Ausgestaltung der Buchhaltungder Leistungspersonen, 1. Die Grundbuchung. Grundbuch, Fremdrechnung und Eigenrechnung bilden zu- sammen die schematische Grundform der Buchhaltung der Lei- stungspersonen. Sie kann dem Bedürfnis gemäß weiter ausgestaltet werden. Das Bedürfnis dazu entspringt hauptsächlich der Menge des Buchungsstoffes und der sich daraus ergebenden Notwendigkeit, die Buchhaltungsarbeit auf mehrere Personen zu verteilen. Mit der Arbeitsteilung verbindet sich naturgemäß die Teilung nach Art des Buchungsstoffes. Die Teilung erstreckt sich namentlich auf die Grundbuchung, weniger und nur in Verbindung damit auf die Fremd- rechnung. Eine Teilung der Grundbuchung Kann zunächst. nach äußeren Gesichtspunkten stattfinden. Man teilt z. B. die Fremd- personen ein in Gruppen und weist etwa die Posten, die sich auf Fremdpersonen beziehen, deren Namen mit A bis K beginnen, einem A-Grundbuch, die auf Personen mit den Anfangsbuchstaben L bis Z sich‘ beziehenden einem ‚B-Grundbuch zu. ‚Das ermöglicht, daß, während in das eine Grundbuch eingetragen wird, das zweite ander- weitig, z. B. zur Konteneintragung oder zur Vergleichung mit den Bestandbüchern, benutzt werden kann. Oder man richtet zwei Grundbücher nach dem Buchungsdatum, eines für die geraden, eines für die ungeraden Monats- oder Wochentage ein. Es können die Fremdpersonen des Inlandes von denen des Auslandes, die am Platze wohnenden von den auswärts wohnenden getrennt werden. Die Geschäftskonten können getrennt werden von den Geldkonten; die Großhandelsgeschäfite von den Kleinhandelsgeschäften. Alle diese Trennungen können auf die Fremdrechnung übertragen wer- den, während sie auf die Eigenrechnung in der Regel nicht ausge- dehnt werden. Wo es der Fall wäre, fände eine Trennung in Be- triebe statt. Mit den äußeren Trennungen beschäftigen wir uns nicht wei- ter, sondern wir wollen diejenigen behandeln, die sich aus dem Ss y - stematischen Aufbau der Buchhaltung ergeben. Wir haben gesehen, daß sich innerhalb des Gesamtgebietes verschiedene Ein- zelbegriffe absondern, die sich zur Zerlegung der Grundbuchungen heranziehen lassen; so die Werbungs- und die Verwertungs- geschäfte, die Bar- und die Zeitgeschäfte, die Geschäfte, welche Haupthandelswerte und welche Aufwandswerte zum Gegenstand haben. Die Vorteile der organischen Trennung liegen, von dem der Arbeitsteilung abgesehen, darin, daß, indem dem Wesen nach Zu- sammengehöriges zusammengebucht wird. die Buchungsform ver-