regelmäßig zu den Untersuchungsterminen des Landeskrüppelarztes bestellt werden, ferner müssen sie von Zeit zu Zeit vom Kreiskrüppel- arzt auf etwaige Verschlechterung ihres Zustandes untersucht werden. Dann aber muß die Fürsorgeschwester recht häufig den Krüppel zu Hause aufsuchen und nachsehen, ob denn die ärztlichen Anweisungen betreffs der Übungen, richtigen Lagerung, Tragen von Schienen usw. auch wirklich regelrecht befolgt werden. Vor allem muß darauf geachtet werden, daß die Schienen, Korsette usw. richtig angelegt und gepflegt werden, daß sie im Falle eines Defektes sofort sachgemäß repariert werden, daß sie, wenn das Kind wächst, zur rechten Zeit ver- stellt werden usw. Apparate dürfen niemals fortgelassen werden, wenn nicht der behandelnde Facharzt dazu die Erlaubnis gegeben hat. Hat man bei guter überwachung die Sicherheit, daß zu Hause alle An- weisungen gut befolgt werden, so kann man die Kinder eventuell früher aus der Anstalt entlassen, als dies sonst der Fall wäre. Dadurch wird dann wesentlich an Geldern gespart, aber nur, wenn die gute Verssorgung zu Hause sichergesstellt ist; denn sonst ist es billiger, das Kind noch monatelang in der Anstalt zu behalten, statt es zu Hause der Gefahr eines Rezidivs auszusetzen. In geeigneten Fällen kann die Behandlung auch „halbambulant“ in der Weise erfolgen, daß das Kind nur wenige Tage in der Anstalt bleibt, dann mit Gipsverband nach Hause entlassen wird und sich nach der bestimmten Zeit in der Anstalt zur Weiterbehandlung wieder einfindet. Ühnlich verhält es sich mit den sogenannten „Beurlaubungen“. Wird aber der richtige Zeitpunkt der Rückkehr verpaßt, so kann nicht nur das ganze bisherige Ergebnis verloren sein, sondern der Krüppel kann auch schwereren Schaden leiden, als das ursprüngliche Leiden darstellte. So kann z. B. bei der angeborenen Hüftgelenksverrenkung, die nach der Einrenkung einige Wochen im Gipsverband liegen muß, Versteifung der Hüften in für das Gehen ganz unmöglicher Stellung eintreten, wenn der Zeit- punkt des Verbandswechsels versäumt wird. Ein anderes Beispiel, wie durch Unkenntnis der Eltern oder Nachlässigkeit bei mangelhafter Überwachung schwere Schädigung des Krüppels eintreten kann, ist folgendes: Bei der spinalen Kinderlähmung, die zu oft ausgedehnten Lähmungen der Beine führt, bekommen die Kinder oft durch falsche Lagerung, durch Zug der noch vorhandenen Muskeln falsche Gelenk- stellungen, sogenannte Kontrakturen oder auch Gelenkverrenkungen. In mühevoller, langer Anstaltsbehandlung ist es gelungen, diese fal- schen Stellungen zu beseitigen, das Kind nach einer Reihe von Opera- tionen auf die Beine zu bringen. Schienen und gewisse übungen sollen zu Hause das Ergebnis wahren. Das Kind kann jetzt frei oder an einem Stocke gehen. Von verständigen Eltern kann man erwarten, daß sie die Anweisungen der Ansstalt gewissenhaft befolgen werden. Q 2