10 Die Anfänge der seminaristischen Bildung in den alten Schulen 4. Über die Verfassung der Akademie bemerkt B. Duhr: „In der Leitung der Akademie ist das monarchische und das demokratische Prinzip vereinigt. Der Rektor des Kollegs wählt aus den Professoren oder den übrigen Patres den Vorsitzenden oder Moderator, die Mitglieder aber wählen alle drei bis vier Monate mit geheimen Stimmzetteln und durch Stimmenmehrheit den Magistrat der Akademie, näm- lich den Rektor, seine zwei Räte und den Sekretär, auch andere Würdenträger, wenn die große Zahl der Mitglieder es nötig machen sollte“ (aaO. 129). 5. Als Mittel zur Erreichung des angestrebten Zieles stehen der alten Akademie mehr oder weniger sämtliche Übungen des modernen Seminars zur Verfügung. Mochte auch nach der alten Ratio studiorum von 1599 das Haupt- gewicht in den gewöhnlichen Sitzungen auf die Wieder- holung, Aneignung und Vertiefung des in der Schule vor- getragenen Stoffes gelegt werden, so boten doch auch diese alten Bestimmungen in der Erörterung von wissenschaft- lichen Fragen, bei den feierlichen akademischen Akten und in der öffentlichen Verteidigung von Thesen ein weites Feld für die Förderung und Entfaltung der Selbsttätigkeit bei den Studierenden. Die neue Studienordnung von 1832 legte noch mehr Nachdruck auf diese Ausbildung des eigenen Schaffens bei den Akademikern, indem sie an Stelle der regelmäßigen Wiederholungen als Hauptübung der Akademie die sogenannten Vorlesungen bestimmte. Es sind darunter eigentliche Seminararbeiten verstanden, die von den Mitgliedern in den Sitzungen vorgelesen werden. Die anschließende Diskussion bietet allen Akademikern Ge- legenheit, ihre Bemerkungen über die behandelte wissen- schaftliche Frage vorzulegen und Einwürfe gegen die vor- getragene Meinung zu erheben. Außerdem wird auch nach der neuen Ordnung durch feierliche akademische Akte und halböffentliche oder öffentliche Sitzungen in Gegenwart eines größeren Auditoriums noch mehr Gelegenheit zur Selbsttätigkeit und zum öffentlichen Auftreten geboten.