BALL Zweckleistung bestätigenden — Entgeltleistung aufzuzeichnen, wo- bei des Gegenstandes der Zweckleistung nur beiläufig Erwähnung geschieht. Zur Entgeltleistung dient das Geld. Die Buchaltung wird auf diese Weise Geldrechnung. Um Entgeltleistungen bewir- ken zu können, muß der Buchhaltungsträger selbst aus Entgeltlei- stungen Anderer Geld empfangen haben. Es bilden sich damit zwei, der Buchhaltung überhaupt eigentümliche gegeneinanderstehende Verhältnisse heraus, in diesem Falle die Entgeltleistungsnahme und die Entgeltleistungsgabe, kurz als Einnahme und Ausgabe bezeichnet. Es können die Einnahmen auch mittelbare sein, nämlich Ausgaben einer übergeordneten Buchhaltung. Sie sind dann zur Bestreitung wirtschaftlich zusammengehöriger Ausgaben bereitgestellte Beträge. Den Buchhaltungsträger kann in diesem Falle eine Mehrheit darstel- len, deren Glieder zur Bestreitung der im gemeinsamen Interesse liegenden Ausgaben beitragen (Verein, Gemeinde, Staat). Dieser „Haushaltsbuchhaltung“ ist, da die Ausgaben im Rahmen der zu erwartenden Einnahmen gehalten oder diese den Ausgaben gemäß veranlagt werden müssen, der Voranschla g eigen. Zeichnet die Geldrechnung von Ausgaben nur solche auf, die zur Er- langung der Einnahmen erforderlich gewesen sind, so ist‘'sie Er- tragsgeldrechnung. Die Geldrechnung, an sich der Verrech- nung des Geldes dienend, kann durch tabellenmäßige Anlage, Zer- legung in mehrere Bücher und durch die Vereinigung dieser Mittel auch die Gegenstände der Zweckleistung rechnerisch erfassen. Die Geldrechnung gibt nur über abgewickelte Geschäfte in ihrer Zeitfolge Aufschluß, nicht aber über schwebende Geschälfte, außer daß sie angibt, welche Entgeltleistungen etwa im Voraus ge- macht worden sind. Sie genügt also nicht, wo es ein auf die Vor- nahme zahlreicher gleichartiger Geschäfte gerichteter „Betrieb“ mit sich bringt, daß zwischen Zweck- und Entgeltleistung meist mehr oder weniger lange Zeiträume liegen, daß also stets zahlreiche Rech- nungsverhältnisse in der Schwebe sind. Es ist notwendig, daß die Buchhaltung auch hierüber Auskunit gebe. Zu diesem Ende macht sie auch die Zweckleistung zum selbständigen Buchungsgegenstand, zeichnet unabhängig voneinander sowohl die Zweckleistungen wie die Entgeltleistungen auf. Diese Aufzeichnungen geschehen der Zeitfolge nach, und es ergibt sich das Bedürfnis, die-auf die einzelnen Leistungspersonen sich beziehenden, zerstreuten Buchungen heraus- zuheben und zusammenzustellen. Auf diese Weise entsteht das Konto. Konto ist die Gegenüberstellung und Verrechnung gegen- sätzlicher Leistungen und Leistungsnahmen einer Leistungsperson. Konto ist daher ein persönlicher Begriff. Auf diese Weise vereinigen sich mehrere Buchhaltungselemente zu einem System: Neben der Geldrechnung, dem Geldbuch, das die baren Entgeltleistungen, auch gewisse Bargeschäfte aufnimmt, das Buch oder die Bücher der Zweckleistungen und der nicht in barem Gelde bestehenden Entgelt- leistungen und das Buch der Konten, aus dem die Rechnungsverhält- nisse der Fremdpersonen ersichtlich sind.