— 407 — wiegend aus den Eingängen bestritt. Des Unternehmers Aufgabe war es, für das erforderliche Geld zu sorgen, das Kapital des Unter- nehmens, den Grundstock zu stellen, aus dem die Entgeltleistungen aus Werbungsgeschäften soweit zu bestreiten waren, als nicht der Eingang aus Verwertungsgeschäften dazu dienen konnte. Wir sehen, daß die Höhe des Kapitals unbestimmt sein kann, wir wollen es daher allgemein K nennen. Der Unternehmer gab K in Zahlungswerten, was die Grundbuchung veranlaßte: Unternehmer (Kapitalkonto) . . . ni Haben Firma N Rn Soll Bareinlag2 * * OK wodurch das Teilkonto der Firma, Engeltleistungen, den ersten, einen Sollposten, empfing. K ist Entgeltleistung in dem Sinne, als es das Unternehmen in den Stand setzen soll, Entgeltleistungen zu be- wirken. Soll Firma (Entgeltleistungen) Haben Unternehmereinlage K | Aus Werbungsgeschäiten M. 560.000 | Aus Verwertungsgeschäften M. 510.000 Nun erinnern wir uns, daß wir auf dem Teilkonto „Zweckleistungen“ M. 100.000 der neuen Rechnungsperiode zu überliefernde Handels- werte ausgesondert haben. Dies muß notwendigerweise auch auf dem Teilkonto „Entgeltleistungen‘“ zur Geltung kommen, denn haben wir mit der Aussonderung der Handelswerte diese als in den Abschlußzeitraum nicht angeschafft betrachtet, so müssen folge- richtig die M. 100.000 auch als nicht in diesem geleistet angesehen werden. Daher sind die M. 100.000 auf die Sollseite zu setzen. Soll Firma (Entgeltleistungen) Haben Unternehmereinlage K Aus Werbungsgeschäften M. 560.000 Aus Verwertungsgesch. M. 510.000 ı Werbungswert des Be- | standes an Handelswerten 100.000 ' Nunmehr ergibt das Konto der Entgeltleistungen, wenn wir K, als sei es zurückgezahlt, in das Haben einstellen, als Saldo den Rein- ertrag von M. 50.000, durch deren Erhebung das Konto beglichen wird. Es sind nun aber bei der Ausdehnung, die das Kreditwesen im kaufmännischen Verkehr gewonnen hat, zur Zeit der Ertragsermitt- lung noch zahlreiche Entgeltleistungen nicht vollzogen; teils hat die Firma noch solche zu erfüllen, teils hat sie Anspruch auf Entgelt- leistung. Wir müssen daher bei der Ertragsermittelung zur Unter- stellung von Entgeltleistungen greifen. Nehmen wir an, die Firma habe aus den M. 560.000 Werbungsgeschäften noch M. 60.000 zu zahlen, aus den M. 510.000 Verwertungsgeschäften noch M. 70.000 zu erhalten, so ergibt sich für das Konto der Entgeltleistungen die folgende Form: