Fachwissenschaftliche Seminare Sie haben den Zweck, die Lehramtskandidaten für ihre spätere Berufstätigkeit in geeigneter Weise vorzubereiten. Sie werden von der Studienordnung zwar auch als eine Art von Akademie bezeichnet, führten aber, wie aus an- deren Nachrichten hervorgeht, auch den Namen eines Seminariums. 5. Die Ratio studiorum redet von denselben in der 30. Regel des Provinzials und in der 9. des Rektors. Die erste lautet: „Und damit sie [die Kandidaten] ihr Lehramt mit desto besserer Vorbildung antreten, ist es besonders notwendig, daß sie in Privatakademien hiezu vorgeübt werden. Dem Rektor wird daher die genaue Ausführung der Vorschrift seiner 9. Regel sehr empfohlen“. In dieser 9. Regel des Rektors heißt es: „Damit die jungen Lehrer der unteren Klassen ihr Amt nicht ohne eine praktische Vorbildung antreten, soll der Rektor des Kollegs, aus dem die Lehrer der Humaniora und der Grammatik gewöhnlich genommen werden, einen sehr erfahrenen Schulmann aus- wählen; bei diesem sollen sich gegen Ende ihrer Studien die künftigen Lehrer wöchentlich dreimal eine Stunde lang einfinden, damit sie gegenseitig durch Vorlesen, Diktieren, Schreiben, Korrigieren und andere Arbeiten eines tüchtigen Lehrers zu ihrem neuen Schulberufe vorgebildet werden“). 6. Wie man sieht, haben die hier ins Auge gefaßten Übungen den Zweck, den Kandidaten des Lehramtes außer der im gewöhnlichen Unterricht und in den verschiedenen Akademien erlangten wissenschaftlichen Vorbildung auch die notwendige praktische und formelle Schulung für ihren Beruf zu bieten. Es lag nahe, die beiden Arten dieser vorbereitenden Übungen miteinander zu vereinigen, und so wurden schon vor der Veröffentlichung der Studienordnung von 1599 philologische Seminare ins Leben gerufen, welche ausschließlich oder doch hauptsächlich für die wissenschaft- liche und praktische Heranbildung der Lehramtskandidaten bestimmt waren. *) @. M. Pachtler, Ratio studiorum 2, 262 f. 270 f. 13