die
Allgemeinheit die Produkte benötigt. Fabriken arbeiten
in der Regel nicht für die Allgemeinheit, sondern für
einen bestimmten Kundenkreis. Zuweilen nur für einige
Wenige Abnehmer, die oft genug ihren Wohnsitz im Auslande
 haben. Dann hätten diese ausländischen Abnehmer
 den Wert des Boden erhöht, auf dem die Fabrik
steht. Es wird wohl richtiger sein, dieses Verdienst dem
Unternehmer zuzuschreiben, der die Kundschaft im Inund
 Auslande aufgesucht, ihre Bedürfnisse ermittelt und
21 Freese. Vodenreform ,

3921
        <pb n="338" />
        den Ort gewählt hat, an dem er sein Gewerbe mit Erfolg
betreiben will.
Auch den Einwand, daß zu derartigen Unternehmungen
 in der Regel eine Konzession der Behörden erforderlich
 gewesen ist, kann ich nicht gelten lasssen. Eine Konzession
 ist in den meisten Fällen nichts anderes als die
Erlaubnis, unter gewissen Bedingungen auf eigene Gefahr
 etwas zu unternehmen. Die Grundrente wird allerdings
 schon infolge dieser Erlaubnis steigen. Ob es dabei
bleibt, wird aber davon abhängen, ob jemand von der
Konzession Gebrauch machen wird. Man hat versucht, in
Fällen, in denen die Erhöhung der Grundrente durch die
Eigentümer nicht bestritten werden konnte, ihre Tätigkeit
als Eigentümer von ihrer Tätigkeit als Unternehmer zu
trennen. Ich kann auch dieser Trennung einer Person
in zwei Hälften, von denen die eine etwas unternimmt
und die andere den unverdienten Grundrentenzuwachs
einstreicht, keine Bedeutung beimessen. Die eine Hälfte
würde nichts unternehmen, wenn nicht die andere Hälfte
davon Nutzen erwarten dürfte. Der Einwand, daß auch
gepachteter Boden kultiviert oder Häuser darauf errichtet
werden, scheint ebensowenig stichhaltig zu sein, denn man
wird das nur tun, wenn die Pachtsummen begrenzt sind,
also die Möglichkeit gewähren, höhere Einnahmen zu erzielen.
 Eigentümer, die sich vorbehalten wollten, das
Pachtgeld jederzeit so zu erhöhen, daß ihnen alle Mehrerträge
 zufallen, werden keine Pächter finden.
ugeben kann man dagegen, daß Fabriken gewöhnlich
3 nicht in der Absicht errichtet werden, die erhöhte
Grundrente einzuheimsen. Wer Fabriken errichtet, will
nicht in Bodenwerten spekulieren, sondern seine Erzeugnisse
 verwerten. Geht er in einen Vorort, so geschieht es
in den meisten Fällen um billiger zu produzieren, d. h.,
sich der höheren Grundrente in der Stadt zu entziehen.
gon

„Y
        <pb n="339" />
        Eine Kleinbahngesellschaft will Einnahmen daraus erzielen,
 daß sie Personen oder Güter befördert. Bei Eisenbahnen,
 die in Amerika aufgrund von Landkonzesssionen
durch unbewohnte Gebiete geführt worden sind, wird aber
das steigen der Grundrente und der Bodenwerte von
vornherein entscheidend mitsprechen. Auch bei Fabrikbauten,
 die in der Umgegend von Berlin in einem mir
bekanntem Falle von einem Unternehmer in großzügiger
Weise errichtet worden sind, nicht um sselbst Betriebe darin
 einzurichten, sondern um sie an andere Gewerbetreibende
 zu vermieten, ist die Hebung der Grundrente der
Zweck des Unternehmens gewesen.
Ebenso liegen die Dinge in allen Fällen, in denen
von privaten Unternehmern eine Arbeit geleistet wird,
deren Ergebnis sein soll, die Grundrente zu erhöhen. Das
ist in großem Umfange im Baugewerbe, bei den Bergwerken
 und in der Landwirtschaft der Fall. Ein Teil
dieser Unternehmungen erfordert große Mittel. Alle
verlangen planmäßige Arbeit, und die staatliche Gemeinschaft
 hat alle Ursache, sie zu fördern. Wenn der Erfolg
 dieser produktiven Tätigkeit nach Adolf Wagner durch
eine hundertprozentige Grundsteuer*) infrage gestellt,
und den Unternehmern nur die Aussichten auf Verluste
aber keine auf Gewinne gelassen werden, so müssen solche
Unternehmungen unterbleiben und die Gesamtheit wird
den Schaden davon haben.
Die Rechte der Gesamtheit find zu begrenzen.
D Erwägungen können nur zu der Schlußfolgerung
 führen,
daß auch die Rechte der Gesamtheit
an die Grundrente zu begrenzen s ind.
sz. *) Wagner Adolf Grundlegung § 341.

393
        <pb n="340" />
        Wir müssen anerkennen, daß die Grundrente nicht
immer durch die Gesamtheit erhöht wird und daß Wertsteigerungen
 des Bodens nicht immer der Gesamtheit,
sondern in vielen Fällen den Eigentümern zu verdanken
sind. Wo das der Fall ist, haben diese begründeten Anspruch
 darauf und die Gesamtheit hat kein Recht, ihre Ansprüche
 zu verneinen. Sie überschreitet ihre Befugnisse,
wenn sie der auf die Hebung der Grundrente verwendeten
 Arbeit des einzelnen Anerkennung und Schutz versagen
 will.
Mit dieser Erkenntnis sind Forderungen, die auf eine
völlige Einziehung der Grundrente hinauslaufen, nicht
zu vereinbaren und ich kann nicht umhin Bedenken dagegen
 auszusprechen, daß solche Ansprüche noch immer
und zuweilen in dogmatischer Form in den Schriften
führender Bodenreformer auftauchen. Jm D ama s &amp;lt; -
k e 3 Buch: Die Bodenreform, das er die Programmschrift
des Bundes deutscher Bodenreformer nennt, heißt es
in der zehnten Auflage*) auf Seite 61:
„Die Grundrente ist all e i n ein Produkt der Zusammenarbeit
 aller!“
auf Seite 62:
„Das ist die Bodenreformlehre: Diese Grundrente ist
soziales Eigentum. Diese Grundrente soll durch irgendwelche
Reformarbeit möglichst für die Gesamtheit, d ie die
Grundrente allein erzeugt, zurückerrungen werden."

auf Seite 150:
„Das Ziel der Bodenreform: die ge s am te Grun d -
rente für die Gesamtheit zu gewinnen."
Im Gegensatz dazu wird auf Seite 121 über die Annahme
 des Zuwachssteuergesezes im Reichstage am 1.
Februar 1911 gesagt:
*) In der 20. Auflage auf S. 59 u. s. f.

8324
        <pb n="341" />
        „In seiner angenommenen Form war das Geset voller
Schwächen und Fehler. Aber von nun an sind in allen 75 939
deutschen Gemeinden die Behörden verpflichtet, von Amts
wegen die Entwicklung der Grundrente zu verfolgen und zu
prüfen, o b i hr e Steigerung durch die Tätigkeit
 des Eigentümers oder durch die Kulturarbeit
 der Gesamtheit erzielt w i.r d."
Von solcher Untersuchung ist aber im gleichem Buch
weder vorher noch nachher die Rede. In der 14. Auflage
ist auf S. 151 das Wort „gesamte“ weggelassen worden.
Andere Aussprüche, in denen die Grundrente ohne jede
Einschränkung für die Gesamtheit verlangt wird, sind aber
auf S. 144, 152 und 159 zu finden. In seiner Rede auf
dem 25. Bodenreformtage in Hamburg im September
1920 hat er gesagt:
„Wir erwarten von diesem Bundestag, daß das Wort
„Sozialisierung;,, das so oft gebraucht wird und so
viel Enttäuschung geweckt hat, jett einheit li &amp;lt; aufgenommen
 wird für das Gebiet, das wahrhaftig greift zur Sozialisierung
 ist, auf dem der Grundrente, die ja in ihrem
Wesen nichts ist, als, um mit Karl Marx zu reden, ,d a s
Refultat der ges ell schaftlichen G e s amtarbeit.
 Ihre „Sozialisierungt würde also nichts anderes bedeuten,
 als die Zurückführung des Eigentums der Gesamtheit
an ihren rechtmäßigen Besitzer.“*)
y Andere führende Bodenreformer haben sich ebenso geäußert.
 Adolf Pohl man hat in seinen „Grundbegriffen
 der Volkswirtschaft“ auf S. 234 gesagt:
„Nimmt die Allgemeinheit etwas aus dem Eigentum des
einzelnen, so nimmt sie etwas, was ihr nicht gehört, nimmt sie
aber die Grun dr ente, so nimmt fie nur das,
was ihr eigen ift.“
Dr. Paul Kaßner sagt in seiner Schrift „Wirtschaftliche
 Bodenreform“ auf S. 15:
„Die Grundrente ist so zi a l e E i g en t u m. Sie soll
der Gesamtheit wiedergewonnen werden.“
n Jahrbuch der Bodenreform 1921 S. 11.

395
        <pb n="342" />
        In der Zeitschrift Bodenreform sind bis in die letzte
Zeit ähnliche Ansichten ausgesprochen worden. Jede Einschränkung
 der Rechte der Gesamtheit hat in diesen Äußerungen
 gefehlt.*)
T)! Widerspruch, der darin liegt, daß einmal eine
Prüfung des Anteils der Gesamtheit an dem steigen
der Grundrente verlangt wird, während dann wieder die
Gesamtheit die Grundrente allein erzeugen soll, ist so
offenkundig, daß es mir unbegreiflich ist, daß in Damaschkes
 vielgelesenem Buch solche Widersprüche von einer
Auflage in die andere übergegangen sind, ohne daß der
Verfasser sie beseitigt hat. Wenn die Grundrente alle in
ein Produkt der Zusammenarbeit aller ist, so ist es unnötig,
 zu prüfen, durch wessen Tätigkeit die Steigerung
erzielt worden ist. Ist diese Prüfung aber erforderlich,
um festzustellen, ob die Grundrente durch die Tätigkeit
des Eigentümers oder durch die Kulturarbeit der Gesamtheit
 gesteigert worden ist, so kann die Grundrente nicht
allein ein Produkt der Zusammenarbeit aller sein. Dann
kann es auch nicht das Ziel der Bodenreform ssein, die
Grundrente als Eigentum der Gesamtheit an ihren rechtmäßigen
 Besitzer zurück zu führen. Ich muß diesen offenbaren
 Widersprüchen gegenüber an dem Sazt festhalten,
den ich schon in der ersten Auflage dieses Buches auf S.
318 aufgestellt habe:
Die Grundrente beruht nicht immer
 auf Leistungen der Gesamtheit
und diese hat nicht immer allein darauf
 Anspruch.
Die Einziehung der Grundrente ohne jede Beschränkung
 nach Zeit und Menge würde nach meiner Ansicht
nicht nur unzweckmäßig und ungerecht sein. Sie würde
D ) zeitschrift Bodenreform 19168 S. 657 1921 S. 90 1922 S. 138. 148.

326
        <pb n="343" />
        sich auch mit dem Pr o g r a m m des Bundes deutscher
Bodenreformer, das im Jahr 1898 noch unter meiner
Leitung zustande gekommen ist, nicht vereinbaren lassen.
In diesem Programm sind die Ansprüche, die in älteren
Programmen erhoben worden waren und die auf eine
Einziehung der Grundrente mit oder ohne Entschädigung
hinausliefen, aus guten Gründen auf g e g e b en worden.
 In dem Programm von 1898, das in seinem Hauptsatz
 noch heute gilt, ist nur verlangt worden, daß der
Grund und Boden unter ein Recht gestellt werden foll,
das seinen Gebrauch als Werk- und Wohnstätte befördert
und jeden Mißbrauch mit ihm unmöglich macht. Ferner
daß die Wertsteigerung, die er ohne die Arbeit des einzelnen
 erhält, möglichst dem Volksganzen nutzbar gemacht
 werden soll. Es ist aber mit keinem Wort die Rede
davon, daß die Grundrente, die Flürscheim mit Recht die
Grundlage des Verkaufwertes des Bodens genannt hatt*),
für die Gesamtheit zurück errungen werden soll. Im Artikel
 155 der Reichsverfasung von Weimar, den Damasschke
 verfaßt hat, ist auch nichts von einer „S o z ialis
 i erung“ der Grundrente gesagt worden. Es muß zu
unerwünschten Folgen führen, wenn in Wort und Schrift
beständig auf die Reichsverfassung und das Programm
der Bodenreformer hingewiesen wird und dann in Bü-&amp;lt;ern
 und Vorträgen, an die Stelle der Forderungen des
Programms andere gesetzt werden, die darüber weit hinausgehen.
 Wenn es die Bodenreformlehre ist, daß die
Grundrente soziales Eigentum ist und durch irgendwelche
 (!) Reformarbeit möglichst für die Gesamtheit zurück
 errungen werden soll, so muß es auffallen, daß davon
nichts im Programm des Bundes steht. Soll dagegen das
Programm gelten, so darf man Forderungen, wie sie an
den angegebenen Stellen erhoben worden sind, nicht als
das Wesen der Bodenreform hinstellen. Es sind gerade
T I Fler stheim Michael, Not aus Überfluß S. 82. Ebenso oben S. 112.

39"/
        <pb n="344" />
        diese auf eine Konfiskation der Grundrente hinzielenden
Ansprüche, auf die der antibodenreformerische Schutzverband
 für Grundbesitz die Grundbesitzer in Stadt und
Land immer wieder hingewiesen hat. Sie haben ihm
weite Kreise der Grundbesitzer zugeführt, während dem
offiziellem Programm der Bodenreformer jeder vernünftige
 Grundbesitzer zustimmen kann.
Welche Schlußfolgerungen wir in der Praxis aus der
Erkenntnis ziehen müssen, daß der Satz, daß die Gesamtheit
 allein die Grundrente erzeugt, der Prüfung nicht
standhält, werden wir weiterhin sehen. Ich will hier nur
sagen, daß eine einwandfreie Trennung zwischen dem, was
der einzelne und was die Gesamtheit erzeugt, bei der
innigen Verflechtung von Privat- und Gesamtwirtschaft
nur ausnahmweise gelingen wird. Mit voller Sicherheit
nur, wenn der Eigentümer überhaupt nichts zur Verbesserung
 seines Besitzes getan hat. In den übrigen
Fällen wird ein mehr oder minder großer Anteil des
Eigentümers an der Erhöhung der Grundrente nachzuweisen
 sein. Kann ein bündiger Beweis, daß die Gesamtheit
 die Grundrente allein erzeugt hat, nicht geführt
werden, so kann sie die Gesamtheit auch nicht als soziales
Eigentum an sich nehmen. Die Gesamtheit kann die
Grundrente wie andere Einkünfte aus fiskalischen oder
sozialen Gründen hoch oder niedrig besteuern. Sie ist
aber nicht berechtigt, sie ganz einzuziehen. Wie hoch die
Steuer sein darf, ist eine Frage der Praxis. Ich werde
versuchen sie zu beantworten.

398
        <pb n="345" />
        14. Die Grundsteuer vom gemeinem Wert.
Die Bedeutung der Grundlkteuer.
T): Erhebung einer Steuer vom Grund und Boden
hat von jeher im Staatshaushalt eine große Rolle
gespielt. Die Grundsteuer wird von der Wissenschaft als
eine Steuer angesehen, die der Staat auf den Ertrag des
seinen Angehörigen zur Verfügung gestellten Bodens gelegt
 hat. Man will die Steuer als eine Abgabe dafür ansehen,
 daß der Staat Teile seines Gebietes einzelnen
Staatsangehörigen zur privaten Benutzung unter dem
Schutze der Gesetze überlassen hat. Das besondere Interesse,
 daß die Bodenreformer für diese Steuer bekundet
 haben, ist daher begreiflich. Die Steuer ist früher
ausschließlich nach den Erträgen der Grunödstücke berechnet
 worden. Für landwirtschaftliche Grundstücke hat man
in Preußen von 1865 an den Durchschnitt der Marktpreise
für landwirtschaftliche Erzeugnisse in den Jahren 1836
bis 1860 der Steuer zugrunde gelegt. Die bis dahin
steuerfreien Rittergüter sind damals durch 10 Millionen
Taler entschädigt worden, weil man angenommen hat,
daß die Steuerfreiheit inzwischen bei Käufer und Erbteilungen
 bei der Bewertung berücksichtigt worden war.
Durch das Miquelsche Kommunalabgaben Gesetz von 1898
ist die Veranlagung nach dem „gemeinem Werte“ zugelasen
 worden. Der Ausdruck gemeiner Wert stammt aus
dem Allgemeinem Landrecht (§8 112 Teil I Titel 2). Es
ist der Preis, der im gewöhnlichem Verkehr für eine Sache
zu erzielen ist. Der gemeine Wert sollte sich bei Grundstücken,
 die regelmäßige Erträge liefern, nach dem Er-IS


Hr
        <pb n="346" />
        trage richten. Bei Grundstücken, die keinen regelmäßigen
Ertrag liefern, wie Baustellen, die früher als ertraglos
unbesteuert geblieben waren, nach dem Verkaufwert.
Die Bodenreformer sind dafür eingetreten, daß der
gemeine Wert nur nach dem V er k auf w er t festgesstellt
werden solle. Adolf Pohlman hat es mit Recht einen Unfug
 genannt, daß Ödland, weil es keine Erträge abwarf,
so gut wie steuerfrei sei. Er hat gesagt:
„Wenn die Besißer Steuern bezahlen sollen, erklären sie
das Land für ertraglos, sowie sich aber ein Käufer dafür meldet,
 ist es auf einmal ein wertvoller Besitk, den man nur für
teures Geld hergibt."#)
Die Veranlagung zur Grundsteuer nach dem Verkaufwert
 ist schon deshalb richtiger, weil die Erträge von
Grundstücken nicht mit gleicher Sicherheit abgeschätzt werden
 können, wie der Wert. Der Preis, der für ein Grundstück
 im gewöhnlichem Verkehr zu erzielen ist, ist viel
leichter zu ermitteln. Die Grundbuchrichter und die Katasterämter
 sind darüber ziemlich genau unterrichtet. Von
den Landwirten wird allerdings eine Veranlagung nach
dem Ertrage vorgezogen, weil sie günstiger für sie ist.
Die Rücksicht auf ihre Wünsche ist es auch gewesen, die
dazu geführt hat, daß im Reichsbewertung Gesetz vom
18 August 1925 die Veranlagung nach dem Ertrage beibehalten
 worden ist. Besondere Anstrengungen, die Veranlagung
 nach dem im gewöhnlichem Verkehr zu erzielenden
 Verkaufpreissen durchzusetzen, sind wie es scheint
von den Bodenreformern nicht gemacht worden, was aus
vielen Gründen zu bedauern ist.
Ein anderer Fehler der Gesetzgebung ist gewesen, daß
man die Grundsteuer überall mit der Gebäudesteuer verknüpft
 und Grundstück und Gebäude zusammen besteuert
hat. Die Bodenreformer haben mit Recht darin eine
Verkennung des Wesens der Grundsteuer gesehen. Sie
IT F dfddus ber Vodenreform 1918 S. 17.

330
        <pb n="347" />
        haben verlangt, daß die Grundsteuer nur vom „nacktem“
Boden erhoben werden soll. Die Gebäude sollen von der
Steuer befreit bleiben. Ein großer Teil der Hausbesitzer
würde dadurch entlastet werden. Bei Häusern mit kleinen
Wohnungen ist der Wert der Gebäude gewöhnlich größer
als der des Grund und Bodens, der allein zur Steuer
herangezogen werden soll. Die Besitzer hätten mithin erheblich
 weniger zu zahlen als bisher. Dafür würden Geschäfthäuser,
 Warenhäuser und Banken, sowie Häuser mit
herrschaftlichen Wohnungen verhältnismäßig stärker besteuert
 werden, weil bei ihnen der Baugrund wegen der
bevorzugten Lage zumeist noch mehr kostet als die Gebäude.

Grundrente und Bocenwerte.
(F? ist sonderbar, daß in der Bodenreform Literatur nie
der Versuch gemacht worden ist, näher darauf einzugehen,
 wie sich die Grundrente zum gemeinem Wert des
Grund und Bodens verhält. Auch an dieser Stelle tritt
das fehlen von theoretischen Untersuchungen auffällig
zutage. Henry George hat in seinem Hauptwerk ausgeführt,
 daß
das Produkt ~ Grundrente + Lohn + Zins
sei und er hat daraus geschlossen, daß die Löhne und
Zinsen nicht von dem Produkt der Arbeit und des Kapitals
 abhängen, sondern
von dem, was übrig bleibt, nachdem die
Grundrente vorabgenommen isst.*)
Das geht aus seiner Prämisse nicht unmittelbar hervor,
 ist aber trotzdem richtig.
Michael Flürscheim hat als einen der wichtigsten einer
wahren Nationalökonomie den Satz angesehen, daß
*) YVeral. S. 47.

2331
        <pb n="348" />
        die Grundrente die Mutter de s Kapitalzinses

ist und hat behauptet, daß die in d ir e k t e Einwirkung
des privaten Bodeneigentums als Schöpfer des Zinses
weit wichtiger als die d ir e k t e sei.*)
Ich will diesen beiden bodenreformerischen Lehrssätzen,
die ich als richtig anerkenne, einen dritten hinzufügen,
von dem ich hoffe, daß er ebenso richtig ist, wie die beiden
anderen und einiger Beachtung wert sein möge. Mein
Sat; bezieht sich auf das Verhältnis der Grundwerte zum
Zins und soll lauten:
Der Grundwert #fteigt und feliüllt
umgekehrt zum HZins.
Ich will durch diesen Satz auf den engen Zusammenhang
 hindeuten, der zwischen der Grundrente, dem gemeinem
 Wert und dem landesüblichem Zins für Leihkapital
 vorhanden ist. Wie die Grundrente entsteht, habe
ich im theoretischem Teil dieses Werkes festzustellen versucht.
 Sie beruht auf dem Recht der Eigentümer, andere
von der Benutzung seines Grundstücks auszuschließen
und ist die Rente, die dem Besitzer von dem gewährt werden
 muß, dem er seinen Grund und Boden zur Benutzung
 überläßt. Soll das Grundstück verkauft werden,
so wird diese Rente zu dem für sichere Anlagen üblichem
Zins kapitalisiert. Als den für solche Anlagen geltenden
Zinsfuß können wir in Deutschland den offiziellen Zinssatz
 der Reichsbank ansehen. Es wird natürlich in vielen
Fällen mehr oder weniger gezahlt. Wir haben es aber
nur mit dem Wert zu tun, der im gewöhnlichem Verkehr
zu erzielen ist. Daraus ergibt sich ein Verhältnis zwischen
der Grundrente, dem Zinsfuß für sichere Anlagen und
dem gemeinem Wert, das sich in einfache Formeln bringen
L ttt;
Ds;

z 2
        <pb n="349" />
        läßt. Wenn 6 die jährliche Grundrente, Z der Zins vom
hundert und W der gemeine Wert sind, so sind:
L = oder E =I = (
Steht der Bankzins auf 6. v. H. und die Grundrente
beträgt 180 Mark jährlich, so muß der gemeine Wert des
Grundstücks 3000 sein, denn:
180 -. 100C _ g000
6
Ist dagegen der Wert des Grundstücks 3000 Mark und
man will die Höhe der Grundrente ermitteln, so ist deren
Höhe nach der zweiten Gleichung 180 Mark, denn:
3000 . 6
1% T gz.80
Steigt der Zins, so muß der Wert des Grund und
Bodens fallen. Fällt der Zins, so muß der Wert des Bodens
 im gleichem Maße steigen. Im vorliegendem Falle
würde bei gleichem Ertrage, wenn der Zins auf 9 v. H.
steigt, der Wert des Grundstücks auf 2000 Mark sinken.
Fällt der Zins auf 4% oder 3 v. H., so muß der Wert auf
4000 oder 6000 Mark steigen. Man hat nur nötig, den geänderten
 Zins von hundert in die erste Gleichung einzustellen,
 um zu diesen Ergebnissen zu kommen, die sich
aus der Art ergeben, wie Grundstückpreise entstehen. Man
kann auf diese Weise aus der bekannten Grundrente mit
siemlicher Sicherheit den gemeinen Wert eines Grundstückes
 ermitteln, wie man umgekehrt aus dem gemeinem
Wert die Höhe der Grundrente und damit die zu erhebende
 Grundsteuer feststellen kann. Es sollte mich
freuen, wenn diese Angaben dazu beitragen, den Zusammenhang
 zwischen Grundrente, Zins und Bodenwert
deutlicher zu machen.

ZZZ
        <pb n="350" />
        Die Hshe der Orundrteuer.
ür die Höhe der Grundsteuer werden in erster Reihe
(Fvie Bedürfnisse des Reichs, der Einzelstaaten und der
Gemeinden maßgebend sein. Es lasssen sich aber auch
hier Richtlinien geben. Geht man davon aus, daß die
Gemeinschaft ein Interesse daran hat, die Tatkraft und
die Unternehmunglust der einzelnen zu wecken und daß
die Mitwirkung der einzelnen nicht entbehrt werden
kann, so muß die Grundsteuer in solchen Grenzen gehalten
 werden, daß diese Mitwirkung nicht unterbunden
wird. Der auf die Hebung der Grundrente gerichteten
Arbeit muß, soweit sie dem Gemeinwohl dient, Spielraum
gewährt werden. Man wird gut tun, darin eher zu weit
als nicht weit genug zu gehen. Wenn man der Gesamtheit
 einen angemessenen Anteil an der Grundrente sichern
und doch dem einzelnem den unentbehrlichen Anreiz zur
Selbsttätigkeit und Selbstverantwortung gewähren weiill,
so wird man sich damit begnügen müssen, für die Gesamtheit

nicht mehr als ein drittel der Grun drente

zu beanspruchen. Die anderen zwei drittel sind den Besitzern
 zu überlassen. Nach der von mir gegebenen Berechnungweise
 würde bei einem Grundwert von 3 000 M.
und einem Reichsbankzins von 6 v. H. eine Grundrente
von 180 M. jährlich zu versteuern sein. Wenn davon ein
drittel als Grundsteuer erhoben werden soll, wird man
jährlich 60 M oder 2 v. H. des gemeinen Wertes erheben
müssen:
Der Steuersatz verhält sich zum
Zin sfu ß, wie die Steuer zur Grun drente


ZZ4
        <pb n="351" />
        nämlich wie 1 : 3. Wenn der Wert des Grunöstücks auf
2000 Mark sinken sollte, weil der Zins auf 9. v. H. gestiegen
 ist, so wird man, um ein drittel der Grundrente also
60 M. zu erhalten, eine Grundsteuer von 3 v. H. vom
gemeinem Wert erheben müssen. Fällt der Zins auf 414
oder 3 v. H. und ist der Wert des Grundstücks auf 4000
oder 6000 M. gestiegen, so wird man daraus auf einen
unveränderten Ertrag schließen dürfen. Es werden dann
als Steuer nur 11% oder 1 v. H. zu erheben sein, um das
verlangte drittel der Grundrente zu erlangen.
In der Praxis wird es selbstverständlich nicht durchführbar
 sein, die Steuer genau den Schwankungen der
jeweilig geltenden Zinsrate der Reichsbank anzupassen.
Man wird aber gut tun, sie beim festsseßzen der in jedem
Jahr von den Eigentümern zu erhebenden Steuer zu beachten
 und danach mehr oder weniger einzufordern. Ich
habe schon gesagt, daß es ratsamer sein wird, etwas zu
wenig als zu viel zu verlangen und ich sehe es nicht als
einen Nachteil an, wenn die Behörden sich sowohl bei der
Bewertung der Grundstücke wie beim festsseßen der vom
gemeinem Wert zu erhebenden Steuer mehr an die untere
 als an die obere zulässige Grenze halten. It die
Grundrente durch Aufwendungen der Gesamtheit erhöht
worden, so können Anliegerbeiträge erhoben werden. Soll
in anderen Fällen die Grundrente ganz für die Gesamtheit
eingezogen werden, um kostspielige Meliorationen, Kanalbauten
 oder Straßendurchbrüche durchführen zu können,
so bleibt das Mittel der Enteignung. Ebenso wenn man
bei Ansiedlungen für minder bemittelte aus sozialen
Gründen jeden Anteil privater Eigentümer an der
Grundrente ausschließen will. Die bisherigen Besitzer
verlieren dann ihr Eigentum. Sie werden aber angemessen
 entschädigt. Das ist anständiger, als eine stille
Enteignung durch die Steuerschraube oder durch eine behördlich
 organisierte Inflation.

3ZZ5
        <pb n="352" />
        Die Selbfteinkchätzung.
N" Führern der deutschen Bodenrefromer ist mehrfach
 verlangt worden, den Wert der Grundstücke
durch Se l b st e in s &amp;lt; ätz ung zu ermitteln. Man kann
diese Forderung schon in dem von Damaschke entworfenem
 Programm von 1898 unter den Einzelforderungen
finden.*) Sie sind später aus dem Programm fortgelassen,
 damit aber nicht aufgegeben worden. In den
Zehn Geboten, die Dr. Damaschke am 3. Oktober 1924 in
Lüneburg in einer Rede über Landwirtschaft und Bodenreform
 aufgestellt hat, und die später als Flugblatt verbreitet
 worden sind, heißt es unter 2 bis 6:
2. Eine Ein sch ät ung d e 8 Werte s des deutschen Bodens
 mit Hilfe der Selbst ein sch ät ung, die der
Öffentlichkeit zugänglich sein muß. Dabei ist alles, was
durch Arbeit- und Kapitalaufwendung des Besitzers erzeugt
 ist, wie Verbesserungen, Baulichkeiten aller Art usw.,
abzuziehen.
s. Gine Steuer auf diesen nackten Vodenw
 ert, die das Arbe i t - Land der Bauern, Pargzellenbessißer
 und Pächter schont, den großen R e n t e n - Landbesitz
 gerecht erfaßt.
1 Eine Erss e ß ung aller anderen Steuern für
den s&amp;lt; a f f en d en Landwirt durch diese reine Grundwertsteuer.

: Der Steuerwert des Bodens bildet die Grundlage der
Ent sch ä d i g u n g, wenn Land für öffentliche Zwecke
erworben werden muß, insbesondere auch bei Abgabe von
Siedlungland durch den Großgrundbesitz.**)
I P o h l m an hat sich schon vorher in einem Aufsatz
 im Jahrbuch der Bodenreform ähnlich geäußert.
Er hat eine parzellenweisse detaillierte Abschätzung von
Grundstücken aufgrund des Katasterauszuges auf dem
Wege der Selbsteinschätzung verlangt:
B Lr. S; ßer t L§;eforn: 1924 S. 217.

336
        <pb n="353" />
        Besondere Bedeutung legen wir dem S elbssteinss&amp;lt;
 ät un g v er f a h r e n bei, namentlich, wenn die so gefundenen
 Werte auch als Grundlage für die Ermittlung des
Wertzuwachs es wie der Enteignung dienen sollen.
Darin liegt unseres Erachtens die Gewähr für eine sachgemäße
 Schätzung. Unser Vertrauen darin geht sogar so weit,
daß wir es für richtig halten würden, wenn die Schätzungen
für unbebauten Boden üb er h au pt j e d er b eh örd -
lichen Nachprüfung entzogen w ür d en. Nur
bei bebauten Parzellen wird sie nicht zu vermeiden sein und
könnte in zweckmäßiger Weise durch die Schätßungämter geschehen.
 Aber auch hier müßte der Grundsatz sein, die angegebenen
 Schätzungen nur dann zu erhöhen, wenn nachweislich
Käufer zu den ermittelten Preisen vorhanden sind, oder ein
Organ der öffentlichen Hand willens ist, das Grundstück zu
dem geschättem Preise zu übernehmen.*)
Ich kann nicht umhin, mich gegen diese Vorschläge
zu wenden. Dr. Damaschke und Pohlman haben darin,
daß die Selbsteinschätzung zugleich die Grundlage für die
Ermittlung des Wertzuwachses und der Entschädigung
bei Enteignungen dienen soll, eine Gewähr für richtige
Angaben gesehen. Sie haben sich aber nicht die Frage
vorgelegt, ob diese Verbindung für die Besitzer tragbar
ist. Die Zahl der Besitzer, denen Pohlman vorgeworfen
hat, daß sie ihr Land einmal als ertraglos und dann
wieder als wertvoll hinstellen, wird nicht gering sein.
Man darf aber deswegen nicht alle Grundbesitzer zwingen
 Angaben zu machen, deren Tragweite niemand übersehen
 kann, und durch die jeder Besitzer in Ungewißheit
und Sorge gebracht werden muß.
Gegen die Steuerscheu gibt es noch andere Mittel.
Dr. Damaschke hat in seinem Vortrage in Lüneburg selbst
erzählt, daß in Köln Baustellenbessitzer ein höhere Einschätzung
 ihrer Grundstücke zur Grundsteuer verlangt
hätten. Sie haben gefürchtet, durch eine zu niedrige Einschätzung
 zur Grundsteuer sich beim Verkauf ihrer Bau-*)
 Jahrbuch der Bodenreform 1918 S. 21.
22 Freese, Bodenreform

237
        <pb n="354" />
        stellen einer höheren Veranlagung zur Zuwachssteuer
auszusetßen. Sie haben deshalb vorgezogen, eine höhere
Grunösteuer zu entrichten, um dem größerem Übel einer
hohen Zuwachsssteuer zu entgehen. Man sollte sich mit
solchen gelinderen Mitteln begnügen. Ein Teil des
Grundbesitzes ist jetzt viel weniger wert, als vor dem
Weltkriege. Sollen die Besitzer bei der Selbsteinschätzung
den Wert angeben, den die Grundstücke früher gehabt
haben oder den, den sie jetzt haben und der sich, wie wir gesehen
 haben, auch ohne jede änderung des Ertrages durch
steigen oder fallen des Zinsfußes verändern kann. Der
Preis, den die Grundstücke vor dem Kriege gehabt haben,
mag häufig spekulativ gewesen sein. Er gründete sich auf
die Annahme einer dauernden wirtschaftlichen Blüte unseres
 Vaterlandes. Darf man den Besitzern die Hoffnung
nehmen, wieder in bessere Verhältnisse zu kommen? Das
tut man aber, wenn man sie zwingen will, entweder
Steuern zu zahlen, die außer Verhältnis zu den Erträgen
 stehen, oder sich der Gefahr auszusetzen, enteignet zu
werden.
[Len muß bei dem von Damaschke und Pohlman
empfohlenem Verfahren jede Gleichmäßigkeit in der
Veranlagung aufhören. Wenn jeder Besitzer sich selbst einschätzen
 darf, werden der Willkür Tor und Tür geöffnet.
Es kann jeder seinen Grundbesitz hoch oder niedrig einschätzen,
 nach seiner Neigung Steuern zu zahlen oder zu
verkaufen. Nach Pohlman soll die Selbsteinschätzung für
unbebauten Boden sogar jeder behördlichen Nachprüfung
entzogen sein. Nur bei bebauten Parzellen soll die Einschätzung
 durch Schätzungämter geschehen. Diese sollen
aber, wenn sie die angegebenen Schätzungen erhöhen,
Käufer nachweisen oder das Grundstück zu dem geschätztem
 Preise übernehmen. Sind das nicht unmögliche
Dinge? Wird den Behörden das Recht gegeben, die

IIZO
        <pb n="355" />
        Selbsteinschätzung nachzuprüfen, was man ihnen kaum
versagen kann, so wird nicht mehr die private sondern
stets die am tl i ch e Schätzung maßgebend sein. Dann
wird es aber richtiger sein, von vornherein dabei zu bleiben.
 Die amtliche Schätzung wird gleichmäßiger und gerechter
 ausfallen. Die Eigentümer haben das Recht der
Berufung und das Verfahren wird in jeder Hinsicht
besser sein, als eine Selbsteinschätzung, die keine mehr ist.
Die Grundfsteuer als einzige Steuer.
(f?r kann ich auch gegen den von Damaschke verlangten
 Ersatz aller anderen Steuern für den schaffenden
 Landwirt durch die reine Grundsteuer meine Bedenken
 nicht unterdrücken. Damaschke hatte schon früher
in dem von ihm entworfenem Programm der Bodenreformer
 vom 14 Oktober 1898 den Ersatz aller Steuern und
Zölle durch eine Grundsteuer oder Bodenpacht verlangt.*)
Er hat jetzt auf die Klagen von deutschen und österreichischen
 Landwirten hingewiesen, die 15 bis 18 verschiedene
Steuern aufzubringen hätten. Das ist kein gesunder Zustand
 und eine Vereinfachung unseres Steuersystems ist
ein Ziel aufs innigste zu wünschen. Jc&amp;lt; sehe es als
sebstverständlich an, daß bei der Einführung einer Grundsteuer
 vom gemeinem Wert in Höhe von einem drittel der
Grundrente andere drückende Steuern und vor allem die
verhaßte Hau sz i n s st eu e r abgeschafft werden müssen.
Ob es aber möglich sein wird, durch die Grundsteuer vom
gemeinem Wert alle übrigen Steuern entbehrlich zu
machen ist eine andere Frage. Eine einzelne Gemeinde
mag es versuchen, mit dem Ertrag der Grundsteuer ihren
gesamten Bedarf zu decken. Die großen Aufwendungen,
die das Reich für Heer und Flotte, Reparationen und
Pensionen, die Länder, Provinzen und Kreise für ihre
*) Vergl. S. 233.
99%

339
        <pb n="356" />
        Aufgaben machen müssen, werden sicher noch andere Einnahmen
 erforderlich machen. Zölle und Gebrauchabgaben,
 Luxussteuern und Abgaben vom Einkommen können
auch aus anderen Gründen berechtigt sein. Was Flürscheim
 hier auf S. 112 gesagt hat, ist auch meine Meinung.
 Der Gedanke alle diese Steuern zugunsten einer
einzigen abzuschaffen ist, wie ich schon auf S. 57 und 62
gesagt habe, doktrinär und hat mit der Bodenreform
nichts zu tun.
C "?tes fraglich erscheint es mir, ob auch der
neuerdings in der Bodenreform Literatur aufgekommene
 Begriff des Wertes des „nackten“ Bodens zweckmäßig
 ist. Es kann genau genommen nur für Ödland
gelten. Auf jedem anderem Flecken Erde, es mögen
Äcker oder Waldungen, Teiche oder Bauftellen sein, stecken
sichtbare oder unsichtbare Arbeitwerte. Überall, wo der
Grund und Boden von Menschen bewohnt wird, kann
man annehmen, daß Natur und Menschenhand Werte geschaffen
 haben, die mit dem Boden verbunden sind. Der
Einwand eines Gegners der Bodenreformer, daß es nackten
 Grund und Boden mit Sicherheit nur auf dem Monde
gibt, hat eine bittere Wahrheit enthalten. Der Zusatz
nackt als adjectivum ornans ist auch vollkommen überflüssig,
 denn was man unter Grund und Boden und Gebäuden
 versteht, weiß jeder ohne einen erläuternden
Zusatz.

340
        <pb n="357" />
        15. Die Wertzuwachslkteuer.
Der unverdiente Wertzuwachs.
?): Forderung einer Einziehung oder Besteuerung
der künftig den Grunödbessitzern erwachsenden Vorteile
 ist zuerst von John Stuart M ill, geb. 1806 in London,
 erhoben worden. In einem von ihm im Jahr 1871
entworfenem Programm der englischen Bodenreformer
hat er den unverdienten Wertzuwachs (unearned increment)
 als den steigenden Mehrwert des Bodens bezeichnet,
 der aus dem wachsen der Bevölkerung und des Reichtums
 folgt, ohn e d a ß d er Eigentümer etwas
da zu b e itr äg t. Adolf Wa g nn er hat die Besteuerung
des vom Eigentümer nicht durch Leistungen verdienten
Wertzuwachses im Oktober 1877 in seinem auf Seite 18
erwähntem Vortrage im Verein für Sozialpolitik verlangt.
 In dem Programm der deutschen Bodenreformer
vom Jahre 1888, das man auf S. 85 und im Anhang findet,
 ist etwas anderes vorgeschlagen worden. Dort ist
die Wegsteuerung des Zuwachses des städtischen Grundrenteneinkommens
 verlangt worden. Man beanspruchte
nicht wie Wagner eine teilweise sondern eine vollständige
Wegnahme, nicht des Wert zuwachses, sondern des
Zuwachses des Ein kom m e n 8 aus dem Boden. Nicht
die im Mehrwert des Bodens kapitalisierte Erhöhung der
Grundrente, sondern diese selbst. In dem Programm
von 1890 ist diese Forderung zugunsten der Steuer vom
Wertzuwachs aufgegeben worden. Man hat außerdem
nicht mehr eine Wegnahme, sondern nur noch eine Be-ZA
        <pb n="358" />
        steuerung des Mehrwertes verlangt. Zwischen der Grundsteuer,
 die wir im vorigem Abschnitt besprochen haben, und
der Wertzuwachsssteuer sind hiernach enge Beziehungen
vorhanden. Die eine soll die Grundrente fortlaufend besteuern.
 Die andere nur in mehr oder minder langen
Zwischenräumen, gewöhnlich bei einem Besitzwechsel. Von
der einen wird die Grundrente selbst, von der andern ihr
Kapitalwert getroffen.
Die Vorschläge, die Adolf Wagner gemacht hatte, sind
viele Jahre unbeachtet geblieben. Erst durch das Miquelsche
 Kommunalsteuer Gesetz von 1893 ist den Gemeinden
 die Möglichkeit gewährt worden, Steuern vom Wertzuwachs
 zu erheben. Die Gemeinden haben davon nur
zögernd Gebrauch gemacht, troßzdem der Grunödbessitz oft
genug nur durch Aufwendungen der Gemeinden ohne
erkennbare Leistungen der Eigentümer große Werterhöhntngen
 erfahren hatte. In einem Vortrage, den Adolf
Wagner im März 1906 in der Landwirtschaftlichen Hochschule
 in Berlin gehalten hat, hat er gesagt, daß er sich
noch recht wohl erinnern könne, wie der Gedanke einer
Heranziehung des unverdienten Wertzuwachses an Boden
 in Gemeinden und Staat zugunsten der Allgemeinheit
 zuerst ziemlich allgemein a b g e l e h n t worden sei,
nicht nur von Praktikern, ssondern weithin auch bei den
Theoretikern. Er hat gemeint, wenn man das erlebt habe
und gesehen habe, wie die Dinge sich allmählich entwickelt
hätten, dann gelte das Wort: Gut Ding will Weile
haben.*)
Ein Mißerfolg.
wei Jahre später, am 21. April 1908, hat Adolf Wag-Z
 ner in der 18. Hauptversammlung des Bundes deutscher
 Bodenreformer in Stuttgart erneut über die Wertzuwachssteuer
 gesprochen. Den Einwänden gegenüber,
m *) Jahrbuch der Vodenreform 1906 S. 81.

342
        <pb n="359" />
        daß es eine Einseitigkeit sei, eine Zuwachssteuer nur vom
Grund und Boden zu erheben, hat er gesagt, daß es Konjunkturgewinne
 überall gäbe, das sei nicht zu leugnen.
In der wirtschaftlichen Bewegung wachse dem einzelnen
ein Wert zu, den er nicht mit eigener Arbeit hervorgerufen
 habe:
„Natürlich: aus nichts wird nichts. Auch die unverdiente
Wertsteigerung des Bodens muß in letter Linie auf menschliche
 Tätigkeit zurückgeführt werden. Das ist auch hier der
Fall. Aber die Sache liegt so: die einen arbeiten, und die
andern ernten! Die einen säen nicht und ernten trotßdeml!
Die anderen säen und ernten troßdem nicht oder ernten
weniger als ihnen zukommt, indem ihnen durch den Wertzuwachs
 des Grundbesitzes in den Händen anderer ein erheblicher
Teil ihres Einkommens entzogen wird.“*)
Er hat seine Freude darüber geäußert, daß diese
Steuer, die vor einem Menschenalter nur von einigen
Theoretikern vertreten worden sei, jeßt Gegenstand praktischer
 Betätigung sei und schon in hundert Gemeinden
bestehe. Von großer Bedeutung ist sein Hinweis gewesen,
 daß der unverdiente Wertzuwachs nicht das Produkt
 einer einzelnen Stadt sei. Es sei das Produkt der
ganzen deutschen Entwicklung und müsse eigentlich nicht
von den Gemeinden, sondern vom Reiche erhoben werden.
Er hat das an dem Aufschwung nachgewiesen, den zahlreiche
 deutsche Städte aus wirtschaftlichen und politischen
Gründen genommen haben. Das führe dazu, daß wir
anerkennen müßten:
„Eine Zuwachssteuer ist ihrem Wesen nach eigentlich eine
R e i ch s t e u e r; wobei ihr Ertrag etwa so verteilt werden
könnte – es ist unmaßgeblich, nur ein einfaches Beispiel ~ 14
das Reich, 14 der Staat, 14 die Gemeinde ~ doch kann die
Quote für die Gemeinde auch höher sein.“**)
*) Jahrbuch der Bodenreform 1908 S. 84.
**) Eh ensso 1908 S. 96.

343
        <pb n="360" />
        Man möge doch einmal erwägen, ob nicht eine allgemeine
 Reichszuwachsssteuer, für Reichs-, Staatsund
 Gemeindezwecke in die Wege geleitet werden
könnte.
O)! Wunsch ist schnell erfüllt worden. Der Reichstag
hat nach kurzer Beratung am 14. Februar 1911 das
Reichszuw ach sg es e i angenommen, das die Vorschläge
 der Bodenreformer verwirklichen sollte. Das Gesetz
 hat u. a. folgende Vorschriften enthalten:
Bebaute Grundstücke mit einem Veräußerungpreise von
nicht mehr als 20 000 Mark und unbebaute von nicht mehr als
50 000 Mark bleiben von der Steuer frei (g 1). Die Zuwachssteuer
 wird nicht erhoben beim Erwerb von Todes wegen, bei
Begründung oder Aufhebung von Gütergemeinschaften, bei
Verträgen unter Miterben, Abkömmlingen, beim einbringen
in Familiengründungen und Umlegungen (§ 7). Als steuerpflichtig
 gilt der Unterschied zwischen dem Erwerbpreis und
dem Veräußerungpreis (§ 8). Dem Erwerbpreise sind hinzuzurechnen
 die Kosten des Erwerbs, Aufwendungen für Bauten,
 Leistungen für Straßenbauten u. s. w. (§ 14). Ferner
für jedes Jahr des Besitzes 11, bis 214 v. H. (§8 16). Das
Gesetz gilt für alle Vorgänge seit dem 1. Januar 1885 (§ 17).
Von dem Veräußerungpreis sind abzuziehen die Kosten der
Veräußerung und der Betrag, um den in den letzten 15 Jahren
 der Ertrag hinter 3 v. H. zurückgeblieben ist. (§ 22).
Die Steuer beträgt nach der Höhe der Wertsteigerung 10 bis
30 v. H. und ermäßigt sich für jedes Jahr des. Besitzes um 1
bis 112 v. H. (§ 28). Kann die Steuer vom Veräußerer
nicht beigetrieben werden, so haftet der Erwerber (§8 29). Von
dem Ertrage erhält das Reich 50 v. H. Die Bundesstaaten erhalten
 10 v. H. und die Gemeinden 40 v. H. (g 58). Die
Gemeinden sind berechtigt Zuschläge bis zu 100 v. H. ihres
Anteils zu erheben (§ 59).*)
Das Gesetz hat aus 72 Paragraphen bestanden und hat
trotz, oder besser, wegen dieser allzu ausgiebigen gesetzgeberischen
 Bearbeitung eines an sich vernünftigen Ge-*)
 Jahrbuch der Bodenreform 1911 S. 63.

344
        <pb n="361" />
        dankens dem Reiche nicht die erwarteten Erträge geliefert.
Es ist schon nach zwei Jahren für das Reich außer Kraft
gesetzt worden. Für manche Gemeinden hat das Gesetz
noch die unerwünschte Folge gehabt, daß ihre besseren
Steuerordnungen dadurch beseitigt worden waren.
Y. Ursache des Mißerfolges sind die zahlreichen Einschränkungen
 und vor allem die Abzüge anzusehen,
die von den Besitzern von der Steuer gemacht werden
konnten. Man hat dem Gesetze eine weit zurückgreifende
Wirkung geben wollen. Dafür hatte man Gegenkonzessionen
 machen müssen, die den Ertrag so geschmälert
haben, daß er oft nicht die Erhebungkosten gedeckt hat.
Ein Teil der Schuld fällt auf die Bodenreformer.
Pohlman hat es mit Recht anerkannt. Er hat gesagt:
Einer der größten Mängel des Gesetzes war seine rückwirkende
 Kraft, die man aus fiskalischen Gründen in das
Gesetz hinein gebracht hatte, und gegen welche wir Bodenreformer
 nicht genügend energisch protestieren konnten, weil das
Gesetz sonst überhaupt gefährdet worden wäre. Dadurch wurden
 (wenn man nicht zu allzugroßen Härten kommen wollte)
alle die Abzüge und Verworrenheiten nötig, die den Fachleuten
das Gesetz verleideten.*)
Ein anderer großer Fehler ist gewesen, daß man im
§ 29 des Gesetzes den Käufer dafür verantwortlich gemacht
hatte, daß der Verkäufer die Steuer bezahlt. Die Bodenreformer
 haben, um.das Gesetz durchzubringen, auch diese
bedenkliche Vorschrift zugelassen und in ihrer nachteiligen
Wirkung für gutgläubige Erwerber von Grundsîtücken
nicht erkannt.
*) Jahrbuch der Bodenreform 1918 S. 20.

345
        <pb n="362" />
        Neue YVerrkuche.
O)! Stadt Berlin hatte schon vor zustande kommen des
Reichsgeseßes eine Wertzuwachsssteuer eingeführt.
Durch die Reichszuwachssteuer war sie beseitigt worden.
Die Zuschläge die aufgrund des Reichsgesetßzes erhoben
werden konnten, mußten nach dem Kriege außer Hebung
gesetzt werden, weil die Geldentwertung mit ihren Papiergewinnen
 bei Grundstückverkäufen, die in der Wirklichkeit
 Verluste waren, zu unmöglichen Zuständen geführt
hatte. Jm April 1924 ist die Steuer in Höhe von 30 v. H.
des Wertzuwachses aufs neue in Berlin eingeführt worden.
 Man will nun die meist ausländischen Inflationgewinner
 treffen, die wertvolle Grundstücke für geringe
Beträge in ausländischer Währung erworben haben und
sie nach Wiederherstellung unserer Valuta mit Gewinn
zu verkaufen trachten. Durch das Finanzausgleichgessetz
vom August 1925 sind die Länder und Gemeinden verpflichtet
 worden, diesem Beispiel zu folgen. Sie haben
eine Wertzuwachsssteuer für die Fälle einzuführen, in
denen Grundstücke in den Jahren 1919 bis 1924 erworben
worden sind. Dem preußischem Ausführunggesetz sind
die Vorschriften der Berliner Wertzuwachssteuer zugrunde
 gelegt worden. Einstweilen gelten diese Vorschriften
 nur für Inflationverkäufe und die am Grundsstückhandel
 beteiligten Kreise sind bestrebt, die unbequeme
Steuer so bald als möglich zu beseitigen. Die Bodenreformer
 können aber solchen Versuchen gegenüber auf den
Artikel 155 der Reichsverfassung hinweisen und eine sinngemäße
 Durchführung der Verfassung verlangen.
Eine unerwartete günstige Wirkung hat die Zuwachssteuer
 während ihres besstehens dahin ausgeübt, daß sie
das vorwegnehmen von Spekulantengewinnen erschwert
hat. Wenn früher Baustellen an zweifelhafte Unternehmer
 verkauft worden sind, haben die Verkäufer ihren Ge-Z46
        <pb n="363" />
        winn schon vor der Aufführung der Neubauten als Hypothek
 auf die Baustellen eintragen lassen. Bei der Gründung
 von Terraingesellschaften hat man es gern ebenso
gemacht. Man konnte dann später nachweisen, daß die
Gesellschaften nicht viel verdient hatten. Nach der Einführung
 der Zuwachsssteuer sind diese Scheingeschäfte zur
Steuer herangezogen worden. Während die Gewinne
noch auf dem Papier gestanden haben, sind die Steuern
vom Fiskus bar verlangt worden. Das hat nicht wenig
dazu beigetragen, die Steuer bei den am Grundstückhandel
 beteiligten Personen unbeliebt zu machen.
Die Begrenzung der Ankprüche.
(T* Begrenzung der fiskalischen Ansprüche wird besonders
 für das Baugewerbe geboten sein. Es geht
nicht an, daß Unternehmer, die N e u bauten errichten,
um sie zu verkaufen, zur Zuwachsssteuer herangezogen werden,
 wenn sie beim Verkauf einen Gewinn erzielt haben.
Was sie über ihre Selbstkosten erhalten, ist in den meisten
Fällen reiner Unternehmergewinn, von dem sie ihre Unkosten
 und ihren Unterhalt bestreiten müssen. Jm Verkaufpreise
 kann allerdings auch ein Grundrentenzuwachs
enthalten sein. Das wird besonders zutreffen, wenn das
Bauland schon lange Zeit vorher im Besitz des Unternehmers
 gewesen ist. Man wird bei solchen Verkäufen
den Unternehmergewinn am Hause von dem Wertzuwachs
 des Grund und Bodens trennen müssen, was nicht
allzu schwer ist. Bei Umbauten wird man ebenso verfahren
 müssen. Sind die Gebäude in Benutzung genommen,
 so vermindert sich langsam ihr Wert. Steigt der
Wert alter Gebäude, weil die Kosten der Neubauten gewachsen
 sind, oder wird ihr Wert durch behördliche Eingriffe
 wie die Zwangwirtschaft vermindert, so werden
auch diese Umstände zu berücksichtigen sein. Für die Wert-ZA7
        <pb n="364" />
        zuwachssteuer darf nur die Erhöhung der B o d e n werte
inbetracht kommen.
): die Steuer mit Erfolg durchgeführt werden
soll, wird es nötig sein, die Fehler, die früher gemacht
 worden sind zu vermeiden. Es muß vor allem vor
jedem überspannen der Ansprüche gewarnt werden. Gegen
solche Überspannung spricht schon der von mir gelieferte
Nachweis, daß die Wertsteigerungen des Bodens häufig
auf Leistungen der Eigentümer beruhen. Ferner der Umstand,
 daß ein Wertzuwachs entstehen kann, ohne daß eine
Erhöhung der Grundrente stattgefunden hat. Sie kann
auch durch das sinken des Zinsfußes hervorgerufen worden
 sein. Man kann natürlich auch darin ein Werk der
Gesamtheit sehen. Zu einer vollen Wegnahme dieses
Wertzuwachses ist man aber auch dann nicht berechtigt.
Bemerkenswert ist es, daß in der deutschen Musterkolonie
Kiautschou nur eine Wertzuwachssteuer von 3314 v. H.
erhoben worden ist. Geh. Admiralitätrat Dr. W. S ch r ameier,
 der am 6. Januar 1926 in Kanton, China, als
Ratgeber der dortigen Regierung gestorben ist, hat in
einem Aufsatz über die Landpolitik im Kiautschougebiet
gesagt:
Darin, daß der Anteil des Gouvernements auf 14 des Gewinnes
 bemessen ist, liegt eine b e s on d er e För d er un g
individueller Arbei t.*)
Er hat später erzählt, daß ursprünglich eine Steuer
von 90 v. H. gefordert worden sei, daß sie aber im Wege
des Kompromisses auf 331; v. H. herabgesetzt worden
sei.**x) Für mich hat darin eine wertvolle Bestätigung
alles dessen gelegen, was ich im theoretischem Teil dieses
Buches darüber gesagt habe. Ich habe es immer als ein
besonderes Verdienst der Männer angesehen, die die Land-.
 L f:! yer wuosrreforer 1911 S. 33

348
        <pb n="365" />
        ordnung von Kiautschou durchgesetzt haben, und zu denen
Prinz Heinrich von Preußen und Großadmiral von
Tirpigt gehört haben, daß sie sich mit einem mäßigem
Anteil am Wertzuwachs begnügt haben. Die Praktiker,
die später in den deutschen Gemeinden die Zuwachsssteuer
durchgeführt haben, sind ähnlichen Erwägungen gefolgt.
Sie haben sich durchweg mit einem Höchstbetrag von einem
drittel des Wertzuwachses begnügt und haben sich gehütet,
die Henne zu schlachten, die die goldenen Eier legen sollte.
Dann ist es aber verkehrt, wenn in den Schriften führender
 Bodenreformer immer wieder Ansprüche erhoben
werden, die vor der Kritik nicht standhalten, von den Besitzern
 als Unrecht empfunden werden' und den privaten
Unternehmungtrieb zum Nachteil der Gesamtheit lähmen
 müssen, mithin theoretisch und praktisch gleich anfechtbar
 sind.
16. Die Verschuldung des Grundbelitzes.
Die Zunahme der Verschuldung.
Ö): zunehmende Verschuldung des Grundöbesitzes ist
seit langer Zeit als eine Tatsache erkannt worden,
die Bedenken erregen muß. In der Stadt hat man ssich
mit dem Gedanken abgefunden, daß den Hausbesitzern gewöhnlich
 nur ein Bruchteil ihrer Häuser gehört und ihre
Aufgabe sehr oft nur darin besteht, die Mieten an ihre
Sypothekengläubiger abzuliefern. Auf dem Lande sind
die in der Verschuldung liegenden Gefahren früher erkannt
 und von einsichtigen Landwirten zur Sprache gebracht
 worden. Der preußische Minister für Landwirtschaft,
 Domänen und Forsten v. A r n i m hat sich im Februar
 1907 im Hause der Abgeordneten in bemerkenswerter
 Weise darüber geäußert. Er hat u. a. gesagt:

349
        <pb n="366" />
        „Die zunehmende V er s &amp;lt;h ul d u n g ist meiner Meinung
nach einer der Ha u p t k r e b s s &amp;lt; ä d e n, unter denen die
Landwirtschaft heute leidet. Sie ist die e in z i g e Ursache
dafür, daß die Landwirtschaft sich besonders wenig widerstandsfähig
 gegen die ungünstigen Konjunkturen gezeigt hat.
Zweifellos bringt die Zollgeseßgebung den jetzt lebenden Landwirten
 nicht unerhebliche Vorteile. Sicher ist, daß diese Vorteile
 in gewisser Zeit, meist schon in einer Generation in Gefiall
 von höheren Schulden e skomptiert ssein
werden, sodaß dann die Landwirtschaft sich wieder auf demselben
 Standpunkt befinden wird, auf dem sie heute steht . . .
Ich glaube daß d ie Ent schu l d ung einer der
twichtigsten, ja vielleicht die wichtigste s0-zia
 p o lit i s&amp;lt; e Au fg abe i st, welche der Staat gegenwärtig
 zu lösen hat; denn ein gesunder möglichst zahlreicher
Grundbesitz ist das sicherste Fundament des Staates, während
ein unter Schul d kn e ch t s &amp;lt; a f t seufzender Grundbesitz
leicht in die Arme revolutionärer Elemente getrieben wird.
Ein schuldenfreier Grund und Boden ist aber auch sehr viel
mehr in der Lage, selbständige Besitzer zu ernähren, als ein
verschuldeter.“*)
Seit dieser programmatischen Erklärung sind viele
Jahre verflossen. Es ist aber sehr wenig geschehen, um
der zunehmenden Verschuldung beim Besitzwechsel oder
beim Erbgang Einhalt zu tun. Das preußissche Gesetz von
1906 über die Zulassung einer Verschuldunggrenze ist nur
in einzelnen Landesteilen inkraft gesetzt worden, und die
Eintragung wie ihre Löschung waren in das Belieben der
Eigentümer gestellt worden. Die meisten Besitzer haben
aber die Eintragung gescheut, weil der Kreis der Käufer
dadurch eingeengt und der Preis vermindert werden
konnten. Den Leuten hat mehr an einem günstigem Verkauf
 als an einer Gesundung der Landwirtschaft gelegen.
Bessere Erfahrungen sind mit den Besitzbefestigung Gesetzen
 von 1908 und 1912 gemacht worden, zu deren Durchführung
 der preußische Staat beträchtliche Summen hergegeben
 hat, um durch die übernahme von verschuldeten
*) Zeitschrift Bodenreform 1925 S. 275.

350
        <pb n="367" />
        Gütern und Bauernstellen und ihre Wiederausgabe an
die Besitzer als Rentengüter einen Damm gegen die fortschreitende
 Verschuldung zu errichten. Dann ist der Weltkrieg
 gekommen, und sein. unglücklicher Ausgang hat
einer Fortsetzung dieser Tätigkeit Schranken gezogen.
Die Urrachen.
D letzten Ursachen der zunehmenden Verschuldung
aufgedeckt zu haben, ist das Verdienst des Profesors
 Dr. M. We y er m a n n gewesen. Ich habe schon
auf S. 196 auf seine Untersuchungen hingewiesen. In
jüngster Zeit hat Justizrat Dr. Li e r ß in einer Abhandlung
 im Jahrbuch der Bodenreform diesse Verhältnisse
geschildert.*) Nach ihm ist das ganze Unheil dadurch entstanden,
 daß man zwei verschiedene Rechtssysteme mit
einander verbunden hat, von denen jedes seine Vorzüge
hatte. Die Verbindung beider hat aber verhängnisvolle
Folgen gehabt. Das römische Recht hatte Boden und Gebäude
 als Einheit angesehen. Es hatte aber Pfandrechte
außerhalb des Grundbuchs zugelassen. Das deutsche
Recht hatte dagegen von altersher besonderen Wert auf
klare Besitzverhältnisse gelegt und hatte Pfandrechte nur
soweit sie im Grundbuch eingetragen waren und nach der
Zeitfolge der Eintragung gelten lassen. Dafür. waren
aber besondere Rechte an den Gebäuden zugelassen worden.
 Boden und Gebäude haben also nicht als Einheit
 gegolten. In Preußen haben die Baugläubiger
noch bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts Rechte auf Befriedigung
 vor allen Hypothekengläubigern gehabt. Die
Hypotheken- und Konkursordnung des Königs Friedri
 &amp;lt; Wilhelm I. vom 4. Februar 1722 hatte daran,
ditiqrtcertt Nrhetumn " M xryt Pr. Her Vendeyurl L zr. urysn err.
Immobiliarkreditwesens in Preußen. Karlsruhe 1910. Li ertz Dr. Hypothekarreform
und Bodenreform. Jahrbuch der Bodenreform 1926 S. 1.

351
        <pb n="368" />
        trotz aller Versuche sie zu beseitigen, festgehalten, und es
waren durch diese Pfandrechte und die Befristung der
Rechte von Restkaufgeldern einer Überbewertung und
übermäßigen Versschuldung des Grundöbesitzes wirksame
Riegel vorgeschoben worden. Erst durch die unter F r i e dri&amp;lt;h
 d em Groß en erlassene Konkursordnung vom 3.
April 1748 sind diese Schranken im vermeintlichem Interesse
 der Rechtsicherheit beseitigt worden. Das Pfandprivileg
 der B aug el d er, der Vorrang der B e ss e -
runghypothek en und die wichtige Befristung
von Restkaufhypotheken sind damals gefallen. Der Grund
und Boden war für die Dauerhypothek empfänglich geworden.
 Dr. Li ertz hat diesen Vorgang
den Sündenfall des deutschen Hypothekenrechts

genannt. Boden und Bauwerk waren eins geworden
und für die Pfandrechte kam nur noch die Zeitfolge der
Eintragung in das Grundbuch inbetracht. Die sowohl im
römischen wie im deutschem Recht anerkannten Rechte
anderer waren der Doktrin geopfert worden. Die Sicherheit
 von Hypotheken, die für Restkaufgelder oder Darlehen
 eingetragen worden waren, konnte nun durch Neuoder
 Umbauten nicht mehr beeinträchtigt werden. Die
eingetragenen Hypotheken wurden vielmehr in ihrer
Sicherheit durch jede Verbesserung der Grundstücke vermehrt,
 denn diese wuchsen jetzt dem Grund und Boden
ohne Vorbehalt als neue Werte zu. Das Hindernis, das
vorher der Eintragung von Hypotheken enge Grenzen
gezogen hatte, war nicht mehr vorhanden. Weyermann
sagt:
„Erst von diesem Augenblick an wurde der römische Bodeneigentumsat,
 daß das Bauwerk dem Recht der Bodenfläche
folge, in voller Kraft wirksam, während er bisher durch die
besprochenen Privilegien in Schach gehalten worden war und

Z52
        <pb n="369" />
        s zj preußischem Recht noch stärker als nach römiem.

Solange der Käufer damit rechnen mußte, den Kaufpreis
 in kurzer Zeit zu bezahlen, hatte sich kein Käufer
gefunden, der mehr bezahlen wollte, als das Grundstück
wirklich wert war. Jetzt brauchte man nicht mehr so
ängstlich zu sein. Man hatte nicht mehr nötig den Kaufpreis
 bar zu bezahlen und man konnte das Grundstück
mit der Hypothek weiter verkaufen. Jede Erleichterung
der Lasten, jede Ermäßigung der Grundsteuer und jede
Herabsetzung des Zinssatzes mußten sich nunmehr in
einer Erhöhung des Wertes der Grundstücke und diese
wieder in steigende Kaufpreishypotheken umsetzen. Die
Mobilisierung der Hypotheken durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen
 hat in gleicher Richtung gewirkt.
Die Eskomptierung und Kapitalisierung zukünftiger
Preissteigerungen konnten ssich ungehemmt entwickeln.
Liertz sagt dazu mit Recht:
„Der Grundbesißer müßte kein Mensch sein, wenn er
dauernd der Versuchung standhalten sollte, solche Gewinnmöglichkeiten
 unbenutzt zu lassen, wenn er dauernd den leichten
 Verkaufprofit sich entgehen lassen sollte, um statt dessen
den Boden weiter zu bearbeiten mit der Aussicht, durch seine
Arbeit in Ja h r e n das nicht erreichen zu können, was ihm
durch den Verkauf mühelos in den Schoß fallen würde.“**)
An Warnern hat es aber schon damals nicht gefehlt
und dem scharfblickendem König ist die zunehmende Verschuldung
 der ländlichen Besitzer wegen zu leichter Kreditgewährung
 nicht entgangen. Er hat vergeblich durch Instruktionen
 an die zuständigen Behörden dem übel zu
steuern gesucht, dessen letzte Ursachen in den Erleichterungen
 gelegen hatten, die er selbst allzu bereitwillig gewährt
hatte. Uns nachlebenden ist jetzt die Aufgabe zugefallen,
andere wirksamere Mittel dagegen ausfindig zu machen.
*) Jahrbuch der Vodenreform 1909 S. 99.
**) Ebenso 1926 S. 9.
23 Freese, Bodenreform

ZZZ
        <pb n="370" />
        Inflation und Aufwertung.
)'"; Angaben über die Höhe der Verschuldung
in Stadt und Land sind leider nur in mäßigem Umfange
 vorhanden. Wir wissen aber, daß die Verschuldung
der Landwirtschaft allein in Preußen in den Jahren 1886
bis 1918 um 11 Milliarden Mark gewachsen ist. Dann
hat es der Verfall unsserer Währung nach der Staatsumwälzung
 den Schuldnern ermöglicht, die Hypothekenschulden
 zurückzuzahlen. Nach einer Angabe der Reichszentrale
 für den Heimatdienst vom Februar 1925 sollen in
Deutschland in den Jahren 1922 und 1923 Hypotheken in
einem Gesamtwert von 22 Milliarden Mark getilgt worden
 sein. Die Hypothekengläubiger haben für ihre Forderungen
 entwertetes Papiergeld erhalten. Zahllose Familien,
 die ihre Ersparnisse in Hypotheken angelegt hatten,
 haben ihr Vermögen verloren. Durch das Reichsgesetz
 vom 15. Juli 1925 ist ihnen, soweit die Hypotheken
nach dem 15. Juni 1920 zurückgezahlt worden sind, eine
Aufwertung von 15 bis 25 v. H. zugestanden worden.
Restkaufgelder können noch höher aufgewertet werden.
Die Hypothekengläubiger haben damit wenigstens einen
Teil ihrer Forderungen gerettet.
Wenn uns etwas mit dieser modernen Seisachtheia
und den damit verbundenen schmerzhaften Verlusten versöhnen
 kann, so ist es die Erwägung, daß ein Teil der
notleidenden Hypotheken beim Verkauf von Grundstücken
in das Grundbuch eingetragen worden und aus Gewinnen
 entstanden ist, die dabei erzielt worden sind. Ferner,
daß nun rechtzeitig Vorkehrungen gegen ein neues anwachsen
 der Verschuldung getroffen werden konnten. Geschehen
 ist leider nichts. Die Bodenreformer haben es
nicht verstanden, die Gunst der Stunde zu benutzen. Dabei
 sind die Jahre die hinter uns liegen, für ein vorgehen
auf diesem Gebiet so günstig gewesen, wie wahrscheinlich

254d
        <pb n="371" />
        nie wieder. Professor Erman hat das mit Recht hervorgehoben.*)

Der günstigste Zeitpunkt dafür war bei Erlaß der
Weimarschen Reichsverfassung gegeben, in der die Trennung
 von Boden und Bauwerk, und Maßregel gegen die
Verschuldung des Grundbesitzes - angekündigt werden
konnten. Es ist ein großer Fehler gewesen, daß in der
neuen Verfassung nichts darüber gesagt worden ist. Eine
zweite Gelegenheit hat sich geboten, als über die Aufwertung
 der Hypotheken verhandelt worden ist. Eine
Versschuldunggrenze wäre damals leicht durchzuführen gewesen.
 Es ist aber, soviel mir bekannt geworden ist, in
den Verhandlungen im Reichstag nicht einmal davon gesprochen
 worden.
Reformvorrchläge.
(": die Frage der Hypothekarreform hat der derzeitige
 Vorsitzende des Bundes deutscher Bodenreformer
 Dr. Damaschke sich im September 1920 in einer Rede
über „Unsere nächsten Aufgaben“ dahin geäußert:
„Das Ziel der Vodenreform: Die Grundrente den Kulturaufgaben
 der Gesamtheit dienstbar zu machen, kann nicht
erreicht werden ohne eine durchgreifende R e f o r m des
Hy po th e karr e &amp;lt; t s. Diese Reform wird zuerst alle
Hypotheken scheiden in solche, die auf dem Gebäude und solche,
die auf dem nacktem Boden ruhen. Die ersten werden dann
in Tilgunghypotheken zu verwandeln, die letzteren (?) möglichst
dur&amp;lt;h die Gesamtheit abzulösen und ihre Zinsen
in Steuern zu verwandeln sein.“**)
Es hat aber jede Angabe gefehlt, wie man es machen
soll, die Hypotheken in solche zu scheiden, die auf den Gebäuden
 und solche, die auf dem nacktem Boden ruhen. Bis
iett bilden Boden und Gebäude gesetzlich eine Einheit.
Superfcies solo cedit. Es ist nicht gesagt worden, wie die
*) Jahrbuch der Bodenreform 1922 S. 186.
§:33 **) Ebenso 1921 S. 16.

355
        <pb n="372" />
        Gesamtheit es ermöglichen soll, die auf den Grund und
Boden eingetragenen Hypotheken abzulösen, wie sie die
Zinsen in Steuern wandeln will und woher sie das Geld
zu alledem nehmen soll. In den 10 Geboten, die Damaschke
 zwei Jahre später in Lüneburg aufgestellt hat,
heißt es unter 8:
„Der Steuerwert bestimmt die Höhe der Verschuldunggrenze,
 die einer erneuten überschuldung unserer Landwirtschaft
 vorbeugen muß.“"*)
In den Erläuterungen zu den Geboten ist aber nichts
darüber zu finden, auf welche Weise man vorgehen soll.
Es ist nur gesagt worden, daß die Kreditkommission der
Preußischen Landwirtschaftkammer schon im Jahr 1902
erklärt habe, daß ohne festlegen einer V e r s &amp;lt; u l d u n ggr
 enz e kein Weg zu finden sei, der Landwirtschaft zu
helfen. Ersprießlicher wäre es gewesen, anzugeben, wo
die Verschuldunggrenze liegen soll und was mit den Hypotheken
 geschehen soll, die darüber hinaus gehen. Ferner
ob die Verschuldunggrenze nur für den Grund und Boden
 oder auch für die Gebäude, und nur für ländlichen
oder auch für städtischen Grundbesitz gelten solle. Schließlich,
 auf welche Weise nach der Einführung einer Verschu
 ldunggrenze Gelder für Neubauten beschafft werden
sollen. Mit dem aufstellen von Thesen kommt man da
nicht weiter.
I[* mit den Vorschlägen, die Justizrat Liertz an seine
vortreffliche Darstellung des Problems geknüpft hat,
kann ich mich nur zumteil einverstanden erklären. Er hat
seine Vorschläge wie folgt zusammen gefaßt:
1. Trennung von Boden und Gebäuden für alle Rechtsbeziehungen,
 insbesondere Besteuerung und Beleihung;
2. gesonderte Beleihung der Gebäude in der Form von Tilgunghypotheken,
 der Grundstücke in Form von Tilgunggrundschulden
 unter Ausschluß der persönlichen Haftung;
. *) Jahrbuch der Bodenreform 1924 S. 218.

256
        <pb n="373" />
        3. Verschuldunggrenzge für Grundstücke bei ‘l, des sselbsteinzzt.
 für Besteuerung und Enteignung maßgebenden
: .
Ich kann mich rückhaltlos nur der ersten Forderung
anschließen, worin die Trennung von Boden und Gebäuden
 verlangt worden ist. Seiner zweiten und dritten
Forderung kann ich nicht zustimmen. Eine gesonderte
Beleihung der Gebäude ist notwendig. Eine gesetliche
Vorschrift, dafür nur Tilgunghypotheken zuzulassen, halte
ich aber für überflüssig und schädlich. Sein Vorschlag, eine
Beleihung des Grund und Bodens nur durch Gr un d -
s &amp;lt; u l d en zu gestatten und eine persönliche Haftung des
Schuldners auszuschließen, ist neu. Ich kann aber Bedenken
 dagegen nicht unterdrücken. Nach meiner Ansicht
verstößt es gegen Treu und Glauben, wenn der Käufer
eines Grundstücks für das als Hypothek eingetragene
Restkaufgeld gesetzlich von einer Haftung entbunden werden
 sollte. Es ist außerdem anzunehmen, daß die Vorschrift
 durch Hergabe von Wechseln oder Schuldscheinen,
die der Käufer neben der Grundschuldhypothek geben
müßte, umgangen würde. Eine Befristung von Restkaufhypotheken,
 wie sie früher in Preußen bestanden hat, wäre
leichter durchzuführen. Gegen seine letzte Forderung, die
Versschuldunggrenze auf vier fünftel des Wertes
der Grundstücke festzusetzen, habe ich gleichfalls Bedenken,
weil ich in dieser Hinsicht weiter gehen will und gegen
den Vorschlag, die Se l b t e i n s &amp;lt; ä tz u n g für die Beleihung,
 Besteuerung und Enteignung maßgebend anzusehen,
 habe ich schon in einem früherem Abschnitt Stellung
genommen.
*) Jahrbuch der Bodenresorm 1926 S. 19.

357
        <pb n="374" />
        ür gesetzgeberische Maßnahmen gegen die Versschul-§e
 des’ Grundbesitzes ist die Lage noch immer
ziemlich günstig. Der Boden- und Gebäudewert ist durchweg
 sehr gesunken. Die Versschuldung des Grundbesitzes
ist in Stadt und Land auch nach der Aufwertung noch
immer viel niedriger als vor dem Weltkriege. Die Hypothekenbanken
 beleihen städtische Miethäuser aus der Zeit
vor dem Kriege nur bis zur Höhe der zwei- oder dreifachen
 Friedenmiete, d. h., bis zu einem viertel der Friedenwerte,
 selten höher. Für diese Hypotheken werden
9 bis 11 v. H. jährlich Zinsen verlangt. Außerdem noch
Abschätzunggebühren,. eine Abschlußprovission und eine
Vermittlergebühr, die zusammen 9 bis 10 v. H. des Darlehns
 ausmachen. In manchen Fällen haben die Geldbedürftigen
 anstelle des baren Geldes nur Pfandbriefe
erhalten, die sie für 75 oder 85 v. H. des Nominalbetrages
 an der Börse verkaufen konnten. Von privaten Geldgebern
 werden 12 bis 15 v. H. Zinsen und daneben ein
hohes Damnum verlangt. In den Zeitungen kann man
Geldgesuche finden, in denen Grundbesitzer noch höhere
Zinsen anbieten. Es gehört große Geldnot dazu, um unter
solchen Bedingungen Darlehen aufzunehmen und es ist
begreiflich, daß die Grundbesitzer sich nur zögernd dazu
entschließen. Bei Verkäufen von Grundstücken schreitet
die Verschuldung schneller vor. Im ganzen kann man
aber annehmen, daß Eingriffe in die freie Verschuldung
jetztt noch verhältnismäßig leicht durchgeführt werden
können.
Die Rückkehr zum deutschem Recht.
enn wir die Fehler wieder gutmachen wollen, die
Ur unter Friedrich dem Großen in bester Absicht
gemacht hat, ohne sich über die Folgen der vermeintlichen
Vereinfachung des Rechts klar zu werden, so wird uns
nichts weiter übrig bleiben, als das übel da anzupacken,

258
        <pb n="375" />
        wo es seinen Sitz hat. Wir müssen versuchen, soweit es
angeht, die Schranken wieder aufzurichten, die vor dem
Sündenfall des deutschen Hypothekenrechts vorhanden
waren. Das übel ist entstanden aus der Verbindung der
dem römischem Recht entnommenen Einheit von Grundstück
 und Gebäude mit der deutsch-rechtlichen ausschließlichen
 Geltung der Zeitfolge der Eintragungen in das
Grundbuch. Wir müssen uns entscheiden, ob wir die
Zeitfolge der Eintragungen in das Grundbuch und damit
die übersichtlichkeit und Rechtssicherheit aufgeben wollen,
die die Vorzüge des deutschen Grundbuchsystems sind,
oder ob wir den römischen Bodeneigentumsatz aufgeben
wollen, daß das Bauwerk dem Recht der Bodenfläche folgt.
Wir haben in Deutschland
das beste Grund buchs y stem und die
größte Verschul dung des Grundödbes
 itz e s.
Die Vorzüge unseres Grundbuchs sind zugleich die
Ursache unserer Leiden. Trotzdem unterliegt es für mich
keinem Zweifel, daß wir nicht unser geordnetes Grundbuchwesen,
 sondern die Einheit von Boden und Gebäude
opfern müssen. Wir können sie aufgeben, ohne unserem
Grundbuch seine übersichtlichkeit zu nehmen und wir
müssen sie aufgeben, weil die Einheit von Boden und
Bauwerk ein Fremdkörper in unserem Recht ist. Wir
haben diese Einheit schon mit Erfolg in unserem Erbbaurecht
 verlassen und wir machen, wenn wir davon Abstand
 nehmen, zeitliches und ewiges künstlich zu verbinden,
den Weg zu besseren Verhältnissen frei. Boden und
Bauwerk müssen
getrennte Grund buchblätt er erhalten.
Ich habe diese Trennung schon im Jahr 1902 in
meinem Gutachten für den 26. Deutschen Juristentag über
die Gesetzentwürfe zum Schutze der Bauforderungen vor-359
        <pb n="376" />
        geschlagen. Damals nur als vorübergehende Maßregel,
um die Baugläubiger vor den auf die leeren Baustellen
eingetragenen Hypotheken zu schützen. Soll die Verschuldung
 dauernd eingeschränkt und die Bautiätigkeit
nicht gehemmt werden, so ist die Trennung von Boden
und Gebäuden die unerläßliche Vorbedingung. Bei
Grunöstücken, die unbebaut sind (Baustellen) wird das
Grunödbuchblatt für die Gebäude anzulegen sein, wenn
eine Bauerlaubnis erteilt worden ist. Wo schon Gebäude
vorhanden sind, werden die Katasterämter die Unterlagen
für die Trennung besitzen. Die Gebäude sind schon jetzt
überall in die Katassterpläne eingetragen und der Wert
der Gebäude ist aus der Veranlagung zur Gebäudesteuer
bekannt. Einsprüche gegen diese Wertangaben sind schon
jetzt zulässig und, soweit sie begründet waren, stets berücksichtigt
 worden.
Die Grenzen der Verrschuldung.
(F? wenn man sich zu dieser Trennung von Boden und
Bauwerk, von vergänglichem und ewigem entschließen
will, wird man die Grenzen für die Verschuldung ziehen
können. Bei der Trennung der Grunödbuchblätter sind
nur die Gebäude und andere der baupolizeilichen Genehmigung
 unterworfenen Anlagen vom Boden abzusondern.
 Alles übrige muß wie bisher Zubehör des Bodens
 bleiben. Der Besitzer mag bei der Veranlagung zur
Zuwachssteuer jeden Brunnen und jeden Baum, den er
dem Grundösstück hinzugefügt hat, angeben, um dadurch
eine Herabsezung der Steuer zu erzielen. Für das
Grundbuch darf es nur Boden und Gebäude geben, die
mit Hypotheken belastet werden können. Die Grenze bis
zu der Hypotheken oder andere dingliche Lasten auf das
Grunödbuchblatt für den Grund und Boden eingetragen
werden können, darf nach meiner Ansicht

2360
        <pb n="377" />
        nicht üb e r 60 v. H. d e s gem e in en Wertes
hinausgehen. Diese Versschuldunggrenze liegt ziemlich
hoch über dem Betrage, der zurzeit für ernsthafte Beleihungen
 infrage kommen kann. Es ist aber ratsam, die
Grenze so hoch zu legen, daß kein verständiger Grundeigentümer
 Einspruch dagegen erheben kann. Die Grenze
von 60 v. H. soll außerdem nur für die Verpfändung des
Bodens gelten. Für die Gebäude kann eine höhere Belastung
 zugelassen werden. Es soll zunächst nur erreicht
werden, daß eine Schutzlinie gezogen wird, über die hinaus
 der Boden nicht mit Hypotheken belastet werden darf.
Mit dieser Höchstgrenze ist aber noch nicht erreicht, was
angestrebt werden muß. Die gesetzliche Verschuldunggrenze
 muß nach meinem Vorschlag in Zeitabschnitten
von fünf Jahren um s v. H. herabgesfeßt
 werden.
Die Versschuldunggrenze würde nach Ablauf der ersten
fünf Jahre auf 55 v. H. und nach zehn Jahren auf 50 v.
H. des gemeinen Wertes des Grund und Bodens herabzusetzen
 sein. Auf diese Weise würde unter einrechnen
von Ausnahmejahren
der Heimatboden am Ende dieses
Jahrhunderts ents&amp;lt;uldet sein.
Für Grundbesitzer, die ihre Grundstücke bei Einführung
 der Versschuldunggrenze in voller zulässiger Höhe
mit Hypotheken belastet haben, würde das bedeuten, daß
sie in Abständen von fünf Jahren die aufgenommenen
Schulden um 5 v. H. tilgen oder jährlich 1 v. H. als
Tilgungquote in ihre Ertragrechnung einzustellen hätten.
Dafür würden die Zinsen, die aufzubringen sind, sich
jedesmal entsprechend vermindern. Da ein großer Teil
des Grundbesitzes aus den Gründen, die ich schon angegeben
 habe, zurzeit unter 60. v. H. des gemeinen Wertes
. 1.4

36.1
        <pb n="378" />
        belastet ist, so würde für diese Besitzer, wenn sie nicht neue
Schulden bis zur zulässigen Höchstgrenze aufnehmen wollen,
 die Pflicht zur Tilgung erst nach vielen Jahren eintreten.

Die Durchführung der Maßregel.
(Fine Durchführung dieser Maßnahmen wird dadurch erleichtert,
 daß die Belastung der Gebäude dauernd in
größerer Höhe zugelassen werden kann. So groß das
allgemeine Interesse ist, die Verschuldung des Bodens
und die Verpfändung seiner künftigen Erträge zu beschränken:
 gegen eine Beleihung der Gebäude sprechen
keine solche Erwägungen. Häuser haben nur eine beschränkte
 Lebensdauer. Sie sind der Abnutzung und der
Mode unterworfen. Wer Geld dazu hergibt, sie zu errichten
 oder wer ein Haus verkaufen und dem Käufer den
Kaufpreis stunden will und nicht mehr auf die Verbindung
 mit dem Boden und dessen zunehmendem Wert
rechnen kann, muß mit dieser Wertverminderung rechnen.
Er wird verlangen, daß sein Darlehen oder der gestundete
 Kaufpreis in bestimmten Fristen abgezahlt wird. Die
Belastung der Gebäude mit Hypotheken wird also immer
in mäßigen Grenzen bleiben. Es sprechen aber wichtige
Gründe dafür, das beleihen von Gebäuden zu erleichtern,
weil darin eine wichtige Unterstützung der Bautätigkeit
und eine Erleichterung liegt, Grundeigentum zu erwerben.
 Ich halte es deshalb für ratsam, eine Belastung der
Gebäude
bis zu 90 v. H. d es g eme in en Wertes
zuzulassen. Um die Wirkungen einer gesetzlichen Regelung,
 wie ich sie vorschlage, festzustellen, will ich sie an
einem der Praxis entnommenem Fall erläutern:
Ein Grundstück von 3600 am Flächeninhalt, das mit
Gebäuden besetzt ist und dessen Eigentümer ich seit vielen
§~

¿92
        <pb n="379" />
        Jahren bin, ist vor dem Weltkriege etwa 100 000 Mark
wert gewesen und hat im Frieden jährlich 6 600 Mark
Miete gebracht. Der Krieg und seine Folgen haben den
Wert des Grunödstücks sso vermindert, daß es von der
Steuerbehörde jetzt nur mit 57 000 Mark bewertet wird.
Davon entfallen 27 000 Mark auf den Grund und Boden
und 30 000 Mark auf die Gebäude. Sollte die Versschuldung
 des Grund und Bodens und der Gebäude nach
meinem Vorschlage begrenzt werden, so würden der Eigentümer
 auf den Boden eine Hypothek von 16200 Mk. und
auf die Gebäude eine von 27 000 Mk. aufnehmen können.
Die höchste zulässige Verschuldung würde mithin 43000 Mk.
sein. Erreichbar würde zurzeit nicht die Hälfte sein. Von
einer Behinderung des Eigentümers kann also nicht die
Rede sein. Sollten Umbauten oder Neubauten vorgenommen
 werden, so können weitere Schulden bis zu 90
v. H. der neuen Werte gemacht werden, ohne daß die Verschuldunggrenze
 ein Hindernis böte.
Wenn nach fünf Jahren die Verschuldunggrenze für
die Bodenbelastung herabgesetzt wird, muß der Eigentümer
 von der Bodenhypothek 5 v. H. mithin 810 Mk. tilgen.
Das macht auf jedes Jahr 162 Mk. Daneben wird auch
der Geldgeber, der die Gebäude beliehen hat, der Abnutzung
 entsprechend eine Tilgung von 2 v. H., also 540
Mk. jährlich verlangen. Beide Beträge gehen aber dem
Eigentümer nicht verloren. Er vermehrt damit sein Eigentum
 am Grundstück und spart für die Folge Zinsen.
Dafür sollen die bisherigen Steuern auf den Grundbesitz
(Grundsteuer und Hauszins- oder Geldentwertungsteuer),
die bis jetzt jährlich zusammen 1400 Mk. betragen haben,
durch eine Abgabe von 2 oder 3 v. H. vom Wert des Grund
und Bodens ersetzt werden. Einer Mehrausgabe für die
Schuldentilgung von 702 Mark stände eine Ersparnis an
Steuern von 590 oder 860 Mark gegenüber. Um den Betrag
 der Schuldentilgung würde sich außerdem das Gut-VO
        <pb n="380" />
        haben des Besitzers am Grundstück und Gebäude erhöhen.
Es scheint mir, daß die Grundbesitzer mit einer solchen
Regelung zufrieden sein könnten.
Die Frage der Hmortilationhypotheken.
c)" Vorschlag in Zukunft nur noch Amortisationhypotheken
 zuzulassen, würde sich bei Annahme meiner
Vorschläge dahin erledigen, daß für die Beleihung des
Grund und Bodens allgemein die gesetzlichen Vorsschriften
maßgebend sein werden. Bei der Beleihung von Gebäuden
wird man nach der Trennung von Boden und Bauwerk,
wenn das Darlehen auf lange Zeit gewährt werden soll,
auf die Wertverminderung der Gebäude Rücksicht nehmen
müssen. Ich halte es trotzdem für zweckmäßig, die Eintragung
 von Amortissationhypotheken vorzuschreiben, sofern
 es sich um Hypotheken handelt, die von Hypothekenbanken
 oder öffentlich-rechtlichen Anstalten gewährt werden,
 oder nachträglich in deren Besitz gelangen. Von diesen
 Anstalten werden die Gelder, die sie ausleihen, durchweg
 durch die Ausgabe von Pfandbriefen aufgebracht, die
auch auf lange Dauer ausgestellt werden. Es liegt mithin
für sie keine Notwendigkeit vor, die Rückzahlung ihrer
Darlehen in kurzen Fristen zu verlangen. Ein Recht
das oft genug zum erzielen von höheren Zinsen und
Sondervergütungen benutzt worden ist. Die Unruhe, die
durch die Kündigung von ersten Hypotheken in den
Grundbesitz hineingetragen worden ist, hat schon in den
letzten Fahren vor dem Weltkriege das erlangen von
zweiten Hypotheken sehr erschwert. Die Bautätigkeit ist
dadurch sehr gehemmt und schon damals ein Mangel an
Wohnungen hervorgerufen worden. Das spricht dafür,
den Hypothekenbanken, die auch in anderer Hinsicht nicht
alle gemeinnützig gewirkt haben, die Gewährung von
Amortisationhypotheken gesetzlich vorzuschreiben.

3h4
        <pb n="381" />
        Für die von Pri v at e n bewilligten Hypotheken kann
ich die gleiche Vorschrift nicht empfehlen. Private, die
Kapitalien als Hypothek ausleihen wollen, können sich
auf eine so langfristige Hergabe ihres Geldes nicht einlassen.
 Sie wollen ihr Kapital in der Regel nur auf eine
begrenzte Zeit festlegen, und man würde sie zum Schaden
der Grundbesitzer als Geldgeber ausschließen, wenn man
ihnen Bedingungen vorschreiben wollte, auf die sie nicht
eingehen können. Von Privaten werden Darlehen gewöhnlich
 nicht über einen Zeitraum von fünf oder zehn
Jahren hinaus gewährt. Damit muß der Schuldner
rechnen. Ebenso mit dem herabgehen der zulässigen Verschuldung
 des Bodens und mit der Abnutzung der Gebäude.
 Wer seinen Haus- und Grundbesitz für ein Darlehen
 verpfändet, oder ein Grundstück erwirbt und den
Kaufpreis zumteil schuldig bleibt, soll wissen, daß er die
Schulden nicht seinen Erben hinterlassen und neue dazu
machen darf, sondern daß er sie abzutragen hat. So ist
es früher gewesen, ehe man die Gesetßgebung geändert
und die Zustände herbeigeführt hat, deren Beseitigung
Minister v. Arnim als die wichtigste sozialpolitische Aufgabe
 des Staates bezeichnet hat. Die Hypothek muß wieder
 werden, was sie noch zurzeit des großen Soldatenkönigs
 Friedrich Wilhelm I. gewesen ist, ein vorübergehendes
 Mittel Geld zu beschaffen. Daß man das verkannt
 und die Hypothek als Dauerlast zugelassen hat, ist
neben der Not und dem Unverstand der Besitzer die Ursache
 der ungeheuren Verschuldung des Bodens geworden,
 von der die politische Erbweisheit Englands sich freizuhalten
 gewußt hat.
ür das unterbringen von zweiten oder dritten Hypo-.o
 würde es vorteilhaft sein, wenn sie, sobald
Teilzahlungen auf die vorangehenden Hypotheken geleistet
worden sind, in die freigewordenen Stellen im Grund-B


Vi
        <pb n="382" />
        buch nachrücken würden. Die nachfolgenden Hypotheken
würden dann mit jeder Teilzahlung des Schuldners an
die im Range vorangehenden Gläubiger an Sicherheit gewinnen.
 Die Neigung Gelder in zweiten oder dritten
Hypotheken anzulegen, würde dadurch vermehrt werden.
Außerdem würde es zweckmäßig sein, wenn die durch Tilgung
 von Teilbeträgen (Amortisation) ersparten Zinsen
nicht mehr zur Beschleunigung der Tilgung verwendet,
sondern dem Schuldner sofort zugute kommen würden.
Er würde dann nach jeder Teilzahlung weniger Zinsen
zu entrichten haben. Die Tilgung wird dadurch etwas
verlangsamt. Sie wird aber dem Schuldner leichter gemacht,
 wenn er schon am folgendem Zinstermin den
Nuten spürt. Eine wichtige Veränderung würde in dem
von Rodbertus und Adolf Wagner empfohlenem übergang
 von der Kapitalverschuldung zur Rentenversschuldung
 liegen.*) An die Stelle der Kapitalschuld würde
die Rentenforderung treten, die der Schuldner durch Kapital
 ablösen kann, die dem Gläubiger aber nur eine
Pfändung der Einkünfte, nicht den Zwangverkauf gestattet.
 Eine Untersuchung, auf welche Weise sich das ermöglichen
 ließe, will ich zuständigeren Stellen überlassen.
Ich möchte in dieser Hinsicht den Boden meiner eigenen
Erfahrungen nicht verlassen.
s bleibt mir nur noch die Frage übrig, was aus den
[G Hypotheken werden soll, die jetzt über die angegebenen
Grenzen hinausgehen oder in der Erwartung eines Gesetzes
 über die Verschuldunggrenze in die Grundbücher
eingetragen werden. Meine Antwort ist, sie werden wieder,
 was sie schon vorher gewesen sind: persönliche Schuldverpflichtungen
 der Eigentümer. Sie werden im Grundbuch
 gelöscht. Die Hypotheken, die vor oder während der
Geldentwertung auf den Grundbesitz eingetragen waren,
*) Vergl. S. 26.

366
        <pb n="383" />
        sind nur mit einem Bruchteil ihres ursprünglichen Betrages
 aufgewertet worden. Neue Beleihungen haben
bis jetzt nur in engen Grenzen stattgefunden; sie erreichen
in den meisten Fällen nur den vierten Teil des gemeinen
Wertes. Sind Geldgeber darüber so weit hinausgegangen,
 daß die Verschuldunggrenzen von 60 v. H. des Wertes
 des Bodens und 90 v. H. des Wertes der Gebäude
überschritten worden sind, so geschieht ihnen kein Unrecht,
wenn die darüber hinausgehenden Hypotheken gelöscht
werden. Bei einer Zwangverssteigerung würden diese
Hypotheken doch ausfallen. Mit seinem sonstigem Vermögen
 haftet der Schuldner ihnen nach wie vor. Im
übrigen steht die Pflicht, dem Gemeinwesen einen gesunden
 Bauern- und Hausbesitzerstand zu erhalten höher, als
die Rücksicht auf leichtssinnige Beleiher.
Kann der Eigentümer eines Grundstückes seinen Verpflichtungen
 nicht nachkommen, so wird der Unterschied
zum heute geltendem Recht sein, daß die auf dem
B o d en ruhenden Hypotheken sich nicht mehr aus den
G e b äu d e n bezahlt machen können. Die Baulichkeiten
bleiben den Hausgläubigern vorbehalten. Kommt es zur
Zwangversteigerung oder zur Zwangverwaltung, so wird
der Erlös zwischen den Gläubigern des Bodens und der
Gebäude verhältnismäßig geteilt. Gehört der Boden
nicht dem Eigentümer des Gebäudes (Erbbaurecht), so
kann der Ausgeber des Bodens das Vertragverhältnis
mit dem Ersteher der Gebäude fortsetzen, oder diese selbst
erwerben. Auch hier wird eine befriedigende Lösung
keine unüberwindliche Schwierigkeiten bieten.

367
        <pb n="384" />
        17. Die Heimltättenfrage.
Das Heimlstättenrecht.
OQum letztem Jahrzehnt hat die Frage der Heimstätten
:§ die Bodenreform Bewegung nahezu allein beherrscht.
Der Begriff der He im st ät t e (homestead) ist aus Nord-Amerika
 zu uns gekommen. In den Vereinigten Staaten
 hat man nach dem Ausbruch des Bürgerkrieges auf
drängen der Kleinfarmer im Jahr 1862 ein Bundesgesetz
erlassen, durch das die Siedlung auf öffentlichen Ländereien
 gefördert werden sollte. Als wesentliche Eigenschaft
 der Heimstätte ist das Verbot der Zwangpvollstrekkung
 und die Zustimmung der Frau zum Verkauf angesehen
 worden. In Deutschland ist zwanzig Jahre später
vom Landwirtsschaftlichem Lokalverein in Gießen der Erlaß
 eines Heimstätten Gesetzes beantragt worden. Fürst
Bismarck hat mit gewohntem Weitblick schon damals
die Bedeutung der Frage erkannt. Er hat das Reichsjustizamt
 mit Vorarbeiten für die Gewährung eines unangreifbaren
 Mindestgrundbesites beauftragt. Einen Erfolg
 scheint er damit nicht gehabt zu haben. Erst die Bemühungen
 des Kammerherrn v. Ri epen haus en-Crammen
 haben die Angelegenheit im Jahr 1890 wieder
in Fluß gebracht. Otto v. Gierke hat den Vorschlag lebhaft
 begrüßt und hat das Heimstättenrecht in einem an
ihn gerichtetem Briefe, den man im Jahrbuch der Bodenreform
 1915 S. 157 findet, einen frischen Sproß am uraltem
 Baum des deutschen Rechtes genannt. Auf Ottomar
Betas eintreten für den Heimstättengedanken ist schon auf

2B68
        <pb n="385" />
        S. 134 und 184 hingewiesen worden. Ein von Mitgliedern
der konservativen Partei im preußischem Landtage eingebrachter
 Gesetzentwurf hat die Unterschrift des greisen
Felödmarschalls v. M o lt k e erhalten. Der Antrag hat
aber weder bei den Parteien noch in den zuständigen Minissterien
 Unterstützung gefunden und so ist die Bewegung
schließlich erlahmt.
©): Bodenreformer haben sich in der Zeit, in der die
Leitung in meinen Händen gelegen hat, wiederholt
mit der Angelegenheit beschäftigt. Zu praktischen Ergebnissen
 sind wir aber nicht gekommen. Andere Fragen
haben das Heimsstättenrecht in den Hintergrund gedrängt.
Dabei ist es leider auch bei meinem Nachfolger geblieben.
Erst die Not des Krieges hat, wie in Amerika, auch bei
uns den Gedanken der Errichtung von Heimsstätten zunächst
 für unsere Kriegteilnehmer und dann für weitere
Schichten des Volkes wieder aufleben lassen. Zwei bewährte
 Vorkämpfer der Bodenreform, Stabsarzt Dr.
Ebeling und Adolf P o h l man, haben sich im Februar
1915 in der Zeitschrift Bodenreform mit dem errichten von
Heimstätten beschäftigt.kz) Das Wort Kriegerheimstätten
haben wir Pohlman zu verdanken.
Die Kriegerheimktätten.
Y: Bundesvorstand der Bodenreformer hat den Vorschlag
 sofort aufgenommen. Er hat im März 1915 den
Hauptausschuß für Kriegerheimstätten ins Leben gerufen,
dem sich Behörden und Private in großer Zahl ange--schlossen
 haben. Der Hauptausschuß hat im Juni 1915
Grundsätze für ein Reichsgeset zur Schaffung von Kriegerheimstätten
 veröffentlicht. Danach sollte je d e r d e u t-*)
 Zeitschrift Bodenreform 1915 S. 69 u. 96.
24 Freese, Vodenreform

369
        <pb n="386" />
        s&amp;lt;he Kriegteilnehmer einen Anspruch auf eine
Heimstätte im Reich oder in seinen Kolonien haben. Ein
wesentlich abgeschwächter Entwurf eines Reichsgesetes,
worin nur noch eine Förderung der Heimstättenausgabe
von reichswegen verlangt worden ist, ist im November
1915 veröffentlicht worden. Die Unterscheidung zwischen
Wohn- und Wirtschaftheimstätten, das wichtige
He imfallrecht bei Mißbrauch, Nichtbenutzung oder
Veräußerung, die Beschränkung der V er s&amp;lt; ul dung
und der Schutz gegen Zw an g v erste ig erung e n
waren schon in diesen Vorschlägen enthalten. Ebenso der
Anspruch, daß jeder Bewerber 10 v. H. der Kosten selbst
aufbringen sollte. Der Grund und Boden sollte den Bewerbern
 gegen eine an erster Stelle im Grundbuch eingetragene
 Rentenforderung überlassen werden. Die Baukosten
 sollten bis zur Höhe von 90 v. H. von den Darlehnkassen
 gewährt werden, die zu diesem Zweck bis zu 500
Millionen Mark Darlehnkassenscheine ausgeben sollten.*)
Daß diese Summe nicht entfernt ausreichte, Heimstätten
in dem geplantem Umfange zu errichten, war unschwer
zu erkennen.
Damaschke hat als Vorsitender des Hauptausschusses
eine umfassende Agitation für die Kriegerheimstätten eingeleitet.
 Er hat überall Vorträge gehalten und es ist ihm
gelungen, den Großherzog von H e ss e n und seine Gemahlin,
 den Herzog und die Herzogin von Brauns
 &amp;lt; w ei g, den Prinzen Heinrich und im Dezember
1917 auch unsere Heerführer im Großem Hauptquartier
durch Vorträge für die Sache zu gewinnen. Beide haben
ihr Einverständnis mit den Vorschlägen des Hauptausschusses
 in Briefen an Damaschke ausgesprochen. In dem
Schreiben des Generalfeldmarschalls Paul von H in d e nb
 u r g vom 16. Dezember 1917 hieß es:
ils E: ") Hshchuh der Bodenreform 1915 S. 137 u. 307. Zeitschrift Bodenreform

370
        <pb n="387" />
        „Die Arbeit des Hauptausschusses für Kriegerheimstätten
findet mein volles Verständnis.
Unsere Krieger, die ihr Vaterland unter schwersten Opfern
so ruhmvoll vor dem Verderben geschüßt haben, dürfen bei
ihrer Heimkehr nicht mit Wohnungelend empfangen oder gar
mit Frau und Kindern der Obdachlosigkeit preisgegeben werden.

Das Vaterland soll jedem, der von ehrlicher Arbeit leben
will, dazu helfen, ein vor Wucher händ en ge schü ß -
tes Heim zu gewinnen, in dem deutsches Familienleben
und der Aufwuchs an Leib und Seele gesunder Kinder möglich
 ift . .
Es handelt sich hier um ein Werk von größter ssogialer
Tragweite. Je e h e r dieses in Angriff genommen wird, desto
mehr wird es eine Quelle neuer Freudigkeit und dankbarer
Hingebung unserer tapferen Truppen werden.“
General Erich Lu d en d or f f schrieb am gleichem
Tage:
„In den von Ihnen überreichten Schriften scheinen mir
folgende Punkte besonders bedeutsam:
1. Die Erinnerung an die Zeit nach 1871 ~ heimkehrende
Landwehrmänner fanden sich mit ihren Familien verderblichem
 Wohnungelend, zum Teil sogar völliger Obdachlosigkeit
 preisgegeben ~ eine Erfahrung, die naturgemäß
eine Quelle schwerster Enttäuschung und verhängnisvoller
Verbitterung werden mußte. Eine solche Erfahrung darf
ein Volk nur einmal machen . . .
: Der Hinweis auf die Not kind err eicher Famt!-li
 en, die es schon jett vielfach sehr schwer haben, Wohnungen
 zu erhalten, in denen ein gesundes und sittliches Familienleben
 möglich ist . .. Kein Mittel aber scheint hier so
sichere organisatorische Besserung zu verbürgen, wie die
Ausbreitung von Heimstätten, die Raum und Luft und
Licht für einen zahlreichen gesunden Nachwuchs bieten.
Die Heimstättenfrage ist nicht die Frage eines einzelnen
 Beruf es oder Standes. Unsere Beamten,
Arbeiter, Handwerker und Geschäftsleute - alle, die auf
den Ertrag ihrer Arbeit angewiesen sind, haben das gleiche
Lebensinteressse daran, daß dieser Ertrag nicht durch künstliche
 Verteuerung das vaterländischen Bodens ihnen beeinträchtigt
 werde . . .

24%
371
        <pb n="388" />
        Das Wort des Herrn Oberbürgermeissters von Ulm, der
aus erfolgreicher Praxis die Möglichkeit von Kriegerheimstätten
 bezeugt, wie Sie sie erstreben, d. h. preiswerten
Heimstätten, die dauernd vor jedem Mißbrauch geschütt
bleiben und doch die persönliche Freiheit ihrer Bewohner
nicht beeinträchtigen."*)
Im März 1918 haben die im Kurländischem Ritterund
 Landtag vertretenen Großgrundbesitzer sich bereit
erklärt, den dritten Teil ihres Bodens zum
Friedenpreise für Heimstätten abzutreten, um die Besiedlung
 mit Deutschen zu fördern. Jm Anschluß daran hat
Feldmarschall v. Hindenburg am 17. Juni 1918 eine Verfügung
 über die Bodenfrage in den Gebieten der östlichen
Militärverwaltung erlassen, in der es hieß:
„Das brachliegende Land ist zu erschließen, Heimstätten
sind zu schaffen, den vorhandenen landwirtschaftlichen Betrieben
 ist durch Entwicklung des Kredits er h öh t e Lei s u n gfähigkeit
 zu geben. Gemeinnüt ige Organisatio
 n en, denen die erfahrensten Kräfte aus dem Deutschen
Reiche zur Verfügung stehen, sind hierfür geschaffen worden
und gehen jetzt ans Werk.
Wenn also die von Rußland Jahrhundertelang vernachlässigten
 Randstaaten in den schützenden Kreis des d eu ts&amp;lt;hen
 Wirtschaftleben s treten, der deut s c&amp;lt; e
Inn enmar kt sich ihnen erschließt, deutsche Organisation
Straßen, Eisenbahnen und Kanäle schafft und der d eu t s ch e
Kredit ihnen den übergang zu erhöhter Wirtschaftkraft
ermöglicht, o IL das deutsche Vorr, soll die
Allgemeinheit den Nut een davon h aben.'"**)
Solche goldenen Worte haben das Herz der Bodenreformer
 höher schlagen lassen. Sie können als größte Kundgebung
 auf dem Gebiet der Kolonisation gewertet werden
 und sollen unvergessen bleiben. Mögen dem deutschem
 Volke in künftigen Zeiten immer Männer von
solcher Einsicht und solcher Tatkraft wie unsere beiden
großen Führer im Weltkriege erstehen! –
w .)) geitschritt stzheurctori; 1918 S. 1.

372
        <pb n="389" />
        Die Gegner.
Cam Heer ist der Vorschlag mit Begeisterung aufge-S
 nommen worden. Zahlreiche Briefe aus dem Felde
haben Zeugnis dafür abgelegt. Nur an den für die Ausführung
 zuständigen Stellen in Berlin hat sie leider ganz
gefehlt. Finanzielle und rechtliche Bedenken, haben jeden
Versuch zur Tat verhindert:
Der angebornen Farbe der Entschließung
wird des Gedankens Blässse angekränkelt:
Und Unternehmungen voll Mark und Nachdruck,
durch diese Rücksicht aus der Bahn gelenkt,
verlieren so der Handlung Namen.
über die Haltung der Kriegskanzler v. B et hm a n n -
Hollweg und Michaelis, die die Heimstättenvorlage,
 wenn sie Gesetz werden sollte, beim Kaiser, bei den
deutschen Regierungen und dem Reichstag zu vertreten
hatten, ist nichts bekannt geworden. Damaschke hat für
den Mißerfolg sonderbarerweisse nicht sie, sondern den
ihnen nachgeordneten ehemaligen Staatssekretär Dr.
Helfferich verantwortlich gemacht und hat ihn im
Oktober 1918 den Mann genannt,
der einmal als einer der Hauptverderber unserer Tage erkannt
 werden wird.*)
Der Mann, der so schwer angegriffen worden ist, hat
bald nachher gezeigt, daß er dieses Urteil keineswegs verdient
 hat. Er ist als Schöpfer der Rentenmark der Retter
Deutschlands aus tiefster Not geworden. Nach dem Inhalt
 des im Herbst 1920 zwischen ihm und Damaschke geführten
 Briefwechsels hat er aber die mo r al i \ &amp;lt; e Seite
der Frage der Kriegerheimstätten ebenso unterschätzt, wie
Damaschke die s a &amp;lt; l i &amp;lt; e n Schwierigkeiten.#*) Helfferich
war Geschäftsmann und Damaschke war auf dem Gebiet
z t? kemrcforn 1918 S. 315.

373
        <pb n="390" />
        des Siedlungwesens niemals praktisch tätig gewesen. Sein
Vorschlag, die gewaltigen Summen, die zum durchführen
des Plans erforderlich gewesen wären, im wesentlichem
mit Hilfe der Notenpressse zu beschaffen, hat bei einem so
mit dem Geldwesen vertrautem Mann Bedenken erregen
müssen, die Damaschke als Theoretiker nicht beseitigen
konnte. Zwei Aufsätze über den „Geldöbedarf für Kriegerheimstätten“
 und „Assignatenwirtschaft“, die anfangs 1917
im Jahrbuch der Bodenreform veröffentlicht worden sind,
konnten wegen ihrer laienhaften Auffassung diese Bedenken
 nur vermehren.
N? die Haltung der Reichsregierung werden auch die
Einwände nicht ohne Einfluß gewesen sein, die der
antibodenreformerische Schutzverband für Grundbesitz
gegen die Vorschläge der Bodenreformer geltend gemacht
hat. Sein Präsidium hatte in einer Erklärung, die
der Schutzverband veröffentlichte, gesagt, daß er natürlich
 (1) für die Errichtung von Kriegerheimstätten sei:
„Aber sie, die Ansiedlung, hat auch zu gutem deutschem
Rechte zu erfolgen, nicht zu einem schlechterem Rechte, wie
es die Bodenreformer empfehlen. Insbesondere ist es f e h -
ler h a f t und ent sc&amp;lt; i e d en zu verwerfen, wenn der
f: die Heimstätte nicht un b e s &amp;lt; r än kt veräußern
In Wirklichkeit lief das auf eine Ablehnung des Heimstättengedankens
 hinaus. Man brauchte nur an das
Schicksal der berühmten Oités ouvrières in Mühlhausen i.
E. zu denken, um zu erkennen, daß die Heimstätten ohne
einen Schutz gegen eine spekulative Ausnutzung keinen
Bestand haben würden und daß sie weder frei veräußerlich
 noch unbeschränkt verschuldbar sein dürften. Die
Phrase von dem schlechterem Recht hat der preußische
Kronsyndikus Professor Philipp Zo rn gebührend zummi
 der Bodenreform 1918 S. 185.

Q7 4
        <pb n="391" />
        rückgewiesen. Er hat in einer Antwort auf die Frage, ob
bodenreformerische Heimstätten „minderen“ Rechts sind,
den Gegensatz hervorgehoben zwischen dem römisch-rechtlichem
 Gedanken, daß der Boden Ware sei gleich allen
übrigen Waren und dem uraltem Gedanken des deutschen
Rechtes, daß der Boden dem Gemeinwesen gehöre und
niemals schrankenlos veräußerliche Ware sein könne. Er
hat mit den Worten geschlossen, daß diese Schranken nicht
„minderes“ Recht, wie man wohl behauptet hat, sondern
höheres Recht sein werden, alt e s, e&amp;lt;h t es d eu t s &amp;lt; e s
R e ch t.*)
Die Bedenken, die in rechtlicher Beziehung gegen die
Vorschläge der Bodenreformer geltend gemacht worden
sind, waren leicht zu widerlegen. Weniger leicht die auf
finanziellem Gebiet liegenden. Gegen die Ausgabe von
Darlehnscheinen aufgrund einer Beleihung der Heimstätten
 bis zu 90 v. H. ihres Wertes habe ich auch Bedenken
 gehabt. Es hätten sich aber andere Wege finden lassen,
Geld zu beschaffen, wenn man nur gewollt hätte. Ein
Versuch, die Gemeinden, die sich in großer Zahl dem
Hauptausschuß angeschlossen hatten, zu bewegen, selbstständig
 mit dem errichten von Heimstätten vorzugehen, ist
so viel ich weiß, nicht gemacht worden. Man hat auf die
Reichsbehörden gewartet und bei diesen hat es offenbar
an Einsicht und gutem Willen gefehlt. Als die Reichsregierung
 noch immer nichts tat, hat der Hauptausschuß
im April 1918 zwei Gesetzentwürfe für ein Heimstättenrecht
 und über Kriegerheimstätten ausgearbeitet, deren
Verfasser die Professoren W. v. Bl ume in Tübingen
und H. Erman und Jacobi in Münster gewesen
sind.**) Der Reichstag hat die Reichsregierung am 10.
Mai 1918 aufgefordert, eine Beihilfe von 500 Millionen
Mark als Bauzuschüsse für Kleinwohnungen zu gewäh-L)
 Uttttseit Vederretorm 1918 6. B

275
        <pb n="392" />
        ren. Der Hauptausschuß hat daran weitere Vorschläge
geknüpft.*) Es ist aber nichts geschehen.
Das verrlagen der Regierung.
D Schuld dafür, daß es auch dann nicht vorwärts gegangen
 ist, lastet, nachhem v. Bethmann-Hollweg, Mic&amp;lt;aelis
 und Helfferich aus dem Reichsdiensst ausgeschieden
 waren, auf dem Reichskanzler Graf v. Hertling
und seinen Beratern. Die von ihm auf die dringenden
Vorstellungen unserer Heerführer am 20. August 1918 erteilte
 Antwort mit ihren Angriffen gegen die Heeresverwaltung
 und die Bodenreformer wird in ihrer überheblichkeit
 nur von der offen zutage tretenden Unzulänglichkeit
 ihrer Verfasser übertroffen.+%)
Eine nochmalige Vorstellung Ludendorffs im September
 1918 hat an der Haltung der Herren in Berlin nichts
zu ändern vermocht. Die letzte Hoffnung, auf diesem
Wege der englischen Flugblatt Propaganda und der Zersetzung
 des Heeres durch das landesverräterische treiben
der Sozialdemokraten entgegen zu wirken, ist damit gesunken.
 Erst bei seiner letzten Anwesenheit im Hauptquartier
 sollen dem K ais er die Augen über die verwüsstenden
 Wirkungen des versagens der Regierung in
der Heimsstättenfrage geöffnet worden sein. Der Kaiser
hat sofort eine Kais erliche Botschaft für ein
deutsches Heimsstättenwes en entwerfen lassen.
Damaschke, der diese Einzelheiten auf dem Bodenreformtag
 in Hamburg im September 1920 mitgeteilt hat, hat
gemeint, daß die Unterschrift unter dieses Schriftstück
wahrscheinlich die letzte gewesen sei, die der Kaiser geleistet
 habe. Es ist zu spät gewesen!***)
*) Zeitschrift Bodenreform 1918 122. 306.
**) Jahrbuch der Bodenreform 1919 S. 26 - 33.
***) Qeitsschrift Bodenreform 1920 S. 238.

376
        <pb n="393" />
        O! Damaschke richtig gehandelt hat, die Angelegenheit
der Kriegerheimstätten mitten im Kriege so, wie es
geschehen ist, zu betreiben, ist eine andere Frage. Der Vorschlag
 war gut gemeint. Er konnte aber auf unsere Truppen
 nur günstig wirken, wenn die Reichsregierung ihn
aufnahm. Die Agitation konnte jedoch auf das Heer ungünstig
 wirken und verhängnisvolle Folgen haben, wenn
die zuständigen Stellen nicht für den Vorschlag zu gewinnen
 waren. Es scheint, daß Damaschke, der nachher
alle Schuld auf Helfferich geworfen hat, das nicht bedacht
hat. Damaschke hätte als Privatmann weiser gehandelt,
wenn er mit seiner Agitation durch Vorträge und Flugschriften
 gewartet hätte, bis er die Regierung für seine
Vorschläge oder ~ wir den Krieg gewonnen hatten. Er
hat weder das eine noch das andere getan und hat dadurch,
 daß er die möglichen Folgen nicht vorausgesehen
hat, eine große Verantwortung auf sich genommen, die
er nicht auf andere abwälzen kann. Die verwüstenden
Wirkungen des versagens der Regierung, von denen er
spricht, sind doch nur eingetreten, weil von unzuständiger
Seite Hoffnungen erregt worden sind, die nicht erfüllt
worden sind und in dem erwartetem Umfang kaum erfüllt
 werden konnten.
Nach der Staatsumwälzung.
10? den Fortgang der Heimstättensache nach der
Staatsumwälzung vom 9. November 1918 ist auch
nicht viel gutes zu berichten. Ich bin mit vielem, was geschehen
 ist, nicht einverstanden. Jch kann es nicht gutheißen,
 daß Damaschke nach der warmherzigen Unterstützung,
 die er an deutschen Fürstenhöfen gefunden hatte,
sich unmittelbar nach dem Umsturz an dessen vor der Geschichte
 schwer belastete Urheber gewendet hat. Er hat
schon am 14. November 1918 als Vertreter des Hauptaus-I77
        <pb n="394" />
        schusses für Kriegerheimstätten eine Eingabe an den „Rat
der Volksbeauftragten“ Ebert, Scheidemann, Landsberg,
Haase, Dittmann und Barth gerichtet, um sie für seine
Vorschläge zu gewinnen, und er hat am 5. Dezember 1918
in der Bundeszeitschrift auf die Zustimmung zahlreicher
Arbeiter- und Soldatenräte hingewiesen, die ihm zugegangen
 seien.*+) Er hat im September 1920 in Hamburg
von der „großen Zeit“ in der wir leben, gesprochen. In
einem Vortrage in Hannover, im Mai 1923 hat er sein
Bedauern ausgesprochen, daß die Volksbeauftragten es
damals verabsäumt haben, die entscheidenden Bestimmungen
 des Heimstättengeseszes durch Notverordnung
inkraft zu setzen. 520 Arbeiter- und Soldatenräte hätten
ihre Zustimmung erklärt und ihren Entschluß, mit Heeresgerät
 (!) auf dem Heimstättenboden Heimstätten zu errichten.
 Er hat dieses Bedauern noch im April 1925 in
der Zeitschrift Bodenreform wiederholt.**) Ich glaube,
daß wir froh sein können, daß das nicht geschehen ist.
Ganz ohne günstige Folgen ist die Aufnahme des Artikels
 155 in die Reichsverfassung vom 11. August 1919+*#%)
nicht geblieben. Am 10. Mai 1920 ist vom Reichstag
das Reichs h eimstätt en g e s e ß angenommen worden,
 das nach den Vorschlägen der Bodenreformer Einfamilienhäuser
 mit Nutzgärten (Wohnheimsstätten) und
landwirtschaftliche oder gärtnerische Anwesen für eine
Familie (Wirtsschaftheimstätten) unterscheidet. Der Namen
Reichsheimstätte ist nur für Grundstücke zugelassen worden,
 die den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen:
Zur Ausgabe von Heimstätten sind das Reich, die Länder,
die Gemeinden und Gemeindeverbände berechtigt (g 1). Kriegteilnehmer
 sind vorzugweise zu berücksichtigen (§ 2).
Der Wert des Bodens und der Baulichkeiten ist zu trennen
(§8 6). Teilungen, Veräußerungen und Zuschreibungen bey)
 zeitichrift Bodenreform 1918 S. 346 ,
416. 19,7 Ozsesrich der Bodenreform 1921 S. 1. Zeitschrist Bodenreform 1923 S.
**) Vergl. Seite 308.

378
        <pb n="395" />
        dürfen der Genehmigung (88 9-11). Bei Nichtbenußung
oder Mißwirtschaft kann Heimfall verlangt werden (§ 12).
Die Verschuldung ist begrenzt worden (§$§ 17 und 18). Eine
Zwangvollstre&amp;gt;dung wegen einer persönlichen Schuld ist unzulässig
 (§ 20).%*)
Cum Anschluß an das Reichsgeset hat der Reichsarbeit-.
 minister Schl i &amp;gt; e einen Ständigen Beirat für Heimstättenwesen
 einberufen und Dr. Damaschke zum Vorsitzenden
 ernannt. Dem Beirat gehören Vertreter der
Gewerkschaften aller Richtungen, des Beamtenbundes und
eine Reihe von hervorragenden Sachverständigen an. Der
Beirat hat im September 1920 einen Mustervertrag für
Heimstätten und zwei Monate später den Entwurf eines
Gesetzes zur Bodenbeschaffung veröffentlicht, mit dem wir
uns noch beschäftigen werden. Außerdem hat der Beirat
den Vorschlag wiederholt, um der Wohnungnot und der
wachsenden Arbeitlosigkeit vorzubeugen, die Darlehnkassen
 anzuweissen, zinslose Darlehnkassenscheine auszugeben.
 Bald nachher ist die Katastrophe der Geldentwertung
 über uns hereingebrochen. Von der Tätigkeit des
Beirats, dem bald ein Reichsheimstättenamt folgen sollte,
hat man bis zum Frühjahr 1926 nichts mehr gehört.
Die Ausführungbestimmungen für das Reichsheimstätten
 Gesetz sind den Einzelstaaten überlassen worden,
die sich nicht allzu sehr damit beeilt haben. Das preußische
Ausführunggesetz ist erst am 18. Januar 1924 erlassen
worden. Es enthält nur Vorschriften über W o h n heimstätten,
 über Wirtschaftheimstätten fehlen sie ganz.
Die wesentlichen Vorschriften des Gesetzes sind:
Heimstättengebiete können durch Ortssatßung abgegrenzt
werden (§8 4). Für die Beschaffung von Heimstättenland ist
eine Enteignung zulässig (§ 5). Beim feststellen von Fluchtlinien
 und Bebauungplänen, beim erteilen von Bauerlaubnissen
 und anfordern von Anliegerbeiträgen werden Erleich-*)
 Jahrbuch der Vodenreform 1920 S. 112.

8.79
        <pb n="396" />
        terungen gewährt (Fs 7-9). Die Heimstätte soll nur einem
Erben allein zufallen (§ 18). Die Belastung durch abfinden
von Miterben ist nur bis zu '/, des Wertes gestattet (§ 18).*)
Professor E r m a n hat gemeint, daß man von dieser
Behandlung des Reichsheimstätten Gesetzes nicht sagen
könne, was lange währt, wird gut. Es sei aber immerhin
ein Schritt vorwärts.**) Unter den preußischen Städten
hat sich Frankfurt a. O. –~ unser norddeutsches Ulm ~
durch eine großzügige und erfolgreiche Unterstützung der
Siedlungen besonders ausgezeichnet. In Sachsen sollen
nach Angabe der Regierung seit 1921 etwa tausend Heimstätten
 errichtet worden sein. Jn Anhalt mehr als zweitausend.
 Das Heimsstättenamt der deutschen Beamtenschaft
 hat mit dem errichten von Heimstätten für die abgebauten
 Beamten begonnen. Wir miüssen hoffen, daß
es nun auch bald an anderen Stellen vorwärts geht und
daß uns die Zukunft bringen wird, was Vergangenheit
und Gegenwart nicht vermocht haben. Die Aufgabe der
Bodenreformer muß es sein, überall im Reich die Heimstättenbewegung
 zu unterstüzen. Diese Untersstützung
darf sich aber nicht darauf beschränken, Vorträge zu veranstalten
 und Unterschriften für Eingaben zu sammeln,
man muß selbst Hand anlegen:
Wer die Zahl der Heimfsfstätten auf
d euts &amp;lt;q em Bo d en um eine einzige ver -
mehrt, hat mehr g etan, als wenn er
zwanzig Reden dafür angehört oder
g e halten hätte.
*) Jahrbuch der Bodenreform 1924 S. 43.
**) Heitschrift Bodenreform 1924 S. 34.

38(0)
        <pb n="397" />
        18. Das Bodenreformgeletz.
Das Reichsriedlunggeletz.
IZ§ den Erwägungen über die Kriegerheimstätten,
unter denen, wie wir gesehen haben, die angeborene
Farbe der Entschließung gelitten hat, ist man immer von
der Vorstellung ausgegangen, daß den heimkehrenden
Kriegern hunderttausende von anmutigen Wohn- oder
Wirtschaftheimstätten schlüsselfertig übergeben werden
müßten. Unsere Feinde haben allerdings mit solchen Versprechungen
 nicht gekargt und haben damit die beabsichtigte
 Wirkung erzielt. In Deutschland hat man sich gesorgt,
 ob es möglich sein werde, die nötigen Ziegel, Kohlen
 u. s. w. zu beschaffen.*z) Bei einem günstigem Ausgang
 des Krieges wäre es nicht schwer gefallen. Zunächst
hat es sich doch nur darum gehandelt, den guten Willen zu
zeigen und vor allem den erforderlichen Grund und Boden
 zu beschaffen. Dieser war uns in Kurland in großer
Ausdehnung zur Verfügung gestellt worden und in
Deutschland war auch genug vorhanden. Vor den Toren
der Städte als brachliegendes Bauland. Auf dem Lande
in den von ihren Eigentümern nicht bewohnten, mit ausländischen
 Arbeitern bestellten, schlecht bewirtschafteten
oder von Hand zu Hand gehenden Gütern.
Die Bodenreformer haben schon bei ihrem erstem auftreten
 auf die Notwendigkeit hingewiesen, Boden auf
Vorrat, zum errichten von Einfamilienhäusern, zu erwerben.
 Die von Flürscheim und mir entworfene Eingabe
 des Bundesvorstandes vom 6. Januar 1891 an den
t *) Jahrbuch der Bodenreform 1919 S. 29.

38|1
        <pb n="398" />
        Magistrat und die Stadtverordneten von Berlin, die man
im Anhang findet, kann als Beweis dafür gelten. Wir
haben damals an das verpachten von Gemeindeland an
gemeinnützige Gesellschaften und private Baulustige gedacht.
 Inzwischen sind bei uns durch das Rentengut, das
Wiederkaufrecht und das Erbbaurecht neue Formen für
die überlassung von Grund und Boden aus dem Gemeindebessitz
 an Baulustige gefunden worden, die den
deutschen Anschauungen besser entsprechen als das verpachten
 nach englischem Muster und eine mißbräuchliche
Verwendung ausschließen.
Ein erster Versuch, nach dem unglücklichem Ausgang
des Krieges in großem Umfange Land für Ansiedler zu
beschaffen, ist durch das Reichssiedlunggeset
vm 11. August 1919 gemacht worden, das die Verordnungen
 der Volksbeauftragten vom 29. Januar 1919 ergänzen
 sollte. Das Gesetz ist ein Fehlschlag gewesen. Die
Landlieferungverbände, zu denen die Eigentümer von
Gütern von mehr als 100 Hektaren landwirtschaftlicher
Nutungfläche zusammen geschlossen werden sollten,
scheinen ganz versagt zu haben. Sie sollen zumteil nach
Jahren noch nicht über die Beratung ihrer Satzungen
hinausgekommen sein. In anderen Fällen soll auch da,
wo es sich um Güter gehandelt hat, bei denen die Voraussetzungen
 des Reichssiedlunggesetzes unzweifelhaft vorgelegen
 haben, die sich nicht im Besitz von Landwirten
befanden, schlecht bewirtschaftet waren oder oft den Besizer
 gewechselt hatten, hartnäckig Widerstand geleistet
worden sein.*) Nach einer übersicht, die das Ministerium
für Landwirtschaft am 2. März 1923 gegeben hat, waren
bis dahin in Preußen aufgrund des Reichssiedlung Geseßzes
 insgesamt 21 774 Hektaren enteignet worden. Durchweg
 wegen schlechter Bewirtschaftung, Abwesenheit des
Besitzers oder mehrfachen Besitzwechsels. In einigen we-—
 7) Zeitschrift Bodenreform 1922 S. 201.

z89
        <pb n="399" />
        nigen Fällen als Teile eines ungewöhnlich großen Besitzes.
 Besiedelt war von den durch Enteignung erworbenen
 Gütern k e in e s! Auf den übrigen durch Ankauf
erworbenen Gütern waren nach Berichten der mit der
Besiedlung beauftragten Gesellschaften 327 Familien neu
angesiedelt worden, während von 2372 vorher auf den
Gütern ansässigen Arbeiterfamilien 1097 abgewandert
waren.*)
Nachdem es sich herausgestellt hatte, daß die Landlieferungverbände
 ihre Aufgabe nicht erfüllten, ist ihnen durch
das Ergänzunggesetz vom 7. Juni 1928 aufgegeben worden,
 für die infolge der Abtretung deutscher Gebiete verdrängten
 Ansiedler, Pächter und Gutsbeamten noch für
das Jahr 1923, über die bereits gelieferte Fläche hinaus,
weitere 40 000 Hektaren zur Verfügung zu stellen. Die
angeforderte Fläche sollte auf die Landlieferungverbände
nach Maßgabe ihres Bestandes an großen Gütern verteilt
werden.**) Welchen Erfolg man damit gehabt hat, ist mir
nicht bekannt geworden. Es wäre richtiger gewesen, gleich
im Reichssiedlunggesetz bestimmte Fristen festzusetzen.
Außerdem ist es wohl ein Fehlgriff gewesen, den beteiligten
 selbst zu überlassen, zu bestimmen, wer von ihnen
enteignet werden sollte. Ein Landrat alter Schule und
sein Kreisausschuß hätten das besser gemacht.
Das Bodenreform Gefetz.
: viel besser ist es dem Entwurf ergangen, den der
im vorigem Abschnitt erwähnte Ständige Beirat
für Heimsstättenwesen unter dem Titel eines Gesetzes
über den erleichterten Erwerb und besseren Gebrauch des
deutschen Bau- und Wirtschaftlandes im Oktober 1920
beim Reichsarbeitminister eingereicht hat und der als
*») Jahrbuch der Vodenreform 1923 S. 169.
»*) Ehenso 1923 S. 116.

IZHZ
        <pb n="400" />
        „Bodenreform Gesetz“ bekannt geworden ist. Der Entwurf
 ist im Jahrbuch der Bodenreform 1920 S. 216 und
in der Zeitschrift Bodenreform vom 5. Juli 1921 veröffentlicht
 worden. Die Begründung ist vom Geh. Justizrat
Professor Dr. Er m a n in Münster verfaßt worden. Der
Entwurf enthält nur Forderungen, gegen die kein ernsthafter
 Sozialpolitiker etwas einwenden kann. Trotzdem
hat der Entwurf mehr als fünf Jahre unerledigt im
Reichsarbeitministerium gelegen. über die Gründe der
langen Verzögerung ist nichts bekannt geworden. Sie
werden in unseren parlamentarischen Verhältnissen zu
suchen sein, die sich auch in dieser Sache nicht gerade vorteilhaft
 von denen unseres in Trümmer geschlagenen
kaiserlichen Deutschlands unterschieden haben.
Erst im November 1925 ist es den im Beirat vertretenen
 Gewerkschaftführern gelungen, im preußischem
Landtag einen Antrag der sozialdemokratischen Partei
zur Annahme zu bringen, durch den die Landesregierung
ersucht worden ist, den vom Ständigem Beirat für das
Heimsstättenwesen aufgestellten Entwurf dem Reichstage
zur Verabschiedung vorzulegen. Am 2. Dezember 1925
hat im Unterausschuß des Reichstages für Siedlung und
Pachtfragen eine Verhandlung stattgefunden, zu der D.
Dr. Damaschke als Vorssitzender des Beirats zugezogen
worden war. Es ist mit einer Stimme Mehrheit beschlosssen
 worden, die Reichsregierung zu ersuchen, ein
Gesetz im Sinne des Entwurfs des Ständigen Beirats
vorzulegen und am 5. Mai 1926 hat der Reichstag mit
243 gegen 137 Stimmen, bei 29 Enthaltungen, den Antrag
des Ausschusses angenommen. Von diesem Beschlusssse bis
zur Vorlage und Annahme des verlangten Gesetzes ist
der Weg noch ziemlich weit, und es wird auch dann noch
alles auf die Ausführung ankommen. Immerhin ist ein
Schritt vorwärts getan worden. Um ängstliche Gemüter
zu beruhigen, hat man von der Reichsregierung nur die

IZ84.
        <pb n="401" />
        Vorlage eines Wohnheimstätten Gesetzes verlangt und
daran die Forderung eines umfassenden Wohnungbauplans
 geknüpft, der vermutlich recht viel Zeit erfordern
wird.
c): Ständige Beirat hat anfang April 1926 in der
Zeitschrift Bodenreform einen verbessserten Gesetzentwurf
 veröffentlicht, den er am 22. März 1926 angenommen
 hatte. Die wesentlichen Bestimmungen sind:
Die Städte und Landgemeinden von mehr als 5000 Einwohnern
 sind verpflichtet, insoweit Bo d env o rr a tw ir tsch
 a f t zu treiben, als die Landbesschaffung für Wohnheimstätten,
 Nutzgärten, sonstige Siedlungzwecke und öffentliche
Anlagen es erfordert. Eine Reichsbehörde überwacht und fördert
 als Rechtsheimstättenamt die Durchführung des Gesetzes
(§ 1). Reicht der Bezirk einer Gemeinde für diese Bodenwirtschaft
 nicht aus, oder besteht ein einheitliches Siedlungbedürfnis
 für mehrere Bezirke (Kanalufer) so ist der nächstweitere
 Verband verpflichtet, die Aufgaben des Gesetzes zu erfüllen
 (§8 3). Die Gemeinden dürfen Grundstücke und Rechte
an Grundstücke, die sie aufgrund dieses Gesetzes erworben
haben, an dritte nur unter solchen Bedingungen abgeben, die
einen spekulativen M i ß b r a u &amp;lt; dauernd ausschließen (§ 4).
Für das Gebiet einer oder mehrerer Gemeinden sind Nutzungpläne
 aufzustellen (§8 6). Für die Aufgaben des g 1 haben
die Gemeinden an allen Grundstücken ihres Bezirks ein dingliches
 Vor k au fr e &amp;lt; t, ein Ank a u f r echt und ein En teig
 nun grecht an unbebautem Boden (§ 11). Bei dem
Ankaufrecht des § 11 ist nicht der etwaige Veräußerungpreis
maßgebend, sondern der nach § 20 zu ermittelnde Preis (§ 12).
Das Ankaufrecht ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer das
Grundstück an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, an
seinen Ehegatten oder an nahe Verwandte veräußert hat
(§8 13). Das Ankaufrecht kann nur binnen einer Frist von
drei Wochen, oder wenn das Grundstück größer als 100 ha ist
von sechs Wochen ausgeübt werden (§ 17). Bei der Ausübung
des Ankaufrechtes und bei der Enteignung ist der Preis zu
zahlen, der sich aus der letzten Einschätzung nach dem R e i ch 3-bewertungges
 et ergibt (§8 20). Soweit ein wirtschaftliches
 Bedürfnis besteht, hat die Entschädigung nach Möglich-25
 Freese, Vodenreform

ZK
        <pb n="402" />
        keit durch Land zu erfolgen (§8 22). Die Mittel zur Durchführung
 des Gesetzes sind in erster Reihe der Boden- und
Wohnwirtschaft zu entnehmen, so den Erträgen der Z u -
w a ch 8 st e u e r. Das zur Förderung des Wohnungbaues
bestimmte Aufkommen der Ha u s zin s st e u e r wird Eigentum
 der Gemeinde (g 24).%)
Von den Gegnern des Entwurfs ist bemängelt worden,
 daß auf die Gemeinden ein Zwang ausgeübt werden
soll, Bodenvorratwirtschaft zu treiben, auch da wo es
nicht erforderlich sei. Ferner, daß den Gemeinden oder
Gemeindeverbänden ein Vorkauf-, Ankauf- und Enteignungrecht
 gewährt worden sei, daß aber kein Wort über
einen freihändigen Ankauf gesagt worden ist. Schließlich,
 daß die Entschädigungen ausschließlich von den Behörden
 festgesetzt werden sollen und der Rechtsweg bei
unzulänglicher Entschädigung ausgeschlossen ist. Es wird
darin eine Härte gegen die Eigentümer gessehen. Ich
schließe mich diesen Einwänden soweit an, daß ich es nicht
billigen kann, wenn nicht der Verkaufwert, sondern der
Preis maßgebend sein soll, der sich aus der letzten Einschäzung
 nach dem Reichsbewertunggessetz ergibt. Die
Bewertung nach diesem Gesetz beruht ausschließlich auf
dem Ertrage und es geht nicht an, daß die Bodenreformer
bei der Grundsteuer nach dem gemeinem Wert und bei
der Zuwachssteuer die Wertberechnung nach dem Ertrage
verwerfen und sie beim Ankauf oder bei der Enteignung
durch die Gemeinden befürworten. Die davon betroffenen
werden darin mit Recht eine Vergewaltigung erblicken
und ich halte es aus vielen Gründen für erwünscht, daß
die Gemeinden, selbst wenn das Gesetz es zuläßt, von
solchen Maßnahmen Abstand nehmen sollten. Sie sollen,
wenn sie Grundstücke ankaufen wollen, stets versuchen sie
freihändig zu erlangen. An Angeboten zu annehmbaren
Preisen wird es ihnen nicht fehlen.
*) Zeitschrift Bodenreform 1926 S. 106.

486
        <pb n="403" />
        Das Kleingarten Geretz.
[F 2:; Erfolg haben die neuen Männer gehabt: Das
Gesetz zur Beförderung des Kleingarten- und Kleinpachtwesens
 vom 31. Juli 1919.%) Es ist von der verfassunggebenden
 deutschen Nationalversammlung erlassen
worden und schreibt vor, daß Grunöstücke zur nicht gewerbmäßigen
 gärtnerischen Nutzung nicht zu höheren als
von der unteren Verwaltungbehörde festgessetzten P r e is
 en verpachtet werden dürfen (§8 1). Die Pachtverträge
dürfen vom Verpächter nur g e kün d i g t werden, wenn
ein wichtiger Grund vorliegt (8 3). Weiterverpachtung
ist nur durch Behörden oder g em e in nü tz i g e Unternehmungen
 zulässsig (§ 5).
Das Gesetz hat nur Verordnungen ersetzt, die schon in
den Jahren 1916 und 1917 zum Schutze der Kleinpächter
erlassen worden waren. Es muß aber doch als ein Erfolg
gebucht werden. Ich erkenne das gern an, trotzdem ich
selbst dadurch die Verfügung über einen Teil meines
Grunöbesitzes verloren habe. Die früheren Zustände auf
dem Gebiete der Klein- oder Schrebergärten haben bedauerliche
 Mängel aufgewiesen. In vielen Fällen waren
die Grundstücke von den Eigentümern an Generalpächter
verpachtet worden. Zuweilen an Gastwirte, bei denen
nur die Aussichten hatten, ihr Gärtchen zu behalten, die
gute Kunden des Großpächters waren. Durch das neue
Gesetz sind die Großpächter, wenn es sich nicht um
gemeinnützige Unternehmungen handelt, ausgeschlossen
worden und es ist den Kleinpächtern die Sicherheit gegeben
 worden, daß sie nicht ohne triftige Gründe ihre Erholungstätten
 verlieren. Die Kleingärten sind im bestem
Sinne He imstätten geworden.
Wo der Boden den Gemeinden gehört, können die
Siedler mehr oder minder feste Kleinbauten auf dem
gepachtetem Boden errichten. Die Leute hätten das schon
m ») Jahrbuch der Bodenreform 1919 S. 169.
§ &amp;amp;

Rr
387
        <pb n="404" />
        früher gern getan. Sobald aber ein Ofen in der Wohnlaube
 aufgestellt worden war oder jemand in seinem
Häuschen übernachten wollte, hat die Polizei sich eingemischt.
 Das gesetzliche Verbot des bauens an nicht regulierter
 Straße hat früher tausenden das ersehnte Glück
einer bescheidenen Sommerwohnung erschwert. Ich habe
das oft bedauert. Gegen die bestehenden Verordnungen,
deren Verfasser die vier- oder fünfstöckige Mietkasserne
mit ssonnenlosen Höfen und Seitenflügeln als das normale
 Wohnhaus angesehen hatten, ließ sich aber nichts
machen. Die neuen Männer haben in diesem Punkte
bessser gewußt, was den minder begüterten gefehlt hat.
Sie haben die Schranken beseitigt, die bürokratischer Unverstand
 allzulange aufrecht erhalten hatte. Die Folge
ist ein aufblühen des Kleingartenwesens in ungeahntem
Umfange gewesen. JIJn Berlin ist die Zahl der Kleingärten
 schon im Jahre 1922 auf 170 000 gestiegen*) und wir
dürfen hoffen, daß sie noch weiter zunehmen werden. Die
Sehnsucht nach einem Stückchen Land, das bepflanzt und
gepflegt werden kann und dessen Besitz nicht von der
Laune anderer abhängt,
nach einer He imstätte
ist leichter zu befriedigen, als Freunde und Gegner der
Bodenreformbewegung sich vorstellen.
' Vorbedingung für jeden Erfolg auf diesem Gebiet
ist ein ausreichender Landbesitz in öffentlicher Hand.
Das beschaffen von Wirtschaftheimstätten auf dem flachem
Lande wird nach dem fehlschlagen des Reichssiedlung Gesetzes
 vornehmlich Sache der Provinzial- und Kreisbehörden
 sein, die soweit es die vorhandenen Mittel zulassen,
 mit dem Erwerb von Gütern oder Teilen von Gütern,
 bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen vorhan-III
 *) Zeitschrift Vodenreform 1923 S. 130.

Z88
        <pb n="405" />
        den sind, Ernst machen müssen. Die Aufgabe, Wohnheimstätten
 und vorläufig als Ersatz Kleingärten zu beschaffen,
wird den Gemeinden zufallen, und bei diesen hängt alles
davon ab, ob sie einen eigenen Landbesitz haben oder erwerben.
 Die Gemeindebehörden können nach ihrem ermessen
 zwischen dem Rentengut, dem Erbbaurecht, dem
Heimstättenrecht oder der Verpachtung wählen. Man kann
allen Wünschen oder Gewohnheiten Rechnung tragen.
Das entscheidende ist, daß in Zukunft mehr geschieht als
bisher, daß durch das Heimfallrecht eine mißbräuchliche
Verwertung ausgeschlossen wird, und daß in ausreichender
 Menge Boden zur Verfügung steht. Was ich auf der
20. Bodenreform Tagung in Gotha im Oktober 1910 am
Schlusse der Vorträge über eine soziale Verwendung des
Gemeindegrundbesitzes gesagt habe*), will ich hier wiederholen:

Ohne großen Gemeindegrundbesit
keine erfolgreiche Gemeindepolitik!
19. Andere Aufgaben.
Der Schutz der Bauhandwerker.
N" den Aufgaben, die in den vorhergehenden Abschnitten
 nach ihrer Bedeutung gewürdigt worden
sind und für deren Lösung ich versucht habe, einige Ratschläge
 zu geben, harren noch andere des bodenreformerischen
 Staatsmannes, den wir an der Arbeit sehen möchten.
Sie sind nicht minder wichtig, als die von mir schon behandelten.
 Mein Buch würde aber zu umfangreich und die
Geduld der Leser, die mir bis hierher gefolgt sind, würde
auf eine zu harte Probe gestellt werden, wenn ich sie
*) Vergl. Seite 308.

389
        <pb n="406" />
        ebenso ausführlich erörtern wollte. Außerdem maße ich
mir nicht an, die Bodenfrage auf allen Gebieten zu beherrschen.
 J&amp;lt; will im folgendem nur noch auf einige
Aufgaben hinweisen, damit der Gedanke nicht aufkommen
 kann, daß ich ihre Bedeutung untersschätze.
Im engstem Zusammenhang mit der Frage der Hypothekarreform
 steht der Schutz der Bau h an d wer -
k e r. Die Bodenreformer haben sich unter meiner Führung
 viele Jahre bemüht, den Bauhandwerkern einen
gesetzlichen Schutz vor der Übermacht der Hypothekengläubiger
 zu versschaffen. Das Gesetz zur Sicherung der
Bauforderungen vom 1. Juni 1909, dem ich den Namen
Baupfandgesset gegeben habe, ist vornehmlich ihren
Bemühungen zu verdanken. Man kann darüber näheres
 in meinem Buch: Das Pfandrecht der Bauhandwerker,
 2. Auflage, Leipzig 1910, nachlesen. Seither sind viele
Jahre verflossen und das Gesetz harrt in seinen entscheidenden
 Vorschriften noch immer der Ausführung. Der
erste Teil des Gesetzes, der eine geordnete Buchführung
und den Nachweis über die Verwendung der Baugelder
verlangt, ist, wie ich es vorausgesagt habe, wirkunglos
geblieben. Der zweite Teil, der die Rechte der Baustellenhändler
 und Geldgeber einschränken und den Baugläubigern
 dingliche Rechte an den von ihnen errichteten Gebäuden
 gewähren sollte, ist nicht inkraft gesetzt worden.
Die Verhandlungen, die im Dezember 1913 im Statistischen
 Landesamt in Berlin stattgefunden haben, sind für
die Handwerker sehr günstig verlaufen. Die vom Handelsminisster
 Dr. S y d o w angeordneten Ermittlungen
über die Ursachen der Verluste haben ein erschöpfendes
Bild der Zustände geliefert, die sich unter der bisherigen
Gesetzgebung im Berliner Bauwesen entwickelt haben.
Es ist darüber im Jahr 1914 eine amtliche Denkschrift veröffentlicht
 worden, die in meiner Schrift: „Die Bauverhältnisse
 in Groß-Berlin vor und nach dem Kriege“ aus-3()
        <pb n="407" />
        führlich besprochen worden ist.*) Der Grund, weshalb der
wichtige zweite Teil des Gesetzes unausgeführt geblieben
ist, hat ausschließlich in dem Widerstand der Hypothekenbanken
 gelegen, die sich geweigert haben, wenn der zweite
Teil des Gesetzes inkraft treten sollte, Baugelder zu gewähren.
 In den Vereinigten Staaten von Nordamerika
ist es trotz der bestehenden Schutzgeseße geschehen. Dort
werden Baugelder erst gewährt, wenn dem Baugeldgeber
die bezahlten Rechnungen der Bauhandwerker vorgelegt
werden oder er zahlt an diese unmittelbar. In Deutssschland
 soll es nicht möglich sein. Es fehlt offenbar der gute
Wille. Man sollte aber annehmen, daß einem Minister,
der etwas von diesen Dingen verssteht, Mittel zu Gebote
stehen sollten, Wandel zu schaffen.
.. nach meinen Vorschlägen getrennte Grundbuchblätter
 für Boden und Bauwerk angelegt werden,
ist die größte Gefahr für die Bauhandwertker beseitigt. Die
Baustellenhändler können dann nicht mehr für ihre als
Restkaufgeld auf die Baustellen eingetragenen Hypotheken
vorweg Befriedigung aus dem von den Bauhandwerkern
und Lieferanten errichteten Gebäuden beanspruchen. Sie
haben nur Rechte an der von ihnen gelieferten Bausftelle.
Wird eine Versschuldunggrenze eingeführt, so kann die
Baustelle nur bis zu dieser Grenze mit Hypotheken belastet
 werden. Bauunternehmer, die eine Baustelle kaufen,
 werden entweder eine angemessene Anzahlung leisten
oder dem Verkäufer für den außerhalb der Verschuldunggrenze
 liegenden Teil des Kaufpreises sicher sein müssen.
In beiden Fällen ist ein Erwerb durch mittellose Unternehmer
 ausgeschlossssen. Damit wäre schon viel gewonnen.
 Es ist durchaus notwendig, daß die Verkäufer
von Baustellen nicht den Handwerkern und Lieferanten
das Risiko aufbürden, das sie selbst übernehmen sollten.
*) Verlag von Gustav Fischer in Jena 1915.

391
        <pb n="408" />
        Ihre Baustelle erhält erst durch den Neubau einen Ertragwert.
 Jetzt decken sie sich auf Kosten anderer und
sehen nur auf einen hohen Kaufpreis, ohne Rücksicht darauf,
 wie die Sache nachher ausgeht. Sie klagen über den
Leichtsinn der Handwerker, die für zweifelhafte Unternehmer
 arbeiten, und verkaufen ihre Baustellen an die
selben zweifelhaften Unternehmer, weil sie von ihnen
höhere Preise erzielen als von zahlungfähigen Architekten
oder Baugewerkmeistern.
Wird die Trennung von Boden und Bauwerk im
Grundbuch durchgeführt, so wird wenn eine Bauerlauhbnis
 für ein bisher unbebautes Grundösîtück erteilt wird,
vom Grundbuchamt ein Grundbuchblatt für das Gebäude
anzulegen sein, auf das gleichzeitig der Bauvermerk einzutragen
 ist, der die Ansprüche der Baugläubiger sichert.
Werden von einer Hypothekenbank oder von Privaten
Baugelder gewährt, so kann ihnen der Vorrang vor den
Baugläubigern eingeräumt werden für alle Baugelder
die nachweislich zum bauen verwendet worden sind.
Übergeben sie die Baugelder einem gerichtlich anerkannten
 Treuhänder, so können sie als zum Bau verwendet
gelten. Der Treuhänder hat die Gelder gleichmäßig an
die Baugläubiger zu verteilen. Wird der Bau einem
Hauptunternehmer übertragen, so muß der Eigentümer
für ihn aufkommen.
Wenn auf dem Grundöstück, auf dem ein Neubau errichtet
 werden soll, schon Gebäude vorhanden sind, oder
wenn ein Umbau von erheblichem Umfang vorzunehmen
ist, werden diese Vorschriften sinngemäß anzuwenden
sein. Dann werden die auf den vorhandenen Gebäuden
ruhenden Lasten den Baugläubigern bevorrechtet sein.
Handwerker und Lieferanten, die für solche Grundstücke
liefern, haben sich danach einzurichten. Alle diese Maßnahmen
 sind seit langer Zeit von mir empfohlen worden.
Alzuviel Zeit ist aber nicht mehr zu verlieren, wenn

3992
        <pb n="409" />
        nicht die beklagenswerten Zustände vor dem Weltkriege
 wiederkehren sollen.
Die Bauordnungen.
Chun der Frage der Bau or d nung en sieht es besser
Saus. Die sozialdemokratische Partei, die im preußischem
 Abgeordnetenhause noch im Dezember 1916 gegen
die Einführung des zweiten Teils des Baupfandgesetzes
gestimmt hat, ist in dieser Hinsicht besser beraten. Gegen
das errichten von Turmhäusern in der inneren Stadt
und gegen den Aufbau von neuen Stockwerken auf Bankgebäuden
 und Geschäfthäusern scheinen die Führer der Partei
 keine Bedenken zu haben, obgleich die Wirkung dieser
Hochbauten auf die Bodenpreise auf der Hand liegt. Den
Jammer des wohnens in luft- und lichtarmen Mietkasernen
 haben sie aber allzu sehr aus eigener Erfahrung
kennen gelernt. Die Staatsbehörden haben oft genug
versucht, eine weitläufigere Bebauung durchzuführen und
dadurch den Bewohnern mehr Luft und Licht zu verschaffen.
 Jhre Absichten sind aber nur selten von den
Gemeinden unterstützt worden. In den meisten Fällen
ist von ihnen jede Beschränkung der Ausnutzung des
Grundbesitzes bekämpft worden. Das hat nicht wenig
dazu beigetragen, die sozialen Gegensätze zu vertiefen.
Daß Baubeschränkungen durchzuführen waren, auch in
den dichtbevölkerten Stadtteilen der Großstadt ist in
Berlin durch die Bauten des Berliner Spar- und Bauvereins
 bewiesen worden, dessem Vorstand ich viele Jahre
angehört habe. Der Verein hat sich bei seinen umfangreichen
 Neubauten in Moabit, am Zentralviehhof, am
Nordufer, in der Stargardersstraße und in Charlottenburg
freiwillig Beschränkungen in der Ausnutzung des Geländes
 auferlegt. Er hat sich anstelle der zulässigen Bebauung
 von zwei dritteln des Baugeländes durchweg

393
        <pb n="410" />
        mit der Hälfte begnügt und er hat dadurch Platz für
Gartenanlagen und Spielplätze gewonnen.
Die Bodenreformer haben den ersten Vorstoß in dieser
Sache schon unter meiner Leitung unternommen, als der
Landrat Stub enr a u &amp;lt; im Dezember 1891 eine neue
Bauordnung für eine Reihe von Berliner Vororten Erließ
 und deswegen heftig in den Zeitungen angegriffen
wurde. Am 4. Januar 1892 hat die Versammlung stattgefunden,
 über deren stürmischen Verlauf ich auf S. 174
berichtet habe und in der Adolf Wagner erfolgreich mit
mir für die neue Bauordnung eingetreten ist. Die Mietkaserne
 ist damals von mir
da s Masssengrab des Arbeiterwohls
genannt worden. Ein Wort, das seit jener Zeit einen
Platz in der Wohnungliteratur erhalten hat. Jn einer
Eingabe an den Polizeipräsidenten Freiherrn v. R ichth
 o f en, die ich verfaßt hatte, ist verlangt worden, daß in
den äußeren Stadtteilen von Berlin die Höhe der Gebäude
 auf drei Geschosse und die bebauungfähige Fläche
auf die Hälfte der Baustelle herabgesetzt werden follte.
Für Landhäuser, Fabriken und Arbeiterhäuser sollten besondere
 Gebiete bestimmt werden. Man findet die Eingabe
im Anhang. Der Polizeipräsident, den ich deswegen besucht
 habe, hat aber unsere Anträge als aussichtlos angesehen.
 Von den Bodenreformern ist später in dieser
Sache nichts mehr unternommen worden. Es sind aber im
Laufe der Zeit an den Bauordnungen einige Verbesserungen
 vorgenommen worden.
[E" entschlossenen Schritt haben die Behörden erst
ende 1925 unternommen. Am 1. Dezember 1925 ist
die neue Bauordnung für die Stadt Berlin inkraft getreten,
 die wesentliche Verbesserungen gegenüber den bisherigen
 Vorschriften enthält. In dem von der plan-394
        <pb n="411" />
        mäßigen Bebauung noch nicht ergriffenem Au ß enge -
b i et soll in Zukunft nur die Bauklasse I mit zwe i
Vollgeschossen zugelassen werden. Es darf nur ein zehntel
 der Fläche des Grundstücks bebaut werden. Für jede
Wohnung wird in diesem Gebiet eine Grunöstückgröße
von 500 am verlangt. Ein großer Teil des Stadtgebietes
ist damit dem Kleinhause mit Garten vorbehalten worden.
 Das dichter besiedelte Ba u g e bi et umfaßt die
Bauklassssen Il bis V mit zwei bis fünf Geschossen und
einer Ausnutzung des Bodens von zwei bis sechs zehnteln.
In Hinterhäusern und Seitenflügeln dürfen selbständige
Wohnungen nicht mehr untergebracht werden. Für Einfamilienhäuser,
 Kleinhäuser, Holzhäuser und Wohnlauben
 sind Erleichterungen vorgesehen. Für räumlich begrenzte
 Teile im Gebiet der offenen und geschlossenen
Baumweise können Reihenhäuser mit einheitlicher vorderer
 und hinterer Fluchtlinie angeordnet werden. Dagegen
 ist innerhalb der alten Stadtmauern für Geschäfthäuser
 und Hotels eine Bebauung von sieben zehnteln
der Bodenfläche gestattet worden. Ebenso das aufsetzen
eines weiteren Hauptgeschosses. Darüber hinaus kann
noch ein aufgebautes Dachgeschoß oder ein zurückgesetztes
Geschoß zugelassen werden.
Man kann verschiedener Meinung darüber sein, ob
diese Zugeständnisse an den Erwerbsinn notwendig gewesen
 sind. Jm ganzem sind aber in der neuen Bauordnung,
 die anderen Städten als Vorbild dienen soll, die
Wünsche erfüllt worden, die der Berliner Polizeipräsident
 v. Richthofen mir vor drei Jahrzehnten als aussichtlos
 bezeichnet hatte. Was Adolf Wagner über die Zuwachssteuer
 gesagt hat, trifft auch hier zu: „Gut Ding
will Weile haben.“ Die Meinung, daß Baubeschränkungen
 die Mieten erhöhen müsssen, ist inzwischen als Schlagwort
 erwiesen worden. Die größere Ausnutzung des
Baugeländes durch Hochbauten kommt nicht den Mietern

395
        <pb n="412" />
        zugute. Sie erhöht nur die Bodenpreise, in denen die
höhere und dichtere Bebauung im voraus eskomptiert
wird. Von Ärzten ist dagegen nachgewiesen worden, daß
die Sterblichkeit mit der Höhe der Stockwerke zunimmt.
Herzleidende gehen früher zugrunde und genesende gehen
nicht aus, weil sie die Treppen scheuen. Die Mietkaserne
ist ihrem Wesen nach kind erf e in d l i h. Durch die
Förderung des Kleinhauses kann die Zahl der Besitzenden
 vermehrt werden. Den Familien wird durch den Besitz
 einer durch eigene Kraft erworbenen Heimstätte ein
fester Halt gegeben. Die heranwachsende Jugend wird
mit neuem Heimatgefühl erfüllt, die Bevölkerung wird
wieder bodenbeständiger werden. Nicht die Mietkaserne
mit luft- und lichtlosen Höfen, unzufriedenen Mietern
und wechselnden Besitzern, das Kleinhaus und das Familienhaus
 mit Garten müssen die Wohnung des deutschen
 Arbeiters werden.
T): Zustände, die durch eine verfehlte Bodenpolitik
unter der Herrschaft des laisser aller entstanden
sind, sind so traurig, daß es garnicht nötig ist, dagegen mit
Übertreibungen vorzugehen. In den Vorträgen und
Schriften Dr. Damaschkes ist immer wieder auf die erschreckend
 große Zahl von Wohnungen mit einem heizbarem
 Zimmer hingewiesen worden, die im Jahr 1910 in
Berlin vorhanden waren und dauernd mit 5 und mehr
(bis 13) Menschen verschiedenen Alters und Geschlechts
bewohnt gewesen sind. Er hat in seinem Buch Bodenresorm,
 14. Auflage auf S. 10, die Zahl 41 991 angegeben. In
der Zeitschrift Bodenreform 1919 S. 26 dagegen die Zahl
41 968 und in seiner Geschichte der Nationalökonomie, 13.
Aufl. Bd. 2 S. 416 und in der Bundeszeitschrift 1926 S. 110
die Zahl 41 963. Die richtige Zahl ist 41 965. Man findet
sie in der Wohnungaufnahme des Statistischen Amts der
Stadt Berlin vom 1. Dezember 1910 auf Seite 23, wenn

396
        <pb n="413" />
        man die betreffenden Gruppen zusammenzählt. Der ehemalige
 Direktor des Statisstischen Amtes Professor Dr.
Silbergleit hat aber gerügt, daß dabei, sei es wissentlich
 oder unwissentlich, von der in Klammer gesetzten Erläuterung
 keine Notiz genommen worden sei, wonach die
41 965 Wohnungen auch alle Fälle umfassen, in denen
a u ß e r dem heizbarem Zimmer die wohl stets heizbare
Küche, und außer der Küche oder ohne Küche noch ein
oder mehrere nicht heizbare Zimmer vorhanden gewesen
sind! Er hat sich beklagt, daß, obwohl die übertreibungen
über das Berliner Wohnungelend, das auch anderen
Großstädten nicht fremd sei, wiederholt in der Presse
zurückgewiesen worden seien, die Agitation noch immer
weiter fortgesetzt werde. Ich will die Sache deshalb hier
richtig stellen.
Die Wohnungfrage.
(E" übersicht über den Stand des W o h nung -
w e s e n s ist im Mai 1925 von der Reichszentrale für
den Heimatdiensst herausgegeben worden.*) Die Zeitschrift
 Bodenreform hat im Oktober 1925 einiges daraus
abgedruckt, hat sich aber einer eigenen Stellungnahme
enthalten. Die Verfasser der Denkschrift haben die Entwicklung
 in der Zeit vor und nach dem Weltkriege geschildert.
 Einigen Äußerungen von ihnen kann ich nicht
beipflichten. Die Verfasser haben ausgeführt, daß der
Aufschwung der Industrie vor dem Kriege große Teile
der ländlichen Bevölkerung zum abwandern in die Städte
veranlaßt und dort eine Nachfrage nach Wohnungen hervorgerufen
 habe, die schon vor dem Kriege nicht befriedigt
werden konnte. Sie fahren dann fort:
„Und die neuge bauten Wohnungen ents
 pr a ch e n in den meisten Großstädten in der Zeit von 1870~
1900 in keiner Weise den Anforderungen
*) Reichszentrale für den Heimatdienst 1925 Nr. 100.

397
        <pb n="414" />
        der Volks g e sun d h e i t. Man hatte damals an den
maßgebenden Stellen noch nicht erkannt, daß die Wohnungfrage
angesichts ihrer überragenden Bedeutung für das ganze Volksleben
 die shstematische Mitwirkung des Staates und der Gemeinden
 erfordere. Man hielt vielmehr an der Auffassung
fest, daß das Wohnungwesen lediglich der privaten Jnitiative
 überlassen bleiben müsse.“ (S. 3.)
Das ist nicht ganz richtig. Die Einsicht, daß das Wohnungwessen
 nicht mehr lediglich der privaten Initiative
überlassen bleiben könne, hat an den maßgebenden Stellen
 schon vor der Jahrhundertwende bestanden und hat
zu Maßnahmen geführt, die nicht mit Stillschweigen übergangen
 werden dürfen. Hinsichtlich des Fürsten Bis -
marck kann ich auf seine Haltung zur Heimstättenfrage
und auf seine auf S. 104 mitgeteilten Äußerungen hinweifen.
 Die Theorie des laisser faire et passer, le monde
va de lui-même ist schon vorher von ihm im Parlament
und von Adolf Wagner als Universitätlehrer nachdrücklich
 bekämpft worden. Außerdem kann ich auf die
Verhandlungen des preußischen Staatsrates im Februar
1890 hinweisen, die auf S. 123 erwähnt worden sind. Die
im Anschluß daran von dem Handelsminister v. Berl
 e p \ &amp;lt; ins Leben gerufene Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrt
 hat in den 90er Jahren unter Leitung der
Professoren P o s und Albre &amp;lt; t zahlreiche Arbeiterbauvereine
 ins Leben gerufen, die von den Reichs- und
Staatsbehörden durch Darlehen zu niedrigen Zinsen unterstützt
 worden sind. Außerdem sind von 1895 an vom
preußischem Staate viele Millionen zur Verbesserung der
Wohnungen der Staatsarbeiter aufgewendet worden. Das
Reich ist diesem Beispiel gefolgt. Die Auffassung, daß
das Wohnungwessen Privatsache sei, ist also schon damals
an den maßgebenden Stellen nicht geteilt worden.
Der Vorwurf, daß in den Erweiterungbezirken der
Städte fast überall fünfgeschossige Häuser oft mit Seitenund
 Hinterflügeln zugelasssen worden sind, die einen Hof

39§
        <pb n="415" />
        umschlossen und daß die Bevölkerung in diesen „Mietkasernen“
 vollkommen vom Grund und Boden abgesperrt
war, ist dagegen leider allzu berechtigt gewesen:
„nirgends konnte ein kleiner Garten angelegt werden, nirgends
 war Platz, um Spielpläße für die Jugend zu schaffen
(S. 3). Diese Zusammendrängung der Bevölkerung in ungesunden,
 teilweise minderwertigen, teuren und überfüllten
Wohnungen, noch dazu in Mietkasernen, hat furchtbare Folgen
 gehabt.“ (S. 4.)
Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Volksgesundheit
 schwer dadurch gelitten hat und daß die große Säuglingsterblichkeit
 in den deutschen Großstädten mit auf
diese traurigen Wohnungpverhältnisse zurückzuführen ist.
Sie haben zur sittlichen Verrohung der Jugend und zum
Alkoholismus erheblich beigetragen:
„In den Massen, die sich so für Lebenszeit eingepfercht
sahen in luft- und lichtlose Mietkasernen ohne Gärten, die
täglich mit ansehen mußten, wie ihre Kinder an Leib und
Seele verkümmerten, konnte kein Gemeinschaftgesfühl,
 keine Staats g e sinn u ng lebendig werden.“
(S. 5.)
)): Verfasser sagen, daß diese Gefahren allmählich erkannt
 worden seien. Es wäre aber schwer gewesen,
den Grundsatz zu erschüttern, daß man das Wohnungwesen
 lediglich der privaten Wirtschaft überlassen müsse.
Seit dem letztem Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts seien
Bestrebungen zu einer Reform der Wohnungverhältnisse
zu bemerken, an denen die zahlreich entstandenen Baugenossenschaften,
 verbesserte Bebauungpläne und Bauordnungen,
 eine Reihe von Arbeitgebern, die Träger der
Sozialversicherung, und die Bodenreformer unter Führung
 von Adolf Damaschke teilgenommen haben. Von
den Landesversicherunganstalten seien bis zum Kriege
600 Millionen Mark an Hypotheken für Kleinwohnunghäuser
 hergeliehen und dabei auf eine vernünftige Bau-399
        <pb n="416" />
        weise hingewirkt worden (S. 5). Damit ist das, was vorher
 über die Auffassung der maßgebenden Stellen in der
Zeit von 1870 bis 1900 gesagt worden ist, wesentlich eingeschränkt
 worden. Der Krieg und seine Folgen haben
auf dem Gebiete des Wohnungwesens verheerend gewirkt.
Die Bautätigkeit war schon vor dem Kriege aus den von
mir auf Seite 364 angegebenen Gründen hinter dem
Bedarf zurückgeblieben. Die Mieterschutzgesetzgebung hat
sie vollständig gelähmt. Die Reichszentrale für Heimat-Dienst
 sagt darüber:
„Die M i e t e n waren bei Kriegsende durch die während
es Krieges aus dringenden sozialpolitischen Gründen eingeführte
 Mi eterschut g e se ß ge bung der freien
Preisbildung entzogen. Sie waren gegenüber dem
Friedenstande nicht in dem Maße gesteigert, wie die Preise
der sonstigen Lebensbedürfnisse, hatten daher auch nicht mit
der Steigerung der Baukosten Schritt gehalten. Infolgedessen
reichten die üblichen Mieten nicht aus, um
die K o s e n für den Bau neuer Wohnungen, welche damals
aufgewendet werden mußten, ang em e ss en zu verzin
 sen und zu tilgen, sodaß dem privaten Kapital
kein Anreiz zur Anlage im Wohnungbau geboten wurde.“
(Seite 6.)
Das ist sehr vorsichtig ausgedrückt, ist aber richtig. Die
Baukosten sind durch die Erhöhung der Löhne, der
Frachten, Lasten und Steuern auf 180 v. H. der Kosten vor
dem Weltkriege gestiegen. Dazu kommt aber noch, daß
auch der Z in s für Leihkapital auf das doppelte des Friedenzinses
 gestiegen ist. Beide Ursachen bewirken gemeinsam,
 daß die private Bautätigkeit erst wieder einsetzen
könnte, wenn Mieten gezahlt würden, die die Bevölkerung,
 und besonders der auf Gehalt und Lohn angewiessene
 Teil nicht aufbringen kann. Die Reichszentrale
für Heimatdienst hat ausgerechnet, daß bis zum Jahr
1930 in Deutschland jährlich etwa 325 000 Wohnungen neu
errichtet werden müßten, um den Fehlbestand zu besei-400
        <pb n="417" />
        tigen. Bei einer Steigerung der Baukosten von 100
auf 180 und einer Verdoppelung der Zinsen müßte jetzt
das vi erf ach e der Friedenmiete erzielt werden, wenn
die Bautätigkeit in großem Stile einsetzen sollte. Solche
Mieten könnten nicht gezahlt werden. Wollte man sie zulassen,
 so würde das zu Lohn- und Gehaltsteigerungen
führen, die eine neue Inflation heraufbeschwören müßten:
„Es bleibt daher zunächst gar kein anderer Weg übrig, als
der, daß man auch in Zukunft, tv ie bisher,
einen erheblichen Teil des Baukapitals
bei Kleinwohnungen aus öffentlichen
Mitteln gegen geringe Verginsung und
Tilgung gur Verfügung ftellt. Nur sso kann
überhaupt Baukapital in annähernd genügendem Umfange
beschafft werden, und nur so kann ~ was mindestens ebenso
wichtig ist, die Höh e d er Mieten in den Neubauten
 in einigermaßen erträglichen
Grenzen gehalten werden."
Die Mittel dazu seien in der Hauszinssteuer vorhanden,
 die jetzt den Namen Gebäudeentschuldungssteuer
erhalten hat. Durch die Aufwertungbestimmungen sei
der Hausbesitz seine Hypothekenschulden bis auf 15 v. H.
(jetzt 25 v. H.) los geworden. Bei vorsichtiger Schätzung
blieben davon mindestens 11% Milliarden übrig, die möglichst
 restlos für die Zwecke des Wohnungbaues Verwendung
 finden sollten (S. 13). Das Ergebnis zu dem die
Reichszentrale kommt ist, daß unbedingt an dem bisher
beschrittenem Wege festgehalten werden müßte, was eine
Festlegung der Hauszinssteuer für eine lange Reihe von
Jahren bedeuten würde (S. 14).
In den übrigen am Schlusse der Denkschrift von den
Verfassern aufgestellten Thesen ist man bedauerlicherweise
 nicht über allgemeine Wendungen hinausgekommen.
 Daß die Wohnungnot für Staat und Gesellschaft
eine schwere Gefahr bedeutet, daß alle bisherigen Maßnahmen
 keinen genügenden Erfolg gehabt haben und daß
26 Freese, Bodenreform

401
        <pb n="418" />
        die Bekämpfung und Überwindung der Wohnungnot
nachdrücklich und umfassend in Angriff genommen werden
 muß, wissen wir alle. Die Forderung, ein Wohnungprogramm
 für das gesamte Reich aufzustellen, das sowohl
den Wohnungbedarf, wie die finanzielle Leistungfähigkeit,
den Hypothekenmarkt, die Leistungfähigkeit der Baustoffindustrie,
 des Baugewerbes und die Zahl der Bauarbeiter
 in den nächsten Jahren berücksichtigt, ist offenbar
von Laien erhoben worden und würde auf eine Verzögerung
 der Hilfe hinauslaufen.
I!. kann nicht sagen, daß die Schlußfolgerungen,
zu denen die Reichszentrale für den Heimatdienst
bei ihrer Untersuchung der Wohnungfrage gekommen ist,
sehr ermutigend sind. Sie besagen nichts weiter als: die
früheren Hypothekengläubiger sind mit einem Bruchteil
ihrer Ansprüche abgefunden worden. Der zum Schutze
des Eigentums verpflichtete Staat hat sich an ihre Stelle
gesetzt. Er nimmt die den Hypothekengläubigern entzogenen
 Einkünfte als Hauszins- oder Gebäudeentschuldungsteuer
 'an sich und verschafft mit einem Teil davon
anderen Leuten billige Wohnungen. Ein Verfahren, das
einigermaßen dem des heiligen Crispins gleicht, der Leder
 gestohlen haben soll, um daraus Schuhe für die Armen
zu machen. Es wird uns trotzdem vorläufig nichts weiter
übrig bleiben, als bei diesem fragwürdigem Rezept zu
bleiben und die nicht minder unerfreulichen Zugaben, die
Wohnungämter mit ihrem Beamtenheer, das unterbinden
der privaten Bautätigkeit u. a. m. in den Kauf zu nehmen,
um noch größeren übeln zu entgehen.
Die Vorschläge der Denkschrift sind aber in einigen
wichtigen Punkten zu ergänzen. Die erste Forderung muß
sein, daß die großen Kapitalien, die als Baudarlehen aus
den Erträgen der Gebäudeentschuldungsteuer gegeben werden
 sollen, nur an durchaus bewährte Unternehmer kom-4092
        <pb n="419" />
        men dürfen. Das ist immer geschehen. Sie dürfen ssich
auch nicht verflüchtigen, sondern müssen als Gemeinvermögen
 erhalten bleiben. Schließlich dürfen die Grundstücke,
 die auf diese Weise bebaut werden, auf keinen
Fall Objekt der Häuserspekulation werden. Sie müssen
dem Wiederkauf- oder Heimfallrecht unterliegen. Das
kann durch eine Vormerkung im Grunöbuch leicht erzielt
werden.
Der Weg, den man jetzt beschritten hat, den Siedlungvereinen
 oder Unternehmern niedrig verzinsliche Darlehen
 zu gewähren ist jedenfalls besser, als der gut gemeinte
 Versuch, ihnen durch Holzlieferungen aus den
Staatswaldungen zuhilfe zu kommen. Es hat den Vereinen
 an Fachleuten gefehlt und es hat sich nachher herausgestellt,
 daß das Holz im Walde verdorben oder an
Zwischenhändler verschoben worden ist. Der fehlende
Teil der Baukosten muß jetzt zumeist von den Mietern
beschafft werden. Es sind das aber alles nur Notbehelfe
und es ist wenig Aussicht vorhanden, auf diesem Wege
Wohnungen in ausreichender Anzahl zu beschaffen. Auf
ein herabgehen der Löhne bis auf die niedrigen Friedensätze
 dürfen wir nicht rechnen. Eine Senkung der Baukosten
auf Friedenstand ist deshalb ausgeschlossen. Das staatliche
 Zuschußwesen aus den Erträgen der Hauszins- oder
Gebäudeentsschuldungsteuer wird sich auch nicht dauernd
aufrecht erhalten lassen. Die Bevölkerung wird sich also
schließlich darin finden müssen, Mieten zu zahlen, die den
Baukosten entsprechen. Zunächst in den Neubauten, dann
auch in den alten Häusern. Die Mieter werden auch die
erheblich gestiegenen Kosten der Unterhaltung der Gebäude
 und die höhere Abgaben und Lasten tragen müsssen.
Schließlich können auch die Hauswirte für ihr Kapital
Zinsen und für ihre Mühe Entschädigung beanspruchen.
Die Mieter werden sich also in absehbarer Zeit mit
erheblich höheren Mieten abzufinden haben, wenn
96%

403
        <pb n="420" />
        Wohnungen in ausreichender Menge beschafft werden
 sollen.
EU die Bevölkerung aber nicht vermag, ist, neben
diesen durch den Aufstieg des vierten Standes in
bessere Lohnverhältnisse verursachten Lasten, die die Lohnempfänger
 mit tragen müssen, noch die Verzinsung der
Häuser und Grunöstücke in doppelter Friedenhöhe aufzubringen.
 An dieser Stelle muß die Hilfe einsetzen. Der Zinsfuß
 für Leihkapital kann gesenkt werden. Er ist gestiegen,
weil im Weltkriege und nachher in ungeheurem Umfange
Kapital vernichtet und nicht wieder ersetzt worden ist. Er
kann nur niedriger werden, wenn neues Kapital gebildet
wird, das Anlage sucht. Anzeichen dafür, daß der Spartrieb,
der durch den Krieg und die Inflation verloren gegangen
 ist, im Volke langsam wieder erwacht, sind glücklicherweise
 vorhanden. Wenn es uns gelingt, trotz der Dawes-
 und anderer Lasten durch Arbeit und Sparsamkeit
den Zinsfuß für Hypotheken wieder auf den Friedenstand
zu bringen, was mir erreichbar erscheint, s o ist die
Aufgabe, Wohnungen gzu äsdchaffen, zur
Hälfte gelöst. Die Bodenreformer haben dafür zu
sorgen, daß die neu gebildeten Kapitalien der produktiven
Arbeit dienen und sich nicht auf Bodenwerte werfen. Mit
dieser Gefahr muß um so mehr gerechnet werden, weil
grade das sinken des Zinsfußes, wie ich nachgewiesen
habe, unmittelbar zu einem steigen der Bodenwerte führen
 muß. Hier werden bodenreformerische Maßnahmen
unerläßlich sein, unter denen die Trennung von Boden
und Bauwerk im Grundbuch, die Einführung einer ssich
allmählich senkenden Verschuldunggrenze für den Grund
und Boden und der Ersatz der Hauszinssteuer durch eine
abgestufte Grundsteuer von dem gemeinem Verkaufwert
an erster Stelle stehen müssen.

ACA
        <pb n="421" />
        ILiterarische Wüncsche.
A auf literarischem Gebiete sind Wünsche auszusprechen.
 Über die unverdiente Zurücksetzung, die
Michael Flü r s&amp;lt; e im, der Gründer des Bundes deutscher
 Bodenreformer erfahren hat, der bis in die letzte
Zeit von der Bundesleitung unfreundlich behandelt worden
 ist, ist schon in früheren Abschnitten das nötige gesagt
worden. Seine Werke haben auf die Bewegung im Anfang
 einen maßgebenden Einfluß ausgeübt und verdienen
als Erzeugnisse eines scharfsinnigen Denkers eine größere
Beachtung, als sie ihnen seit langer Zeit zuteil geworden
ist. Jch habe das Unrecht, das ihm dadurch zugefügt wird,
durch eine ausführliche Wiedergabe des Inhalts seiner
Werke gut zu machen versucht und ich hoffe, daß seine
Schriften in Zukunft wieder mehr beachtet werden. Auch
die Schriften unseres amerikanischen Pioniers Henry
Georg e, die im Auslande das unentbehrliche Rüstzeug
jedes Bodenreformers bilden, werden trotz ihrer schönen
Sprache bei uns nur selten erwähnt. Der Titel seines
auf S. 57 von mir genannten Buches Protection or
Freetrade, das kein großes Werk, sondern ein kleines
Buch ist, wird sogar von Damaschke regelmäßig mit
Schutz z o Il oder Freihandel unrichtig übersetzt.*)
Noch bedauerlicher ist die gleichartige Behandlung der
Werke Adolf Wag n er s. Er ist bis zu seinem Tode
Ehrenmitglied des Bundes deutscher Bodenreformer gewesen
 und die Bodenreformer dürfen stolz sein, ihn zu
den ihrigen gezählt zu haben. Seine Schriften werden
aber mit Ausnahme einiger Reden, die er in Hauptversammlungen
 des Bundes gehalten hat, nie genannt. Jn
Damaschkes zweibändiger Geschichte der Nationalökonomie
 sucht man vergebens etwas über seine Werke. Dem
eitlem Agitator Ferdinand Lassalle (richtiger Lasal), der
Raten Y Da mas hte Uvlf Dr. Die Bodenresorm 11 Uusl S. 338. Geschichte d.

a()5
        <pb n="422" />
        seinen Namen in Paris französiert hat, sind darin mehr
als 30 Seiten gewidmet worden. Damaschke hat für lange
Auszüge aus dem Schülertagebuch (!) des Agitators Platz
gehabt. Er hat der Nachwelt die Tatsache nicht vorenthalten,
 daß Lassalles Flamme sich schon mit sechzehn Jahren
 einem Liebhaber hingegeben hatte. Den Anarchisten
sind sogar 70 Seiten eingeräumt worden. Dafür ist Adolf
Wagner, den Damaschke in der Bundeszeitschrift einen
Fürsten im Reiche der Volkswirtschaft und den größten
Nationalökonomen des kaiserlichen Deutschlands genannt
hats), um so schlechter gefahren. Sein Hauptwerk,
seine „Grun dl e g ung der allgemeinen theoretischen
Volk swirtscaftlehr e“, durch die er anknüpfend
an Schäffle, Rodbertus und Lange den Versuch gemacht
 hat, anstelle des physiokratisch-Smithschen Systems
einen N e u b au zu errichten, deren Inhalt wiederzugeben
 auf Seite 19 bis 30 von mir versucht worden
ist, ist noch in der 13. Auflage (Band 1 S. 353) von Damaschke
 mit d r e i Zeilen abgefunden worden!
Adolf Wagners Schrift über die Abschaffung des privaten
 Grundbessitzes vom Jahre 1870 ist von Damaschke
garnicht erwähnt worden. Friedrich Albert Lang e s
bekanntes Buch über die Arbeiterfrage, des von mir auf
S. 10 bis 15 besprochen worden ist, sucht man auch vergebens.
 Von Wilhelm R o s &amp;lt; e r, dem berühmtem Verfasser
 der „Grundlagen der Nationalökonomie“, die als
Hand- und Lesebuch für Geschäftmänner und Studierende
schon im Jahr 1875 in zwölfter Auflage erschienen sind,
hat er vier Zeilen mitgeteilt, ohne das Werk zu nennen.
Die für das entstehen der Sozialdemokratie bemerkenswerte
 Versammlung, in der Lassalle am 17. Mai 1863 unter
 Vorsitz des Professors Ludwig Büchner eine vierstündige
 Rede gehalten hat, ist von Damaschke beharrlich
nach Of f en b a &amp;lt; a. M. verlegt worden, trotzdem Büch-MTH
 zeitfchrift Bodenreform 1920 S. 253. 1922 S. 2365.

406
        <pb n="423" />
        ner in seinen in der Bundeszeitschrift (Deutsche Volksstimme
 1898 Nr. 21-24) veröffentlichten Erinnerungen
ausdrücklich angegeben hat, daß sie in Frankfurt a.
M. stattgefunden hat. Zufällig in dem gleichem Saale des
Vintergartens am Goetheplat, in dem 25 Jahre später,
wieder unter dem Vorsitz Büchners der Bund für Bodenbesitzreform
 gegründet worden ist. Büchner hat das in
seiner Eröffnungrede besonders hervorgehoben.+) Er hat
aber in seinen Erinnerungen erzählt, daß er Lassalles
Rede nicht bis zum Ende anhören konnte und daß er den
Vorsitz einem Fabrikanten aus Offenbach a. M. übergeben
habe.x*+) Das hat genügt, auch Lassalles Vortrag nach
Offenbach zu verlegen und dieser grobe Fehler ist noch
in der 13. Auflage (Band 2 S. 166) unberichtigt geblieben.
In Büchern, die eine so große Verbreitung haben und
die so oft in neuen Auflagen erschienen sind, sollten solche
Fehler und Lücken nicht vorkommen.
§) pst D ama &amp;lt;k e D. Dr. jur., Dr. med h. e. hat für
die Bodenreform Bewegung viel getan. Er steht
seit nahezu drei Jahrzehnten an der Spitze des Bundes
deutscher Bodenreformer. Daneben ist er Schriftleiter
der Bundeszeitschrift, Herausgeber des Jahrbuchs der
Bodenreform und Verfasser verbreiteter Bücher und
Schriften. Er hat zahllose Vorträge über Bodenreformfragen
 gehalten und hat es verstanden, Angehörige aller
Stände für seine Sache zu gewinnen. Er hat die Forderung
 nach einem besserem Bodenrecht und nach kräftigerer
Wahrnehmung der Interessen der Gesamtheit in weite
Kreise getragen und hat dafür reiche und wohlverdiente
Anerkennung erfahren. Das Lob eines unüberwundenen
Agitators, das ihm gespendet worden ist, trifft den Kern
. erg! S- F sstimine 1898 S. 733.

407
        <pb n="424" />
        seines Wesens. Es sind damit aber auch die Grenzen
seiner Wirksamkeit angedeutet. Damaschke ist aus dem
Lehrerstande hervorgegangen, und alle Anzeichen sprechen
dafür, daß er ein hervorragend begabter Lehrer gewesen
sein muß. Sein wirken ist lehrhaft, aber mit der Wiedergabe
 dessen, was andere getan haben, erschöpft. Produktive
 Kräfte sind ihm versagt geblieben. Er ist kein Bahnbrecher.
 Er ist nur erfolgreich gewesen als Verbreiter.
Wo er es versucht hat, aus eigenem zu schöpfen, haben
sich die Grenzen seines könnens gezeigt. Seine Darstellung
 gewerblicher Verhältnisse und seine Vorschläge verraten
 allzu oft den Laien. Was Flürscheim an Henry
George und anderen getadelt hat, daß sie nichts von Geschäften
 verstanden haben, gilt zum Nachteil der Bewegung
 auch von ihm.
In der Angelegenheit der Krieg erh eimst ätt en
ist dieser Mangel besonders hervorgetreten. Es wäre besser
gewesen, wenn diese Sache von vornherein nicht in der
Hand eines Redners von vielen Graden, sondern eines
Mannes der Praxis aus den Reihen der Bodenreformer
gelegen hätte. Ich denke dabei besonders an Adolf P o h Iman,
 von dem auch die entscheidenden Anregungen ausgegangen
 waren. Er hätte die Sache vermutlich anders
angefangen. Die Einzelheiten der Vorgänge sind auch
mir erst nach dem Kriege durch die Veröffentlichungen
Damasschkes bekannt geworden.*) Wer sie nachliest, wird
sich den Bedenken, die ich auf S. 377 geäußert habe, nicht
verschließen können.
u diesem Mangel an praktischen Erfahrungen kommen
Zuos andere Fehler, die ich nicht mit Stillschweigen
übergehen kann. Seine nach Leibnitzens Worten currente
calamo, mit flüchtiger Feder, verfaßten Schriften lassen
oft die nachbessernde Hand des Autors vermissen. Danu
 ») Zeitschrift Bodenreform 1918 S. 313. 335. 1919 S. 21. 1920 S. 238. 294.

4(08
        <pb n="425" />
        maschke ist auch nicht von jener Eigenschaft frei, von der
Fürst Bismarck gesagt hat, daß sie eine Hypothek sei, die
von der Leistungfähigkeit des Mannes, auf dem sie lastet,
in Abzug gebracht werden muß. Jn der von ihm geleiteten
 Bundeszeitschrisst wird seine Person in einer Weise in
den Vordergrund gestellt, die früher bei uns nicht üblich
gewesen ist. Seine Bücher werden unablässig empfohlen,
als Programmschrift, als Hauptwerke der deutschen Bodenreform,
 als billigste Werke auf dem Gebiete der volkswirtschaftlichen
 und staatsbürgerlichen Erziehung, als
Weihnachtgeschenk, als Belohnung für das anwerben von
Mitgliedern. Sein Bild wird als Wandschmuck empfohlen.
 Jede Ehrung wird öffentlich bekannt gegeben. Einzelne
 Nummern der Bundeszeitschrift haben kaum noch
für anderes Raum gehabt. über seine Lebenserinnerungen
 werden lobende Besprechungen abgedruckt. Am
Schlusse wird zum Kauf aufgefordert. Ist das noch Bodenreform?
 Zu seinem 60. Geburttage sind die Bundesmitglieder
 im Oktober 1925 vom Geschäftausschuß aufgefordert
 worden, überall Damaschke f ei e rn zu veranlassen.
 Auch in den Schulen vor den Schülern (!) und
in den Kirchen. (1) Für alle Zeitungen sollten Aufsätze
aus seinem Leben geschrieben werden. Klischees mit
seinem Bilde würden zu den Selbstkosten geliefert. Die
Magistrate der Orte mit Heimsstättensiedlungen sollten
Straßen nach ihm benennen. Es sollten Damaschkebäume
(!) gepflanzt werden u. a. m. Die Ergebnisse dieser Aufforderung
 werden dann in der Bundeszeitschrift veröffentlicht.
 Darf man sich da wundern, daß die Kommunisten
 von einem Damaschke-Rummel gesprochen haben,
und ist es nötig gewesen, den Bund ssolchen Angriffen
auszusetzen? Der Wunsch, daß man zu den einfachen Gewohnheiten
 von früher zurückkehren ' möge, dürfte da am
Platze sein.

409
        <pb n="426" />
        20. Nationale Bodenreform.
ür mich ist es eine auffallende Erscheinung, daß die
Fe ob die Bodenreform eine nationale oder internationale
 Angelegenheit ist, bisher in der Bodenreform
Literatur niemals aufgeworfen worden ist. Jch glaube
mir ein Verdienst zu erwerben, wenn ich auf diese Frage
eingehe. In dem Programm von 1888, das Flürscheim
entworfen hatte und in den Anfängen der Bewegung, ist
ein internationaler Zug unverkennbar. Die im arbeitlosem
 Zins und Grundrentengenuß wurzelnde Anhäufung
 von ungeheuren Reichtümern in Einzelhänden, durch
die die Volksmasssen in ihrem Güterverbrauch und ihrer
Arbeitgelegenheit beschränkt werden, war ganz allgemein
als Grundursache des wirtsschaftlichen Notstandes angegeben
 worden. Jeder Hinweis auf deutsche Verhältnisse
hat gefehlt. Dem Bunde haben bei seiner Gründung
Deutsche und Ausländer angehört. Flürscheim hat Vorträge
 in der Schweiz und in Holland gehalten. Auf dem
internationalem Kongreß der Bodenreformer in Paris
im Juni 1889 ist der internationale Charakter der Bewegung
 noch deutlicher hervorgetreten. An den Verhandlungen
 haben Vertreter aus Deutschland, Frankreich,
England, Irland, Jtalien, Belgien, Holland, Portugal,
Dänemark und den Vereinigten Staaten von Amerika
teilgenommen. In der zweiten Hauptversammlung in
Köln im September 1889, zu deren Teilnehmern ich gehört
 habe, ist der Name des Vereins in Deut ssc&amp;lt;er
Bund für Bodenbesitzreform geändert worden. Es ist
aber nur wegen der inzwischen in der Schweiz und in
Holland gegründeten Vereine gleicher Richtung geschehen.

410
        <pb n="427" />
        urch die Anderung des Namens ist aber doch angedeuet
 worden, daß wir nicht nach ausländischen Rezepten
ondern nach eigenen arbeiten wollten. Flürscheim hat
ie von Henry George vorgeschlagene Single tax abgeehnt.
 Er ist aber doch nach seiner ganzen Sinnesart
osmopolit gewesen. Seine Angabe, daß er von 26 für
eine soziale Tätigkeit inbetracht kommenden Jahren 3
in der Schweiz, 2%, in England, 5 in Neuseeland, Austraien
 u. s. w., 1 in Frankreich, 1 in Ftalien, 12 in Polynessien,
 Hawai und Ceylon, 6 in den Vereinigten Staaten
und Mexiko verlebt hat, spricht dafür.*)
Von mir kann ich dagegen sagen, daß meine Arbeit
uch als Bodenreformer nur der Heimat gegolten hat.
&amp;lt; habe mich auch ziemlich viel im Auslande umgesehen,
in Geschäften und außerberuflich, und ich habe dem Aufnthalt
 im Auslande manchen Erfolg und viele genuß-‘eiche
 Stunden zu verdanken. Das Bewußtsssein hat mich
ber nie verlassen, daß ich mich unter Fremden befunden
abe, die den Aufstieg Deutschlands nicht immer mit
reundlichen Blicken verfolgten und imgrunde nur durch
nsere Waffen in Respekt gehalten worden sind. Von
ieser Einsicht habe ich mich auch während der acht Jahre
estimmen lassen, in denen die Leitung der Bodenreform
ewegung meinen Händen anvertraut gewesen ist. Ich
abe alles was auf diesem Gebiet im Auslande vorging
ufmerksam verfolgt. Ich habe aber nie versucht, im Ausande
 Propaganda zu . machen und ich habe eher Neigung
gehabt, das was mir für unsere Heimat erstrebenswert
rschien, vor den Augen der Fremden zu verbergen, als
hre Blicke darauf hinzulenken, wie ich es in Geschäften
ewohnt bin. Der Rat, den Polonius seinem Sohne mi
auf den Weg gegeben hat:
„Give every man thy ear, but few thy voice
*) Flürs &amp;lt; eim, Michael. Not aus Überfluß S. 7.

41 1
        <pb n="428" />
        J!!! Nachfolger Damaschke ist auch in dieser Hinsicht
 anderen Anschauungen gefolgt. Er hat gern
Vorträge im Auslande gehalten und legt augenscheinlich
Wert darauf, der Bodenreform auch außerhalb Deutschlands
 zum Siege zu verhelfen. Ich habe gegen diese Tätigkeit
 immer Bedenken gehabt und sie sind besonders
stark gewesen, als seine Berichte über eine Reise nach
Bulgarien in der Bundeszeitschrift*) und im Heft 74 der
Sozialen Zeitfragen erschienen sind. Er hat auf Einladung
 der bulgarischen Regierung einen Bauerntag besucht,
 der unter der Teilnahme der Minister St a m b u -
lij s k y und Da sk al o f f, und unter dem frei nach
Marx geformtem Kampfruf:
„A g r a rr e former aller Länder, vereinigt
e u &amp;lt;!“
in Sofia getagt hat. Die Minister, von denen die Einladung
 ausging, waren während des Weltkrieges von
der mit Deutschland verbündeten Regierung König F e r-Hö
 in an ds in Sicherheithaft genommen worden, weil sie
sich gegen das Bündnis mit Deutschland eingesetzt hatten.
Ihre Gesinnunggenossen haben aber ihre Minierarbeit
mit Erfolg fortgesezt und haben am 15. September 1918
den Zusammenbruch der bulgarischen Front mit seinen
für uns verderblichen Folgen für uns herbeigeführt.
Stambulijsky und Daskaloff haben, als sie zur Herrschaft
 gelangt waren, und König Ferdinand zur Abdankung
 gezwungen war, ein Bodenreform Programm aufgestellt,
 dessen Berechtigung von den führenden Nationalökonomen
 der Universität Sofia bezweifelt worden ist,
weil sie das vorliegen einer besonders brennenden Bodenfrage
 in ihrem Kleinbauernlande nicht anerkannt
haben. Stambulijsky ist am 9. Juni 1923 ermordet und
»1. gei;]; Dm &amp;lt; te. Udot Dr. En Besuct in Bulgarien. Soz. Streitfragen Hekt

412
        <pb n="429" />
        seine Regierung von der Gegenpartei gestürzt worden.
Die Herren haben es, wie Damaschke erzählt, schon vorher
für unvorsichtig gehalten, daß ein Minister immer auf
dem selbem Wege in sein Dorf fährt! Hat unter solchen
Verhältnissen wirklich ein d eu t s &amp;lt; e s Interesse vorgelegen,
 ohne Kenntnis der Landessprache nach Bulgarien
zu fahren und sich in die Parteikämpfe dieses Landes einzumischen?
 Obendrein für Leute, die während des zu
unseren Gunsten geführten Krieges unschädlich gemacht
werden mußten und von uns Deutschen keinen Dank verdient
 hatten!
Damaschke hat alles, was er dort getan hat, in seinem
Bericht natürlich gefunden. Er hat auch in Lüneburg und
in der Bundeszeitsschrift für die gestürzten Männer Partei
 ergriffen.*+) Jch kann mich mit diesem vorgehen nicht
befreunden und ich glaube nicht, daß den deutschen Interessen
 damit gedient worden ist. Mit den Vorträgen in
Österreich, Ungarn nud in der Schweiz steht es bei näherer
Betrachtung nicht viel anders. Ich finde, daß wir auf
lange Zeit so viel mit uns selbst zu tun haben, daß wir
uns eine Belehrung des Auslandes durch Vorträge ersparen
 können. Im Weltkrieg sind zuletzt 28 fremde Völker
 über unser verzweifelt ringendes Volk hergefallen.
Unsere Bundesgenossen haben uns, als das Glück von
uns wich, schnöde verlassen. Unsere Feinde haben uns
ausgeplündert bis aufs Hemd, unserer Kolonien beraubt
und geschmäht. Große Strecken deutschen Bodens sind
uns entrissen worden. Andere sind noch auf Jahre hinaus
 von feindlichen Truppen besetzt. Kann es für uns
als Bodenreformer, die jede mißbräuchliche Benutzung
des Bodens bekämpfen, einen g r öüß e r en M i ß br a u &amp;lt;
geben, als den, reiche von Deutschen bewohnte Gebiete
unter der Herrschaft von Fr em d e n zu sehen? Kann es
_ *) Zeitschrift Bodenreform 1924 S. 227. Soziale Zeitfrage 1924 Heft 78. S. 13.

418
        <pb n="430" />
        eine wichtigere Aufgabe für uns geben, als dafür zu
sorgen, daß
Deutsc&amp;lt;hland den Deutschen gehört?
Och glaube nicht an den Frieden zwischen den Völkern
OJund ebenso wenig an den Frieden zwischen den sozialen
 Klassen, von denen Dr. Damaschke als Führer der
deutschen Bodenreformer am Denkmal des bulgarischen
Freiheitkämpfers Boteff in Wratza gesprochen hat. Die
Kämpfe zwischen Völkern und Klassen werden weiter
gehen auch nach durchgeführter Bodenreform. Die Bodenreform
 kann nicht die Aufgabe haben, einen Frieden
zu schaffen, den es nie geben wird, weil er dem Wesen
der Schöpfung widerspricht. Der Grundzug der Schöpfung
ist der Sieg der starken und widersstandfähigen und der
Untergang der schwachen und untauglichen. Die Kriege
der Völker, wie das ringen des einzelnen und ganzer
Klassen, sind zwangläufige Vorgänge im Kampfe um das
Dasein, dem nach Lange von jeher und noch heute auch
der Mensch unterworfen ist. Die Bodenreform kann uns
kein Paradies auf Erden schaffen, wie die alten Bodenreformer
 geglaubt haben. Sie soll vielmehr
unser Volk kampffähig machen
für den Tag, der nicht ausbleiben wird, an dem es wieder
um sein oder nicht sein kämpfen muß. Die Bodenreform
soll die Zahl der Deutschen vermehren, die auf schuldenfreiem
 Besitz Anteil haben an dem Boden der Heimat.
Sie soll der jetzt besitz- und heimatlosen Masse die Sicherheit
 geben, durch Fleiß und Sparsamkeit ein Stück davon
als Heimstätte für sich und ihre Angehörigen zu erlangen,
 damit sie, wenn es sein muß, bereit ssein werden, die
Heimat mit der Waffe in der Hand gegen Fremde zu
schützen. Der Bund deutscher Bodenreformer soll die
Massen unseres Volkes für diese Ziele gewinnen und

.I!
        <pb n="431" />
        die Stoßtruppen liefern, die uns dereinst von der Fremdherrschaft
 erlösen und unsere Heimat frei machen.
Wer dem Bunde deutscher Bodenreformer angehören
und den Boden unserer Heimat vor Mißbrauch schützen
will, mag sich konservativ oder liberal nennen, der demokratischen
 oder der sozialistischen Richtung angehören:
Er muß vor allem überzeugter Nationalist sein. Er
muß die fremden Bedrücker, ihre Spießgesellen und
Mitläufer bei dem Raub deutschen Bodens aus ganzer
Seele hassen. Aus diesem Hasse muß unser Volk, wenn
der Tag der Abrechnung kommt, die Kraft schöpfen, die
Räuber im Westen und Osten, im Norden und Süden von
unserem Boden zu verjagen. Das ist die erst e Lehre,
die wir aus der Vergangenheit schöpfen müssen:
Wir wollen schwören und singen
in Nacht und Sturm hinein,
deutsch bis zum Todesringen
und nichts als deutsch zu ssein.*)
Y zw eite Lehre, die wir aus der Vergangenheit
ziehen können, muß sein, daß die Bundesleitung
und mit ihr die Scharen der Bodenreformer sich mehr
als bisher der Fürsorge für die der Hilfe bedürftigen
Massen unseres Volkes widmen müssen. Was jetzt
vorgeht, erinnert allzu oft an die zündenden Reden, die
in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts vor begeisterten
 Hörern für die deutsche Einheit gehalten worden
 sind. Das Ziel war richtig gewählt und die Reden
haben sicherlich dazu beigetragen, den Weg zu dem ersehntem
 Ziel zu ebnen. Herbeigeführt ist der Zusammenschluß
der deutschen Stämme aber nicht durch Versammlungen
und Vereinsbeschlüsse, durch Vorträge und Petitionen,
sondern durch den Mann der Tat, der es verstanden hat,
die Wünsche der besten des Volkes zu verwirklichen. Wir
j .) Vom Denkmal der Gefallenen der Technischen Hochschule in Charlottenburg.

415
        <pb n="432" />
        dürfen nicht darauf hoffen, daß dem deutschem Volke nochmals
 ein Mann von der weltgeschichtlichen Größe eines
Fürsten Bismarck geschenkt wird. Solche Gestalten schreiten
 über die Weltbühne nur in Zwischenräumen von
Jahrhunderten. Desto größer ist die Pflicht jedes einzelnen
 von uns, zu seinem Teil dazu beizutragen, daß
unser Volk wieder in die Höhe kommt. Deshalb dürfen
wir keine Zeit mehr damit vergeuden, zu sagen, was geschehen
 müßte. Wir müssen sorgen, das etwas geschieht,
und da bietet das Siedlungwesen den Bodenreformern
reiche Gelegenheit zu erfolgreicher Tätigkeit. Es genügt
nicht, Vorträge anzuhören oder Unterschriften zu sammeln.
 Von alledem haben wir mehr als genug gehabt.
Die Bodenreformer dürfen sich nicht damit begnügen, die
Öffenlichkeit auf die in unzulänglichen Wohnungen hausenden
 Volksgenossen hinzuweisen. Sie müssen helfen,
daß bessere geschaffen werden.
Das kann geschehen durch den Anschluß an die bestehenden
 Siedlung- und Bauvereine oder Teilnahme an
deren Gründung. Ich habe 16 Jahre dem Vorsstande des
Berliner Spar- und Bauvereins angehört und habe gesehen,
 in welcher vorbildlichen Weise zahlreiche, dem Arbeitersstande
 angehörende, Mitglieder für die gute Sache
tätig gewesen sind und ihr jahrzehntelang ihre Kräfte
uneigennützig zur Verfügung gestellt haben. Neben den
leitenden Vorständen, auf deren Schultern die größte Last
ruht, sind in diesen Vereinen viele Mitglieder in den
Bau- und Kontrollkommissionen, als Zahlstelleninhaber
oder Hausverwalter tätig gewesen. Wer sich zu solcher
Mitarbeit nicht geeignet fühlt, oder keine Zeit dafür hat,
kann den Vereinen einen Teil seiner Ersparnissse anvertrauen,
 um das errichten von Siedlungen zu beschleunigen.
 Alle die dabei sind, haben das empfinden, an einem
großem Werk mitzuhelfen, und der blühende Zustand der

416
        <pb n="433" />
        mit ihrer Hilfe geschaffenen Siedlungen wird der schönste
Lohn für ihre Mühe sein.
In den Versammlungen der Bodenreformer wird nach
meiner Ansicht noch immer zu viel geredet und zu wenig
praktische Arbeit geleistet. Was der Abgeordnete J o o s
den Bodenreformern im November 1925 zugerufen hat,
ist auch meine Meinung:
„Liebe Freunde, weniger Worte, eine einzige Tat.“*)
Die Bundeszeitschrift sollte mit gutem Beispiel vorangehen
 und weniger über Vorträge und Versammlungen,
 und mehr über das entstehen und gedeihen von
Siedlungen berichten. Die der Bundeszeitschrift angegliederte
 Zeitschrift „Die Heimstätte“, die von Johannes
Lubahn herausgegeben wird, sollte sich dieser Aufgabe
besonders widmen. In beiden Zeitschriften müssen die
Mitglieder viel mehr als es jetzt geschieht zur regen
Beteiligung an Bau- und Siedlungvereinen angehalten
werden. Im Auslande ist man uns an mehr als einer
Stelle in dieser Hinsicht voraus. Es hat auf mich einen
großen Eindruck gemacht, als ich vor Jahren mit einem
Dänen über Bauvereine sprach und die Tätigkeit des
großen Kopenhagener Bauvereins lobte und er mir sagte,
daß es bei ihnen in den Familien
„zum gutem Ton gehört,“
einem Bauverein anzugehören. Ich wollte, wir wären
in Deutschland so weit und ich halte es für eine dankenswerte
 Aufgabe der Bodenreformer, es dahin zu bringen:
Ein Bodenreformer, der von anderen erwartet, was
er sselbst unterläßt, und sich nicht als eifriges Mitglied
einer Bau- oder Siedlunggenosssenschaft ausweisen kann,
hat seine Aufgabe nur halb erkannt.
Th geitfchrift Bodenreform 1926 S. 35.
27 Freese, Vodenreform

J
417
        <pb n="434" />
        D* d r itt e Lehre muß sein, daß die Bodenreformer
aufhören müsssen, theoretisch Ansprüche zu erheben,
die über das notwendige und durchführbare hinausgehen.
Sie liefern damit nur ihren Gegnern Waffen, die gestützt
auf solche Thesen, die Bodenreformer beschuldigen, das
private Eigentum vernichten zu wollen, während sie es
in Wirklichkeit schützen nud befestigen wollen. Wenn die
Bodenreformer gegen solche Angriffe gewappnet sein
wollen, so dürfen sie die Behauptung, daß
„die Grundrente allein ein Produkt der Zusammenarbeit aller
ist und daß es das Ziel der Bodenreform sei, die Grundrente
 für die Gesamtheit zu gewinnen,“*)
nicht länger aufrecht erhalten.
Die Grundrente kann durch die natürlichen Bedingungen
 der Fruchtbarkeit und der Lage, durch das wachsen
und den zunehmenden Wohlstand der Bevölkerung, durch
politische, wirtschaftliche und rechtliche Verhältnisse und
durch Kulturaufwendungen der Gesamtheit in hohem
Maße beeinflußt werden. JIc&amp;lt;h habe aber gezeigt, daß
daneben auch die Arbeit und das Kapital des einzelnen
einen entscheidenden Einfluß ausüben können.
Damit ist der Beweis geliefert, daß die Grundrente
n i ch t immer auf Leistungen der Gesamtheit beruht und
nicht von ihr allein erzeugt wird. Die Einziehung der
Grundrente in voller Höhe würde nicht nur ein Unrecht
gegen den einzelnen enthalten, der wesentlich zu ihrer Erhöhung
 beigetragen hat. Sie würde auch den Antrieb zu
Verbesserungen lähmen und für die Gesamtheit nachteilig
sein. Wir müssen den Anspruch, die Grundrente in voller
Höhe für die Gesamtheit zurück zu gewinnen, aufgeben.
Trotz des Protestes, den Henry George gegen ein Kompromiß
 erhoben hat, müssen wir uns mit einem Anteil an der
Grundrente und ihrem Zuwachs begnügen, der dem Eigentümer
 genügenden Spielraum zur Selbstbetätigung
*) Vergl. S. 8324.

418
        <pb n="435" />
        läßt. Die Grenzen, in denen die Besteuerung der Grundrente
 und des Wertzuwachsses sich zu halten hat, sind von
mir bei der Erörterung der Grundsteuer und der Wertzuwachssteuer
 genannt worden. In anderen Abschnitten
sind die Mittel angegeben worden, die dem Staate und
den Gemeinden zur Verfügung stehen, einer künstlichen
Steigerung der Grundrente Schranken zu ziehen und ihre
spekulative Ausnutzung zum Nachteil der nicht besitzenden
zu verhindern. Diesse Mittel werden völlig ausreichen,
das Gemeinwohl gegen Ausschreitungen der Spekulation
zu schützen. Man hat nur nötig, sie zur rechten Zeit und
am rechten Ort anzuwenden.
D)! Bodenreform soll nicht die Aufgabe haben, einseitig
 irgend ein Prinzip durchzuführen. Sie ist
keine Lösung der sozialen Frage, kein Allheilmittel für
alle Gebrechen der Menschheit, wie mancher der Lehre
neu gewonnener im Rausche des ersten erkennens anzunehmen
 geneigt ist. Ihre Aufgaben sind bescheidener.
Sie soll uns zu einer richtigeren Behandlung des Grund
und Bodens als Werk- und Wohnstätte leiten. Trotz
ihrer großen Bedeutung ist sie aber nur ein einzelnes
Glied in der Reihe der großen politischen, wirtschaftlichen
und Bildungprobleme unserer Zeit, die ihrerseits wieder
dem höchstem Ziel
der nationalen Selbstbehauptung
unterzuordnen sind. Die Bodenreform kann uns
keine Antwort geben auf die Fragen: Sozialismus oder
Individualismus, Kommunismus oder Mammonismus,
Privatwirtschaft oder Gemeinwirtschaft, weil es sich dabei
nach Adolf Wagner garnicht um ein Ent we d er- Oder,
sondern nur um ein Me h r- Weniger handelt. Nicht
um das Ob, sondern um das Wi e weit und das
9%

_ 419
        <pb n="436" />
        Wann, Wo und Wie. Es sind Fragen inbetreff des
M aß e 8s. Dieses wie weit, wann, wo und wie zu ermitteln,
 ist die Aufgabe, der die Bodenreformer sich auf ihrem
besonderem Gebiet zu widmen haben.
Für manchen Bodenreformer werden die Forderungen,
 die ich erhoben habe, mit leidenschaftlicher Hingabe
für unser Recht auf den von unseren Feinden uns entrissenen
 Boden zu kämpfen, neben dem Wort mehr als
bisher der pr a k t i s &amp;lt; en A r b e i t Raum zu geben und
sich theoretisch auf notwendiges und err e i ch b a r e s zu
beschränken, eine überraschung gewesen sein. Sie werden
finden, daß durch meine Ausführungen über das
entstehen der Grundrente, die auf fünfzigjährigen
Erfahrungen als Indusftrieller beruhen, das Lehrgebäude
 zum Einsturz gebracht wird, das Henry George
 und Flürscheim, Damaschke und Pohlman mit
so vieler Mühe errichtet haben, und das den Anhängern
 der Bewegung bisher als fest gegründet gegolten
 hat. Sie werden fragen, ob das neue Gebäude,
das auf den von Adolf Wagner gelegten Fundamenten
ruhen soll, und zu dem ich einige Bausteine geliefert habe,
fester sein wird, als das alte, das zerstört worden ist.
Qurch verstehe diese Gefühle, die mir selbst nicht fremd ge-..
 § wesen sind. Jch weiß, daß meine Auseinandersetzungen
und Vorschläge im Widerspruch stehen zu lieb gewordenen
Anschauungen, die von geistig hochstehenden Männern
Jahrzehnte hindurch erfolgreich vertreten worden sind.
Der Strom von Idealismus, der die Reden und Schriften
von George und Flürscheim, Damaschke und Pohlman
durchzieht, ist es ja gewesen, der ihren Werken die große
Verbreitung und ihren Verfassern so viele begeisterte Anhänger
 gewonnen hat. Für eine Reform, die alle Not
auf Erden beseitigen soll, lassen gutartige Menschen sich

49()
        <pb n="437" />
        leicht gewinnen. Für die mühevollen Arbeiten und
opfervollen Kämpfe, die ich als notwendig ansehe, weniger
leicht. Der Schritt in die Wirklichkeit darf aber nicht
länger aufgeschoben werden.
Mein Nachfolger D. Dr. Damaschke hat mir einst dafür
gedankt, daß ich die Bewegung in ihren Anfängen aus den
abstrakten Gefilden theoretischer Spekulation auf den
Boden nüchterner Wirklichkeit geführt habe. Den gleichen
Dienst wünsche ich als 73 jähriger den Gefährten im
Kampfe für die Bodenreform noch einmal zu leisten. Wer
den Wegen folgen will, die ich gezeigt habe, wird mancher
schönen aber trügerischen Hoffnung entsagen müsssen. Er
wird aber für das, was er an unerfüllbaren Hoffnungen
aufgeben muß, reichen Ersatz finden in der
Nationalen Bodenreform,
der er in Zukunft dienen soll. Ihre Ziele sind höher und
schöner als alle, die bisher geboten worden sind. Das
bekennen zu ihren nationalen Aufgaben wird den Bodenreformern
 Herzen öffnen, die ihnen bisher versschlossen
geblieben sind. Sie wird die besten Teile unseres Volkes
zu einer nationalen Gemeinschaft zusammenschließen.
An die Spitze dieses Buches sind von mir die Worte
gestellt worden, die Johann Wolfgang von Goethe
geprägt hat und die das, was ich als Ziel der Bodenreformer
 ansehe, treffend ausdrücken:
Besitz und Gemeingut!
Diese Worte unseres großen Dichters umfassen alles,
was wir auf freiem Boden für unsere Kinder und Enkel
erstreben. Wenn wir diesem Wahlspruch folgen, dürfen
wir dem gutem Stern, der uns bisher geführt hat, auch
ferner vertrauen. Mögen die Männer und Frauen, die
von heißer Vaterlandliebe getrieben in der Bodenreform

421
        <pb n="438" />
        ein wichtiges Miktel zum wiederaufrichten unseres Landes
 erblicken, sich dieser Aufgabe mit den gleichem Eifer
und der gleichen Hingabe widmen, die einst die alten
Führer der Bewegung beseelt hat. Dann wird es gelingen,
 das deutsche Volk glücklicheren Tagen entgegen
au führen.

199
        <pb n="439" />
        A. Programme.
Programm der deutschen Land-Liga
vom 4. Juli 1886.%)
©): deutsche Land-Liga tritt zur Beseitigung des sozialen Notstandes,
 zur Begegnung des wirtschaftlichen Niederganges, zur
Befreiung der Arbeit ~ geistiger und körperlicher ~ aus den Fesseln
des Kapitalismus ~ für das Gem e ine i g ent um an G ru n d
un d Boden, den natürlichen Gémeinbesit aller Menschen, ein.
Neben dem Privateigentum fordert sie die Schaffung eines Gesellschafteigentums
 und fordert sie für dieses Gefsellschafteigentum
denjenigen Besitz, der dem einzelnen ein Monopol auf die Gesamtheit
 gibt. Dies ist der Besiß des Grund und Bodens.
Die Land-Liga will keine Monopole –~ was aber seiner Natur
nach ein Monopol darstellt. den Bodenbesit ~ fordert sie für die
Gesamtheit.
Programm des Allwohls-Bundes
gegründet am 5. Juli 1888.
I. Ziele und Wege.
D? Allwohls-Bund erstrebt die Erlösung vom wirtschaftlich-sittlichen
 Unrecht und Elend. Er ringt daher nach der Beseitigung
jedes arbeitlosen gemeinschädlichen Erwerbs, und unter Wahrung
aller Volksrechte, Aufklärung des gesamten Volkes über die Bundesziele
 und Verbreitung veredelnder Bildung, vor allem nach der
Rückwandlung des privaten, arbeitlosen, gemeinschädlichen Grundzinses
 in die Grundzinsgemeinschaft.
Der Bund erstrebt dies mittelst der National-Beleihungshoheit
aller Grundwerte und der behufs dessen einzurichtenden Gemeinde-,
. *) Jahrbuch der Bodenreform. 1907. S. 297.

R
A423
        <pb n="440" />
        Kreis-, Provinz- und Staats-Hypothekenbanken – woraus die
Grundzinsgemeinschaft hervorgehen wird – ferner durch Erwerb
des Erdbodens seitens Gemeinde und Staat, sowie mittels sonstiger,
die Bundesziele verwirklichenden gesetzlichen Einrichtungen.
Die National-Beleihung aller Grundwerte wäre aber am vorteilhaftesten
 durchführbar bei einem naturgemäßen, durch keine Eingangzölle
 auf Lebensmittel und dergleichen künstlich in die Höhe
getriebenen Stand der Grundwerte und der Grundrente, welche
jet eine Monopolrente ist.
Der Bund verfolgt seine Ziele, stets anknüpfend an die bestehenden
 Verhältnisse, im festen Vertrauen auf die Zukunft und den
Sieg des Guten und Wahren.
11. S i .
Sitz und Gerichtsstand des Bundes ist Wiesbaden.
TR &amp;gt;
Programm
des Buncles für Boclenbesitzreform.*)
Beschlossen in der ersten Hauptversammlung
in Frankfurt a. M. am 16. September 1888.
I. Zw e &amp;gt;.
D: Aufklärung der öffentlichen Meinung über die wirkliche
Grundursache des wirtschaftlichen Notstandes und die Beratung
 der Mittel zu seiner Beseitigung. Die erstere erblickt der Bund
in der im arbeitlosen Zins- und Grundrentengenuß wurzelnden
Aufhäufung von ungeheuren Reichtümern in Einzelhänden, deren
Besitßer ihre Einkommen nicht aufbrauchen. Hierdurch tritt ein in
Folge der neue Zinsen tragenden jährlich zurückgelegten Ersparnisse
ständig zunehmender Ausfall im nationalen und internationalen
Güterverbrauch ein, den die verbrauchwilligen und bedürftigen Volksmassen
 nicht ergänzen können, weil sie für einen immer größeren
Teil der mit ihrer Arbeit erzeugten Tauschwerte die ständig zunehmenden
 Zins- und Grundrententributbeträge aufbringen müssen,
deren Empfänger solche immer weniger zum Einkauf von Verbrauchgütern
 verwenden. Infolgedessen werden die Arbeitgelegenheiten
Vereins ‘a 16 September 1860 h L ruhe Uanb für Pödedbesiüreform ‘geändert
worden. (H§eitschrift Deutsch Land 1889 Nr. 31.)

A4924
        <pb n="441" />
        immer schwieriger zu erlangen; der Kampf darum verschärft sich
immer mehr, und das sonst unbegreifliche Bild der zunehmenden
Not und Arbeitlosigkeit bei immer schneller steigender Gütererzeugungfähigkeit
 und also überflußmöglichkeit findet seine Erklärung.
Als Mittel sind ins Auge gefaßt: Versstaatlichung oder Kommunalisierung
 des Grund und Bodens oder der Grundrente. Einen
ersten, sofort zu verwirklichenden Schritt sieht der Verein in der
Wegsteuerung des Zuwachses der städtischen Grundrenteneinkommen
und zwar in allmählicher friedlicher Durchführung.
Der Hauptsitz des Vereins ist Baden-Baden.*)
Programm
des cdeutkchen Buncles für Bocdenbelitzreform.
Besschlossen in der dritten Hauptversammlung in Berlin
am 17. August 1890.
§ L.
D“ Aufklärung der öffentlichen Meinung über die wirkliche
Grundurssache des wirtschaftlichen Notstandes und die Beratung
 der Mittel zu seiner Beseitigung. Die erstere erblickt der Bund
in der im arbeitlosen Zins- und Grundrentengenuß wurzelnden
Anhäufung von ungeheuren Reichtümern in Einzelhänden, deren
Besitzer ihre Einkommen nicht aufbrauchen. Hierdurch tritt ein infolge
 der neue Zinsen tragenden jährlich zurückgelegten Ersparnisse
ständig zunehmender Ausfall im nationalem und internationalem
Güterverbrauch ein, den die verbrauchwilligen und bedürftigen
Volksmassen nicht ergänzen können, weil sie für einen immer
größeren Teil der mit ihrer Arbeit erzeugten Tauschwerte die ständig
 zunehmenden Zins- und Grundrententributbeträge aufbringen
müssen. Die Empfänger der le ß teren verwenden
solche immer weniger zum Verbrauch od er zur
Erzeugung von Gütern, wodurch Arbeit in Verwendung
 k äm e. Infolgedessen werden die Arbeitgelegenheiten
immer schwieriger zu erlangen; der Kampf darum verschärft sich
immer mehr und das sonst unbegreifliche Bild der zunehmenden
I *) Deutsch Land 1888 Nr. 19.

]
A425
        <pb n="442" />
        Not und Arbeitlosigkeit bei immer schneller steigender Gütererzeugungfähigkeit
 und also überflußmöglichkeit findet seine Erklärung.
Als Mittel sind ins Auge gefaßt: Verstaatlichung oder Kommunalisierung
 des Grund und Bodens oder der Grundrente.
Als zun ächst zu ver wir klichende Forderungen
gelten d em Bunde:
1) die Unv eräußerlichkeit und tuntlichfte Vermehrung
 des j eß ig en Sta at3s- un d G eme in -
d e g run d b e si tz e s;
2) eine ge eignete komm un ale Besteuerung des
vom Besitzer nicht erzeugten Wertzuwachs es
d e s Bo d en 3;
3) d ie Bes eitig ung des privaten Pfandrechts
auf Grund un d Boden.
§ 2.
Der Sitz des Bundes ist B e r l i n. Organ des Bundes ist die
Wochenschrift „F r e i L an d“.
§ 3.
Der Bund wirbt Freunde für seine Bestrebun -
bungen in allen politischen Parteien und in
allen Ständen und gewährt jedem. Deutschen
Aufnahme, der sich im Besit der bürgerlichen
E hrenrechte befindet und die gegenwärtigen
Satzungen anerkenn t.*)
m
Programm
ces deutschen Bunces für Boclenbelitzreform.
Beschlossen in der 4. Hauptversammlung in Berlin
am 12. Oktober 1891.
§ 1.
) des Bundes ist die öffentliche Meinung
über das verwerfliche des privaten Eigentums
 an Grund und Boden als der eigentlichen
DT ) geitfchrift Frei Land 1890 Nr. 22.

Lr
426
        <pb n="443" />
        Ursache d es wirtschaftlichen Notstand e s aufzuklären
 und für die überführung des Grundbe -
s iz es bez w. der Grundrente aus Einzelhänden
in die Hände der Ge s amt h eit od er d er G e meinde
gu wirken.
Als zunächst zu verwirklichende Forderungen gelten dem Bunde
1) die Unveräußerlichkeit und tunlichste Vermehrung des jetzigen
Staats- und Gemeindegrundbesites;
2) eine geeignete kommunale Besteuerung des vom Besitzer nicht
erzeugten Wertzuwachses des Bodens;
3) t Helge: des privaten Pfandrechts auf Grund und
Programm
des deutschen Bunces für Bocdcenbelitzreform.
Besschlossen in der 6. Hauptversammlung in Berlin
am 14. Oktober 1893.
§ 1.
'§): deutsche Bund für Bodenbesitreform tritt dafür ein, daß die
Eigentums Oberhoheit der Gesamtheit über die
Schätze der Natur erhalten bleibe, und da, wo sie verloren gegangen
ist, wieder hergestellt werde.
Der Bund fordert dies im Namen der Gerechtigkeit, nach der die
Werte, die kein einzelner geschaffen hat, auch keinem einzelnen vollständig
 überantwortet werden dürfen.
Der Bund ist der Überzeugung, daß die Folgen der von ihm geforderten
 Reform: Wegfall alles arbeitlosen Einkommens, der Hybotheken,
 Pfandbriefe, Staatsschuldscheine u. s. w.; Ersatz aller
Steuern und Zölle durch eine Grundsteuer oder Bodenpacht, die
Bahn zu einem Zustand eröffnen werde, in dem wirtschaftliche Gerechtigkeit
 und persönliche Freiheit vereint sein werden.**)
J
H) zeilschrift Frei Land 1891 Nr. 42.
**) ehensso 1893 Nr. 19.

o
427
        <pb n="444" />
        Programm
des Bundes der deutschen Boclenreformer.*)
Beschlossen in der 9. Hauptversammlung
vom 2. April 1898.
T); Bund der deutschen Bodenref ormer sieht
in d er Grund- un d Bod enfrage den wesentl
 ichsten Teil d es so zialen Problem s.
Er tritt dafür ein, daß der Grund und Boden,
d iese Grundlage aller nationalen Existeng, unter
 ein Recht gestellt werde, d as se inen G ebrau ch
als Werk- und Wohncstätte befördert, das jeden
Mißbrauch mit ihm unmöglich macht, und das die
Wertsteigerung, die er ohne Arbeit des eingeleu
 ces. möglichst dem Volks ganzen nutzbar
Von diesem Gesichtspunkt aus stellt der Bund zunächst folgende
Forderungen .:**)
I. Organische Überführung des Realkredits in öffentliche
Hand.
11. Verhinderung der gemeinschädlichen Ausnützung der Naturkräfte
 und monopolischer Gewerbe und Betriebe.
III. 1. Erhaltung und planmäßige Erweiterung des Gemeinde-Grundbesitzes.

2. Erlaß eines Wohnunggesetes, das die spekulative und
übermäßige Ausnütung des Bodens verhindert und
Wohnräume ausschließt, die in gesundheitlicher und sittlicher
 Beziehung gerechten Anforderungen nicht entsprechen.

' Besteuerung des unbebauten städtischen Bodens nach
dem Werte, der durch Selbsteinschäßung zu bestimmen
ist. Enteignungrecht der Gemeinden zu dem durch
Selbsteinsschätung bestimmten Wert.
CE
EicIccoOéINoÔ ne H
r DCR RH U RN ß three

498
        <pb n="445" />
        Bei allen Wertsteigerungen, die durch Verbesserung auf
öffentliche Kosten geschehen (Brücken-, Schul-, Museumsbauten,
 Straßenbahn-, Parkanlagen u. s. w.), Heranziehung
 der Bodenbesitßer, deren Eigentum im Werte
dadurch steigt, im Verhältnis dieser Wertsteigerung.
5. Bei ländlichen Zwangverkäufen ein Vorkaufrecht für
die Gemeinden bzw. für den Staat.
ß. Planmäßige innere Kolonisation durch den Staat, und
zwar in einer Form, die eine spekulative Verwendung
und eine überschuldung des neugeschaffenen Besißes ausschließt.

7. Sicherstellung der Forderungen der Bauhandwerker.
8. Unterstützung von solchen Baugenossenschaften, die am
gemeinschaftlichen Eigentum festhalten, namentlich auch
durch pachtweise überlassung von Gemeindegrundbesitz.*)
*) Deutsche Volksstimme 1898 Nr. 7.

&amp;gt;
4929
        <pb n="446" />
        Bundesliec der cdeutschen Boclenreformer.
Gedicht von Wilhelm Emanuel B a &amp;gt; h a u 3.
Komponiert von Adolf Di e d e r i h in Berlin.*)
Durch die Lüfte ging ein Rauschen
wie von tausendstimm’gem Klang;
viele standen, um zu lauschen
diesem geisterhaften Sang;
und er flog von Ort zu Orte,
stärker ward der Geisterchor,
und wir hörten diese Worte,
laut vernehmbar jedem Ohr:
Allen Deutschen Deutschlands Lande,
die so schön und reich und groß!
Allen in dem Volksverbande,
was noch birgt ihr heil'ger Schoß!
Allen ihre gold’'nen Gaben,
ihre Kräfte, ihre Zier!
Kommt doch alles, was wir haben,
Mutter Erde, nur von dir!
TÜer vernahm die Geisterklänge
und erkannt hat Deutschlands Leid,
dem im Busen wird's zu enge,
denn er fühlt die Not der Zeit;
sieht geraubt nach welschem Rechte,
uns’rer Volkskraft Lebenskern,
hier – Millionen Landesknechte!
Dort — der deutschen Erde Herr’n!
Darum gilt es, zu erneuen
uralt Recht im Deutschen Staat;
jeder soll der Frucht sich freuen
seiner eigenen Schaffenstat.
INES CH H
[s61 z seuomnmen worden. ss Komposttion ift s im Verlage hon Richard Ka u

430
        <pb n="447" />
        Darum isst der Bund geschlossen,
daß die Erde werde frei,
darum kämpft er unverdrossen,
daß der Bürger glücklich sei.
Sollen wir dies Ziel erringen,
nehm’ am Kampfe jeder Teil!
So kann nur die Tat gelingen,
die dem Volke bringt das Heil.
Gleich dem Schöpferwort: „Es werde!“
das durch alle Himmel schallt, ~
„Allen Deutschen Deutschlands Erde!“
siegend durch die Geister hallt.
Brüder laßt uns Treue halten
diesem herrlich hohen Wort,
und der deutsche Geist wird walten
in uns allen fort und fort;
strebt ein jeder für das Ganze,
steh'n für Jeden Alle eint),
wird im hellsten Siegesglanze
Königin ~ die Arbeit sein.
D so laßt uns weiter bauen
an dem Staat des Menschentums!
Einst wird wirklich man es schauen,
dieses Reich des Lichts und Ruhms.
Möge nie sein Grundbau weichen,
dauern in die fernste Zeit,
daß er, gleich den deutschen Eichen,
sei ein Bild der Ewigkeit.
€
s Diese Zeile hat ursprünglich gelautet: „Steht für alle Jeder ein". Sie hat
tc Dichter. gatjträglih die neue Fassung erhalten. (W. E. Backhaus. Vom

_
431
        <pb n="448" />
        B. Eingaben.
1. Die Ausführung cer Stadterweiterung
durch die Gemeinden.
B e r l i n SO., 6. Januar 1891.
bc E Magistrat und an die Stadtverordneten-Versammlung
zu Berlin.
Petition betreffend
den Antrag Wohlgemuth und Genossen.*)
D'~ den Antrag der Herren Stadtverordneten Wohlgemuth
und Genossen ist aufs neue die allgemeine Aufmerksamkeit der
Einwohnerschaft auf die höchst beklagenswerten Wohnungyverhältnisse
 unserer Stadt gelenkt worden, welche, wie in den meisten Großstädten,
 einen beständig steigenden Druck auf das gesamte Erwerbleben
 ausüben, und zu einer wachsenden Gefahr für Staat und Gesellschaft
 werden.
Die Verhandlungen der gemischten Deputation des Magistrats
und der Stadtverordnetenversammlung, und die infolge des Beschlusses
 vom 29. April 1881 hergestellte übersicht über die Gntwicklung
 der Berliner Wohnungpreise (§ 38 der Akten Heft II) haben
ergeben, daß in dem Zeitraum von von 18681877 in den ausgewählten
 46 Straßen, und in denjenigen Häusern, welche inzwischen
bauliche Veränderungen nicht erlitten hatten, Mietssteigerungen von
36—106 Prozent stattgefunden hatten.
Hand in Hand mit diesen Mietssteigerungen, welche für den inzwischen
 wiederum abgelaufenen Zeitraum weiter zu verfolgen die
Deputation für Statistik von dem unterzeichnetem Vorstande ersucht
worden ist, hat eine wüste Spekulation sich der Häuser und der Bauterrains
 innerhalb und außerhalb der Stadt bemächtigt. Nicht
D H ge thrift Frei Land 1891. Nr. 3.

432
        <pb n="449" />
        allein, daß die Mieten in den bestehenden Häusern eine kaum erschwingliche
 Höhe erlangt haben, welche zugleich die Kaufkraft der
Bevölkerung für die Erzeugnisse der Industrie und der Landwirtschaft
 empfindlich beeinträchtigt und damit unsere wirtschaftliche
Krisis steigert, auch die noch nicht erbauten Häuser, die Baustellen
und Außenterrains vor der Stadt sind einer wilden Spekulation
und Preistreiberei in immer steigendem Maße anheimgefallen.
Drückender Wohnungmangel zumal für kleine Mieter herrscht gleichzeitig
 mit empfindlicher Notlage des Baugewerbes, welches lettere
durch die Preistreiberei für Baustellen zu einer steigenden Unsicherheit
 und Arbeitlosigkeit verurteilt ist.
Die Frage ist, ob die städtischen Behörden der ferneren Entwicklung
 der Wohnungnot bei einer jährlichen um vierzigtausend Seelen
zunehmenden Bevölkerung weiter untätig zuzusehen, oder in diese
Verhältnisse regelnd eingreifen wollen. Der unterzeichnete Vorstand
 ist der Ansicht, daß das erste, wenn nicht ernste Gefahren für
unsere Stadt und unsern Staat heraufbeschworen werden sollen,
nicht weiter angeht.
Gestützt auf die Erfahrungen, welche in der Wohnungfrage in
den verschiedensten Staaten gemacht worden sind, gestattet sich der
Vorstand darauf hinzuweisen, daß nur ein beträchtlicher Ankauf
von Bauterrains zur Stadterweiterung seitens der Kommune, nötigenfalls
 unter Zuhilfenahme des Enteignungrechtes die Wohnungverhältnisse
 durchgreifend verbessern kann. Für die erworbenen
Terrains müßte ein neuer Bebauungplan aufgestellt und durch entsprechende
 Baubesschränkungen die Höhe der niedrigen Einzelhäuser
mit umliegenden Garten (Cottagesystem) festgestelt werden. Um
die Bebauungweise dauernd sicher zu stellen, würden die erworbenen
Terrains nicht wieder zu verkaufen, sondern als ew i g e s Eigentum
 der Sta dt Berlin zu behalten und nur auf dem Wege
der Verpachtung gemeinnützigen Baugesellschaften. oder privaten
Baulustigen zu überlassen sein.
Daß auch ohne das Eigentumrecht am Grund und Boden eine
vorteilhafte Bebauung des Bodens möglich ist, wird am besten durch
das Beispiel des britischen Inselreiches bewiesen, dessen Ackerbau,
Bergwerk und Fabrikbetrieb nicht nur auf Pachtboden stattfinden,
sondern in dessen Städten der weitaus größte Teil der Häuser auf
Mietboden errichtet ist. Nichtsdestoweniger wohnt man in keinem
Lande der Welt billiger und komfortabler und zwar aus sehr natürlichen
 Gründen. Der deutsche Besitzer städtischen Bauterrains hat
das Bestreben, den höchst möglichen Preis für dasselbe zu erlangen,
28 Fre ese, Bodenreform

433
        <pb n="450" />
        ehe er es an Baulustige abgibt. Er sucht mindestens einen nicht
unerheblichen Teil des zukünftigen Wertzuwachses im Verkaufpreis
zu erlangen, dessen Verzinsung dann natürlich die Miete des darauf
erstellten Hauses in der bekannten Weise erhöhen muß.
Die viel angenehmere und gesundere Besiedelungweise vieler
englischer Städte wäre in unseren Städten gerade so gut möglich,
wenn das umgebende Land nicht von den Bodenspekulanten mit
eiserner Hand so lange festgehalten würde, bis ihr Ph ant a si epreis
 erhältlich ist, welcher nur eine Bebauung mit Mietkasernen
ermöglicht, weil zu teuer für billige Einzelwohnungen. Unsere
deutschen Städte bieten daher meist das Bild kompakter Mietkasernenkörper,
 an welche sich beinahe unmittelbar das offene Land
anschließt. Nicht die besseren Verkehrverhältnisse sind es, welche
die Umgebung englischer Städte mit billigen, villenartigne, von lieblichen
 Gärten umschlossenen Häusern erfüllen ~ denn das Bedürfnis
würde bei uns sofort die gleichen Verkehrerleichterungen hervorbringen
 – auch nicht die Lebensgewohnheiten, denn in amerikanischen
 Städten erzwingt der Eigentumboden jetzt schon den Übergang
 vom Villen- zum Kasernensystem, sondern der leichter und
billiger erhältliche Grund und Boden.
Welchen Einfluß eine Reform unserer Grundbesitzverhältnisse,
die das gleiche Resultat erzielte, auf die moralischen und körperlichen
Gessundheitverhältnisse, auf Zufriedenheit und Glück unserer Stadtwohner
 und besonders der ärmeren Klassen ausüben würden, braucht
wohl nicht auseinandergeseßt zu werden. Und doch handelt es sich
hier nur um den Vergleich zwischen Privatbodeneigentum, das kaufweise,
 und solchem, das nur mietweise dem Bauunternehmer abgelassen
 wird! Wie groß muß erst der sein, welcher entsteht, wenn die
Städte sselbst die verpachtenden Grundeigentümer sind, wenn die
Vorteile der Bodenwertsteigerung diesen statt Privatkavitalisten zufallen!

Da die Gemeinde es nicht auf ihre Bereicherung zum Nachteil
der bauenden abzusehen hat, so kann das englische Shstem des unentgeltlichen
 überganges des erbauten Hauses an den Besitzer des
Bodens als ungerecht fallen gelassen werden. Die Verpachtung
müßte vielmehr unseres Erachtens auf der Basis erfolgen, daß das
Gebäude bei Nichterneuerung des Pachtvertrages von dem folgendem
Pächter, oder wenn die Baustelle von der Gemeinde sselbst verwendet
 werden soll, von dieser zum Taxwerte zu übernehmen, dagegen
die Pachtrate von 15 zu 15 Jahren festzusetzen ist. Die Gemeindeverwaltung
 kann in dieser Hinsicht das weiteste Entgegenkommen

4ZA
        <pb n="451" />
        walten lassen. Da alle zukünftigen Wertsteigerungen der Stadtgemeinde
 gesichert sind, so kann sie in der Gegenwart eine schnelle
und zweckmäßige Bebauung durch eine sehr niedrige Pachtrate für
die erste Periode fördern.
Die Hauptsache ist, daß in allen Fällen die Bodenwertsteigerung
der Gemeinschaft und nicht einzelnen vom Glück begünstigten Spekulanten
 zukomme. Wie riesig diese Wertsteigerung im allgemeinen
ist, dafür können in beinahe allen unseren Städten Beweise gefunden
 werden. Mag auch manchmal in einzelnen Vierteln eine Wertabnahme
 stattfinden, weil neue Stadtteile beliebter werden, der Gesamtboden
 ist deswegen doch in allen aufstrebenden Städten im
ständigem raschem steigen.
Schon 1870 hat Professor Adolph W a g n e r darauf hingewiesen,
wie wichtig und gerecht die Zuwendung des durch die Allgemeinheit
geschaffenen Wertzuwachses am städtischem Grund und Boden an
die Gesellschaft sei. Hätte z. B. seit damals Berlin den Zuwachs
der städtischen Grundrente weggesteuert, und die Erträge dieser
Steuer zum Abkauf des Grund und Bodens der Stadt verwandt, so
wäre solcher heute abgezahltes Eigentum der Stadt, die daraus eine
Grundrenten-Einnahme von über 80 Millionen Mark hätte, ein Betrag,
 welcher sämtliche städtischen und staatlichen Steuern der Einwohner
 Berlins übersteigt. In welcher Weise so riesige Einkünfte
zum Besten der Bürger Verwendung finden könnten, ist wohl unnötig
 auszuführen. Auch braucht wohl kaum bemerkt zu werden,
wie viel schöner und gesundheitlicher allmählich die Bebauung der
Städte erfolgen müßte, wenn ihr Boden Gemeineigentum wäre.
Sie würden sich über eine viel größere Fläche ausdehnen, von Gärten
 und Parks erfüllt, von breiten, mit Baumalleen besetzten Straßen
durchzogen sein.
Die steigende Grundrente würde in der ihren Boden besitzenden
Stadt eine ewige mit den öffentlichen Bedürfnissen derselben steigende
 Einnahmequelle ergeben, weil eben die Befriedigung dieser
Bedürfnisse wie überhaupt jede das Wohl der Städtebewohner fördernde
 Maßregel in entsprechenden Grundrentensteigerungen ihren
Ausdruck finden muß. Heute erleben wir das abnorme Beispiel, daß
die Opfer, welche städtische Gemeinwesen in besagter Richtung bringen,
 einzelnen Grundeigentümern riesige Vermögen in den Schoß
werfen, während die Stadt selbst infolge dieser Opfer und der durch
sie entstandenen Verschuldung vor dem Bankerott steht (Rom,
Florenz).
Der unterzeichnete Vorstand gestattet sich daher, den Behörden,
in deren Hände das Wohl unserer Stadt gelegt ist, für den Fall
28*

4835
        <pb n="452" />
        eines vorgehens in der Wohnungfrage und Bewilligung von Mitteln
 zum Ankauf von Terrains zur Stadterweiterung die gehorssame
Bitte zu unterbreiten, das betreffende Land nicht wieder in Privatbesitz
 übergehen zu lassen. Den augenblicklichen pekuniären Vorteilen,
 welche etwa durch letzteres vorgehen erzielt werden könnten,
stehen Erfahrungen gegenüber, welche beweisen, wie sehr gegen das
Interesse des Stadtsäckels durch ein solches vorgehen gefehlt würde.
Die meisten Erfahrungen beweisen, daß der jährliche Mietwert des
verkauften Bodens schon in einer kurzen Reihe von Jahren höher
geworden ist, als der ein für allemal von den betreffenden sstädtischen
 Vertretungkörpern erzielte Kaufpreis.
Außer dieser pekuniären Frage ist aber die u. E. weit wichtigere
der für das Wohl der Bürger günstigeren Bodenbenutzungweise inbetracht
 zu ziehen. Die Besiedlung gestaltet sich besser und schneller,
da die Spekulation den Boden nicht verteuert und das ganze Kapital
des Bauherrn zum bauen Verwendung findet. Wird nur dies beachtet
 und von den weittragenden, sonstigen sozialpolitischen Folgen
ganz abgesehen, so wird dem von der Stadt Berlin unternommenen
Schritte, wenn folgerichtig weitergeführt, für das ganze Gemeinwesen
 die größte Bedeutung zuzusprechen sein.
Der deutsche Bund für Bodenbesitzreform, aus Männern aller
politischen Parteien bestehend, welcher sich das Studium und die
Förderung einer friedlichen Sozialreform zur Aufgabe gesetzt und
in allen Volksschichten wachsende Anerkennung für seine Bestrebungen
 erlangt hat, gestattet sich daher, die vorstehenden Erwägungen
der Stadtverordneten-Verssammlung gehorssamst mit der Bitte zu
unterbreiten :
Die Stadtverordneten-Versammlung wolle beschließen, den Magistrat
 zu ersuchen, an die Versammlung eine Vorlage dahin gehend
gelangen zu lassen:
1. einen Stadterweiterungsfond von beträchtlicher Höhe zu
gründen;
2. aus den bewilligten Mitteln preiswerte Terrains innerhalb
des Weichbildes der Stadt, nötigenfalls auf dem Enteignungwege
 zu erwerben, und für die erworbenen Terrains die Errichtung
 von niedrigen Einzelhäusern mit umliegenden Garten
 vorzuschreiben;
3. die erworbenen Terrains als ewiges Eigentum der Stadt zu

436
        <pb n="453" />
        behalten und nur auf dem Wege der Verpachtung an gemeintttise
 Baugesellschaften und private Baulustige gelangen zu
Gehorsamst
Der Vorstand
des deutschen Bundes für Bodenbesitzreform.
Im Auftrage:
Heinrich Fr e e s e, Fabrikbesißzer. Dr. Leo A r o n s, Privatdozent.
Paul Bl eyber g, Fabrikbesizer. Dr. Rich. K i r ch h o f f, Chemiker.
 G. C. W. Be r g m a n n, Kauf. Rich. L e h m a n n, Fabrikant.
2. Heranziehung cer Anlieger
zu den Kolten von öffentlichen Anlagen.
B e r l i n SO., den 6. April 1891.
An den Magistrat zu Berlin.
Petition betreffend die Heranziehung
der Adjazenten zu den Kosten der öffentlichen Anlagen.*)
T): unterzeichnete Vorstand des Deutschen Bundes für Bodenbesitzreform
 erlaubt sich, einen verehrlichen Magistrat der
Stadt Berlin auf folgende große Mißstände aufmerksam zu machen,
deren Abhilfe eine dringende Notwendigkeit sein dürfte.
Es ist allgemein Gebrauch, daß die Kosten für gewisse städtische
Maßnahmen, deren erste Wirkung in einer Werterhöhung des umliegenden
 Grundeigentums besteht, nicht von den betreffenden
Grundeigentümern im Verhältnis der ihnen zufallenden Werterhöhungen
 getragen werden, sondern von der Gesamtbürgerschaft,
troßdem der weitaus größte Teil derselben nicht den geringsten
Vorteil von den in Rede stehenden Maßnahmen genießt, welche in
sanitärer, verschönernder, verkehrserleichternder u. s. w. Beziehung
getroffen werden.
Als z. B. der Dönhoffsplat von seinem Markte befreit wurde,
oder wenn jetzt das Terrain des Lütowplatzes gekauft wird, um
dasselbe zur Anlage eines öffentlichen Plates zu verwenden, so
werden durch solche Besserungen der Gesamtheit der sstädtischen
M yy) geitschrift Frei Land 1891 Nr. 15.

J
437
        <pb n="454" />
        Steuerzahler bedeutende Kosten auferlegt, während fast einzig die
umliegenden Grundbesiter einen Wertzuwachs ihres Grundeigentums
 genießen, der oft noch höher ist, als die Kosten der Besserungen,
welche ihn schufen.
Hierin liegt nicht nur eine große Ungerechtigkeit in der Besteuerung
 inbezug auf den Grundsatß von Leistung und Gegenleistung,
 sondern auch ein Stück des großen sozialen Problems, zu
dessen friedlicher Lösung am besten beigetragen werden kann, wenn
solche Gelegenheiten benußt werden, um der Aneignung von ausschließlich
 durch die Natur und die Gesellschaft geschaffenen Werten
 seitens einzelner Monopolisten entgegenzutreten. Denn daß
in diesen Bodenmonopolen, welche den Fundus zum Gegenstand der
maßlosesten und ssselbstsüchtigsten Ausbeutung und Spekulation
machen, tatsächlich die Hauptquelle der sozialen Frage beruht, diese
Tatsache wird bei dem derzeitigen Stande der Sozialwissenschaft
und Volkswirtschaftlehre einer auch durch die eigene tägliche Praxis
so unterrichteten hohen Behörde gegenüber, wie es der Magistrat
der Haupt und Residenzstadt Berlin ist, heute wohl nicht mehr einer
weiteren Darlegung bedürfen.
. Die hohe Behörde würde sich daher nicht nur ein großes Verdienst
 um die Steuerzahler der Stadt erwerben, wenn sie die Jnitiative
 zu einer Reform in besagter Richtung ergriffe, sondern sie
würde auch damit einen wichtigen Schritt vorwärts tun in der Richtung
 einer grundlegenden und zwar denkbarst gesunden Sozialreform.
 Diese Jnitiative würde wohl am besten in der Weise ergriffen,
 daß der Magistrat von der Regierung die Ausarbeitung
eines Geseßentwurfes sowie desssen Vorlage an den Landtag erbittet,
 welcher den Staats- und Gemeindeverwaltungen die Pflicht
auferlegt, bei aus. öffentlichen Mitteln gemachten Besserungen,
welche nachweislich den Grundwert von privaten Grundstücken erhöhen,
 die letzteren im Verhältnis des ihnen zufallenden Rentenzuwachses
 zur Tragung der durch die Besserung entstandenen Kosten
heranzuziehen.
Der verehrliche Magistrat würde sich bei einem solchen Schritte
durchaus nicht mehr auf unbetretenem Boden befinden; denn der
County Council Londons, dessen Befugnisse ungefähr den seinigen
entsprechen, hat bereits einen ähnlichen Schritt getan. Belehrt durch
den großen Fehler, der früher begangen worden ist, als die Themsequais
 mit ungeheuren Kosten aus öffentlichen Mitteln hergestellt
worden waren, ohne daß man die umliegenden Grundbesiter heranzog,
 deren Grundwerte um eine die Kosten der Anlage weit über-4

 38
        <pb n="455" />
        steigende Summe erhöht worden waren, beschloß der County Council
kürzlich bei Gelegenheit des Projekts der Verbreiterung des Strand,
durch Niederlegung der Häuserreihe, welche die betreffende Straße
von der parallel ziehenden Hollywell Street trennt, daß diese Arbeit
nur unter der Bedingung von der Stadt vorzunehmen sei, daß dieselbe
 ermächtigt werde, die umliegenden Grundbesitzer zur Tragung
der Kosten bis zur Höhe des ihnen zufallenden Wertzuwachses heranzuziehen.

Eine Bill, welche diesen Beschluß verkörpert, liegt denn auch zur
Zeit dem englischen Parlamente schon tatsächlich vor. Für den Fall
einer Ablehnung durch das Parlament ist der County Council fest
entschlossen, lieber die notwendige Straßenverbreiterung nicht vorzunehmen,
 als wie solche, wie bisher, aus der Tasche der Gesamtheit
 der Steuerzahler zu bestreiten, da die Kosten gerechter Weise
von denen getragen tverden müssen, denen der direkte Vorteil zufällt,
 nicht aber von den gänzlich uninteressierten, den erwachsenden
Vorteilen durchaus fernstehenden Personen.
Auch der Senat der Vereinigten Staaten hat in jüngster Zeit
einen ähnlichen Beschluß des seiner Jurisdiktion unterstellten District
of Columbia gefaßt, in dem ein Teil der Kosten zur Anlage eines
Parks von den umliegenden Grundbesitzern, deren Eigentum dadurch
einen höheren Wert erhält, getragen werden soll.
Der Einwand, daß in dieser Beziehung eine allmähliche Ausgleichung
 der auf die verschiedenen Stadtteile verwandten Kosten
aus öffentlichen Mitteln stattfände, ist zwar wohl gewiß für einen
großen Staat durchschlagend, aber ebenso bestimmt irrtümlich in
bezug auf eine städtische Kommune von immerhin geringerem Umfange
 und demnach größeren lokalen Gegensätßen innerhalb ihres
Bereiches.
Denn wenn beispielweise jezt dem Alexanderplaß neber seiner
hervorragenden geschäftlichen Lage noch auf allgemeine und zwar
bedeutende Kosten außerdem der Charakter eines Schmuckplatzes
beigelegt wird, ~ was wir an sich mit Freuden begrüßen = so ist
es doch nur einfach billig, daß die betreffenden Grundstückeigentümer,
welche den direkten Vorteil aus dieser Bereicherung des Alexanderplatzes
 ziehen, auch angehalten werden, zu ihrem Teile zu den
dadurch entstehenden Kosten beizutragen. Es ist eben bei derartigen
und verwandten Anlagen nicht zu übersehen, daß die Vorteile derselben
 proportional abnehmen mit der Entfernung der übrigen
Straßen und Grundstücke von denselben, bis sie schließlich eben durch
die Entfernung selbst für die entfernter gelegenen Teile völlig illusorisch
 werden.

439
        <pb n="456" />
        In Anerkennung der unwiderlegbaren Richtigkeit des unserm
Antrage zugrunde liegenden Prinzips hat der Magistrat bereits
in einem Fall tatsächlich unserem Petitum entsprechend beschlossen
und gehandelt, und zwar bei der Frage der Herrichtung eines
Schmuckplaßes auf dem Tattersallgrundstük. Bei dieser Gelegenheit
 wurde, was wir mit Dank rühmend anerkennen, der Erwerb
des betreffenden Platzes und seine Umgebung von seiten der Kommune
 durchaus davon abhängig gemacht, daß die Besitzer der umliegenden
 Grundstücke eine Beisteuer zum Ankauf des Plates leisteten.
 Und für wie billig und gerecht ein solches Verlanegn selbst
von den betreffenden Interessenten gefunden wurde, geht zur Genüge
 daraus hervor, daß sie demselben sich tatsächlich troß der Neuheit
 der Sache gefügt haben: und auch die Presse fast ausnahmslos
und einstimmig ein derartiges Vorgehen billigte. Auch in den Reichund
 Straßenkostenbeiträgen u. s. w. dürften sich Analoga in Hülle
und Fülle finden.
Der Vorstand des Deutschen Bundes für Bodenbesitzreform stellt
daher das dringende Ersuchen an den Magistrat der deutschen
Reichshauptstadt, sich in so wichtigen Reformfragen nicht von anderen
 Körperschaften überflügeln zu lassen, sondern deutschem Geiste
und deutschem Einfluß den Ruhm zu sichern, bezüglich der Durchführung
 einer so wichtigen Reform bahnbrechend vorgegagnen zu
sein, indem er bei den gesetgebenden Körperschaften resp. den
Staatsbehörden die gesetliche Regelung der Frage in Anregung
bringt.
Einem hochgeneigten Bescheide gern entgegensehend, zeichnet
gehorsamst
Der Vorstand
des deutschen Bundes für Bodenbesitzreform.
Heinrich Fr e e s e, Fabrikbesitzer.

©
440
        <pb n="457" />
        3. Die Einführung der Baubelchränkungen in dcen
äußeren Stadtteilen.
An den Königlichen Polizei-Präsidenten
Herrn Freiherr von Richthofen
Hochwohlgeboren
Hier.
Berlin, den 21. Januar 1892.
Petition
betreffend den Erlaß von Baubeschränkungen für die äußeren
Stadtteile.*)
Ew. Hochwohlgeboren
gestattet sich der unterzeichnete Verein, welcher aus Mitgliedern
aller politischen Parteien besteht und eine Verbesserung der Lage
der arbeitenden Klassen durch eine Reform der Bodenbesitzverhältnisse
 anstrebt, die nachfolgende Bitte zu unterbreiten:
Die Bauordnung vom 15. Januar 1887 hat in vielfacher Hinsicht
eine bessere bauliche Gestaltung unserer Stadt herbeigeführt. Die
Ausdehnung der Hofflächen ist vergrößert, die Feuersicherheit der
Gebäude ist erhöht, die Anordnung der Wohnräume selbst gesundheitlich
 erheblich verbessert worden.
Leider sind aber die Bestimmungen der gedachten Bauordnung,
welche für die enggebauten inneren Stadtteile festgesetzt wurden,
ohne jede Abänderung auf die weniger dicht bevölkerten äußeren
Stadtteile und auf die weit ausgedehnten unbebauten Flächen bis
zur Grenze des Weichbildes übertragen worden.
Die Bauordnung von 1887 erscheint nach dieser Richtung hin
ergänzender Bestimmungen dringend bedürftig. Der unterzeichnete
Verein hat daher in seiner zahlreich besuchten Versammlung vom. 4.
d. Mts. beschlossen, bei dem Königlichen Polizeipräsidium dahin vorstellig
 zu werden, für die äußeren Stadtteile die Höhe der Gebäude
wie die bebauungfähige Fläche in höherem Maße zu beschränken, als
es für die inneren Stadtteile angesichts der bestehenden Verhältnisse
s. Z. möglich gewesen ist.
Zur Begründung dieser Anträge gestatten wir folgendes anzuführen:
 Die zahlreichen Bedenken gegen die Unterbringung der Bevölkerung
 in Mietkasernen sind allgemein anerkannt. Sowohl die
Behörden wie die weiten Kreise der Berliner Wohnungmieter sind
] *) Zeitschrift Frei Land 1892 Nr. 4.

441
        <pb n="458" />
        darüber gleicher Meinung. Troh dieser überzeugung von der Schädlichkeit
 der Mietkasernen in gesundheitlicher und sozialer Beziehung
werden auch in den äußeren Stadtteilen, vor welchen sich unbenutte
Bodenflächen weithin ausdehnen, fast ausschließlich Mietkasernen
errichtet, obgleich Plat in Menge zur Errichtung niedriger Gebäude
mit Garten vorhanden wäre.
Der Grund dieser beklagenswerten Entwicklung ist nur darin
zu suchen, daß die Errichtung von Mietkasernen mit Vorder-, Hinterhaus,
 Seitenflügel und fünf bewohnten Geschossen troß der
anerkannten Schädlichkeit dieser Bauart für die Bevölkerung, den
Besitzern des Bodens eine so hohe Rente abwirft, daß jeder andere
Bodenertrag, sei es als Gartenland, zu Landhäusern oder Arbeiterhäusern
 mit Garten oder auch zu Fabriken weitaus hinter denselben
zurückbleibt.
Ist die Errichtung von Mietkasernen erlaubt, und erheben sich
solche in der Nähe, so lassen die Besiter die Bauflächen lieber zehn
oder zwanzig Jahre als Wüstenei liegen, ehe sie den Boden zu einem
Preise abgeben, welcher die Errichtung von niedrigen Einzelhäusern
erlaubt. Die Errichtung von Landhäusern rund um die Stadt,
welche ein so viel gesunderes wohnen herbeiführen, ist aus diesem
Grunde so gut wie unmöglich.
Aus demselben Grunde kann es den zahlreichen gemeinnütziigen
Baugesellschaften nicht gelingen, sei es auch noch in so erheblicher
Entfernung vom Mittelpunkte der Stadt, niedrige Arbeiterhäuser
zu errichten. Auch die Industrie sieht sich außersstande, sich in
größerem Umfange in den Außenbezirken Niederlassungen zu gründen,
 weil auch sie beim Erwerb des erforderlichen Bodens mit den
fünfstöckigen Mietkasernen im Bodenpreise konkurrieren soll und
dies nicht vermag. Des gesamten brachliegenden Terrains der
Außenbezirke der Stadt hat sich eine wilde und in ihren sozialen
Wirkungen höchst beklagenswerte Spekulation bemächtigt, deren
reale Unterlage die. bisherige Unterlassung besonderer Bauvorschriften
 für die Außenbezirke bildet. Alle, auch die entlegensten Besitzer,
rechnen auf die Errichtung von Mietkassernen. Für niedrige und
in geringem Umfange ausgenuttte Gebäude ist Grund und Boden
nicht erhältlich. Die Spekulation läßt ihn lieber brachliegen. Ohne ein
geeignetes Eingreifen der Behörden droht diese Entwicklung der
Dinge immer unheilvoller zu werden. Für unsere Kinder und Enkel
noch schlimmer als schon für uns.
Aus dieser Einsicht heraus hat der unterzeichnete Verein den Erlaß
 von Baubeschränkungen für einen Teil der Berliner Vororte im

442
        <pb n="459" />
        Interesse der Berliner Wohnungmieter mit großer Genugtuung begrüßt.
 Ebenso entspricht es nur den Ansichten desselben, daß die
Bauordnung, wie nach der zunächst erfolgten Aufhebung zuverlässig
verlautet, mit einigen den Grundbesitern gemachten – von uns
sehr bedauerten Absschwächungen auch auf den Kreis Niederbarnim
ausgedehnt werden soll.
Unter diesen Umständen erscheint es unerläßlich, die Berliner
Bauordnung dahin zu ergänzen, daß für die Außenbezirke unserer
Stadt bis an die Grenze des Weichbildes neue baupolizeiliche Bestimmungen
 erlassen werden.
Diese können nach unserer Ansicht nur dahin gehen, daß von Inkrafttreten
 der zu erlassenden Verordnung an in allen äußeren
Stadtteilen, d. h. außerhalb der alten Stadtore, die Höhe der Gebäude
 auf drei Stockwerke festgeseßzt wird. Ebenso wird es notwendig
 sein, die bebauungfähige Fläche für die selben Stadtteile von
zwei Dritteln auf die Hälfte der Fläche herabzuseßen. Für alle noch
nicht an öffentlichen Straßen liegende Grundstücke wären ferner
Vorbehalte dahin gehend zu machen, daß für dieselben die in den
Fg 3 und 4 der aufgehobenen Bauordnung für den Kreis Teltow
gemachten Einschränkungen betreffs Errichtung von Landstraßen und
Landhausdißrikten Plat greifen. Für die Anlage von Fabriken sowie
 von zweistöckigen Arbeiterwohnhäusern wären möglichst ebenfalls
 bestimmte Terrain zu reservieren.
Durch diese Maßregel, welche zur Vermeidung der früheren Vorgänge
 mit einer möglichst kurzen Einführungfrist zu versehen wäre,
würden die Wohnungyverhältnisse in den jetzigen Außenbezirken unserer
 Stadt eine wesentliche Besserung erfahren, und glauben wir,
daß ein vorgehen in dem von uns beantragten Sinne im Interesse
des Gemeinwohl unserer Stadt unerläßlich ist.
Wird in der angegebenen Weise in den Außenbezirken die fernere
Errichtung von Mietkasernen unmöglich gemacht, so werden zwar
die in ihren bisherigen Aussichten geschädigten Spekulantenkreise
nicht weniger Protest erheben, als sie dies gegen die sachlich durchaus
 begründeten Bestimmungen der Bauordnung für den Kreis
Teltow in der ihnen zugänglichen Pressse getan haben. Die an der
Grundstückspekulation nicht beteiligte, sondern von ihr benachteiligte
überwältigende Mehrheit der Bevölkerung wird dagegen dem Polizeipräsidium
 für das ergreifen solcher Maßnahmen sicher dankbar
sein.
Indem der unterzeichnete Verein sich deswegen erlaubt, Ihnen,
Herr Präsident, im Namen und Auftrage zahlreicher Bewohner

4.43
        <pb n="460" />
        Berlins die vorstehende Petition zu unterbreiten, hofft derselbe auf
eine baldgeneigte Erfüllung seiner Bitte.
Gehorsamst
Der Vorstand
des deutschen Bundes für Bodenbesitzreform.
Heinrich F v e e s e Fabrikbesizer, Aug. B r u &amp;gt; 8 Töpfermeisster,
Adolf Da m a s ch k e Lehrer, R. N r e b 8 Buchbindermeisster, Albert
Dau m an n Kaufmann, Dr. B. B o r &amp;lt; a r d t Lehrer, Max R o ß
Buchdrucker.
D
4. Unterluchung über den Umfang
uncl die Wirkungen des Gemeindcegrundbelitzes.
Anfrage an die Gemeindevorrtände.*)
Geehrte Herren!
I unter zeichnete Vorstand beschäftigt sich mit einer Untersuchung
 der Gemeindefinanzen und besonders der Finanzlage
solcher Gemeinden, in welcher sich aus früherer Zeit ein erheblicher
Gemeindegrundbesitz erhalten hat.
Es handelt sich dabei vorzugweise darum, durch Tatsachen die
Bedeutung nachzuweisen, welche ein größerer Gemeindegrundbesitz
für die Gemeindefinanzen mit sich bringt.
Unter den deutschen Gemeinden, welche erheblichen Grundbesitz
aufweisen, und welche aus diesem Besitz beträchtliche Ginkünfte beziehen,
 ist uns auch Ihre Gemeinde genannt worden. Es würde
für uns von größtem Interesse sein, über die bezüglichen Verhältnisse
 in Ihrer Gemeinde unterrichtet zu werden, und gestatten wir
uns, Sie um Auskunft darüber zu ersuchen. Der untenstehende
Fragebogen gibt über die wünschenswerten Punkte Auskunft, und
bitten wir Sie um geneigte Ausfüllung der Anlage und baldige
Rücksendung an den unterzeichneten Vorstand.
Für die verursachte Mühewaltung im voraus verbindlichst dankend,
 zeichnet gehorsamst
Der Vorstand
des deutschen Bundes für Vodenbesitzreform
Heinrich Fr e e s e Fabrikbesißer, Dr. H a r m en in g Mitglied des
T H zeitschrift Frei Land 1892 Rr. 35.

r
        <pb n="461" />
        Reichstags, Dr. Ar o n s Privatdozent, M. F l ür s &amp;lt; e i m Privatier,
 G. St o f f er 8 Schriftsteller, A. D a m a s &amp;lt; k e Lehrer, P.
Bleyber g Fabrikbesiter, A. B r u &amp;gt; s Töpfermeisster, W. E. B a &amp;gt;-h
 a u s Schriftsteller, P. D o e p n e r Rechtsanwalt, Fr. K o h n
Rechtsanwalt, W. F l e g l e r Seminarlehrer, Dr. R. Kirchhof f
Chemiker, A. D a u m an n Kaufmann, R. K r e b s Buchbindermeister,
 Dr. B o r &amp;lt; a r d t Lehrer, M. R o ß Buchdrucker.
Fragebogen.
1. Größe d es Gemein debe sit es in Morgen oder
Hektaren:
a) Wald:
b) Wiese:
c) Acker:
d) andre Nutzlländereien (Bergwerke u. s. w.:
e) Bauland, bebaut und unbebaut:
2, Verwertung des Gemeindelandes :
a) wieviel ist verpachtet ?
b) wieviel ist anderweitig ausgetan?
c) wieviel ist im Gemeindebetrieb ?
38. Ges amt ertrag d es Gemeindelandes :
a) aus Verpachtung:
b) aus anderweiter Vergebung:
c) aus dem Gemeindebetriebh:
' Verwendung des Ertrages :
a) für die laufenden Gemeindeausgaben:
b) für gemeinnützige Zwecke:
c) zur Deckung der Staatssteuern der Bürger:
d) durch direkte Verteilung an die Bürger
E ber ulli (Holz, Streu oder dergl.):
ß. Za hkl:
a) der Bezugberechtigten:
b) der Ortsansässigen überhaupt:
6. hat sich der Gemeindegrundbesit, und der Gesamertrag in
den letten 10 Jahren wesentlich vermehrt oder vermindert:
' Was ist über die Zunahme oder Abnahme des Gemeindegrundbesißes
 aus früherer Zeit bekannt?
Ort und Datum: Unterschrift:

44.5
        <pb n="462" />
        5. Die Verstaatlichung der Wallerkräkte.
An
da s Haus der A bg e or d net en
hier.
Petition
betreffend das Wasserrecht.*)
Y? „Deutsche Bund für Bodenbesitzreform“ richtet an das Haus
der Abgeordneten die Bitte, in Anbetracht der hohen Bedeutung,
welche die Wasserläufe durch die Fortschritte der Elektrotechnik für
die Industrie sowohl im Klein- wie im Großbetrieb erlangt haben,
bei der bevorstehenden Beratung über eine Neuregelung des Wassserrechts
 in Erwägung zu ziehen:
„ob es sich nicht empfiehlt, die gesamten Wassserläufe in den
Besitz des Reiches (oder doch wenigstens der Einzelstaaten) zu
nehmen, um auf diese Weise eine möglichst rationelle Ausbeutung
 derselben zu ermöglichen und den durch die Fortschritte
der Technik gewonnenen Zuwachs des Nationalreichtums nicht
einzelnen zufälligen Besitzern oder ohnehin kapitalkräftigen
Personen, sondern der Gesamtheit der Nation zugute kommen
zu lassen."
Begründung.
Bis vor 25 Jahren hatte die Elektrizität sich im praktischen
Leben nur auf dem Gebiete der Telegraphie und des Signalwesens
bewährt; es galt fast als feststehende Wahrheit, daß die Elektrizität
nur die feine Arbeit dieser technischen Verwendung leisten könne.
Seit jener Zeit hat sich eine gewaltige üänderung vollzogen. Die
elektrische Beleuchtung hat ihren Siegeszug durch die Welt begonnen;
auf den verschiedensten Gebieten, z. B. der Reinmetallgewinnung,
hat die Elektrizität unerwartetes geleistet. Auf der Frankfurter
elekrischen Ausstellung fanden sich neben zahlreichen Maschinen von
100 Pferdekräften solche von 500 und 600 Pferdekräften vor.
Das wichtigste Ergebnis der Frankfurter Ausstellung aber war
die praktisch durchgeführe übertragung von Kraft auf weite Entfernungen.
 Durch die Anwendung der Transformatoren, welche es
gestatten, schwachgespannte Ströme zum Zweck der Fortleitung in
solche von hoher Spannung zu verwandeln und letztere für die
») Zeitschrift Frei Land 1892 Nr. 19.

446
        <pb n="463" />
        Verwendung wieder auf eine niedrige Spannung zurückzuführen, sind
die Schranken durchbrochen, welche bisher die Fortleitung der Elektrizität
 für technische Zwecke auf weitere Entfernungen vereitelten.
Die in Frankfurt vorgeführte Kraftübertragung auf eine Entfernung
 von 175 Kilometer ist troß ihrer gewaltigen Länge nicht die
Grenze des bequem erreichbaren.
Durch diesen Umstand ist es möglich geworden, die Flußläufe in
ungeahnter Weise für die Technik zu verwerten. Die Kraft zur
Erzeugung des elektrischen Lichtes für ganze Städte, die Kraft,
welche die gewaltigen Maschinen der großen Fabriken sowie die
kleinen und kleinsten Maschinen (Drehbänke, Webstühle, Nähmasschinen)
 der handwerkgemäßen Betriebe zu treiben vermag, kann von
weit entlegenen Wasserläufen entnommen werden, ohne daß bei
einer einheitlichen und zweckmäßigen Errichtung der Anlagen das
Wasser den Zwecken der Landeskultur entzogen wird.
Die Elektrotechnik hat aus den Wasserläufen eine ergiebige
Quelle von Kraft für die Industrie gemacht, welche noch höher zu
schätßen ist, als die Steinkohlenlager, mit welchen die Natur unser
Vaterland gesegnet hat – denn während sich die Steinkohlenlager
erschöpfen müssen, ist jene Quelle unversieglich.
In rascher Erkenntnis dieser Sachlage hat die Privatspekulation
nicht gezögert, ihre Hand nach den Wasserläufen auszustrecken. Noch
während der Frankfurter Ausstellung, im August 1891, brachte die
„Straßburger Post“ die Nachricht, daß im Badischen Schwarzwald
von einer Gessellschaft unter der Hand alle Wasserläufe aufgekauft
werden sollten, die für elektrische Kraftübertragng verwendbar
wären; und im folgenden Monat berichtete die „Konstanzer Zeitung“,
daß sich eine Aktiengesellschaft gebildet habe, um mittelst der Gefälle
des in den Bodensee mündenden Flüßchens Argen die Städte Lindau,
 Ravensburg, Tettnang, Friedrichshafen, Wangen und Weingarten,
 sowie die anliegenden Ortschaften mit elektrischem Licht und
elektrischer Kraft zu versorgen.
Soll also einer Zersplitterung der Kräfte vorgebeugt werden, soll
verhindert werden, daß der Gewerbetreibende besonders auch der
Handwerkmeister, welcher auf die Einführung kleiner ohne Mühe
und Gefahr zu betreibender Kraftmaschinen in seiner bedrängten
Lage besondere Hoffnungen setzt, dem mächtigen Großkapital einen
hohen Tribut entrichten muß, so müssen schleunigst Schritte getan
werden.
Nach der vor kurzem im Abgeordnetenhause abgegebenen Erklärung,
 daß noch in diesem Jahre ein Gesetzentwurf betreffs des
Wassserrechtes ausgearbeitet werden solle, bietet sich jetzt die Gelegen-447
        <pb n="464" />
        heit, dieser Frage von höchster wirtschaftlicher und sogialpolitischer
Bedeutung näherzutreten. Wir stehen mit unseren Wünschen nicht
allein. In unserem Nachbarstaat, der Schweiz, ist eine Bewegung
ins Leben getreten, welche die gleichen Ziele verfolgt.
Die Männer, welche an der Spitze dieser Bewegung stehen, haben
dem schweizerischen Bundesrate ihre Wünsche in einer ausführlichen
Petition unterbreitet, welche wir uns in der Anlage beizufügen erlauben.*#)
 Der schweizerische Bundesrat hat sich den schwerwiegenden
Gründen der Petition nicht zu verschließen vermocht; er hat, veranlaßt
 durch dieselbe, die Kantonregierungen beauftragt, in ihren Gebieten
 eine Enquete zu veranstalten und über deren Ergebnis zu berichten.
 In der zweiten Anlage beehren wir uns den vom schweizerischen
 Bundesrat aufgestellten Fragebogen beizufügen.
Wir geben uns der Hoffnung hin, daß das hohe Haus unsere
Petition seiner Beachtung würdige und nicht ssäumt, binnen möglichst
kurzer Frist vorbereitende Schritte zu tun. Wir sind der festen
Überzeugung, daß es nur auf dem angedeuteten Weg gelingen kann,
die neueste große Errungenschaft von Wisssenschaft und Technik zum
Woll des gesamten deutschen Volkes zu verwerten.
Der Vorstand
des deutschen Bundes für Bodenbesitzreform.
Heinrich Fre e s e, Fabrikbesiter.
6. Die Srrichtung
von Stadt- oder Ratsapotheken.
Berl in, den 30. November 1892.
N tut Exzellenz Herrn Staatsminister Dr. Bos s e
hier.
Petition betreffend die Neuordnung des Apothekenwesens.**)
Eurer Exzellenz
gestattet sich der unterzeichnete Vorstand nachstehende Petition zu
unterbreiten:
R geighrift Frei Land 1891 Nr. 16.
**) ebenso 1892 Nr. 45.

448
        <pb n="465" />
        Soweit die Absichten der Regierung bekannt geworden sind, steht
eine Neuregelung des Apotheken Konzessionswesens bevor. Indem
diesseits angenommen wird, daß entscheidende Schritte in dieser
Richtung zu erwarten sind, erlaubt sich der gehorsamfst unterzeichnete
Vorstand Eurer Erzellenz folgende Gesichtspunkte zu unterbreiten.
Bisher stehen sich inbezug auf die Neuregelung des Apothekenwesens
 drei verschiedene Ansichten gegenüber. Während die Sozialdemokratie
 die Verstaatlichung der Apotheken mit Zuerkennung
einer Beamtenqualität an die Apotheker verlangt, wollen die Interesssenten
 das bisherige Konzessionssystem im wesentlichen beibehalten.
 Andere endlich, welche die Reformbedürftigkeit der heutigen
Verhältnisse zugeben, befürworten die Personalkonzessssion mit Rückfall
 derselben an den Staat bei Tod oder Rücktritt des Inhabers.
Der unterzeichnete Vorstand hat besonders die soziale Seite der
Frage im Auge und gestattet sich Eurer Exzellenz als die einzige
durchgreifende und zweckmäßige Lösung, die Verpachtung aller neuerrichteten
 Apotheken durch die Gemeindebehörden in Vorschlag zu
bringen.
Eine Verstaatlichung des ganzen Apothekenwesens dürfte aus
den versschiedensten auf der Hand liegenden Gründen nicht in Frage
kommen. Eine Beibehaltung des bisherigen Konzessionssystems erscheint
 dagegen wegen seiner ungerechten Bereicherung einzelner
ebenso ausgeschlossen. Bei Einführung der Personalkonzession würde
zwar der Umfang dieser Bereicherung wesentlich verringert werden,
aber als Folge des Besitzes eines Monopols noch immer nicht ganz
aufgehoben sein. Der unterzeichnete Vorstand glaubt dagegen, daß
dem öffentlichem Rechtsbewußtsein am meisten das Verfahren entsprechen
 dürfte, welches allein die berechtigten Interessen des Apothekerstandes
 mit den Interessen der Gesamtzeit vereinigt, und von
der Freien und Hansestadt Lübeck seit 1887 bei drei neuerrichteten
Apotheken mit bestem Erfolge durchgeführt worden ist: „Die Verpachtung
 aller neu zu errichtenden Apotheken durch die Gemeinden
zugunsten derselben.“
Bei Annahme dieses Verfahrens würden die Gemeinden die Apotheken
 zu angemessenen Bedingungen zu verpachten haben, wogegen
der Pächter Eigentümer des gesamten Inventars der Apotheke bliebe.
Muß es also zweifellos gelten, das bisher das Apothekenmonopol
durch Fernhatlung des Wettbewerbes d. h. also durch das Vorrecht
eines Einzelnen zustande kommt, so ist es nur folgerichtig, daß die
durch die Erteilung dieses Monopols geschaffenen Einkünfte der
Allgemeinheit zufallen, während der Ertrag seiner Arbeit dem Monopolbesizer
 verbleibt. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß, so
29 Freese, Bodenreform

449
        <pb n="466" />
        wohlwollend die Absicht des Staates gewesen ist, dem Apothekergewerbe
 durch das bisherige Verfahren ein gesichertes Auskommen und
damit die Möglichkeit gewissenhafter Pflichterfüllung zu verschaffen,
diese Absicht durch die Verkäuflichkeit der Apotheken und durch ihre
Eigenschaft als sichere Kapitalanlage vollständig vereitelt worden ist.
Der erste Besitzer kapitalisiert regelmäßig dieses sein Vorrecht und
tritt unter Mitbenutzung des Umstandes, daß das Kapital bei seiner
Anlage immer nach sicheren Werten trachtet, dasselbe an seinen
Nachfolger nur für eine Summe ab, die diesem neben der Verzinsung
 der Kapitals nur ein sehr bescheidenes Arbeiteinkommen ermöglicht.
 So kommt es, daß der Nachfolger häufig genug nur dem
Namen nach Besitzer ist, in Wirklichkeit ist er Verwalter fremder
Kapitalien. Diese ungerechte Bereicherung des Erstbesitzers wird
vermieden, wenn die Gerechtsame für die neu zu errichtenden Apotheken
 dauernd im Besitz der Gemeinde verbliebe.
Die Verpachtung der neu zu errichtenden Apotheken durch die
Gemeinden wäre für den Apothekerstand selbst von wohltätigen
Folgen. Sie wäre für alle nicht bessißzenden Apotheker eine wesentliche
 Verbesserung ihrer Aussichten. Viele der tüchtigsten Mitglieder
des Standes gelangen nie zur Selbständigkeit, weil die Zahl der
neu verliehenen Konzessionen nur gering ist. Zum Ankauf einer
vorhandenen Apotheke besitzen sie nicht die infolge des Konzessionsschachers
 erforderlichen hohen Mittel. Das bedrückende Gefühl dieser
Verhältnisse lastet sehr schwer auf ihnen und treibt sie schließlich
dazu, das erlernte Fach zu verlassen und sich einer ungewissen Zukunft
 zuzuwenden. Allen diesen durch die heutigen Zustände gesschädigten
 Mitgliedern des Standes wäre es eine Wohltat, wenn sie
die Aussicht hätten, bei Freiwerden einer Konzession auch ohne den
Besitz größerer Kapitalien in die Lage zu kommen, eine Apotheke zu
erwerben.
Daneben ist noch ganz besonders die üble Wirkung des jetzigen
Systems auf die arbeitenden Klassen in betracht zu ziehen. Infolge
 der staatlichen Gesetzgebung ist die arbeitende Bevölkerung zu
einem großen Teile zur Krankenversicherung verpflichtet. Es ist nun
ganz zweifellos, daß der Arbeiterstand den hohen Kapitalwert der
Apothekerkonzesssionen nur als den kapitalissierten Betrag dessen ansieht,
 was er in seinen Krankenkassenbeiträgen für die Medikamente
zuviel bezahlen muß. Man ist in den Arbeiterkreisen notwendigertweise
 der Ansicht, daß der Arbeiter die hohen Konzessionswerte in
seinen Krankenkassenbeiträgen seinerseits zu verzinsen habe. Auch
"st tler Grunde erscheint es dringend nötig, eine Besserung hereizuführen.


aN)
        <pb n="467" />
        Schließlich würden auch die Einkünfte, welche die Gemeinden aus
den neu zu errichtenden Apotheken ziehen können, finanziell nicht
ohne Bedeutung sein, während die bisher konzessionierten Apotheken
durch die vorgeschlagene Verpachtung aller neukonzessionierten in
keiner Weise geschädigt werden können.
So glauben wir denn, daß die Kommunalisierung der neu zu
errichtenden Apotheken in vorgeschlagener Weise die Lösung dieser
Frage im Sinne der Gerechtigkeit und des allgemeinen Wohls herbeizuführen
 geeignet erscheint.
Aus diesen Gründen glaubt der Vorstand an Eure Exzellenz die
Bitte richten zu dürfen:
„Die Kommunalisierung der neu zu errichtenden Apotheken
und ihre Verpachtung an dazu Befähigte gesetzlich einführen
zu wollen.“
Euer Exzellenz gehorsamster
Der Vorstand
des deutschen Bundes für Bodenbesitzreform
Heinrich Fre e s e Fabrikbesißzer, Dr. Ö r tm ann Privatdozent,
Be r g Rechtsanwalt, Ad. D ama s ch k e Lehrer, Wilh. Ollen -
d o r f Kaufmann, Professor Büchner, Fritz B o r st e ll Stadtverordneter,
 Max R o ß Buchdrucker, Dr. B i e b e r Rechtsanwalt,
Otto Sch ul z e Schriftsteller.
7. Der Verkauf von fiskalischen Grundstücken.
Berl in, den 25. Mai 1893.
An Seine Exzellenz
Herrn General der Infanterie, Staats- und Kriegsminister
von Kalten bor n-Stacha u
in Berlin.
Petition betreffend den Verkauf militärfiskalischer Grundstücke.*)
(Eurer Exzellenz
gestattet sich der unterzeichnete Vorstand nachstehendes Gesuch gehorsamst
 zu unterbreiten:
D yu) zeitschrift Frei Land 1893 Nr. 12.
99%

2
_ 451
        <pb n="468" />
        Im Verwaltungbereiche der staatlichen Behörden, besonders des
Königlichen Kriegsministeriums sind in der letzten Zeit mehrfach
Bauterrains von beträchtlicher Ausdehnung für andere Zwecke freigeworden.
 In Zukunft ist noch die Freigabe zahlreicher anderer
Terrains teilweise von sehr bedeutendem Umfange zu erwarten.
Es würde sich durch überlassung dieser Grundstücke für zahlreiche
Gemeinden, insbesondere auch für die Stadt Berlin, eine nicht wiederkehrende
 Gelegenheit bieten, ohne umständliche Gnteignungen
und übermäßige Kosten den beschränkten und in Berlin durch urfangreiche
 Veräußerungen in den 60er Jahren leider sehr verminderten
 städtischen Grundbesitz wieder zu vergrößern, wie dies allgemein
 als wünschenswert angesehen wird.
Der Bedarf von Grundstücken für öffentliche Gebäude und Anlagen
 nimmt seit Jahren zu. Künftige Bedürfnisse, die sich mit der
wachsenden Bevölkerung für Verwaltunggebäude, Schulen aller Art,
Marthallen, öffentliche Bäder und zahlreiche sonstige Zwecke sowohl
im Stadtinnern wie in den äußeren Stadtteilen einstellen werden,
lassen sich gegenwärtig noch gar nicht vorausberechnen.
Zweifellos ist dagegen, daß der Preis des Grund und Bodens im
Innern und Äußern jeder größeren Stadt mit der zunehmenden
Bevölkerung immer mehr steigen muß. Künftige Neuerwerbungen
und Enteignungen werden daher immer höhere Geldopfer aus den
Mitteln der Steuerzahler erfordern. Die Schwierigkeiten, geeignete
Bauplätze für derartige Gebäude zu erlangen, müssen mit der Zeit
beständig zunehmen. Größere Gemeinden des Reiches, wie z. B.
die freie Stadt Hamburg, sind aus diesem Grunde beständig auf
geeignete Vergrößerungen des städtischen Grundbesitzes bedacht, und
verabsäumen keine Gelegenheit, ihren Grundbesitz durch geeignete
Erwerbungen zu vermehren. Von vielen Seiten wird anerkannt,
daß im Interesse einer zweckmäßigen, gesunden und reizvollen Bebauung,
 wie im finanziellen Interesse der Stadt, der Gemeinde-Grundbesit
 gar nicht groß genug sein kann.
Unter diesen Umständen dürfte es sich für alle Königlichen Ministerien
 und insbesondere das Königliche Kriegsministerium sehr
empfehlen, dahin zu wirken, daß Grundstücke, welche für die Zwecke
des Staates entbehrlich werden und aufgegeben werden sollen, besonders
 die umfangreichen Grundstücke der Militärverwaltung von diesem
 nicht mehr an den Markt gebracht und an Spekulanten verkauft
 werden. Vielmehr dürfte es sich empfehlen, daß solche Grundstücke
 grundsätzlich zunächst den betreffenden Gemeinden angeboten
werden. Die Bürgerschaft Berlins hat auch mit Befriedigung davon
Kenntnis genommen, daß derartige Verhandlungen seitens des

459
        <pb n="469" />
        Kriegsminissteriums mit der Stadtgemeinde Berlin vor einiger Zeit
eingeleitet sein sollen. Ein solches Abkommen würde zweifellos den
staatlichen wie den städtischen Interessen sehr entsprechen.
Hierzu tritt noch die Rücksicht auf die ganze Lage der großstädtischen
 Wohnungfrage. Daß hierin etwas geschehen muß, insbesondere
für eine bessere Unterbringung der Arbeiter gesorgt werden muß,
unterliegt keinem Zweifel. Eure Exzellenz sind selbst in dieser Beziehung
 durch Gründung der Arbeiterkolonie Haselhorst bei Spandau
 mit einem für andere Verwaltungen höchst nachahmenswerten
Beispiel vorangegangen. In der Großstadt selbst ist aber die Wohnungfrage
 gleichbedeutend mit der Beschaffung von Bauplätzen. Die
künftigen Erfolge der nach dieser Richtung hin tätigen schon bestehenden
 und neu zu bildenden gemeinnütigen Baugenosssenschaften
hängen allein davon ab, ob Staat und Gemeinde hier helfend eingreifen
 werden und diesen Genossenschaften durch pachtweise überlassung
 geeigneter Bauplätze ihre Wirksamkeit erleichtern können.
Dies kann aber nur geschehen, wenn der jett vorhandene fiskalische
Besitz nicht mehr durch Verkäufe an Spekulanten geschmälert, sondern
 im Gegenteil tunlichst vermehrt wird. Es liegt hier ein Grund
von höchster sogialpolitischer Bedeutung vor.
Der unterzeichnete Verein, der sich besonders mit der Wohnungund
 Bodenfrage beschäftigt und die endgültige Lösung nur in der
Kommunalisierung des Bodens erblickt, hat deshalb mit großem Bedauern
 ersehen, daß die Militärverwaltung dennoch jetzt mit der
Veräußerung umfangreicher Grundstücke an Private vorgehen will.
Nach amtlicher Bekanntmachung des hiesigen Königlichen Proviantamtes
 in Nr. 247 des Berliner Tageblattes ift für den 17. Juni d.
Jahres Termin zum. Verkaufe des wertvollen Grundstücks an der
Ecke Alexander- und Magazinstraße angesetzt worden.
Die unterzeichneten Bürger, welche gegenüber der durch solche
Verkäufe begünstigten Spekulation das Interesse des Gemeinwohls
vertreten, gestatten sich daher unter Hervorhebung der angeführten
wichtigen Gründe bei Eurer Exzellenz dahin vorstellig zu werden,
daß-der fragliche Termin aufgehoben und Verhandlungen über eine
überlassung des Grundstücks mit der Stadtgemeinde Berlin eingeleitet
 werden. Ebenso daß in Zukunft alle zu veräußernden Grundstücke
 zunächst dem Magistrat angeboten werden. Eine solche Maßregel
 würde für die Stadt von großem Vorteil sein. Auch den Interessen
 des Staates, der Gesamtheit entspricht sie am besten, während
 bei überlasung der im Staatsbesite befindlichen Grundsîtücke
an Private nur einzelne sich bereichern.

A4A53
        <pb n="470" />
        Gewährung seines Antrages gern erwartend, zeichnet:
Der Vorstand
des deulschen Bundes für Bodenbesitzreform
Heinrich Free s e Fabrikbesiter, Fritz B o r st e l Buchhändler und
Stadtverordneter, Wilh. Oll en dor f Kaufmann, Adolf Dama
 sch k e Lehrer, Paul Haase Schlosssermeister, Otto Sch u l z e
Schriftsteller, Richard B e r g Rechtsanwalt.
2
8. Die Verpachtung
von Grundstücken in den Schutzgebieten.
B erl in, den 11. Januar 1894.
t Exzellenz Herrn Reichskanzler Graf von Caprivi
und an den Bundesrat hier. ;
Petition betreffend
die Verpachtung von Grundstücken in den Schutzgebieten.*)
Ew. Exzellenz
unterbreitet der deutsche Bund für Bodenbesitzreform nachstehende
Bitte:
„Es möge in den Deutschen Schutzgebieten der Grund
und Boden mit seinen Naturschäßen fernerhin an Private
weder verkauft, noch verpfändet, noch verschenkt werden, vielmehr
 immer Eigentum des Reiches bleiben und den Privaten
nur auf Zeit gegen Zahlung einer mäßigen Bodenrente zur
Nutznießung überlassen werden."
Gründe.
Der Grund und Boden ist das kostbarste weil unvergängliche Besitztum
 jedes Volkes. Von seiner Verteilung hängt der Wohlstand
und die soziale Entwicklung jeder Nation in hohem Grade ab. Seine
mehr oder minder große Zugänglichkeit in unseren Kolonien und
Schutzgebieten ist entscheidend für die Aussichten jedes Ansiedlers
und damit für das gedeihen der Kolonien.
Wird der in den neuerworbenen Gebieten als Nationaleigentum
übernommene Grund und Boden in großen Komplexen verschenkt
u *) Zeitschrift 1ßrei Land 1894 Nr. 2.

454
        <pb n="471" />
        oder billig verkauft, so hat den Vorteil davon nicht das Reich, sondern
nur der erste Besißer, während jeder Neuanziehende, der nicht
mehr den Staat, sondern Private als Eigentümer vorfindet, von
diesen den Voden zu steigenden Preisen erwerben und wenn er unbemittelt
 ist, von vornherein in Schuldverbindlichkeiten sinken muß.
Fehler, die von den kolonisierenden Staaten in dieser Beziehung gemacht
 sind, haben sich ausnahmlos an den Kolonien und noch mehr
den einzelnen Kolonisten schwer gerächt. Für Deutschland mit
seinem neuem und aussichtsvollem Kolonialbesit ist es von höchstem
Wert, in diesem wichtigstem Teil der Kolonisation von vornherein
nicht grundsätzliche Fehler zu begehen. Wir hoffen daher, bei Eurer
Exzellenz für unsere dahingehenden Ausführungen Aufmerksamkeit
zu finden.
Der unterzeichnete Bund erkennt im römischen Hypothekenrecht,
das die Erde unsere Lebensquelle, zur Handelsware, verkäuflich und
verpfändbar, das Immobil zum Mobil gemacht hat, mit der daraus
entstandenen drückenden Hypotheken- und Zinslast, die Grundursache
unseres gegenwärtigen sozialen Notstandes. Der Bund für Bodenbesitreform
 führt das Wohnungelend der Großstädte wie die zunehmende
 Verschuldung und Entvölkerung des flachen Landes auf
diese Ursache zurück. Durch Behandlung des Bodens als Ware und
die völlige Freigabe der hypothekarischen Verpfändung bei Kauf oder
Vererbung haben sich auf dem flachen Lande Zustände herausgebildet,
 die die höchste Sorge der Staatsleitung hervorrufen müssen,
und die deutschen Regierungen und Volksvertretungen in steigendem
Maße veranlaßt haben, durch die durchaus nicht unbedenkliche Begünstigung
 der Bildung von Majoraten, sowie die Schaffung von
Rentengütern und Versuche zu einem Heimstättengeseße der zunehmenden
 Verschuldung entgegen zu wirken. Im Königreich
Preußen betragen die Hypothekenschulden schon jetzt 50 Milliarden
und wachsen jährlich um 1 Milliarde zu einem Ende, das, da eine
Tilgung solcher Riesensummen unmöglich ist, mit der Sicherheit des
Zinseszins an uns heranrückt. Es sei denn, daß noch rechtzeitig
Einhalt geschieht.
Es dürfte deshalb nicht mehr als zweifelhaft anzusehen sein, daß
es nicht zu empfehlen ist, dieselben Verhältnisse auf den noch zum
großem Teil dem Reich gehörigen freien Boden der Schutzgebiete
auszudehnen. Vielmehr dürften alle Erfahrungen in unserem
eigenem Lande wie fremder Völker die verbündeten Regierungen
dahin führen, den Grund und Boden in den deutschen Schutzgebieten
für gegenwärtige wie künftige Geschlechter dauernd zugänglich zu
erhalten. In den Schutzgebieten in Westafrika, Kamerun und Neu-455
        <pb n="472" />
        Guinea ist der Grund und Boden noch heute meist unverschuldetes
freies Nationaleigentum. Nur in Oltafrika ist bedauerlicherweise
schon unser Eigentum- und Hypothekenrecht eingeführt worden
mit dem Erfolge, daß schon jett ein Enteignunggeseß notwendig
geworden ist.
Daneben kommen auch wichtige Steuer- und Finanzfragen in
Betracht. Gegenüber den großen Opfern, die das Reich heute für
die Kolonien zu bringen hat, Opfer, die in Zukunft noch steigen
können, bietet der Besiß des Grund und Bodens der Schutzgebiete
in Gegenwart und Zukunft das einzige und wertvollste Äquivalent.
Jede Aufwendung von Reichswegen erhöht den Wert des Grund und
Bodens und muß ihn erhöhen.
Wird der Grund und Boden vom Reiche nicht verkauft, sondern
gegen eine mäßige Bodenrente auf Zeit verpachtet, so erhält das
Reich Einnahmen, die mit der Zeit den Aufwendungen von Reichwegen
 entsprechend, erheblich steigen werden. Die steigenden Einnahmen
 ergeben sich dann mit Sicherheit von selbst. Jeder Kolonist
wird diese Pacht gern zahlen, die nie außer Verhältnis zu dem
Ertrage stehen wird und in Notjahren ermäßigt oder erlassen werden
kann. Erhält er dagegen den Boden erst aus zehnter oder zwanzigster
 Hand, wie jett der Farmer in den Vereinigten Staaten Nord-Amerikas
 und anderswo, so müßte er sicher das Vielfache des vom
Reichsfiskus beanspruchten zahlen. Jedes andere aufbringen von
Reichssteuern durch Zölle und direkte Steuern, wird viel schwerer
empfunden werden und größerem Widerstand begegnen müssen.
Welchen Schatz die Reichsregierung in ihrem Bodenbesit in den
Kolonien hat, möge nachstehende Berechnung beweisen:
Deutschland umfaßt etwa 10 000 Quadratmeilen, d. h. etwa
200 Millionen Magdeburger Morgen (die Quadratmeile zu 20 000
Morgen gerechnet). Wenn der private Pächter in Landwirtschaft,
Bergbau und Industrie nur 5 Mark jährlich zahlen würde, so ergäbe
sich eine Grundrente von 1000 Millionen Mark zugunsten der Gesamtheit
 als Reichseinnahme für jedes Jahr. Da nun tatsächlich
unsere Kolonien und Schutzgebiete an Flächeninhalt Deutschland
mehr als dreimal übertreffen, und noch dazu meist mit ungleich
größerem Naturreichtum ausgestattet sind, so lassen sich die künftigen
 Einnahmen hiernach berechnen. Schon die Einnahmen aus
der Verpachtung eines kleinen Teiles werden die Kosten jeder Kolonie
 decken, der überschuß könnte zur Verbesserung der Kolonie verwendet
 werden.
Der von uns angegebene Weg sichert also dem Kolonialamte gute
Finanzen, erschließt die Schätze des Bodens am leichtesten und

AK
        <pb n="473" />
        besten der Privattätigkeit und beugt zugleich Mißständen schwerster
Art vor, wie sie die Auslieferung des Grund und Boden zu privatem
Eigentum naturnotwendig und nach allen Lehren der Geschichte mit
sich bringen müßte. Mißstände, wie sie bei den völlig umsonst und
endgültig der privaten Ausbeutung überlassenen Bergwerks- und
speziell Kohlengerechtsame durch Aktiengründungen und im ftädtischem
 Miet- und Bodenwucher die schwersten Bedenken hervorrufen
müsssen. Ob nicht die Aufgabe des regelrechtlichen Charakters der
Naturschätze ein weittragender Fehler der sogenannten manchesterlichen
 Gesetzgebung gewesen ist ?
Es wird auch Ew. Exzellenz nicht entgangen sein, daß die Bestrebungen
 zu einer Bodenbesitzreform in allen Ländern immer
weitere Fortschritte machen, und gerade von solchen Sozialpolitikern
geteilt werden, die der Gemeinschaft dienen, ohne das Individuum
zu vernichten. Das auch die wissenschaftliche Lehre von der Grundrente
 immer mehr unserer Auffassung zuneigt, dürfte Eurer Exzellenz
 ebensowenig unbekannt sein.
Wir glauben, daß die vorstehenden Gründe überzeugend sprechen.
Der heimische Notstand drängt zu einer Erweiterung des Kulturarbeitgebietes
 in unseren reichen Schutzgebieten. Es ist eine der
wichtigsten Aufgaben des Reiches dafür zu sorgen, daß der Boden
der Kolonien dauernd arbeitwilligen Kolonisten zugängig bleibt, und
nicht nur einzelne Bessißer und Spekulanten bereichert zum Nachteil
späterer Geschlechter.
In diesem Sinne richten wir an Eurer Exzellenz die ebenso ergebene
 als dringende Bitte unserer Vorstellung hochgeneigtest entsprechen
 zu wollen.
Gehorsamst
Der Vorstand
des deutschen Bundes für Bodenbesitzreform
Heinrich Fr e e s e Fabrikbesiter, Adolf D a ma s &amp;lt; k e ftädt. Lehrer,
Dr. W. P oo e t s &amp;lt; Chemiker, Wilh. O ll e n d o r f Kaufmann, Max
R o ß Buchdrucker, Albert J u r k Buchhalter, Richard L e h m a n n
Fabrikdirektor, C. H e y d e r Rechtsanwalt.
#30 Fre ese, Bodenreform

D
4.57
        <pb n="474" />
        9. Die Bodenfrage in den Kolonien.
B er l i n, den 5. Januar 1895.
An Seine Durchlaucht den
Reichskanzler Für st zu Hohenlohe-Schilling sfürst
hier.
Petition betreffend die Bodenfrage in den Kolonien.*)
Eurer Durchlaucht
gestattet sich die unterzeichnete Vereinigung, nachstehendes Gesuch
zu unterbreiten, unter ergebener Bezugnahme auf eine Eingabe, die
der Vorstand am 11. Januar 1894 an Euer Durchlaucht Vorgänger
gerichtet hat, die aber zu unserm großem Bedauern eine Berücksichtigung
 nicht gefunden hat.
Auf Grund einer eingehenden Verhandlung, die. am 17. Oktober
v. J. in der Generalversammlung des deutschen Bundes für Bodenbessitreform
 über die Grund- und Bodenfrage in den deutschen Kolonien
 stattgefunden hat, ist von der Generalverssammlung einstimmig
 der nachstehende Beschluß gefaßt worden:
„Die heutige Generalversammlung des deutschen Bundes
für Bodenbessitzreform spricht die bestimmte Erwartung aus,
daß unsere übertrieben individualistische Boden- und Hypothekengeseßgebung
 nicht auf die deutschen Kolonien und
Schutzgebiete ausgedehnt werde. Sie erwartet, daß der Grund
und Boden in den Kolonien nicht der privaten Spekulation
und Verpfändung, zum Nachteil ihrer künftigen Entwicklung,
sondern daß er Privaten oder Gesellschaften nur gegen Zeitpacht
 überlassen werde.“
Der hervorragende Anteil, den Eure Durchlaucht gerade an der
Geschichte und Entwickelung unserer Kolonien von jeher genommen
haben, läßt uns auf eine günstige Aufnahme unserer Petition hoffen,
die nur das Wohl und die Zukunft unserer Kolonien und Schutzgebiete
 im Auge hat.
Mir haben mit ihr ebenso sehr den Grundsatz der Gerechtigkeit,
die ein Volk erhöht, wie das beiderseitige Interesse der Gingeborenen
und der deutschen Ansiedler im Auge.
Wenn die Völker Europas ihren „Schutz“ auf die Länder unzivilisierter
 Völker ausdehnen, so ist ihre erste Pflicht, diese in ihren
*) Zeitschrift Frei Land 1895 Nr. §.

458
        <pb n="475" />
        natürlichen Rechten zu schüßen; und ihr Landbesitz ist ihr ursprünglichstes
 und wirtschaftlich wertvollstes Besittum. Die deutschen KolIonialländer
 umschließen große und teilweise reiche Gebiete, deren
Reichtum die Eingeborenen nicht zu schätzen und aufzuschließen vermögen,
 während er unserem Volke und jenen Völkern in hohem
Maße nützlich werden könnte. Wollen wir nun iene Völker, die
von dem Wert des Landes fast keinen Begriff haben, nicht übervorteilen,
 nicht an ihnen einen Raub verüben, wollen wir vielmehr
unser sittliches Recht zu solcher Beschlagnahme des Landes erweisen,
so dürfen wir uns nicht als Eigentümer gerieren, die das Land verschenken
 und verkaufen, sondern als Vormünder und Verwalter unmündiger
 Völker, deren Vermögen wächst, indem wir sie lehren, wie
man die Schätze ihres Landes aufschließt und den Menschen diensstbar
 macht.
Dies ist unseres Erachtens die hohe und humaner Völker einzig
und allein würdige Kulturmission, die wir an jenen Völkern zu erfüllen
 haben, damit die jetzt begonnene neue Periode der Kolonisation
 nicht wie die älteren ihren Weg bezeichnet mit der Vertreibung
 der Eingeborenen von ihrem Grund und Boden, mit der Unterdrückung
 oder dem „aussterben der Naturvölker“, das nach den klassischen
 Untersuchungen Gerlands nicht sowohl in der Natur der Dinge
als vielmehr in der Behandlung der Naturvölker durch die Weißen
seinen Grund hat. ~ Und was ist der Erfolg für die Weißen selbst
gewesen? Das auffallendste Beispiel bietet Nord-Amerika: man hat
die Indianer von ihrem Boden vertrieben, und jetzt vermag die dortige
 kolossale Ländermasse noch nicht 75 Millionen Menschen zu ernähren
 ~ sie erscheint übervölkert: das Privateigentum erschwert
den arbeitsuchenden Menschen den Zugang zum Boden und seinem
Reichtum.
Wenn wir unser Schußland Privaten als Eigentum übergeben,
so kommen wir als Eroberer, und wir wollen besseres sein: Pioniere
der Kultur. Wir bedürfen dazu des Bodens und seiner Schätze von
der Ackerkrume an bis zu den Diamanten. Legen wir auf sie Beschlag
 als auf ein Volkseigentum und übergeben wir sie denen, welche
sie am besten ausnutzen können, in Pacht und Betrieb, so steigt das
Land an Wert; die organisierte Gesellschaft in Kommune und
Staat wird durch die Pacht, diese einfachste, gerechteste und ergiebigste
 aller Steuer, die mit der steigenden Menschenzahl und der
steigenden Naturbeherrschung ganz von selber steigt, vermögend, und
bermag nun die mit der Entwickelung des Landes steigenden Anforderungen
 an die Gefsellschaft in Wegen, Eisenbahnen, öffentlichen
Bauten, Schulen u. s. w. zu befriedigen; und auf der festen Basis

30%
459
        <pb n="476" />
        eines gesellschaftlichen Reichtums wird es dem einzelnen (der nicht
wie der Privatpächter und der Hypothekenschuldner in Abhängigkeit
von den Privaten steht, sondern von der Gesellschaft, nicht für die
Privaten, sondern für die Gessellschaft arbeitet, deren Glied er selber
ist), möglich, selbständig Eigentum zu erwerben – Eigentum an den
Bedürfnissen und an den Annehmlichkeiten des Lebens.
Die Befürchtung, daß die Ausnutzung des Landes unter dem
Pachtsystem leidet, widerlegt der Befund in Deutschland selbst, wo
der Boden zu einem großen Teil von Leuten, die ihn dem Staate,
den Kommunen, oder Privateigentümern abgepachtet haben, mit
dem besten Erfolge bewirtschaftet wird, stellenweise sogar besser, als
es von manchem tief verschuldeten Grundeigentümer geschehen
kann. ~
Wir verkennen nicht im mindesten, daß zum Gedeihen der Kolonien
 außer den wirtschaftlichen noch andere Faktoren: Faktoren
sittlicher Natur erforderlich sind. Aber gerade diese wird unseres
Erachtens die Festhaltung des Bodens als Nationaleigentum unterstützen.

Denn wie unser Vorsschlag aus der sittlichen Wahrheit geboren
ist ~ aus der Gerechtigkeit, welche der Gesellschaft gibt, was der Gesellschaft
 ursprünglich gehört und was die Gesellschaft an Wert dem
Boden hinzufügt, und den Privaten gibt, was durch ihre individuelle
Anstrengung geschaffen haben in Gestalt einer Frucht des Landes
oder eines Viehstandes oder als Manufakturprodukte und Fabrikat,
so daß auf Grund eines Gemeinbesitzes die Individualität sich kräftig
entfalten kann, – so sehen wir die Festhaltung des Bodens auch
eine versittlichende Rückwirkung ausüben auf die Weißen, selbst die
Beamten. Denn der an sich schon gefährliche Stolz der Zivilisierten,
der sich dem „Wilden“ gegenüber von anderem Stoffe dünkt, wird
durch die wirtschaftliche Organisation genährt, wenn diese sie und
ihre Volksgenossen zu Herren des Landes macht und die Eingeborenen
 zu rechtlosen Subjekten, denen man ihr Land nimmt; während
die Festhaltung des Nationaleigentums diesem übermut stark entgegen
 arbeiten würde. Der Verkauf des Grund und Bodens sät
von vornherein Zwietracht und Haß zwischen die Einheimischen und
die Einwanderer und stößt die Naturvölker zurück. Wie ganz anders
 könnten oft die Verhältnisse sein, wenn das gemeinsame Nationaleigentum
 Rücksichtnahme und Verständnis zwischen den Rassen
anbahnte.
Diese, unseres Erachtens einzig gerechte Weise der Kolonisierung
Uv; Is auch die beste Vorarbeit liefern für die Kultivierung jener
aturvölker.

4h()
        <pb n="477" />
        Noch von einem Punkte erlauben wir uns, Euer Durchlaucht, zu
sprechen, der dem Blick des weitsehenden und vorsichtigen Staatsmann
 unmöglich entgangen sein kann: in dieser Ersstlingzeit unserer
kolonialen Bestrebungen, wo noch eine Menge ungelöster Fragen
schweben und wir überall noch im Finstern tasten, wird man das
äußerste Bedenken tragen müssen, ein so verhängnisvolles Definitivum
 zu errichten, wie es die übergabe des Bodens zu Privateigentum
 ist. An dies Definitivum binden wir die folgenden Geschlechter,
und sollte diesen die Erkenntnis der Unzuträglichkeit aufgehen, so
könnten sie sich nur unter schweren Opfern wieder von ihm lösen.
Dagegen trägt das Pachtsystem keine Entscheidung für die Zukunft
in sich, es ist ein Provisorium, das beliebig verlängert werden kann,
das sich einlebt, wenn es sich bewährt, an dessen Stelle aber mit
Leichtigkeit das Eigentumssystem gesetzt werden kann, in dem allerdings
 in unseren Augen höchst unwahrscheinlichen Falle seiner Nichtbewährung.

Unter Hervorheben dieser Gessichtpunkte, wie der anderweitig
schon in unserer ersten Petition vom 11. Januar v. I. gegebenen,
die nicht minder wichtig sind, gestattet sich der Verein an Guer
Durchlaucht die Bitte zu richten:
dem Gesuch des Vereins vom 11. Januar 1894 Folge geben
und diese wichtige Angelegenheit zunächst dem alsbald wieder
einzuberufenden Kolonialrate zur Begutachtung vorlegen zu
wollen.
Euer Durchlaucht gehorsamster
Der Vorstand
des deutschen Bundes für Bodenbesitzreform
Heinrich Fr e e s e Fabrikbesizer, Adolf Da m a s ch k e Lehrer, Fritz
Bor st e ll Verlagsbuchhändler, L e h m a n n Fabrikdirektor, Pauk
Kn o p p Fabrikant, Zo 1 l m an n Pastor, Wilhelm Meyer,
Dr. Hrtm a n 11.

§
461
        <pb n="478" />
        Namen- und Sachverzeichnis.
Absatkkrisis 86. 98. 101. 234 Bauvereine, gemeinnütßige 126.
~236. 147. 149. 156-159. 199. 205
Alwohlsvund 40. 41. 182. 223. . l M 268.
Anliegerbeiträge 1883. 154. 271. Beck, R. J. 84. 209. 256. 257.
291. 429. 437. Bender, Oberbürgermeist. 192.
fsz1helrr FKugesioren 148— Ber g,. Juftizrat, Dr.. 126.
A r n i m, Minister v. 349. 350. 16 166 167 . s 195.
365. 286. 451. 454.
A r o n s, Leo Dr. 84. 86. 92. Bergwerk-Konzessionen 24. 146,
122. 124. 133. 147. 156. 159. 147. 232.
163; 182. us. 109. 200. 201 g erlepsch, Minisier v. 168. 808.
B e t a, Ottomar 5. 134. 147.
Wa kh aus, W. €. s81. s84. 175. 177. 178. 182-188. 220.
U ) L 1659 300. it 280. 283. 285. 368.
259. 262. 430. 445. Bevölkerung, Zunahme der 10.
Bauhandwerker, Schutz d. 156. 11. 20. 46. 311314.
159. 168-172. 177. 187. 188 Bieber, Justizrat Dr. 126. 162.
192. 195. 196. 207. 212. 168. 209. 250. 451.
. 239- 360..9p1. ; ?. B i s m a r &amp;gt;, Fürst v. 17. 30.
y s . . . 57. 104. 125. 134. 368. 398.
Bauordnungen 135. 172-176. Fl zers V h. p. 1:
195. 214. 249. 271. 307. 393 t tige
—306. 441. Boden, Verstaatlichung d. 7.,
Berliner Magistrat 134. 144. 89. 40. &amp;amp;. 73.
148. 154. 157. 175. 222. 394. Bodenreformgesßes 883-386.
Baupfandgesetz 301. 390. Bodenwerte 130. 3319333.

463
        <pb n="479" />
        Borchardt, Dr. B. 163. 167. Diederich, A. 163. 164. 193.
199. 211. 444. 445. 430.
VBorftell,. Friß 151. 162. Doepner, Dr. 92. 1832. 183.
205. 209. 219. 220. 251. 262. 156. 163. 445.
451. 454. 461.
B o s s e Dr. Minister 146. 169. Eberstadt, R. Professor 2. 16.
178. 190. 191. 240. 243. 301. 318.
448. Eigentums Oberhoheit 37. 186.
BVotanischer Garten 259-262. 214. 233. 234. 427.
Brucks, A. 163. 190. 204. 208. Eisenbahnen, Verstaatlichung d.
209. 215. 220. 250. 444. 445. 17. 34. 181. 246.
Bucher, Lothar 27. 187. Emin Pascha 155.
Büchner, Ludwig Professor m ming haus, Arwed 804.
82. 84. 16568. 209. 213. 277. s
406. 407. 451. Enteignungrecht 14. 37. 39.
Bundeslied 163. 193. 262. 480. Uu. 156.276. 187. 21r. 866.
Bülow, Fürst v. 297. p. ..
Entschädigung d. Grundbesitzer
Caprivi, Graf v.. 237. 454. §. z. 69. 90. 99. 111. 114.
County Council, London 165. Ert etr, J. H. sl. bt. 187
. Erbbaurecht 186. 302. 807. 389.
Dama s &amp;lt; k e, D. Dr. Adolf Erbschaftsteuer 100. 159. 160.
104. 132. 150. 163. 164. 166. E r m a n, Professor Dr. 309.
167. 183. 2010204. 207. 214. 8375. 380. 384.
219. 227. 233. 234. 253. 255. E s ch e n b a &amp;lt;, Justizrat 126.
259. 260. 265. 267. 278-276. 168. 250. 251. 275. 283. 286.
281-286. 289. 292-295. 304 Ef chw eg e, Ludwig 126. 147.
B310. 312. 317. 324. 336—- 974. ATT. 279. 805.
338. 355. 373-379. 384. 405
407. 420. 421. 444. 445. 451. Gulenstein, B. 58. 223. 252.
454. 457. 461.
Dernburg, Prof. H. 170. 189. Fideikommisse 7. 184 809. 310.
191. Feichtmeyer, Justizrat 174. 175.
Deutsch - Soziale Partei 177. Fiskalische Grundstücke 221.
185, 451.
Dui§e Volksbund 265. 269. Flegler, W. 81. 158. 163. 209.
¿ 2T75. 445.

464
        <pb n="480" />
        Fl ür s &amp;lt; e i m, Michael 40. Gewerbedeputation 245. 249.
v. t . by. Yz ry: Gierke, Otto v. 161. 868.
914.121. 124. 1812133. 143. G o e t h e, W. v. 188. 421. 422.
147. 1500-1654. 156. 158. 161 G o s s e n, H. H. 5-9. 34. 35.
418. -167. 168, 177. 170. 37. 42. 53. 69. 80. 179.
180-183. 185. 187. 194. 195. G o ß l e r, v. Minister 145%
197. 199. 200. 201. 209. 214. 146.
240. 254. 256. 267-270. 276. Gregor XVI., Papst 215.
277. 284. 290. 294. 311. 312.
314. 327. 340. 405. 410. 411. Grundbuch 187. 906. 331. 359.
420. 421. 445. ht; .
Fortschrittpartei 152. 158. Stu!ttiscntrs.. srvats “cz
Freihandelschule 59. 96. 179. 35. 50. 54. 60. 61. 68. 73. 74.
Freisinnige Partei 152. 164. 90. 99. 112. 161.
165. 170. 246. 247. 291. Grundrente, Entstehung d. 12.
Friedrich Wilhelm I. 74. 315-823.
Z51. 865. Grundrente, steigen d. 8. 87.
Friedrih der Große 88. 91. 99. 136. 211.
261. 352. 358. Grundrente, Einziehung d. 85.
Fritsch, Th. 187. 188. 238. 86. 90. 91. 115. 161. 327. 425.
Grundsteuer 2. 37. 52. 53. 112.
Gaul, A. 84. 143. 144. 215. 138-140. 172. 186. 291. 307.
290. 224. 233. 234. 808. 829-8331. 334-340. 386.
Gebäudeeigentum 25. 82. 104. Grundstücksspekulation 53. 110.
Geldreform, Flürscheims 111. 145 172. 174. 191. 195. 200.
117-119. '
Gemeindegrundbessis 84. 73. Gschwind, Stefan 81. 88. 158.
104. 148. 157. 158. 161. 172.
205. 271. 291. 803. 389. 426. Hamburger Freihafen 91. 128.
427. 432. 444. 126.
Gemeiner Wert 140. 829. Hanauer, Staatssekretär 240.
G e o r g e, Henry 36. 41. 43~ 213
78. 79. 80. 84. 86. 89. 90. 92 Harder, A. 126. 2566. 275. 279.
Y4. 08. 99. 111. 118. 1144: Harmening, Dr. Et 41.
177. 179. 185. 194. 204. 216. 81. 84. 133. 152. 1654. 166.
223. 239. 240. 252. 253. 256 158. 162. 164. 165. 168. 181.
258. 279. 304. 312. 8381. 189. 195. 210. 227. 247. 255.
405. 420. 421. 283. 284. 444.

465
        <pb n="481" />
        Hausbesitzer 62. 196. 236. 300. Jentsch, Carl 249.
Hauzszinssteuer 339. 386. Ihering, Rudolf v. 19. 22.
Heimstättenrecht 134. 135. 161. Impôt unique 653.
184. 307-309. 368-380. 389. Innungen 190. 195. 241. 244.
H e inr i c, Prinz v. Preußen 280.
349. 370. Internationaler Kongreß 89—
H e l d, F. W. A. 1-5. 35. 42. 90. 99.
H e l f f e r i ch, Dr. Staatsse- Junghans C. Dr. 84. 147. 158,
kretär: 378, 377. 163.
H e l l d o r f-Baumersrode, C. Juristentag, Deutscher 296. 297.
v. 72—75. 200. 359.
Henry George Verein 251. 252.
Herrenhaus 191. 212. 242. l? l te n b vr n- Stachau, v.
Herbka, Th. 71. 229. 240. HFriegsatniter 221. 222. 262.
Heyder, Karl 231-233. 255. Kanalfrage 218. 308.
457, Kapital, falsches 48. 97. 98.
Hildebrandt, M. 76. 77. 79. 106. 107. 164.
Hindenburg, Paul vùv,., Karl Ed uar d, Herzog 303.
Reichspräsident 310. 370. 372. K a ß n e r, Paul Dr. 325.
Hirsch, Dr. Max 166. K ell e r, Obermeister 190. 240.
Hirsch, Baron v. 230. 231. Kiautschou 184. 319.
H o br e c t, Oberbürgermeister Kirchenstaat 215. 240.
186. Kirchhoff Dr. R. 122. 133. 147.
Hoh enloh e-Schillingsfürst, 150. 156. 163. 166. 437. 445.
Fürst zu 255. 263. 458. Kleingarten Gesetz 387-389.
Horn, H. 174. 175. Knopp, Paul 126. 220. 255.
Hypothekar Reform 37. 40. 71. 283. 286. 461.
88. 100. 101. 110. 161. 168. Kohn, Rechtsanwalt 182. 133.
169. 177. 184. 187. 195. 249. 156. 158. 163. 209. 445.
292. 295. 307. 351-367. Kolonien, Deutsche 71. 98. 155.
236-238. 246. 254. 255. 263.
Jahn, Hermann 5. 126. 168. 272. 274. 308. 454. 458.
220. 250. 353. KHommunalabgaben Gesetz 18.
Jahrbuch der Bodenreform 41. 139—142. 329.
91. 297-801. 309. 318. 345. Kommunalisierung d. Bodens
353. 368. 375. 378. 383. 423. 172. 175. 194. 200.

466
        <pb n="482" />
        Konkurrenz, freie 21. 37. 53., Mietervereine 147. 174. 175.
s9. 98. Mietkasernen 174. 175. 177.
Konservative Partei 134. 200. 235. 393-397. 442.
,F1: ys... ps: Mietsteigerungen 127-180. 134.
Krisentheorie, Flürscheims 85. 177. 297.
95. 107. 113. 284. 314-315. :
424. 425. M i ll, John Stuart 38. 47.
51. 341.
Land Liga 7T4...T8.. 7T0...185. Miquel, b., Finanzminister
136. 433. 185-143. 8329.
Lang e, Friedrich Albert 5. M o lt k e, Graf v. 161. 369.
1015. 20. 31. 42. 69. 285.
312. 406. Nationalisierung des Bodens
Lassalle, Ferdinand 11. 27. 82. 36. 41. 182. 194.
213. National-Soziale Partei 278.
L e h m a n n, Richard 81. 122. 281-283. 289. 291.
183. 147. 156. 163. 209. 286. Naumann, Friedrich D.
437. 457. 461. 278. 300. 309.
Lehmann-Hohenberg, Professor
283. 266. 275. D ert mann, Prof. Dr. 126.
L e o AUI., Papst 58. 258. 209. 212. 214. 233. 2560. 283.
L i e r b, Justizrat Dr. 351~ 284. 451. 461.
353. 356. 357. Owen, Albert Kimsey 110. 199.
List, Friedrich 312. 228.
Loeb, Moritz A. 84. 147. 254. Owen, Robert 110. 111.
290.
Lohngesetz 44. 45. 59. Pachtsumme, Höhe d. 8. 34.
Lu d en dor f f, Erich, Gene- 37. 149. 182.
ral 371. 372. Pfandbriefe 70. 72. 101. 105.
183. 314. 364.
IM a l t h u s, Th. 10. 11. 20. Physiokraten 23. 59. 74.
45. 46. 311. 312. 315. Po e t s &amp;lt;, Dr. W. 126. 290.
Manchestertum 16. 17. 20. 59. 233. 251. 256. 257. 279. 457.
75. 96. 166. 176. P a Hk va nx - Höhenalpsz- .
Marfels, C. 251. 3255. 256. 107. 118. 119. 187. 218. 283.
2567. 260. 277. 279. 290. 290. 808. 311. 318. 819. 325.
Marx, Karl 11. 15. 27. 330. 337. 338. 369. 408. 420.
Maybach, Minister v. 17. 421.

467
        <pb n="483" />
        Preuß, Prof. H. 1760183. 184. Sch ell i n g, Justizminister v.
Proudhon 108. 111. 242. 248.
Schmoller, G. v. 17. 27. 792.
DQuesnay, Frangois 22. 58. 174. 179. 195.
Radikal Reform Verein 1. 5 Sh 1 y e d t. Justiznisittec
u L s v. 250. 280.
Recht, deutsches 82. 188. 851. Sh rameicr. Dt. W. 92.
375. :
fztÿebewertunegefet 330. 385. f!ülteneye:. Bürgermeister
Reichsheimstättengesetz 378. 379. Schutzzölle 40. 57. 62. 72. 246.
Reichssiedlunggeseßh 8381383. Sebaldt, M. F. 41. 76. 79. 84.
Reichszentrale f. d. Heimat- 122. 185.
dienst 397 402. Seiling, Prof. 81. 84. 92.
Rentengut 98. 136. 308. 307. Selchow-Rudnik, v. 82.
#§ Ñ Selbsteinschäßzung 287. 3369
R icar d o, David 12. 23. 316. 339. 357.
Niter, Eugen 169. 170. 26. c :inakoa 110. 198. 199. 207.
BAT. .
)?ichthofen, Freiherr v. 176.1 Hivsle tsx 16. b7. 62. 90.257
304. 395. 441.
F  iepenhanfe tr - Erarigen, Flow reuuct. Dr. F. 126.
v. 134. 161. 368. §
R o d b e r t u s-Jagetzow, Dr. f :! !th Adam 17. 20. 23. 45.
20. 23. 27. 28. :
Römisches Recht 31. 155. 8351. So h m, Rudolf 807.
353. 359. 875. Sozialdemokratische Partei 15.
Roß, Max 163. 167. 192. 198. 18. 36. 39. 93. 102. 153. 202.
209. 214. 215. 234. 444. 445. 212. 218. 218. 376. 377.
451. 457. Staatsrat, Preußischer 123
126. 137.
Samter, A. 17. 31286. 42. S t a m m, Dr. A. Th. 5. 859
69. 179. 180. 184. 42. 63, 55. 72. 76. 77. 70. 80.
Schäffle, v. 19. 143. §8. 114. 1892. 200. 223. 239.
Sch är, Prof. J. F. 381. 88. Ständiger Beirat für Heim-158,
 281. stättenwessen 379. 383. 384.

168
        <pb n="484" />
        Statistisches Landesamt 249. Völker, H. 190. 216. 9920.
305. 244. 250. 251. 275. 280.
St au d ing er, Prof. Fr. 81.
132. Wagner, Exz. Adolph 1659
Stoffel, Jan 75. 883. 84. 831. 38. 42. 69. 86. 91. 99.
132. 133. 158. 102. 104. 108. 122. 131. 141.
Stoff er s, G. 83. 132. 183. 143. 149-152. 174. 175. 179.
156. 158. 168. 167. 445. .: 16) zu. voo 1.3
Er. vir ct. wf z. 894. 895. 898. 405. 406.
173. 214. 894. t
Sh d o w, Minizter Dr. 305. Wagner, Oberbürgermeisster
390. v. 136. 301-303. 307.
Wallace, A. R. 36. 41.
Tztzwer Bauordnung 178— Warenbanken 111. 113. 255.
Tempelhofer Feld 2219223. .. . h
Thünen, J. H. v; 83. 318. Verteilte. verzuuttgung h.
T i r p i b, Großadmiral v. 349. cu:
W e h b e r g, Dr. Heinrich 41.
Überproduktion 95. 106. 116. 76. 83. 91. 92. 131. 132. 146.
übervölkerung 10. 11. 20. 106. 121 §00. 093.023. 054.261.
Pz. 136. 901-303. Wehberg, Dr. Hans 38. 39. 42.
Umfatziteuer 141. 142. 185. 48. 75. TT. 83. 94. 201. 223.
Verein f. Humanismus 389 Wertzuwachsssteuer 18. ö51. 85.
40. 41. 79 86. 87.. 102. 186. 141. 161.
Verein f. Sozialpolitik 19. 31. y: §08, 824, 637. 841.649,
141. '
Verluste d. Bauhandwerker Wey er m an n, Prof. M.
243-250. 196. 351. 352.
Verschuldung d. Grundbesizkes . VWiederkaufrecht 302. 303. 307.
61. 196. 200. 349-367. W il h e l m I, Kaiser 80. 81.
Verstaatlichung des Grund u. 261.
Bodens 7. 37. 39. 40. 42. 69 . .
71. 72. 76. 78. 80~86. 160. Wilhelm I1, Kaiser 183.
166. 183. 184. 194. 257. 289. 87s.
291. Wille, Dr. Françgois 81. 158.

A4G9
        <pb n="485" />
        Wilm s, Oberbürgermeist. 808. Zinsfrage 47. 659. 70. 79. 96—
Wiß ut anp, Gouverneur v. 98. 108-110. 114. 150. 167.
263-266. 177. 180. 254.
Wohnungfrage 123. 124. 126. B o l l m a n n, Pastor 156. 162.
148. 161. 166-168. 176. 177. 209. 231. 254-256. 277. 461.
195. 284-236. 265. 271. 297 Zuwachssteuer, siehe Wertzu-801.
 393-404. wachssssteuer.

47(0
        <pb n="486" />
        Von dem selbem Verfasser sind erschienen und durch alle Buchhandlungen
 zu beziehen:
Von Heinrich Freese.
Leipzig 1910. HYweite Auflage. 8340 Seiten. Preis 8,60 Mk.
Juristisches Literaturblatt 1901, Nr. 127 :
. . . . . . nine hervorragende Arbeit auf diesem Gebiete
. . . . . Die anregende Schreibart und der reiche bearbeitete Stoff
lassen die vorliegende Arbeit als einen beachtenswerten Beitrag zur
Klärung dieser wichtigen sozialpolitischen Frage bezeichnen, durch deren
Einsichtnahme der Leser in den gegenwärtigen Stand derselben eingeführt
 wird." . . .
Preusiische Iahrbücher 1902, Januarheft :
„Der treffliche, sozialpolitische Fabrikant und Schriftsteller hat
hier das im Laufe der letzten Jahre, seitdem sich die Regierungen mit
der Frage des Bauhandwerkschutes beschäftigen, durch ihn zusammengetragene
 Material sowie seine praktischen Erfahrungen shstematisch
verarbeitet.“ . . .
Baugewerbe uncl Bodenfrage.
Von Heinrich Freese.
Berlin 1906. 21 Seiten. 2. und 83. Tausend. Preis 50 Pfg.
Jeitschrift für Wohnungwesseu 1908, Nr. 8:
„Der Verfasser schildert die fünf Gruppen der am Baugewerbe beteiligten
 Personen, die Architekten, die Bodenbesitzer samt den Agenten,
die Geldgeber, die kaufmännischen Lieferanten und die Bauhandtwerker.
Wer das eigenartige zusammenwirken der verschiedenen Faktoren bei
Errichtung eines Neubaues noch nicht kannte, erhält hier einen Einblick
 in das vielfach schwindelhafte Getriebe, vor allem in die traurige
Lage der Bauhandwerker, deren Verbesserung der Verfasser schon so
lange einen Teil seiner Kraft gewidmet hat."
Deuischsoziale Blätter:
„Wer wissen will, wo unseren Bauhandwerkern der Schuh drückt,
der lese dies klar und leicht verständlich geschriebene Büchlein, das zugleich
 als eine kurze Einführung zu dem neuen Gesey über die
Sicherungen der Banforderungen dient.“

471
        <pb n="487" />
        Die Bauverbhältnilsle in Großberlin
vor uncl nach dem Kriege.
Von Heinrich Freese.
Gustav Fischer, Jena 19156. 43 Seiten. Preis 8s0 Pfg.
Hoziale Praxis und Archiv für Volkswohlfahrt. Berlin 1915, .r. 1:
„Die Schrift gibt Einblicke in trübe Verhältnisse, unter denen nicht
nur die Mieter, sondern fast noch mehr der reelle Hausbesitz und die
Bauhandwerker leiden, da Grundstückspekulanten und Baugeldschwindler
gerade in Groß-Berlin ein recht übles Treiben entfaltet haben."
Kommunale Praxis 1915, Nr. 41:
„Freese widmet sein Interesse hier vornehmlich den Bauhandwerkern
 und Lieferanten, die zum großen Teil bis zum Erlaß des
Baupfandgesetzes hilflos dem Bauschwindel zum Opfer fielen. Er
veröffentlicht einiges von dem ihm als Vertrauensmann der berlinischen
Bauhandwerker bekannt gewordenen Material, Zahlen, die für den
Kenner soziale Dramen bedeuten . . . Seinen praktischen Vorschlägen,
die sich auch auf Beseitigung der Hypothekennot beziehen, ist Beachtung
zu tvünschen."
YHtädte Zeitung. Berlin 1915, Ur. 2:
„Der bekannte Bodenreformer deckt den Bauschwindel auf und
macht allerlei gute Vorschläge zur Abhilfe, bespricht das Baupfandgesetz
 und ergeht sich in Betrachtungen über die wahrscheinlichen Aussichten
 des Baugewerbes uach dem Kriege. Was Freese schreibt, ist
ernst zu nehmen, und so wird auch die kleine Broschüre zum Nachdenken
 anregen.“

172
        <pb n="488" />
        der Privattätigkeit und beugt zugleich Mißständen schwerster
ir, wie sie die Auslieferung des Grund und Boden zu privatem
um naturnotwendig und nach allen Lehren der Geschichte mit
. ingen müßte. Mißstände, wie sie bei den völlig umsonst und
.. tig der privaten Ausbeutung überlassenen Bergwerks- und
V ' Kohlengerechtsame durch Aktiengründungen und im städtiaj
 Miet- und Bodenwucher die schwersten Bedenken hervorrufen
! . Ob nicht die Aufgabe des regelrechtlichen Charakters der
. § chätze ein weittragender Fehler der sogenannten manchesterz
 Besetzgebung gewesen ist ?
| wird auch Ew. Exzellenz nicht entgangen sein, daß die Be-V
 s igen zu einer Bodenbesitzreform in allen Ländern immer
D ' Fortschritte machen, und gerade von solchen Sozialpolitikern
9 werden, die der Gemeinschaft dienen, ohne das Individuum
f richten. Das auch die wissenschaftliche Lehre von der Grundz
 mmer mehr unserer Auffassung zuneigt, dürfte Eurer Exzelensowenig
 unbekannt sein.
] ' glauben, daß die vorstehenden Gründe überzeugend sprechen.
imische Notstand drängt zu einer Erweiterung des Kulturebietes
 in unseren reichen Schutzgebieten. Es ist eine der
ten Aufgaben des Reiches dafür zu sorgen, daß der Boden
onien dauernd arbeitwilligen Kolonisten zugängig bleibt, und
ur einzelne Besiter und Spekulanten bereichert zum Nachteil
: Geschlechter.
diesem Sinne richten wir an Gurer Exzellenz die ebenso erals
 dringende Bitte unserer Vorstellung hochgeneigtest entzu
 wollen.
f. Gehorsamst
Y Der Vorstand
Ö des deutschen Bundes für Bodenbesitzreform
T. Fre e s e Fabrikbesiter, Adolf D a ma s ch k e städt. Lehrer,
u Poet s c&amp;lt; Chemiker, Wilh. O ll e n d o r f Kaufmann, Max
~ luchdrucker, Albert J u r k Buchhalter, Richard L e h m a n n
' Fabrikdirektor, C. H e y d e r Rechtsanwalt.
I
%
V se, Bodenreform

&amp;gt;
4.57
        <pb n="489" />
        <pb n="490" />
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        <pb n="503" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
