= 40 der Unternehmer genötigt sieht, will er sein Lager nicht übermäßig anschwellen lassen, mit geringem oder gar keinem Reinertrag zu verkaufen. Dem tritt das Konto der Erzeugung in den Weg, indem es unerbittlich zur rechnerischen Feststellung des Herstellungs- Wertes zwingt, weil nur dadurch seine Ausgleichung erfolgen kann. Es muß nun allerdings gesagt werden, daß die Ausgleichung eine theoretische Forderung ist, die eine ganz genaue Ermittlung des Herstellungswertes voraussetzt. Diese wird sich tatsächlich nicht erzielen lassen, so daß auf dem Konto der Erzeugung der verlangte Ausgleich nicht eintritt und sich ein Unterschied zwischen Soll und Haben ergibt, der den „Kalkulationsfehler‘“ darstellt. Er dient als Prüfstein der Herstellungsabrechnung; sie hat ihre Probe um so besser bestanden, je geringer jener Unterschied sich ausweist. Aus- geglichen wird das diesen Unterschied aufweisende Erzeugungs- konto durch seinen Übertrag auf das Konto der Erzeugnisse. Auf diesem wirkt er einerseits auf den Aussonderungswert des Be- Standes, der eine Berichtigung erfährt, andererseits auf den Roh- ertrag aus verkauften Erzeugnissen, ihn mehrend oder mindernd. Der Unterschied gibt Anlaß zur Berichtigung der Grundlagen spä- terer Berechnungen. Derartige Nachprüfungen der Selbstkosten- berechnung sind unerläßlich. An der Ertragsbildung beteiligt sich also nur das Konto der Erzeugnisse. Die Konten der Stoffe und der Arbeitsmittel, die letz- teren nach gebuchter Wertabgabe, werden durch die Aussonderun- gen ausgeglichen. Dies kann auf dem Konto der Stoffe, da sich die Aussonderung natürlich nicht maschinenmäßig auf den Saldo er- Strecken darf, sondern auf selbständiger Werterfassung sich grün- den muß, dadurch verhindert werden, daß durch Verderb, Wäge- verluste usw. ein Fehlbetrag auftritt. Dessen Ausgleich findet zu Lasten des Kontos der Erzeugnisse statt, deren Rohertrag vermin- dert wird. Waren Rohstoffe verkauft, so ist das Konto der Stoffe natürlich am Gesamtertrage mit dem Rohertrage der bezüglichen Geschäfte beteiligt. Die Werkarbeit, das erzeugende Element, wird entweder dem Konto der Erzeugung unmittelbar belastet oder man führt zunächst Lohn- und allgemeine Werkarbeit auf selbständigen Konten, die sich durch Überträge auf das Konto der Erzeugung ausgleichen. Das Konto der Lohnarbeit wird zweckmäßig in der Weise geführt, daß es erkannt wird für die geleistete Arbeit zu Lasten des Kontos der Erzeugung, dagegen belastet für die gezahlten Löhne zugunsten des Kassakontos. Dies hat den Vorteil, daß dem Konto der Erzeugung auch diejenige geleistete Arbeit belastet wird, die am Tage der Er- tragsermittlung noch nicht zahlungsfällig war. Auf dem Konto der Lohnarbeit bildet die von den Arbeitern verdiente, aber ihnen noch Nicht bezahlte Arbeit eine Lohnschuld des Unternehmens. Sie wird zur Ausgleichung des Lohnarbeitskontos in das Soll gesetzt und auf neue Rechnung ins Haben vorgetragen. Es wird also nicht gebucht: