— 113 — kaufmännische Arbeit unverwertet. Sie bildet einen Teil des Kapi- tals, sei es, daß man ihn als sebständigen Teil behandelt, oder, was ihrem Verhältnis zur Sache entspricht, als anhangenden Wert mit deren Wert vereinigt. Diese Vereinigung ergibt das, was wir den vollen Werbungswert der Sache nennen. In seiner Höhe ist die Sache Bestandteil des Kapitals. In beiden Fällen ist die Ar- beit eine aus Ein- und Ausgang sich entwickelnde Größe. Somit tritt auch die Arbeit in den Bereich der Gegenstands- buchhaltung und verlangt das Skontro. Das Skontro der Arbeit wird sich von dem Mengenwertskontro notwendig unterscheiden. Der Unterschied beruht nicht so sehr darauf, daß wir es in der Arbeit mit einem nicht dinglichen Wert zu tun haben, in dieser Hinsicht wird sie durch den Entgelt vertreten, sondern darauf, daß zwar der Ein- gang sich auf Geschäfte gründet, deren Gegenstand Arbeit ist, nicht aber der Ausgang, denn im Verwertungsgeschäft vereinigt sich die Arbeit mit anderen Werten, die kaufmännische Arbeit mit der Sache, die Werkarbeit mit den Stoffen, die Betriebsarbeit mit anderen die Betriebsleistungen bildenden Arbeiten. Den einzelnen Sachen, Wer- ken, Betriebsergebnissen kommen also Anteile an der Arbeit zu, die errechnet werden müssen. Damit wird das Gebiet der sog. Kalku- lation betreten. Diese kann, wenn sie genau sein soll, nur mit Tat- sachen rechnen, sie muß zurückschauend sein. Indem sich daraus aber gewisse Gesetze und Richtlinien entnehmen lassen, liefert sie die Grundlage der vorausschauenden Kalkulation, die ebenso not- wendig ist, weil sich auf sie die Preisfestsetzung gründet. Indem sich aber die Verhältnisse ändern und verschieben, wird die Vorkalkula- tion unsicherer sein. Beide Kalkulationen finden in der Buchhaltung des Leistungsgegenstandes ihren rechnerischen Niederschlag. Somit wird für die Selbstkostenberechnung das Skontro der Arbeit bedingt und gefordert. Danach bestimmt sich seine Einrichtung. Befassen wir uns zunächst mit der kaufmännischen Arbeit. Selten bezieht sich eine Arbeit auf eine bestimmte Sache oder in verteilbarer Weise auf wenige bestimmte Sachen, wie die Fracht und andere Bezugskosten einer Ware. Diese stellt man auch sofort als unmittelbare Erhöhung des Anschaffungspreises in den Eingang des Skontros der Sache, wie man auch in der Eigenrechnung derartige Posten auf das Konto der Sache bucht. Im Allgemeinen aber läßt sich die kaufmännische Arbeit nicht auf bestimmte Sachen beziehen, sondern sie dient, wie die Gehälter, die Miete, dem Betrieb im Gan- zen. Es ist daher die gesamte Arbeit eines Geschäftsjahres auf die einzelnen während desselben angeschafften oder hergestellten Sachen bzw. die Betriebsarbeit zu verteilen. Wurden im Jahre, wie wir in schematischer Vereinfachung annehmen wollen, für 500 000 Mark Sachen gekauft und Aufwandswerte für 50000 Mark erfordert, so wuchs der einzelnen Sache durchschnittlich */o des Kaufpreises als anhangender Wert zu. Dies liefert den Anhalt für die Vorkalkulation des nächsten Jahres, die aber Umstände, die den Anteil verringern oder vermehren könnten, berücksichtigen muß. Verlangt wird, daß