IV. Das Jch als Massenteilchen Machen am zweckmäßigsten in der Form des Anschnauzens ge- schähe, ist ein Aberglaube, den sich die andere Seite, die beamtete, abzugewöhnen hat, soweit es noch nicht geschehen ist. Am schwersten wird ein erträgliches Verhältnis zwischen dem Massenteilchen Jch und den beamteten Organen des Staates da zu pflegen sein, wo der Beamte dem Massenteilchen im Namen des Staates ~ Geld abzufordern hat. Das Steuerzahlen ist in keinem Land ein Vergnügen, am allerwenigsten aber in einem, das einen verlorenen Krieg zu bezahlen hat. Nun vollends, wenn die Kriegs- schuld von größenwahnsinnigen „Siegern“ so hoch getürmt worden ist, daß sie, buchstäblich genommen, überhaupt nicht abgetragen werden kann! Der Staat handelt weise, wenn er zu Steuerbeamten nur Leute zuläßt, die ein besonderes Examen in gewinnenden Um- gangsformen abgelegt haben. Freilich, die Klage über „„Weltfremdheit““ der beamteten Organe des Staates wird sobald nicht verstummen, wenn sie es je tun wird. Die Gefahr, daß das Beamtentum zur lebensunkundigen, zur lebensfeindlichen Bürokratie erstarre, lauerte im alten Staate hinter der Auffassung, der gemäß der Beamte sich als Organ der Macht- haber im Staate fühlte und auf dem Wege sich selbst in ein ge- wisses Herrentum gegenüber dem unbeamteten Massenteilchen Ich hineinsteigerte. Die Gefahr ist aber mit der, vorerst einmal theore- tischen Überwindung des „,„Obrigkeitsstaates‘“ noch nicht beseitigt. Sie wird auch dann noch nicht als beseitigt gelten können, wenn das durchschnittliche Massenteilchen Ich den Obrigkeitsstaat auch prak- tisch in sich überwunden hat und fest entschlossen ist, seine Pflich- ten dem Staate gegenüber freudig zu erfüllen, sich dafür aber auch von den Organen des Staates nichts mehr gefallen zu lassen. Die Gefahr liegt im Tempo und in der Vielgestaltigkeit des Lebens von heute, das auch der Staat nur durch weitestgehende Arbeits- teilung bewältigen kann. Arbeitsteilung aber macht einseitig, und der Staat muß seine Organe zur Einseitigkeit zwingen, wenn er will, daß sie ihm leisten, was er von ihnen verlangen muß. Das Staatsbeamtentum wird also immer der Gefahr ausgesetzt bleiben, durch einseitige Berufausbildung in eine weltfremde Erstarrung hineingetrieben zu werden, der nur dadurch einigermaßen entgegen- §Z4