46 > eines Gipsverbandes. Bestehen bereits Kontrakturen, so gehen diese meist in Narkose von selbst zurück. Das Wesentliche ist, daß das Gelenk in der für den Gebrauch besten Stellung fixiert wird, da man nie voraussagen kann, inwieweit sich die Beweglichkeit wiederherstellen wird. Bei dieser Behandlung mit Gipsverbänden können die Patien- ten auch, wenn das akute Stadium vorüber ist, wenn keine größeren Schmerzen und Fieber bestehen, nach Haus entlassen werden, was wesentlich zur Kostenersparnis beiträgt. Bei den Wirbeltuberkulosen kommt im Beginn ausschließlich völlige Ruhe im Gipsbett in Be- tracht. Durch kreuzweises Unterlegen von Watte- oder Filzstreifen kann man J o selbst größere Buckel noch zurückbringen. Ein Aufstehen der Patienten, sei es im Gehverband oder im Gipskorsett (stets mit Einschluß des Kopfes, abgesehen vom untersten Lendenwirbel), ist erst erlaubt, wenn alle Reizerscheinungen geschwunden sind. Da man im besten Falle 45 Jahre zur Heilung braucht und die Gelenke stets die Neigung zur Beugekontraktur behalten und die Wirbelsäule desgl. zur Buckelbildung, so ist auch nach Abschluß der Gipsbehandlung noch das Tragen von Apparaten und Korsetten erforderlich, die erst ganz all- mählich abgelegt werden dürfen. Neben dieser lokalen Behandlung spielt die Allgemeinbehandlung des Körpers die Hauptrolle. Ganz außer- ordentliche Heilerfolge (besonders in Bezug auf Beweglichkeit) hat die Behandlung im Hochgebirge (Bessonnung) ergeben; ähnlich gute Re- sultate hat auch die Behandlung an der See gezeitigt. Neuere Er- fahrungen haben auch gezeigt, daß eine Freiluftbehandlung in wind- geschützter ländlicher Gegend ausreicht, eine wesentliche Besserung der Heilerfolge herbeizuführen. Auch in hiessigem Klima können die Pa- tienten auf Veranden, die durch Fenster versschließbar sind, selbst im Winter ständig liegen. Bald hebt sich der Appetit, röten sich die Wangen, nimmt das Gewicht zu, und damit ist auch die Gewalt der Erkrankung gebrochen. Bestrahlungen mit künstlicher Höhensonne müssen dabei z. T. die fehlende natürliche Besonnung ersetzen. Ein operativer Eingriff vor Abschluß des Wachstums ist heute verpönt. Es kommen höchstens Eingriffe in Betracht, um das Leben zu er- halten. Auch vor einem operativen Vorgehen bei der Wirbeltuber- kulose (sogen. „Albee“sche Operation, bestehend in Einpflanzung eines Knochenspans in die Wirbelsäule behufs Versteifung) ist zu warnen, da die Heilung durch sie weder gesichert noch beschleunigt wird. Dagegen besteht nach Beendigung des Wachstums eine soziale Indikation zur Operation. Kann ich z. B. bei einem Arbeiter, einem Familienvater, der an Knietuberkulose leidet, durch Herausnahme des Gelenks den Patienten in einem halben Jahre wieder arbeitsfähig machen, während ich bei konservativer Methode dazu 4~5 Jahre nötig hätte, so läßt sich durch das operative Verfahren eine ganz außer- ordentliche Ersparnis an Zeit und Geld herbeiführen.