Die Tätigkeit der Stadt- und Landkreise auf dem Gebiete der offenen Fürsorge ist in erster Linie organisatorischer Art. Es ist jedoch mit Befriedigung festzustellen, daß sehr viele Stadt- und Landkreise die ambulante Behandlung in ihren Aufgabentreis eingestellt haben. Ich denke hier in erster Linie an die sogenannten ambulanten Be- handlungsstellen, die besonders geeignet sind, Fälle leichterer Art schnell und billig der Heilung oder Besserung zuzuführen. Es empfiehlt sich deshalb, daß überall dort, wo die Möglichkeit zur Einrichtung einer ambulanten Behandlungsstelle vorhanden ist, ihre Einrichtung er- folgt. Besonders in den dichtbevölkerten Gegenden des Industriege- bietes ist es ratsam, daß die Krüppelfürsorgestelle zu einer ambulanten Behandlungsstelle ausgebaut wird. Dieses ist umso mehr nötig, weil der Landesfürsorgeverband diejenigen Krüppel, die nur für eine am- bulante Behandlung in Frage kommen, nicht in seine Anstalten auf- nehmen kann. Einmal reichen hierfür die vorhandenen Plätze nicht aus, und ferner sind die Kosten der ambulanten Behandlung billiger als die hohen Aufwendungen der Anstaltspflege. Einen erfreulichen Aufschwung hat gerade in den letzten Jahren das orthopädische Schulturnen genommen. Das orthopädische Schul- turnen beweist sich als ein besonders gutes Mittel, der Verkrüppelung vorzubeugen und die Kosten der Krüppelfürssorge herabzumindern. Auf Veranlassung der Provinz sind deshalb in jedem Regierungsbezirke Kurse für Schulärzte und Lehrpersonen zum Zwecke der Ausbildung im orthopädischen Turnen eingerichtet worden. Das große Interesse für die Ausbildungskurse läßt erwarten, daß das orthopädische Schul- turnen in der Provinz durch eine allgemeine Anwendung bei unserer Jugend segensreich wirken wird. Ein wichtiger Punkt in der Krüppelfürsorge ist die Kostenfrage, weil die Kosten dieses Fürsorgezweiges infolge der besonderen Schwie- rigkeiten des Aufgabentreises recht hohe sind. Aus diesem Grunde sollen zur Frage der Verbilligung der Kosten einige Hinweise gegeben werden. Es ist zunächst erforderlich, daß alle diejenigen Stellen, die die gesetzliche Verpflichtung der Hilfe für den Krüppel haben, soweit wie möglich diese Hilfe gewähren. Ich denke da besonders an die Eltern und Erziehungsberechtigten, die unter allen Umständen dazu angehalten werden müssen, soweit sie in der Lage sind, die Kosten der Krüppelfürssorge zu übernehmen oder zu den Kosten nach Kräften bei- zutragen. Erfreulicherweise kann man feststellen, daß häufig der Stolz des Vaters oder der Mutter dahin geht, die Kinder vor der öffent- lichen Fürsorge zu bewahren und daß man deshalb vielfach danach strebt, die ganzen Kosten der Krüppelfürsorge zu übernehmen. Ferner ist besonders darauf zu achten, daß auch die Träger der sozialen Ver- sicherungen für die Übernahme der Kosten herangezogen werden. In- folge der Geldentwertung der letzten zwei Jahre haben sich leider die Ih