Bibliothekskataloge 43 4, Bei der Herstellung der einzelnen Katalogzettel werden die folgenden Regeln von Nutzen sein können: a) Auf einem Zettel wird nur ein Buch verzeichnet; auch bei hinzukommenden neuen Auflagen ist es vorzuziehen, für dieselben einen eigenen neuen Zettel zu verwenden. b) Die Auffindung eines Buches kann durch mehrere Hinweiszettel unter verschiedenen Stichwörtern erleichtert werden, namentlich bei Teilen eines größeren Sammel- Werkes oder bei Zweifeln über die Wahl des Ordnungs- wortes. c) Im Titel eines Buches kann man unwesentliche Bestandteile weglassen; man darf aber nie die Form des Titels ändern. d) Auf den einzelnen Zetteln kommt oben links in besonders deutlicher Schrift das persönliche oder sachliche Ordnungswort zu stehen; dann folgt in neuer Linie der Titel mit allen wesentlichen Teilen; wiederum in neuer Linie wird je nach den Umständen die Auflage, die Band- zahl, und wenn man will, das Format angegeben, ebenfalls die Zahl der etwa beigefügten Tafeln, Karten oder Illu- strationen; den Schluß macht in neuer Linie die Bezeich- nung des Erscheinungsortes und -jahres. Wenn letzteres auf dem Titel fehlt, aber aus dem Vorwort oder der Approbation oder sonstwie aus Angaben des Buches zu erkennen ist, wird es in runder Klammer (...) beigefügt; wenn man es nur er erschließt, kommt es in eckigen Klammern [. . .] zu stehen. ©S nicht zu bestimmen, so wird dem Erscheinungsort der Vermerk „0. J.“ ‚(ohne Jahresangabe) oder „s. a.“ (sine anno) hinzugesetzt. Fehlt U die Angabe des Ortes, so lautet der Vermerk: „o. O. u. J.“ (ohne rt und Jahr) oder „s. ]. e. a.“ (sine loco et anno). Die Beifügung des Verlegers, die von manchen gewünscht wird, erscheint anderen weniger notwendig. ©) Bei patristischen und ähnlichen Werken pflegt man dem Titel auch die „Initia“ und das „Explicit“, die An- fangs- und Schlußworte beizufügen, aus denen das Werk am leichtesten identifiziert werden kann. 14. Das Ordnungswort in den Katalogen, Für die Benutzung der Kataloge muß man vor allem