Die Rezension Achtes Kapitel Die Rezension 28. Begriff und Aufgabe. Mit der Berichterstat- tung kann in den meisten Fällen, wenngleich nicht immer und nicht notwendigerweise, die Beurteilung der in Frage kommenden Schriften verbunden werden. Der Bericht wird dadurch zur Rezension oder rezensierenden Kritik, 1. Während die eigentliche Berichterstattung sich mit der richtigen Auffassung und kurzen Wiedergabe des vor- liegenden Stoffes begnügt, gehört es zum Wesen der Kritik, ein Urteil über das Vorliegende abzugeben. Der Name „Kritik“ (vom Verbüm xpiveıv „scheiden, entscheiden, urteilen“) deutet schon auf dieses wesentliche Element des Urteilens hin. Der Name kann aber auf sehr verschiedene Arten von Kritik angewendet werden. Denn wie die Logik lehrt, kommt ein Urteil dadurch zustande, daß man einen zu beurteilen- den Begriff A mit einem anderen B vergleicht und entweder die Übereinstimmung zwischen beiden oder die Nicht- Übereinstimmung konstatiert; im ersteren Falle ergibt sich das bejahende Urteil:.A ist gleich B, im anderen das ver- neinende: A ist nicht gleich B. Wenn es sich bei dieser Vergleichung nur um die Feststellung der Tatsächlich- keit überlieferter Daten und Ereignisse handelt, haben wir es mit der historischen Kritik zu tun’); soll aber bei der Vergleichung ein Werturteil abgegeben werden, so 75 Vol. E. Bernheim, Lehrbuch* 250. 324 f. 80