8 Die Anfänge der seminaristischen Bildung in den alten Schulen 13—15; Reg. Prof. Theol. mor. 7—10; Institutio eorum, qui per bien- nium priv. stud. Theol. repetunt 2; Reg. Prof. Mathematicae 2. 3. Pachtler 2, 240. 326 ff, 452. 348). Vgl. Pachtler 1 (Monumenta Germ. Paed. 2) 258—60: „Ordo ser- vandus in publicis disputationibus“ (um 1580); Ant. Possevino, Biblio- theca selecta 1 c. 7 (Romae 1593) p. 41 f (deutsch von &. Fell in: Bibliothek der kath. Pädagogik hgb. von F. X. Kunz 11, 455{f); Bernh. Duhr, Die. Studienordnung der Gesellschaft Jesu 3 (ebd. 9, 159—66). Es bedarf kaum der ausdrücklichen Bemerkung, daß diese Disputier- übungen nicht bloß in den Jesuitenschulen, sondern auch in allen übrigen höheren Lehranstalten der alten Zeit, und zwar sowohl in der theolo- gischen als auch in der juristischen, in der medizinischen und in der philosophischen (Artisten-) Fakultät, eifrig gepflegt wurden. So be- stimmten, um nur ein einziges Beispiel anzuführen, die im J. 1653 veröffentlichen Statuten der Salzburger Benediktineruniversität über den Besuch dieser Disputationen: „Quamvis omnium sit comparere ad Theses et Disputationes publicas, singulariter tamen omnes et singuli illius Facultatis Studiosi, cuius Theses habentur, venire et toto die interesse tenentur; secus a Decano illius Facultatis poena pecuniaria determinata muletabuntur“ (bei Magnus Sattler, Collektaneenblätter zur Geschichte der ehem. Benediktineruniversität Salzburg [Kempten 1890] p. 34). Gegen unsere Ausführungen auf diesen ersten Seiten wurde der Vorwurf der Parteilichkeit erhoben, weil sie zusehr auf die Jesuiten- schulen Rücksicht nehmen und zuwenig die übrigen Orden und An- stalten beachten. „An altogelher impartial historian would probably have discovered more evidence to show that the training which pro- duced the great Benedictine editors, must have been based on a system as perfect for its time as the ratio or the modern Seminar“ (P. J. Toner in: The Irish Theol. Quarterily 3 [1908] 241). Sollte hier ein „historian“ die Geschichte der seminaristischen Bildungsweise schreiben wollen, so hätte er notwendigerweise auf die übrigen Orden und Anstalten ausführlicher eingehen müssen und er dürfte nicht einmal mit dem „discover more evidence“ ‚zufrieden sein. Der Ur- sprung, Zweck und Charakter unserer Schrift und dieser kurzen ein- leitenden Übersicht wird es aber wohl rechtfertigen, daß wir uns auf die gelegentlichen Beispiele beschränkten, und jene Studienordnungen und Einrichtungen an erster Stelle berücksichtigten, die in den letzten Jahrhunderten den nachhaltigsten Einfluß auf die Entwicklung dieser Bildungsweise ausgeübt haben. 3. Akademien. In noch höherem Maße als bei den Disputationen wurde die selbsttätige Mitarbeit der Studie- renden in den alten Schulen angeregt durch die soge-