4t V. Überstaatliche Bindungen des Jchs mäßig macht, erkennt stillschweigend diesen Anspruch, der die Wesensart der römischen Kirche ausmacht, als berechtigt an und nimmt schon dadurch Partei gegen den Protestantismus. Diese ungewollte Parteinahme könnte nur vermieden werden, wenn der Staat sein Zugeständnis davon abhängig machte, daß die römische Kirche ihren Anspruch auf Alleingeltung aufgäbe. Wem aber wäre damit gedient? Dem kirchlichen Frieden sicher nicht. Daß andererseits der Protestantismus immer noch Rückfällen ins Staatskirchentum unterliegt und die gleichen Zugeständnisse aus Schwäche begehrt, die der Katholizismus im Gefühl stärkster Folgerichtigkeit fordert ~ das ändert nichts an der Sachlage. Auf der letzten Generalversammlung des evangelischen Bundes in Königsberg ist der Notschrei laut geworden: „„Der Bekenntnisschule ist in den viel umstrittenen Paragraphen des bayrischen Konkordats eine Form gegeben worden, daß man sie geradezu eine Kirchenschule nennen möchte“. Wer aber hat am lautesten nach der Bekenntnisschule gerufen und ruft noch am lautesten danach? Protestantische Kreise, die zur „„Freiheit eines Christenmenschen““ offenbar so wenig Vertrauen haben, daß sie die Krücke des Staatskirchentums nicht glauben entbehren zu können und diese Krücke auf dem Umweg über die Bekenntnisschule zurückholen möchten. Die römische Kirche, die den Anspruch erhebt, für jedes Ich der alleinige Mittler zwischen Zeit und Ewigkeit zu sein, handelt nur folgerichtig, wenn sie die konfessionelle Bekenntnisschule fordert. Wenn sie schon die ganze Entwicklung des Ichs, von der Wiege bis zur Bahre, als Vorbereitung auf das jenseitige Leben maßgeblich bestimmen will, so kann sie sich ein so wesentliches Zwischenglied wie die Schulerziehung gutwillig nie aus der Hand nehmen lassen. Anders der Protestantismus. Er macht die Auseinandersetzung zwischen Zeit und Ewigkeit zu einer Angelegenheit, die jedes Ich unter seiner persönlichen Verantwortung selbst durchzukämpfen hat. Er kann sich also, aus dem Machtbereiche des Staates von heute, sehr wohl auf den Standpunkt zurückziehen, den das Christentum in seinen glücklicheren Anfängen einnahm: Mein Reich ist nicht von dieser Welt. Er kann die Erziehung des Ichs mit gutem Gewissen dem Staat überlassen, wofern der Staat ihm nur die Freiheit q06