.- III. Zwischen Schulpflicht und Bürgerpflicht in seiner männlichen Erscheinungsform + am festesten und dauer- haftesten verband. Wie stark diese Bindung war, dafür haben die vier Jahre des Weltkrieges ein unvergängliches Zeugnis abgelegt. Denn was uns immer wieder mit neuem Staunen erfüllen sollte, das ist nicht die Tatsache, daß wir den Krieg gegen eine vielfache Übermacht schließlich verloren haben, sondern die andere Tatsache, daß die deutschen Heere den Widerstand mehr als vier Jahre lang durchhalten und den Feind von den Landesgrenzen fernhalten konn- ten. Daß wir den Krieg verloren haben, schmälert nicht den deutschen Waffenruhm, nur wie wir ihn schließlich verloren haben, das allerdings ist für uns, gemessen an dem Widerstand der vier Jahre, beschämend. Und das „,,wie‘“’ hängt doch sehr eng zusammen mit dem Um- stande, daß der alte Staat, in seinem Selbstbewußtsein, die Bindung des Ichs durch die allgemeine Wehrpflicht für vollkommen aus- reichend hielt und daß er, in vier Jahrzehnten seines Bestehens, nichts unternommen hat, die Schule dem Partikularismus zu nehmen und auch sie umzuformen zu einer Pflegstätte der Bindung des Ichs an das Reich. Denn während der vier Jahre, die das deutsche Feldheer in Feindesland stand, blieb in der Heimat nur der Teil der staatsbürgerlichen Erziehung wirksam, der auf dem Er- lebnis der Schulbank beruhte, und der wirkte nicht bindend im Sinne des einen und unteilbaren Reiches, sondern trennend im Sinne des dynastischen, des wirtschaftlichen, des gesellschaftlichen Partikularismus. Den senkrechten und wagerechten Scheidewänden, die diese verschiedenen Arten des Partikularismus durch das deutsche Volk gelegt haben, war ja die Vielgestaltigkeit der deutschen Schule nur zu willig angepaßt! Die Schule erzog das Ich nicht zum Reichsbürger, sondern, je nachdem, zum Preußen, Bayern, Sachsen. Und ehe die Schule das werdende Ich mit den Pflichten gegen den einen Staat der Deutschen vertraut gemacht hatte, lehrte sie es die Vorrechte kennen, die mit der Zugehörigkeit zu bestimmten wirtschaftlich-geselligen Kreisen verknüpft sind. Gab es doch einmal eine Zeit, wo das Wesen der Schule bestimmt zu sein schien durch die „Berechtigungen“", die sie verlieh! Wie diese „Berechtigungen“ auch in der, auf die Schule folgenden Erziehung zur Wehrhaftigkeit ihre Rolle spielten, ist wohl noch nicht vergessen. 1.2