62 muß die Verschiedenartigkeit berücksichtigt werden. Bezüglich der anderen Arbeitsmittel liegt die Sache ebenso. Es ergibt sich daraus, daß die rechnerischen Beziehungen der Arbeitsmittel zum Arbeitsergebnis schwer genau festzustellen sind. Daher greift man zweckmäßigerweise zu einer Schätzung auf Grund angenommener durchschnittlicher Beanspruchung. Man könnte allerdings die Schätzung auf die nicht unmittelbar arbeitenden Arbeitsmittel beschränken und deren Leistung durch Zuschläge auf die Maschinenarbeit, als die unmittelbar meßbare Leistung, in Anschlag bringen, wenn alle Arbeitsmittel lediglich unter dem Einfluß der Arbeit stünden. Es stehen jedoch manche Arbeitsmittel noch unter anderen Einflüssen, die den Verbrauch beschleunigen, so die Baulichkeiten unter atmosphärischen. Es kann auch die genaue Bestimmung der Zeit der Maschinenarbeit unter Umständen mit Schwierigkeiten verbunden sein. Man gelangt daher dazu, die angenommene Gesamtleistungsfähigkeit des Arbeitsmittels oder der Kategorien derselben auf eine gewisse Anzahl von Jahren zu übertragen ——z. Bi die 200 000 Arbeitsstunden des Fabrikgebäudes auf 80 Jahre, die 30 000 Arbeitsstunden der Maschine auf 12 Jahre — und auf diese Jahre den Anschaffungspreis gleichmäßig zu verteilen. Also von dem Fabrikgebäude des Beispiels jährlich 100 000:80 = 1250 Mark, von den 10 Maschinen desselben 30 000:12 = 2500 Mark usw., mit welchen Wertabgaben das Konto der Werkarbeit, im Besonderen das Konto der allgemeinen Werkarbeit, belastet wird. Man erkennt, daß die Wertabgabe sich nicht so sehr aus der Abnutzung ergibt, — deren Einfluß auf den Wert des Arbeitsmittels mehr Bedeutung für einen Verkauf hätte und im Einzelfalle durch sachverständiges Urteil festgestellt werden müßte —, als aus der Benutzung an sich und aus der Vorstellung, daß die Arbeitsmittel am Umsatz teilnehmende Werbungswerte sind und durch denselben nach und nach zu Gelde werden sollen. Dieses Geld wird, solange der Unternehmer nur über den Reinertrag verfügt, im Kapital zurückgehalten. Es schadet nichts, wenn das Arbeitsmittel früher gedeckt ist, als es tatsächlich außer Benutzung gesetzt wird, oder wenn im Falle der Auflösung des Unternehmens sein Veräußerungspreis den nach der Wertabgabe noch zu Buche stehenden Wert übersteigt. Das ist, da man den tatsächlichen Veräußerungswert doch nicht genau treffen wird, jedenfalls dem üblen Ausgang vorzuziehen, daß die in den Bilanzen mit prunkenden Zahlen als Kapitalteile erscheinenden Arbeitsmittel bei der Auflösung des Unternehmens diese Werte bei weitem nicht erbringen. Es ist ein in der Praxis vielfach geübter Brauch, die prozentualen „Abschreibungen“ *) der Arbeitsmittel jeweils von dem *) In dieser Arbeit wird ein Unterschied gemacht zwischen der Wertabgabe der Arbeitsmittel, die sie in Beziehung zum Arbeitsvorgang setzt und das Ergebnis desselben beschwert, und zwischen der Abschreibung als einer Maßnahme der Bilanznachprüfung, über die an anderer Stelle gesprochen werden wird. Die Praxis wirft Beides zusammen, daher ist die von ihr geübte Abschreibung oben zwischen Anführungszeichen gesetzt.