211 aus seinen sachlichen Daseinsbedingungen ergeben. Diese können auf seiten des einen Unternehmens günstiger sein als auf seiten eines anderen aus den verschiedensten Gründen. Außer Betracht muß bleiben ungenügendes Betriebskapital, weil dann ein Versagen der Unternehmerleistung vorliegt. Der verschiedene Reinertrag zweier Unternehmungen, nicht eines Jahres, sondern einer Reihe von Jahren, bedeutet einen verschiedenen Arbeitswert derselben. Diese Verschiedenheit wird auf die Bestimmung des Veräußerungswertes von Einfluß sein, der Preis wird nicht ohne weiteres gleich dem Kapital sein. Es hat z. B. ein Kaufmann in sein Unternehmen 200.000 Mark gesteckt, und er erzielt bei hinlänglichen Wertab- buchungen einen regelmäßigen Jahresverdienst von 30.000 Mark, gleich 15%. Ein anderer gelangt bei gleichem Kapital durchschnitt- lich nur auf 20.000 Mark, gleich 10%. Angenommen, jeder von ihnen verkaufte sein Unternehmen für 200.000 Mark, so würde der erstere offenbar schlechter fahren, weil er mehr aufgibt als der andere. Besser als dieser wiederum würde ein Dritter fahren, der sein Unternehmen für das Kapital von 200.000 Mark verkauft, obschon er es nur auf 5% durchschnittlichen Reinertrag brachte. Alle drei können mit den erlösten 200.000 Mark durch deren verzinsliche Anlage etwa 9.000 Mark im Jahr erzielen und daneben ihre Arbeitskraft, von Un- ternehmerrisiko befreit, zur Verwertung bringen. Für den letzten ist es leicht, für den zweiten schwieriger, den Ausfall durch Arbeit aufzubringen; am schwierigsten für den ersten, bei dem es sich um 21.000 Mark Ausfall handelt. Er wird glauben, die Freiheit vom Unternehmerrisiko zu teuer erkauft zu haben. Denkt er sich den Unternehmerverdienst zusammengesetzt aus drei Teilgrößen: An- lagezins, Unternehmerrisiko, Entgelt der Tätigkeit als eines rein persönlichen Wertes, so wird er den zweiten Posten vielleicht nicht höher einsetzen, als mit der Hälite des Anlagezinses: 9.000 + 4.500 416.500. Da nun der Wert der Tätigkeit wesentlich bestimmt wird durch den erfolgreichen Fortgang des Unternehmens, an dem die — aufzugebende — Tätigkeit haftet, so muß er bestrebt sein, bei der Veräußerung den ersten und letzten Posten in ein anderes Ver- hältnis zu bringen, also einen Preis zu erlangen, dessen verzinsliche Anlage den voraussichtlichen Ausfall an Entgelt für die persönliche Tätigkeit einigermaßen deckt. Ein Preis von 300.000 Mark. brächte zu 42% angelegt 13.500 Mark Zinsen. Gelingt es dem Kaufmann, durch andere risikofreie Tätigkeit 12.000 Mark zu verdienen, so bezahlte er die Freiheit vom Unternehmerrisiko mit dem vorher eingestellten Betrage von 4.500 Mark. Nun rechnet aber auch der Käufer. Für ihn ergäbe sich bei einem Kaufpreis von 300.000 Mark als Zu- sammensetzung des weiter erwarteten Reinertrags von 20.000 Mark: 13.500 -- 6.750 (für ihn ist das Risiko größer) --— 9.750. Letz- tere Summe wird dem Käufer zu gering sein. Einigen sie sich da- gegen auf 250.000 Mark, so erhalten sie die Formel: 11.250 + 5.625 ++ 13.125... Der Verkäufer: erlangt 5%% Verzinsung, bezogen auf das frühere Einlagekapital; in wieweit er den Tätigkeitsausfall 14*