§() viele Plätze sind garnicht vorhanden, deswegen müssen die Bezirks- fürsorgeverbände von sich aus bei all den Krüppeln, die nicht für anstaltspflegebedürftig befunden worden sind, für ambulante Behand- [ung und Versorgung Gelegenheit finden. Die für die ambulante Behandlung aufgewendeten Kosten rentieren sich, wenn man be- denkt, daß die Bezirksfürsorgeverbände zur Ansstaltsversorgung der Krüppel, die natürlich wesentlich teurer kommt, ja auch einen nennens- werten Betrag zuzahlen müssen. Manchmal sind namentlich im Anfang nicht unbedeutende Wider- stände seitens der Angehörigen zu überwinden, die (beeinflußt durch gute Freunde und Bekannte) sich nicht zur Behandlung des Kindes oder zur erforderlichen Operation entschließen können oder die Kosten scheuen, die die Behandlung ihnen verursachen würde. Namentlich findet man dies bei solchen Eltern, deren armenrechtliche Hilfsbedürf- tigkeit nicht so ganz sicher ist, die sehr wohl etwas für ihr Kind tun könnten. Hier ist sachgemäße Aufklärung durch die Krüppelfürsorge- stellen der Kreise oder Städte am Platze. Zwangsmaßnahmen, die ja nach dem Gesetz durch das Vormundschaftsgericht angeordnet werdet könnten, sind im allgemeinen zu widerraten, da bei Zwangsbehand- lung nicht viel herauskommt. Nur in ganz krassen Fällen, wenn das Leben oder die Gesundheit des Kindes bedroht ist oder die Eltern dos Kind etwa als Krüppel mißbrauchen wollen (Bettelei usw.), würde ich das Vormundschaftsgericht anrufen. Solche widerborstigen Eltern kann man manchmal umsstimmen, wenn man ihnen gelegentlich des Krüppelschautermines Entkrüppelungsergebnisse von den ihren ähnelnden Krüppeln zeigen kann. Diese Angelegenheit berührt nun wieder die Auf klär ung übet- haupt. Sie kann auf dem Lande wirksam nur durch gute Füt- sorgerinnen getrieben werden, die ständig mit den Krüppeln und den Angehörigen in persönliche Berührung kommen. Dazu ist natürlich eine gründliche Schulung der Fürsorgerinnen selber erforderlich. Diese Schulung der Fürsorgeorgane und die Aufklärung der Angehörige" der Krüppel hat sich die Deutsche Vereinigung für Krüppelfürssorge zu! Aufgabe gemacht, welche in der Arbeitsgemeinsschaft sozialhygienische! Reichsfachverbände und zusammen mit dem Roten Kreuz zunächst fü! ürzte, Sachbearbeiter, Fürsorgepersonen Einführungs- und Fort bildungskursse abhält. Auch im Oskar Helene-Heim, Berlin-Dahlew finden regelmäßig solche Kurse statt. Die Krüppelsschautermine des Landeskrüppelarztes in den einzelnen Kreisen und Städten de! Provinz sind ebenfalls mit dazu da und sogar sehr gut geeignet, fü! die Aufklärung zu wirken. Betreffs der Aufklärungsarbeit durch die Fürsorgerinnen sei not besonders betont, daß es natürlich auf verständnisvolle und taktvollt Zusammenarbeit mit den in der betreffenden Gegend praktizierende"