EAN I Vereinsbank, Kassel. an Haben Karl Gebhardt, Kassel... Soll M/Z protestierte pr. 14. Juli a/Leipzig‘.). M. 500.— Protestkasten“ LA . 3.50 | 503.50 O6 Provision 7, 1.65 Porto des Einschr.-Briefes —.30 505.45 val. 14. Juli Karl Gebhardt, Kassel Haben Moritz Berend, Mainz ... . Soll M/Z zurückfolgende pr. 14. Juli a/Leinzig‘ AM: 500.— Protest: und Kosten des Vormanns . . 5.45 505.45 % % Provision . 1.70 Porto dieses... __—.30_ 507.45 Die M. 500.— sind Zahlungswert, auch die M. 505.45, weil auf beiden Seiten einander ausgleichend, können als Zahlungswert auf- gefaßt werden. Die M. 2.— sind Handelswert. Kauf von Arbeit. Karl Gebhardt zahlt seinem Buchhalter Emil Scholl den Monatsgehalt von M. 350.—. Emil Scholl, Kassel! 7 Haben Karl‘ Gebhardt, Kassel: 4 TE Soll für buchhalterische Tätigkeit August 19.. M. 350.— Karl eGebhardt,5 Kassel A ME DLR Haben Emil eSchol a Kassel Hr EST AUN RE e EMELEA Soll Ban ee M. 350.— _ Die Tätigkeit des Buchhalters gehört zur kaufmännischen Ar- beit, zu den Aufwandswerten, wie die Tätigkeit der kaufmännischen Angestellten. Bürodiener, Markthelfer usw. überhaupt. Ebenso ge- hört dazu als Werbungswert die Tätigkeit der Reisenden und Agen- ten, mag sie auch den Verwertungsgeschäften gewidmet sein. Kauf eines Rechts. Miete. Das Recht zur Benutzung fremder Räume zum kaufmännischen Gewerbebetrieb stellt einen Wert dar, der unter die Aufwandswerte, die kaufmännische Arbeit, fällt. Adolf Wörl, Kassel. WE de Haben Kart Gebhardt, Kassel er Soll Vermietung des 1. Stockes in seinem Hause :... Str745-jür 3. Quartal" M. 1250. Karl‘ Gebhardt, Kassel .'.. S Haben Adolf: Wörl, Kassel. HD Soll Bar aka A BER ne M. 12530: Die Miete der Privatwohnung des Kaufmanns gehört nicht zum Geschäftsaufwand. Nimmt er einen Teil der von dem Unternehmen gemieteten Räume für seine Privatwohnung in Anspruch, so muß er dem Unternehmen dafür Miete zahlen. Umgekehrt hat er einen An- Spruch auf Miete, wenn er einen Teil seines Hauses oder seiner Wohnung zu Geschäftszwecken hergibt. Gehört zum Eigentum des Unternehmens ein Haus, so bildet es vermöge der aus ihm erwachsen- den Rechte und Pilichten einen selbständigen Teilrechnungskörper.