. sun %. daß bisher weit mehr als die Hälfte aller Knochen- und Gelenk-Tuberkulose im Anfang verkannt, als Rheu- matismus oder Verstauchung mit Einreibungen behandelt wird. Ge- rade diese aber sind natürlich hier zu meiden. Chronischer Rheuma- tismus ist bei Kindern ohnehin selten und eine einfache Versstauchung wird von ihnen in wenigen Stunden vergessen. Jede Gelentschwellung, jede Empfindlichkeit der Wirbelsäule und der Gelenke bei Bewegungen ist bei Kindern verdächtig und bedarf einer Röntgenuntersuchung. Die hochgradige spitzwinklige Abknickung der Wirbelsäule mit Höcker- und Buck elbil dung infolge tuberkulöser Einschmelzung eines Wirbels ist wohl stets zu vermeiden, wenn rechtzeitig für Ruhe- stellung und Entlastung der Wirbelsäule gesorgt wird, bevor Deformität eingetreten ist. Die Hüftg elenkttub erk ulo se wird im Anfang nicht selten deswegen verkannt, weil die ersten Schmerzen zuweilen nicht an der Hüfte, sondern am Knie auftreten. Jede Veränderung der Körper- haltung, des Ganges, der Gelenkbeweglichkeit bei Kindern sollte die Eltern zu einer gründlichen Untersuchung veranlassen, auch wenn keine größeren Schmerzen bestehen; denn gerade dadurch ist die Knochen- und Gelenktuberkulose so verhängnisvoll, daß sie im Anfang fast keine Schmerzen verursacht und daher nicht beachtet wird. Ebenso wie die Erkennung ist auch die Behandlung der tuberkulosen Knochenerkrankung nicht immer leicht und stellt an die Kenntnisse und Erfahrung des Arztes große Anforderungen, wie sie im allgemeinen nur chirurgisch und orthopädisch gut vorgebildete Fachärzte besißen. Die Landes- fürsorgestelle legt daher großen Wert darauf, Knochen- und Gelenk- tuberkuloseerkrankte besonderen Heilanstalten zuzuführen. Die schwersten Krüppelleiden entstehen durch Erkrankung des Zentralnervensystems, also des Gehirns und des Rückenmarkes; darum ist die Vorbeugung hier besonders wichtig. Leider ist sie aber auch be- sonders schwierig. Die Rückenm ark sl ähm ungen der Kinder treten teilweise als akute Infektionskrankheit auf, und diese macht strengste Absonderung zur Verhütung weiterer Ansteckung notwendig. Jugendliche aus der Umgebung des Kranken sind unbedingt vom Schulbesuch fernzuhalten. Die Unschädlichmachung von Erbrochenem, von Nasen- und Rachenschleim, Stuhl und Urin sowie Desinfektion von Kleidern, Betten und Wohnung sind angezeigt. Es wäre zu wünschen, daß die Kreisärzte veranlaßt würden, jeden frischen Fall von spinaler Kinderlähmung auch der Haupt-Krüppelfürsorgestelle zu melden; denn sonst gelangen solche Kinder nicht selten erst mehrere Jahre später in fachkundige orthopädische Behandlung, während es gerade wichtig ist, den schweren Folgen der Lähmung (falsche Gelenk- stellungen, Kontrakturen) rechtzeitig vorzubeugen. Im Anfang kann auch versucht werden, den meisst spontan einssezenden Rückgang der 7.1