— 109.— Abschreibung wird der verfügbare Reinertrag verringert. Durch die Verfügung wird das Bilanzkonto geschlossen. Die Bilanzrechnung überträgt die bilanzmäßige Unterstellung der Begleichung der Fremd- konten auf die laufende Buchhaltung und betrachtet diese in jedem Zeitpunkt vom Standpunkt der Bilanz. Auch die Bilanzrechnung endet in dem Grundbuchposten: Eigenkonto Unternehmen (Rein- ertrag, Verfügung) soll an Fremdkonto Unternehmer für den Rein- ertrag oder im Verlustfalle Fremdkonto Unternehmer (Kapitalkonto) soll an Eigenkonto Unternehmen für Verlust. Indem man das Eigenkonto Sache von dem Eigenkonto kauf- männische Arbeit trennt, erfährt man deren verteuernde Wirkung auf die Sachen. Indem man verschiedene Konten der Sache und der Arbeit einrichtet, erfährt man die Art der verschiedenen Geschäfte. Alle diese Zerlegungen ergeben sich auf Grund des Gegenstandes der Leistung. Dagegen läßt sich die Frage: Welchen Anteil haben die Sachen nach Arten getrennt an der kaufmännischen Arbeit? oder die Frage, die den Fabrikbetrieb interessiert: Welchen Anteil hat die hergestellte Sache an den angeschafften Sachen und an der Arbeit? an Hand der Leistungsbuchungen nicht beantworten. Zu deren Beantwortung muß die Buchhaltung des Leistungsgegen- standes herangezogen werden. Es handelt sich darum, Leistungs- posten kalkulatorisch aufzuteilen oder überhaupt eine geschlossene Buchhaltung des Leistungsgegenstandes einzurichten.