II. Zwischen Schulpflicht und Bürgerpflicht 47 der Friedrich und Scharnhorst, der Stein und Bismarck. Und wenn der Staat, dem dies Haus gehört, seine Bürger nicht mehr durch die allgemeine Wehrpflicht an sich binden kann, so möge er getrost sie durch allgemeine Arbeitspflicht an sich binden. Das Jahr, das Reich und Arm, Gelehrt und Ungelehrt, Mann und Weib einmal gemeinsam für den Staat haben arbeiten müssen, könnte über manche Fährlichkeit hinweghelfen, die in der ungehemmten Entwick- lung zur Wirtschaftskolonie des Weltkapitalismus sonst schlummert.