Vorbeugung des Krüppeltums, Überwachung des Heilver- fahrens und Entlastung der Krüppelfürsorge. Von Dr. H. Paal, Landeskcüppelarzt in Münster. Vom ärztlichen wie vom wirtschaftlichen Standpunkte aus erscheint die Vorbeugung des Krüppeltums leichter und vorteilhafter als die Heilung. Unsere Orthopäden glauben, daß mehr als die Hälfte alles Krüppeltums, wie es sich uns heute darbietet, vermeidbar war, ja, die Schätzung geht sogar bis zu 80 Prozent. Diese Verschiedenheit der Schätzung erklärt sich hinreichend aus der unklaren Umgrenzung des Begriffes Krüppel, an welcher auch sonst die vergleichende Statistik krankt. Die völlige Vorbeugung und Beseitigung eines körperlichen Gebrechens ist wohl vielfach nicht möglich, auch wenn es gelingt, die körperliche Leistungsfähigkeit und Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. M. E. würde es von großem Vorteil sein, wenn man ssich allgemein darauf einigte, versc<h i ed ene Stufen der Verkrüppelung zu unterscheiden und etwa vier Stufen anzu- nehmen: 1. Leichte Verkrüppelung, bei welcher ein Erwachsener voraus- sichtlich mehr als 50 Prozent erwerbsfähig bleibt (Leichtbeschädigte). 2. Schwere Verkrüppelung, welche bei Erwachsenen eine Erwerbs- beschränkung von 50~80 Prozent bedingt (Schwerbeschädigte). 3. Vollkrüppel, die sich zwar beschäftigen, aber nicht regelmäßig einem lohnenden Erwerb nachgehen können. 4. Sieche, welche dauernd und vorwiegend auf fremde Pflege und Hilfe angewiesen sind. Nach einer solchen Einteilung wäre es leichter, die wirklichen Schäden des Krüppeltums und den Erfolg einer Vorbeugung, Behand- lung oder Ausbildung zu bemessen, indem eine sehr wesentliche Bes- serung oder Verschlechterung des Zustandes auch eine Ünderung der Krüppelstufe bedeuten würde. Eine vollständige Verhütung des Krüppeltums ist ebenso wenig zu erreichen wie eine vollständige Heilung. Es ist aber schon viel gewonnen, wenn es gelingt, die schwersten Formen zu verhüten oder zu beschränken. Die Verhütung des Krüppeltums ist teils allgemeiner, teils be- sonderer Art. Ein großer Teil der ersteren liegt auf dem Gebiete der allgemeinen Gesundheitsfürsorge, insbesondere der Säuglings- und Kinderfürsorge und ist die eigentliche Aufgabe der Wohlfahrtsämter, welche durch fachkundige ärztliche Berater hier wertvolle Arbeit leisten Beiträge zur sozialen Fürsorge. 6