) — Falle Zweckleistungsnehmer ist, bei den einzelnen Posten ersicht- lich gemacht werden muß. Beispiel: Soll Kassakonto Monat ....... 19.... Haben Datum An Bestand M. 5.417.90 |! Datum Von Warenkonto nn Wechselkonto ; an Gebr. Grätz M. 527.50 1 Nr. 317, a/Berg & Co. 242.50 u (un Aufwandskonto. ‚an Emil‘ Scholl Gehalt‘ 350.— Da das Kassabuch immer zugleich bleibt, was es ursprünglich ist, ein Bestandbuch für das bare Geld, so enthält es nicht nur die Barposten, sondern auch die einseitigen Zahlungsposten, die über ein Fremdkonto gehen. Diese würden in ein Barbuch eigentlichen Sinnes, d. h. in ein Grundbuch der gegen Bar abgewickelten Ge- schäfte nicht gehören, sondern in das Kreditbuch, welches letztere der Fremdrechnung zur ausschließlichen Grundlage dient. Hier aber muß man die Fremdkontobarposten aus dem Kassabuch in die Fremdrechnung eintragen, sodaß diese sich hinsichtlich der baren Entgeltleistungen aus Kreditgeschäften auf das Kassabuch gründet. Will man die Fremdrechnung an Hand der Grundbuchungen auf Richtigkeit prüfen, so ist es notwendig, im Kassabuch Fremdrech- nungsspalten im Soll und Haben einzurichten, deren Endsummen die Ergänzung der aus dem anderen, dem Kreditgrundbuch, sich erge- benden Summen darstellen. Zu beachten ist, daß, was die Firma in ihrem Kassakonto soll, ins Haben der Fremdrechnung kommt und umgekehrt. Oder man zieht es vor, die Fremdrechnung ausschließlich auf ein Kreditgrundbuch zu begründen, dann müssen die Fremdkonto- zahlungsposten auch in dieses Grundbuch kommen und aus ihm in die Fremdrechnung übertragen werden. Obschon damit eine dop- pelte Buchung der in Frage kommenden Posten verbunden ist, so ist diese Art vorzuziehen, weil sie systematisch richtiger und es be- quemer ist, aus einem Grundbuch zu übertragen, als aus zweien. Ohnehin verringert ja die stetige Zunahme des bargeldlosen Zah- lungsverkehrs, der mit Verschiebungen zwischen Geld- und Ge- schäftskonten arbeitet, die Zahl der auf diese Weise in das Kredit- grundbuch aufzunehmenden Barzahlungsposten. Die Vorteile, die die Verwendung des Kassabuches als Be- standteil der Rechnungsbuchhaltung mit sich bringt, bestehen in einer großen Ersparnis an Schreibarbeit und damit an Zeit. Anderer- seits durchbricht sie den Grundsatz, daß die Buchhaltung des Lei- stungsgegenstandes von der Rechnungsbuchhaltung unabhängig sein soll, sie leistet Verzicht auf die möglichen Trennungen der Grund- buchung und gibt für einen gerade so wichtigen Fall den Vorteil der Kontrolle preis, der darin liegt, daß die baren Ein- und Ausgänge sämtlich von einer anderen Person als dem Kassierer auf Grund der von ihr selbständig zu prüfenden Belege und Unterlagen grundbuch- mäßig verarbeitet werden. Diese Kontrolle ist ja nicht nur als eine SE