II. Das Jch in staatlicher Erziehung kommt, einer männlichen und einer weiblichen. Soll man sie auf der Schulbank trennen oder gemeinsam erziehen? Da die männlichen und .weiblichen Ichs später im gleichen Staat miteinander aus- kommen müssen: warum eigentlich nicht? Nachdem doch der Staat Männer und Frauen grundsätzlich als gleichberechtigt anerkennt! Der alte Staat, der die allgemeine Wehrpflicht hatte, konnte und mußte Unterschiede machen. Und da er der Frau nicht die gleichen Pflichten gegenüber dem Staat auferlegte wie dem Mann, ihr dafür auch allerlei Rechte vorenthielt, so hatte der Streit darum, ob man Knaben und Mädchen gemeinsam oder getrennt erziehen solle, wenigstens einen Sinn. Im Staate dagegen, der die staatsbürger- lichen Rechte und Pflichten an Frauen und Männer gleichmäßig ver- teilt, hat dieser Streit jede grundsätzliche Bedeutung verloren. Und um Grundsätze ~J nicht um Einzelheiten der Ausführung ~ handelt es sich hier. Grundsätze für die Erziehung künftiger Staatsbürger aufzustellen, ist Sache der Allgemeinheit; die praktische Durch- führung ist Sache der Fachleute, und wenn sie, aus Gründen ört- licher oder zeitlicher Zweckmäßigkeit, die getrennte Erziehung beibe- halten, so ist das ja immer noch kein Verstoß gegen den Grundsatz, daß der Staat der Gegenwart, seiner eigenen Natur entsprechend, die gemeinsame Erziehung nicht wohl verbieten kann. Gerade bei der körperlichen Ausbildung aber wird zu gegebener Zeit eine getrennte Behandlung des männlichen und des weiblichen Ichs vielleicht ~ vielleicht auch nicht, das wird nur die Praxis ent- scheiden können nicht zu umgehen sein. Man hat seinerzeit leiden- schaftlich gestritten um die Frage der „sexuellen Aufklärung““ in der Schule. Diese Frage bekommt ein wesentlich anderes Gesicht, wenn die körperliche Ausbildung unter den Gesichtspunkt einer Körper- pflege gestellt wird, deren oberstes Gebot heißt: Mißhandle deinen Körper nicht, denn er gehört nicht dir! Erfolgreich wird hier wie überall nur ein Zusammenwirken von Schule und Familie zum gleichen Ziele hin sein können. In einer Familie, wo natürliche Dinge natürlich, also weder zimperlich noch roh behandelt werden, wird das ,,sexuelle‘“ Problem bis zum schulpflichtigen Alter kaum eine Rolle für das werdende Ich spielen. In der Schule wird alles darauf ankommen, daß allmählich das Pflichtbewußtsein des Ichs gegen sich selbst entwickelt wird, bedingt durch die Pflichten, die das | Q