. t?! verwerfliche Gewinne, gezeugt in Preistreiberei, Kettenhandel und Wucher. Die gerechte Erfassung und richtige Unterscheidung der zahllosen Abarten solcher Gewinne bietet allerdings steuerpolitisch die größten Schwierigkeiten, denn der Krieg hat uns (eider auf dem Gebiete der Steuerpolitik unvor- bereitet getroffen und darunter mußte natürlich die auf die Erfassung der Kriegsgewinne gerichtete Steuergesezgebung leiden. Während das Deutsche Reich auf der festen Grundlage der Vermögens- abgabe seinen Wehrbeitrag und auf diesem wieder die Kriegsgewinnsteuer rationell als eine umfassende Vermögenszuwachssteuer aufbanen konnte, mußten wir uns damit begnügen, eine bloß gewisse Zweige des Erwerbs und Einkommens treffende Kriegs- gewinnstener zu schaffen, so daß das weite Gebiet der Wertsteigerung des mobilen und immobilen Ver- mögens unerschlossen blieb, und selbst die ver- schiedenen Einkommenszweige nur sehr ungleichmäßig erfaßt werden konnten. Dem von mir gekennzeich- neten Geist entspricht es nun am meisten, die Haupt- lasten auf die Schultern des österreichischen Industrie- volkes und darunter besonders auf die der Aktien- gesellschaften zu legen. Dies ist schon steuertechnisch verfehlt, da die Aktiengesellschaft als bloße moralische Person nie- mals der wahre Steuerdestinatar ist, als der viel- mehr nur der Aktionär der Gesellschast betrachtet werden kann. Dieser wird aber ohnehin mit seinem gesamten Einkommen der Einkommensteuer und mit seinem gesamten Mehreinkommen der Kriegsgewinn- stenuer unterworfen. Die Fiktion der juristischen Person hat wohl noch nie so großes materielles Unrecht verschuldet, wie bei der Besteuerung der Aktiengesellschaften in Österreich, die überhaupt im. .