Bibliothekskataloge: Persönliches Ordnungswort 45 der einfache unverbundene Artikel vor den Namen in den germanischen Sprachen nachgesetzt, in den romanischen dagegen als Teil des Familiennamens betrachtet und an seinem Platze belassen; sind aber Präposition und Artikel enge miteinander verbunden oder zu einem Worte ver- einigt, so werden sie in den germanischen und romanischen Sprachen als zum Familiennamen gehörig an der Spitze des Ordnungswortes beibehalten (Instruktionen 5 78—82). Ihren Platz vor dem Familiennamen behalten : @) im Deutschen: zum, zur, von und zur, von den; b) im Holländischen: de, ten, ter, tot, van, van den ; c) im Französischen: le, la, les, du, des; d) im Italienischen: dal, dai, da’, del, dei, de’; ge) im Porturgiesischen : da. Dem Namen vorangehende ständige Attribute und Präfixe wie Saint u. ä., Fitz (normannisch = Sohn), Mac, Mc oder M’ (stets in der vollen Form Mac zu rechnen; irisch-schottisch == Sohn), 0” (irisch == Enkel) oder 4p, 4b (welsch == Sohn) werden zum Namen gezogen (ebd. $ 83). . Bei deutschen, französischen, spanischen und italie- Nischen Doppelnamen wird gewöhnlich der erste Name Ordnungswort, bei den ungarischen, englischen, holländi- schen, skandinavischen und slavischen meistens der zweite. ; Die ursprüngliche Namensform hat auch vor der la- ünisierten, gräzisierten oder sonstwie umgeformten den Vorzug; doch nimmt man bei älteren Schriftstellern in der Regel die latinisierte oder gräzisierte Form als Ordnungs- wort und fügt derselben die ursprüngliche Namensform in Klammern bei (ebd. 8 100 f): Cartesius (Descartes), Bosius (Dubois), Chillingworthus (Killingsworth). Die englischen Eigennamen bestehen häufig aus dem Vornamen, dem Familiennamen des Taufpaten und dem eigenem Familiennamen, Nur der letzte wird als Ordnungswort genommen: aus Morris Hicky Morgan wird also Morgan, Morris Hicky. 2. Statt des Familiennamens wird der Vorname als Ordnungswort verwendet bei Heiligen und Seligen, Päpsten und Mitgliedern regierender Familien, ebenso bei mittel- alterlichen Autoren und bei Ordensleuten, deren Familien-