— 124 _— Eingang Ausgang Handelswerte Handelswerte Sachen Sachen Arbeit plus verteilter Arbeit Arbeitsmittel plus Unternehmerleistung Zahlungswerte Zahlungswerte Bar Bar Wechsel Wechsel Anlagepapiere Anlagepapiere Unterstellter Eingang der Unterstellter Ausgang der Außenstände Verbindlichkeiten Unterstellter Wiedereingang Unterstellter Ausgang des des für die Bestände an Unternehmerkapitals Sachen und Arbeit gezahl- ten Geldes Aus dem Mehr des Ausgangs Aus dem Mehr des Eingangs sich errechnende Unterneh- sich errechnender Fehlertrag ı merleistung (Reinertrag) (Bilanzverlust) die erstere nun wiederum ein feineres Rechnungswerkzeug dar, während die Eigenrechnung mit einfacheren Mitteln arbeitet, an sich einer großen Vereinfachung und Übersichtlichkeit fähig ist und auch da sich anwenden läßt, wo eine ausgebildete Gegenstandsbuchhal- tung nicht möglich, eine Ertragsermittelung zur Ergänzung der Buch- haltung im Sinne kaufmännischer Rechnungsführung aber unentbehr- lich ist. Beide Teile sind bestimmt, einander zu ergänzen und zu kontrollieren. Die Bedeutung der Gegenstandsbuchhaltung liegt zu- nächst in der laufenden Bestandsnachweisung der dinglichen Werte, wodurch sie der Vorschrift des Gesetzes, die Lage des Vermögens durch die Bücher ersichtlich zu machen, Genüge leistet, Sodann in der Anwendung der Wertverteilung, die zur Selbstkostenberechnung notwendig ist. Da die Konten der Eigenrechnung sich ebenfalls nach dem Gegenstand der Geschäfte bestimmen, so werden Konten und Skontren einander entsprechen, ein Konto einem Skontro, ein Konto mehreren Skontren, die dann das Konto analysieren. Es ergeben sich dadurch Kontrollbeziehungen. Der Bestand der Zahlungswerte muß mit dem Saldo des bezüglichen Eigenkontos übereinstimmen; Nichtübereinstimmung verlangt Untersuchung, wo der Fehler liegt. Die Skontren der 'Arbeitsmittel stimmen mit deren Konto oder deren Konten überein, da die den Bestandwert ändernde Wertab- gabe gleichzeitig gebucht wird. Das Skontro der kaufmännischen Arbeit muß mit dem Konto derselben übereinstimmen, soweit das Soll des letzteren und der Eingang des ersteren in Frage kommt. Die Konten der Handelswerte Sache können in ihren Salden mit den Bestandswerten der Skontren nicht übereinstimmen, weil sie im Haben die Unternehmerarbeit in sich begreifen. Nur schätzungsweise läßt sich auf etwaige Unrichtigkeiten schließen. Will man eine genaue Kontrolle des Bestandes erzielen, so muß man das Verwertungs- geschäft auf zwei Konten buchen: Einmal wird es dem Konto der