nach den Umtern ihr Arbeitsfeld trennen und begrenzen. Über die Stellung im Verwaltungsapparat einer Gemeinde oder eines Land- kreises ließe sich vieles sagen. Cine Einheitlichkeit ist durchweg noch nicht erzielt. Wir halten es für das Beste, daß die Krüppelfürsorge- stellen den Gesundheitsämtern angegliedert werden. Wo solche nicht bestehen, können das Fürsorge- oder Armenamt, gegebenenfalls auch das Jugendamt die notwendige Anlehnung geben. Die Fürsorgestelle soll nach Möglichkeit selbständig sein, wenigstens in der ärztlichen Ver- waltung. Daß ein Facharzt für Orthopädie unbedingt der am meisten geeignete Leiter einer solchen Stelle ist, bedarf keiner Begründung mehr, nachdem sowohl der Herr Minister als auch die Deutsche Ver- einigung für Krüppelfürsorge mehrfach darauf hingewiesen haben. Um aber den Facharzt nicht zu sehr mit amtlichem Schriftwerk und be- hördlichen Erwägungen zu belasten, empfiehlt es sich, den Stadtarzt oder Amtsarzt als den Verwaltungsmann mit in den Betrieb ein- zubegreifen. Bei dieser Gelegenheit muß aber ein alter Wunsch der Fachärzte für Orthopädie nochmals wiederholt werden. Es empfiehlt sich nicht, den nicht fachlich vorgebildeten Stadtarzt oder seinen Assi- stenten soweit in die Tätigkeit der Krüppelfürsorgestelle einzubeziehen, daß derselbe aus der Masse seiner Patienten die Krüppel oder Ge- fährdeten aussucht und diese dann einem Orthopäden zur Begut- achtung vorführt, sondern die Einrichtung muß so gestaltet sein, daß der Facharzt an das gesamte Krankenmaterial des Arbeitsbezirkes herankommt. Wenn ich diesen Gedanken vertreten habe, so ist mir oft entgegnet worden: „Es hat aber doch gar keinen Zweck, gesunde Kinder oder z. B. Kinder mit angeborenen geistigen Defekten oder Folgen von Gehirnerkrankungen aller Art, Taubstumme und Uhn- liche dem Orthopäden vorzuführen.“ Darauf habe ich ins Feld ge- führt, daß die praktische Krüppelheilkunde so ausgedehnte und enge Beziehungen zu den Nachbargebieten hat, daß es eine Schädigung für sie bedeutet, wenn ihr diese Nachbargebiete in der praktischen Be- tätigung der Krüppelfürsorgestellen von vornherein entzogen werden. Ich bin in dieser Frage auch mit einem der bedeutendsten Orthopäden des Auslandes vollständig einig. Professor Haglund in Stockholm vertritt eine noch weitergehende Ausdehnung des Begriffes der wis- senschaftlichen Orthopädie, indem er ihr die Bezeichnung der Wissen- schaft von der Erkennung und Behandlung der Haltungs- und Be- wegungsstörungen gibt. So sehr es notwendig ist, daß in der Heil- kunde der einzelne sich beschränkt auf ein Fach, so schädlich ist es, ihm in seiner Betätigung von außen her allzu scharfe Grenzen seines Sonderfaches zu ziehen. Die Kosten der Fürsorgesstelle, die Bestellung eines fachkundigen Arztes und die Versorgung mit den nötigen Hilfskräften liegen nach dem Gesetze den Kreisen ob. Die Mindestforderungen sind so einfach 5§