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        <title>Das Ich und der Staat</title>
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      <div>IV. Das Jch als Massenteilchen ; 
gewirkt werden kann, daß die Selbstverwaltung dem Staat ab- 
nimmt, was sie ihm irgend noch abnehmen kann. Wenn die Länder 
sich auf Selbstverwaltung, auf möglichst unbürokratische Selbst- 
verwaltung beschränken wollen, so hätten sie auch im durchgeführten 
Einheitsstaat ihre wohlgesicherte Daseinsberechtigung. 
Auf keinem der Gebiete, die der Staat durch seine Organe zu Nutz 
und Frommen des Massenteilchens Ich bewirtschaften läßt, macht 
sich die bürokratische Weltfremdheit so peinlich bemerkbar, wie 
auf dem der Rechtspflege. Willkürliche Durchbrechungen der Staats- 
ordnung nicht zu dulden, dem einzelnen Ich den Schutz des allge- 
mein anerkannten Rechts zu verbürgen, ist eine der vornehmsten 
Aufgaben des Staates. Wenn die Art, wie die Rechtspflege im 
Staate der Gegenwart geleistet wird, genau besehen ein einziges 
großes Armutszeugnis ist, das dieser Staat ssich selbst ausstellt, so 
ist das nicht die Schuld des rechtsprechenden Beamtentums. Das 
Recht selbst befindet sich in einem Zustand der Erstarrung, derart, 
daß es vom Volke nicht mehr gesucht, sondern nur noch ertragen 
wird. 
Was das Volk sucht, ist die Erlösung vom drückenden Zwang 
eines unverstandenen Buchstabenrechts. Wer sein Recht vor den 
ordentlichen Gerichten suchen geht, ist sich, wenn er in diesen Dingen 
Erfahrung hat, bewußt, in eine Lotterie zu setzen. Und hat er keine 
Erfahrung, so wird er sie für teures Geld erwerben. Jm Ver- 
trauen auf ,.sein gutes Recht‘ geht der Gewitzigte heute nur mehr 
vor ein Gericht von Standes- oder Berufsgenossen. Gewerbegerichte 
und Kaufmannsgerichte haben den Weg gewiesen, worauf wir uns 
vom Zwang eines erstarrten Buchstabenrechts frei machen können, 
das das Leben in Fesseln schlägt, statt es von Fesseln zu lösen. 
Das Volk, das berufen ist, sich selbst zu regieren, wird sich zu 
dem Ende wohl auch ein neues, lebendiges Recht schaffen müssen. 
Aber es wird zu diesem Recht sicher nicht gelangen auf dem be- 
liebten Wege über die „„Reform““ durch eine „Kommission“ am 
grünen Tisch. Nur das Leben kann lebendiges neues Recht schaffen, 
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