[; II. Das Jch in staatlicher Erziehung doch einen bestimmten Zweck verfolgen. Dieser Zweck kann kaum ein anderer sein als der: das Ich tauglich zu machen für die Aufgaben, die es im Staat und für den Staat einmal zu erfüllen haben wird. Zweck der staatlichen Schulerziehung kann vernünftigerweise nur sein, jedes einzelne Ich zum möglichst brauchbaren Staatsbürger heranzubilden. Wir Deutschen kennen den Staat in der Einzahl, den deutschen Staat, erst seit dem 18. Januar 1871. Aber der staatliche Großbetrieb, der damals für den Umfang Kleindeutschlands eingerichtet wurde, kümmerte sich um die Schule überhaupt nicht. Er begnügte sich dabei, daß die ihm angeschlossenen 25 Kleinbetriebe den staatlichen Schulzwang hatten. Mit andern Worten: die Bismarckssche Reichsverfassung überließ die staatsbürgerliche Erziehung des heranwachsenden Ichs vertrauensvoll dem Partikularismus, dem deutschen Erbübel. Und die schwere Niederlage, die der Bismarckssche Staatsgedanke im Kulturkampf erlitt, traf den Gedanken einer deutschen Reichsschule, wo er von weltfremden Zeitgenossen etwa noch gepflegt wurde, tödlich. Zum Geldmachen, zum Wirtschaften, zur „,friedlichen“ Eroberung des Weltmarktes, die die Losung des Tages wurde, war die deutsche Reichsschule allenfalls zu entbehren. Dafür gab der Partikularismus sein Außerstes an Kraftanstrengung auch her. Nur die Feuerprobe eines Kampfes auf Tod und Leben durfte dem Volke, das den Partikularismus jeder Art, den dynastischen, den wirtschaftlichen, den gesellschaftlichen, den parteipolitischen, liebevoll gezüchtet hatte, statt ihn erziehungspolitisch zu überwinden, nicht zugemutet werden. In der Generalquittung, die uns im November 1918 über unsere politische Unreife ausgestellt wurde, ist auch eine Sonderquittung über die Abwesenheit jeder weitblickenden, reichsdeutschen Schulpolitik enthalten. Wenn wir nicht imstande gewesen sind, in den vier Jahrzehnten freier Entwicklung, die das Weltgeschehen der Bismarckschen Reichsschöpfung bewilligt hatte, so etwas wie ein reichsdeutsches Staatsvolk heranzubilden, so hängt die Abwesenheit jeder Reichsschulpolitik damit aufs engste zusammen. Es ist die Stärke des politisch denkenden Deutschen sonst nicht, aus der Vergangenheit zu lernen. Ihm ist vielmehr ein starker Hang zu dem Aberglauben eigen, daß die Fehler der Vergangenheit dazu da seien, von jedem der nachkommenden Geschlechter getreulich §2,