N passen, daß man besondere Spalten für Zahlungswerte und für Han- delswerte führt, wodurch es tatsächlich zwei Grundbücher darstellt. . Handelswerte__ Zahlungswerte Grundbuch des Wareneinkaufs (Zweckleistungen) zn ans Grundbuch des Warenverkaufs (Zweckleistungen) 5 he Grundbuch der Zahlungswerte und derjenigen Handelswerte, die nicht Waren sind. Spalten- mäßig getrennt. SV Ss H Ev. Aufwandsgrundbuch 1 SH Ein anderer Weg ist, die Warenbücher gleich dem Aufwands- buch als Hilfsbücher zu führen und deren Monatssummen in das Zahlungsbuch zu übertragen, das nun aber seinen Charakter als solches verliert und zum allgemeinen Grundbuch wird. Die Waren- bücher dienen dann nur der Fremdrechnung oder den Fremdrech- nungen; die Eigenrechnung empfängt ihre Eintragungen lediglich aus dem Gesamtgrundbuch., Unter Benutzung der geschilderten Anordnungen können nun zweitens auch die Waren, wenn Veranlassung vorliegt, sie nach Art getrennt zu behandeln, durch verschiedene Grundbücher geführt werden. So können für die Waren A und B getrennte Grund- bezw. getrennte Ein- und Verkaufsgrundbücher eingerichtet werden. Dies wird namentlich der Fall sein, wo das Unternehmen verschieden- geartete Betriebe umfaßt oder wo es die Ausdehnung des Unter- nehmens mit sich bringt, daß die Erledigung der nebeneinander laufenden Geschäfte auch äußerlich durch getrennte Abteilungen zutage tritt. Finden in den grundbuchmäßig getrennten Waren außer Kreditgeschäften fortlaufend auch Bargeschäfte statt, so können die Methoden VI bis VIII diesem Umstande angepaßt werden, indem Warenbar-, Ein- bezw. Verkaufsbücher eingerichtet werden. Bei den industriellen Unternehmungen und denen der Betriebs- arbeit treten die Handelswerte Werkarbeit und Betriebsarbeit hinzu. Die Lohnarbeit ist Gegenstand des Bargeschäfts. In größeren Be- trieben sondert sich demgemäß das Lohngrundbuch ab, das seinen Buchungsstoff den Lohnlisten entnimmt und durch Spalten für Zeit- lohn, Stücklohn, Kassenbeiträge usw. erweitert werden kann. *) Derijenige Teil der Werk- oder Betriebsarbeit, den wir zum Gegen- satz gegen die Lohnarbeit als die allgemeine Werkarbeit bezeich- nen, begreift sehr mannigfach geartete Geschäfte in sich. Es hängt von ihrer Menge ab, ob eine grundbuchmäßige Trennung von Vorteil ist. Es können Kredit-, meist aber Bargeschäfte zur Anschaffung von allgemeiner Werkarbeit dienen. — Dem Einkaufsbuch des Waren- handels entspricht bei der industriellen Unternehmung das Einkaufs- buch der Stoffe, dem Warenverkaufsbuch das Verkaufsbuch der Erzeugnisse, beide weiterer Teilung nach Arten der Geschäfte zu- gänglich. *) Wo neben einem Lohnkonto (Konto der gezahlten Löhne) noch ein Konto der Lohnarbeit geführt wird, ist das Lohngrundbuch nicht reines Barbuch, son- dern es teilt sich in die Leistungen an die Firma durch Arbeit und in die Leistun- gen der Firma durch Lohnzahlung.