IV. Das Jch als Massenteilchen den Massenorganen der Zeitung und Partei gegenüberstanden, um so unentbehrlicher wurde ihnen der Beamte. Die Folge davon war, daß der Beamtenschaft immer mehr das Bewußtsein abhanden kam, ein Organ des Staates zu sein, und daß sie sich immer mehr in die Vorstellung hineinlebte, der Staat sei um ihretwillen da, nicht sie um des Staates willen. Daß ein nichtbeamteter Mensch von ihm etwas zu wollen wage, wurde von dem oder jenem Beamten schon als Beleidigung empfunden. Namentlich die „untern Organe“ behandelten das Massenteilchen Ich, mit dem sie zu tun be- kamen, praktisch nach dieser Auffassung, während die ,,oberen Götter“ für das durchschnittliche Massenteilchen einfach unerreich- bar und unsichtbar waren. Beliebt hat dies Verfahren bei den Massen weder die Beamtenschaft noch ihren Auftraggeber, den Staat, gemacht, die Einstellung zu ihnen schwankte durchweg zwi- schen mißliebig und verhaßt. Unter der neuen Staatsform, die dem Volke die Verpflichtung auferlegt, sich selbst zu regieren, ist die alte Auffassung vom Staats- beamtentum unhaltbar geworden. In einem Staate, dessen Volk sich selbst regiert, geht es nicht an, daß der Beamte sich einbildet, der Staat sei um seinetwillen da und das Massenteilchen, mit dem er zu tun bekommt, sei als eine Art von Hörigem zu behandeln. Und wenn die Macht im Staate, je nach den Mehrheitsverhältnissen der Volksvertretung, von einer Partei oder Parteigruppe zur andern hinüberwechseln kann, so geht es auch nicht mehr an, daß der Be- amte sich als das Organ der Machthaber im Staate betrachte ~ wenn er nicht Gefahr laufen will, in ihren Sturz mit verwickelt zu werden. Der Staatsbeamte hat, von der alten Zeit in die neue, den An- spruch mit hinübergenommen, daß der Staat, dem er seine Dienste widmet, ihn auf Lebenszeit anstelle, ihn für die Zeit seiner Arbeits- unfähigkeit unterhalte und nach seinem Tode für seine Witwe und seine unmündigen Kinder sorge. Dieser Anspruch ist nur aufrecht zu erhalten, wenn der Beamte sich, unbeschadet seiner persönlichen Anschauungen und ohne Rücksicht auf die Partei, die er am liebsten an der Macht sähe, als dienendes Glied des Staatsganzen fühlt. Eine Beamtenschaft, die das nicht will und nicht kann, die also die Freiheit haben will, ihr Schicksal an das bestimmter Macht- Harm. Das Ich und der Staat _ 81