2 20 Ebenfalls Geldkonto, aber nicht Unternehmer-, Kapitalkonto, ist das Konto der Ehefrau des Kaufmanns oder eines Gesellschaf- ters, auf dem ihr eine Einlage aus Mitgift usw. gutgeschrieben wor- den ist, bezüglich deren keine Gütergemeinschaft mit dem Ehemann stattfindet. Weitere Geldkonten werden begründet durch die Notwendig- keit, dem Unternehmen fremdes Geld zuzuführen. Die häufigste Form der Geldbeschaffung ist der Bankkredit, vielfach ein ganz Oder teilweise durch Sicherheiten gedeckter. Werden Kapitalteile des Unternehmens mit dem Pfandrechte eines Geldgebers belastet, so sollte dies aus der Buchhaltung ersichtlich sein. z. B. Karl Geb- hardt bestellt seinem Bankier als Deckung für einen Kredit von M. 40 000.— eine Sicherungshypothek auf seinem Geschäftsgrund- stück in gleicher Höhe. Wenn das Pfandverhältnis in der Buchhal- tung von Gebhardt zum Ausdruck kommen soll, so müssen, außer der laufenden Rechnung des Bankiers, noch zwei Konten eingerich- tet werden, eines, auf dem der Bankier erkannt wird für seine Lei- stung: Kreditgabe, und ein anderes, auf dem er belastet wird für die Leistung der Firma: Pfandgabe. In beiden Fällen ist Leistungs- gegenstand ein Recht, das Recht, sich aus dem Pfande bezahlt zu machen, in dem einen Falle, das aus der Pfandgabe erwachsende Recht auf Kredit im anderen Falle. Geldgeber kann auch eine Vielheit von Personen sein; zum Beispiel, wenn eine Obligationenschuld eingegangen wird, wie es bei Aktiengesellschaften nicht selten der Fall ist. Es kann somit auch diese in ihren einzelnen Personen nicht bekannte Mehrheit, die Eigentümer der Schuldverschreibung, Inhaber eines Fremd- kontos sein. „Allen diesen Konten entgegengesetzt, Geldkonten im aktiven Sinne sind die, wo das Unternehmen selbst Geldgeber ist. Entweder sind es Konten, die durch Darleihen von Geld, meist an Unterneh- Mungen mit verwandten Handelszwecken, entstehen. Beruht die Geldhingabe jedoch auf einer Beteiligung, die das gebende Unter- nehmen zum Mitunternehmer beim Empfangenden macht, so fehlt das Merkmal des Geldkontos; mit der Geldleistung ist die Gegen- leistung „Beteiligung“ erkauft; diese ist Handelswert. Oder es sind Geldbewahrungskonten. Sie entstehen durch Hinterlegung von Geld bei Banken, auch bei der Postanstalt, zum Zwecke der Ab- hebung bei Bedarf, namentlich in Form der Überweisung an Dritte. Es sind die Konten des Zahlungsverkehrs. Dies führt uns zum Übertrag. Übertrag ist die Verschiebung eines Betrages von einem Konto auf. ein anderes Konto derselben Rechnung, in der Fremdrechnung also von einem Fremdkonto auf ein anderes Fremd- konto. Eine Fremdperson leistet auf diese Weise einer anderen für Rechnung der Firma, die durch den Übertrag in ihrer Fremdrech- nung zwei Rechnungsverhältnisse verändert sieht. Die eine Fremd- person ist in der Regel eine der Firma und der anderen Fremdper- son gemeinsame Geldbewahrungsstelle. Es ergibt sich der Über-