Bibliothekskataloge: Sachliches Ordnungswort 4) 6. In vielen Fällen ist es ratsam, durch sogenannte Hinweise unter eigenen Schlagwörtern auf das richtige Ordhnungswort zu verweisen, oder auch noch durch summarische Angaben die Auffindung eines Werkes zu erleichtern. Solche Hinweise sind insbesondere am Platz, wenn neben einem sachlichen Ordnungswort auch ein persönliches Schlagwort naheliegt und umgekehrt, oder wenn innerhalb derselben Art z. B. bei Pseudonymen von einem Namen auf einen ‚anderen zu verweisen ist. Andere bibliographische Hilfsmittel z. B. für die Ermittlung der Pseudonymen u. a. werden später bei den Erörterungen über die Quellenkunde angeführt werden. Die Beachtung der wichtigeren Regeln insbesondere über die Ordnungsworte der alphabetischen Kataloge ist sowohl für die Benutzung der Bibliotheken als auch für die Zitationen in wissenschaftlichen Arbeiten von großer Bedeutung. Von letzteren wird später die Rede sein. Um die unliebsamen „Bibliothekserfahrungen“, von denen ein Bibliothekar manch schöne Proben in den „Grenzboten“ vorlegt (37 [1878] 1, 1,251—65), nicht noch durch eigene Beiträge zu vermehren, ist es nicht genug, in der Bibliothek keine Bücherzettel mit Wünschen wie „Albert Schmidt aa0. I“ oder „Hänel“ zu präsentieren. Man gewöhne sich an eine sorgfältige und peinlich genaue Angabe der wesentlichen Teile des Titels, und zwar des Haupttitels, unter Voraussetzung des persönlichen oder sachlichen Ordnungswortes, mit kurzer, aber präziser Fassung ‚des zur genauen Kennzeichnung des Buches not. wendigen Titeltextes. Dabei sollte niemals bei einem persönlichen OÖrdnungswort. der Vorname des Verfassers fehlen, auch wenn er nicht gerade Maier oder Müller heißt, noch auch die Jahreszahl der Veröffentlichung des Werkes und bei mehrbändigen Schriften die Bezeichnung des gewünschten Bandes oder Bandteiles. Bei periodischen Schriften empfiehlt es sich, regelmäßig Band und Jahrgang anzugeben, Bezüglich der Vornamen, die nach einer üblen Gewohnheit vielfach ganz vernachlässigt werden, bemerkt Ernst Bernheim mit vollem Recht: „Wenn es sich auch nur um zwei Autoren desselben Nachnamens handelt, welche viel geschrieben haben, so wird dem, der das Buch aufzusuchen hat, durch die Weglassung des Vornamens eine ärgerliche Mühe aufgebürdet, die ihm ersparı werden könnte, M. E. hat man Nicht das Recht, die Zeit anderer Leute für seine Nachlässigkeiten in Anspruch zu nehmen“ (Lehrbuch der hist. Methode® 278 f). Für die Auffindung der Vornamen verweist er auf die bei A. Graesel, Handbuch der Bibliothekslehre* (Leipzig 1902) 206 angegebenen Hilfsmittel. Fonck. Wissenschaftliches Arbeiten, 8. Aufl, C