VI. Deutsche Diesseits-Religion D überstaatlichen Bindungen des Ichs + überstaatlich, weil sie über die Grenzen des staatlich organisierten Volkstums hinausgreikfen - beruhen auf gefühlsmäßiger Überlieferung aus Zeiten, die eine staatliche Gebundenheit des Ichs, wie sie der Ge- genwart eigen ist, noch nicht kannten. Das Rassenbewußtsein ruht auf dem dunklen Untergrunde des Glaubens an eine gemeinsame Abstammung, der kirchliche Zusammenhalt setzt den Glauben an eine gemeinsame Bestimmung, jenseits dieser Zeitlichkeit, voraus. Zwischen beiden, auf dem harten Untergrunde gegebener Tatsachen, ist der Staat gewachsen, wie wir ihn heute kennen und, je nach unserer Einstellung, lieben oder hassen. Der Staat, der sich – wenn er selbst leben und seine Bestimmung erfüllen will ~ das Recht nicht nehmen lassen kann, das Verhältnis des Ichs zu den älteren Bindungen von Rasse und Kirche grenzregelnd zu überwachen oder auch neu zu ordnen. Was aber ist die Bestimmung des Staates? Eine Untersuchung, die das Verhältnis des Ichs zum Staate klarstellen wollte, konnte füglich nur vom Ich ausgehen, als dem jedem Ich ursprünglich Gegebenen. Für das Ich hat sich im Laufe dieser Untersuehung, immer fester umschrieben, die Zweckbestimmung ergeben, ein dienen- des Glied des Staates zu sein. Wenn das die Zweckbestimmung des Ichs ist ~ soweit das Ich selbst sie erkennen kann was ist dann die Zweckbestimmung des Staates? Was bedeutet der Staat für das Ich? Die landläufigen Ansichten darüber gehen immer noch weit auseinander. Gemeinhin verbindet jeder mit dem Worte Staat einen besonderen Sinn, und zwar auch je nach den Umständen, unter denen es gebraucht wird, einen besonderen Sinn. Das ist durchaus berechtigt, denn kein Wort hat einen Sinn, der ihm unbedingt zu- käme, sondern der Sinn, der mit dem Wort verbunden wird, ist stets abhängig von den besonderen Umständen, unter denen es gebraucht wird.