II. Das Jch in staatlicher Erziehung ' In jedem Kulturvolk lebt das Bewußtsein, nicht nur Pflichten gegen die eigene Volkspersönlichkeit, sondern durch die eigene Volks- persönlichkeit auch gegen die Menschheit zu haben. Die Gesittung jedes Volkes drängt zur Auseinandersetzung mit Fragen, deren Lösung von der Sonderart des staatlichen Gemeinschaftslebens unabhängig ist. Es sind die Fragen des Woher und Wohin. Von wannen kommen wir und wohin fahren wir? Die Fragen nach dem Sinn des Lebens, nach dem Zusammenhang allen Seins. Die Fragen nach dem Verhältnis des Daseins in endlicher Zeit zur zeit- losen Ewigkeit. Was bin Ich, im Verhältnis zum Nicht-JIch? Was ist die Welt, die Summe alles Seins? Diese Fragen, deren Be- antwortung oder Abgrenzung dem Ich seine besondere Anschauung von der Welt gibt, lassen den Menschengeist nimmer ruhen, unab- hängig davon, welcher Staatsgemeinschaft er als dienendes Glied eingefügt ist. Selbstverständlich ist die Art, sich zu diesen Fragen der Welt- anschauung zu stellen, mitbestimmt durch die Zugehörigkeit des Ichs zu seiner besonderen Staatsgemeinschaft. Der Franzose beantwortet die Fragen anders als der Engländer, der Engländer anders als der Deutsche, der Deutsche anders als der Russe. Daß jedoch die Fragen überhaupt gestellt werden, ist das Kennzeichen eines Dranges über die Grenzen des Volkstums hinaus, ins Gebiet des reinen Mensschentums. Die Bildung des Ichs zum tauglichen Mitglied der eigenen Staatsgemeinsschaft wird gekrönt erst durch ein ge- schichtliches Wissen um die Art, wie das eigene Volkstum um die Fragen der Weltanschauung gerungen hat, und wie das Ringen fremden Volkstums um die gleichen Fragen darauf eingewirkt hat. Auch hier ist es das Hellenentum, das für alle abendländischen Völker geistige Vorarbeit geleistet hat, die bis auf den heutigen Tag nachwirkt. Ein geistiges Band zieht sich von der Philosophie der Griechen durch die Jahrhunderte bis in die Gegenwart, und hält die Völker, die der Widerstreit ihrer staatlichen Lebensbedingungen oft tödlich miteinander verfeindet, unlösbar gebunden zur Gemein- schaft der Kulturmenschheit. Eines besonderen „Völkerbundes“ be- darf es da wahrlich nicht, der treibt höchstens auseinander, was das Ringen um letzte und höchste Ziele reinen Menschentums ganz von selbst zusammenbindet. Z”