.... 94 p funden hat, nämlich die Knochen- und Gelenktuberkulose. Es war er- forderlich, für diese Krankheit besondere Heilstätten zu schaffen, wo die Luft- und Sonnenbehandlung durchgeführt werden können. So ist auf Veranlassung des Provinzialverbandes in Sendenhorst im Kreise Beckum eine Spezialanstalt mit ausgedehnten Liegehallen zur Be- handlung der Knochen- und Gelenktuberkulose entstanden, die z. Zt. schon 140 Plätze zählt. Zwei weitere Anstalten gleicher Art sind im Entstehen begriffen. Die großartigen Erfolge bei der Behandlung der Knochen- und Gelenktuberkulose in Sendenhorst zeigen, daß bei rich- tiger Anwendung. der Luft und Sonne auch das hiesige Klima zur Behandlung dieser furchtbaren Krankheit geeignet ist. Über die Frage, welche Krüppel der Anstaltspflege bedürfen, hat seit Inkrafttreten des Gesetzes nicht immer Einigkeit unter den maß- gebenden Stellen bestanden. Es ist dieses verständlich, weil die an- staltspflegebedürftigen Krüppel vom Landesfürsorgeverbande zu übernehmen sind, während die ambulante Fürsorge Aufgabe der Stadt- und Landkreise ist. Die Frage, ob Anstaltspflege erforderlich ist, ist nur nach Lage des einzelnen Falles zu entscheiden. Die Ansstalts- pflege kann sowohl zum Zwecke der Behandlung wie auch zur Er- ziehung und Berufsausbildung notwendig sein. Sie kann auch erfor- derlich sein wegen ungünstiger häuslicher, örtlicher oder anderer Um- stände. Da die Krüppelfürsorge auch die Erwerbsbefähigung mit um- faßt, so kann, soweit diese außerhalb der Anstalten nicht gewährt werden kann, bei Krüppeln auch dann Anstaltspflege erforderlich sein, wenn sie an sich sonst nicht geboten wäre. Solche Krüppel sollten aber dem Landesfürsorgeverbande nicht gemeldet werden, bei denen die Anstaltsbehandlung nur einige Tage dauert und keine größeren Kosten entstehen; denn in den Fällen von ganz kurzer Ansstaltsaufnahme kann man nicht von einer Ansstaltspflege, die immer eine gewisse Dauer voraussetzt, sprechen. Auch vom praktischen Standpunkte aus gesehen ist es hier nicht richtig, das Aufnahmeverfahren zwischen dem Landesfürsorgeverband und dem Bezirksfürsorgeverband, das stets eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt, einzuleiten. Bisher habe ich hauptsächlich von der Anstaltsfürsorge der Krüppel gesprochen. Es sollen jetzt einige Ausführungen über die offene Krüppelfürsorge folgen. Die offene Krüppelfürsorge ist die Fürsorge, die nicht in geschlosssenen Anstalten ausgeführt wird. Sie entzieht sich ihrer Natur nach einer abschließenden gesetzlichen Regelung und ist aus diesem Grunde der schöpferischen Tätigkeit der Selbst- verwaltung der Stadt- und Landkreise, deren Aufgabe sie ist, über- lassen. Zwei Hauptaufgaben hat die offene Krüppelfürsorge, nämlich die Prophylaxe und die ambulante Behandlung. Wir müssen heute das Hauptgewicht in der Krüppelfürssorge darauf richten, die Krüppel- leiden zu verhüten. Professor Biesalski, der bekannte Orthopäde und